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Plenarprotokoll 8/25

28.06.2022 · 100 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (10)Die Linke (9)AfD (9)CDU (5)GRÜNE (5)FDP (5)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir beginnen können. Ich begrüße Sie zur 25. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 25., 26., 27. und 28. Sitzung liegt Ihnen vor. Die Fraktion der AfD hat zwischenzeitlich den Antrag auf Drucksache 8/767 zurückgezogen. Damit entfällt die Beratung des Tagesordnungspunktes 21 am Mittwoch. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, zum Tagesordnungspunkt 5 keine Aussprache vorzusehen. Wenn wir in der Tagesordnung heute gut vorankommen, werden nach dem Tagesordnung 6 die Tagesordnungspunkte 13, 15, 16 und 12 in der genannten Reihenfolge aufgerufen. Weiterhin hat die Fragestellerin die Aufsetzung der Antwort der Landesregierung zurückgezogen. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 40 am Freitag. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich höre und sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 25., 26., 27. und 28. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die frühere Landtagsabgeordnete der Fraktion der PDS Frau Dr. Martina Bunge ist Anfang Mai kurz vor Vollendung ihres 71. Lebensjahres verstorben. Sie hatte testamentarisch verfügt, dass dies erst mit zeitlichem Abstand nach der Bestattung bekannt gemacht werden solle. Diesem Wunsch habe ich Rechnung getragen. Frau Dr. Bunge war von 1998 bis 2002 Ministerin für Gesundheit und Soziales in der von Ministerpräsident Harald Ringstorff geführten Landesregierung. Von 1998 bis 2005 war sie Mitglied in diesem Hohen Hause. Von 2005 bis 2013 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages und dort von Oktober 2005 bis Oktober 2009 Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit. Leidenschaftlich und mit ganzer Kraft setzte sie sich für die sozialen Belange und soziale Gerechtigkeit ein. Kompetent und mit besonderem Nachdruck engagierte sie sich für die Anerkennung der Lebensleistung von Menschen mit einer ostdeutschen Biografie. Wir werden das Andenken an unsere verstorbene ehemalige Kollegin stets in Ehren halten. Ich darf Sie nun bitten, sich zu Ehren der Verstorbenen von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank! Wir kommen zu unseren zurückliegenden Geburtstagen. Ich gratuliere recht herzlich nachträglich im Mai unserer Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, der Vizepräsidentin Beate Schlupp, Christian Winter und Jutta Wegner, im Juni Jens Schulze-Wiehenbrauk, Constanze Oehlrich, Daniel Peters, Dirk Stamer, Henning Foerster, Eva-Maria Kröger, Michel Schiefler und Thomas Würdisch. Zu ihrem heutigen Geburtstag gratuliere ich recht herzlich unserer Abgeordneten Sabine Enseleit. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Die Feier machen wir dann morgen, Frau Enseleit. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die 25., 26., 27. und 28. Sitzung den Abgeordneten Michael Meister zum Schriftführer. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/404, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten, Drucksache 8/793. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1085 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1091 vor. Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/404 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/793 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 8/1085 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/1091 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses Michael Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 8/793 die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes vor. Meine Damen und Herren, kurz zum Hintergrund der Beschlussempfehlung. Die Einführung des Internationalen Frauentags als gesetzlichen Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern am 8. März als Zeichen für die Gleichberechtigung der Geschlechter ist eine Festlegung in der Vereinbarung über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 8. Legislaturperiode des Landtags Mecklenburg-Vorpommern. Der Entwurf beinhaltet die dafür notwendige Anpassung des Feiertagsgesetzes. In der öffentlichen Anhörung am 11. Mai 2022 haben Vertreterinnen und Vertreter unter anderem der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Nord, des Landesfrauenrats Mecklenburg-Vorpommern e. V. und der IHK Rostock sowie Schwerin ihre Stellungnahmen abgegeben. Zudem wurde von Sachverständigen, beispielsweise des dbb beamtenbund und tarifunion sowie des Städte- und Gemeindetags Mecklenburg-Vorpommern e. V., schriftlich Stellung genommen. Dabei wurden eine Reihe von Aspekten vorgetragen. Um diese im Einzelnen hier vorzustellen, reichen die fünf Minuten nicht aus. Ich möchte Sie daher bitten, dazu in der Beschlussempfehlung nachzusehen. Ich will es hier ein bisschen vereinfachen: Eine Seite der Sachverständigen, also Gewerkschaften und Landesfrauenrat, ist der Auffassung, dass es sich um einen Feiertag handelt, in dem die Arbeit und Geschichte der Frauenbewegung ihren Ausdruck findet. Hier werde durch die Einführung eines gesetzlichen Feiertages ein Zeichen für die Gleichberechtigung der Geschlechter gesetzt. Eine andere Seite der Sachverständigen, insbesondere die Industrie- und Handelskammern, ist der Auffassung, dass mit der Einführung des Internationalen Frauentages als Feiertag eine unzeitgemäße Belastung der Wirtschaft einhergehe, denn die Wirtschaft sei durch Corona und den Ukraine-Krieg ohnehin belastet. Die kommunale Seite, wenn wir so wollen, die dritte Seite, zeichnete ein divergentes Bild. Einerseits wird mit dem Feiertag kommunale Verwaltung schwieriger und, da Ausgleichszuschläge anfallen, teurer, und andererseits wird der neue Feiertag aber auch ausdrücklich begrüßt. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle allen Sachverständigen danken, die uns mit ihren Fachbeiträgen unterstützt haben. In Auswertung der Anhörung ergab sich seitens der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Konsens zur Einführung eines Internationalen Frauentages am 8. März als gesetzlichen Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern. Sowohl die Fraktion der AfD als auch die Fraktionen der CDU und FDP brachten allerdings Änderungsanträge hinsichtlich des Datums des Inkrafttretens des Gesetzes ein. Die Fraktion der AfD wollte das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Januar 2025 abändern. Das Inkrafttreten zu einem späteren Zeitpunkt begründet die Fraktion damit, dass die in der Anhörung getätigten Äußerungen der Wirtschaftsfachleute der Industrie- und Handelskammern berücksichtigt werden sollen, und mit Verweis auf die gegebene wirtschaftliche Lage. Der Ausschuss hat den Änderungsantrag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, bei Zustimmung seitens der Fraktion der AfD abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP sah vor, das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Januar 2026 zu bestimmen. Antragsbegründend führten die Fraktionen aus, dass die Empfehlungen der Sachverständigen einbezogen werden sollen und die aktuell schwierige Gesamtsituation durch die fortlaufenden Auswirkungen der Corona-Pandemie, die infolge des Ukraine-Kriegs erhöhten Energiepreise und die steigende Inflation berücksichtigt werden müssten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ergebe sich aus dem Ablauf der übernächsten Doppelhaushaltsperiode. Der Ausschuss hat den Änderungsantrag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung seitens der Fraktionen der AfD, CDU und FDP abgelehnt. Im Ergebnis empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen seitens der Fraktionen der AfD, CDU und FDP die Annahme des Gesetzentwurfes in der unveränderten Fassung. Dieser Empfehlung schließe ich mich hier gerne an und bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Pfeifer.

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Mandy Pfeifer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der 8. März wird Feiertag. Das ist ein Versprechen der Koalition, das heute umgesetzt wird. Darüber freue ich mich sehr. Wir haben viel debattiert, wir haben oft gehört, dass dieser Feiertag die Wirtschaft überfordern wird, aber Fakt ist doch eines: Ein weiterer Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern ist längst überfällig. Wir rangieren in der Liste der Anzahl der gesetzlichen Feiertage pro Bundesland am hinteren Ende. In unserem Land haben Menschen vergleichsweise geringe Einkommensmöglichkeiten. Ein weiterer Feiertag hat einen durchaus positiven Effekt auf diese Statistik. Aber viel wichtiger, Fachkräfte werden bundesweit in allen Branchen händeringend gesucht und gute, sogenannte weiche Standortfaktoren, die in Wahrheit im Wettbewerb um diese Fachkräfte immer härter werden, werden immer wichtiger. Dieser Feiertag trägt zu einer Verbesserung der Work-Life-Balance in unserem Land bei, meine Damen und Herren, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und das brauchen wir im Wettbewerb um die Fachkräfte. Und wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, die Basis der Berechnung der Kosten eines solchen Feiertages ist höchst unterschiedlich, zumal der 8. März nicht jedes Jahr auf einen Werktag fällt. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD: Ah!) Hinzu kommt auch, in einem Tourismusland und in einer Zeit, in der es lukrativ ist, zu Hause Urlaub zu machen, birgt ein weiterer Feiertag Chancen, etwa in der Gastronomie oder in der Tourismusbranche, Branchen, die es nach der Corona-Pandemie ganz besonders gebrauchen können. Aber am wichtigsten ist meiner Fraktion der gesellschaftspolitische Aspekt, der mit der Einführung dieses Feiertages verbunden ist. Wir stellen mit dem 8. März den Internationalen Frauentag heraus. Wir sorgen dafür, dass Menschen sich fragen, warum gerade an diesem Tag ein Feiertag ist, und verleihen damit dem Internationalen Frauentag mehr Gewicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt noch eine Reihe offener Forderungen, wenn es um die Gleichstellung von Frau und Mann in der Gesellschaft geht, etwa die nach der Wertschätzung frauendominierter Berufe, die für unsere Gesellschaft so unendlich wichtig sind, oder die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, die Forderung nach mehr Frauen in Führungspositionen, die gute Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben, die gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit, die Forderung nach der Selbstverständlichkeit der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen und die Forderung nach der längst überfälligen Überwindung von Rollenklischees. Das alles ist noch längst nicht erfüllt, und deshalb ist es wichtig, dass wir in einer vermeintlich so gleichberechtigten Gesellschaft diese besondere Aufmerksamkeit für den Internationalen Frauentag schaffen. Wir werden die Botschaft dieses Feiertages unterstützen, indem wir am 8. März laut sind und auf genau diese Forderungen aufmerksam machen. Und wir laden alle dazu ein, es uns gleichzutun. – Ich danke Ihnen also für die Zustimmung zu diesem Gesetz und für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Frau Dr. Schneider-Gärtner.

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Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung will den 8. März nun zum gesetzlichen Feiertag erklären, um die Gleichberechtigung der Frau zu fördern. Hatte der Frauentag, als er 1921 auf der Internationalen Konferenz kommunistischer Frauen in Moskau zum internationalen Feiertag erklärt wurde, noch den Zweck, echte Gerechtigkeit und Gleichberechtigung durchzusetzen, so stellt sich die Frage, wozu dieser Akt heute dient, denn die Gleichstellung der Frau ist im Grundgesetz wie auch in der Landesverfassung verankert. Mit der von Ihnen hergestellten Revolutionsromantik zum Kampftag der Frauen reaktivieren Sie einen DDR-sozialistischen, ja, explizit kommunistischen Bezug. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Hilfe!) Auf die anachronistisch anmutende Kampfbegrifflichkeit können Sie hier verzichten. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hilfe, Hilfe!) Frauen müssen heute zum Glück nicht mehr mit marxistischem Impetus kämpfen und sie bedürfen auch nicht staatlich bezahlter Kampagnen, um sich in Richtung ihrer eigenen Zielstellungen zu entwickeln. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber zurück zum Thema Gleichberechtigung. Tatsächlich sichert die Einsetzung des 8. März als gesetzlichem Feiertag Frauen ebenso wenig Gerechtigkeit und Gleichberechtigung, wie der 1. Mai je soziale Gerechtigkeit in der Arbeitswelt garantierte. An der Unterbezahlung von Frauen und ihrer Gratisarbeit im Haus ändert das nichts, weswegen selbst die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer die Abschaffung dieses unnötigen pseudofeministischen Rituals forderte. Dem kann ich nichts mehr hinzufügen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wenn man also echte Gleichberechtigung für Frauen vorantreiben will, betreibt man keine Symbolpolitik, sondern man geht die Probleme an, mit denen sich Frauen in unserem Land heute herumschlagen müssen. Dies betrifft unter anderem neben der eingeschränkten Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie, die finanziell bedingt ist, die verlorengegangene Sicherheit in unseren Städten und Gemeinden. Die Aufstockung der Eltern-, Erziehungs- und Pflegezeiten wäre beispielsweise ein echter Beitrag für mehr Gerechtigkeit im Leben von Frauen, die nach wie vor maßgeblich mit der Erziehung der Kinder betraut sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Auch die finanziellen Auswirkungen sprechen gegen Ihr Vorhaben. Selbstverständlich führt die Einführung eines gesetzlichen Feiertags zu erheblichen Kosten, und dies, nachdem pandemiebedingt, wie schon gesagt wurde, eine Menge öffentlicher Gelder versenkt wurden. Hinzu kommen noch immense Belastungen durch den Ukraine-Krieg, wie ebenfalls gesagt wurde, und die Energiewende, explodierende Spritpreise und Energiekosten, die Geringverdiener und zunehmend auch die Mittelschicht nicht mehr schultern können. Die „Berliner Zeitung“ berichtete kürzlich von einer möglichen Vervierfachung des Gaspreises. Menschen kämpfen um ihr Überleben, und in dieser Zeit wollen Sie ernsthaft einen zusätzlichen gesetzlichen Feiertag etablieren, finanziert mit Steuergeldern dieser Menschen, ohne dass er einen nennenswerten Nutzen bringt?! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Der muss ja finanziert werden.) Ihre touristischen und gastronomischen Wertschöpfungsfantasien übrigens sind in mehrerlei Hinsicht bizarr. Nicht nur, dass durch Ihre Corona-Politik zahlreiche Unternehmen aus diesem Bereich in den Ruin getrieben werden (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und sich viele Bürger angesichts der exzessiv steigenden Energiekosten den Besuch von Gastronomie und Hotellerie zunehmend nicht mehr leisten können, ist es laut Statista vom Juni 2021 so, dass zwei Drittel von Frauen im Dienstleistungssektor gestemmt werden, die dann an ihrem Frauentag zu ihrem Dienst antreten dürfen. Wie spitzfindig doch! Wie eine unserer Kleinen Anfragen ergab, konnte die Landesregierung zu den erwartbaren Kosten und Mehrausgaben im Rahmen des einzuführenden Feiertages 8. März bemerkenswerterweise keine konkreten Daten benennen. Damit nicht genug, rechnete der Landesrechnungshof der eigenen Regierung vor, dass sich das Land durch Großausgaben – nicht durchweg pandemiebedingt – und die damit einhergehende Verschuldung in den nächsten Jahren überhaupt nichts mehr leisten kann, in den nächsten Jahrzehnten sogar. Und ungeachtet der desaströsen Haushaltslage betreiben Sie nun als hierfür Verantwortliche noch zusätzlich Symbolpolitik auf Kosten der Steuerzahler, die wir nicht mittragen. (Der Abgeordnete Torsten Koplin bittet um das Wort für eine Anfrage.) Angesichts der Tatsache, dass sich die Einführung besagten Frauentags als gesetzlichem Feiertag aufgrund der hiesigen Mehrheitsverhältnisse nicht verhindern lässt, beantragen wir die Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes zumindest bis zum 01.01. …

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, …

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Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner AfD

… 2025, …

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Birgit Hesse

… gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Eva-Maria Schneider-Gärtner AfD

Nein! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) … unter Bezugnahme auf die in der Anhörung getätigten Äußerungen der Wirtschaftsfachleute der Industrie- und Handelskammern, wie schon gesagt wurde. Eine Einführung wäre volkswirtschaftlich völlig verantwortungslos. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers.

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Sebastian Ehlers CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Bedeutung des 8. März als Internationaler Frauentag ist, glaube ich, hier zumindest in einem Großteil des Hauses unstrittig. Bei der AfD bin ich mir nicht ganz so sicher nach der Rede eben, aber zumindest bei den übrigen Fraktionen, glaube ich, brauchen wir darüber nicht zu diskutieren. Chancengleichheit für Frauen im Erwerbsleben, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, der Kampf gegen Gewalt an Frauen und die Gleichstellung für Geschlechter sind Themen für jeden einzelnen Tag. Das wurde ja auch in der Ersten Lesung hier von, glaube ich, fast allen Rednerinnen und Rednern hier hervorgehoben. Doch, meine sehr verehrten Damen und Herren – und das ist ja der Kern des heute vorliegenden Gesetzes –, ein zusätzlicher arbeitsfreier Tag hilft bei der Erreichung dieser Ziele, die ich gerade genannt habe und die uns, glaube ich, auch alle eint, kein Stückchen. Und wir können es uns einfach machen und sagen, wir zitieren aus der Stellungnahme der IHK, die hier in der Anhörung im Rechtsausschuss gesagt hat, ich zitiere: „Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern vertreten allerdings die Auffassung, dass es für die Region extentieller und wichtiger ist, die Gleichberechtigung im Alltag zu fördern, als für deren Umsetzung einen gesetzlichen Feiertag einzuführen.“ Und wir haben in der vergangenen Wahlperiode, glaube ich, in großer Eintracht in der SPD und CDU gemeinsam ja entsprechende Bestrebungen abgelehnt. Nun gestehe ich jedem zu – gestehen Sie hoffentlich uns auch zu –, dass man sich weiterentwickelt. Sie haben sich dafür entschieden, in Ihrem Wahlprogramm, Kollegen von der SPD, das mit aufzunehmen, und im Koalitionsvertrag. Und von daher geht es ja heute eher um die Frage der Umsetzung. Und dass das ein Versprechen zulasten Dritter ist und dass andere am Ende diesen Feiertag bezahlen müssen, das ist, glaube ich, unstrittig. Die IHK hat von einem „Konjunkturprogramm für andere Bundesländer“ gesprochen. Ich freue mich schon darauf, wenn dann zumindest aus Westmecklenburg am 8. März dann viele auch dann wahrscheinlich über die Landesgrenze fahren. Der Einzelhandel in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen wird sich freuen. So war es früher am Reformationstag, als der in den Ländern noch kein Feiertag war, und so wird es wahrscheinlich jetzt am 8. März sein. Und da man den Euro nur einmal ausgeben kann, ist zu befürchten, dass also auch ganz konkret der Einzelhandel, der durch Corona ja schon besonders hier belastet ist, hier weiter auch belastet werden wird. Und deswegen, meine Damen und Herren, haben wir als konstruktive Opposition uns Gedanken gemacht, wie geht man damit um. Die Mehrheiten stehen, das ist völlig klar, aber zumindest hatte ich aus Wirtschaftskreisen auch Signale, dass es Gespräche ja scheinbar gab, auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Koalition, wo man zumindest offen war auch für eine zeitliche Verschiebung. Das war jetzt in den Ausschussberatungen nicht mehr so. Ich bin mal heute dann gespannt auf das Ergebnis, dass wir zumindest sagen, wir warten jetzt mal ab die nächsten beiden Doppelhaushalte und bringen das noch in dieser Wahlperiode auf den Weg, dann können Sie das dann 2026 auch zur Landtagswahl noch als Erfolg verkaufen. Deswegen der Änderungsantrag zusammen mit der FDP, die Einführung zumindest zu verschieben auf den 01.01.2026. Und, meine Damen und Herren, nun höre ich immer das Argument, es ist jetzt überfällig und Bayern hat auch dort mehr Feiertage. Ja, meine Damen und Herren, aber dann gucken Sie sich auch mal an, Bruttoinlandsprodukt pro Kopf für das Jahr 2021, da ist Bayern auf Platz 3 und Mecklenburg-Vorpommern ist auf dem sensationellen 16. Platz, dem letzten Platz! Also von daher, wenn wir uns dann mit Bayern schon messen wollen, dann bitte schön auch bei allen Politikfeldern, wenn wir übermorgen beim Haushalt reden über Investitionen in Wissenschaft und Forschung, dann bitte auch mit Bayern in allen Bereichen messen, (Henning Foerster, DIE LINKE: Das trotz 15 Jahren Regierungsbeteiligung der CDU!) dann in allen Bereichen messen und nicht nur bei den Feiertagen! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und, meine Damen und Herren, „Förderung von Frauen in Führungspositionen“ höre ich sehr gerne. Wenn ich mir die letzten Personalentscheidungen, die letzten Personalentscheidungen der Landesregierung anschaue, habe ich durchaus Zweifel, aber es soll jetzt ja besser werden, dass wir vor allem Ostdeutsche und dann hoffentlich auch einige Frauen dann fördern. Und von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, bleibt es da bei unserer Kritik. Dem berechtigten Anliegen, hier etwas im Bereich Gleichstellung zu tun, das Thema stärker in den Fokus zu rücken, wird mit dieser Gesetzesänderung kein Stück geholfen. Und von daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Wenn Sie dem nicht zustimmen werden, dann werden wir den Änderungsantrag, der vorliegt, der Fraktion, das Gesetz zu ändern, hier ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Schmidt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD und Harry Glawe, CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was für ein guter Tag für unser Land! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Der 8. März wird Feiertag sein im nächsten Jahr, und darüber freuen wir uns ganz besonders, und ich bin froh und meine Fraktion ist froh, dass uns das gemeinsam mit unserem Koalitionspartner gelungen ist und gelingen wird, diesen Tag als Feiertag zu etablieren. Und es geht dabei um viel mehr als um Symbolpolitik, wie wir hier gerade von der AfD hören mussten, (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Sondern?) sondern es geht darum, diesem Tag die besondere Bedeutung, die er ihm beimisst, auch zu geben und Zeit zu geben dafür, um in der Gesellschaft diese Dinge noch mal ins Gespräch zu bringen, denn wir sind noch nicht da, wo wir hinwollen. Die tatsächliche Gleichstellung ist noch nicht erreicht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wir haben die gesetzliche Gleichstellung, da sind wir, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) da sind wir sehr weit fortgeschritten, (Glocke der Präsidentin) aber wir haben noch viele Bereiche – und die sind hier doch immer wieder angesprochen worden, auch in der Ersten Lesung –, wir haben noch Abstände beim Lohn, hier sind wir noch lange nicht gleichgestellt … (Thore Stein, AfD: Was macht der Feiertag daran wett?) Was hat der Feiertag damit zu tun? Darauf hinzuweisen! Darauf hinzuweisen und mit Aktivitäten (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) von Frauenorganisationen (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und denen, die sich diesem, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) diesem Ziel verpflichtet fühlen, (Horst Förster, AfD: Glauben Sie mir, die Frauen brauchen Ihre Bevormundung nicht.) hier einen Raum und einen Platz zu geben.

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Frau Schmidt! Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, ich kann die Rednerin kaum noch verstehen. Ich bitte um Respekt, dass die Rednerin ihre Rede hier vortragen kann. Vielen Dank!

