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Barbara Becker-Hornickel

FDP 28.06.2022 Sitzungen 8/25

Wie geht das runter? Ah! (Die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel stellt das Rednerpult ein.) Sehr ge… Entschuldigung! Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Dass das Landesausführungsgesetz zur Pflegeberufereform endlich kommt, ist unstrittig gut. Seit 2020 kommen Pflegeschulen und Ausbildungsträger ohne das Landesausführungsgesetz zusammen, da seitdem das Bundesgesetz gilt, das bereits 2017 – ich muss es einfach noch mal sagen, 2017! – von der GroKo noch vor der damaligen Bundestagswahl verabschiedet wurde. Ich spare es mir an dieser Stelle, hier auch noch mal auf den Inhalt einzugehen. Das wurde von meinen Vorrednern, denke ich, schon ausreichend getan. Und es herrscht Einigkeit, denke ich, auch fraktionsübergreifend, dass die Pflegeberufereform ein wichtiger Schritt ist. Aber als dieses Gesetz im Bundestag beschlossen wurde, hatten die Freien Demokraten keine Fraktion im Hause, also schlechte Zeiten. (Beifall und Heiterkeit bei René Domke, FDP) Meine Damen und Herren, das Landesausführungsgesetz kommt spät. Man hätte es zum Beispiel wie auch in anderen Ländern, zum Beispiel in Schleswig-Holstein, bereits 2018 verabschieden können. Die Gelegenheiten gab es, pünktlich zur Einführung 2020 dieses Gesetz zu beschließen. Jetzt, Mitte 2022, liegen zahlreiche Verordnungsermächtigungen vor, die man auch erst mit Leben erfüllen muss. Viel zu viel Zeit ist verstrichen. Eine Wertschätzung der Pflegekräfte und der Auszubildenden sieht anders aus. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, bei allem Meckern auf die derzeitige Landesregierung (Zuruf von Harry Glawe, CDU) können Sie sich bei diesem Zeitplan auch nicht aus der Verantwortung ziehen. Meine Damen und Herren, auch vielfach schon erwähnt, es wurde im Sozialausschuss eine Anhörung durchgeführt. Auf die Probleme dieses Gesetzes, sowohl des Bundesgesetzes als auch des Landesgesetzes, wurde eindrucksvoll hingewiesen. Es muss unsere gemeinsame Aufgabe sein, hier kostspielige Bürokratie bei den Ausbildungspartnern abzubauen. Enttäuschend für Mecklenburg-Vorpommern ist, dass auf die fast einstimmigen Anregungen aus der Branche nicht gehört oder eingegangen wurde. Auch das war jetzt schon Gegenstand anderer Vorträge. Nun sollen Kooperationsverträge der Ausbildungsträger per Verordnung geöffnet werden. Das bringt die Ausbildung der Pflegekräfte, die wir im Land dringend brauchen, in Gefahr. Meine Damen und Herren, wir haben einen deutlichen Fachkräftemangel, nicht nur bei den Pflegekräften, sondern auch bei denjenigen, die sie ausbilden sollen. Hier wird mit dem Feuer gespielt und man stellt die künftige Versorgung der Pflege auf eine wacklige Probe. Sie zwingen die bisherigen Kooperationspartner, sich bei geänderten Rahmenbedingungen erneut zu einigen. Aus unserer Sicht wäre es deutlich sinnvoller gewesen, wie von den Kooperationspartnern vorgeschlagen, den Absatz 4 Nummer 5 des Landesausführungsgesetzes zur Pflegeberufereform komplett zu streichen oder einen Bestandsschutz einzusetzen. Ich hoffe für die Menschen im Land, dass sich die gelegte Lunte hier nicht entzündet. Abschließend sage ich, wir hätten dieses Gesetz eher und besser gemacht und haben im parlamentarischen Verfahren einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Nochmals: Wertschätzung der Pflegekräfte sieht etwas anders aus. Das ist nach den großen Worten, die wir gehört haben, enttäuschend. Unsere Fraktion wird sich enthalten. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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