Karawanskij
Abonnements im Regionalund Nahverkehr erstatten – Kulanzregelungen jetzt ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Bereits gestern und heute haben Sie intensiv an unterschiedlichen Gesetzen bzw. Anträgen diskutiert, welche Auswirkung die Corona-Pandemie auf ganz unterschiedliche Bereiche haben wird. Unbestritten ist, glaube ich, dass COVID-19 auch massive Auswirkungen auf den Personennahverkehr hat und haben wird. Neben der Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregelungen waren und sind auch immer noch die stark rückläufigen Fahrgastzahlen das einschneidendste Problem der Branche. Hierzu gehört natürlich auch, dass derzeit viele Nahverkehrskunden aufgrund von Heimarbeit oder aufgrund anderer Umstände ihre Abonnements nicht im geplanten Umfang in Anspruch nehmen. Ich bin – gelinde gesagt – auch ein bisschen überrascht, dass der Antrag gerade von der FDP kommt. Das ist erstaunlich. Aber gut, nehmen wir das erst mal zu Kenntnis und setzen uns mit den Argumenten auseinander. Die Verbände der Thüringer Busunternehmen verweisen zu Recht darauf, dass im Zuge der CoronaKrise zwar auf einen ausgedünnten Takt umgestellt worden ist, aber mitnichten die Leistungen der Verkehrsunternehmen eingestellt wurden. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal daran erinnern, es war Ziel und Verabredung ganz klar seitens der Landesregierung, aber auch zwischen den Verkehrsministern im ganzen Bund, zu sagen, dass, solange wie es geht, zu Zeiten des Lockdowns der Verkehr so breit, so weit und so intensiv gefahren wird, sowohl im Nahverkehrsbereich als auch im Fernverkehrsbereich, und eben nicht zurückgefahren wird, damit systemrelevante Strukturen am Netz bleiben können,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) damit natürlich auch die Menschen, die zu ihren Jobs müssen, die Menschen, die auf Mobilität angewiesen sind, nicht eingeschränkt werden. Hier kam ja schon der Dank von verschiedenen Stellen an diejenigen, die die Leistungen in Zeiten des Lockdowns und auch jetzt erbracht haben. Diesem Dank möchte ich mich an dieser Stelle auch anschließen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Mittlerweile wurde die Taktung vielerorts wieder in Richtung Normalbetrieb angehoben. Ich bin froh darüber, dass die Verkehrsunternehmen auch sehr schnell versuchen, sehr flexibel darauf zu reagieren, hier entsprechend aus dem Lockdown wieder in so ein Hochfahren zu kommen. Die Forderungen, die Sie jetzt in Ihrem Antrag stellen, gehen gegenüber der Landesregierung an manchen Stellen ein Stück weit fehl. Wenn man sich das genauer anschaut: Die Ziffer 1 ist durch Landesrecht nicht umsetzbar. Der einzige Weg, der landesrechtlich zu realisieren sei – das haben Sie auch in Ihrer Begründung ausgeführt –, ist das Einwirken der Landesregierung im Zuge der Vergabe von bestimmten Leistungen gerade im Schienenpersonennahverkehr. Da dürfte Ihnen aber auch bekannt sein, dass es sich hier um europaweite Ausschreibungsverfahren über längerfristige Zeiträume handelt. Wenn man sich das jetzt noch mal im Verhältnis anschaut und ein kurzfristiges, zeitnahes Reagieren aufgrund eines Ereignisses wie der Corona-Pandemie möchte, dann ist dieses Instrument schlicht und ergreifend das falsche dafür.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Es gibt
auch Nachträge zu Verträgen!) Ja. Und darüber hinaus haben wir Verträge, die niemals zeitgleich ausgeschrieben werden, sondern wir haben immer die Leistungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgeschrieben werden. Nichtsdestotrotz bleibt das kein kurzfristiges, kein zeitnahes Instrument, sondern wäre dann tatsächlich eher etwas Langfristiges. Also dafür, worauf Sie abstellen, jetzt schnell Abhilfe zu schaffen, bleibt es das falsche Instrument bzw. die falsche Herangehensweise. Darüber hinaus kam auch schon der Hinweis von verschiedenen Abgeordneten, Sie würden damit in Privatrecht eingreifen. Ich denke, Vertragsfreiheit hat in der deutschen Rechtsordnung dann doch einen ganz besonderen Rang.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Der Eingriff