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Also ich kann Ihnen versichern, und Sie werden das merken im nächsten Jahr, wie viel Aktivität an diesem Tag in diesem Land hier zu verspüren sein wird (Wolfgang Waldmüller, CDU: Prima!) und wie sehr wir die Belange der Gleichstellung hier in den Mittelpunkt der Diskussion (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) noch einmal sehr deutlich stellen werden. Und ich möchte auch noch ein zweites Beispiel heute bringen, warum der Tag wirklich gut ist. Es ist heute eine interministerielle Arbeitsgruppe ins Leben gerufen worden, um ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für dieses Land zu etablieren und auf den Weg zu bringen. Das ist doch ein wunderbarer Tag! Also ich bitte Sie, das zu akzeptieren, dass wir hier auch mit Maßnahmen, mit ganz praktischen Lösungen uns auf den Weg machen, und das haben auch Sie zu akzeptieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich möchte jetzt, ich möchte jetzt zurückkommen zu dem vorliegenden Gesetzesantrag. Herr Noetzel hat schon auf den Diskussionsprozess im Rechtsausschuss hingewiesen. Lassen Sie mich kurz noch mal ein paar Positionen darlegen, die dort zur Sprache kamen. Erstens. Die herausragende Bedeutung des Internationalen Frauentages als Gedenk- und Feiertag für das von Frauen Erreichte sowie als Kampf- und Aktionstag für mehr tatsächliche Gleichstellung ist unter demokratischen Fraktionen unstrittig. Das hat auch der Vertreter der CDU hier sehr deutlich gemacht. Und der Feiertag trägt zur gesellschaftlichen Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter bei und trägt den noch zu bewältigenden Aufgaben Rechnung. Zweitens. Der 8. März als Feiertag ist ein Zeichen der Demokratie in diesem Land. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Oha!) Die Zielstellung der Geschlechtergerechtigkeit ist ein hoher, auch demokratischer Wert, den es in dieser Gesellschaft zu gestalten gilt. Menschen sollen frei von Diskriminierungen und hemmenden Rollenstereotypen, frei von Sexismus und Gewalt leben, sich beteiligen und bestmöglich entfalten können. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und ich denke, auch hier besteht Einigkeit in den demokratischen Fraktionen. Im Folgenden werden sich unsere Positionen dann wohl unterscheiden. Drittens. Ein Feiertag hat auch sozioökonomische Aspekte – bitte hören Sie mal genau zu, was das bedeutet –, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und sie sollten nicht unterschätzt werden! Er leistet als kollektive Unterbrechung der intensiv genutzten Arbeitszeit einen wichtigen Beitrag zur Stiftung gemeinsamer Identifikation, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) zur Pflege sozialer Netzwerke und gemeinsamer Aktivitäten, und natürlich bringt er auch positive Effekte für die Regeneration, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und natürlich hat ein Feiertag auch einen Einfluss auf die Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau.) Aber der muss nicht immer negativ sein, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sondern?) wie seitens der CDU, FDP und auch der AfD heraufbeschworen wurde. Zum einen ist der Einfluss stark branchenabhängig, im Tourismusbereich kann er auch positive Aspekte haben. Meine Vorrednerin hat hier darauf schon, ist darauf schon eingegangen. Schwankungen beim Bruttoinlandsprodukt kompensieren sich auf lange Sicht. Das haben Studien zu Auswirkungen von Feiertagen ganz klar ergeben. (Zuruf von René Domke, FDP) Jetzt leuchtet schon wieder die Lampe, es ist unglaublich! (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Ich muss zum Schluss kommen. Ich bitte Sie ganz herzlich, diesem Feiertag Ihre Zustimmung zu geben (Sebastian Ehlers, CDU: Niemals.) und den Menschen in unserem Land damit ein wichtiges Signal zu senden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Schmidt! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ich habe bereits in meinem Redebeitrag zur Ersten Lesung sehr deutlich gemacht, dass die bündnisgrüne Fraktion die Einführung eines zusätzlichen Feiertages in Form des 8. März ausdrücklich begrüßt, denn zum einen braucht die immer noch weit hinterherhinkende Gleichstellung aller Geschlechter Aufmerksamkeit und ein breites gesellschaftliches Bewusstsein. Ein jährlicher Feiertag schärft dieses Bewusstsein und wird uns einen Anlass geben, über das zu sprechen, was noch getan werden muss, um die strukturellen Benachteiligungen von Frauen Stück für Stück abzubauen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern verstehe ich den zusätzlichen Feiertag – und die Kollegin hat es gerade auch schon so schön beschrieben – als jährlich wiederkehrenden Tag, an dem wir uns ganz genau anschauen, was schon erreicht wurde, aber auch und noch viel mehr das anschauen, was noch getan werden muss. Als gutes Beispiel ist zwar seit letzter Woche in Deutschland der Paragraf 219a endlich abgeschafft worden und Frauen haben jetzt viel besseren Zugang, … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Gerne einen Applaus dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP) … was bedeutet, dass nun Frauen in diesem Land einen viel besseren Zugang zu wichtigen Informationen bekommen, um selbstbestimmte Entscheidungen über ihren eigenen Körper zu treffen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der Körper des Kindes ist egal.) doch mussten wir beim Blick in die USA am gleichen Tag mit Trauer und einer großen Wut feststellen, dass Gleichstellung der Geschlechter keineswegs in Stein gemeißelt ist und dass die Rechte, für die Generationen von Frauen vor uns gekämpft hatten, von erzkonservativen patriarchalischen Kräften wieder aberkannt werden können. Mit der Aufhebung des Urteils Roe versus Wade, welches seit Jahrzehnten das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch in den USA gewährleistete, kippte der Oberste Gerichtshof nicht nur eine Gesetzesgrundlage, (Zuruf aus dem Plenum: Thema!) sondern das fundamentale Menschenrecht einer jeden, über den eigenen Körper frei bestimmen zu können – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was ist mit dem Menschenrecht des Kindes?) ein Tag, der in seiner Gesamtschau nicht besser hätte darstellen können, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wie es um die Gleichstellungsbestrebungen in unserer Gesellschaft und Politik bestellt ist: ein Schritt vor und zwei zurück. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bis zur vollständigen Gleichstellung aller Geschlechter ist es noch ein weiter Weg. Die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention, das Schließen des Gender-Pay-Gaps und die Herstellung echter Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen wir weiter mit aller Kraft vorantreiben. Neben Gleichstellungsaspekten, finde ich, ist in der heutigen Debatte wichtig, auf die Argumente gegen die Einführung eines zusätzlichen Feiertags kurz einzugehen, denn ich finde, dass viele davon – und schön, dass Sie jetzt zuhören – (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Machen wir! Machen wir immer!) den vielen Facetten von Unternehmer/-innentum, von Wirtschaft in unserem Land nicht gerecht werden. Es sind nicht alle Branchen Verlierer, auch das ist heute schon angeklungen, wenn es einen zusätzlichen Feiertag gibt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, FDP) Schaut man in die Gastronomie oder den Tourismus, so brummt hier an Feiertagen das Geschäft, was gerade nach der harten Corona-Zeit für viele eine willkommene Einnahme sein dürfte. Zudem fällt der Feiertag, auch das ist schon angeklungen, natürlich nicht jedes Jahr auf einen Arbeitstag. Die mit dem Kalender verbundenen Schwankungen wirken sich also nicht jedes Jahr auf die Kosten der Arbeitgeber/-innen aus. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das fällt sowieso unter den Lockdown.) Und abschließend möchte ich Sie einladen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU- und FDP-Fraktion, die ganze Feiertagsdebatte aus dem Blickwinkel der Arbeitnehmer/-innen anzuschauen. Statistisch gesehen arbeiten sie nämlich in unserem Land mehr (Christian Brade, SPD: Ja, genau.) für im Durchschnitt weniger Geld als in anderen Regionen Deutschlands. Wir erleben eine hoch verdichtete Arbeitswelt. Zusätzlich gibt es viele Krisen und Nöte in diesen dynamischen Zeiten. (René Domke, FDP: Die verdichten wir doch noch mehr! Die verdichten wir doch noch mehr!) Da ist die Erholung der Mitarbeitenden ein Faktor, den keine Unternehmer/-in außer Acht lassen sollte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Fehltage durch Krankheit belasten Unternehmen nämlich finanziell viel mehr, als wenn die eigenen Leute gar nicht erst krank werden. (Zuruf von René Domke, FDP) Des Weiteren ist auch unsere besondere demografische Situation kein Geheimnis. Eine immer älter werdende Arbeitnehmer/-innenschaft braucht auch mehr Ruhe und Erholung, die ein zusätzlicher Feiertag sehr gut bieten kann. Ich lade Sie also ein, auch die Chancen eines zusätzlichen Feiertages zu sehen und mit uns gemeinsam für die Einführung zu stimmen! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und zum Abschluss vielleicht noch ein paar Gedanken für die diversen Änderungsanträge, die wir haben. Man hat ja schon an den beiden Änderungsanträgen gesehen, dass man sich jetzt beim Datum irgendwie auch nicht einig ist, und insofern finde ich die ganze Debatte um eine Verzögerung der Einführung wirklich fehl am Platze, denn wir können nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag darauf warten, dass wir perfekte wirtschaftliche Verhältnisse haben, um hier einen Tag zu haben, um darauf hinzuweisen, dass es mit der Gleichstellung in diesem Land und in der Welt noch nicht so weit her ist. Was wollen Sie denn machen, wenn 2025 oder 2026 wir die nächste Krise haben, wir den nächsten Krieg haben? Es ist ja davon auszugehen, dass es niemals der Punkt sein wird, wo Sie sagen, ja, jetzt sind die richtigen Zeiten, jetzt führen wir einen extra Feiertag ein. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das nehme ich Ihnen nicht ab, das tut mir leid, deswegen müssen wir das jetzt machen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inklusive Landrat der Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim. Schön, dass Sie alle heute hier sind! Ich rufe auf für die Fraktion der FDP den Fraktionsvorsitzenden Herrn Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Benennen wir es doch als das, was es tatsächlich ist! Ein Wahlgeschenk zulasten Dritter wird gegen erhebliche Bedenken aus der Wirtschaft durchgesetzt. (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: Oh!) Bürgerinnen und Bürgern wird suggeriert, allein ein freier Tag setze jetzt ein Zeichen für die Gleichstellung der Geschlechter. Die FDP-Fraktion, das kann ich vorwegnehmen, wird, wenn wir nicht am Termin des Inkrafttretens etwas ändern, dieser Vorlage eben nicht zustimmen, nicht, weil wir den Bürgerinnen und Bürgern keinen zusätzlichen freien Tag gönnen würden, und auch nicht, weil wir vielleicht die Intention, die Sie hier verkünden, infrage stellen. Im Gegenteil, ich habe sogar angeregt, dass es sinnvoller und zielführender wäre, meine Damen und Herren, die Mittel, die durch diesen zusätzlichen Feiertag gebunden werden, doch unmittelbar in die Gleichstellung zu stecken oder einfließen zu lassen. Dafür waren Sie nicht zugänglich. Und machen wir uns doch nichts vor, der Feiertag wird die Herausforderungen der Gleichstellung anfangs, das gebe ich vielleicht noch zu, allenfalls beschreiben. Sie wissen aber auch, jeder Feiertag nutzt sich mit der Zeit auch ein Stück weit ab. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Er verhindert keine Ungerechtigkeiten und, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und er wird auch keine Ungleichbehandlung verhindern. Er überwindet keinen Gender-Pay-Gap, er schafft überhaupt nichts Greifbares, er schafft auch überhaupt nichts Konkretes. Für fast alle Frauen und im Übrigen ja auch Männer verdichtet sich nämlich die Arbeit durch einen zusätzlichen Feiertag, denn die Arbeit wird ja nicht weniger dadurch, weil wir einen Feiertag einsetzen. Und andererseits, es wird ja auch nicht mehr Personal eingestellt. Und die Höhe der damit im Zusammenhang stehenden gesamtwirtschaftlichen Kosten, darüber hat hier noch gar keiner gesprochen: 58,5 Millionen Euro nach Berechnung der IHK. Es war ja niemand in der Lage, weder von der Landesregierung noch von Ihnen, überhaupt mal eine Ziffer in den Raum zu stellen. 58,5 Millionen Euro für Mecklenburg-Vorpommern, das ist das Signal, was hier heute rausgeht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nicht belastbar!) Normalerweise müssen wir die Ärmel hochkrempeln. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nicht belastbar!) Wir kommen aus einer Pandemie, wir stehen in einer Krise, und Ihnen fällt nichts Besseres ein als ein Feiertag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Die Stellungnahmen, die Stellungnahmen der im Rechtsausschuss angehörten Wirtschaftsverbände und der IHK fanden überhaupt gar keine Berücksichtigung. Ich darf mal zitieren. Die Fraktion DIE LINKE merkte unter anderem an – das ist ein Zitat aus der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf der Seite 13 –: „Insgesamt sei es schwierig, bei solch einem symbolischen Thema die Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen in den Mittelpunkt der Argumentation zu rücken.“ Das ist Verantwortungslosigkeit, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nee!) meine Damen und Herren! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nee! – Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Doch, das ist Verantwortungslosigkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und dann, dann, das ist wirklich die Posse, dann hieß es, ein zusätzlicher Feiertag würde Tourismus und Nachfrage ankurbeln. Ja, meine Damen und Herren, das wird er, aber nicht hier im eigenen Land! (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Warum nicht? Und warum nicht?) Warum sollten Menschen aus anderen Bundesländern zu uns herkommen, wenn hier geschlossen ist? Warum sollen unsere Leute nach Hamburg, wir haben es schon gehört, Schleswig-Holstein und nach Berlin zum Shoppen fahren? Kaufkraft wird abgezogen aus diesem Bundesland, fließt aber nicht in dieses Bundesland. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Fragen Sie sich einfach mal, können Sie es verantworten, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Am besten alle Feiertage abschaffen!) den Unternehmen hier im Land noch zusätzlich die Belastung eines weiteren gesetzlichen Feiertags aufzubürden! Glauben Sie Ihre eigene Argumentation überhaupt, dass die Einführung irgendetwas bringen wird, dass irgendeine Arbeitnehmerin, irgendein Arbeitnehmer zurückkommen wird in dieses Bundesland, weil es hier einen zusätzlichen Feiertag gibt?! (Zuruf von Christian Brade, SPD) Und, meine Damen und Herren, wenn Sie jetzt schon partout davon nicht abzubringen sind, diesen Feiertag einführen zu wollen, dann doch bitte jetzt nicht in dieser Phase, dann doch nicht in dieser Phase, wo wir uns solchen Herausforderungen gegenübersehen! (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Sehr einseitig, Ihre Ausführungen!) Wir haben mit der CDU gemeinsam einen Antrag eingereicht, die Gesetzesänderung auf den 1. Januar zu verschieben. Wir wissen, Pandemie, Ukraine-Krieg, Inflation, Energiepreisschock sprechen eindeutig dafür, denn, meine Damen und Herren – vielleicht eine neue Erkenntnis für Sie –, ein Feiertag finanziert sich nicht von selbst. Der Vergleich mit der Anzahl an Feiertagen in anderen Bundesländern, vor allem im Süden und im Westen, der blendet ja auch immer wieder aus, dass diese Bundesländer ganz andere Bruttoinlandsprodukte haben. Meine Damen und Herren, einen Feiertag, (Christian Brade, SPD: Ach, nur wenn man viel Geld hat, darf man freimachen, oder was?!) einen Feiertag muss man sich eben auch leisten können, und ich sehe das Land nicht in der Situation, (Christian Brade, SPD: Mein Gott!) dass das Land sich diesen Feiertag leisten kann. (Christian Brade, SPD: Oh, oh, oh!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Christian Brade, SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen von LINKE und SPD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes auf Drucksache 8/404. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/793 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind Artikel 1 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung durch die Fraktionen der CDU, FDP und AfD angenommen. Ich rufe auf den Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD. Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1085. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1095 – 85, Entschuldigung – bei Zustimmung durch die Fraktionen CDU, FDP und AfD, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1091 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1091 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wer dem ... Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung und ich bitte um etwas mehr Ruhe, damit wir die Abstimmung auch ordnungsgemäß durchführen können. Danke schön! Wer dem Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung durch die Fraktionen CDU, FDP und AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/404 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/404 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung durch die Fraktionen der CDU, FDP und AfD angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen im Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/643, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt, Drucksache 8/798. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/822 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Schiffsabfallentsorgungsgesetz – SchAbfEntG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/643 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/798 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/822 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Dr. Rahm-Präger.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie alle wissen, belasten Abfälle die Meere auf unserem Planeten in einem nicht mehr zu vertretendem Ausmaß. Weltweit gelangen jährlich rund 10 Millionen Tonnen neue Abfälle dazu. Das sind in der Regel langlebige Kunststoffabfälle mit teilweise katastrophalen Auswirkungen auf die Lebewesen, Meereslebewesen. Gerade Geisternetze stellen eine tödliche Gefahr für Fische, Schildkröten, Robben, Wale und Delfine dar. Die Gesamtmenge der Kunststoffabfälle in unseren Meeren wird inzwischen auf 150 Millionen Tonnen geschätzt. Es ist also Zeit zum Handeln! Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist das Ziel der Vereinten Nationen, mit unterschiedlichen Maßnahmen die Verklappung von Abfällen sowie das Verlieren von Fischernetzen deutlich zu reduzieren. Wesentlich dabei sind die Umsetzung des internationalen MARPOL-Übereinkommens sowie die Umsetzung der Hafenstaatkontrolle zur Meldung und Entsorgung von Schiffsabfällen. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen nunmehr die Vorgaben der europäischen Richtlinie (EU) 2019/883 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen eins zu eins umgesetzt werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch im zeitlichen Verzug, denn das Schiffsabfallentsorgungsgesetz hätte bereits zum 21. Juni 2021 umgesetzt werden müssen. Es ist also Eile geboten, um mögliche Strafzahlungen zu vermeiden. Meine Damen und Herren, deshalb hat sich der Agrarausschuss darauf verständigt, auf ein Anhörungsverfahren zu verzichten und auf diejenigen Stellungnahmen der Sachverständigeninstitutionen zurückzugreifen, die die Landesregierung im Rahmen ihres verkürzten Beteiligungsverfahrens zum Referentenentwurf des Gesetzes einbezogen hat. Von insgesamt 25 sachverständigen Institutionen hatten fünf Verbände eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben, wobei sich die meisten grundsätzlich für die Novellierung des Schiffsabfallentsorgungsgesetzes ausgesprochen haben. Im Ergebnis wurden aber auch Änderungsempfehlungen eingebracht, die über die 1:1-Umsetzung der europäischen Richtlinie deutlich hinausgegangen wären. Diese Empfehlungen sind deshalb nicht berücksichtigt worden. Kurzfristig, das heißt am Vorabend der abschließenden Beratung, hatte den Ausschuss noch eine Stellungnahme des WWF Deutschland erreicht, der im Wesentlichen auf aktiv geborgene Abfälle von Fischern sowie auf eine Konkretisierung von EU-Begriffsbestimmungen abgestellt hat. Meine Damen und Herren, im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen hatten die Vertreter der Koalitionsfraktionen sowie des Fachressorts erklärt, dass die Notwendigkeit und Zielrichtung des Gesetzentwurfs durch die sachverständigen Institutionen weitestgehend bestätigt wurden. Und sowohl der mitberatende Finanzausschuss als auch der mitberatende Wirtschaftsausschuss haben für eine unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes gestimmt. Meine Damen und Herren, im Rahmen der Ausschussberatungen hatte sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Argumente des WWF Deutschland zu eigen gemacht und eine stärkere Fokussierung auf das Abfallrecht und auf die Herstellerverantwortung empfohlen. Darüber hinaus wurde auch die Finanzierung der Entsorgung von aktiv gefischten Abfällen gefordert, die die Fischer und Hafenbetreiber finanziell entlasten solle und zum Umweltschutz beitrage. Mit ihrer Empfehlung, im Paragrafen 9 den Absatz 2 zu streichen, wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ermächtigungsklausel für die Landesregierung für weitergehende Befreiungen unterbinden, da diese bereits durch andere Rechtsnormen möglich seien, aber sofern erkennbar sei, dass gesetzliche Veränderungsbedarfe bestehen, könne das Gesetz jederzeit novelliert werden, zudem würden andere Bundesländer auf eine entsprechende Ermächtigung verzichten. Meine Damen und Herren, die Mehrheit der Ausschussmitglieder ist den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nicht gefolgt, da das Schiffsabfallentsorgungsgesetz ausschließlich der 1:1-Umsetzung der EU-Hafenauffangrichtlinie dienen soll. Auch Verweise auf das Abfallrecht und andere Richtlinien seien als nicht zweckdienlich angesehen worden, zudem unterfielen aktiv gefischte Abfälle nicht der Hafenauffangrichtlinie und seien kosten- und wettbewerbsrelevant für die Häfen. Die Kostenerstattung für aktiv gefischte Abfälle sei zudem abzulehnen, da es keine spezielle rechtliche Regelung dafür gibt, die darauf abstelle. (Thore Stein, AfD: Die kann man schaffen, die kann man schaffen.) Insofern gelte das allgemeine Abfallrecht, wohingegen Schiffsabfälle einem besonderen und gesonderten Abfallrecht unterliegen. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Die Streichung von Paragraf 9 Absatz 2 hat der Ausschuss mehrheitlich abgelehnt, da eine Ermächtigungsgrundlage notwendig und zweckmäßig sei, damit die Landesregierung zukünftig kurzfristig in angemessener Weise auf Erfordernisse der Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft im Land reagieren könne. Meine Damen und Herren, der Agrarausschuss ist hinsichtlich seines mehrheitlichen Votums den wesentlichen Argumenten der Koalitionsfraktionen sowie des Fachressorts gefolgt und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den redaktionellen Änderungsempfehlungen entsprechend der Beschlussempfehlung anzunehmen. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass Sie der Beschlussempfehlung zustimmen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Sylva, du kannst gleich stehen bleiben, du bist die erste Rednerin. Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Dr. Rahm-Präger.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Oh, dann hätte ich ja meinen anderen Zettel vielleicht noch mal mit vornehmen sollen.

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Birgit Hesse

Kein Problem, die Zeit läuft noch nicht, erst, wenn die Rednerin spricht.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Ja, ich hatte mich darauf vorbereitet, dass zu dem Paragrafen 9 Absatz 2 noch Anmerkungen kommen würden, und wollte das hier …

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Birgit Hesse

Frau Dr. Rahm-Präger, …

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

… noch mal erklären.

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Birgit Hesse

… ich würde Sie trotzdem noch mal um die Anrede bitten.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Gut. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich hatte mich darauf vorbereitet, dass zur Frage „Paragraf 9 Absatz 2, zur Ermächtigung der Landesregierung“ noch Fragen kommen würden, deswegen hatte ich das noch einmal ausgearbeitet. Die Hafenauffangrichtlinie sieht die Anwendung des Meldeverfahrens nach den Regularien der Internationalen Maritimen Organisation MEPC 1 vor. Demnach gelangt die Meldung des Schiffsführers über den Flaggenstaat des Schiffes und die IMO an den Hafenstaat Deutschlands. Danach folgt wiederum eine Weitergabe der Meldungen über Bundesbehörden an die zuständigen Landesbehörden. Das ist ein sehr langer Weg, den diese Meldung gehen muss, auch ein internationaler Weg, und es wurde deswegen darum gebeten seitens des Zentralverbandes Deutscher Schiffsmakler, des Landesverbandes Hafenwirtschaft und auch in den Stellungnahmen der Deutschen Reeder, dass im Prinzip eine Prüfung vor Ort erfolgen muss, ob das Verfahren und wie dieses Verfahren funktioniert, und dass die Landesregierung sozusagen ermächtigt ist, dort kurzfristig auch entsprechend zu reagieren, und es nicht immer wieder eine Gesetzesvorlage gibt – deswegen auch diese Ermächtigung. Das Zweite, worauf eingegangen worden ist, ist die Herstellerverantwortung. Die Herstellerverantwortung ist in der EU-Richtlinie 2019/904 geregelt und bezieht sich hauptsächlich auf Plasteabfälle, Plasteflaschen aus verschiedenen Materialien, auch auf die Fischernetze. Und dort ist geregelt, dass im Prinzip im Sinne der Herstellerverantwortung die Hersteller von Fischereinetzen aus bestimmten Materialien nicht in die Herstellerverantwortung genommen werden sollten, die EU-Staaten sich aber darauf zu einigen haben, dass ein, ich sage mal, sinngemäßes oder vernünftiges Recyclingsystem funktioniert. Und an dieser Stelle möchte ich sagen, dass wir in diesem Bereich in Deutschland schon sehr gut aufgestellt sind. Wir sind eines der EU-Länder, die ein sehr gutes Recyclingsystem haben, auch schon für PET-Flaschen, PE-Flaschen. Es ist ausbaufähig, und ich denke, dass auch noch andere Materialien dazukommen. Die Richtlinie 904 sieht auch vor, dass eine Novellierung im Jahr 2027 erfolgt. Das ist unter heutigen Gesichtspunkten, finde ich, sehr spät, aber so ist es zumindest vereinbart worden im Jahr 2019. Und dort wird vorgesehen, dass alle Hersteller von PET-Flaschen in verschiedenster Form, Zusammensetzungen von, ich sage mal, was man so im weitesten Sinne als Plastik versteht, dass genau diese Materialien dann zu 30 Prozent in der Wiederverwendung sein müssen. Also Flaschen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, die nicht mindestens 30 Prozent Recyclingmaterial enthalten. Es wird festgemacht an der Erfassung des PET-Materials oder Polypropylenmaterials in den einzelnen Ländern der EU, sodass auch eine Übersicht darüber besteht, wie viel dieses Materials in den Verkehr gebracht wurde und wie viel dann davon auch wieder in den Kreislauf gebracht wurde. Ich denke, da sind wir auf dem richtigen Weg, und ich glaube, die Verursachung der Verschmutzung in den Meeren, das ist wirklich haarsträubend, was passiert, aber unsere Richtlinien in Deutschland sind dort schon sehr weitgehend. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Stein.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Frau Dr. Rahm-Präger hat ja quasi eigentlich alles ausgeführt, was man zu diesem Gesetzentwurf sagen muss. Sie hat auch dankenswerterweise die doch sehr ausgiebige Diskussion im Agrarausschuss angesprochen, die angestoßen worden ist durch die zwar sehr späte, aber inhaltlich nicht minder wertvolle Stellungnahme des WWF. Leider ist im Ausschuss dazu ja eigentlich nur eine ablehnende Haltung seitens der verantwortlichen Ministerialbeamten zu spüren gewesen, obwohl das Anliegen des WWF ja eigentlich nicht verkehrt ist. Wir wissen alle und es wird sich auch gerne auf die Fahne geschrieben als Politik, dass wir es mit einer unglaublichen Vermüllung der Weltmeere zu tun haben. Und nun hat der WWF vorgeschlagen, lasst uns doch einfach jenen Leuten, die ehrenamtlich sich engagieren und Müll aktiv aus dem Meer bergen, zumindest die Entsorgungskosten nicht auch noch aufhalsen – an sich eine absolut nachvollziehbare Idee, die, glaube ich, jeder sofort unterschreiben würde, allerdings hat dieser Vorschlag keinerlei Zustimmung gefunden, Frau Dr. Rahm-Präger hat es richtig angesprochen. Die GRÜNEN haben das ja auch entsprechend aufgegriffen im Ausschuss, haben dazu noch mal einen Änderungsantrag eingebracht, den haben wir auch mit unterstützt, zusammen mit der FDP und der CDU. Wir haben diesen Änderungsantrag noch mal aufgegriffen, haben ihn hier heute noch mal ins Plenum mitgenommen, um ihn quasi der Öffentlichkeit auch noch mal darzubieten, ergänzt um auch einen entsprechenden Haushaltsänderungsantrag. Wir wollen ja schließlich das, was wir hier fordern, auch haushalterisch abbilden. Sie werden also auch morgen, übermorgen, am Donnerstag, von uns noch mal zu hören bekommen, wie und wo wir das Ganze finanzieren wollen. Wir halten es nämlich für durchaus sinnvoll, dass wir diese Problematik aktiv angehen als Land. Und hier könnte Mecklenburg-Vorpommern ja auch durchaus vielleicht eine sinnvolle Verwendung für seine mittlerweile abgewirtschaftete Fischereiflotte finden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Herr Backhaus, Sie sind ja gerne jemand, der vertritt öffentliches Geld für öffentliche Leistungen, und ich begreife die Säuberung unseres Meeres als durchaus gesellschaftlich wertvolle Leistung. Und vielleicht können Sie sich ja dazu durchringen, dann doch auch ein bisschen Geld dafür zur Verfügung stellen. – Herzlichen Dank! Deswegen unser Änderungsantrag. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Stein! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Seiffert.

