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Elke-Annette Schmidt

28.06.2022 Sitzungen 8/25

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 , (Unruhe im Präsidium) wenn wir das hier geklärt haben: Wahl von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes, hierzu Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/819. Wahl eines Mitglieds und von stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/819 – Nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und die stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses des Landtages vom Landtag ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt. Der besondere Ausschuss schlägt Ihnen mit Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/819 vor, die dort aufgeführten Personen zum Mitglied und zu stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes zu wählen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Die Wahl findet in zwei Wahlgängen statt. Wir kommen im ersten Wahlgang zur Wahl eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichts. Damit soll ein stellvertretendes Mitglied auf einen freien Platz im Landesverfassungsgericht gewählt werden. Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin/dem Schriftführer zu meiner Linken vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin/dem Schriftführer am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name der Kandidatin aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten/der Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Die Schriftführerinnen und Schriftführer haben ihre vereinbarten Positionen eingenommen. Bevor ich die Wahl im ersten Wahlgang eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank! Ich eröffne die Wahl eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes. Ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? Herr Förster muss noch … (Der Abgeordnete Horst Förster begibt sich zur Wahlurne.) Wenn dies der Fall ist, dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 18:55 Uhr __________ Wiederbeginn: 19:00 Uhr

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