war die Verordnung!) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen – darauf wurde in der Debatte auch schon eingegangen – sehen natürlich Regelungen für Abonnements vor. Kulanzregelungen sind in Verkehrsunternehmen möglich, aber das Entgegenkommen der Verkehrsunternehmen bleibt eine Kannbestimmung bzw. eine Kulanzmöglichkeit. Gerade in der aktuellen Situation, wo sich viele Verkehrsunternehmen in einer finanziell prekären Lage befinden, denke ich, ist es wichtig, dass wir hier ein tatsächlich ausgewogenes Verhältnis finden. Das Problem besteht für den ÖPNV vor allen Dingen darin, dass die aktuelle Situation oder der Rückgang der Fahrgastzahlen, wie wir ihn jetzt während des Lockdowns hatten, nicht damit abrupt endet, sondern dass wir davon ausgehen müssen, dass die Fahrgastzahlen bis auf Weiteres auch weiterhin geringer bleiben als vergleichsweise zu dem Zustand vor der Krise. Da kommen natürlich auch Mehraufwendungen der Unternehmen für die Hygienemaßnahmen, wie die Schutzwände, die eingebaut wurden, oder was Desinfektionsmittel betrifft, zum Tragen. Das stellt den gesamten ÖPNV-Sektor natürlich vor ganz neue, extreme Herausforderungen. Auch die gesamtwirtschaftliche Auswirkung – da haben wir heute die ersten Zahlen zur Steuerschätzung vernommen. Ich denke, da ist vor allem die Diskussion, die wir jetzt in Bezug auf das Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Epidemie haben, ein guter Schritt, um den Auswirkungen der Pandemie zu begegnen und damit die Abmilderung der Auswirkungen auf den ÖPNV mit auf den Weg zu bringen. Ich möchte aber noch mal daran erinnern, was das Infrastrukturministerium für Schritte schon gegangen ist. Im ersten Schritt hatten wir im März im Rahmen der gesetzlichen finanziellen Möglichkeiten Soforthilfen auch an die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen ausgezahlt. Das betrifft vor allen Dingen auch die finanziellen Hilfen an die kommunalen Aufgabenträger. Wir haben kurzfristig über 2,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, dann aber noch mal knapp 15 Millionen Euro vorzeitig ausgezahlt.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben bezüglich der Ausgleichszahlung gemäß § 45a Personenbeförderungsgesetz auf formlosen Antrag hin tatsächlich vorzeitig die Abschläge gewährt. Mir ist bewusst, dass wir natürlich damit nicht vollständig die bisher im ÖPNV entstandenen Verluste ausgleichen können. Das ist meines Erachtens auch im Zusammenhang mit den dem TMIL zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich, aber ich bin wirklich zuversichtlich, dass gerade – ich hatte es gerade gesagt – im Zuge der Verhandlungen über das Sondervermögen hier entsprechend ein Beitrag geleistet werden kann, um da die Not abzumildern. Ich möchte auch an dieser Stelle erinnern, dass wir natürlich einen intensiven Austausch mit der Bundesebene haben und damit auch gemeinsam mit den anderen Ländern darauf hinwirken, dass auch der Bund einen entsprechenden Beitrag zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Krise auf den ÖPNV zu leisten hat. Auf dieser Grundlage denke ich, dass es uns Schritt für Schritt gelingen wird, dass wir eine finanzielle Stabilisierung der ÖPNV-Unternehmen haben werden und dass uns dieser Schritt gelingt. Und – mit Verlaub – die von der FDP vorgeschlagenen Instrumente sind meines Erachtens dafür nicht geeignet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
