Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich unstrittig, dass der Bund 2017 eine wichtige Reform auf den Weg gebracht hat – 2017! – und das Inkraftsetzen auf 2020 gelegt hat, auf den 01.01. Und warum macht man so was? Um den Betroffenen, in diesem Fall auch den Ländern, die Möglichkeit zu geben, sich vorzubereiten auf den Prozess der Umsetzung. Und da muss man sagen, die ersten zweieinhalb Jahre sind dann schon vergeudet worden, und wir sind jetzt weitere oder haben weitere drei Jahre zu erwarten, bis sozusagen dann hier unsere jungen Leute die Chance bekommen, nach diesem neuen Gesetz sozusagen sowohl finanziell als auch in der Ausbildungsqualität ausgebildet zu werden, also die Übergangsregelungen da nicht in Kauf nehmen zu müssen. Und da, denke ich, ist vielleicht die Darstellung, Frau Klingohr, ein bisschen zu euphorisch gewesen, was das Land nun alles auf den Weg gebracht hat für die jungen Leute. Ich glaube, da ist eine Chance jedenfalls auf Jahre zumindest nicht genutzt worden. Und ich bin der Kollegin Pulz-Debler ausgesprochen dankbar, dass sie erstens auf den Pflegenotstand hingewiesen hat und zweitens sich hier auch öffentlich starkgemacht hat dafür, beispielsweise den Berufsabschluss nach zwei Jahren auch zum Gegenstand dieser Verordnungsermächtigung zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Das finde ich ausgesprochen gut. Mir haben auch einige weitere Ausführungen sehr gefallen. Und um es auch noch mal zu sagen, es gibt nur eine sozusagen Passage in diesem Gesetzentwurf zur Verordnungsermächtigung, wo vielleicht angedeutet sein könnte, dass man nach zwei Jahren daran denkt, einen Abschluss zu machen, der dann auch einem Berufsabschluss entspricht, nämlich, wo es da heißt, dass sozusagen die Zwischenprüfung nach zwei Jahren geregelt werden soll. Das könnte man zum Ankerpunkt nehmen dafür, dass dann auch Berufsabschlüsse anerkannt werden. Ich selbst bin – das hatte ich auch in der ersten Rede damals schon gesagt – enttäuscht darüber, dass sich das Parlament sozusagen diese Sache ein bisschen aus der Hand nehmen lässt und hier eine Verordnungsermächtigung nur auf den Weg bringt. Ich finde, bei so einer wichtigen Reform, die ja auch auf Bundesebene als wichtig eingeschätzt worden ist, wäre es doch angemessen, dass man, wenn die Verordnung fertig erstellt ist oder erarbeitet ist, dann im Parlament sozusagen eine endgültige Diskussion führt oder im Parlamentsausschuss, um eine Qualitätskontrolle dieser Verordnungsermächtigungen zu machen, denn Sie müssen davon ausgehen – und das ist ja auch ein bisschen aus den Reden hervorgekommen –, wir Parlamentarier sind nachher die Ansprechpunkte der Pflegerinnen und Pfleger bei uns im Land, die sagen, na, das ist aber nicht sachgerecht und das ist doch sachgerecht. Also insofern plädiere ich sehr dafür, das sich nicht völlig aus der Hand nehmen zu lassen, diese Novellierung sozusagen der Pflegeberufe. Es ist ja so, die Tücke liegt häufig im Detail, und da ist es so, das muss ich auch noch mal richtigstellen, anerkannt in Europa wird nur die Pflegefachkraft, also die Pflegefachfrau und der Pflegefachmann. Die Spezialisierungen Kinderkrankenpflege und Altenpflege werden nicht anerkannt in Europa, sind aber auch Spezialisierungen, und es ist in der Tat nicht so einfach, nachher einfach zu sagen, die sind so generalistisch ausgebildet, dass sie von einem Teil der Pflege in die andere springen. Natürlich haben sie eine gemeinsame Ausbildung über zwei Jahre, was einer bestimmten Spezialisierungsverkürzung nachher entsprechen würde, aber ganz so einfach ist es nicht, denn die Kinderkrankenpflegekraft, die das sozusagen nach dreijähriger Spezialisierung ist, die ist deutlicher spezialisiert für Kinderkrankenpflege und lässt sich nicht so einfach ersetzen durch eine altenpflegespezialisierte Kraft. Also insofern, wie gesagt, die Tücke liegt im Detail, und das auch bei der Finanzierung. Und ich habe mich gewundert, dass hier einfach so locker drinsteht, finanzielle Auswirkungen keine. Im Bundesgesetz ist vorgesehen, dass natürlich eine Umlagefinanzierung organisiert werden soll und dass die Krankenkassen sich da mitbeteiligen und auch die Länder mit einem einprozentigen Prozentbetrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
