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Katy Hoffmeister

CDU 28.06.2022 Sitzungen 8/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen auf Drucksache 8/796 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) sowie meinen abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Pflegeberufereform im Land Mecklenburg-Vorpommern“ übermitteln. Wir erinnern uns, der Landtag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/622 in seiner 22. Sitzung am 18. Mai 2022 in einer Ersten Lesung diskutiert und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung und Kindertagesstätten überwiesen. Im Sozialausschuss wurde über diesen Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten. In einer dieser Sitzungen haben wir eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Für die mündlichen Ausführungen der angehörten Sachverständigen sowie die schriftlich eingereichten Stellungnahmen möchte ich mich an dieser Stelle im Namen aller Ausschussmitglieder herzlich bedanken. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, der Bundesgesetzgeber hat mit dem Pflegeberufegesetz den Ländern eine Ermächtigungsgrundlage gegeben, damit diese länderspezifische Inhalte in diesem Bereich umsetzen können. Dieser vorliegende Gesetzentwurf zur Umsetzung der Pflegeberufereform schafft entsprechend die Ermächtigung für die an der generalistischen Ausbildung maßgebend beteiligten Ministerien. Diese Änderung trägt dazu bei, die bisherige Pflegeausbildung durch die Förderung der Generalistik zu modernisieren und weiterzuentwickeln, Maßnahmen zur Verbesserung der theoretischen und praktischen Ausbildung zu ergreifen und zu einer Weiterentwicklung des Gesundheitssystems beizutragen, und dies alles vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. In der Anhörung wurde dieser Entwurf im Grunde begrüßt, gleichzeitig wurde aber unter anderem bedauert, dass diese Initiative erst jetzt und nicht schon zum Start der generalistischen Ausbildung im Jahr 2020 angestoßen wurde, und es wurden weitere Hinweise gegeben. Insofern verweise ich auf den schriftlichen Bericht. Der Ausschuss hat einen Antrag von der Fraktion der FDP und einen Antrag von der Fraktion der AfD hinsichtlich der Forderung nach Streichung der Regelungskompetenz zu abzuschließenden Kooperationsverträgen zwischen den Beteiligten über eine Rechtsverordnung abgelehnt. Ebenso wurde ein Entschließungsantrag der AfD abgelehnt, der zum einen die geriatrischen Rehabilitationskliniken zur praktischen Ausbildung berechtigen sollte und zum anderen die Aufwertung der Zwischenprüfung gemäß Paragraf 7 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe zu einem berufsqualifizierenden Abschluss zur Pflegehelferin beziehungsweise zum Pflegehelfer schaffen sollte. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung seitens der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/622. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Sie daher im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zu bitten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU)

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