Krückels
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich hätte auch am Schluss gesprochen, aber ein Sofortbericht soll ja am Anfang stehen. Ich bedanke mich für den Antrag, der das Thema der Ressourcenverteilung im MDR zwischen den drei Staatsvertragsländern weiterhin auf der Tagesordnung hält. Er war ja auch die ganze letzte Legislatur durch einen entsprechenden Antrag der vier Fraktionen – Linke, CDU, SPD und Grüne – auf der Tagesordnung und auch Gegenstand umfangreicher Erörterungen im Medienausschuss, unter anderem mit einer Anhörung der Intendantin, Frau Prof. Wille, an die wir uns alle noch gut erinnern können und die – glaube ich – das Setting auch vorgegeben hat. Die Anhörung hat unsere Auffassung, dass die Ressourcenverteilung innerhalb des MDR nicht gerecht ist, bestätigt, weil die Intendantin selber ja von einer Schieflage gesprochen hat. Aber das ist auch nicht so schwierig, denn Zahlen zusammenzählen und vergleichen kann jeder, zumindest solche Zahlen, die im dreiund vierstelligen Bereich sind. Insofern sind wir da zumindest diskursiv ein Stück weitergekommen. Ich möchte jetzt gern auf die einzelnen Punkte des CDU-Antrags eingehen. Es ist unbestritten und auch durch die Intendantin klar formuliert worden, dass eine Schieflage gegeben ist. Bezogen auf die erfragten geplanten Investitionen des MDR hat die Staatskanzlei – auch anlässlich dieses Antrags – aktuell noch mal beim MDR nachgefragt und Folgendes zu den Investitionen mitgeteilt bekommen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Mit dem Wirtschaftsplan 2020 wurde der Standort Erfurt des MDR mit einem jährlichen Budgetvolumen von ca. 4 Millionen Euro zusätzlich gestärkt, weil nach einem Beschluss der MDR-Geschäftsleitung das trimediale Archiv des MDR seitdem zentral vom Landesfunk in Erfurt aus verantwortet wird. Von diesem zusätzlichen Budget entfallen ca. 2,8 Millionen Euro auf den Personalaufwand – das sind 41 Vollzeitäquivalente, also 100-Prozent-Stellen – und 1,2 Millionen Euro auf den Sachaufwand. Mit dieser Budgetverstärkung verfügt das Landesfunkhaus Thüringen mit einem Jahresgesamtbudget von ca. 35 Millionen Euro über das höchste Budget der drei Landesfunkhäuser. Des Weiteren wird der MDR Anfang September 2020 seine zwei größten unmittelbaren Beteiligungen, die MDR-Werbung GmbH, die bisher schon in Erfurt angesiedelt war, und die DREFA Media Holding GmbH, rückwirkend zum 01.01.2020 zur MDR Media GmbH mit Sitz in Erfurt fusionieren. Das heißt, der bisherige Sitz der DREFA Media Holding GmbH wird von Leipzig nach Erfurt verlegt.
(Beifall SPD)
Dadurch wird ein zusätzliches Umsatzvolumen am Standort Erfurt von ca. 4 Millionen Euro pro Jahr generiert sowie für ca. 30 feste Mitarbeiter Arbeitsplätze am Standort Erfurt zusätzlich geschaffen. Bezieht man noch Auszubildende und Leiharbeiter der bisherigen DREFA Media Holding GmbH mit ein, bedeutet dies eine zusätzliche Beschäftigung am Standort Erfurt mit ca. 77 Mitarbeitern. Damit einhergehen natürlich auch steuerliche Effekte am Standort Erfurt. Die bisher von der DREFA im Jahresdurchschnitt geleisteten Ertrags-, Umsatz- und Lohnsteuern von ca. 1,3 Millionen Euro werden sich durch die Standortverlagerung auch auf Thüringen auswirken. Mit der neu gegründeten Innovationsund Digitalagentur ida GmbH mit der Betriebsstätte am Standort Erfurt möchte der MDR mit zunächst fünf Mitarbeitern ein Umsatzvolumen von ca. 500.000 Euro generieren. – Das ist die Mitteilung vom MDR. Ich kommentiere das kurz. Das sind überschaubare Entwicklungen, aber natürlich sind sie nichtsdestotrotz alle zu begrüßen. Die ida ist – glaube ich – eine ganz gute Geschichte, sie soll in Leipzig und Erfurt angesiedelt werden. In Leipzig hat sie ihre Arbeit schon begonnen. Der Geschäftsführer ist ein Thüringer, mit dem habe ich mich letzte Woche das erste Mal getroffen und der hat auch Thüringen im Auge, nicht nur als Standort, sondern tatsächlich auch als einen Leistungserbringer, besonders im Bereich des KIKA, der für die Entwicklung digitaler Formate sinnvollerweise professionelle Unterstützung brauchen kann und da sicherlich auch einige Aufträge generieren wird. Wenn Sie zurückblicken auf die letzte Legislatur, Ihren Blick auf die Auswertung des Standorts Thüringen lenken, so kann durchaus festgestellt werden, dass neben den soeben vom MDR genannten Bereichen in dieser Zeit weitere Zuwächse stattgefunden haben. Da ist die Ansiedlung der MDR Schlagerwelt, die auf DAB+ ausgestrahlt wird, inzwischen im Landesfunkhaus angesiedelt, und die Ansiedlung der Medienkompetenzredaktion 360G. Dies ist, wenn ich mir die Bemerkung mit Blick auf die antragstellende Fraktion der CDU erlauben darf, doch mehr, als in der Zeit davor geschafft worden ist, auch wenn gleichzeitig zu konstatieren ist, dass nicht nur in Thüringen eine Stärkung stattgefunden hat, sondern auch an den Standorten Leipzig, zum