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Mandy Pfeifer

SPD 28.06.2022 Sitzungen 8/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute den kostenfreien Ferienhort. Mit dieser Gesetzesänderung des Kindertagesförderungsgesetzes vollenden wir die Beitragsfreiheit in diesem Bereich. Das ist ein wichtiger Schritt und das ist ein wichtiger Schritt zur richtigen Zeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wir gehen damit auch einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Förderung unserer Jüngsten in Kitas war und ist schon immer eines der Kernthemen der Sozialdemokratie in Mecklenburg-Vorpommern. (Torsten Renz, CDU: Guck an!) Das haben wir insbesondere im letzten Jahrzehnt deutlich gemacht, etwa durch die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation im Bereich Kindergarten, durch die Verbesserung der Anrechnungszeiten der mittelbaren pädagogischen Arbeit, durch die Einführung von Mentorenvergütungen, durch die Entwicklung des neuen Ausbildungsberufes Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-jährige Kinder, der bundesweit Vorbildcharakter hat, durch die Einführung der Beitragsfreiheit, die die tarifliche Vergütung von Erzieherinnen und Erziehern vorantreibt und somit sehr wohl einen Beitrag leistet zur Qualität in Kita. Mit der Beitragsfreiheit machen wir attraktive Verdienstmöglichkeiten im Erzieherberuf möglich. Wir setzen somit einen Anreiz, diesen Beruf überhaupt zu ergreifen, und nur so können wir die dringend benötigten Fachkräfte für weitere qualitative Verbesserungen gewinnen. Und die Koalition hat sich weiter viel vorgenommen, nämlich die Fachkräfteoffensive, für die wir morgen 13 Millionen Euro in den nächsten Doppelhaushalt einstellen werden, die Einführung des landesweiten Mindestpersonalschlüssels, für die ebenfalls Mittel veranschlagt sind, die weitere Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Kindergarten und eben die Vollendung der Beitragsfreiheit durch die Ausweitung des kostenfreien Ferienhorts. Meine Damen und Herren, einen Ferienhort hat es schon immer gegeben. Die Eltern mussten den Bedarf von mehr Betreuungsstunden während der Ferien beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe anmelden und die dann zusätzlich in Anspruch genommenen Betreuungsstunden extra bezahlen. Daran hat sich auch mit der Einführung der Beitragsfreiheit nichts geändert. Und die Ausweitung der Beitragsfreiheit ist für die Kitas dieses Landes auch nichts Neues. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie hatten wir in den letzten zwei Jahren bereits den kostenfreien Sommerferienhort. Damit haben wir kurzfristig und finanziert aus dem Corona-Schutzfonds dem Rechnung getragen, dass die größte Herausforderung für Eltern, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, während der Sommerferien besteht und Familien in kalten Jahreszeiten durch Lockdowns und Quarantäne bereits viel auch Urlaubszeit für die Betreuung ihrer Kinder verwenden mussten. Was wir jetzt tun, ist, wir erweitern den Zeitraum der Inanspruchnahmemöglichkeit von mehr Betreuungszeit in den Ferien auf alle Ferienzeiten, und wir sorgen dafür, dass Eltern, wenn sie für die Betreuung ihrer Kinder in den Ferien mehr als drei Stunden für einen Teilzeitplatz und mehr als sechs Stunden für einen Vollzeitplatz benötigen, diese zusätzlichen Betreuungsstunden nicht mehr bezahlen müssen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und zwar jetzt auch unabhängig von der Corona-Pandemie. Und das ist eine Entlastung, die jetzt in einer Zeit, in der die Auswirkungen des Ukraine-Krieges uns alle insbesondere finanziell herausfordern, noch wichtiger ist als zum Zeitpunkt der ersten Debatte dieses Gesetzentwurfes hier in diesem Hohen Hause, meine Damen und Herren. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gastronomischen, touristischen und pflegerischen Berufen ihre Kinder während ihrer Arbeitszeit in guten Händen wissen. Es ist wichtig, dass in einer finanziell herausfordernden Zeit die alleinerziehende Mutter in den Ferienzeiten nicht ihre Arbeitszeit verkürzen muss, damit sie die Aufsichtspflicht für ihre Kinder sicherstellen kann. Und es ist wichtig, dass diese Sicherheit die Familie nicht auch noch belastet. Und es ist wichtig, dass Eltern ihre Urlaubszeit nicht splitten müssen, um die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen, sondern dass sie diese Tage gemeinsam und als Familie verbringen können. Meine Damen und Herren, es ist mir aber auch wichtig zu sagen, was wir ganz ausdrücklich nicht machen: Wir schaffen keinen neuen Anspruch auf Hortbetreuung. Wir laden nicht dazu ein, auf Familienzeiten zu verzichten und die Kinder in den Hort abzuschieben, ganz im Gegenteil. Und wir überfordern die Kinder auch nicht mit einem Dauerverbleib in den Horten. Das machen wir nicht, auch wenn es hier immer wieder gern vorgetragen wird. Und da kann ich nur sagen, da hilft ein Blick in das vor Ihnen liegende Gesetz. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Genau.) Und das Land macht sich auch nicht auf den Weg und übernimmt hier originäre kommunale Aufgaben wie zum Beispiel die in Ziffer II.2 des vorliegenden Entschließungsantrags beschriebenen Sozialplanungen. Das machen wir auch nicht. Die regionalen Bedarfe zu erfassen und zu steuern, ist Aufgabe der kommunalen Ebene und muss es auch bleiben, um passgenau zu sein. Und deswegen lehnen wir den Entschließungsantrag der Jamaikaopposition zu diesem Gesetzentwurf auch ab. Für das Gesetz an sich bitte ich um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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