Elke-Annette Schmidt
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Ich gebe dann das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes bekannt. Für die Kandidatin Dorothea ter Veen wurden 71 Stimmzettel abgegeben. Davon waren 71 Stimmzettel gültig. Es stimmten für die Kandidatin Dorothea ter Veen 52 Abgeordnete mit Ja, 14 Abgeordnete mit Nein und 5 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Für die Wahl eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes sind 66 Stimmen abgegeben worden, wobei die Enthaltungen nicht zu den abgegebenen Stimmen zählen. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 44 Stimmen. Ich stelle fest, dass Dorothea ter Veen die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Dorothea ter Veen zum Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit dem zweiten Wahlgang. In diesem Wahlgang werden die Stellvertreterin der Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichtes sowie zwei weitere stellvertretende Mitglieder beim Landesverfassungsgericht gewählt. Es ist vereinbart worden, die Wahl im zweiten Wahlgang mit einem Stimmzettel durchzuführen. Den für die geheime Abstimmung im zweiten Wahlgang allein gültigen grünen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der jeweiligen Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich in der Mitte des Saales befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, mit mehr als drei Kreuzen versehen ist, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten oder der Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Die Schriftführerinnen und Schriftführer haben ihre vereinbarten Positionen eingenommen. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank! Ich eröffne die Wahl von stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) So, haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 19:17 Uhr __________ Wiederbeginn: 19:28 Uhr