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Daniel Seiffert Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will mich zur Zweiten Lesung kurzhalten. Meine Fraktion wird der Beschlussempfehlung des federführenden Agrarausschusses zustimmen, dient er doch der Umsetzung europäischen Rechts in nationales Recht. Mit diesem Gesetz erfolgt eine weitestgehende Angleichung der Regelungen an das MARPOL-Abkommen. Während der Beratungen im zuständigen Agrarausschuss – das wurde ja schon mehrfach erwähnt – hatte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag eingebracht, der vom Regelungskreis für Fischabfälle abweicht und Regelungen für aktiv gefischte Abfälle wie zum Beispiel Geisternetze und Kunststoffmüll in das Gesetz aufnehmen wollte. Dies ist aber aus Sicht meiner Fraktion bereits ausreichend geregelt, unterliegt einem anderen Regelungskreis und würde auch zu einer Wettbewerbsverzerrung für die betroffenen Häfen führen. Dieses Gesetz regelt eben im Detail die landseitige Abfallbewirtschaftung von Schiffsabfällen in Häfen und nichts darüber hinaus. Zu den Schiffsabfällen zählen eben keine aktiv gesuchten und gefischten Abfälle. Deshalb habe ich das Ansinnen im Ausschuss auch abgelehnt. Die gleichen Argumente gelten aber auch für den Änderungsantrag natürlich der AfD, den wir aus diesen Gründen ebenfalls ablehnen. Viel mehr möchte ich zu dem Thema gar nicht hinzufügen. Ich danke an dieser Stelle aber ausdrücklich dem Sekretariat des Ausschusses, welches uns die zügige und bestens organisierte Beratung dieses Gesetzentwurfs ermöglicht hat. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sollte der vorliegende Entwurf eines Schiffsabfallentsorgungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern nur eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/833 darstellen, so erklärte es soeben die Vorsitzende, Frau Rahm-Präger, und so ist es auch in der Beschlussempfehlung des federführenden Klimaausschusses an verschiedenen Stellen zu finden. Sieht man jedoch genauer hin, stellt man fest, dass diese Aussage nicht ganz ehrlich ist. Vielmehr wurde nach der Verbandsanhörung, insbesondere auf Drängen des Verbandes Deutscher Reeder, des Zentralverbandes Deutscher Schiffsmakler und des Landesverbandes Hafenwirtschaft, eine Ermächtigungsgrundlage der Landesregierung in Paragraf 9 Absatz 2 des Gesetzesentwurfes aufgenommen. Mit dieser soll die Landesregierung bei Bedarf durch Verordnung Befreiungstatbestände von der Anmelde-, Entlade- und Entgeltpflicht für Schiffsabfälle bestimmen können. Meiner Fraktion konnte auch auf Nachfrage im Ausschuss nicht zufriedenstellend dargelegt werden, warum es dieser Ausnahmen bedarf. In keinem der anderen Bundesländer, die die EU-Richtlinie umgesetzt haben, findet sich bisher eine vergleichbare Regelung. Es lässt sich vielmehr feststellen, dass mögliche Ausnahmen, beispielsweise bei fehlender technischer Voraussetzung für die Entsorgung, bereits von den vorliegenden oder anderweitig bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen abgedeckt sind. Ein entsprechender Antrag meiner Fraktion, der eine Streichung dieser Ausnahmefälle zur Anwendung der Entsorgungspflicht zum Inhalt hatte, wurde leider mit Regierungsmehrheit abgelehnt. Die entsprechende Notiz in der Beschlussempfehlung liest sich vor diesem Hintergrund zynisch, ich zitiere: „Das Hauptziel bestehe darin, mit einer Kann-Bestimmung die Verklappung von Abfällen in der Ostsee zu unterbinden. Zudem könne das Land dadurch ohne großen Aufwand reagieren.“ Wie eine Kannbestimmung zur Anwendung eines Gesetzes, das die verpflichtende Entsorgung von Schiffsabfällen im Hafen regeln soll, eine Verklappung in der Ostsee verhindern soll, ist völlig unverständlich. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass das Land dadurch tatsächlich ohne großen Aufwand reagiert, und zwar auf die Anliegen der Reeder, Schiffsmakler und Hafenwirtschaft. Jedenfalls hat meine Fraktion diese Abweichung von der 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie zum Anlass genommen, um vier weitere Änderungen vorzuschlagen. Diese bauen wesentlich auf Einwendungen aus einer Stellungnahme des WWF auf und sollen das Anliegen des Gesetzes, nämlich für saubere Gewässer zu sorgen, aufgreifen und weiter unterstützen. Dabei muss festgestellt werden, dass im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinien das nationale Recht nicht hinter den EU-Vorgaben zurückbleiben darf, dieses jedoch natürlich ausdrücklich ergänzen oder erweitern darf. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz im Zeichen des gebetsmühlenartig vorgetragenen Mantras von Minister Backhaus, „Wasser muss sauber“, haben wir beantragt, aktiv geborgene Abfälle, also Meeresmüll wie Geisternetze, die gezielt aus dem Meer geborgen und an Land gebracht und entsorgt werden, in das Gesetz aufzunehmen. Um zu vermeiden, dass die Kosten für die Sammlung und Behandlung passiv und aktiv gefischter Abfälle ausschließlich von den Hafennutzern getragen werden, sollten den Hafenbetreibern die Kosten für die Entsorgung dieser Schiffsabfälle vollständig erstattet werden. Unserer Meinung nach sollte die in aller Regel von ehrenamtlich, kostenfrei erbrachte Dienstleistung der aktiven Befreiung der Meere von menschengemachtem Müll nicht länger torpediert werden, indem diese engagierten Menschen auch noch für die Entsorgung des Abfalls finanziell aufkommen müssen. Schließlich handelt es sich hier um einen großzügigen Dienst am Gemeinwohl. Zuletzt haben wir beantragt, die Herstellerverantwortung für die betreffenden Abfälle und das Ziel der Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt entsprechend zwei weiterer EU-Verordnungen aufzunehmen, und da muss ich ganz ausdrücklich sagen, natürlich gilt das auch aus meiner Sicht für Abfälle, die vom Land kommen, die wir dann im Meer auffinden. Das ist einem Fisch nämlich egal, ob das Plastik nun mal von einem Fischernetz kommt oder von der Plastikflasche. Unverständlicherweise wurde auch diese Initiative meiner Fraktion im Ausschuss durch die Regierung abgeschmettert, und das mit dem Hinweis, sich möglichst nahe an eine 1:1-Umsetzung der genannten EU-Richtlinie halten zu wollen. Meine Kolleginnen und Kollegen, das ist – verzeihen Sie mir den Ausdruck – dann schon ein bisschen dreist, im Vergleich dazu gestellt die Verfügungsermächtigung. Und auch, wenn wir zur Kenntnis nehmen, dass die AfD-Fraktion eine unserer fünf Initiativen aus dem Klimaausschuss aufgegriffen hat, (Thore Stein, AfD: WWF! Nicht Ihre!) werden wir dem vorliegenden Gesetz in seiner Gesamtheit so nicht zustimmen, auch mit der Änderung nicht, weil es uns dann auch zu kurz gegriffen wäre. Vielmehr werden wir eine eigene ambitionierte Vorlage erarbeiten und einbringen mit dem Anspruch „Wasser muss sauber“, um diesem dann wirklich gerecht zu werden. Für meine Fraktion gilt der nämlich ausdrücklich auch für unsere Ostsee. Zur Gesamtvorlage werden wir uns dann der Stimme enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau van Baal.

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Sandy van Baal FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir heute hier schon mehrfach gehört haben, handelt es sich bei dem vorliegenden Schiffsabfallentsorgungsgesetz um ein Gesetz, welches durch EU-Gesetzgebung nötig geworden ist. Inhaltlich ist der Name Programm: Es geht um die Entsorgung von Schiffsabfällen und allem, was dazugehört – vermeintlich ein sehr trockenes Thema, doch die Diskussionen im Agrarausschuss waren dafür umso ereignisreicher. Und das hätten sie gar nicht sein müssen, wenn man schlicht und einfach einfach mal langfristiger planen würde und seine Hausaufgaben machen würde, denn eigentlich hätte man dieses Thema mit der entsprechenden Vorbereitung sachlich und in aller Ruhe abhandeln können, ohne dass es Diskussionen gegeben hätte. Aber leider war dafür keine Zeit, denn genauso wie der Haushalt musste dieses Gesetz nun auf Teufel komm raus noch vor der Sommerpause durch die Ausschüsse und das Parlament getrieben werden. Und warum, meine Damen und Herren? Weil Mecklenburg-Vorpommern es im Gegensatz zu allen anderen von der EU-Richtlinie betroffenen Bundesländer nicht geschafft hat, seine gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. (Beifall René Domke, FDP – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Mann, Mann, Mann!) Warum ist Mecklenburg-Vorpommern oft Letzter, und warum braucht alles immer so viel länger als in anderen Bundesländern? Seit etlichen Jahren ist das so, und auch bei diesem Schiffsabfallentsorgungsgesetz brauchte es erst wieder die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Mecklenburg-Vorpommern, bis man endlich mal ins Machen kommt. Meine Fraktion wird sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten, da wir sehr unzufrieden mit der Art und Weise der Beratung dieses Gesetzes waren. Gerade auch in Bezug auf das Thema „Umgang mit passiv oder auch aktiv aus dem Meer gefischten Müll“ wurde in unseren Augen einfach nicht genügend beantwortet. Man sagt dann zwar, dass auch diese Sachen bereits gesetzlich geregelt seien und deshalb nicht in dieses Schiffsabfallentsorgungsgesetz gehören, in welchem Gesetz das Thema aber wirklich geregelt ist, das wusste man dann nicht. Aufgrund des sehr kurzfristigen Aufkommens des Themas im Ausschuss kann man dafür absolut kein Verständnis haben. Aber aufgrund der fehlenden Zeit zur tiefgründigen Beratung des Gesetzes müssen wir nun heute hier abstimmen, obwohl für meine Fraktion noch einfach Fragen ungeklärt geblieben sind. Meine Damen und Herren, meine Fraktion legt andere Ansprüche an Gesetzgebungsverfahren. Mecklenburg-Vorpommern hat Besseres verdient. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen im Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/643. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/798 anzunehmen. Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Paragrafen 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/822 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/822 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Paragraf 8 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU und Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD angenommen. Ich rufe auf die Paragrafen 9 bis 13 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Paragrafen 9 bis 13 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/798 zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke sehr! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/798 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Drucksache 8/610, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Kindertagestätten, Drucksache 8/746, so- wie Beratung des Antrages der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, CDU und FDP zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 8/768. Der hierzu eingereichte Änderungsantrag auf Drucksache 8/1086 ist zwischenzeitlich zurückgezogen worden. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/610 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Kindertagestätten (7. Ausschuss) – Drucksache 8/746 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/1086 – Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 8/610 – Entschließung zu dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes – Drucksache 8/768 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Pfeifer.

