Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 8/793 die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes vor. Meine Damen und Herren, kurz zum Hintergrund der Beschlussempfehlung. Die Einführung des Internationalen Frauentags als gesetzlichen Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern am 8. März als Zeichen für die Gleichberechtigung der Geschlechter ist eine Festlegung in der Vereinbarung über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 8. Legislaturperiode des Landtags Mecklenburg-Vorpommern. Der Entwurf beinhaltet die dafür notwendige Anpassung des Feiertagsgesetzes. In der öffentlichen Anhörung am 11. Mai 2022 haben Vertreterinnen und Vertreter unter anderem der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Nord, des Landesfrauenrats Mecklenburg-Vorpommern e. V. und der IHK Rostock sowie Schwerin ihre Stellungnahmen abgegeben. Zudem wurde von Sachverständigen, beispielsweise des dbb beamtenbund und tarifunion sowie des Städte- und Gemeindetags Mecklenburg-Vorpommern e. V., schriftlich Stellung genommen. Dabei wurden eine Reihe von Aspekten vorgetragen. Um diese im Einzelnen hier vorzustellen, reichen die fünf Minuten nicht aus. Ich möchte Sie daher bitten, dazu in der Beschlussempfehlung nachzusehen. Ich will es hier ein bisschen vereinfachen: Eine Seite der Sachverständigen, also Gewerkschaften und Landesfrauenrat, ist der Auffassung, dass es sich um einen Feiertag handelt, in dem die Arbeit und Geschichte der Frauenbewegung ihren Ausdruck findet. Hier werde durch die Einführung eines gesetzlichen Feiertages ein Zeichen für die Gleichberechtigung der Geschlechter gesetzt. Eine andere Seite der Sachverständigen, insbesondere die Industrie- und Handelskammern, ist der Auffassung, dass mit der Einführung des Internationalen Frauentages als Feiertag eine unzeitgemäße Belastung der Wirtschaft einhergehe, denn die Wirtschaft sei durch Corona und den Ukraine-Krieg ohnehin belastet. Die kommunale Seite, wenn wir so wollen, die dritte Seite, zeichnete ein divergentes Bild. Einerseits wird mit dem Feiertag kommunale Verwaltung schwieriger und, da Ausgleichszuschläge anfallen, teurer, und andererseits wird der neue Feiertag aber auch ausdrücklich begrüßt. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle allen Sachverständigen danken, die uns mit ihren Fachbeiträgen unterstützt haben. In Auswertung der Anhörung ergab sich seitens der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Konsens zur Einführung eines Internationalen Frauentages am 8. März als gesetzlichen Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern. Sowohl die Fraktion der AfD als auch die Fraktionen der CDU und FDP brachten allerdings Änderungsanträge hinsichtlich des Datums des Inkrafttretens des Gesetzes ein. Die Fraktion der AfD wollte das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Januar 2025 abändern. Das Inkrafttreten zu einem späteren Zeitpunkt begründet die Fraktion damit, dass die in der Anhörung getätigten Äußerungen der Wirtschaftsfachleute der Industrie- und Handelskammern berücksichtigt werden sollen, und mit Verweis auf die gegebene wirtschaftliche Lage. Der Ausschuss hat den Änderungsantrag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, bei Zustimmung seitens der Fraktion der AfD abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP sah vor, das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Januar 2026 zu bestimmen. Antragsbegründend führten die Fraktionen aus, dass die Empfehlungen der Sachverständigen einbezogen werden sollen und die aktuell schwierige Gesamtsituation durch die fortlaufenden Auswirkungen der Corona-Pandemie, die infolge des Ukraine-Kriegs erhöhten Energiepreise und die steigende Inflation berücksichtigt werden müssten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ergebe sich aus dem Ablauf der übernächsten Doppelhaushaltsperiode. Der Ausschuss hat den Änderungsantrag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung seitens der Fraktionen der AfD, CDU und FDP abgelehnt. Im Ergebnis empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen seitens der Fraktionen der AfD, CDU und FDP die Annahme des Gesetzentwurfes in der unveränderten Fassung. Dieser Empfehlung schließe ich mich hier gerne an und bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