Beispiel durch die neue Senderabwicklung, die allerdings über den MDR hinausgeht und wahrscheinlich auch den NDR und rbb umfassen wird, und Halle, hier die Stärkung der Kulturredaktion und des Kompetenzzentrums MDR Klassik, Verstärkungen erfolgt sind. Insoweit ist und bleibt es in der Analyse richtig, dass es weiter großer Anstrengungen bedarf, um die Ressourcenverteilung gerechter zu gestalten. Zu II. Verfahren MDR-Rundfunkstaatsvertrag – das ist leider eine etwas langwierige Geschichte. Das ZDF-Urteil liegt ja schon ein Weilchen zurück, der Anpassungsbedarf besteht unmittelbar und weiterhin, auch bezogen darauf, wie die Verteilung in den Gremien ist, bezogen auf die Staatsferne, aber es war natürlich immer Thüringer Anliegen, wenn man den MDR-Staatsvertrag anpasst, dass dann auch die Ressourcenverteilung mit in den Blick genommen werden muss. Insofern hat die Thüringer Landesregierung unmittelbar nach der Übernahme der Rechtsaufsicht am 31.07.2019, also letzten Sommer, eine Besprechung der drei Staatsvertragsländer versucht. Es gab eine Einladung des Ministerpräsidenten, ich glaube, in der ersten Augustwoche, also wirklich unmittelbar nach unserer Übernahme der Federführung. Leider ist es im Sommer und Herbst nicht zu einem solchen Treffen gekommen. Das lag vorrangig an der Wahl, die dann in Sachsen stattfand. Dann kam die Wahl in Thüringen, es musste die Regierungsbildung in Thüringen abgewartet werden, um wieder die Federführung koordinierend voranzubringen. Ich kann Sie darüber informieren, dass am kommenden Dienstag, am 19. Mai, eine Videokonferenz der drei Staatsvertragsländer unter Einbeziehung der jeweiligen die Regierung tragenden Fraktionen und in Thüringen auch der CDU stattfinden wird, wie es in der letzten Legislatur auch war. Dabei hat jetzt der Kollege Kellner freundlicherweise die Funktion von Herrn Wucherpfennig übernommen und wirkt da weiter mit, um die Thüringer Interessen möglichst breit aufgestellt durchsetzen zu können. Die vier Themen, die noch nicht vollständig geeint sind, um die es jetzt weiter gehen wird und wo ich hoffe, dass wir auch zu Lösungen kommen, sind natürlich unser Kernthema, nämlich die Ressourcenverteilung innerhalb des MDR, zweitens die konkrete Zusammensetzung des Rundfunkrats entsprechend den Vorgaben des ZDF-Urteils, die Gehaltsstruktur der Leitungsfunktionen, also vor allem der Intendanten und der Direktoren, bei denen Thüringen vorgeschlagen hat, eine Begrenzung vorzunehmen, da es sich tatsächlich um öffentliche Gelder handelt. Auch wenn es keine Steuergelder sind, sind es doch Beitragsgelder, die jeder Haushalt in der Bundesrepublik zu leisten hat. Insofern ist es aus unserer Sicht angemessen, dass auch hier eine Begrenzung stattfinden kann und stattfinden sollte, die sich nicht an vergleichbaren Gehältern und Vergütungen im privatwirtschaftlichen Bereich, also bei ProSieben oder RTL, orientieren kann, sondern die sich natürlich an – ich sage mal – höchsten Staatsämtern orientiert. Das finde ich auch richtig. Ich sage mal etwas pointiert, dass ein Intendant einer großen Landesanstalt – nicht unserer, nicht des MDR – doppelt so viel verdient wie die Bundeskanzlerin, scheint mir doch sehr unangemessen, wenn ich betrachte, was die Bundeskanzlerin so alles zu tun hat
(Beifall CDU)
und was so ein Intendant, der wahrscheinlich auch viel beschäftigt ist, aber doch an Verantwortung weniger zu tragen hat. Die einzelnen Formulierungen sind schon öffentlich insofern, als es eine Kleine Anfrage, ich glaube, des Abgeordneten Blechschmidt, aus dem letzten Sommer gab, in der der Entwurfstext, der aber an manchen Stellen noch nicht geeint ist, schon das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat. Insofern würde ich darauf verzichten, die konkreten Normen, die wir vorgeschlagen haben, vorzutragen. Ich darf noch etwas zum Verfahren sagen. Wenn es jetzt zu einer politischen Einigung kommt, worauf ich weiterhin sehr hoffe, müsste dann natürlich eine abschließende Befassung durch die Ministerpräsidenten erfolgen, eine Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten, eine Befassung der Kabinette, und wenn die Kabinette das gebilligt haben, dann würde ein neuer Staatsvertragstext zur Vorunterrichtung an dieses Hohe Haus gelangen. Ich hoffe natürlich, dass das dieses Jahr noch passiert. Ich bin weiterhin guter Dinge, weil ich ein optimistischer Mensch bin, aber wahnsinnig früh sind wir damit immer noch nicht dran. Wenn man etwas mehr politischen Willen gehabt hätte und etwas weniger Blockade auf anderen Seiten – und leider muss man sagen: aufseiten anderer Staatsvertragsländer –, hätte man auch 2015 oder 2016 schon zu einem Abschluss kommen können.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
So weit meine Ausführungen, ich danke und freue mich auf die Debatte zu diesem Punkt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