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Mandy Pfeifer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute den kostenfreien Ferienhort. Mit dieser Gesetzesänderung des Kindertagesförderungsgesetzes vollenden wir die Beitragsfreiheit in diesem Bereich. Das ist ein wichtiger Schritt und das ist ein wichtiger Schritt zur richtigen Zeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wir gehen damit auch einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Förderung unserer Jüngsten in Kitas war und ist schon immer eines der Kernthemen der Sozialdemokratie in Mecklenburg-Vorpommern. (Torsten Renz, CDU: Guck an!) Das haben wir insbesondere im letzten Jahrzehnt deutlich gemacht, etwa durch die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation im Bereich Kindergarten, durch die Verbesserung der Anrechnungszeiten der mittelbaren pädagogischen Arbeit, durch die Einführung von Mentorenvergütungen, durch die Entwicklung des neuen Ausbildungsberufes Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-jährige Kinder, der bundesweit Vorbildcharakter hat, durch die Einführung der Beitragsfreiheit, die die tarifliche Vergütung von Erzieherinnen und Erziehern vorantreibt und somit sehr wohl einen Beitrag leistet zur Qualität in Kita. Mit der Beitragsfreiheit machen wir attraktive Verdienstmöglichkeiten im Erzieherberuf möglich. Wir setzen somit einen Anreiz, diesen Beruf überhaupt zu ergreifen, und nur so können wir die dringend benötigten Fachkräfte für weitere qualitative Verbesserungen gewinnen. Und die Koalition hat sich weiter viel vorgenommen, nämlich die Fachkräfteoffensive, für die wir morgen 13 Millionen Euro in den nächsten Doppelhaushalt einstellen werden, die Einführung des landesweiten Mindestpersonalschlüssels, für die ebenfalls Mittel veranschlagt sind, die weitere Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Kindergarten und eben die Vollendung der Beitragsfreiheit durch die Ausweitung des kostenfreien Ferienhorts. Meine Damen und Herren, einen Ferienhort hat es schon immer gegeben. Die Eltern mussten den Bedarf von mehr Betreuungsstunden während der Ferien beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe anmelden und die dann zusätzlich in Anspruch genommenen Betreuungsstunden extra bezahlen. Daran hat sich auch mit der Einführung der Beitragsfreiheit nichts geändert. Und die Ausweitung der Beitragsfreiheit ist für die Kitas dieses Landes auch nichts Neues. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie hatten wir in den letzten zwei Jahren bereits den kostenfreien Sommerferienhort. Damit haben wir kurzfristig und finanziert aus dem Corona-Schutzfonds dem Rechnung getragen, dass die größte Herausforderung für Eltern, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, während der Sommerferien besteht und Familien in kalten Jahreszeiten durch Lockdowns und Quarantäne bereits viel auch Urlaubszeit für die Betreuung ihrer Kinder verwenden mussten. Was wir jetzt tun, ist, wir erweitern den Zeitraum der Inanspruchnahmemöglichkeit von mehr Betreuungszeit in den Ferien auf alle Ferienzeiten, und wir sorgen dafür, dass Eltern, wenn sie für die Betreuung ihrer Kinder in den Ferien mehr als drei Stunden für einen Teilzeitplatz und mehr als sechs Stunden für einen Vollzeitplatz benötigen, diese zusätzlichen Betreuungsstunden nicht mehr bezahlen müssen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und zwar jetzt auch unabhängig von der Corona-Pandemie. Und das ist eine Entlastung, die jetzt in einer Zeit, in der die Auswirkungen des Ukraine-Krieges uns alle insbesondere finanziell herausfordern, noch wichtiger ist als zum Zeitpunkt der ersten Debatte dieses Gesetzentwurfes hier in diesem Hohen Hause, meine Damen und Herren. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gastronomischen, touristischen und pflegerischen Berufen ihre Kinder während ihrer Arbeitszeit in guten Händen wissen. Es ist wichtig, dass in einer finanziell herausfordernden Zeit die alleinerziehende Mutter in den Ferienzeiten nicht ihre Arbeitszeit verkürzen muss, damit sie die Aufsichtspflicht für ihre Kinder sicherstellen kann. Und es ist wichtig, dass diese Sicherheit die Familie nicht auch noch belastet. Und es ist wichtig, dass Eltern ihre Urlaubszeit nicht splitten müssen, um die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen, sondern dass sie diese Tage gemeinsam und als Familie verbringen können. Meine Damen und Herren, es ist mir aber auch wichtig zu sagen, was wir ganz ausdrücklich nicht machen: Wir schaffen keinen neuen Anspruch auf Hortbetreuung. Wir laden nicht dazu ein, auf Familienzeiten zu verzichten und die Kinder in den Hort abzuschieben, ganz im Gegenteil. Und wir überfordern die Kinder auch nicht mit einem Dauerverbleib in den Horten. Das machen wir nicht, auch wenn es hier immer wieder gern vorgetragen wird. Und da kann ich nur sagen, da hilft ein Blick in das vor Ihnen liegende Gesetz. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Genau.) Und das Land macht sich auch nicht auf den Weg und übernimmt hier originäre kommunale Aufgaben wie zum Beispiel die in Ziffer II.2 des vorliegenden Entschließungsantrags beschriebenen Sozialplanungen. Das machen wir auch nicht. Die regionalen Bedarfe zu erfassen und zu steuern, ist Aufgabe der kommunalen Ebene und muss es auch bleiben, um passgenau zu sein. Und deswegen lehnen wir den Entschließungsantrag der Jamaikaopposition zu diesem Gesetzentwurf auch ab. Für das Gesetz an sich bitte ich um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Bildungsministerin Frau Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist geschafft: Noch drei Tage, dann sind die Ferien endlich da, und nicht nur die Kinder zählen die Tage. Auch wenn wir in diesem Schuljahr die Pandemie wesentlich besser im Griff hatten, der größte Teil des Unterrichts in Präsenz stattfand, Wandertage, Praktika und auch Klassenfahrten wieder möglich waren, dennoch war dieses Jahr ein anstrengendes und nervenaufreibendes Jahr, das alle gemeinsam – Schülerinnen und Schüler, Eltern, Erziehungsberechtigte und Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrkräfte – wirklich gut gemeistert haben, und dafür danken wir Ihnen von ganzem Herzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber nun stehen erst einmal die Sommerferien vor der Tür, Ferien, die auch von Sorgen der Eltern begleitet werden, wie sie ihre Kinder in dieser langen Zeit betreuen sollen und vor allem, ob sie es sich gerade in diesen schwierigen Monaten noch leisten können, für diese Betreuung auch noch tief in die Tasche zu greifen. Mit unserer Gesetzesänderung nehmen wir den Eltern diese Ängste, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) denn wir bieten ihren Kindern eine tägliche Betreuung von bis zu zehn Stunden, und zwar gebührenfrei, ein Versprechen der Landesregierung, das wir sofort umgesetzt haben, damit wir das Beispielgebende fortführen, was die ehemalige Landesregierung mit Beteiligung der CDU begonnen hat. Und deshalb bin ich auch zuversichtlich, dass die meisten Abgeordneten sich heute für eine Elternentlastung und für eine bessere Bildung und Förderung der Grundschulkinder entscheiden werden. Selbstverständlich gibt es bei Veränderungen, auch wenn es gravierende Verbesserungen sind, immer kritische Stimmen, die laut werden. Das ist verständlich und auch normal, weil sich eben alle Beteiligten ganz intensiv mit dieser Neuerung beschäftigt haben und sie natürlich auch aus ihrer Perspektive beleuchtet haben. Und da ist dann auch schon die erste Kritik, diese Neuerung käme zu schnell und zu unvorbereitet. Ist das wirklich so? Seit Sommer 2020 hat sich die damalige Landesregierung richtigerweise auf den Weg gemacht, eine Schwäche des KiföG zu beheben: Sie führte den gebührenfreien Ferienhort ein, denn bis dahin mussten Eltern zusätzliche Stunden für die Betreuung selbst finanzieren, und das war niemals ein Pappenstiel. Durch die Pandemie wurde diese Gebührenfreiheit aus dem Corona-Schutzfonds bezahlt. So haben fast 5.000 Kinder im Jahr 2020 von den verlängerten kostenfreien Angeboten in den Ferien profitiert. Und deshalb war es auch richtig, dass die ehemalige Landesregierung nicht das abgeschafft hat, was erfolgreich und vor allem so nützlich war. Also ging der gebührenfreie Ferienhort im Sommer 2021 in die nächste Runde, und somit gab es für Eltern Verlässlichkeit – Verlässlichkeit seit zwei Jahren! Und wer glaubt denn nun allen Ernstes, dass eine rot-rote Landesregierung eine so große soziale Leistung wieder einstampft? (Torsten Renz, CDU: Keiner.) Wir stehen für Elternentlastung, wir stehen für mehr Gerechtigkeit ein Leben lang, egal, in welchem Alter, und wir stehen für kostenlose Bildung und Förderung, und zwar von Anfang an. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und damit eben auch keine Missverständnisse aufkommen, haben wir es auch dann für alle gut lesbar im Koalitionsvertrag festgehalten. Also im dritten Jahr der Beitragsfreiheit von „zu schnell“ und von „einem Überrumpeln“ zu reden, ist selbst für die gemütlichen Menschen in unserem Land alles andere, aber nicht zu schnell. Fatal wäre es, wenn hier der Rückwärtsgang eingelegt worden wäre und wir wieder zum Jahr 2019 zurückgekehrt wären. Den Sturm der Entrüstung hätte ich nicht hören wollen. Sehr geehrte Damen und Herren, eine weitere Kritik richtete sich gegen einen eventuell auftretenden Personalmangel. Auch hier möchte ich mal die Hortbetreuung in den vielen, vielen zurückliegenden Jahren ins Gedächtnis holen, und Frau Pfeifer hat dazu ausgeführt. Seit einer gefühlten Ewigkeit gibt es die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder in den Ferien über die vertraglich geregelte Zeit hinaus fördern und betreuen lassen können. Seit unendlich vielen Jahren sind die Horte zwei oder drei Wochen während der Sommerferien und auch der Winterferien geöffnet, um eben eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben zu ermöglichen. Das zeigt also, dass diese Öffnungen in den Ferien bis 16:00 oder bis 17:00 Uhr auch nicht neu sind, sondern jedes Jahr in zahlreichen Horten seit vielen, vielen Jahren gang und gäbe sind. Und damit ist der Vorwurf, die Landesregierung verhindert den Urlaub der Erzieherinnen und Erzieher, wirklich haltlos, denn auch im letzten Jahrzehnt hatten die meisten Horte einige Wochen geöffnet, und sicherlich haben es damals die Träger auch nicht zugelassen, dass ihre Beschäftigten rund um die Uhr die gesamten sechs Wochen der Sommerferien ohne Unterlass und ohne Urlaub arbeiten müssen. Auch belegt eine Befragung eines großen Trägers zahlreicher Kindertagesstätten und Horte, dass in den Ferien lediglich zwölf Prozent der Kinder diese Möglichkeit genutzt haben. Also rund gerechnet jedes zehnte Kind besucht den Ferienhort. Das waren im letzten Sommer 6.400 Kinder. Die anderen mehr als 36.000 Kinder besuchen diesen Hort nicht. Wir sind also meilenweit davon entfernt zu behaupten, dass fast alle Grundschülerinnen und Grundschüler in den Ferien in den Hort gehen. Was wurde noch angemahnt? Frau Shepley äußerte sich zum Beispiel bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes wie folgt, ich zitiere: „Denkbar ist auch, dass ähnlich wie nach der Einführung der beitragsfreien Kita viel mehr Eltern das Angebot eines Ganztagshortes annehmen werden, denn wenn etwas umsonst angeboten wird, wird nicht nach Bedarf genutzt, sondern pauschal. Dabei brauchen Kinder auch mal Zeit außerhalb von Schule und Hort. Sie können nicht das ganze Jahr institutionell betreut werden. Zeit bei Familie und Freunden in einem anderen Umfeld, auch mal mit weniger Kindern, ist ebenso wichtig für eine ausbalancierte Entwicklung wie qualitativ hochwertige Erziehung.“ Zwischenruf Enrico Schult: „Vielen Dank, Frau Shepley!“ Ende des Zitats. Sehr geehrte Damen und Herren, Eltern schieben ihre Kinder nicht ab, Eltern sorgen sich um ihre Mädchen und Jungen, weil sie sie lieben. Diese Eltern, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) diese Eltern gefährden auch nicht das Kindeswohl, sondern ihnen liegt das Wohl ihrer Kinder am Herzen. Sie bringen sie auch nicht in den Hort, um sich in die Sonne und die Füße hochzulegen. Sie tun dies, damit sie in ihren Berufen als Verkäuferin, als Landwirt, als Busfahrerin oder als Frisörin, als Sekretärin, als Reinigungskraft oder als Klempner arbeiten können. Sie tun dies, damit wir weiterhin einkaufen gehen können, mobil sind oder auch den Wasserhahn reparieren lassen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Außerdem können die Eltern nicht einfach so pauschal einen Ganztagsplatz beanspruchen, denn ein Blick in das Gesetz stellt klar, dass Eltern in der Regel voll- oder teilzeitbeschäftigt sein müssen, um einen Vollzeit- oder einen Teilzeitplatz für ihr Kind zu bekommen. Und ein weiteres Lesen des Gesetzes klärt auch darüber auf, dass Kinder nicht das ganze Jahr institutionell betreut werden, sondern dass sie bei mehr als 60 Ferientagen ohne die 11 gesetzlichen Feiertage einen Anspruch von 40 Tagen haben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und für das Verständnis ist es, glaube ich, auch noch mal wichtig zu betonen, dass wir hier nicht von einem Jahreshort reden, sondern von einem gebührenfreien Ferienhort. Und es geht hier auch lediglich um ein Angebot und nicht um eine staatliche Verpflichtung, den Hort zu besuchen. Und selbst im Ferienhort haben die Eltern nicht den Anspruch auf eine 24-stündige Betreuung, sondern auf eine10-stündige, wenn sie beide arbeiten, und zwar mehr als 30 Stunden in der Woche, oder eine 6-stündige, wenn sie weniger als 30 Stunden arbeiten. Auch das findet man, ganz ohne zu suchen, im Gesetz. Sehr geehrte Damen und Herren, die kommunale Familie hat in den Anhörungen auf einen Punkt hingewiesen, der ihr das Leben schwer machen könnte, denn aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen der Ausgaben für die Kindertagesförderung kommen die vom Land terminierten Kostenerstattungen insoweit zu spät, dass die Landkreise und kreisfreien Städte diesen Zeitraum zwischen Abschlagszahlung und Spitzabrechnung vorfinanzieren müssen. Sie würden eventuell eben durch die steigenden Kosten in Finanzierungszwänge gegenüber den Trägern kommen. Diese Kritik ist aufgrund der gegenwärtigen Lage vollkommen berechtigt, und weil wir eben nicht die Kommunen im Regen stehen lassen, werden wir handeln und ihnen einen Vorschlag unterbreiten, wie die Kommunen frühzeitiger ihr Geld erhalten können, und dafür wird auch Vorsorge im Haushalt getroffen. Sehr geehrte Damen und Herren, bleibt noch der Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für die vielen richtigen und wichtigen Maßnahmen, die dort erwähnt werden, stand vermutlich der Koalitionsvertrag der rot-roten Landesregierung Pate. Die Antragsteller wollen einen Mindestpersonalschlüssel, wir auch. Ich zitiere aus der Koalitionsvereinbarung vom November 2021, Ziffer 356, Punkt 3: „Gemeinsam mit den Trägern und Kommunen werden wir einen landesweit einheitlichen Mindestpersonalschlüssel in den Kitas unseres Landes einführen und diesen schrittweise erhöhen.“ Ende des Zitats. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Antragsteller wollen eine Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation, wir auch. Ich zitiere erneut aus der Koalitionsvereinbarung, Ziffer 356, Punkt 4: „Neue Fachkräfte werden es den Koalitionspartnern ermöglichen, den Erzieherinnen und Erziehern künftig mehr Zeit für die Förderung der Kinder zu geben und den eingeschlagenen Weg der Verkleinerung der Kindergartengruppen fortzusetzen.“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Frau Oldenburg, warum steht das nicht im Gesetz?) „Unser Ziel ist, das Fachkraft-Kind-Verhältnis … auf 1 : 14 zu verbessern.“ Ende des Zitats. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das steht nicht im Gesetz!) Und die Antragsteller möchten gern mehr Erzieherinnen und Erzieher. Auch mit dieser Forderung laufen Sie bei uns offene Türen ein. (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und René Domke, FDP) Ich zitiere aus der Koalitionsvereinbarung, Ziffer 356, Punkt 1: „Die Koalitionspartner erachten die Sicherung und Gewinnung von pädagogischen Fachkräften für die Betreuung in der Kindertagesförderung als eine der wichtigsten Aufgaben in dieser Legislaturperiode. Um mehr Menschen für den Beruf in der Kindertagesförderung zu gewinnen, die Arbeitsbedingungen in den Kindertageseinrichtungen zu optimieren …, werden die Koalitionspartner daher weitere Anstrengungen unternehmen und eine Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher sowie Kindertagespflegepersonen auf den Weg bringen.“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das steht auch nicht im Gesetz.) „Wir werden die Ausbildungsplatzkapazitäten der Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige und die klassische Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern an den staatlichen Schulen erhöhen und an mehreren Standorten anbieten.“ Ende des Zitats. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wann denn? Wann denn?) Und die drei Oppositionsfraktionen wollen auch eine Kitaplatz-Bedarfsplanung, wir auch, und Frau Pfeifer ist darauf eingegangen. Aber es gibt einen Grund, warum ich jetzt keine Ziffer der Koalitionsvereinbarung zitiere, sondern auf das Sozialgesetzbuch verweise, denn dort ist die Zuständigkeit geregelt. Es ist nämlich nicht die Aufgabe der Landesregierung, diese Kitaplatz-Bedarfsplanung zu erstellen, sondern es ist die Aufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, sie können kommen, der Sommer und der gebührenfreie Ferienhort. Und sollte der Hort zu Beginn vielleicht noch etwas ruckeln, bin ich überzeugt, dass wir gemeinsam alles daransetzen, dass er Fahrt aufnimmt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mitunter habe ich den Eindruck, dass es in diesem Hohen Hause nicht mehr zeitgemäß ist, auf die Haushaltslage zu verweisen. Die Regierung scheint sich für das selbst bereitete Desaster kaum mehr zu interessieren, und die drei kleinen Oppositionsparteien stoßen ins selbe Horn. Sie sehen zum Beispiel bei dem jetzigen zehnstündigen Ferienhort offenbar keinen Handlungsbedarf. Ein Haushaltsänderungsantrag ist uns jedenfalls im Bildungsausschuss nicht vorgelegt worden. Dabei hängt unser Mecklenburg-Vorpommern nicht nur am Tropf des Länderfinanzausgleichs, sondern hat sich über sogenannte Schutzfonds extrem verschuldet. Der glücklicherweise couragiert auftretende Landesrechnungshof hat es den Regierenden der alten und neuen Legislaturperiode ins Stammbuch geschrieben. Die Warnungen und Mahnungen verhallen allerdings wie immer ungehört. Der Landesrechnungshof meint zum neuen Haushalt, ich zitiere: „Das Land hat so gut wie keine selbst bestimmbaren Einnahmequellen. Die“ gebotene „konsolidierungsorientierte Finanzpolitik verlangt schon aus diesem Grund, dass das Land seine Ausgaben strikt an den verfügbaren Einnahmen ausrichtet. Dazu gehört es auch, Aufgaben und damit auch Ausgaben zu priorisieren und zu konsolidieren.“ Doch als wäre die Haushaltslage völlig ausgeglichen und die vom Landesrechnungshof dringend verlangten Konsolidierungen nicht nötig, baut sich die Landesregierung in ihrem linkssozialdemokratischen Selbstverständnis mit großer Geste auf und verkündet ihr Credo, seht her, wie nehmen viel Geld in die Hand. Sie nehmen Geld in die Hand, das Geld des Bürgers wie Sie wissen. Sie verteilen Geschenke in einer finanzpolitischen Lage, die es einfach nicht zulässt, teure Geschenke zu machen, insbesondere dann nicht, wenn dies ohne Not und echtes Erfordernis geschieht, wie es beim zehnstündigen kostenfreien Ferienhort der Fall ist. So, wie Sie die Bundesmittel des sogenannten Gute-KiTa-Gesetzes ausschließlich dazu verwendeten, die Elterngebühren abzuschaffen, anstatt auch neue Erzieher für eine angemessene Betreuung zu gewinnen, verwenden Sie jetzt erhebliche Landesmittel für einen kostenfreien zehnstündigen Ferienhort, den die Eltern so gar nicht brauchen. Der jetzige Ferienhort funktioniert nämlich grundsätzlich gut, Frau Pfeifer sagte es. Bereits heute sind laut KiföG die ersten Stunden, die ersten sechs Stunden kostenfrei, für jede weitere Stunde Betreuungszeit in den Ferien müssen die Eltern zwischen 1,50 Euro und 5 Euro zahlen. Diese Zuzahlung wurde in den letzten beiden Pandemiejahren durch den MV-Schutzfonds abgedeckt, und das wollen Sie jetzt mit diesem Gesetz verstetigen. Doch reichten in der Pandemiezeit im Jahr 2020 314.000 Euro völlig aus und im Jahr 2021 350.000. Wie eine Kleine Anfrage von mir ergab, sollen es jetzt gleich über 5 Millionen Euro pro Jahr für den komplett kostenfreien Ferienhort sein – wie gesagt, in einer angespannten Haushaltslage und angesichts von finanziellen Einbrüchen, von denen wir hier wahrscheinlich noch gar keine Vorstellung haben. Kein anderes Bundesland leistet sich einen solchen Luxus, wir hier schon, nicht, weil wir die Mittel dazu frei hätten, nicht, weil es notwendig wäre, sondern weil wir von einer rot-roten Koalition regiert werden, die sich die Befugnisse im Sinne ihrer fragwürdigen Gut-Verheißungen und Gerechtigkeitsvorstellung einfach nimmt und dabei auf das Anraten des Landesrechnungshofes ebenso pfeift wie auf Einwände der Opposition. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Hauptsache, für die Leute gibts mal wieder was umsonst. Dass dieser neu finanzierte zehnstündige Ferienhort bürokratische und teure Mehraufwendungen mit sich bringt, die letztlich natürlich der Steuerzahler zu stemmen hat, verschweigen Sie den Malochern da draußen. Hauptsache, Sie können sich wieder im Licht Ihres Wahlkampfversprechens „kostenfreier Ferienhort“ sonnen. Die groß angelegte Werbekampagne dafür liegt wahrscheinlich schon wieder in der Schublade, Frau Oldenburg. Ich erinnere mich an die kostenfreie Kita. Damals im ganzen Land wurden SPD-Großplakate von Frau Schwesig aufgestellt, wie sie in einer Kitagruppe saß mit dem Slogan: „Gutes neues Jahr! Die Kita ist jetzt beitragsfrei!“ – eine großangelegte Werbekampagne, die letztlich der Steuerzahler finanzieren musste, aber Frau Schwesig hat versucht, dort politisches Kapital draus zu schlagen. Und ich sehe auch schon Frau Oldenburg vor mir in einer Hortgruppe sitzend, wie sie sagt, liebe Kinder, dank mir dürft ihr jetzt zehn Stunden hier im Hort verbringen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Na klasse, kann man da nur sagen, und klasse werden auch, liebe Kollegen, klasse werden auch die Arbeitgeber sagen, denn jetzt besteht natürlich gar kein Grund mehr, dem Arbeitnehmer entgegenzukommen und dem Wunsch nach verkürzter Arbeitszeit in den Ferien oder nach Homeoffice in den Ferien zu entsprechen. Die Landesregierung hat ja hier wieder für alles gesorgt, und da können die Eltern natürlich dann auch zehn Stunden zur Arbeit kommen. Ob das den Kindern so gut tut, das wage ich zu bezweifeln. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Doch bevor Sie das nächste große Prestigeobjekt starten, werte Kollegen, sorgen Sie doch erst einmal dafür, dass die Kosten für die vom Land eingeführte beitragsfreie Kita gerecht verteilt werden! Die Landkreise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ächzen unter den Kostensteigerungen und müssen die Mehrkosten schlussendlich über die Kreisumlage auf die Kommunen verteilen. In den Kreistagen fliegen derzeit die Fetzen, weil sich das Land bei der Finanzierung der beitragsfreien Kita bisher einen schlanken Fuß gemacht hat. Die kommunale Ebene fordert schon seit Langem einen höheren Landesanteil von 56 Prozent für die Finanzierung der beitragsfreien Kita. So wurde diese Forderung wieder jüngst bei einer Anhörung im Bildungsausschuss vorgetragen. Also, liebe Kollegen, bevor man neue rotrote Wohltaten beschließt, sollte man zunächst für die rot-schwarzen Wohltaten der Vergangenheit geradestehen und das nicht auf die Schultern anderer, insbesondere hier der Landkreise und Kommunen, abwälzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Anscheinend ist dieses Problem aber nun auch bei Ihnen angekommen, wie der Änderungsantrag von gestern Abend verdeutlicht, mit dem Sie für 2022 36 Millionen Euro mehr für die Finanzierung der beitragsfreien Kita in die Hand nehmen wollen. Der Ansatz ist grundsätzlich richtig. Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch, sofern er finanziell dazu in der Lage ist. Völlig dilettantisch ist aber, dass wir bereits seit Monaten über das KiföG diskutieren, die Regierungsfraktionen jedoch erst am Vorabend dieser Plenarsitzung hier einen entsprechenden Antrag einbringen. Mit „Aufbruch 2030 – Verantwortung für heute und morgen.“, wie Ihr Koalitionsvertrag überschrieben ist, hat das indes nichts zu tun. Wenn man sich dieses Durcheinander bei diesem Gesetzentwurf anschaut – muss man ja auch extra den Bildungsausschuss, der wird ja noch tagen, hörte ich bereits –, kann man nur hoffen, dass die Regierung lieber heute als morgen endet. Doch schauen wir einmal, ob der kostenfreie zehnstündige Ferienhort in der Praxis überhaupt umsetzbar ist und ob die Horte ihre vielfältigen Angebote bei einer deutlichen Zunahme der zu betreuenden Kinder und immer weniger Personal überhaupt aufrechterhalten können. Die Praktiker aus den Kitas meinen ganz klar Nein. Das ergaben Expertengespräche im Bildungsausschuss, deren Ergebnisse die Linkskoalitionäre aber einfach in den Wind schlugen. Grundtenor dieser Anhörung waren nämlich zu wenige und allzu belastete Erzieher, überhaupt zu wenig qualifiziertes Personal, daher Sorge vor Überforderung, insbesondere durch die Offerte, jetzt kurzfristig noch die komplette Kostenbefreiung für den Hort durchzusetzen. Das Ministerium vollzöge so, wandten die Experten ein, den zweiten Schritt vor dem ersten, der kostenfreie Ferienhort sollte in diesem Jahr nicht umgesetzt werden. Und der Meinung schließen wir uns an, weil man natürlich bedenkt, wie ich eingangs sagte, dass das mit einer großen Werbekampagne einhergehen wird, und bis jetzt haben die Eltern das genossen oder haben das in Anspruch genommen, aber wenn Sie jetzt natürlich die Werbetrommel rühren, wird die Nachfrage sich deutlich erhöhen. Wir meinen, wollten Sie den kostenfreien Ferienhort gewähren, so müssten Sie doch wenigstens für gesicherte Strukturen und ordentlich ausgebildetes Personal sorgen. Man kann das auch so ausdrücken: Sie müssen die Gelder zunächst für die strukturelle und personelle Ausstattung der Horte einsetzen, statt gemäß Ihrer politischen Mentalität Millionen für den erweiterten Beifall der Eltern zu versenken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir wenden uns also gegen eine pauschale Handhabung der Verteilungspolitik nach dem Motto, Mittel für alle und jeden, auf dass es sozial gerecht aussehe. Wir haben deshalb einen Haushaltsänderungsantrag gestellt, der statt des kostenfreien Ferienhorts für über 5 Millionen Euro im Jahr einen Hilfsfonds in Höhe von 500.000 Euro vorsieht. Eltern, die wirtschaftlich hilfsbedürftig sind, bekommen die Kosten für die zusätzliche Hortbetreuung danach erstattet. Das wäre der richtige sozialstaatliche Ansatz, liebe Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Tun sie doch sowieso.) Langfristig braucht es jedoch die Sicherung und den Ausbau der Hortstrukturen. Bei dem jetzt geplanten zehn Stunden kostenfreien Ferienhort droht langfristig sogar eine die kleineren Horte zusammenlegende Zentralisierung, also sogar eine geringere Versorgung im ländlichen Raum, denn kleinere Horte haben gar nicht das Personal, die Betreuung, die dann wahrscheinlich zunehmen wird, anzubieten, die dann von den Eltern natürlich deutlich mehr nachgefragt wird. Unser Credo ist daher: Erst die Horte sichern, sie gut ausstatten, für engagiertes und befähigtes pädagogisches Personal sorgen, dann abwarten, wie sich die finanzielle Situation des Landes, gerade vor dem Hintergrund der internationalen Lage und des durch Sie mitverursachten Energiedesasters, entwickelt, und dann, dann erst darüber nachdenken, welche Zuwendungen möglich sind. Wir nehmen die Bedenken der Experten jedenfalls ernst und werden Ihrem zehnstündigen Ferienhort aus strukturellen, aber auch aus haushaltspolitischen Erwägungen in der jetzigen Fassung nicht zustimmen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Die Koalition verkündet ja, dass das ein großer Tag heute ist, und gleichzeitig muss ich dann hier in der Diskussion feststellen, dass ziemlich zum Schluss ihrer Ausführungen die Ministerin eingestanden hat, dass die Kostenfreiheit, die Beitragsfreiheit des KiföGs in Mecklenburg-Vorpommern in einer Schieflage ist, und das passt nicht zusammen. Und das festzustellen gestern Abend und uns mitzuteilen per Änderungsantrag, das ist politisches Agieren, was wir so nicht akzeptieren können. Und glücklicherweise ist es auch so, dass rechtliche Verfahrensweisen oder rechtliche Einsichten jetzt bei den Koalitionären, bei der Fraktion dazu geführt haben, ihren Antrag zurückzuziehen, damit möglicherweise dieses Gesetzgebungsvorhaben dann nicht in Gefahr gebracht wird. Insofern ist das zumindest etwas Positives. Die Kollegin der SPD beginnt hier sozusagen auch rückblickend mit einer Jubelveranstaltung, was Sie schon alles getan haben, hat eine Bilanz gezogen, aber am Ende sind wir jetzt im Jahre 2022 und es geht darum, weiterhin auch in diesem Politikbereich Politik zu gestalten. Und da nützt es eben nichts, mit Ankündigungen, mit Verweisen auf den Haushalt oder so, wie die Ministerin es gemacht hat, hier uns den Koalitionsvertrag vorzulesen, sondern dann kommt es auf praktisches Handeln an. Und praktisches Handeln bedeutet, so, wie Jamaika – Frau Pfeifer, das haben Sie ja richtig festgestellt, indem Sie uns ansprechen –, so, wie Jamaika hier einen Änderungsantrag vorlegt und das, was sie ankündigen, dann konkret zur Beschlussfassung im Landtag vorbringen, wie eben zum Beispiel einen einheitlich gültigen Mindestpersonalschlüssel oder die Fachkraft-Kind-Relation, zum Beispiel in einem Stufenplan entsprechend auf den Weg zu bringen. Und alles, was wir hier als Jamaika auf den Weg gebracht haben und niedergeschrieben haben, ist zusammenzufassen unter der Rubrik, mehr Qualität in die Kitas jetzt einzubringen. Und wenn Sie mit Ankündigungen kommen, einmal über Frau Pfeifer und dann mit der Ministerin, dann will ich noch mal die Zeitzeugen hier aufrufen, die in den ersten Sitzungen des Bildungsausschusses dabei waren. Als ich dann ganz persönlich gefragt habe, wie sieht es denn aus im KiföG-Bereich, wie sieht es denn aus im Bereich Bildung, was soll denn konkret umgesetzt werden, und ich kann Ihnen sagen, die Antwort war – wenn ich Herrn Gundlack sehe, der war zum Beispiel auch dabei – der Verweis an die Opposition, liebe Leute, nun tut doch nicht so, ihr wisst doch, dass alles unter Finanzierungsvorbehalt steht. Und dann sagen Sie, Sie sind konkret?! Dann kann ich nur sagen, das ist wenig konkret und unzureichend, und deswegen ist genau dieser Jamaikaantrag richtig, um konkret dann die Landesregierung zum Handeln aufzufordern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn die Ministerin zum Schluss auch noch sagt in etwa, na schauen wir mal, es könnte sein, dass es Probleme gibt, aber das wird sich schon hinruckeln – so ungefähr hat sie es ja gesagt –, dann kann ich nur sagen, dass das eine politische Verfahrensweise und Einstellung ist, die nicht besonders durch Qualität gekennzeichnet ist. Wenn es sich nämlich hinruckelt, dann ruckelt es sich hin auf dem Rücken der Erzieher, und das ist dann das eigentliche Problem, dass Sie sehenden Auges diese Probleme ignorieren und sagen, ja, es wird sich schon hinruckeln. Aber das ist dann Ihre Politik, die Sie hier zu verantworten haben. Und wenn ich dann die Ausführungen auch von Frau Oldenburg hier so Revue passieren lasse, sie hat tatsächlich nicht gesagt, die Opposition hat so viel kritisiert, aber irgendwie zum Ausdruck gebracht, dass sie uns immer meint, die Opposition. Und das ist beileibe nicht so, sondern wir haben – und das ist das normale Prozedere – eine Anhörung gemacht, und alle Themen, die aufgerufen worden sind, die kritisch diskutiert worden sind, mögliche Verschiebungen oder Ähnliches, die momentane Überlastung, das sind nicht Dinge, die wir angesprochen haben, da kann ich zumindest von Jamaika sprechen. Und ich habe mal mir exemplarisch noch mal rausgesucht auch den Landkreis Ludwigslust-Parchim, der ja nun nicht nahestehend ist, uns irgendwie zum Munde zu reden, aber am Ende war so, dass im Prinzip alle Anzuhörenden gesagt haben, okay, die Zielstellung, das ist alles in Ordnung, aber es gibt Riesenherausforderungen und Probleme bei der Umsetzung, nämlich insbesondere, was diese Kurzfristigkeit der Umsetzung betrifft. Und es wurde nicht durch uns, sondern durch die Betroffenen, durch die Fachleute, durch die Fachkräfte in der Anhörung aufgelistet, dass es eben eine angespannte personelle Lage gibt. Und das ist doch wohl völlig unstrittig, und wer die Presse liest, der wird das auch gar nicht abstreiten. Und insofern läuft der Vorwurf auch ins Leere, uns immer an den Pranger zu stellen. Und da habe ich mir exemplarisch auch noch mal die Berichterstattung Mitte Juni rausgesucht, wo die AWO in Kröpelin vermeldet die Schließung aufgrund von personalen Engpässen, die Schließung des Hortes, und dass sie stufenweise wieder öffnen mit der Mittagsversorgung, mit einzelnen Klassenstufen und so weiter beginnen. Und das ist nur exemplarisch. Wenn Sie die Medienberichterstattung auch mit Blick auf 2026 gesehen haben, was für Herausforderungen auf uns zukommen, ein personeller Bedarf, aber auch die räumlichen Gegebenheiten, was alles sozusagen, wenn der gesetzliche Anspruch dann 2026 kommt, was da auf uns zukommt, was das für Herausforderungen sind, und dann zu sagen, ja, für Stufenpläne oder Planungen, da sind ja die Kommunalen vor Ort zuständig und wir picken uns hier die Rosinen raus und verkünden Kostenfreiheit – nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, so kann Politik nicht funktionieren! Wir wissen, es gibt Zuständigkeiten, aber das ist eine Herausforderung, die man gemeinsam angehen soll. Und da geht es eben nicht nur um die Beglückung der Eltern, sondern es geht eben auch um die Arbeitsbedingungen der Erzieher, und dann müssen wir nämlich auf die hören. Und da kann ich nur noch mal sagen, lesen Sie sich die Protokolle durch, was die Anzuhörenden gesagt haben, und tun Sie nicht so, als wenn Sie uns entsprechend hier den Schwarzen Peter zuschieben wollen! Aber welche Eile Sie haben, insbesondere DIE LINKE, um den Koalitionsvertrag abzuarbeiten, ich meine, ich kann mich noch genau erinnern an die Pressekonferenzen, drei Dinge sind im Prinzip bei mir hängen geblieben: Wie Sie die innere Sicherheit in diesem Lande dargestellt haben, wie Sie aufräumen wollen, da muss ich heute feststellen nach fast einem Jahr: nur heiße Luft. Und die anderen beiden großen Punkte, die Sie jetzt sozusagen zur Umsetzung bringen wollen, ist einmal der Frauentag – ich glaube, mich zu erinnern, dass Sie eigentlich schon immer 2022 starten wollen, okay, aber dann eben halt 2023, das haben Sie jetzt auf den Weg gebracht –, das zweite große Thema ist jetzt der kostenlose Ferienort. Und dann sind die linken Themen der LINKEN-Koalition – na gut, Wahlalter mit 16 wahrscheinlich auch noch –, aber dann sind die großen Themen abgearbeitet. (Horst Förster, AfD: Regenbogenflagge. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Alles überstürzt – und das nennen Sie „Aufbruch 2030“! Da müssen Sie aufpassen, dass es nicht ein Abbruch nachher wird oder ein Einbruch oder Ähnliches. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das alles ist an linker Politik, was Sie hier strukturiert auf den Weg bringen wollen, dann würde ich sagen, gehen Sie noch mal in sich! Insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten – da zähle ich Hort, alles mit dazu – sind die Herausforderungen für uns riesig. Und passen Sie auf, dass Sie das Füllhorn nicht immer wieder so stark ausschütten, dass am Ende nämlich genau das passiert, was Sie jetzt selbst zugeben, nämlich, dass die Aufteilung, die Beteiligung der kommunalen Ebene dort zu einer Überlastung führt! Und im Hauruckverfahren – und das scheint auch neuer Stil zu sein, ohne die Opposition mitzunehmen –, zum Beispiel bei so einem Änderungsantrag gestern, da hätte jeder Minister, insbesondere auch die Staatskanzlei, die ja wahrscheinlich Verfasser dieses Antrages ist, oder das Finanzministerium, immer das Handy in die Hand genommen und die Fraktionsvorsitzenden angerufen, hätte gesagt, pass auf, folgendes Problem, wie kriegen wir das vom Tisch. (Sebastian Ehlers, CDU: So war es früher mal, ja.) Sie schicken uns – ja, die zwei mussten noch unterschreiben –, aber ansonsten schickt die Landesregierung dann ihre Wünsche auf den Weg, die umgesetzt werden sollen. Sie beteiligen aus meiner Sicht die Betroffenen nicht. Das sind in diesem Fall auch die kommunalen Spitzenverbände. Ich kenne keinen von den Hauptamtlichen, der diese Änderungsanträge kennt. Insofern haben wir jetzt noch mal die Hand gereicht und gesagt – und Sie haben sie ja jetzt angenommen –, dass wir wollen, dass ein ordentliches Verfahren dazu führt, dass die kommunale Ebene entsprechend auch finanzielle Unterstützung bekommt, dass uns das Ding nicht durch die Decke knallt. – Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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Jeannine Rösler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist weder Hexenwerk noch eine entbehrliche Maßnahme, es ist vielmehr ein folgerichtiger Schritt, den Ferienhort jetzt generell gebührenfrei zu stellen, ergänzend zu den Regelungen zur gebührenfreien Kita. Und während die AfD diesen Schritt abfällig als Geschenk bezeichnet, ist er vor allem eines, und zwar sozialpolitisch wichtig und richtig, weil er Familien, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) weil er Familien entlastet und weil sich so Erwerbs- und Privatleben noch besser vereinbaren lassen. Es ist für Eltern oft ein sehr schwieriger Spagat, wenn sie auch in den Schulferien arbeiten und gleichzeitig dafür sorgen müssen, dass ihre Kinder die Zeit über gut betreut sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann verdienen sie vielleicht zu wenig. Vielleicht müssen Sie daran mal arbeiten?!) Sie sind froh und erleichtert, wenn sie dann auf Horteinrichtungen zugreifen können, die auch Betreuung in den Ferien anbieten, und ich nenne Ihnen ein Beispiel: In meiner Gemeinde gibt es eine hervorragende Kita mit Hort, und diese deckt auch in den Ferien einige Wochen Betreuung ab, auch in den sogenannten Randzeiten, aber diese Einrichtung schließt auch für eine gewisse Zeit, sodass die Beschäftigten selbst Urlaub machen können. Soweit zur professionellen und fachlich guten Kinderbetreuung. Dann gibt es noch das Ehrenamt. Also ich kümmere mich seit etlichen Jahren gemeinsam mit den Ehrenamtlichen und Vereinen im Ort darum, eine tolle, erlebnisreiche Ferienspaßwoche für alle Kinder im Einzugsbereich unserer Grundschule auf die Beine zu stellen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Alles Ehrenamt hier. Polizei können wir auch bald machen im Ehrenamt, wenn das so weitergeht hier.) Beides – die Ferienspaßwoche und der Ferienhort – wird mit Begeisterung von den Kindern angenommen – zwei Angebote in unserer Gemeinde, die mitnichten in Konkurrenz stehen, und sie haben auch nichts miteinander zu tun. Das rein ehrenamtliche Angebot kann selbstverständlich nicht das leisten, was der Hort kann, und das, meine Damen und Herren, soll es auch gar nicht. Übrigens, während dieser Ferienwoche, an der in der Regel dann 30 bis 40 Kinder teilnehmen, wird mir immer bewusst, was Erzieherinnen und Erzieher in unseren Kitas Großartiges leisten und wie viel Verantwortung sie für die Kinder tragen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wird Ihnen nur in der Ferienwoche bewusst?) Und ich habe da höchsten Respekt und kann mich da auch nur jedem Dank anschließen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das reicht aber nicht. Das haben wir letztes Mal schon gesagt.) Meine Damen und Herren, und nun zu den Eltern: Auch in meinem Umfeld wohnen viele Eltern, die tagtäglich zur Arbeit pendeln müssen. Sie sind dann häufig neun bis zehn Stunden weg von zu Hause. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Traurig, oder?) Und bisher, also vor Corona, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) war es so, dass für die Inanspruchnahme längerer Betreuungszeiten die Eltern eben halt Gebühren zahlen mussten. Und dies trifft insbesondere Eltern, die im Tourismus, in der Gastronomie und Hotellerie, in Dienstleistungsbetrieben oder auch in der Pflege arbeiten, und das sind bekanntermaßen Bereiche, in denen leider immer noch nicht wirklich gute Löhne gezahlt werden. Ich will dies vielleicht noch mal an einem Beispiel deutlich machen, einer Familie aus meinem Bekanntenkreis: Die Eltern arbeiten beide in Vollzeit als Koch und in der Altenbetreuung, pendeln täglich 30 Kilometer hin zur Arbeit und 30 Kilometer zurück. Monatlich haben sie circa 3.200 Euro Familieneinkommen netto. Das Kind, neun Jahre alt, muss über das Jahr gesehen mindestens so drei bis vier Wochen, auch in den Ferien, in Vollzeit betreut werden. Und bisher mussten sie für diese zusätzlichen Betreuungsstunden bezahlen, und dafür mussten sie rund 200 Euro berappen. Ja, und das ist für diese Familie mit dem genannten Einkommen schon eine erhebliche Belastung. Und jetzt kommen auch noch die dramatisch steigenden Preise bei Sprit, Energie und Lebensmittel dazu. Und deshalb wiederhole ich es noch einmal: Der gebührenfreie Ferienhort ist so, so wichtig als finanzielle Entlastung und auch als zeitliche Entlastung. Das haben gerade auch die letzten beiden Corona-Jahre gezeigt, als für den Sommerferienhort bereits keine Gebühren mehr bezahlt werden mussten. Welchen Sinn soll es haben, wieder auf den alten Stand von vor Corona zurückzufallen? Die Ministerin hat es gesagt, wir können und dürfen die Uhr hier nicht zurückdrehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und deshalb freuen wir uns sehr, dass ab 1. Juli dieses Jahres die Regelung zur Gebührenfreiheit nun generell und für alle Ferien gilt. Meine Damen und Herren, es wurde hier schon gesagt, dass es zu dem Thema ganz unterschiedliche Meinungen gab und immer noch gibt offensichtlich. Die Hauptkritik nehme ich gerne noch einmal auf, der Gesetzentwurf würde überall vor der Sommerpause durchgedrückt und die personelle Situation der Träger nicht berücksichtigen. Nebenbei bemerkt, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN und der FDP, also ich bin schon sehr verwundert: Sie legen hier eine Entschließung vor, und das ist ja selbstverständlich auch Ihr gutes Recht, aber ich frage mich, warum in diesem Zusammenhang von Ihnen, den GRÜNEN und der FDP, dazu eben keine konkreten Änderungsvorschläge im Bildungsausschuss zum Haushalt gestellt wurden. (Enrico Schult, AfD: Da haben Sie ausnahmsweise mal recht.) Und nun noch mal zurück zu den inhaltlichen Einwänden, die Qualität müsse gestärkt werden: (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist das nicht so?!) Wir wissen das, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, seit Jahren, seit Jahren! – Zuruf von René Domke, FDP) wir wissen das! Genau deshalb geht diese Koalition die Qualitätsverbesserung auch an, (Zurufe von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) und zwar unübersehbar, weil wir es im Haushalt finanziell untersetzen. (René Domke, FDP: Wo?) Wer lesen kann, (René Domke, FDP: Wo?) ist klar im Vorteil, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da steht nichts drin.) meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Frau Drese hat das vor anderthalb Jahren versprochen, dass die Qualität endlich kommt. Da warten wir drauf.) Im Haushalt, im Haushalt sind finanziell untersetzt die Fachkräfteoffensive und die Absicherung des landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssels, und dafür sind in den nächsten beiden Haushaltsjahren zusammen rund 15,2 Millionen Euro eingeplant. Und ich gehe ganz fest davon aus, dass wir am Donnerstag dies auch hier so beschließen werden. Sie aber tun so, als würde es dies alles nicht geben. Meine Damen und Herren, die Verbesserung der Betreuungssituation in Kitas nimmt im Koalitionsvertrag und im Haushalt breiten Raum ein, und wir haben ganz konkret begonnen, die Vereinbarung auch umzusetzen. Und Kernpunkt ist neben dem gebührenfreien und ausgedehnten Hortangebot unter anderem auch die Verbesserung der Ausbildungskapazitäten. Und es ist doch wohl völlig klar – das sollte auch jedem einleuchten –, dass das nicht von heute auf gleich umgesetzt werden kann. Und nun noch einmal zum gebührenfreien Ferienhort: Für den einen oder anderen, für die eine oder andere mag ja gelten, was nichts kostet, ist auch nichts wert. Wir, SPD und LINKE, vertreten alle Familien im Land, auch die, die sich eine solche Haltung nicht leisten können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin Oldenburg! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Eine kluge und zukunftsorientierte Kinder- und Jugendpolitik orientiert sich an den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention und stellt das Wohl der Kinder in ihren Mittelpunkt. Dies sollten wir als Politikerinnen und Politiker bei jeder Entscheidung beachten. Gleichzeitig sind ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote zentral, um Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Frau Ministerin Oldenburg, Sie gehen mit der Beitragsfreiheit für den Ferienhort weitere Schritte, um die Eltern finanziell zu entlasten, und steigern dadurch die Nachfrage nach kostenlosen Plätzen. Auch wenn ich Ihre Entscheidungen einerseits nachvollziehen kann, so bin ich doch aus zweierlei Gründen sehr besorgt: Erstens. Es werden jetzt für Beitragsfreiheit in unseren Kitas und Horten Gelder ausgegeben, die dringend notwendig wären, um die mangelhafte Qualität unserer Kindertagesbetreuung zu verbessern. Und zweitens. Ein kostenloser Ferienhort wird den Wettbewerb um dringend benötigte Hortplätze für die Jüngsten erneut verschärfen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das sagen Sie mal den Leuten, die da arbeiten!) Lassen Sie mich zunächst auf Ersteres eingehen und verstehen Sie dies als dringende Bitte, dem gemeinsamen Entschließungsantrag von uns GRÜNEN, der CDU und der FDP-Fraktion zuzustimmen! Die jüngste Umfrage des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes verdeutlichte, dass vier von fünf Erzieherinnen und Erziehern in unserem Bundesland berichten, den Bedürfnissen der Kinder nicht gerecht werden zu können. Was bedeutet das konkret? Bedürfnisse sind einerseits essen, trinken, Schlaf, gleichzeitig muss ein Kind die Erfahrung machen, wertgeschätzt zu werden, sich selbst zu verwirklichen und autonom zu handeln. Ein weiteres elementares Grundbedürfnis, das für jedes Kind erfüllt sein muss, um sich gesund und glücklich zu fühlen, ist das nach beständigen, liebevollen Beziehungen. Diese erfordern Konstanz, Bindung und Zeit. Wir sind das Bundesland mit einer der höchsten Betreuungsquoten in Deutschland, das heißt einerseits, dass nicht nur sehr viele Kinder in Kitas und Horten betreut, sondern auch, dass andererseits vier von fünf Kindern laut Kitavertrag 45 Wochenstunden und mehr betreut werden. Das sind 45 Wochenstunden und mehr, von denen Erzieherinnen und Erzieher mehrheitlich sagen, dass sie den Bedürfnissen der Kinder nicht gerecht werden, meine Damen und Herren. Liebe Landesregierung, was meinen Sie denn, welche Konsequenzen das für die nächsten Generationen hat? Sie kennen mich als Befürworterin ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote, als Politikerin und als berufstätige Mutter, doch ich will auch, dass es meinem Kind in der Betreuung gutgeht, und damit spreche ich wohl im Namen der Eltern. Dass die Kinder von der Tagesbetreuung profitieren, ist aber keineswegs ein Selbstläufer, denn nur Kinder, deren Grundbedürfnisse erfüllt werden, können sich gesund entwickeln. Sie brauchen Beziehungen, Verlässlichkeit und Sicherheit in ihrem Alltag, und berufstätige Eltern sind darauf angewiesen, dass dies selbstverständlich in der Zeit, in der sie nicht selbst mit ihren Kindern zusammen sind, gewährleistet wird. Und es ist unsere Aufgabe, die entsprechende Infrastruktur bereitzustellen. Es gibt leider auch Kinder, deren Grundbedürfnisse bereits zu Hause nicht gestillt werden. Die sind geradezu abhängig davon, dass dies in Kita und Schule aufgefangen wird. Auch Kinder mit einer körperlichen oder seelischen Behinderung brauchen eine erhöhte Aufmerksamkeit des Personals. Frau Ministerin Oldenburg, wie wollen Sie das gewährleisten? Ich traue mich ja kaum, das Wort „Inklusion“ in den Mund zu nehmen angesichts der derzeitigen Überlastungen in unserer Kindertagesbetreuung. Erzieherinnen und Erzieher ergreifen ihren Beruf, um Kinder beim Aufwachsen zu begleiten, sie zu fördern, mit ihnen zu spielen, ihnen einen so schönen Tag wie möglich zu machen, damit ihre Eltern Beruf und Familie vereinbaren können. Und dabei geben sie alles, denn auch dies zeigt die Studie: Mehr als drei Viertel der Beschäftigten leisten regelmäßig Überstunden, um das abzufangen, was die Rahmenbedingungen nicht hergeben. Doch das darf und kann doch nicht der Normalzustand sein, meine Damen und Herren. Mit dem kostenlosen Ferienhort zum jetzigen Zeitpunkt wird sich dieses Problem nochmals verschärfen – Personalnot, hohe Krankenstände und Teams, die sich trotz allen Einsatzes mit Ach und Krach irgendwie durch die Pandemie gerettet haben. Belegschaften sind am Ende ihrer Geduld und Energie. Die Überlastungsanzeigen der Praxis liegen doch seit Jahren vor. Die Kostenfreiheit, die Sie nun einführen, ist zwar ein Baustein verlässlicher Kindertagesbetreuung, doch greift der an dieser Stelle einfach zu früh. Mit der derzeitigen personellen Ausstattung kann eine verlässliche und kindgerechte Betreuung weder qualitativ noch quantitativ gewährleistet werden, im Gegenteil, bei der Umsetzung droht ein weiteres Absinken der Fachkraft-Kind-Relation, was zu einer maßgeblichen Verschlechterung der Situation führt, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) weil sich die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen oder Erzieher weiter verschlechtern und damit die Attraktivität des Berufes sinkt und zweitens, weil die positiven Effekte ganztägiger Angebote eben keine kostenlosen Selbstläufer sind. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ich plädiere an dieser Stelle noch mal eindringlich an Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, nehmen Sie das Geld in die Hand und stecken Sie es zuerst in die Qualität! Investieren Sie jetzt in einen Mindestpersonalschlüssel! Senken Sie die Fachkraft-Kind-Relation jetzt erheblich ab! Verbessern Sie die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen oder Erzieher, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Wo waren Ihre Anträge zum Haushalt?) bevor Sie als Priorität immer wieder nur die Kostenfreiheit bringen! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Wo waren Ihre Anträge zum Haushalt?) Warten Sie nicht noch die nächsten Jahre ab! (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ja, Sie auch nicht!) Wir reden hier über die frühen Jahre, die einen Menschen sein ganzes Leben lang prägen. Kein Cent, den wir an dieser Stelle ausgeben, ist verschwendet, im Gegenteil. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Kein einziger Antrag kam von Ihnen.) Investieren wir jetzt in eine qualitativ hochwertige Betreuung, profitieren nicht nur die Kinder, sondern auch wir als Gesellschaft, und zwar nachhaltig. Die Kinder sind jetzt klein, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ja, und wo ist Ihr Antrag?) unser Alltag ist ihre Kindheit. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Wo ist Ihr Antrag für den Haushalt?) Und der Ort, um den Familien die besten Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, ist hier in diesem Landtag, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Als ob Sie dem zustimmen würden, also wirklich!) Damit möchte ich mich dem zweiten eingangs angesprochenen Punkt widmen, dem verschärften Wettbewerb um dringend benötigte Hortplätze. Der Rechtsanspruch auf einen Hortplatz gilt erst ab 2026, gebraucht würde er schon jetzt. Nicht nur nach dieser Pandemie brauchen die Jüngsten dringend eine verlässliche Struktur. Die Einführung des kostenlosen Ferienhorts blockiert aber genau diese Hortplätze für die Jüngsten. Warum, fragen Sie sich, schließlich erleichtern Sie doch die Betreuung und verbessern die Situation für die Eltern. Einerseits ja, doch zeigt eine kleine Reise nach Vorpommern exemplarisch folgende Situation, die für viele in diesem Bundesland steht: An der Grundschule Chemnitz werden in diesem Jahr 35 Kinder eingeschult. Von diesen haben nach letztem Stand 11 Erstklässler keinen Hortplatz. 11! Das ist ein Drittel aller Kinder, die keine Hausaufgabenzeit, kein gemeinsames Spiel, keine Gelegenheit zur Förderung am Nachmittag bekommt, und das sind 22 mutmaßlich berufstätige Eltern, die einen Spagat zwischen Job, Kind und Schule hinlegen müssen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie viele Ehrenamtler braucht man dafür, um das auszugleichen?) Und was antworten Sie denn, Frau Ministerin Oldenburg, diesen Eltern, die gar keinen Hortplatz haben? Wie sollen die denn Job und Familie unter einen Hut bringen? Nach all diesen für die Familien schwierigen Jahren der Pandemie braucht es doch insbesondere für die Kleinsten eine verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung. Der Rechtsanspruch ab 2026 ist für diese Generation Grundschulkinder zu spät. Wir müssen das schneller umsetzen. (Zurufe von Ministerin Simone Oldenburg, Torsten Koplin, DIE LINKE, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Anstatt verfrühte Geschenke an potenzielle Wähler/-innen zu verteilen, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) stellen Sie zuerst die Qualität der betreuten Kinder sicher und ermöglichen Sie allen Kindern eine verlässliche Betreuung! (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Schließen Sie sich unserem Antrag an und lassen Sie sich auf eine nachhaltige Familien- und Bildungspolitik für alle ein! (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die heute Geburtstag hat. – Heiterkeit bei Sabine Enseleit, FDP: Ja. – Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der kostenfreie Ferienhort für alle sollte wohl der erste große Coup von Frau Oldenburg als Bildungsministerin werden. Aus dem großen Coup wird allerdings nichts, denn er ist schlecht vorbereitet, viel zu kurzfristig und unorganisiert. Das zeigt sich auch heute noch mal ausdrücklich mit dem kurzfristig eingereichten Änderungsantrag. Mit heißer Nadel gestrickt werden hier allen Unkenrufen zum Trotz schnell Wahlversprechen eingelöst. Ausbaden dürfen das am Ende die Kinder, die Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen und die Eltern, und das, obwohl bei der Anhörung im Bildungsausschuss sich alle Experten einig waren, dass der Zeitpunkt viel zu kurzfristig ist, die steigende Nachfrage nicht bedient werden kann und am Ende das Angebot reduziert statt ausgeweitet werden wird. Die ersten Einrichtungen haben bereits reagiert und ihr Angebot gekürzt, für bestimmte Altersklassen eingeschränkt und gedroht, Schließzeiten einzuführen. Dabei ist es unstrittig, dass die Beitragsfreiheit eine gute Maßnahme insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Mit Ihrem überstürzten Vorgehen erreichen Sie aber genau das Gegenteil. Ihr Schnellschuss bringt die ganze Planung der Einrichtungen durcheinander, und damit ist eine Verschärfung der angespannten Personalsituation in den Horten absehbar. Auch merken viele Experten an, dass ein kostenfreier Hort zu einer höheren Nachfrage führt. Das Argument wollen Sie aber gar nicht erst hören, das haben Sie mehrmals im Bildungsausschuss gesagt. Dazu kommt, dass die Inanspruchnahme während Corona reduziert war und nicht nur wir, sondern auch die Experten davon ausgehen, dass es in diesem Sommer zu einer deutlichen Nachfragesteigerung kommt. Vor allem lassen Sie außer Acht, dass bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Homeoffice schrittweise zurückgefahren wird. Allein das wird den Bedarf steigern. Wir sehen in fast allen Wirtschaftsbereichen aktuell einen deutlichen Aufholeffekt. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Überstunden leisten. Frau Oldenburg, Sie verschließen hier die Augen vor der Realität und lassen damit zu, dass sich die ohnehin angespannte Situation in den Einrichtungen unseres Landes weiter verschärft. Sie nehmen billigend in Kauf, dass sich die Fachkraft-Kind-Relation in den Ferien weiter verschlechtert. Tritt das ein, ist am Ende niemandem geholfen und Ihr PR-Coup verpufft, liebe Frau Oldenburg. Sinnvoller wäre es gewesen, zuerst beim Betreuungsschlüssel nachzuarbeiten, so, wie wir von FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU es in unserem Änderungsantrag fordern, anstatt den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun, wie es die rot-rote Landesregierung vorhat. Die Mehrbelastung, die jetzt vor allem bei den Erzieherinnen und Erziehern entsteht, scheint Sie nicht zu interessieren, dabei hätte ich gerade von Ihnen als rot-rote Regierung hier etwas anderes erwartet. Mecklenburg-Vorpommern ist, was den Betreuungsschlüssel in den Kitas angeht – und das habe ich schon mehrmals angemerkt –, schon lange bundesweit Schlusslicht. Während in Baden-Württemberg in der Krippe drei Kinder von einer Erzieherin betreut werden, sind es in Mecklenburg-Vorpommern doppelt so viele Kinder. Der Schlüssel liegt bei 1 : 6. Das Missverhältnis zieht sich durch bis zum Hort, wo die Empfehlung 1 : 12 lautet, de facto in Mecklenburg-Vorpommern aber 22 Kinder von einer Erzieherin betreut werden. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Qualität, denn je mehr Kinder, desto schwieriger ist es, die entsprechende Qualität zu halten und vor allen Dingen Bildungsgerechtigkeit zu erreichen, und genau das haben Sie doch eigentlich vor, zumindest steht es so in Ihrer Beschlussempfehlung (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Sie haben das auch nicht vor!) Hier müssten Sie mal handeln, und zwar schnell. (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Stattdessen machen Sie das, was Ihnen am besten gefällt, Geschenke auf Kosten Dritter verteilen. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Wo sind Ihre Anträge zum Haushalt dazu?) Von einer Aufbruchs- oder Zukunftskoalition, wie Sie sich ja bezeichnen, hätte ich außerdem etwas mehr Zukunft und vor allem Innovation erwartet. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und Aufbruch!) Die Innovation beziehungsweise ein konstruktiver Vorschlag zur Entschärfung der Situation kommt darum wieder nur von der Opposition. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Wo denn? Wo denn?) Ein Vorschlag dazu liegt Ihnen mit dem Antrag vor, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Aber zum Haushalt?!) und des Weiteren haben wir einen in die Haushaltsdebatte eingebracht. Wer wirklich Chancengleichheit möchte, muss investieren, vor allem in Köpfe und damit gute Pädagogen, die genug Zeit haben, sich mit den Kindern individuell zu beschäftigen und ihnen Angebote zu machen. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Wo ist Ihr Finanzierungsvorschlag?) Dazu ist die Fachkraft-Kind-Relation ein maßgeblicher Schlüssel. Nur wer dieses Thema angeht, kann Bildungsgerechtigkeit erreichen. Bildung ist nach wie vor der Schlüssel für sozialen Aufstieg, und das fängt bereits in der Kita an. Wir fordern Sie daher mit unserem Antrag auf, anhand eines Stufenplans den Schlüssel nach und nach zu verbessern, denn auch wir sind uns im Klaren, dass gute Erzieherinnen und Erzieher nicht plötzlich vom Himmel fallen. Aber ohne Ziele, an denen Sie sich messen lassen können, werden Sie diese Aufgabe auf lange Sicht nicht bewältigen können. Zu der von Ihnen vorgelegten Gesetzesänderung kann ich daher nur sagen, gut gemeint, ist mal wieder nicht gut gemacht und vor allem nicht ganzheitlich gedacht. Wenn es Ihnen ernst ist mit einer qualitativ hochwertigen Betreuung, dann unterlassen Sie solche kurzfristigen Hauruckaktionen und investieren Sie, wie von uns vorgeschlagen, langfristig in eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes auf Drucksache 8/610. Der Bildungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/746 anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltungen der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/746 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/746 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich lasse nun über den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, CDU und FDP auf Drucksache 8/768 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP auf Drucksache 8/768 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Pflegeberufereform im Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/622, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport, Drucksache 8/796. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Pflegeberufereform im Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/622 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/796 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen auf Drucksache 8/796 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) sowie meinen abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Pflegeberufereform im Land Mecklenburg-Vorpommern“ übermitteln. Wir erinnern uns, der Landtag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/622 in seiner 22. Sitzung am 18. Mai 2022 in einer Ersten Lesung diskutiert und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung und Kindertagesstätten überwiesen. Im Sozialausschuss wurde über diesen Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten. In einer dieser Sitzungen haben wir eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Für die mündlichen Ausführungen der angehörten Sachverständigen sowie die schriftlich eingereichten Stellungnahmen möchte ich mich an dieser Stelle im Namen aller Ausschussmitglieder herzlich bedanken. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, der Bundesgesetzgeber hat mit dem Pflegeberufegesetz den Ländern eine Ermächtigungsgrundlage gegeben, damit diese länderspezifische Inhalte in diesem Bereich umsetzen können. Dieser vorliegende Gesetzentwurf zur Umsetzung der Pflegeberufereform schafft entsprechend die Ermächtigung für die an der generalistischen Ausbildung maßgebend beteiligten Ministerien. Diese Änderung trägt dazu bei, die bisherige Pflegeausbildung durch die Förderung der Generalistik zu modernisieren und weiterzuentwickeln, Maßnahmen zur Verbesserung der theoretischen und praktischen Ausbildung zu ergreifen und zu einer Weiterentwicklung des Gesundheitssystems beizutragen, und dies alles vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. In der Anhörung wurde dieser Entwurf im Grunde begrüßt, gleichzeitig wurde aber unter anderem bedauert, dass diese Initiative erst jetzt und nicht schon zum Start der generalistischen Ausbildung im Jahr 2020 angestoßen wurde, und es wurden weitere Hinweise gegeben. Insofern verweise ich auf den schriftlichen Bericht. Der Ausschuss hat einen Antrag von der Fraktion der FDP und einen Antrag von der Fraktion der AfD hinsichtlich der Forderung nach Streichung der Regelungskompetenz zu abzuschließenden Kooperationsverträgen zwischen den Beteiligten über eine Rechtsverordnung abgelehnt. Ebenso wurde ein Entschließungsantrag der AfD abgelehnt, der zum einen die geriatrischen Rehabilitationskliniken zur praktischen Ausbildung berechtigen sollte und zum anderen die Aufwertung der Zwischenprüfung gemäß Paragraf 7 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe zu einem berufsqualifizierenden Abschluss zur Pflegehelferin beziehungsweise zum Pflegehelfer schaffen sollte. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung seitens der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/622. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Sie daher im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zu bitten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Reform des Pflegeberufegesetzes gehen wir eine der drängendsten Herausforderungen für die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern an. Indem wir die Ausbildung attraktiver und flexibler gestalten, wollen wir den Pflegeberuf so interessant machen, dass wir auch den stetig steigenden Bedarf an Pflegefachkräften abdecken können. Denn über eines müssen wir uns klar sein, die Verbesserung der Fachkräftesituation in unserem Land und die Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte gehen Hand in Hand. In den Anhörungen im Ausschuss wurde klar, dass die Reform der Pflegeberufe daher insbesondere von den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Trägerverbände und der Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege begrüßt wird. Lassen Sie mich noch einmal die Grundzüge der Reform darlegen und lassen Sie mich vor allem erläutern, welche Vorteile wir uns von der Reform erhoffen: Durch die Generalisierung der Ausbildung lernen alle Auszubildenden die drei Bereiche Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege kennen. Später sind sie dadurch nicht auf einen Zweig festgelegt. Sie erhalten in dieser Zeit eine praxisnahe, zukunftsfähige und vor allem umfassende Ausbildung. Erst nach zwei Jahren verzweigt sich die gemeinsame Ausbildung in drei Wahlmöglichkeiten. Es kann die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortgeführt werden oder aber eine Ausbildung in der Altenpflege oder auch eine in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege weitergeführt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Absolventen über interdisziplinäre Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und dadurch in allen Versorgungsbereichen flexibel einsetzbar sind. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung eröffnen sich im Endeffekt so deutlich mehr Perspektiven bei der Arbeitsplatzwahl und ein Wechsel des Versorgungsbereiches ist noch einfacher als bisher möglich. Außerdem wird die neue Ausbildung mit dem generalistischen Abschluss automatisch in allen EU-Staaten anerkannt. Diese Flexibilität nützt allen, zunächst jenen, die Pflegekräfte benötigen, aber die Flexibilität nutzt auch den Pflegekräften selbst, denn die heutigen Lebensentwürfe rechnen nicht mehr mit einem Arbeitgeber für ein ganzes Berufstätigenleben, und auch Wohnorte und Lebensmittelpunkte ändern sich häufiger. Wir stellen also sicher, dass jemand, der sich für den Pflegeberuf entscheidet, auch eine sichere berufliche Perspektive hat, die sich den Lebensverhältnissen anpassen lässt. Ein wichtiger Punkt hierbei ist auch, dass sich Menschen im Laufe ihres Berufslebens fortbilden und weiterentwickeln können. Dafür braucht es Durchlässigkeit im Ausbildungssystem. Ein weiterer Punkt, den die Reform angeht, ist der gestiegene Anspruch an die Pflege. Mit dem demografischen Wandel sind die Anforderungen an das Pflegepersonal immens gestiegen. Wir sehen daher einen klaren Wandel der Aufgabenverteilung innerhalb der Heilberufe, insbesondere zwischen der Ärzteschaft und der Pflege. Dieser Entwicklung müssen wir Rechnung tragen und in diesem Zuge muss auch die digitale Kompetenz in der Pflege ausgebaut werden. Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ hält analog dazu fest, dass generell weiter an der Attraktivität von Gesundheitsberufen gearbeitet werden muss, zum Beispiel durch die inhaltliche Stärkung der Pflege, durch Übernahme von mehr Verantwortung und eine stärker interprofessionelle Ausbildung und Zusammenarbeit von Gesundheitsberufen. Dass wir mehr Pflegekräfte brauchen, ist bekannt. Aber wir brauchen natürlich gut ausgebildete, häufig auch hoch spezialisierte Pflegekräfte, die auf der Höhe der Zeit und mit Zukunftsperspektive ausgebildet werden und denen auch etwas zugetraut wird. Und die können wir nur gewinnen, wenn wir sie erstens entsprechend qualifizieren und, zweitens, wenn wir überhaupt erst junge Menschen für die Ausbildung begeistern können. – Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Das war ja ein Feuerwerk von Frau Klingohr eben. Sie hat in ihrem Vortrag ja quasi so getan, als ob sie die Pflegeberufereform selbst auf den Weg gebracht hat hier im Landtag gerade eben. Meine Damen und Herren, dem ist tatsächlich nicht so. Das war die Bundesregierung, und das ist auch schon zwei Jahre her und das wurde hier auch erwähnt, und dafür wurde auch die Landesregierung kritisiert, dass sie hier so lange gebraucht hat, um ein Landesausführungsgesetz (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fünf.) vernünftig auf den Weg zu bringen. Fünf Jahre! Vielen Dank für die Berichtigung! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das erst mal vorweg. Dann, meine Damen und Herren, habe ich tatsächlich an diesem Landtagstag – wahrscheinlich liegt das daran, dass wir jetzt immer am Dienstag anfangen – den Dank vermisst, der sonst überall in alle Richtungen versprüht wird. Und wir reden hier wieder über Pflegekräfte, und ich denke, da kann man jetzt auch mal aus unserer Richtung allen Pflegekräften danken, die uns so gut durch die letzten beiden Jahre gebracht haben. Am Anfang wurden sie noch beklatscht, mittlerweile werden sie bestraft, wenn sie ihren eigenen Kopf haben und eventuell sich nicht für eine Impfung entscheiden, meine Damen und Herren. Das finde ich tragisch. Trotz dessen oder trotz allem gibt es immer noch genug Leute, die sich eben für diese Ausbildung entscheiden, und das ist auch gut so. Die haben jetzt die Möglichkeit, tatsächlich auch besser ausgebildet zu werden, praxisnah ausgebildet zu werden. Hier gab es in der Anhörung, wie Frau Hoffmeister als Ausschussvorsitzende schon gesagt hat, Änderungsbedarf von den Anzuhörenden und Nachbesserungsbedarf. Man hätte zum Beispiel die geriatrischen Rehabilitationskliniken mit jetzt an Bord holen können, dass auch diese dort ausbilden können. Gerade mit Hinblick auf den demografischen Wandel, den wir haben, wäre das eigentlich auch eine gute Sache gewesen und ein Leichtes für die Landesregierung, das mit auf den Weg zu bringen, da sie ja ebenfalls auch in der Bundesregierung verankert ist. Dann wäre es auch ein Leichtes gewesen, dafür zu sorgen, dass man nach zwei Jahren eben auch einen berufsqualifizierenden Abschluss erhält. Auch das ist eine gute Sache, die gefordert wurde, von allen Anzuhörenden übrigens. Und da finde ich es schade, dass wir zu Gesetzesvorlagen zwar Anhörungen haben und Erste und Zweite Lesungen, aber dass sich tatsächlich in meinem Empfinden oder auch in meiner Erfahrung seit 2016 es sich so langsam festsetzt, dass das alles für die Katz ist, meine Damen und Herren. Also hier wird viel Kritik hervorgebracht und es finden sich am Ende fast keine Änderungen in den Gesetzentwürfen, wie sie vorgelegt werden, wieder. Das ist tragisch. Ich weiß nicht, vielleicht müssen die Medien hier noch mal ein bisschen mehr Druck aufbauen, wenn solche Anhörungen stattfinden, und das auch mal richtig veröffentlichen und die Kritikpunkte auch verbreiten in der Bevölkerung, meine Damen und Herren, damit es der Regierung nicht mehr so bequem ist, einfach darüber hinwegzusehen, dass es hier berechtigte Interessen gibt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe.

