Heike Werner
Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst möchte ich mich natürlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern sehr herzlich bedanken. Es ist ein unfassbares Arbeitspensum, das dort in den letzten Wochen und Monaten geleistet werden musste. Ich hoffe sehr, dass die Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, auch auf die spannenden Aufgaben, die hier zu erledigen sind, wächst und dass sich vielleicht mehr Menschen vorstellen könnten, in dem Bereich tatsächlich auch tätig zu werden. Dass dies bis jetzt nicht der Fall ist und so viele Stellen bei uns unbesetzt sind – übrigens nicht nur in Thüringen, sondern in allen anderen Bundesländern auch –, liegt zum Teil daran, dass der öffentliche Gesundheitsdienst und die Aufgaben gar nicht so bekannt sind. Das ist eine Aufgabe, die dann in den Studiengängen sicherlich mit geleistet werden muss, hierauf aufmerksam zu machen und die Arbeit auch vorzustellen. Aber zum Zweiten liegt es natürlich auch an der unzureichenden tariflichen Bezahlung im öffentlichen Gesundheitsdienst. Sie wissen, das Land Thüringen setzt sich seit vielen Jahren auf Bundesebene dafür ein, dass sich die kommunalen Arbeitgeberverbände endlich mit den Tarifparteien dafür einsetzen, dass hier die Tarife angeglichen werden an die tarifliche Finanzierung in den Krankenhäusern. Leider sträubt sich momentan noch der Kommunale Arbeitgeberverband, aber wir werden als Land weiter dranbleiben und hatten auch in der Gesundheitsministerkonferenz entsprechende Anträge eingebracht. Ich weiß, dass viele Ministerinnen und Minister versucht haben, hier noch mal zu sensibilisieren. Das wird eine Aufgabe der nächsten Jahre sein. Wir haben als Land in der letzten Legislatur eine ganze Menge erreicht. Wir haben zum einen im Haushalt einen entsprechenden Haushaltstitel eingestellt, um Landkreisen und kreisfreien Städten Zuschläge zu zahlen, sowohl um den Lohn aufzustocken als auch beispielsweise Weiterbildungen finanzieren zu können. Es gibt jetzt die Möglichkeit über die öffentliche Akademie des Gesundheitsdienstes, dass auch die Thüringer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gesundheitsämtern an den entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen nicht nur teilnehmen können, sondern dass auch in Thüringen Weiterbildungsveranstaltungen umgesetzt werden. Ich glaube, dass hier zumindest einige Effekte entstanden sind, die den Fokus nicht nur auf den öffentlichen Gesundheitsdienst lenken, sondern auch die Arbeit verbessert haben. Aber es ist natürlich auch noch eine ganze Menge zu tun. Da sind wir uns einig. Der öffentliche Gesundheitsdienst hat in den letzten Wochen wirklich durchgearbeitet – das muss man hier sagen –, es gab viele Unterstützerinnen und Unterstützer, die sich freiwillig bereit erklärt haben, beispielsweise bei Kontaktnachverfolgung und Ähnlichem die Gesundheitsämter zu unterstützen. Deswegen herzlichen Dank nicht nur an die Kolleginnen aus den Ämtern selber, sondern auch an all diejenigen, die hier mit unterstützt haben und die hier mit begleitet haben. Es ist auch klar: Die Wichtigkeit und Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird nicht abnehmen, sondern ganz im Gegenteil. Wir wissen aus den Forschungen, dass gerade das Thema „Hygiene“ nicht nur bisher schon ein wichtiges Thema gewesen ist, sondern dass es bei der Begleitung der Pandemie noch ein viel wichtigeres und bedeutsameres Thema sein wird. Da geht es nicht nur darum, dass kontrolliert wird, sondern dass eben auch die entsprechenden Institutionen unterstützt werden, Hygiene- und Schutzkonzepte aufzustellen, die tatsächlich auch belastbar sind, die tragbar sind und die vermeiden helfen sollen, dass sich die Pandemie wieder ausweitet, dass die Infektionen wieder größer werden. Das ist eine Arbeit, die eher im Hintergrund stattfindet, aber – das wurde auch schon gesagt – sie wird an Bedeutung zunehmen. Dafür braucht es natürlich auch die entsprechenden Ressourcen und dafür braucht es auch entsprechende Strukturveränderungen. Insofern ist der Vorschlag, der heute von der FDP unterbreitet wurde, im ersten Moment natürlich einer, der ganz plausibel klingt, weil er verspricht, es gibt hier Bürokratieabbau. Aber ich muss sagen, aus Sicht des Landes – und deswegen ist auch der Vorschlag aus der vorhergehenden Legislatur eben nicht aufgenommen worden – ist das keiner, den wir wirklich als geeignet sehen, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu entlasten. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass diese Aufgabenübertragung, wonach hier nach der Vorstellung der FDP-Fraktion die Kassenärztliche Vereinigung zunächst die Anzeigepflicht erfüllen soll, die dann die Meldung an die Gesundheitsämter gibt, hier nur eine Veränderung der Reihenfolge ist. Es gibt auch fachliche Gründe, warum das nicht umgedreht werden sollte, denn nach § 7 Abs. 1 der ÖGD-Verordnung müssen Angehörige der gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufe sowie die Apotheker dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich den Beginn, die Änderung und Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung anzeigen und darüber hinaus – das wurde auch schon angesprochen – müssen sie die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen. Das Gesundheitsamt hat nach der derzeitigen Rechtslage damit die früheste Möglichkeit, von seiner nach § 36 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz bestehenden Möglichkeit der infektionshygienischen Überwachung Gebrauch zu machen. Dazu zählt auch, die Einhaltung der in der Thüringer medizinischen Hygieneverordnung genannten Anforderungen zu prüfen und gegebenenfalls deren Umsetzung auch anzuordnen. Wichtig sind diese Handlungskompetenzen besonders dann, wenn beispielsweise dem Gesundheitsamt bereits bekannte „schwarze Schafe“ frühestmöglich an der Berufsausübung gehindert werden können, bis die vorgegebenen Anforderungen erfüllt sind. Es geht also um die grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten der Gesundheitsämter, im Rahmen der Gefahrenabwehr Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen zu können. Das Gesundheitsamt ist dann in der Lage, auf eine gegebenenfalls bestehende Nichterfüllung von Anforderungen, sei es im hygienischen Bereich, der personellen Anforderungen oder auch bei der Ausstattung der Praxen, zu reagieren und Verstöße zu ahnden. Diese Eingriffsmöglichkeiten würden durch eine Veränderung der Meldereihenfolge erheblich verzögert bzw. erschwert. Es geht also darum, dass wir in der Lage sein wollen, hier präventiv tätig werden zu können bei der Abwendung drohender Gefahren, wie zum Beispiel bei der Verhinderung der Verbreitung von übertragbaren Krankheiten. Im Übrigen sind die Heilberufekammern Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die ihre nach § 5 Abs. 1 Thüringer Heilberufegesetz übertragenen Aufgaben als Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen. Dazu gehört nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 die Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Eine Übertragung von Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr auf die Heilberufekammern ist daher nicht möglich. Aus den genannten Gründen ist die von der FDPFraktion vorgeschlagene Gesetzesnovellierung zwar wünschenswert, ein Bürokratieabbau mit Entlastung der Gesundheitsämter wäre aber aus unserer Sicht nicht zielführend und fachlich auch nicht vertretbar. Ich bin aber trotzdem gespannt auf die Diskussionen im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Über die
fachliche Seite reden wir noch mal!)
