Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sollte der vorliegende Entwurf eines Schiffsabfallentsorgungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern nur eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/833 darstellen, so erklärte es soeben die Vorsitzende, Frau Rahm-Präger, und so ist es auch in der Beschlussempfehlung des federführenden Klimaausschusses an verschiedenen Stellen zu finden. Sieht man jedoch genauer hin, stellt man fest, dass diese Aussage nicht ganz ehrlich ist. Vielmehr wurde nach der Verbandsanhörung, insbesondere auf Drängen des Verbandes Deutscher Reeder, des Zentralverbandes Deutscher Schiffsmakler und des Landesverbandes Hafenwirtschaft, eine Ermächtigungsgrundlage der Landesregierung in Paragraf 9 Absatz 2 des Gesetzesentwurfes aufgenommen. Mit dieser soll die Landesregierung bei Bedarf durch Verordnung Befreiungstatbestände von der Anmelde-, Entlade- und Entgeltpflicht für Schiffsabfälle bestimmen können. Meiner Fraktion konnte auch auf Nachfrage im Ausschuss nicht zufriedenstellend dargelegt werden, warum es dieser Ausnahmen bedarf. In keinem der anderen Bundesländer, die die EU-Richtlinie umgesetzt haben, findet sich bisher eine vergleichbare Regelung. Es lässt sich vielmehr feststellen, dass mögliche Ausnahmen, beispielsweise bei fehlender technischer Voraussetzung für die Entsorgung, bereits von den vorliegenden oder anderweitig bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen abgedeckt sind. Ein entsprechender Antrag meiner Fraktion, der eine Streichung dieser Ausnahmefälle zur Anwendung der Entsorgungspflicht zum Inhalt hatte, wurde leider mit Regierungsmehrheit abgelehnt. Die entsprechende Notiz in der Beschlussempfehlung liest sich vor diesem Hintergrund zynisch, ich zitiere: „Das Hauptziel bestehe darin, mit einer Kann-Bestimmung die Verklappung von Abfällen in der Ostsee zu unterbinden. Zudem könne das Land dadurch ohne großen Aufwand reagieren.“ Wie eine Kannbestimmung zur Anwendung eines Gesetzes, das die verpflichtende Entsorgung von Schiffsabfällen im Hafen regeln soll, eine Verklappung in der Ostsee verhindern soll, ist völlig unverständlich. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass das Land dadurch tatsächlich ohne großen Aufwand reagiert, und zwar auf die Anliegen der Reeder, Schiffsmakler und Hafenwirtschaft. Jedenfalls hat meine Fraktion diese Abweichung von der 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie zum Anlass genommen, um vier weitere Änderungen vorzuschlagen. Diese bauen wesentlich auf Einwendungen aus einer Stellungnahme des WWF auf und sollen das Anliegen des Gesetzes, nämlich für saubere Gewässer zu sorgen, aufgreifen und weiter unterstützen. Dabei muss festgestellt werden, dass im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinien das nationale Recht nicht hinter den EU-Vorgaben zurückbleiben darf, dieses jedoch natürlich ausdrücklich ergänzen oder erweitern darf. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz im Zeichen des gebetsmühlenartig vorgetragenen Mantras von Minister Backhaus, „Wasser muss sauber“, haben wir beantragt, aktiv geborgene Abfälle, also Meeresmüll wie Geisternetze, die gezielt aus dem Meer geborgen und an Land gebracht und entsorgt werden, in das Gesetz aufzunehmen. Um zu vermeiden, dass die Kosten für die Sammlung und Behandlung passiv und aktiv gefischter Abfälle ausschließlich von den Hafennutzern getragen werden, sollten den Hafenbetreibern die Kosten für die Entsorgung dieser Schiffsabfälle vollständig erstattet werden. Unserer Meinung nach sollte die in aller Regel von ehrenamtlich, kostenfrei erbrachte Dienstleistung der aktiven Befreiung der Meere von menschengemachtem Müll nicht länger torpediert werden, indem diese engagierten Menschen auch noch für die Entsorgung des Abfalls finanziell aufkommen müssen. Schließlich handelt es sich hier um einen großzügigen Dienst am Gemeinwohl. Zuletzt haben wir beantragt, die Herstellerverantwortung für die betreffenden Abfälle und das Ziel der Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt entsprechend zwei weiterer EU-Verordnungen aufzunehmen, und da muss ich ganz ausdrücklich sagen, natürlich gilt das auch aus meiner Sicht für Abfälle, die vom Land kommen, die wir dann im Meer auffinden. Das ist einem Fisch nämlich egal, ob das Plastik nun mal von einem Fischernetz kommt oder von der Plastikflasche. Unverständlicherweise wurde auch diese Initiative meiner Fraktion im Ausschuss durch die Regierung abgeschmettert, und das mit dem Hinweis, sich möglichst nahe an eine 1:1-Umsetzung der genannten EU-Richtlinie halten zu wollen. Meine Kolleginnen und Kollegen, das ist – verzeihen Sie mir den Ausdruck – dann schon ein bisschen dreist, im Vergleich dazu gestellt die Verfügungsermächtigung. Und auch, wenn wir zur Kenntnis nehmen, dass die AfD-Fraktion eine unserer fünf Initiativen aus dem Klimaausschuss aufgegriffen hat, (Thore Stein, AfD: WWF! Nicht Ihre!) werden wir dem vorliegenden Gesetz in seiner Gesamtheit so nicht zustimmen, auch mit der Änderung nicht, weil es uns dann auch zu kurz gegriffen wäre. Vielmehr werden wir eine eigene ambitionierte Vorlage erarbeiten und einbringen mit dem Anspruch „Wasser muss sauber“, um diesem dann wirklich gerecht zu werden. Für meine Fraktion gilt der nämlich ausdrücklich auch für unsere Ostsee. Zur Gesamtvorlage werden wir uns dann der Stimme enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
