Martin Henkel
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Wir befinden uns mitten in einer Krise von historischem Ausmaß. Die Corona-Pandemie hat die Welt fest im Griff. Neben dem Gesundheitssektor leidet besonders die Wirtschaft unter den Auswirkungen der Viruskrankheit. Deshalb hat die CDU-Fraktion auch gleich zu Beginn der Krise noch Anfang März einen Thüringer Rettungsschirm für den Mittelstand, das Handwerk und für Kleinunternehmen gefordert. Darin haben wir 18 Maßnahmen formuliert, um die Thüringer Wirtschaft bestmöglich bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Damals haben wir – und wir waren die Ersten – genau diese Soforthilfen für Unternehmen gefordert. Ich glaube, es besteht auch Konsens darüber, die beste Hilfe für unsere Wirtschaft wäre, wenn die einschränkenden Maßnahmen zurückgenommen würden, wenn der Lockdown schrittweise zurückgenommen wird. Wir wissen aber nicht, wann das passiert. Denn hier hat eine Abwägung zu erfolgen zwischen gesundheitlichen Risiken und den Schäden, die der Gesellschaft und der Wirtschaft entstehen. Diese Abwägung ist schwierig. Wenn wir weltweit schauen, wie in den Ländern mit verschiedensten Regierungen damit umgegangen wird, sieht man doch, dass es ein gleichermaßen vorsichtiges Vorgehen gibt. Ich glaube auch, es war richtig, was wir in Deutschland gemacht haben. Deshalb tue ich mich auch schwer und bin besorgt über Reaktionen, die sagen, der Lockdown sei nicht gerechtfertigt gewesen. Ich glaube, es war sehr richtig, wie wir mit der Krise bisher umgegangen sind. Wir müssen schauen, wie wir weiter damit umgehen, und wir brauchen natürlich Maßnahmen, um der Wirtschaft zu helfen. Dazu sind genau solche Direkthilfen ein Instrument und darum geht es heute. Die CDU setzt sich deshalb für die sofortige zinsfreie Stundung von Steuerzahlungen und die Absenkung der Mehrwertsteuer im Gastgewerbe ein. Das war auch ein Beitrag, den wir mit geleistet haben. Denn weder der Mittelstand, das Handwerk noch die zahlreichen Kleinunternehmen in Thüringen haben die Situation zu verantworten. Die Corona-Pandemie ist ein exogener Schock, der seinen Ursprung in China nahm, von dort aus verteilte sich das Virus in kürzester Zeit auf die ganze Welt. Um die Pandemie in den Griff zu bekommen, wurde ein notwendiger temporärer Lockdown vorgenommen, aber die Nebenwirkungen sind gravierend. Die Wirtschaft ist dramatisch eingebrochen und viele wirtschaftliche Kennziffern haben einen Absturz erlebt, wie wir ihn in unserer Geschichte bisher noch nie erlebt haben. Der Situation, wie wir sie gerade erleben, kann man mit althergebrachten Methoden nicht begegnen. Wir brauchen neue Rezepte, neue Ansätze und neue Wege, um mit der Pandemie umzugehen und die Folgen abzumildern. Wir wollen zum Beispiel das Gastgewerbe, die Hotellerie und die Reisebranche, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind, mit einer 50-prozentigen Umsatzausfallzahlung für drei Monate unterstützen, weil diese Betriebe die ersten waren, die schließen mussten, und wahrscheinlich auch die letzten sind, die wieder öffnen dürfen. Mit diesem Ansatz einer Umsatzausfallzahlung betreten wir Neuland, aber der Vorteil liegt auf der Hand, denn eine solche Vorgehensweise sichert die notwendige dringende Liquidität. Außerdem gibt es den Unternehmen Sicherheit in Form von Zuschüssen. Des Weiteren wollen wir eine Vereinfachung im Vergabegesetz erreichen. Auch dazu gibt es von unserer Seite einen Gesetzesantrag, den wir eingebracht haben, um so die Unternehmen zu stützen. Genauso planen wir Verbesserungen für den Einzelhandel, indem wir im Ladenöffnungsgesetz eine temporäre Aussetzung des Satzes 1 in § 12 Abs. 3 vornehmen wollen. Zu guter Letzt haben wir bereits letzte Woche einen Entschließungsantrag zum Mantelgesetz unter der Überschrift „Thüringer Mittelstands-Sicherungs-Programm – 50.000 Euro Soforthilfen für Thüringer Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte“ eingebracht, mit der Drucksache 7/735 und mit diesem Antrag haben wir bereits letzte Woche die heutigen Forderungen der AfD-Fraktion erfüllt und gehen noch darüber hinaus. Ich muss auch Frau Lehmann korrigieren, die vorhin gesagt hat, dass das Mantelgesetz bereits alle Dinge schon inbegriffen hatte – genau der Bereich der Unternehmen mit 51 bis 250 Mitarbeitern war nämlich nicht inbegriffen. Deshalb haben wir den zusätzlichen Entschließungsantrag gestellt. Auch wenn vorhin gesagt wurde, das betrifft nur 2,5 Prozent der thüringischen Unternehmen, so sagen wir, es sind doch unter dem Strich 1.655 Unternehmen, die betroffen sind und es sind ungefähr 200.000 Menschen, die in diesen Betrieben arbeiten. Wir halten es für wichtig, dass unserer Forderung hier auch nachgegangen wird. Die CDU zeigt aber im Gegensatz zur AfD, dass wir konstruktive Opposition sind und unsere konkreten Vorschläge vorlegen. Wir haben eben nicht nur einen Plenarantrag mit der Aufforderung an die Landesregierung gestellt, sondern wir haben sehr zielgenau unseren Antrag mit dem Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Krise verknüpft und unser Antrag ist im Übrigen auch verknüpft mit darüber hinausgehenden Forderungen. Da geht es um Nachrangdarlehen, die im Rahmen von Thüringen-Kapital gestärkt werden sollen, und es geht um die erhöhte Übernahme von Risiken bei Bürgschaften, die momentan bei 80 Prozent stehen und auf 90 Prozent erhöht werden sollen. All das sind Punkte, die für unsere Unternehmen wichtig sind, die wir mit unserem Antrag verknüpft haben. Der Antrag, der heute von der AfD hier vorliegt, ist deshalb überflüssig. Wir werben natürlich um die Unterstützung unseres Antrags zum Mantelgesetz. Unser Antrag wird Gegenstand in den Anhörungen sein und wird in der nächsten Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses auch noch ausgewertet werden. Wir werden den Antrag der AfD heute ablehnen und werben dennoch für den inhaltlich gleich gelagerten, aber weiter gehenden Antrag der CDU-Fraktion. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
