Jens Cotta
MDR-Standort Thüringen stärken – zügige Novellierung des MDR-Staatsvertrags
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, beim vorliegenden Antrag der CDU handelt es sich um eine etwas abgeänderte Neuauflage eines Antrags, den die CDU vor über viereinhalb Jahren gemeinsam mit Rot-Rot-Grün eingebracht hatte. Der Antrag geht davon aus, dass der Medienstandort Thüringen im Arrangement der MDR-Standorte zu kurz kommt und Thüringen insoweit benachteiligt werde. Das haben wir heute ja schon gehört. Seit im September 2015 jener Antrag eingebracht wurde, fanden allerhand Gespräche zwischen den betroffenen Landesregierungen statt, es gab Briefwechsel zwischen den Medienausschüssen der Landtage, es gab eine gemeinsame Veranstaltung der Medienausschüsse und es gab so manches Hin und Her zwischen medienpolitischen Akteuren der beteiligten Länder. Herr Staatssekretär Krückels hat ja gerade über den Stand der Beratungen und Veränderungen berichtet und wir haben vernommen, wie sich die Dinge verhalten. Wenn man das knapp zusammenfassen will, kann man wohl sagen, dass letztendlich nichts wirklich Substanzielles geschehen ist. Herr Krückels sprach ja gerade von überschaubaren Änderungen. Die Benachteiligung des MDR-Standorts Thüringen, die im Antrag moniert wird, ist geblieben. Und in der Tat kann man es beispielsweise als eine Benachteiligung betrachten, wenn von den heute knapp 2.100 MDR-Mitarbeitern nur ein kleiner Bruchteil, etwa 5 Prozent, am MDR-Standort Thüringen beschäftigt ist. Aus der Perspektive der AfD sind dazu zwei Bemerkungen zu machen. Erstens, es ist schon kurios, dass die Jetzt-CDU große Klagen über die Benachteiligung Thüringens führt. Die MDR-Struktur ist ja nicht erst seit ein paar Monaten oder Jahren so, wie sie ist. Als der MDR-Staatsvertrag verhandelt und 1991 abgeschlossen wurde, hatte man sich seitens Thüringens damit begnügt, dass ein Landesfunkhaus, die Werbetochter des MDR für den Freistaat, abfiel, während die Hauptproduktion, die Produktionen usw. in Sachsen-Anhalt und Sachsen angesiedelt wurden. Ich erinnere daran, dass dieser MDR-Staatsvertrag von einer CDU-geführten Regierung ausgehandelt und unterzeichnet wurde. Er trägt die Unterschrift von Josef Duchač, der damals eine CDU-FDP-Regierung führte, und jetzt klagt die CDU, dass Thüringen etwas zu kurz kam bei diesem Vertrag. Wer hat es denn versemmelt, liebe Kollegen von der Union?
(Beifall AfD)
Wenn Sie sich jetzt als Anwalt der Enterbten aufspielen, dann ist es ein reichlich merkwürdiges Schauspiel, denn niemand anders als die Union hat die heutige Lage in der MDR-Standortstruktur zu verantworten.
(Beifall AfD)
Wenn heute Sachsen und Sachsen-Anhalt jenseits von Bekenntnissen praktisch doch sehr wenig Interesse an den Änderungen des Status quo erkennen lassen, dann rate ich Ihnen, liebe Kollegen von der Union, einmal mit Ihren Kollegen in Dresden und Magdeburg zu reden, denn bekanntlich sitzen dort CDU-geführte Regierungen. Vielleicht können Sie ja die dortigen Unionsherzen erweichen und Abhilfe schaffen.
(Beifall AfD)
Die Frage bleibt dann allerdings, wie eine angemessene Abhilfe aussehen müsste, um die konstatierte Benachteiligung Thüringens auszugleichen. Das führt mich zu meinem zweiten Punkt: Unter den heute vorzufindenden Gegebenheiten ist eine substanzielle Strukturänderung des MDR kaum zu erwarten. Eine Lösung wird nur in einer gänzlich grundsätzlichen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erreichbar sein und für eine solche Reform steht die AfD.
(Beifall AfD)
Das will ich hier einmal deutlich herausstreichen, weil sich besonders Herr Blechschmidt regelmäßig bemüßigt fühlt zu behaupten, die AfD wolle den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen, wenn auch heute mal nicht. Herr Blechschmidt, das ist natürlich die Unwahrheit. Die AfD-Fraktion ist keineswegs für eine generelle Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Was wir wollen, ist erstens ein Ende des Zwangsbeitrags und zweitens ein grundlegend neu geordneter, sehr viel schlankerer öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Wir sind nämlich überzeugt,
(Beifall AfD)
dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland für die Erfüllung seines Auftrags mit einer sehr viel schlankeren Struktur auskommen kann. Die gerade angesprochene gerechte Ressourcenverteilung heißt für uns: Lassen Sie das Geld beim Bürger!
(Beifall AfD)
Wir brauchen keineswegs 20 öffentlich-rechtliche Fernseh- und über 70 öffentlich-rechtliche Radioprogramme zur Abdeckung der Grundversorgung, und einer Kolonisierung des Internets durch die Öffentlich-Rechtlichen bedarf es ebenfalls nicht.
(Beifall AfD)
Die Problematik ist selbstredend umfassender. Ich erinnere an den Dschungel von Beteiligungen des MDR, die eine enorme Marktverzerrung im Medienbereich zur Folge haben. Schließlich gibt es die Problematik der Finanzierung durch den von mir schon angesprochenen Zwangsbeitrag, den die AfD bekanntlich ablehnt. All dies sind also Aspekte, die eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit auch des MDR nahelegen. Eine solche Reform gilt es, in Angriff zu nehmen. Die AfD-Fraktionen haben dazu übrigens ein Konzept erarbeitet. Eine grundsätzliche Reform in diesem Sinne bildet dann auch die Möglichkeit eines Neustarts für den öffentlich-rechtlichen Medienstandort Thüringen und eine Möglichkeit der Überwindung von Benachteiligungen Thüringens bei der Verteilung des Rundfunkkuchens. Gegenüber dieser Perspektive ist der vorliegende Antrag viel zu vage und unklar, denn dieser Antrag will alles so belassen, wie es ist, nur mit ein wenig mehr von allem für Thüringen. Das ist viel zu kurz gesprungen. Solange es keine grundsätzliche Neustrukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems gibt, wird die unausgewogene Struktur des MDR weiterbestehen. Daran werden zweifellos auch noch so viele Ausschussberatungen nichts ändern. Die Landesregierung hat im Übrigen zum Sachstand heute bereits ausgeführt. Wir freuen uns auf eine sachliche Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