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Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf, der gerade auch die Landesregelungen betrifft, hat ja den Vorläufer Pflegeberufegesetz auf Bundesebene gehabt, und das Land ist jetzt angehalten, Verordnungsermächtigungen et cetera auf den Weg zu bringen. Das Sozialministerium und das Bildungsministerium werden also Verordnungsermächtigungen erhalten und damit einzelne Regelungen dann auch im Nachgang noch spezifizieren. Meine Damen und Herren, es haben viele andere Bundesländer diesen Weg auch beschritten, so wie Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und das Saarland, und Mecklenburg-Vorpommern schließt sich also auch diesen Vorbildern mit an. Die generalisierte Ausbildung ist ja ein Thema, das in der letzten Legislaturperiode auf der Bundesebene durch Minister Spahn auf den Weg gebracht worden ist. Und jetzt ist es eben so, dass wir gerade die Themen generalisierte Ausbildung, Altenpflege und dann Gesundheits- und Kinderkrankenpflege am Ende mit einer Spezialisierung im dritten Jahr dann haben werden, sodass wir insgesamt dafür sorgen können, dass die Fachkräfte dann breit ausgebildet sind und auch im Laufe ihres Lebens nicht nur an einen Arbeitsplatz, zum Beispiel in einem Alten- und Pflegeheim, gebunden sind mit einer Qualifikation, sondern sie haben die Möglichkeit, dann auch zu wechseln und ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten weiter auszubilden. Meine Damen und Herren, Akteure und Verbände, die generalisierte Pflegeausbildung sind ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie werten den Pflegeberuf deutlich auf. Und Sie wissen auch, dass wir auch im Bereich der Ausbildung zum Bachelor hier an der Universität in Greifswald weitere Schritte unternehmen. Und da will ich darauf hinweisen – das gehört zwar nicht direkt zum Komplex, aber ich will darauf hinweisen –, dass die Universität hier in Vorleistung geht mit 750 Euro pro Studierendem. Und es ist nicht Aufgabe der Universität, diese Mittel bereitzustellen. Das hat eigentlich das Bildungsministerium zu tun. Ich will darauf hinweisen, dass das ein Mangel ist, der unbedingt durch die Regierungskoalition abgestellt werden muss, um also auch in dieser Frage dem Studium gerecht zu werden und dann auch die Hochschule, die Universität mit den entscheidenden Mitteln auszustatten. Grundsätzlich will ich sagen, diese Pflegeberufereform ist auf dem richtigen Wege. Und wir haben also, glaube ich, im Ausschuss sehr konstruktiv daran mitgewirkt. – Von daher vielen Dank, dass Sie so aufmerksam waren! Ich wünsche Ihnen noch gute Beratungen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Pulz-Debler.

