Sandy van Baal
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir heute hier schon mehrfach gehört haben, handelt es sich bei dem vorliegenden Schiffsabfallentsorgungsgesetz um ein Gesetz, welches durch EU-Gesetzgebung nötig geworden ist. Inhaltlich ist der Name Programm: Es geht um die Entsorgung von Schiffsabfällen und allem, was dazugehört – vermeintlich ein sehr trockenes Thema, doch die Diskussionen im Agrarausschuss waren dafür umso ereignisreicher. Und das hätten sie gar nicht sein müssen, wenn man schlicht und einfach einfach mal langfristiger planen würde und seine Hausaufgaben machen würde, denn eigentlich hätte man dieses Thema mit der entsprechenden Vorbereitung sachlich und in aller Ruhe abhandeln können, ohne dass es Diskussionen gegeben hätte. Aber leider war dafür keine Zeit, denn genauso wie der Haushalt musste dieses Gesetz nun auf Teufel komm raus noch vor der Sommerpause durch die Ausschüsse und das Parlament getrieben werden. Und warum, meine Damen und Herren? Weil Mecklenburg-Vorpommern es im Gegensatz zu allen anderen von der EU-Richtlinie betroffenen Bundesländer nicht geschafft hat, seine gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. (Beifall René Domke, FDP – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Mann, Mann, Mann!) Warum ist Mecklenburg-Vorpommern oft Letzter, und warum braucht alles immer so viel länger als in anderen Bundesländern? Seit etlichen Jahren ist das so, und auch bei diesem Schiffsabfallentsorgungsgesetz brauchte es erst wieder die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Mecklenburg-Vorpommern, bis man endlich mal ins Machen kommt. Meine Fraktion wird sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten, da wir sehr unzufrieden mit der Art und Weise der Beratung dieses Gesetzes waren. Gerade auch in Bezug auf das Thema „Umgang mit passiv oder auch aktiv aus dem Meer gefischten Müll“ wurde in unseren Augen einfach nicht genügend beantwortet. Man sagt dann zwar, dass auch diese Sachen bereits gesetzlich geregelt seien und deshalb nicht in dieses Schiffsabfallentsorgungsgesetz gehören, in welchem Gesetz das Thema aber wirklich geregelt ist, das wusste man dann nicht. Aufgrund des sehr kurzfristigen Aufkommens des Themas im Ausschuss kann man dafür absolut kein Verständnis haben. Aber aufgrund der fehlenden Zeit zur tiefgründigen Beratung des Gesetzes müssen wir nun heute hier abstimmen, obwohl für meine Fraktion noch einfach Fragen ungeklärt geblieben sind. Meine Damen und Herren, meine Fraktion legt andere Ansprüche an Gesetzgebungsverfahren. Mecklenburg-Vorpommern hat Besseres verdient. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
