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Steffi Pulz-Debler

Die Linke 28.06.2022 Sitzungen 8/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Pflegekräfte! Gelebte humanistische Werte wie Respekt vor der Würde jedes einzelnen Menschen und seines Lebens, Fürsorglichkeit, Nähe, Wertschätzung, Zeit und liebevolle Hingabe, das und so vieles mehr geben Pflegekräfte tagtäglich ihrem Gegenüber. Pflegekräfte organisieren, versorgen, heben, drehen, waschen hilfsbedürftige, kranke Menschen, oftmals unsere Eltern oder unsere Großeltern. Tatsache ist, dass laut Analyse der BARMER die Zahl der Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 auf 143.000 ansteigen wird und wir hier im Land in den kommenden Jahren bis zu 1.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigen. Tatsache ist, dass die Pflege seit Jahren überlastet, übermüdet und oftmals auch unterbezahlt ist. Tatsache ist ebenfalls, dass trotz vieler Hilferufe, auch während der Corona-Pandemie, sich an der Situation der Pflege nicht viel geändert hat, in Deutschland über 200.000 Pflegekräfte fehlen, rein rechnerisch jedoch mindestens 300.000 Vollzeitpflegekräfte in Deutschland zur Rückkehr in den Beruf bereitstünden, sofern sich die Arbeitsbedingungen deutlich verbessern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir hier also auf allen uns möglichen Ebenen nicht sofort und drastisch entgegensteuern, dann steuern wir direkt auf eine Pflegekatastrophe zu. Das uns heute zur Abstimmung vorliegende Pflegeberufereformgesetz, welches, wie schon öfter gesagt heute, zum 1. Januar 2020 auf Bundesebene in Kraft trat, ist ein Anfang, ein richtiger und wichtiger Schritt, den Ausbildungsberuf zur Pflegefachkraft zu modernisieren, attraktiver zu gestalten und damit auch den gesamten Berufsbereich der Pflege aufzuwerten. Das vorgelegte Landesgesetz zur Umsetzung der Pflegeberufereform schließt die vom Bund offengelassenen Regelungslücken und es ermächtigt das Gesundheits- und das Bildungsministerium, insbesondere Fragen der Ausbildungsfinanzierung und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu regeln. Damit ist nun also der notwendige rechtliche Rahmen für die noch ausstehenden inhaltlichen Verordnungen bereitet. Die rot-rote Landesregierung setzt nun damit um, was in vielen Bundesländern bereits geschehen ist, in Mecklenburg-Vorpommern aber seit 2020 auf sich warten ließ. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im nächsten Schritt wird es wichtig sein, die landesspezifischen Regelungen bestmöglich auf die Herausforderungen der Praxis abzustimmen, denn die generalistische Pflegeausbildung bietet nicht nur bessere Karrierechancen für die so dringend benötigten Fachkräfte, nein, sie stellt auch höhere Anforderungen an alle Akteur/-innen. Als wesentliche Herausforderungen bei der inhaltlichen Ausgestaltung sehen wir unter anderem die Erweiterung der Möglichkeiten zum Erlangen eines Pflegefachkrafthelfer/-innenabschlusses nach bereits zwei Jahren der Ausbildung, die Effektivierung des Auszahlungsverfahrens aus dem Ausbildungsfonds, um gerade auch kleinere Betriebe, kleinere Einrichtungen hier nicht zu benachteiligen, sowie die Erweiterung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Ausbilder/-innen und Praxisleiter/-innen. Lösungen für diese und mögliche weitere Herausforderungen müssen natürlich praxisnah vor Ort, bei und mit den Profis, mit den Pflegekräften gefunden werden. Daher werde ich die ganze kommende Woche in Pflegeeinrichtungen in Parchim und Plate mitarbeiten, um diese Herausforderungen und auch Erkenntnisse zu sammeln, die ich dann selbstverständlich in den Prozess der Verordnungserstellung einbringen möchte. Meine Fraktion stimmt selbstredend diesem Gesetzentwurf zu. Lassen Sie uns den Pflegenotstand stoppen! Lassen Sie uns nicht weiter klatschen, sondern handeln! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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