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Pflegekräfte! Gelebte humanistische Werte wie Respekt vor der Würde jedes einzelnen Menschen und seines Lebens, Fürsorglichkeit, Nähe, Wertschätzung, Zeit und liebevolle Hingabe, das und so vieles mehr geben Pflegekräfte tagtäglich ihrem Gegenüber. Pflegekräfte organisieren, versorgen, heben, drehen, waschen hilfsbedürftige, kranke Menschen, oftmals unsere Eltern oder unsere Großeltern. Tatsache ist, dass laut Analyse der BARMER die Zahl der Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 auf 143.000 ansteigen wird und wir hier im Land in den kommenden Jahren bis zu 1.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigen. Tatsache ist, dass die Pflege seit Jahren überlastet, übermüdet und oftmals auch unterbezahlt ist. Tatsache ist ebenfalls, dass trotz vieler Hilferufe, auch während der Corona-Pandemie, sich an der Situation der Pflege nicht viel geändert hat, in Deutschland über 200.000 Pflegekräfte fehlen, rein rechnerisch jedoch mindestens 300.000 Vollzeitpflegekräfte in Deutschland zur Rückkehr in den Beruf bereitstünden, sofern sich die Arbeitsbedingungen deutlich verbessern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir hier also auf allen uns möglichen Ebenen nicht sofort und drastisch entgegensteuern, dann steuern wir direkt auf eine Pflegekatastrophe zu. Das uns heute zur Abstimmung vorliegende Pflegeberufereformgesetz, welches, wie schon öfter gesagt heute, zum 1. Januar 2020 auf Bundesebene in Kraft trat, ist ein Anfang, ein richtiger und wichtiger Schritt, den Ausbildungsberuf zur Pflegefachkraft zu modernisieren, attraktiver zu gestalten und damit auch den gesamten Berufsbereich der Pflege aufzuwerten. Das vorgelegte Landesgesetz zur Umsetzung der Pflegeberufereform schließt die vom Bund offengelassenen Regelungslücken und es ermächtigt das Gesundheits- und das Bildungsministerium, insbesondere Fragen der Ausbildungsfinanzierung und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu regeln. Damit ist nun also der notwendige rechtliche Rahmen für die noch ausstehenden inhaltlichen Verordnungen bereitet. Die rot-rote Landesregierung setzt nun damit um, was in vielen Bundesländern bereits geschehen ist, in Mecklenburg-Vorpommern aber seit 2020 auf sich warten ließ. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im nächsten Schritt wird es wichtig sein, die landesspezifischen Regelungen bestmöglich auf die Herausforderungen der Praxis abzustimmen, denn die generalistische Pflegeausbildung bietet nicht nur bessere Karrierechancen für die so dringend benötigten Fachkräfte, nein, sie stellt auch höhere Anforderungen an alle Akteur/-innen. Als wesentliche Herausforderungen bei der inhaltlichen Ausgestaltung sehen wir unter anderem die Erweiterung der Möglichkeiten zum Erlangen eines Pflegefachkrafthelfer/-innenabschlusses nach bereits zwei Jahren der Ausbildung, die Effektivierung des Auszahlungsverfahrens aus dem Ausbildungsfonds, um gerade auch kleinere Betriebe, kleinere Einrichtungen hier nicht zu benachteiligen, sowie die Erweiterung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Ausbilder/-innen und Praxisleiter/-innen. Lösungen für diese und mögliche weitere Herausforderungen müssen natürlich praxisnah vor Ort, bei und mit den Profis, mit den Pflegekräften gefunden werden. Daher werde ich die ganze kommende Woche in Pflegeeinrichtungen in Parchim und Plate mitarbeiten, um diese Herausforderungen und auch Erkenntnisse zu sammeln, die ich dann selbstverständlich in den Prozess der Verordnungserstellung einbringen möchte. Meine Fraktion stimmt selbstredend diesem Gesetzentwurf zu. Lassen Sie uns den Pflegenotstand stoppen! Lassen Sie uns nicht weiter klatschen, sondern handeln! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Sollte das jetzt eine Zwischenfrage sein? (Zustimmung) Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten de Jesus Fernandes?

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön! Wir gucken gerade mal nach der Zeit. Das ist nämlich eine 5-Minuten-Aussprache.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Ganz kurze Frage: Wo im Entwurf der Regierung befindet sich die Passage, dass die Leute nach zwei Jahren einen Zwischenabschluss bekommen?

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Wir reden über die Verordnung, die es jetzt gilt zu erstellen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich unstrittig, dass der Bund 2017 eine wichtige Reform auf den Weg gebracht hat – 2017! – und das Inkraftsetzen auf 2020 gelegt hat, auf den 01.01. Und warum macht man so was? Um den Betroffenen, in diesem Fall auch den Ländern, die Möglichkeit zu geben, sich vorzubereiten auf den Prozess der Umsetzung. Und da muss man sagen, die ersten zweieinhalb Jahre sind dann schon vergeudet worden, und wir sind jetzt weitere oder haben weitere drei Jahre zu erwarten, bis sozusagen dann hier unsere jungen Leute die Chance bekommen, nach diesem neuen Gesetz sozusagen sowohl finanziell als auch in der Ausbildungsqualität ausgebildet zu werden, also die Übergangsregelungen da nicht in Kauf nehmen zu müssen. Und da, denke ich, ist vielleicht die Darstellung, Frau Klingohr, ein bisschen zu euphorisch gewesen, was das Land nun alles auf den Weg gebracht hat für die jungen Leute. Ich glaube, da ist eine Chance jedenfalls auf Jahre zumindest nicht genutzt worden. Und ich bin der Kollegin Pulz-Debler ausgesprochen dankbar, dass sie erstens auf den Pflegenotstand hingewiesen hat und zweitens sich hier auch öffentlich starkgemacht hat dafür, beispielsweise den Berufsabschluss nach zwei Jahren auch zum Gegenstand dieser Verordnungsermächtigung zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Das finde ich ausgesprochen gut. Mir haben auch einige weitere Ausführungen sehr gefallen. Und um es auch noch mal zu sagen, es gibt nur eine sozusagen Passage in diesem Gesetzentwurf zur Verordnungsermächtigung, wo vielleicht angedeutet sein könnte, dass man nach zwei Jahren daran denkt, einen Abschluss zu machen, der dann auch einem Berufsabschluss entspricht, nämlich, wo es da heißt, dass sozusagen die Zwischenprüfung nach zwei Jahren geregelt werden soll. Das könnte man zum Ankerpunkt nehmen dafür, dass dann auch Berufsabschlüsse anerkannt werden. Ich selbst bin – das hatte ich auch in der ersten Rede damals schon gesagt – enttäuscht darüber, dass sich das Parlament sozusagen diese Sache ein bisschen aus der Hand nehmen lässt und hier eine Verordnungsermächtigung nur auf den Weg bringt. Ich finde, bei so einer wichtigen Reform, die ja auch auf Bundesebene als wichtig eingeschätzt worden ist, wäre es doch angemessen, dass man, wenn die Verordnung fertig erstellt ist oder erarbeitet ist, dann im Parlament sozusagen eine endgültige Diskussion führt oder im Parlamentsausschuss, um eine Qualitätskontrolle dieser Verordnungsermächtigungen zu machen, denn Sie müssen davon ausgehen – und das ist ja auch ein bisschen aus den Reden hervorgekommen –, wir Parlamentarier sind nachher die Ansprechpunkte der Pflegerinnen und Pfleger bei uns im Land, die sagen, na, das ist aber nicht sachgerecht und das ist doch sachgerecht. Also insofern plädiere ich sehr dafür, das sich nicht völlig aus der Hand nehmen zu lassen, diese Novellierung sozusagen der Pflegeberufe. Es ist ja so, die Tücke liegt häufig im Detail, und da ist es so, das muss ich auch noch mal richtigstellen, anerkannt in Europa wird nur die Pflegefachkraft, also die Pflegefachfrau und der Pflegefachmann. Die Spezialisierungen Kinderkrankenpflege und Altenpflege werden nicht anerkannt in Europa, sind aber auch Spezialisierungen, und es ist in der Tat nicht so einfach, nachher einfach zu sagen, die sind so generalistisch ausgebildet, dass sie von einem Teil der Pflege in die andere springen. Natürlich haben sie eine gemeinsame Ausbildung über zwei Jahre, was einer bestimmten Spezialisierungsverkürzung nachher entsprechen würde, aber ganz so einfach ist es nicht, denn die Kinderkrankenpflegekraft, die das sozusagen nach dreijähriger Spezialisierung ist, die ist deutlicher spezialisiert für Kinderkrankenpflege und lässt sich nicht so einfach ersetzen durch eine altenpflegespezialisierte Kraft. Also insofern, wie gesagt, die Tücke liegt im Detail, und das auch bei der Finanzierung. Und ich habe mich gewundert, dass hier einfach so locker drinsteht, finanzielle Auswirkungen keine. Im Bundesgesetz ist vorgesehen, dass natürlich eine Umlagefinanzierung organisiert werden soll und dass die Krankenkassen sich da mitbeteiligen und auch die Länder mit einem einprozentigen Prozentbetrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel. (Unruhe bei Harry Glawe, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Wie geht das runter? Ah! (Die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel stellt das Rednerpult ein.) Sehr ge… Entschuldigung! Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Dass das Landesausführungsgesetz zur Pflegeberufereform endlich kommt, ist unstrittig gut. Seit 2020 kommen Pflegeschulen und Ausbildungsträger ohne das Landesausführungsgesetz zusammen, da seitdem das Bundesgesetz gilt, das bereits 2017 – ich muss es einfach noch mal sagen, 2017! – von der GroKo noch vor der damaligen Bundestagswahl verabschiedet wurde. Ich spare es mir an dieser Stelle, hier auch noch mal auf den Inhalt einzugehen. Das wurde von meinen Vorrednern, denke ich, schon ausreichend getan. Und es herrscht Einigkeit, denke ich, auch fraktionsübergreifend, dass die Pflegeberufereform ein wichtiger Schritt ist. Aber als dieses Gesetz im Bundestag beschlossen wurde, hatten die Freien Demokraten keine Fraktion im Hause, also schlechte Zeiten. (Beifall und Heiterkeit bei René Domke, FDP) Meine Damen und Herren, das Landesausführungsgesetz kommt spät. Man hätte es zum Beispiel wie auch in anderen Ländern, zum Beispiel in Schleswig-Holstein, bereits 2018 verabschieden können. Die Gelegenheiten gab es, pünktlich zur Einführung 2020 dieses Gesetz zu beschließen. Jetzt, Mitte 2022, liegen zahlreiche Verordnungsermächtigungen vor, die man auch erst mit Leben erfüllen muss. Viel zu viel Zeit ist verstrichen. Eine Wertschätzung der Pflegekräfte und der Auszubildenden sieht anders aus. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, bei allem Meckern auf die derzeitige Landesregierung (Zuruf von Harry Glawe, CDU) können Sie sich bei diesem Zeitplan auch nicht aus der Verantwortung ziehen. Meine Damen und Herren, auch vielfach schon erwähnt, es wurde im Sozialausschuss eine Anhörung durchgeführt. Auf die Probleme dieses Gesetzes, sowohl des Bundesgesetzes als auch des Landesgesetzes, wurde eindrucksvoll hingewiesen. Es muss unsere gemeinsame Aufgabe sein, hier kostspielige Bürokratie bei den Ausbildungspartnern abzubauen. Enttäuschend für Mecklenburg-Vorpommern ist, dass auf die fast einstimmigen Anregungen aus der Branche nicht gehört oder eingegangen wurde. Auch das war jetzt schon Gegenstand anderer Vorträge. Nun sollen Kooperationsverträge der Ausbildungsträger per Verordnung geöffnet werden. Das bringt die Ausbildung der Pflegekräfte, die wir im Land dringend brauchen, in Gefahr. Meine Damen und Herren, wir haben einen deutlichen Fachkräftemangel, nicht nur bei den Pflegekräften, sondern auch bei denjenigen, die sie ausbilden sollen. Hier wird mit dem Feuer gespielt und man stellt die künftige Versorgung der Pflege auf eine wacklige Probe. Sie zwingen die bisherigen Kooperationspartner, sich bei geänderten Rahmenbedingungen erneut zu einigen. Aus unserer Sicht wäre es deutlich sinnvoller gewesen, wie von den Kooperationspartnern vorgeschlagen, den Absatz 4 Nummer 5 des Landesausführungsgesetzes zur Pflegeberufereform komplett zu streichen oder einen Bestandsschutz einzusetzen. Ich hoffe für die Menschen im Land, dass sich die gelegte Lunte hier nicht entzündet. Abschließend sage ich, wir hätten dieses Gesetz eher und besser gemacht und haben im parlamentarischen Verfahren einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Nochmals: Wertschätzung der Pflegekräfte sieht etwas anders aus. Das ist nach den großen Worten, die wir gehört haben, enttäuschend. Unsere Fraktion wird sich enthalten. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Pflegeberufereform im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/622. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/796 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktionen von AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/622 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/622 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der AfD hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/1095 zum Thema „Eskalation stoppen – Frieden im Ostseeraum bewahren – Keine Sanktionen im Transitverkehr zwischen Russland und der Exklave Kaliningrad“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 6 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/410. Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/410 – In der 13. Sitzung des Landtages am 9. März 2022 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/410. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/410 bei Zustimmung der Fraktionen der FDP und CDU, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/410 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Aufteilung der Mittel sowie der Einzelprojekte zum Globalvolumen des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ gemäß dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, … (Unruhe hinter der Regierungsbank) Ich würde darum bitten, dass es doch etwas leiser wird. Es ist sehr anstrengend, hier permanent vorzulesen, wenn hier hinten jemand permanent dazwischenredet. … „des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 8/644. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) Aufteilung der Mittel sowie der Einzelprojekte zum Globalvolumen des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ gemäß dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 8/644 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe auch hier keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Pressevertreter/-innen! Eigentlich ist dieser Tagesordnungspunkt ganz einfach umzusetzen. Wir haben eine Beschlussfassung des Finanzausschusses und stimmen im Landtag darüber ab, so, wie es der Landtag in der 7. Wahlperiode auch beschlossen hat. Es geht um die Umwidmung eines Strategiefondsprojektes, nicht mehr und nicht weniger – zumindest sollte man es meinen, wenn da im Vorfeld bei diesem Thema nicht mit Unterstellungen, Halbwissen und Glaskugeln gearbeitet worden wäre. Durch Beschluss im Finanzausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern wurde das Projekt „Anschubfinanzierung für den Verein Deutsch-Russische Partnerschaft e. V.“ auf den Weg gebracht. Hierzu gab es den politischen Willen von CDU und SPD. Die damaligen Oppositionsfraktionen äußerten dagegen keinerlei ablehnende Haltung. Die Haltung der Oppositionsfraktionen war eher gegen das Konstrukt des Strategiefonds an sich gerichtet. Wer diesen Verein ins Leben rief und sich um den Vorsitz bewarb, war auch allen klar. Der Landtag startete im zeitlichen Umfeld eine Initiative, um mit dem Leningrader Oblast eine Partnerschaft einzugehen. Dies wurde auch fraktionsübergreifend begrüßt. Am 24. Februar 2022 änderte sich durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine quasi alles, auch die politische Einstellung. Dies begrüße ich außerordentlich, denn ein Krieg ist durch nichts zu rechtfertigen. Meine Damen und Herren, am 15. März beschloss das Kabinett den Entwurf des Landeshaushaltes 2022/2023. Das Kabinett beschließt allerdings nicht über den Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, denn hier hat die Landesregierung ihre Finger aus dem Spiel zu lassen, da es sich ausschließlich um eine Angelegenheit der Legislativen handelt, zumal es keine rückwirkende Beschlussfassung geben kann. Hier entscheidet nur der Finanzausschuss und durch Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen nunmehr abschließend der Landtag, wie es auch gerade geschieht. Sie können dies auch in Ziffer 1 der Bewirtschaftungsgrundsätze zum Sondervermögen Strategiefonds nachlesen. Deswegen gehen diese merkwürdigen Bemerkungen der Kollegen Reinhardt, Domke, Terpe und Damm auch ins Leere. Die Landesregierung, auch die Ministerpräsidentin, hat hier als Exekutive kein Mitspracherecht. Dies liegt ausschließlich hier im Parlament. Da hätte sich die Regierung sonst wie abstrampeln können, denn sie darf keine Umwidmung vornehmen. Genauso wenig können sie die Zahlung stoppen. Dies würde gegen den politischen Willen des Parlaments gehen, und das Parlament verbietet sich doch jegliche Einmischung seitens der Landesregierung. Jede andere dazu gemachte Äußerung ist falsch. Wer wirklich tätig geworden ist, können Sie ja in der Beschlussempfehlung nachlesen, in „I. Allgemeines“. Dem Finanzausschuss lag ein Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE vor. (René Domke, FDP: Nach Anregung aus der Opposition, ne?! Wollen mal ehrlich sein!) Meine Damen und Herren, wenn jetzt jemand meint, auf die SPD-Fraktion oder mich persönlich als finanzpolitischen Sprecher wurde Druck erzeugt oder aufgebaut, damit wir den Antrag stellen, tja, der- oder diejenige kennt mich oder Finanzpolitiker aber ganz schlecht. Diese fixe Idee können Sie mal ganz schnell vergessen! Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch etwas zum Schreiben des Finanzministeriums vom 28.03.2022 an die Staatskanzlei sagen. Das Schreiben lag ja bekanntlich bei einer Straßenbahn in Richtung Dreesch. Hier geht es vermeintlich um eine Aufforderung zur Auszahlung der Anschubfinanzierung. Falsch! Erst mal finde ich es seitens der Presse alles andere als gelungen, dass dieses Schreiben im Klartext, also mit Veröffentlichung des Namens der Sachbearbeiterin, erfolgte, und andererseits vermisse ich beim Lesen des Schreibens die ultimative Aufforderung zur unbedingten Auszahlung der Summe. Diese Schreiben beinhaltet mehrere Projekteempfänger. Und außerdem ging ein ähnliches Schreiben an alle Ministerien. Hier wird haushaltstechnisch nur die Zuweisung des Projektes aus dem Strategiefonds bestätigt, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Meine Damen und Herren, ich darf Sie nunmehr um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bitten. So können diese Mittel zur Beantragung und Auszahlung entsprechender Projektbeschreibungen, die die Ministerin Frau Drese ja noch sagt, gelangen. Ein kleines bisschen möchte ich noch mal zurückkommen, wie hämisch oder wie zynisch diese Debatte auch ist: Im Einzelplan 11 auf Seite 120 finden Sie einen anderen Titel mit ähnlichem Russland-Bezug. Diesen Titel hat keiner aufgegriffen, da gab es keine Diskussion in der breiten Öffentlichkeit. Und da muss man sich schon fragen, wie zynisch ist diese Diskussion gewesen. (René Domke, FDP: Das können wir ja noch machen! Das können wir ja noch machen!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese. (Sebastian Ehlers, CDU: Falsche Rede irgendwie gehört. – Unruhe bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit über vier Monaten erreichen uns täglich schockierende Nachrichten und Bilder aus der Ukraine. Unzählige Menschen leiden unter den Grausamkeiten des völkerrechtswidrigen imperialen Angriffskriegs Russlands. Immer mehr Städte und Stadtteile liegen in Schutt und Asche und die humanitäre Lage ist besorgniserregend. Ein Ende ist nicht in Sicht. Seit dem Überfall am 24. Februar haben über 20.000 Kriegsvertriebene und Geflüchtete unser Land erreicht, die aufenthaltsrechtlich registriert sind. Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die vielen ehrenamtlich Engagierten, die Vertreterinnen und Vertreter der Migrantenorganisationen, die Kommunen und das Land zeigen seit dem Angriffskrieg von Putin-Russland ihre tiefe Solidarität und Hilfsbereitschaft mit der Ukraine und den vielen Menschen, die vor dem Krieg fliehen müssen. Mir ist es ganz wichtig, ihnen allen zu danken. Hier wird in den letzten Monaten etwas ganz Großartiges geleistet. Das gerät manchmal mittlerweile in Vergessenheit. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass für die Menschen in der Ukraine und für die Menschen aus der Ukraine, die in größter Not zu uns kommen, eine bestmögliche Unterstützung erfolgen muss. Dabei geht es zum einen um Spenden und Hilfsgüter wie Nahrungsmittel und Artikel des täglichen Bedarfs, zum anderen geht es darum, das Ankommen zu gestalten, Orientierung zu geben und frühzeitig Integration zu ermöglichen in Kita, Schule, Nachbarschaft, durch den Erwerb der deutschen Sprache, in Arbeit und Beruf. Unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe besteht darin, die Bedarfe rechtzeitig zu erkennen und die notwendigen Hilfen in die Wege zu leiten. Geld ist dabei sicherlich nicht das Wichtigste, aber natürlich brauchen wir für die Unterstützung der Maßnahmen finanzielle Mittel. Und da bin ich ganz ehrlich, die vorgesehene Umwidmung der Mittel aus dem Strategiefonds, die Beschlussempfehlung zur Errichtung eines Aufbaufonds humanitäre Hilfe für die Ukraine begrüße ich auch im Namen der Landesregierung ausdrücklich. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Vielen Dank auch für das einvernehmliche Votum im Finanzausschuss! Ich würde mich sehr freuen, wenn dieses Votum im Landtag heute genauso klar ausfällt. Die Not der Menschen aus der Ukraine, die dringend Hilfe benötigen, fordert uns alle unmittelbar und mit Nachdruck zum Handeln auf. Dies ist eine große gesellschaftliche Herausforderung, die von vielen Beteiligten haupt- und ehrenamtlich in den Kommunen und mit großem Engagement angenommen wird. Die Unterstützung, die die Zivilgesellschaft bei der Aufnahme und der Integration der ankommenden Menschen leistet, verdient große Anerkennung. Gerade das Ehrenamt beziehungsweise die Projektarbeit benötigen hierfür aber ausreichend finanzielle und personelle Unterstützung. Klar ist zudem, die Koordinierung der Hilfsangebote erfordert enge Kooperationen und steten Austausch mit allen Beteiligten. Dabei gilt es, die bereits vorhandenen Angebote sinnvoll mit einzubeziehen und zu nutzen und noch stärker bekannt zu machen. Wir arbeiten eng mit verschiedenen staatlichen und nicht staatlichen Institutionen zusammen, um die Lage und Bedarfe vor Ort besser einschätzen und bei der Koordinierung von Angeboten und Aufgaben unterstützen zu können. Im Willkommensportal www.willkommeninmv.de haben wir viele Informationen zu Unterstützungsangeboten gebündelt und aktualisiert. Wichtig ist, dass die grundlegenden Angebote der Integration gut funktionieren und arbeiten können. Sie sind in dieser Phase besonders gefragt, um mit dem Zulauf durch die vielen ankommenden Menschen, Anfragen und Aufgaben zurechtzukommen. Ich denke beispielsweise an die Beratung oder die psychosoziale Betreuung, Sprachkurse, Angebote für Kinder und Jugendliche. Grundlegend für die Verständigung ist auch die Sprachmittlung. Die Bedarfe, das spiegeln uns die Kommunen, haben sich auch in diesem Bereich vervielfacht. Gute Verständigung ist die Basis für eine schnelle und gezielte Unterstützung. Ich kann hier nur unterstreichen, was in der Beschlussempfehlung dazu ausgeführt ist. Wenn der Landtag grünes Licht gibt, können wir zusätzliche Unterstützungsangebote für Schutzsuchende und Vertriebene aus der Ukraine in Mecklenburg-Vorpommern machen. Auch Hilfstransporte in die Ukraine von Hilfsorganisationen und gemeinnützigen Vereinen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern können damit unterstützt werden, wenn entsprechende Anträge vorliegen. Daher begrüße ich die Beschlussempfehlung sehr und halte sie mit Blick auf die dringende Situation für einen guten, gangbaren Weg. Die Umwidmung der Strategiefondsmittel für einen Aufbaufonds humanitäre Hilfe für die Ukraine ist sehr hilfreich, um die anstehenden vielfältigen Aufgaben und Verpflichtungen zu stemmen und unsere Verantwortung wahrzunehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch ein paar persönliche Sätze zum Überfall auf die Ukraine sagen. Wir alle wünschen uns nichts sehnlicher, als dass schnellstmöglich eine friedliche Lösung gefunden und der Krieg in der Ukraine beendet wird. Der Widerstand und der Zusammenhalt der Menschen in der Ukraine sind riesengroß, und ich unterstütze ausdrücklich die Position der Ukraine, den Diktatfrieden abzulehnen und sich Putin nicht zu unterwerfen. Dieser beeindruckende Wille muss weiter gemeinsam von den Völkern der freien Welt unterstützt werden, damit echte Friedensverhandlungen möglich sind. Diese Solidarität ist unser Beitrag, um Putin zu zeigen, dass er im wahrsten Sinne des Wortes Grenzen überschritten hat und mit dem entschlossenen Widerstand auch aus Mecklenburg-Vorpommern, aus ganz Europa rechnen muss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dank dem Landesverfassungsgericht muss nun also wieder der Landtag über die Mittelvergabe aus dem Strategiefonds befinden. Das freut mich. Dadurch habe ich die Möglichkeit, hier auch einige grundsätzliche Dinge zum Globalvermögen des Strategiefonds loszuwerden, der ja auch von der AfD stets kritisch als „Wahlkreissicherungsfonds“ bezeichnet wurde. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Von den Linken früher.) Aber zunächst zu Ihrer Beschlussempfehlung. Sie möchten Mittel aus dem Globalvolumen, genauer gesagt, eine Anschubfinanzierung für den Verein Deutsch-Russische Partnerschaft e. V. nun in einen Aufbaufonds zur humanitären Hilfe für die Ukraine umleiten. Ob dies so gerechtfertigt ist, kann von dieser Stelle nicht beantwortet werden, denn der deutsch-russische Partnerschaftsverein ist zwar nach eigenem Bekunden überparteilich, ethisch und weltanschaulich neutral, aber seine Mitglieder sind eben auch führende Vertreter der Zivilgesellschaft dieses Landes. Und wer dort auf wessen Gehaltsliste stand und wer im Vorstand die Fäden zog und die Kontakte zur Politik in M-V eifrig ausbaute, das wird ja hoffentlich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Klimastiftung aufklären können. Dennoch wird die AfD-Fraktion dieser Beschlussempfehlung, die Mittel umzuleiten, nicht zustimmen. Der im Antrag verfolgte Zweck ist zwar zu begrüßen, aber humanitäre Hilfe ist nun mal eine originäre Aufgabe der Bundespolitik. Wenn sie dann aber doch über das Land M-V erfolgen soll, muss diese Hilfe regulär im Haushaltsplan abgebildet werden. Zudem plädieren wir als AfD dafür, die unverbrauchten Mittel aus dem Strategiefonds nicht einfach umzuschichten, sondern in den Landeshaushalt zurückzuführen. Die derzeitige Haushaltslage und das Sondervermögen M-V Schutzfonds lassen da eigentlich gar keinen anderen Schluss zu. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Hinzu kommt, dass wir den Strategiefonds ohnehin stets argwöhnisch beäugt haben und als AfD bereits 2019 einen Gesetzentwurf zur Auflösung des Strategiefonds eingebracht haben. Und das geschah offenbar nicht zu Unrecht, wie der Jahresbericht des Landesrechnungshofes von 2021 eben zu diesem Strategiefonds bestätigte. „Die Einzelprojekte des Globalvolumens sind überwiegend nicht mit dem … vorgegebenen Zweck vereinbar“, heißt es dort, der „Mittelabfluss ist sehr stockend“ und der „administrative Aufwand für die Förderung der Projekte ist unverhältnismäßig hoch“, legt der Landesrechnungshof dort schonungslos offen. Die Einzelprojekte des Globalvolumens werden auf der Grundlage von Vorschlägen einzelner Abgeordneter oder Fraktionen in die Projektliste aufgenommen. Bis auf zwei wurden bislang alle der insgesamt 758 Projekte von der damals regierenden SPD und CDU eingebracht, wissen die Kontrolleure vom Landesrechnungshof zu berichten. Leuchtturmcharakter, wie im Gesetz von 2017 eigentlich vorgesehen, hatten die Projekte jedenfalls kaum. Da gab es ein Pferd für einen Schönberger Sportverein, viel Geld für die Sanierung von Kirchen – die CDU hat dafür eigens ein Buch herausgebracht, wie sie das Geld der Steuerzahler generös im Volk verteilt – oder banale Sachen wie Feuerlöschteiche, die eigentlich in die kommunale Verantwortung fallen, sofern man die Kommunen dann finanziell auch entsprechend ausstattet. Aber das ist vielleicht auch gar nicht gewollt, entfällt dann doch die öffentliche Übergabe des Fördermittelbescheides, der sich natürlich – welch Überraschung! – in einer Ledermappe mit großen CDU-Lettern drauf befindet. Tüchtiger Klamauk in den Weiten Mecklenburg-Vorpommerns, der kurz vor der Landtagswahl auf die Spitze getrieben wurde, sich dennoch nicht so recht auszuzahlen schien. Dem Wahlkreissicherungsfonds ging auf der Zielgeraden trotz aller Bemühungen der CDU nämlich die Puste aus. Fast alle Wahlkreise gingen an die SPD oder die AfD. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD) Doch während die einen damals wegen der Verletzung ihrer Rechte als Legislativorgan und der Einrichtung eines Schattenhaushalts sogar vor Gericht zogen, droht in Sachen Schattenhaushalt neues Ungemach, denn die einstmaligen Kämpfer für Transparenz und die Verteidiger des Parlaments sind nun selbst in der Regierung (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) und handeln nun frei nach dem Konrad-Adenauer-Diktum, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern, denn auch unter Rot-Rot feiert der Wahlkreisbeglückungsfonds nun wieder fröhliche Urständ. Nun soll er Bürgerfonds heißen und wie damals sollen Dächer für Vereine, Kulturprojekte und die ominösen Einzelprojekte intransparent gefördert werden. Was soll man da dem staunenden Bürger noch entgegnen? Ein Hort von Redlichkeit und Authentizität ist dieser Landtag freilich nicht. Wir können bei diesem Schauspiel nur noch mit dem Kopf schütteln. Ob Strategiefonds oder Bürgerfonds, bilden Sie Ihre Ausgaben endlich transparent im Haushalt ab, denn da gehören sie hin, aufgeschlüsselt und für jeden einsehbar! So schafft man Vertrauen, und das goutiert dann auch der Wähler, liebe Kollegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Berg.

