Elke-Annette Schmidt
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes bekannt. Es wurden 70 Stimmzettel abgegeben. Davon waren 70 Stimmzettel gültig. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Für die Kandidatin Elke Brunotte wurden 70 Stimmen abgegeben, davon waren 70 Stimmen gültig. Es stimmten für die Kandidatin Elke Brunotte 54 Abgeordnete mit Ja, 14 Abgeordnete mit Nein, 2 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 46 Stimmen. Ich stelle fest, dass Frau Elke Brunotte die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Frau Elke Brunotte zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Es stimmten für den Kandidaten Kai Danter 52 Abgeordnete mit Ja, 16 Abgeordnete mit Nein, 2 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 46 Stimmen. Ich stelle fest, dass Herr Kai Danter die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Kai Danter zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Es stimmten für den Kandidaten Alexander Schmidt 50 Abgeordnete mit Ja, 16 Abgeordnete mit Nein, 3 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit der für die Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 44 Stimmen. Ich stelle fest, dass Herr Alexander Schmidt die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Alexander Schmidt zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes gewählt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Den Tagesordnungspunkt 24, Eidesleistung eines Mitglieds und der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes gemäß Paragraf 9 Landesverfassungsgerichtsgesetz, werden wir morgen gegen 17:50 Uhr aufrufen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 68 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 68 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Wahlvorschlag der Landesregierung – Drucksache 8/755 – Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. Gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird der Vizepräsident auf Vorschlag der Landesregierung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages ohne Aussprache auf die Dauer von zwölf Jahren gewählt. Auf Drucksache 8/755 liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Landesregierung vor. Wir kommen zur Wahl. Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin/dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten/der Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Die Schriftführerinnen und Schriftführer haben ihre vereinbarten Positionen eingenommen, (Zuruf aus dem Plenum: Nö.) nehmen sie bitte ein! Vielen Dank! Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank! Ich eröffne die Wahl des Vorsitzenden des Landesrechnungshofes. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 19:45 Uhr __________ Wiederbeginn: 19:51 Uhr
