Diana Lehmann
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann der AfD jetzt auch nur noch das sagen, was sie in diesem Plenum schon häufiger gehört hat: Ihr Antrag ist einfach unnötig und er kommt vor allem völlig zu spät. Jetzt kann ich es ja nachvollziehen, denn in den ersten Wochen nach dem Lockdown war es auch hier im Parlament etwas ruhiger. Das entlässt uns als Abgeordnete aber natürlich nicht aus der Verantwortung, in der Zeit vielleicht mal die Presselage zu überschauen. Ich sage mal, spätestens letzte Woche Freitag beim Plenum hier in der Arena, als wir das Mantelgesetz um das Sondervermögen besprochen haben, hätte Ihnen doch auffallen müssen, dass die Regierung und auch die regierungstragenden Fraktionen in den letzten Wochen durchaus gehandelt haben und gerade für den Bereich der Unterstützung der Wirtschaft eine ganze Menge auf den Weg gebracht haben. Ich würde Sie noch mal daran erinnern – denn offensichtlich fehlt Ihnen das –, was passiert ist: Als klar war, dass die Corona-Krise einen deutschlandweiten Lockdown notwendig machen würde, hat Thüringen als eines der ersten Bundesländer reagiert und Soforthilfen für die Thüringer Unternehmen auf den Weg gebracht. Bereits am 18. März kündigte Minister Tiefensee ein Hilfsprogramm an, am 23. März hat die Landesregierung die Voraussetzungen dafür geschaffen, um die ersten Anträge entgegenzunehmen. Mittlerweile sind über 36.500 Anträge auf Soforthilfe für gewerbliche Unternehmen bewilligt und über 235 Millionen Euro ausgezahlt. Erst mehr als einen Monat später, am 27. April, hat die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag auch ausgeschlafen und reichte einen Antrag ein, über den wir heute diskutieren. Da kann ich nur sagen: Schönen guten Morgen! Mit ihrem Antrag möchte die AfD-Fraktion die Landesregierung auffordern, Unternehmen bis zu einer Größenklasse von 250 Beschäftigten in die Soforthilfe des Landes einzubeziehen. Jetzt habe ich ja schon gesagt: Auch Ihnen dürfte jetzt aufgefallen sein, dass wir letzten Freitag ein Gesetz für ein Sondervermögen auf den Weg gebracht haben, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Wir sind mit der Krisenbewältigung also im Parlament schon einen ganzen Schritt weiter, während die AfD-Fraktion hier noch veraltete Anträge beschließen lassen will. Was mich an diesem Antrag aber am meisten stört, ist die Art und Weise, in der Sie darin die Thüringer Unternehmerinnen und Unternehmer verächtlich machen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, der Mittelstand sei das Rückgrat unserer Wirtschaft. So weit, so richtig. Mit Blick darauf, dass die Soforthilfen des Landes an Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten gezielt gezahlt werden, argumentieren Sie dann aber ernsthaft: Der Weg aus der Corona-Krise wird nicht nur mit Großkonzernen und Kleinbetrieben gelingen. Ist Ihnen eigentlich klar, dass der Thüringer Mittelstand weit überwiegend aus Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten besteht? Das ist das Rückgrat, von dem Sie reden und denen Sie damit aber auch zeigen, was Sie von ihnen halten. Ich habe gerade noch mal, als Sie geredet haben, nachgeschaut, wie viele Unternehmen wir eigentlich haben, die über 50 und über 250 Beschäftigte haben. Bei Unternehmen über 50 Beschäftigte sind es in Thüringen 2,2 Prozent, Unternehmen über 250 Beschäftigte sind in Thüringen 0,6 Prozent. Das heißt, fast 98 Prozent der Thüringer Unternehmen profitieren von der Soforthilfe, die wir als Land schon auf den Weg gebracht haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Als weitere Begründung blicken Sie dann ins benachbarte Bayern. Ich rate Ihnen, schauen Sie auch mal in andere Bundesländer, zum Beispiel nach Baden-Württemberg, nach Niedersachsen oder nach Sachsen-Anhalt, Hessen, NordrheinWestfalen, die ebenfalls nur bis zu einer Unternehmensgröße von 50 Beschäftigten zahlen, obwohl dort die Wirtschaftsstruktur ganz anders aussieht als bei uns. Die AfD hat – und das wird aus diesem Antrag deutlich – den Sinn und Zweck der Soforthilfen nicht begriffen. Die Soforthilfen dienen dazu, die kurzfristigen Folgen der Corona-Krise abzumildern und Insolvenzen zu vermeiden. Sie dienen aber nicht dazu, über ein kurzes Zeitfenster hinaus die Wirtschaft zu stabilisieren. Dafür wären die 50.000 Euro, die Sie fordern, auch bei einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeitern völlig ungeeignet. Sie können auch noch mal durchrechnen, was das pro Mitarbeiter bedeutet. Wenn Sie das überschlagen, bedeutet das nämlich genau 5 Euro pro Mitarbeiter, die Sie da auszahlen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und wer glaubt, dass man mit diesem Betrag tatsächlich ein Unternehmen retten kann – da merkt man, dass es mit der Wirtschaftspolitik bei Ihnen nicht weit her ist. Ich will an der Stelle auch noch mal darauf verweisen, dass auch auf Bundesebene eine ganze Reihe passiert, und auch das hilft den Unternehmen in Thüringen. Zum Beispiel damit, dass wir Sofortkredite ausgeweitet haben, dass Bürgschaften des Bundes ausgeweitet sind und auch das Instrument der Kurzarbeit, das im Moment für 10 Millionen Beschäftigte in Deutschland angemeldet ist, ist ein Instrument, das der Wirtschaft und auch der Wirtschaft in Thüringen nützt. Das ist für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der anderen Seite durchaus eine schwierige Situation. Aber das zeigt, das, was Bund und auch wir als Land machen, geht Hand in Hand und hilft am Ende der Wirtschaft und den Beschäftigten hier. Statt also auf Basis veralteter AfD-Anträge über kurzfristige Krisenintervention zu diskutieren, sollten wir besser über zielgerichtete konjunkturelle Maßnahmen für die besonders betroffenen Branchen – für den Maschinenbau, für die Metallverarbeitung, für den Automobilbau, für das Hotel- und Gaststättengewerbe und den Tourismus – reden, dabei aber auch den Bund in die Pflicht nehmen. Dazu findet sich aber in Ihrem Antrag kein einziges Wort. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