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Christiane Berg CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich könnte man meinen, inhaltlich müsste zur vorliegenden Beschlussempfehlung des Finanzausschusses nicht mehr ausgeführt werden. Der Vorsitzende des Finanzausschusses leitete auch so ein. Die bisher nicht verausgabten 350.000 Euro aus dem Einzeltitel Strategiefonds, Anschubfinanzierung für den Verein Deutsch-Russische Partnerschaft e. V., ausbuchen, die Mittel stattdessen einem neuen Strategiefondsprojekt „Aufbaufonds zur humanitären Hilfe für die Ukraine“ zuführen, das ist angesichts des unverändert grausamen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine für mich und meine Fraktion eine Selbstverständlichkeit. Und vorweg: Wir werden zustimmen. Ich möchte die Fraktionen von SPD und LINKE allerdings bitten, einige Fragen zur Projektbezeichnung und beabsichtigten Mittelverwendung zu konkretisieren. Der neue Einzeltitel hat den Namen „Aufbaufonds zur humanitären Hilfe für die Ukraine“. Wenn man das liest ohne weitere Informationen, muss man zwingend den Eindruck gewinnen, der Fonds soll die humanitäre Hilfe in der Ukraine leisten. Eine andere Interpretation ist weder nach dem allgemeinen Sprachgebrauch noch gemäß Staatsrechtslehre möglich, denn die Ukraine besteht gemäß der Definition aus der Staatsgewalt, dem ukrainischen Staatsvolk und dem ukrainischen Staatsgebiet. Ukrainerinnen und Ukrainer außerhalb des Staatsgebietes gehören natürlich der Ukraine an, sie sind jedoch nicht „die Ukrainer“. Auch der Begriff „Aufbaufonds“ legt nahe, dass es um Aufbauhilfe in der Ukraine geht, denn sonst hätte man ihn einfach „Fonds für humanitäre Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer“ nennen können. Nach der Projektbeschreibung allerdings sollen die Mittel des Fonds für Unterstützungsangebote für Flüchtlinge aus der Ukraine in M-V, zum Beispiel Sprachkurse oder psychosoziale Beratung, verwandt werden. Und das, da stimme ich Ihnen zu, das sind wichtige Maßnahmen, die zweifellos die Unterstützung des Landes verdienen, aber sie passen nicht zur Projektbezeichnung. Außerdem sollen die Mittel, ich zitiere, „als Startfinanzierung für die finanzielle Förderung von Hilfstransporten in die Ukraine und von Wiederaufbauprojekten in der Ukraine verwendet werden. Antragsberechtigt sollen Hilfsorganisationen und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sein.“ Und da stellt sich deshalb die Frage, was konkret finanziert werden soll und darf. Sollen Hilfstransporte in die Ukraine und Wiederaufbauprojekte in der Ukraine gefördert werden? Ist das so? Dann müsste man uns erklären, warum das Land doch Hilfe in der Ukraine finanzieren kann, was beim Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der CDU in der Landtagssitzung im März Ihren damaligen Äußerungen zufolge haushaltsrechtlich nicht möglich war. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Beifall Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Oder ist das weiterhin ausgeschlossen und Projektbezeichnung und Projektbeschreibung passen einfach nur nicht zusammen? Meine Damen und Herren, wenn das so wäre, dieser Widerspruch zwischen Projektbeschreibung und -bezeichnung, dann wäre das erneut ein Beispiel, dass die rot-rote Koalition nicht an klaren Aussagen interessiert ist. Und wenn Sie sagen, das stimmt nicht, das ist anders, dann müssen Sie als Koalitionäre zumindest erklären, warum Sie es nicht klar zum Ausdruck gebracht haben. Sollte das Land nun aber plötzlich doch Hilfe in der Ukraine finanzieren können, dürfen Sie dem nächsten Dringlichkeitsantrag zu diesem Thema ganz sicher entgegensehen. Abschließen möchte ich mit dem positiven Aspekt, dass die Regierungsfraktionen bereit sind, den Wirtschaftsplan des Strategiefonds zu ändern. So können Mittel verwendet werden, die ansonsten hätten ungenutzt bleiben müssen, weil sich ihre ursprüngliche Zweckbestimmung nicht realisieren lässt. Wir gehen jetzt davon aus, dass eine derartige Änderung der Zweckbestimmung auch noch für andere Mittel des Strategiefonds notwendig sein wird. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist jetzt mehrfach erwähnt worden, dass es um die Umwidmung von Mitteln aus dem Strategiefonds geht. Und ich möchte an dieser Stelle nicht über den Strategiefonds an sich sprechen, Sie kennen unsere Auffassung als Linksfraktion. Das Landesverfassungsgericht hat über den Strategiefonds befunden, und das ist auch der formale Grund, warum wir uns heute als Plenum über diese Umwidmung verständigen und über diese Umwidmung zu entscheiden haben, und das ist auch richtig so. Ich glaube – habe ich mir zumindest aufgeschrieben in diesem Redeskript –, dass wir uns völlig einig sind, dass diese Umwidmung erfolgen muss. Nach dem Redebeitrag von der AfD ist klar geworden, dass diese völlige Einigkeit so nicht besteht. Aber da bleiben Sie sich insofern ja treu, Sie haben sich im Finanzausschuss enthalten. Wir haben da als LINKE eine dezidiert andere Position, denn worum es hier geht, vor allem um eine politische Botschaft, die wir als Landtag senden, und zwar sowohl an die russische Seite als auch an die ukrainische Seite. Sie ist, die russische ist diejenige, die diesen Krieg begonnen hat, sie ist diejenige, die den Krieg beenden muss. Das Geld ist daher eher zweitrangig. Die Hilfsbereitschaft und Solidarität für die Ukraine sind ungebrochen, und ich bin persönlich nach wie vor der Meinung, dass es in Bezug auf die humanitäre Hilfe für die Ukraine eher um Power seitens der Frauen und Männer als um Finanzen geht. Aber trotzdem können wir mit Geld viel Gutes tun, und es liegt halt an uns, etwas daraus zu machen. Es geht einmal – wenn ich noch mal aufgreife den Gedanken, dass hier Botschaften auch gesendet werden – um die Botschaft, dass wir die Partnerschaft mit Russland auf Eis legen. Mir persönlich tut das sehr leid und ich hoffe sehr, dass die Zeiten sich wieder ändern. Und klar ist aber für uns als Linksfraktion, dafür gibt es im Moment keine Basis. Ich möchte aber ganz gern eine Nachdenklichkeit loswerden. Frau Ministerin hat Bezug darauf genommen, in welcher Art und Weise wir Solidarität mit den Ukrainerinnen und Ukrainern üben. Das möchte ich unbedingt bekräftigen, was Sie gesagt haben. Und doch besteht meine Nachdenklichkeit darin, wie kann es gelingen, den Widerstand in Russland zu unterstützen? DIE LINKE hat am vergangenen Wochenende einen Parteitag gehabt in Erfurt, und da ist eine russische Philosophin, Professor Oxana Timofeeva, aufgetreten und hat aus ihrer Sicht dargelegt, wie sie die Situation in Russland erlebt. Und ich habe heute in YouTube noch mal mir die Rede angeschaut und mir ein paar Sätze aufgeschrieben, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Viele haben „keine Ahnung“, sagte sie, „was Putins Regime“ wirklich „darstellt, in welchem Maße es das Volk und die Arbeiterklasse unseres Landes unterdrückt und erniedrigt.“ Und an anderer Stelle sagt sie: Viele Russinnen und Russen im Widerstand sind „Fremde im eigenen Land“, aber auch in Europa, wo man sich von uns abwendet. Wie kann es also gelingen, dass die – ob liberalen oder sich links orientierenden – demokratischen Kräfte in Russland unterstützt werden können? Das halten wir für ungeheuer wichtig, das möchte ich an dieser Stelle auch sagen. Und es ist klar, dass sich mit der Umwidmung für uns das deutliche Signal, die zweite Botschaft verbindet an die Ukrainerinnen und Ukrainer, wir werden in der Hilfe und Solidarität nicht nachlassen. Wir werden alle Register ziehen, die wir ziehen können, um entsprechend Hilfe und Unterstützung zu leisten, auch um deutlich zu machen, dass Putin und sein Regime keine Chance haben. Sie müssen gezwungen werden, zu erkennen, dass es um mehr geht als um Panzer und Waffen, dass es darum letztendlich geht, dass dieser scheußliche Krieg beendet werden muss. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wir leisten dazu einen Beitrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Drese, Hochachtung vor Ihren nachdenklichen persönlichen Worten, die mir sehr gefallen haben in der ganz konkreten und eindeutigen Einschätzung der Situation. Angesichts der Unschärfe des Antrages, lieber Kollege Gundlack, ist mir die Schärfe Ihres Beitrags irgendwie aufgefallen, die sich dann ja auch gegen Personen richtete, als ob wir – nur, weil wir jetzt die Landesregierung mit in Verantwortung gezogen haben –, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) als ob wir da irgendwas Ungewöhnliches gemacht hätten. Ich meine, dieser, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) dieses Schreiben war schon an die Staatskanzlei, insofern war in gewisser Weise eine Nähe zur Landesregierung ja gegeben. (Tilo Gundlack, SPD: Richtig lesen! Richtig lesen!) Jaja! So, jetzt aber zu dem, was vorliegt. Gesetzeskonform, lieber Kollege Gundlack, hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung zur Mittelverwendung im Rahmen des Strategiefonds M-V vorgelegt. Das muss festgehalten werden. Ob der Strategiefonds richtig oder falsch ist, ist ja da gar nicht Gegenstand, sondern es ist gesetzeskonform gemacht worden. Es handelt sich um eine Umwidmung von Mitteln, die für eine Anschubfinanzierung deutsch-russische Partnerschaft, wir haben es gehört, zugunsten eines neu zu schaffenden Projektes umgewidmet werden, nämlich Aufbaufonds für humanitäre Hilfe für die Ukraine. Im Grundsatz unterstützen wir den Vorschlag der Regierungskoalition in dieser Sache, der angesichts der Verantwortung Russlands für den barbarischen Angriffskrieg gegen die Ukraine selbsterklärend erscheint. Gestatten Sie mir aber zwei Anmerkungen: Üblicherweise wird bei der Verwendung von Strategiefondsmitteln der Betrag der Mittel in Euro angegeben, also transparent gemacht. Im vorliegenden Fall scheint die Regierungskoalition die transparente Angabe der Summe von ja mehr als 350.000 Euro im Beschlusstext zu scheuen. Offenbar soll durch Intransparenz einer kritischen Diskussion um die Dimension der Anschubfinanzierung für einen Verein aus Steuermitteln aus dem Weg gegangen werden. Die Kehrseite der Medaille ist aber ebenfalls auffällig. So richtig ein Projekt „Aufbau humanitärer Hilfe für die Ukraine“ sein mag, die Ausstattung mit den in Rede stehenden 350.000 Euro ist angesichts der Herausforderungen eher unzureichend. 350.000 als Anschub für einen Verein eher eine üppige Zuwendung, für den Aufbaufonds unzureichend – (Beifall René Domke, FDP) da ist eher doppelt schämen seitens der Regierungskoalition angebracht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nun komme ich ein bisschen ab von meinem Redemanuskript. Ich wollte noch mal den Strategiefonds in Gänze zerpflücken, (Torsten Renz, CDU: Nee, nee, nee!) Wahlgeschenkefonds. Jaja, die CDU war da nicht ganz unbeteiligt. (Torsten Renz, CDU: Ja, ich stehe auch dazu.) Und ich habe Bauchschmerzen, (Beifall Horst Förster, AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) ich habe erhebliche Bauchschmerzen, (Glocke der Vizepräsidentin) ich habe erhebliche Bauchschmerzen damit, dass wir mit dem Bürgerfonds etwas Ähnliches veranstalten. Ich darf nur einmal berichten aus der Finanzausschusssitzung, als wir mal hinterfragt haben, wie soll denn das nun aussehen. Da war niemand in der Lage von den Regierungsfraktionen, im Finanzausschuss mal genau darzulegen, nach welchen Richtlinien, nach welchen Kriterien da überhaupt das Geld verteilt werden sollte. Da musste hier von der Bank das Finanzministerium einspringen und uns zumindest erst mal das Verfahren erläutern. Meine Damen und Herren, also hier muss man das nicht so hervorheben, Herr Gundlack, dass das hier Disziplin jetzt des Landtages oder der Legislative wäre, dann hätten Ihre Kolleginnen und Kollegen das vielleicht auch beantworten können und nicht, dass das hier jetzt so ein Theater gibt. Ich habe überhaupt gar nicht verstanden, ich habe das genauso aggressiv wahrgenommen. Ich weiß nichts von irgendwelchen Straßenbahnen und sonst irgendwas. Und ich muss es auch noch mal entgegnen, mich hat unsere Ministerpräsidentin übrigens und nicht jemand aus dem Landtag angesprochen, was wir jetzt mit diesen Mitteln machen können, ob wir uns da verständigen können. So hat es stattgefunden und da braucht man jetzt nicht so zu tun, als wenn wir hier irgendwie die Landesregierung vorführen wollen, sondern am Ende haben wir diesen Vorschlag auch mit eingebracht, dass man diese Mittel umwidmen müsste. Und die Verhandlungen liefen direkt mit der Landesregierung. Ich glaube, da waren die Fraktionen, ich weiß nicht, ob sie überhaupt beteiligt waren. Jedenfalls haben Sie den Kontakt zu uns nicht gesucht! (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Sabine Enseleit, FDP) Und ich finde trotzdem, dass dieser Weg absolut richtig ist. Diese Mittel, auch wenn man mit Mitgliedern des Vereins Rücksprache hielt, was sollte denn damit überhaupt passieren? Darüber schweigt sich hier jeder aus. Was war denn das für eine Anschubfinanzierung für diesen Verein Deutsch-Russische Partnerschaft? Das ist nie erläutert und nie aufgeklärt worden. Und ich bin bei Harald Terpe: 350.000 Euro war es diesem Landtag wert, einem Verein, einem Verein eine Anschubfinanzierung zu gewähren. Und dieselben Mittel, da prahlen wir jetzt rum oder heften uns das an die Brust und sagen, jetzt machen wir einen Aufbaufonds für die Ukraine, weil wir sind geläutert, wir haben verstanden. Das ist doch das falsche Signal, da muss doch deutlich mehr passieren! Klar müssen diese Mittel jetzt umgewidmet werden, aber wenn es dann – die Kollegin Berg hat es ja auch gesagt –, wenn es dann noch nicht mal gelingt, richtig zu beschreiben, wofür wir diese Mittel binden wollen, Aufbaufonds passt doch nicht zusammen zu irgendwelchen konsumtiven Ausgaben, die wir jetzt hier im Land dann vielleicht noch bestreiten wollen. Das geht doch alles nicht miteinander! Das ist nicht gründlich vorbereitet. Das ist etwas, wo wir nur mit Zähneknirschen zustimmen, weil wir den Sinn und Zweck dahinter unterstützen wollen, aber schlau geworden sind wir aus dem, was Sie hier vorhaben, überhaupt gar nicht. Und das ist etwas Enttäuschendes. Und insofern bitte ich darum, diese Schärfe rauszunehmen, hier irgendwelche Fantastereien aus Straßenbahnen oder sonst irgendwas wegzulassen. Ich kann damit nichts anfangen. (Tilo Gundlack, SPD: Müssen Sie mal die Pressemitteilung lesen!) Ich kann damit nichts anfangen. Wir haben kritisiert, dass diese Mittel unabgerufen immer noch da standen, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) ohne irgendeine Erläuterung, was damit überhaupt passieren sollte. Das haben wir kritisiert. (Tilo Gundlack, SPD: Das stimmt doch gar nicht.) Ja, das stimmt. (Tilo Gundlack, SPD: Nee!) Und von daher, absolut richtig, Umwidmung jetzt, aber das kann nicht das letzte Signal gewesen sein von diesem Landtag. Wir haben, glaube ich, einiges gutzumachen am ukrainischen Volk, und das sollten wir hier auch unter Beweis stellen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/644 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/644 bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion der AfD liegt Ihnen auf Drucksache 8/1095 ein Antrag zum Thema „Eskalation stoppen – Frieden im Ostseeraum bewahren – Keine Sanktionen im Transitverkehr zwischen Russland und der Exklave Kaliningrad“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? (Zustimmung) Bitte schön, Herr Förster! Horst Förster , AfD (zur Geschäftsordnung): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gehe zunächst davon aus, dass die Wahrung des Friedens uns allen ein ganz dringliches Anliegen ist und dass wir alle sehen, dass der Frieden über den Krieg, wie er jetzt läuft, hinaus auch an anderen Stellen gefährdet ist. Ich bitte deshalb, unseren Antrag ernst zu nehmen und fair darüber abzustimmen. Worum geht es? Es geht um Durchsetzung von Sanktionen, die am vorletzten Wochenende in Kraft gesetzt worden sind und den Transitverkehr zwischen Russland und der Exklave Russlands Kaliningrad betreffen, also praktisch Waren von Russland nach Russland, und zwar Waren jetzt in der Größenordnung von 40 bis 50 Prozent, und es sollen im September noch mehr dazukommen. Ich glaube, es sieht jeder und es ergibt sich aus der Reaktion der Medien, dass es hier eine besondere Qualität hat, es hat besondere Reaktionen, auch Drohungen Russlands hervorgerufen. Und zunächst zur Dringlichkeit: Das ist also ja erst jetzt bekannt geworden, hat für großes Aufsehen gesorgt und war sicherlich vorher schon irgendwann beschlossen, aber keinem bekannt. Und der Fakt ist ja nicht nur, dass sie umgesetzt werden, sondern die Reaktionen, was sie bewirkt haben. Und wenn möglicherweise … Also ich sehe nicht, dass man die Dringlichkeit an der Stelle verneinen könnte, weil es eben eine neue Tatsache ist. Nun könnte man sagen, das ist eine Bundesangelegenheit oder der Außenpolitik. Da kann ich nur Bezug nehmen auf viele Beiträge auch in den letzten Tagesordnungspunkten. Die Ukraine und die Ereignisse dort, die Gefahr einer weiteren Eskalation sind allesamt ständig präsent, auch hier im Hause. Es sind gerade dort deutsche Soldaten, viele deutsche Soldaten stationiert, die als Erstes betroffen würden, wenn die Eskalation fortgesetzt würde. Die Überschriften aller Medien, egal in welche Richtung man blickt, gehen dahin, Eskalationsspirale dreht sich weiter. Und ich glaube, es ist für jeden erkennbar, dass es ein Punkt ist, über den wir reden sollten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? (Zustimmung) Bitte schön, Herr Koplin! Torsten Koplin , DIE LINKE (zur Geschäftsordnung): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Förster als Einbringer des Antrags hat appelliert, den Antrag ernst zu nehmen. Das tun wir. Deswegen vermerke ich nur randständig, dass nach Artikel 32 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bund für Außenpolitik zuständig ist. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Für uns hier geht es jetzt nur darum, zur Dringlichkeit zu vermerken, dass der Sachverhalt seit zehn Tagen bekannt ist und dass seit acht Tagen eine Positionierung der Bundesregierung vorliegt, die seither mehrfach bekräftigt wurde. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind zwar fast in der Punktlandung, ich würde Ihnen aber vorschlagen, dass wir den Versuch unternehmen, noch drei Anträge vorzuziehen, die ohne Aussprache erfolgen. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/772. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz) (Erste Lesung) – Drucksache 8/772 – Jetzt brauche ich den Einbringer, der muss irgendwo auch liegen. Wenn jemand weiß, wer es einbringt, wäre es auch nett. (Unruhe im Präsidium) Ja, hier steht SPD. – Die SPD bringt auch nicht ein. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Auch dazu höre und sehe ich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/772 zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/799. Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 8/799 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Krüger. – Der ist jetzt nicht da. So, dann machen wir das freischwebend. Wir hatten ja drei Anträge angekündigt, ich würde diesen Antrag dann noch mal aufrufen und rufe jetzt erst auf – ich hoffe, die Kollegen kümmern sich – den Tagesordnungspunkt 16 : Erste Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen auf Drucksache 8/792. Erste Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen – Drucksache 8/792 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt in seiner Ersten Beschlussempfehlung, die aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Beschlussempfehlungen zu Wahleinsprüchen anzunehmen. Wer also der Ersten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 8/792 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erste, die Erste Beschlussfassung des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 8/792 einstimmig angenommen. (Phillip da Cunha, SPD: Zwei Minuten.) Wir unterbrechen für zwei Minuten. Vielleicht kann man diese zwei Minuten ja dafür schon nutzen, dass wir zumindest die Wahlkabinen schon in die Ecke stellen. Unterbrechung: 18:22 Uhr __________ Wiederbeginn: 18:23 Uhr

