Dr. Sylva Rahm-Präger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie alle wissen, belasten Abfälle die Meere auf unserem Planeten in einem nicht mehr zu vertretendem Ausmaß. Weltweit gelangen jährlich rund 10 Millionen Tonnen neue Abfälle dazu. Das sind in der Regel langlebige Kunststoffabfälle mit teilweise katastrophalen Auswirkungen auf die Lebewesen, Meereslebewesen. Gerade Geisternetze stellen eine tödliche Gefahr für Fische, Schildkröten, Robben, Wale und Delfine dar. Die Gesamtmenge der Kunststoffabfälle in unseren Meeren wird inzwischen auf 150 Millionen Tonnen geschätzt. Es ist also Zeit zum Handeln! Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist das Ziel der Vereinten Nationen, mit unterschiedlichen Maßnahmen die Verklappung von Abfällen sowie das Verlieren von Fischernetzen deutlich zu reduzieren. Wesentlich dabei sind die Umsetzung des internationalen MARPOL-Übereinkommens sowie die Umsetzung der Hafenstaatkontrolle zur Meldung und Entsorgung von Schiffsabfällen. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen nunmehr die Vorgaben der europäischen Richtlinie (EU) 2019/883 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen eins zu eins umgesetzt werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch im zeitlichen Verzug, denn das Schiffsabfallentsorgungsgesetz hätte bereits zum 21. Juni 2021 umgesetzt werden müssen. Es ist also Eile geboten, um mögliche Strafzahlungen zu vermeiden. Meine Damen und Herren, deshalb hat sich der Agrarausschuss darauf verständigt, auf ein Anhörungsverfahren zu verzichten und auf diejenigen Stellungnahmen der Sachverständigeninstitutionen zurückzugreifen, die die Landesregierung im Rahmen ihres verkürzten Beteiligungsverfahrens zum Referentenentwurf des Gesetzes einbezogen hat. Von insgesamt 25 sachverständigen Institutionen hatten fünf Verbände eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben, wobei sich die meisten grundsätzlich für die Novellierung des Schiffsabfallentsorgungsgesetzes ausgesprochen haben. Im Ergebnis wurden aber auch Änderungsempfehlungen eingebracht, die über die 1:1-Umsetzung der europäischen Richtlinie deutlich hinausgegangen wären. Diese Empfehlungen sind deshalb nicht berücksichtigt worden. Kurzfristig, das heißt am Vorabend der abschließenden Beratung, hatte den Ausschuss noch eine Stellungnahme des WWF Deutschland erreicht, der im Wesentlichen auf aktiv geborgene Abfälle von Fischern sowie auf eine Konkretisierung von EU-Begriffsbestimmungen abgestellt hat. Meine Damen und Herren, im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen hatten die Vertreter der Koalitionsfraktionen sowie des Fachressorts erklärt, dass die Notwendigkeit und Zielrichtung des Gesetzentwurfs durch die sachverständigen Institutionen weitestgehend bestätigt wurden. Und sowohl der mitberatende Finanzausschuss als auch der mitberatende Wirtschaftsausschuss haben für eine unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes gestimmt. Meine Damen und Herren, im Rahmen der Ausschussberatungen hatte sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Argumente des WWF Deutschland zu eigen gemacht und eine stärkere Fokussierung auf das Abfallrecht und auf die Herstellerverantwortung empfohlen. Darüber hinaus wurde auch die Finanzierung der Entsorgung von aktiv gefischten Abfällen gefordert, die die Fischer und Hafenbetreiber finanziell entlasten solle und zum Umweltschutz beitrage. Mit ihrer Empfehlung, im Paragrafen 9 den Absatz 2 zu streichen, wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ermächtigungsklausel für die Landesregierung für weitergehende Befreiungen unterbinden, da diese bereits durch andere Rechtsnormen möglich seien, aber sofern erkennbar sei, dass gesetzliche Veränderungsbedarfe bestehen, könne das Gesetz jederzeit novelliert werden, zudem würden andere Bundesländer auf eine entsprechende Ermächtigung verzichten. Meine Damen und Herren, die Mehrheit der Ausschussmitglieder ist den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nicht gefolgt, da das Schiffsabfallentsorgungsgesetz ausschließlich der 1:1-Umsetzung der EU-Hafenauffangrichtlinie dienen soll. Auch Verweise auf das Abfallrecht und andere Richtlinien seien als nicht zweckdienlich angesehen worden, zudem unterfielen aktiv gefischte Abfälle nicht der Hafenauffangrichtlinie und seien kosten- und wettbewerbsrelevant für die Häfen. Die Kostenerstattung für aktiv gefischte Abfälle sei zudem abzulehnen, da es keine spezielle rechtliche Regelung dafür gibt, die darauf abstelle. (Thore Stein, AfD: Die kann man schaffen, die kann man schaffen.) Insofern gelte das allgemeine Abfallrecht, wohingegen Schiffsabfälle einem besonderen und gesonderten Abfallrecht unterliegen. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Die Streichung von Paragraf 9 Absatz 2 hat der Ausschuss mehrheitlich abgelehnt, da eine Ermächtigungsgrundlage notwendig und zweckmäßig sei, damit die Landesregierung zukünftig kurzfristig in angemessener Weise auf Erfordernisse der Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft im Land reagieren könne. Meine Damen und Herren, der Agrarausschuss ist hinsichtlich seines mehrheitlichen Votums den wesentlichen Argumenten der Koalitionsfraktionen sowie des Fachressorts gefolgt und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den redaktionellen Änderungsempfehlungen entsprechend der Beschlussempfehlung anzunehmen. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass Sie der Beschlussempfehlung zustimmen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
