Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Reform des Pflegeberufegesetzes gehen wir eine der drängendsten Herausforderungen für die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern an. Indem wir die Ausbildung attraktiver und flexibler gestalten, wollen wir den Pflegeberuf so interessant machen, dass wir auch den stetig steigenden Bedarf an Pflegefachkräften abdecken können. Denn über eines müssen wir uns klar sein, die Verbesserung der Fachkräftesituation in unserem Land und die Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte gehen Hand in Hand. In den Anhörungen im Ausschuss wurde klar, dass die Reform der Pflegeberufe daher insbesondere von den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Trägerverbände und der Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege begrüßt wird. Lassen Sie mich noch einmal die Grundzüge der Reform darlegen und lassen Sie mich vor allem erläutern, welche Vorteile wir uns von der Reform erhoffen: Durch die Generalisierung der Ausbildung lernen alle Auszubildenden die drei Bereiche Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege kennen. Später sind sie dadurch nicht auf einen Zweig festgelegt. Sie erhalten in dieser Zeit eine praxisnahe, zukunftsfähige und vor allem umfassende Ausbildung. Erst nach zwei Jahren verzweigt sich die gemeinsame Ausbildung in drei Wahlmöglichkeiten. Es kann die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortgeführt werden oder aber eine Ausbildung in der Altenpflege oder auch eine in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege weitergeführt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Absolventen über interdisziplinäre Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und dadurch in allen Versorgungsbereichen flexibel einsetzbar sind. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung eröffnen sich im Endeffekt so deutlich mehr Perspektiven bei der Arbeitsplatzwahl und ein Wechsel des Versorgungsbereiches ist noch einfacher als bisher möglich. Außerdem wird die neue Ausbildung mit dem generalistischen Abschluss automatisch in allen EU-Staaten anerkannt. Diese Flexibilität nützt allen, zunächst jenen, die Pflegekräfte benötigen, aber die Flexibilität nutzt auch den Pflegekräften selbst, denn die heutigen Lebensentwürfe rechnen nicht mehr mit einem Arbeitgeber für ein ganzes Berufstätigenleben, und auch Wohnorte und Lebensmittelpunkte ändern sich häufiger. Wir stellen also sicher, dass jemand, der sich für den Pflegeberuf entscheidet, auch eine sichere berufliche Perspektive hat, die sich den Lebensverhältnissen anpassen lässt. Ein wichtiger Punkt hierbei ist auch, dass sich Menschen im Laufe ihres Berufslebens fortbilden und weiterentwickeln können. Dafür braucht es Durchlässigkeit im Ausbildungssystem. Ein weiterer Punkt, den die Reform angeht, ist der gestiegene Anspruch an die Pflege. Mit dem demografischen Wandel sind die Anforderungen an das Pflegepersonal immens gestiegen. Wir sehen daher einen klaren Wandel der Aufgabenverteilung innerhalb der Heilberufe, insbesondere zwischen der Ärzteschaft und der Pflege. Dieser Entwicklung müssen wir Rechnung tragen und in diesem Zuge muss auch die digitale Kompetenz in der Pflege ausgebaut werden. Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ hält analog dazu fest, dass generell weiter an der Attraktivität von Gesundheitsberufen gearbeitet werden muss, zum Beispiel durch die inhaltliche Stärkung der Pflege, durch Übernahme von mehr Verantwortung und eine stärker interprofessionelle Ausbildung und Zusammenarbeit von Gesundheitsberufen. Dass wir mehr Pflegekräfte brauchen, ist bekannt. Aber wir brauchen natürlich gut ausgebildete, häufig auch hoch spezialisierte Pflegekräfte, die auf der Höhe der Zeit und mit Zukunftsperspektive ausgebildet werden und denen auch etwas zugetraut wird. Und die können wir nur gewinnen, wenn wir sie erstens entsprechend qualifizieren und, zweitens, wenn wir überhaupt erst junge Menschen für die Ausbildung begeistern können. – Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