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Beate Schlupp

So, dann rufe ich jetzt zu Tagesordnungspunkt 15 noch mal auf den Berichterstatter des Petitionsausschusses, den Vorsitzenden Herrn Thomas Krüger. Bitte schön! (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen auf der Drucksache 8/799 die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses vorlegen zu können. Da wir im Mai zum Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses eine umfangreiche Debatte geführt haben, möchte ich mich heute kurzfassen. Im Berichtszeitraum vom 4. Juni 2021 bis zum 30. April 2022 hat der Petitionsausschuss insgesamt 198 Petitionen abschließend beraten. In 41 Fällen der aktuellen Beschlussempfehlung war von einer inhaltlichen Beratung abzusehen, da es an einer Einwirkungsmöglichkeit des Landtages fehlte. In 14 Fällen konnte die Petition an das zuständige Parlament weitergeleitet werden. Zu 157 Petitionen empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss einen Sachbeschluss. In 13 Fällen ist es uns gelungen, dem Anliegen der Petenten in vollem Umfang zu entsprechen, in immerhin 77 Fällen konnten wir eine Kompromisslösung erzielen. In 15 Fällen haben wir uns entschieden, Ihnen zu empfehlen, die Petitionen der Landesregierung zu überweisen, weil wir zu der Auffassung gelangt sind, dass hier Handlungsbedarf besteht oder das Vorgehen der Behörde Anlass zu Kritik ist. Beispielhaft für diese überwiesenen Anträge möchte ich auf einige dieser Anliegen hinweisen: – erstens die Petenten des Sozialpädiatrischen Zentrums Mecklenburg, das von zunehmenden gesundheitlichen und psychosozialen Problemen bei Kindern und Jugendlichen infolge von Corona-Maßnahmen berichtete und verschiedene Forderungen erhoben hat, um diese Folgen abzumindern, – oder die Forderung der Initiative „MillionsMissing“ mit dem Ziel, die Situation für Menschen, die am chronischen Fatigue-Syndrom erkrankt sind, zu verbessern, – oder die Frage, wie die Bewohner von Gebieten mit Wolfsvorkommen besser informiert und aufgeklärt werden können, – oder die Forderung nach einer bedarfsgerechten und wohnortnahen fachärztlichen Versorgung – und last, but not least die Beschwerde einer Patientin, einer Petentin, über die abgelehnte tägliche Sonderbeförderung ihres stark gehbehinderten Sohnes. In diesem Fall kritisierte der Ausschuss vor allem die lange Dauer des Verfahrens, die in Anbetracht der besonderen Lebenslage der Familie unangemessen ist (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) und die dementsprechend gebotene Unterstützung der Behörden missen lässt. Zu 9 dieser 15 Petitionen schlagen wir zeitgleich vor, zugleich vor, sie an die Fraktionen zu überweisen. Abschließend möchte ich Sie noch darüber informieren, dass in dem Zeitraum vom 4. Juni 2021 bis zum 30. April 2022 insgesamt 259 neue Petitionen beim Petitionsausschuss eingegangen sind. Deutlicher Schwerpunkt dieser Petitionen sind Corona-Maßnahmen. Darüber hinaus sind zahlreiche Petitionen eingegangen, die sich gegen die im Landesrahmenvertrag neu geregelte Vergütung für Urlaub von behinderten Menschen in Tagesgruppen richten. Auch hier, kann ich Ihnen versichern, werden wir am Ball bleiben. (Torsten Renz, CDU: Genau.) Der Petitionsausschuss hat die Ihnen vorgelegte Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Meine Damen und Herren, bedanken möchte ich mich beim Ausschusssekretariat und bei den Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive Zusammenarbeit. Vor dem Hintergrund des Berichtes bitte ich Sie um Zustimmung! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/799 einstimmig angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich war etwas voreilig. Es liegt hier noch ein Tagesordnungspunkt, der Tagesordnungspunkt 12, mit einer geschätzten Aussprachedauer von fünf Minuten vor. Da ich es nicht angesagt habe, gucke ich noch mal in die Runde, wir haben jetzt auch Aufbauzeit eingespart. Gibt es die Bereitschaft, auch den Tagesordnungspunkt 12 an dieser Stelle zu verhandeln? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 12 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, Drucksache 8/757. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Glückspielstaatsvertrags 2021 (Glücksspieländerungsstaatsvertragsgesetz 2021 – GlüÄndStVG 2021 M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 8/757 – Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Auch hier sehe und höre ich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Ich mach es auch relativ kurz. (Beifall David Wulff, FDP – Zuruf aus dem Plenum: Danke!) Also wir hatten vor Kurzem – genau genommen in der letzten Legislatur, aber ziemlich am Ende – den Ersten Glücksspielstaatsvertrag hier verabschiedet mit der Maßgabe tatsächlich, dass wir in Halle das Spielersperrsystem installieren. Und nach meiner Erinnerung wurde das uns auch quasi mit so feilgeboten, dass wir quasi den Osten weiter unterstützen, weil wir eine Bundesbehörde zusätzlich hier haben, eben mit auch diesem Spielersperrsystem, was dort ansässig sein wird, alles geregelt in diesem Glücksspielstaatsvertrag. Nun hat sich anscheinend die Situation geändert. Weil das momentan in Hessen gemacht wird, hat man jetzt gesagt, die machen das ganz gut, vielleicht ist es doch ein bisschen zu schwierig, das nach Halle zu wechseln. Und in diesem Glücksspielstaatsvertrag steht eigentlich nicht viel mehr, außer, dass es in Hessen bleiben soll und eben nicht nach Halle/Saale kommt. Meine Damen und Herren, da vielleicht ganz kurz ein paar Zahlen zu Bundeseinrichtungen in den einzelnen Bundesländern. Da gibt es Bundesbehörden mit Hauptsitz jeweils, und da haben wir in den Ostbundesländern 155 Bundesbehörden, die da ansässig sind, und in den Westbundesländern 269, meine Damen und Herren. Und bei den Außenstellen sieht das auch nicht anders aus, da haben wir in den Ostbundesländern 159 Außenstellen und in den Westbundesländern 342, meine Damen und Herren. Und wir hatten uns hier auf die Fahne geschrieben, deswegen haben wir auch die Ehrenamtsstiftung, die Bundesehrenamtsstiftung hierhergeholt, dass wir den Osten weiter berücksichtigen wollen in der Richtung. Ich hätte mir tatsächlich gewünscht, dass die Ministerpräsidentin – ich kenne den Vorgang nicht – oder wie gesagt auch Herr Pegel sich hier ordentlich ins Zeug gelegt hätten, hätten gesagt, nee, Freunde, so geht das eben nicht. Ich weiß, dass in Sachsen-Anhalt dieser Antrag ebenfalls abgelehnt wird von der AfD-Fraktion, weil wir hier den Osten geschwächt sehen im Nachgang. Das ist eine Sache, die hätte man nicht machen müssen. Hier ist es, eindeutig fehlt es hier einfach nur am politischen Willen, den ersten Staatsvertrag umzusetzen. Deswegen lehnen wir den, so, wie er ist, ab, auch wenn er erst mal überwiesen wird. Aber vielleicht – und deswegen hier auch einmal heute als Appell –, vielleicht bewirkt ja eine Anhörung zu dieser Geschichte irgendetwas, was ich so recht nicht glauben mag, weil die meisten Bundesländer schon unterschrieben haben. Dazu habe ich mich vorhin auch schon geäußert, wie die Gesetzgebungsverfahren hier eigentlich sind. Aber das mussten wir hier noch mal loswerden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Doch, Herr Pegel möchte. Bitte schön, Herr Pegel, für die Landesregierung. Und fünf Minuten!

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde gern klarstellen, dass die gemeinsame Glücksspielbehörde selbstverständlich in Sachsen-Anhalt bleibt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber es gibt in der Tat eine Aufgabe, die seit 2012 in Hessen federführend für alle anderen erledigt wird. 2021 ist zum 1. Juli dann der Kreis derer, für die diese Spielersperrbedingungen durch eine relativ komplizierte und komplexe EDV-Technik abgebildet werden, noch einmal erweitert worden. Die Hessen haben auch das gewuppt, haben die entsprechende Technik bereitgestellt. Und jetzt gab es auch aus Sachsen-Anhalt, die im Aufbau dieser gemeinsamen Glücksspielbehörde sind, die berechtigte Frage, ob man das, was an Know-how da ist seit fast zehn Jahren, ob man das übernimmt, ob man die Technik übernimmt. Und insbesondere dieser Server dient dazu, dass alle, die solche Automaten haben, dort anschließen. Die Idee ist nämlich, dass gesperrte Spielerinnen und Spieler, egal in welche Kneipe, egal in welche Spielhalle sie sich begeben, wenn sie gesperrt sind, über dieses Gesamtsystem an jedem deutschen Automaten entsprechend gesperrt bleiben. Und die Überlegungen auch aller Beteiligten, und zwar losgelöst von Ihrer Erwägung, auch in Sachsen-Anhalt, sind gewesen, wollen wir das etablierte System, bei dem es funktioniert, bei dem die Wirtschaft nach der Erweiterung Mitte 21 weiß, dass es jetzt ruckelfrei umgesetzt worden ist, wollen wir das jetzt noch einmal neu aufsetzen und ausprobieren, ob es funktioniert, oder vertrauen wir lieber darauf, dass an der Stelle das etablierte System weiter genutzt wird. Da hat man eine relativ breite Überlegung angestellt, geht es formal nach Sachsen-Anhalt, aber die Hessen machen es mit ihren Technikern weiter, dann hast du aber riesige Unterverträge, musst immer überlegen, wer ist eigentlich das Rechtssubjekt, was die Bescheide macht und so weiter. Und am Ende des Tages ist die längere Debatte, dass man eben die gemeinsame Glücksspielbehörde nicht in den Osten gibt, sondern die kommt mit all den anderen Aufgaben, aber die eine technische Aufgabe, die vor allen Dingen eine technische ist, die funktionieren muss, soll jetzt langfristig in Hessen erledigt werden. Das spart am Ende für alle Geld. Es sichert die Funktionalität. Und ich glaube umgekehrt, dass wir mit der Zollschule in Rostock, dass wir in der Tat mit der Ehrenamtsstiftung in Neustrelitz, dass wir an vielen Stellen in den letzten Jahren durchaus auch in den Osten hinein Stärkungen bekommen haben, und auch die in Halle bleibt, die eine Aufgabe allerdings, aus schlichten Kostenersparnis- und vor allen Dingen Praktikabilitätsgründen. Es sollen einfach die jetzt die nächsten Jahre weitermachen, die seit zehn Jahren das System aufgebaut haben und für alle sehr zufriedenstellend umsetzen. Ich werbe sehr dafür, dass das keine Rolle rückwärts ist, sondern an einer Stelle einfach ein kluges Nachjustieren im Sinne von Geld sparen für alle und Funktionalität aufrechterhalten für alle. Von daher glaube ich auch, die Sachsen-Anhaltiner sind momentan an unserer Seite, dürften eigentlich auch den Vertrag entsprechend mitverhandelt haben, zumindest auf der Regierungsseite. Herzlichen Dank, dass ich da noch einmal werbend darauf hinweisen durfte! Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss dazu. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Christian Brade, SPD: Danke fürs Klarstellen!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Jetzt sehe ich wirklich keine weiteren Wortmeldungen. Von daher schließe ich die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/757 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle werde ich die Sitzung ganz kurz unterbrechen, um die letzten Vorbereitungen für die anstehenden Wahlen zuzulassen. Die Sitzung ist unterbrochen. Unterbrechung: 18:34 Uhr __________ Wiederbeginn: 18:38 Uhr

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Elke-Annette Schmidt

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 , (Unruhe im Präsidium) wenn wir das hier geklärt haben: Wahl von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes, hierzu Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/819. Wahl eines Mitglieds und von stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/819 – Nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und die stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses des Landtages vom Landtag ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt. Der besondere Ausschuss schlägt Ihnen mit Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/819 vor, die dort aufgeführten Personen zum Mitglied und zu stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes zu wählen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Die Wahl findet in zwei Wahlgängen statt. Wir kommen im ersten Wahlgang zur Wahl eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichts. Damit soll ein stellvertretendes Mitglied auf einen freien Platz im Landesverfassungsgericht gewählt werden. Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin/dem Schriftführer zu meiner Linken vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin/dem Schriftführer am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name der Kandidatin aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten/der Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Die Schriftführerinnen und Schriftführer haben ihre vereinbarten Positionen eingenommen. Bevor ich die Wahl im ersten Wahlgang eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank! Ich eröffne die Wahl eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes. Ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? Herr Förster muss noch … (Der Abgeordnete Horst Förster begibt sich zur Wahlurne.) Wenn dies der Fall ist, dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 18:55 Uhr __________ Wiederbeginn: 19:00 Uhr

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Elke-Annette Schmidt

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Ich gebe dann das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes bekannt. Für die Kandidatin Dorothea ter Veen wurden 71 Stimmzettel abgegeben. Davon waren 71 Stimmzettel gültig. Es stimmten für die Kandidatin Dorothea ter Veen 52 Abgeordnete mit Ja, 14 Abgeordnete mit Nein und 5 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Für die Wahl eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes sind 66 Stimmen abgegeben worden, wobei die Enthaltungen nicht zu den abgegebenen Stimmen zählen. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 44 Stimmen. Ich stelle fest, dass Dorothea ter Veen die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Dorothea ter Veen zum Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit dem zweiten Wahlgang. In diesem Wahlgang werden die Stellvertreterin der Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichtes sowie zwei weitere stellvertretende Mitglieder beim Landesverfassungsgericht gewählt. Es ist vereinbart worden, die Wahl im zweiten Wahlgang mit einem Stimmzettel durchzuführen. Den für die geheime Abstimmung im zweiten Wahlgang allein gültigen grünen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der jeweiligen Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich in der Mitte des Saales befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, mit mehr als drei Kreuzen versehen ist, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten oder der Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Die Schriftführerinnen und Schriftführer haben ihre vereinbarten Positionen eingenommen. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank! Ich eröffne die Wahl von stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) So, haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 19:17 Uhr __________ Wiederbeginn: 19:28 Uhr

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Elke-Annette Schmidt

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes bekannt. Es wurden 70 Stimmzettel abgegeben. Davon waren 70 Stimmzettel gültig. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Für die Kandidatin Elke Brunotte wurden 70 Stimmen abgegeben, davon waren 70 Stimmen gültig. Es stimmten für die Kandidatin Elke Brunotte 54 Abgeordnete mit Ja, 14 Abgeordnete mit Nein, 2 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 46 Stimmen. Ich stelle fest, dass Frau Elke Brunotte die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Frau Elke Brunotte zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Es stimmten für den Kandidaten Kai Danter 52 Abgeordnete mit Ja, 16 Abgeordnete mit Nein, 2 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 46 Stimmen. Ich stelle fest, dass Herr Kai Danter die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Kai Danter zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Es stimmten für den Kandidaten Alexander Schmidt 50 Abgeordnete mit Ja, 16 Abgeordnete mit Nein, 3 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit der für die Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 44 Stimmen. Ich stelle fest, dass Herr Alexander Schmidt die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Alexander Schmidt zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Den Tagesordnungspunkt 24, Eidesleistung eines Mitglieds und der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes gemäß Paragraf 9 Landesverfassungsgerichtsgesetz, werden wir morgen gegen 17:50 Uhr aufrufen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 68 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 68 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Wahlvorschlag der Landesregierung – Drucksache 8/755 – Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. Gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird der Vizepräsident auf Vorschlag der Landesregierung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages ohne Aussprache auf die Dauer von zwölf Jahren gewählt. Auf Drucksache 8/755 liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Landesregierung vor. Wir kommen zur Wahl. Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin/dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten/der Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Die Schriftführerinnen und Schriftführer haben ihre vereinbarten Positionen eingenommen, (Zuruf aus dem Plenum: Nö.) nehmen sie bitte ein! Vielen Dank! Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank! Ich eröffne die Wahl des Vorsitzenden des Landesrechnungshofes. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 19:45 Uhr __________ Wiederbeginn: 19:51 Uhr

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Elke-Annette Schmidt

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes bekannt. Für den Kandidaten Dirk Fuhrmann wurden 70 Stimmen abgegeben. Davon waren 70 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Dirk Fuhrmann 58 Abgeordnete mit Ja, 8 Abgeordnete mit Nein und 4 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Für die Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes sind 66 Stimmen abgegeben worden, wobei die Enthaltungen nicht zu den abgegebenen Stimmen zählen. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefordert wird, liegt demnach bei 44 Stimmen. Ich stelle fest, dass Herr Dirk Fuhrmann die nach Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Dirk Fuhrmann zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes gewählt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Herr Fuhrmann, ich würde Sie bitten, für die Glückwünsche hier zum Präsidium zu kommen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Er muss sich die Glückwünsche abholen! – Gratulationen – Unruhe im Präsidium) Herr Fuhrmann, der Form halber möchte ich Sie noch fragen, ob Sie die Wahl annehmen. Dirk Fuhrmann: Ich nehme die Wahl an, ja. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank! Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung angekommen und ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 29. Juni 2022, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 19:54 Uhr Es fehlten die Abgeordneten Ann Christin von Allwörden, Nikolaus Kramer, Bettina Martin, Marc Reinhardt und Paul-Joachim Timm. Alphabetisches Namensverzeichnis der Abgeordneten, eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes teilgenommen – Drucksache 1. Albrecht, Christian DIE LINKE 2. Albrecht, Rainer SPD 3. Dr. Backhaus, Till SPD 4. Barlen, Julian SPD 5. Becker-Hornickel, Barbara FDP 6. Beitz, Falko SPD 7. Berg, Christiane CDU 8. Brade, Christian SPD 9. Butzki, Andreas SPD 10. da Cunha, Philipp SPD 11. Dahlemann, Patrick SPD 12. Damm, Hannes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13. Diener, Thomas CDU 14. Domke, René FDP 15. Drese, Stefanie SPD 16. Ehlers, Sebastian CDU 17. Enseleit, Sabine FDP 18. Falk, Marcel SPD 19. Federau, Petra AfD 20. Foerster, Henning DIE LINKE 21. Förster, Horst AfD 22. Glawe, Harry CDU 23. Gundlack, Tilo SPD 24. Hegenkötter, Beatrix SPD 25. Hesse, Birgit SPD 26. Hoffmeister, Katy CDU 27. de Jesus Fernandes, Thomas AfD 28. Julitz, Nadine SPD 29. Kaselitz, Dagmar SPD 30. Klingohr, Christine SPD 31. Koplin, Torsten DIE LINKE 32. Kröger, Eva-Maria DIE LINKE 33. Krüger, Thomas SPD 34. Lange, Bernd SPD 35. Liskow, Franz-Robert CDU 36. Meister, Michael AfD die an der Wahl haben 8/819 – 37. Miraß, Heiko SPD 38. Mucha, Ralf SPD 39. Noetzel, Michael DIE LINKE 40. Dr. Northoff, Robert SPD 41. Oehlrich, Constanze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 42. Pegel, Christian SPD 43. Peters, Daniel CDU 44. Pfeifer, Mandy SPD 45. Pulz-Debler, Steffi DIE LINKE 46. Dr. Rahm-Präger, Sylva SPD 47. Renz, Torsten CDU 48. Reuken, Stephan J. AfD 49. Rösler, Jeannine DIE LINKE 50. Saemann, Nils SPD 51. Schiefler, Michel-Friedrich SPD 52. Schlupp, Beate CDU 53. Schmidt, Elke-Annette DIE LINKE 54. Schmidt, Martin AfD 55. Schneider, Jens-Holger AfD 56. Dr. Schneider-Gärtner, Eva Maria AfD 57. Dr. Schröder, Anna-Konstanze SPD 58. Schult, Enrico AfD 59. Schulze-Wiehenbrauk, Jens AfD 60. Schwesig, Manuela SPD 61. Seiffert, Daniel DIE LINKE 62. Shepley, Anne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 63. Stamer, Dirk SPD 64. Tadsen, Jan-Phillip AfD 65. Tegtmeier, Martina SPD 66. Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 67. Waldmüller, Wolfgang CDU 68. Wegner, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 69. Dr. Wölk, Monique SPD 70. Wulff, David FDP 71. Würdisch, Thomas SPD Alphabetisches Namensverzeichnis der Abgeordneten, von stellvertretenden Mitgliedern teilgenommen – Drucksache 1. Albrecht, Christian DIE LINKE 2. Albrecht, Rainer SPD 3. Dr. Backhaus, Till SPD 4. Barlen, Julian SPD 5. Becker-Hornickel, Barbara FDP 6. Beitz, Falko SPD 7. Berg, Christiane CDU 8. Brade, Christian SPD 9. Butzki, Andreas SPD 10. da Cunha, Philipp SPD 11. Dahlemann, Patrick SPD 12. Damm, Hannes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13. Diener, Thomas CDU 14. Domke, René FDP 15. Drese, Stefanie SPD 16. Ehlers, Sebastian CDU 17. Falk, Marcel SPD 18. Federau, Petra AfD 19. Foerster, Henning DIE LINKE 20. Förster, Horst AfD 21. Glawe, Harry CDU 22. Gundlack, Tilo SPD 23. Hegenkötter, Beatrix SPD 24. Hesse, Birgit SPD 25. Hoffmeister, Katy CDU 26. de Jesus Fernandes, Thomas AfD 27. Julitz, Nadine SPD 28. Kaselitz, Dagmar SPD 29. Klingohr, Christine SPD 30. Koplin, Torsten DIE LINKE 31. Kröger, Eva-Maria DIE LINKE 32. Krüger, Thomas SPD 33. Lange, Bernd SPD 34. Liskow, Franz-Robert CDU 35. Meister, Michael AfD die an der Wahl des Landesverfassungsgerichtes haben 8/819 – 36. Miraß, Heiko SPD 37. Mucha, Ralf SPD 38. Noetzel, Michael DIE LINKE 39. Dr. Northoff, Robert SPD 40. Oehlrich, Constanze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 41. Pegel, Christian SPD 42. Peters, Daniel CDU 43. Pfeifer, Mandy SPD 44. Pulz-Debler, Steffi DIE LINKE 45. Dr. Rahm-Präger, Sylva SPD 46. Renz, Torsten CDU 47. Reuken, Stephan J. AfD 48. Rösler, Jeannine DIE LINKE 49. Saemann, Nils SPD 50. Schiefler, Michel-Friedrich SPD 51. Schlupp, Beate CDU 52. Schmidt, Elke-Annette DIE LINKE 53. Schmidt, Martin AfD 54. Schneider, Jens-Holger AfD 55. Dr. Schneider-Gärtner, Eva Maria AfD 56. Dr. Schröder, Anna-Konstanze SPD 57. Schult, Enrico AfD 58. Schulze-Wiehenbrauk, Jens AfD 59. Schwesig, Manuela SPD 60. Seiffert, Daniel DIE LINKE 61. Shepley, Anne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 62. Stamer, Dirk SPD 63. Tadsen, Jan-Phillip AfD 64. Tegtmeier, Martina SPD 65. Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 66. Waldmüller, Wolfgang CDU 67. Wegner, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 68. Dr. Wölk, Monique SPD 69. Wulff, David FDP 70. Würdisch, Thomas SPD Alphabetisches Namensverzeichnis der Abgeordneten, des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes gemäß Artikel 68 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung teilgenommen – Drucksache 1. Albrecht, Christian DIE LINKE 2. Albrecht, Rainer SPD 3. Dr. Backhaus, Till SPD 4. Barlen, Julian SPD 5. Becker-Hornickel, Barbara FDP 6. Beitz, Falko SPD 7. Berg, Christiane CDU 8. Brade, Christian SPD 9. Butzki, Andreas SPD 10. da Cunha, Philipp SPD 11. Dahlemann, Patrick SPD 12. Damm, Hannes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13. Diener, Thomas CDU 14. Domke, René FDP 15. Drese, Stefanie SPD 16. Ehlers, Sebastian CDU 17. Falk, Marcel SPD 18. Federau, Petra AfD 19. Foerster, Henning DIE LINKE 20. Förster, Horst AfD 21. Glawe, Harry CDU 22. Gundlack, Tilo SPD 23. Hegenkötter, Beatrix SPD 24. Hesse, Birgit SPD 25. Hoffmeister, Katy CDU 26. de Jesus Fernandes, Thomas AfD 27. Julitz, Nadine SPD 28. Kaselitz, Dagmar SPD 29. Klingohr, Christine SPD 30. Koplin, Torsten DIE LINKE 31. Kröger, Eva-Maria DIE LINKE 32. Krüger, Thomas SPD 33. Lange, Bernd SPD 34. Liskow, Franz-Robert CDU 35. Meister, Michael AfD die an der Wahl des Landes Mecklenburg-Vorpommern des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben 8/755 – 36. Miraß, Heiko SPD 37. Mucha, Ralf SPD 38. Noetzel, Michael DIE LINKE 39. Dr. Northoff, Robert SPD 40. Oehlrich, Constanze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 41. Pegel, Christian SPD 42. Peters, Daniel CDU 43. Pfeifer, Mandy SPD 44. Pulz-Debler, Steffi DIE LINKE 45. Dr. Rahm-Präger, Sylva SPD 46. Renz, Torsten CDU 47. Reuken, Stephan J. AfD 48. Rösler, Jeannine DIE LINKE 49. Saemann, Nils SPD 50. Schiefler, Michel-Friedrich SPD 51. Schlupp, Beate CDU 52. Schmidt, Elke-Annette DIE LINKE 53. Schmidt, Martin AfD 54. Schneider, Jens-Holger AfD 55. Dr. Schneider-Gärtner, Eva Maria AfD 56. Dr. Schröder, Anna-Konstanze SPD 57. Schult, Enrico AfD 58. Schulze-Wiehenbrauk, Jens AfD 59. Schwesig, Manuela SPD 60. Seiffert, Daniel DIE LINKE 61. Shepley, Anne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 62. Stamer, Dirk SPD 63. Tadsen, Jan-Phillip AfD 64. Tegtmeier, Martina SPD 65. Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 66. Waldmüller, Wolfgang CDU 67. Wegner, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 68. Dr. Wölk, Monique SPD 69. Wulff, David FDP 70. Würdisch, Thomas SPD

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