Dr. Wolfgang Lauerwald
Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, Gäste und Zuhörer am Livestream! Wir reden heute über ein sehr wichtiges Thema. Ich unterstelle, dass sich jeder vorab damit gehörig beschäftigt hat. Niemand möchte zu den 40 Menschen in Thüringen gehören, bei denen täglich Krebs diagnostiziert wird. Meine sehr verehrten Herren – und ich frage jetzt nur einmal beispielhaft die Herren hier im Plenum: Hand aufs Herz, wer von Ihnen, der das 50. Lebensjahr überschritten hat, war schon zur Darmkrebsvorsorge? Wenn nicht, dann lassen Sie Taten folgen. Ich kenne das Beispiel eines Schleizer Chirurgen, der jahrelang unter anderem Bauchchirurgie betrieben hat und an unentdecktem Darmkrebs zugrunde gegangen ist. Das nur zur Einleitung. Sie erkennen die Brisanz dieses Themas eindrucksvoll. Auch Ihnen, Herr Montag, möchte ich persönlich noch einmal gratulieren, dass Sie es geschafft haben, das Rauchen aufzugeben – Glückwunsch! Und ich kann auch mit den Positionen der anderen, die hier geredet haben, gerade von den Medizinern – Frau Klisch – übereinstimmen: Die Prävention ist eine ganz, ganz wichtige Säule.
(Beifall AfD)
Als Nichtraucher bin ich sicher befangen und nicht objektiv, als Mediziner jedoch gern Vorbild und damit authentisch. Im Welttabakbericht der WHO steht, dass jährlich 8 Millionen Menschen durch das Rauchen sterben. Die Mitgliedstaaten der WHO haben sich bereits 2003 auf ein weitgehendes Verbot für Tabakwerbung geeinigt. Auch die Europäische Union hat im gleichen Jahr Richtlinien für ein EUweites umfassendes Tabakwerbeverbot erlassen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Zigarettenwerbung sowohl den Einstieg in das Rauchen als auch den Übergang von der Probierphase zum regelmäßigen Gewohnheitsrauchen beeinflusst. Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche für Werbung allgemein stärker empfänglich sind als Erwachsene und daher auf die Versprechen der Tabakindustrie eher reagieren. Ich muss sagen, Ziel ist es, sich mit dieser Werbung gerade an die Kinder und Jugendlichen zu wenden und sie zum Einstieg in das Rauchen zu bewegen. Deutschland ist das einzige EU-Land, in dem Zigarettenwerbung auf Litfaßsäulen, an Bushaltestellen und im Kino noch erlaubt ist. In der vergangenen Wahlperiode war ein Anlauf für ein Tabakwerbeverbot noch an der Union gescheitert. Das Kabinett stimmte 2016 zwar für einen Entwurf des Ernährungsministeriums, Werbung auf Plakatwänden und im Kino ab 2020 weitgehend zu verbieten. Das Gesetz wurde im Bundestag aber nie beschlossen. Dabei wäre es so einfach gewesen, hier rechtzeitig glaubhafte Gesundheitspolitik zu betreiben. Das kostet keinen Cent, rettet Leben, aber die Lobbyisten der Tabakindustrie haben wohl die Bundestagsabgeordneten der CDU jahrelang intensiv zu überzeugen gewusst. Seit mehreren Monaten werkelt nun die Große Koalition an einem neuen Anlauf für ein Tabakwerbeverbot, nachdem die Union endlich ihren grundlegenden Widerstand aufgegeben hat. Dieses Positionspapier sieht ein Verbot der Plakatwerbung für klassische Tabakprodukte ab dem 1. Januar 2022 vor. Für Tabakerhitzer soll ein weitgehendes Außenwerbeverbot ab 1. Januar 2023 gelten, für E-Zigaretten ab 2024. Schon ab 1. Januar 2021 soll es keine Kinowerbung mehr bei allen Filmen geben, die für Jugendliche unter 18 Jahren freigegeben sind. Warten wir ab, was die Lobbyisten dazu meinen, denn nur Taten entscheiden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Krebs wird heute besser und früher erkannt als noch vor einigen Jahren und Jahrzehnten. Diese Entwicklung ist gegenüber den vergangenen Jahren deutlich positiv zu bewerten. Eine Ursache ist in der besseren Früherkennung zu finden. Doch müssen die großen Fortschritte in der Forschung auch allen Thüringern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Es darf nicht sein, dass nicht alle profitieren können. Vor allem der