Dr. Sylva Rahm-Präger
Gut. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich hatte mich darauf vorbereitet, dass zur Frage „Paragraf 9 Absatz 2, zur Ermächtigung der Landesregierung“ noch Fragen kommen würden, deswegen hatte ich das noch einmal ausgearbeitet. Die Hafenauffangrichtlinie sieht die Anwendung des Meldeverfahrens nach den Regularien der Internationalen Maritimen Organisation MEPC 1 vor. Demnach gelangt die Meldung des Schiffsführers über den Flaggenstaat des Schiffes und die IMO an den Hafenstaat Deutschlands. Danach folgt wiederum eine Weitergabe der Meldungen über Bundesbehörden an die zuständigen Landesbehörden. Das ist ein sehr langer Weg, den diese Meldung gehen muss, auch ein internationaler Weg, und es wurde deswegen darum gebeten seitens des Zentralverbandes Deutscher Schiffsmakler, des Landesverbandes Hafenwirtschaft und auch in den Stellungnahmen der Deutschen Reeder, dass im Prinzip eine Prüfung vor Ort erfolgen muss, ob das Verfahren und wie dieses Verfahren funktioniert, und dass die Landesregierung sozusagen ermächtigt ist, dort kurzfristig auch entsprechend zu reagieren, und es nicht immer wieder eine Gesetzesvorlage gibt – deswegen auch diese Ermächtigung. Das Zweite, worauf eingegangen worden ist, ist die Herstellerverantwortung. Die Herstellerverantwortung ist in der EU-Richtlinie 2019/904 geregelt und bezieht sich hauptsächlich auf Plasteabfälle, Plasteflaschen aus verschiedenen Materialien, auch auf die Fischernetze. Und dort ist geregelt, dass im Prinzip im Sinne der Herstellerverantwortung die Hersteller von Fischereinetzen aus bestimmten Materialien nicht in die Herstellerverantwortung genommen werden sollten, die EU-Staaten sich aber darauf zu einigen haben, dass ein, ich sage mal, sinngemäßes oder vernünftiges Recyclingsystem funktioniert. Und an dieser Stelle möchte ich sagen, dass wir in diesem Bereich in Deutschland schon sehr gut aufgestellt sind. Wir sind eines der EU-Länder, die ein sehr gutes Recyclingsystem haben, auch schon für PET-Flaschen, PE-Flaschen. Es ist ausbaufähig, und ich denke, dass auch noch andere Materialien dazukommen. Die Richtlinie 904 sieht auch vor, dass eine Novellierung im Jahr 2027 erfolgt. Das ist unter heutigen Gesichtspunkten, finde ich, sehr spät, aber so ist es zumindest vereinbart worden im Jahr 2019. Und dort wird vorgesehen, dass alle Hersteller von PET-Flaschen in verschiedenster Form, Zusammensetzungen von, ich sage mal, was man so im weitesten Sinne als Plastik versteht, dass genau diese Materialien dann zu 30 Prozent in der Wiederverwendung sein müssen. Also Flaschen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, die nicht mindestens 30 Prozent Recyclingmaterial enthalten. Es wird festgemacht an der Erfassung des PET-Materials oder Polypropylenmaterials in den einzelnen Ländern der EU, sodass auch eine Übersicht darüber besteht, wie viel dieses Materials in den Verkehr gebracht wurde und wie viel dann davon auch wieder in den Kreislauf gebracht wurde. Ich denke, da sind wir auf dem richtigen Weg, und ich glaube, die Verursachung der Verschmutzung in den Meeren, das ist wirklich haarsträubend, was passiert, aber unsere Richtlinien in Deutschland sind dort schon sehr weitgehend. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
