Dirk Bergner
Abonnements im Regionalund Nahverkehr erstatten – Kulanzregelungen jetzt ermöglichen
Vielen Dank, Herr Präsident. Es steht mir selbstverständlich nicht zu, zu korrigieren, aber Bergner mit „n“, so viel Zeit muss sein – fürs Protokoll.
(Beifall SPD, FDP)
Meine Damen und Herren, durch die Corona-Krise wurden innerhalb kürzester Zeit die Lebensumstände einer Vielzahl von Menschen im Freistaat Thüringen grundlegend und plötzlich massiven Einschränkungen unterworfen. Viele dieser Einschränkungen waren – ich habe das schon gesagt – richtig und wichtig. Allerdings haben die von der Landesregierung getroffenen Beschlüsse dabei auch einschneidende Auswirkungen auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Bevölkerung. Durch das Homeoffice, durch die ausgesetzte Betreuung in den Kindergärten, durch die Schließung von Schulen, Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit konnten viele Menschen ihre erworbenen ÖPNV-Karten-Abonnements gar nicht nutzen, selbst wenn die Verkehrsverbindungen noch bestanden hätten. Auch seitens der Verkehrsbetriebe wurde auf die stark verminderten Fahrgastzahlen reagiert. Vielerorts haben die kommunalen Verkehrsbetriebe wie auch der Regionalverkehr die Taktzeiten teils deutlich reduziert. Eine Senkung des Angebots als Reaktion auf gesunkene Fahrgastzahlen erspart den Unternehmen erstens Aufwendungen, die in der aktuellen Lage nicht rentabel sind, und ermöglicht auch den gebotenen Schutz des Fahrpersonals in den Betrieben. Ebenso unrentabel sind jedoch nun auch die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erworbenen und teils über viele Jahre pünktlich bezahlten Abonnements, die für den täglichen Weg zur Arbeit, zur Schule oder zu den nun geschlossenen Freizeiteinrichtungen notwendig waren. Einige Anbieter – wie die Rheinbahn – haben bereits auf die besondere Situation reagiert und bieten Optionen, wie das Aussetzen oder die Sonderkündigung von Abonnements, an. Eine entsprechende Möglichkeit ist auch für die Thüringer Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, um eine weitere Belastung durch aktuell vermeidbare Ausgaben reduzieren zu können und vor allem, um ein Wegbrechen der Attraktivität des ÖPNV zu vermeiden. Die Landesregierung hat im Rahmen der Vergabe im Schienenpersonennahverkehr die Möglichkeit, die Dienstleister bei wesentlichen Veränderungen der Ausführungsanforderungen anzuhalten, entsprechende Kulanzregelungen anzubieten. Eine solche Entlastung kommt dabei jedem zu, der aufgrund der aktuellen Lage sein Abonnement nicht nutzen kann. Dabei ist keine Unterscheidung zwischen Nah- und Regionalverkehr zu machen. Eine vergleichbare Regelung ist auch im ÖPNV, der mit Bussen betrieben wird, anzustreben. Die Maßnahmen sind rückwirkend zu dem Zeitpunkt zu ermöglichen, ab dem keine Nutzung des Abonnements mehr möglich bzw. notwendig war. Der bürokratische Aufwand, meine Damen und Herren, für den Nachweis ist durch Vermutungsregelungen entsprechend gering zu halten. Dafür ist neben Verhandlungen mit dem Dienstleister für den Regionalverkehr auch eine Ausgleichszahlung für die Kommunen einzuplanen. Diese sind dadurch in die Lage zu versetzen, den kommunalen Nahverkehr für den Fall zu entlasten, dass ebenfalls Kulanzregelungen aufgrund der aktuellen Situation angeboten werden.
(Beifall FDP)
Ein Wort zu Herrn Kollegen Malsch: Die Bedenken der Unternehmer haben wir auch vernommen, aber der Antrag sagt ja, es soll erstattet werden. Ebenso große Auswirkungen hat der Beschluss, dass Schulen und Kindertagesstätten schrittweise unter Beachtung der Hygienevorschriften wieder geöffnet werden. Dieser führt in der Praxis unter anderem dazu, dass die Kommunen gezwungen werden, mehr Schulbusse zur Verfügung zu stellen, um geltende Abstandsregelungen einzuhalten. Diese verursachen, sofern zusätzliche Fahrzeuge und zugehöriges Personal überhaupt verfügbar sind, Mehrausgaben, die durch die Landesregierung bisher nicht gedeckt worden sind. Meine Damen und Herren, um dem verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzip Folge zu leisten, sind auch nach unserer festen Überzeugung, nach unserer festen Auffassung diese durch Verordnung der Landesregierung entstehenden Mehrausgaben entsprechend zu refinanzieren. Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung dieses Antrags an den Infrastrukturausschuss.
(Beifall FDP)