ländliche Raum ist hinsichtlich der Therapieangebote im Nachteil. Rund 70.500 Menschen haben in Thüringen in den vergangenen zehn Jahren eine Krebsdiagnose erhalten. Frauen erkranken vor allem an Brustkrebs, Männer an Prostatakrebs. Aktuell überleben circa 60 Prozent der Patienten ihre Krebserkrankung. Jeder Patient muss die maximal mögliche Therapie erhalten können. Wie ist nun die Situation speziell in Thüringen? Der 34. Deutsche Krebskongress im Februar in Berlin offenbarte erhebliche Unterschiede zwischen den Zuwendungen der Landesregierungen an die 16 deutschen Landeskrebsgesellschaften. Im Antrag der FDP werden die Schwachstellen aufgegriffen, die unsere Thüringische Krebsgesellschaft artikuliert hat. Im Thüringer Haushalt gibt es im Gegensatz zu beispielsweise Sachsen und Hessen keine Mittel für die psychoonkologische Beratung und für die Arbeit der Landeskrebsgesellschaft. Es gibt keine Beteiligung eines Vertreters des Gesundheitsministeriums in der Thüringischen Krebsgesellschaft e. V. gemäß bestehender Satzung, wie Herr Montag auch schon ausgeführt hat. Das Krebsregister kann nicht optimal ausgewertet werden wegen fehlender Bestellung eines wissenschaftlichen Beirats. Der onkologische ärztliche Nachwuchs ist aufgrund unzureichender Studienplätze nicht sichergestellt. Die zerfallende Infrastruktur im ländlichen Raum gefährdet die Basisversorgung von Krebspatienten. Es besteht weiterhin die Forderung zur Sicherung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierten Zentrenzuschläge für Innovationszentren, die eine unmittelbare Translation der Forschungsergebnisse in die klinische Praxis ermöglichen. Nicht nur bei der Corona-Erkrankung schaffen Obduktionen Klarheit, auch bei Tumorerkrankungen ist ein Abgleich zwischen Klinikern und Pathologen essenziell wichtig für die Qualität zukünftiger Behandlungen und die Forschung. Hier muss auch ein Umdenken erfolgen und die erforderlichen finanziellen Mittel sollten bereitgestellt werden. Nicht zuletzt würde sich die Thüringische Krebsgesellschaft freuen, wenn große Präventionsaktionen aus dem Landeshaushalt unterstützt würden. Damit kommen wir wieder zur wichtigen Säule der Prävention zurück. Das sind sinnvoll eingesetzte Finanzmittel, sie wirken nachhaltig, kommen allen Bürgern zugute und können problemlos aus dem Topf der Landesregierung im Bereich Eigenwerbung genommen werden. Nun noch eine Begründung für unseren Änderungsantrag, die ich noch anschließen möchte: Vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen sind einer kurativen Behandlung immer vorzuziehen, denn nicht umsonst heißt es: Wer rastet, der rostet. Noch vor wenigen Jahren standen körperliche Bewegungsinterventionen im Verdacht, den Genesungsprozess onkologischer Patienten zu beeinträchtigen. Die aktuelle Datenlage widerlegt jedoch inzwischen die Annahme, dass sportliche Betätigung einen Krankheitsprogress auslösen könnte. Vielmehr zeichnet sich ab, dass die Sport- und Bewegungstherapie eine der wirksamsten Methoden zur Reduktion oder gar Prävention tumorspezifischer Nebenwirkungen ist und findet zunehmend Aufmerksamkeit in den entsprechenden Fachkreisen. Deswegen bitten wir darum, den hier vorliegenden Antrag um die Trainings- und Bewegungstherapie zu ergänzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss finanziert inzwischen eine Innovationsstudie über die kombinierte Ernährungs- und Bewegungstherapie bei Tumorpatienten, das Integrationsprogramm. In den Fachkreisen wird jedoch auch beklagt, dass es an Versorgungsstrukturen mangelt, um alle geeigneten Tumorpatienten zu versorgen. Von führenden Onkologen und Sportmedizinern wird daher empfohlen, die onkologische Trainings- und Bewegungstherapie in den Heilmittelkatalog aufzunehmen. Damit soll es Tumorzentren vereinfacht werden, die notwendigen bewegungstherapeutischen Strukturen aufzubauen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
