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99. Sitzung (WP20)

15.10.2025 · 106 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (16)SPD (15)CDU (12)GRÜNE (8)SSW (6)

Kristina Herbst

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 36. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Aufgrund von Erkrankung können an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen: von der CDU-Fraktion die Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann und der Abgeordnete Hauke Göttsch, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Bina Braun und von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Birgit Herdejürgen. – Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Von der Landesregierung ist heute Ministerin Dr. Dorit Stenke ganztags für die Teilnahme an der heutigen Sitzung entschuldigt. Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen Dringlichkeitsantrag eingebracht: Schleswig-Holstein mit zusätzlichen Investitionen voranbringen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3718 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag, Drucksache 20/3718, abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer für die Dringlichkeit ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln erreicht. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 32 A in die Tagesordnung einzureihen und gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 1 und 19 aufzurufen. – Ich höre keinen Widerspruch, das freut mich sehr. Dann verfahren wir so. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 5, 12, 18, 25, 33 bis 37, 39 bis 41 und 43 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 4, 23, 32 und 42. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind folgende Tagesordnungspunkte: 1 und 19, Regierungserklärung sowie „Kreditfinanziertes Sondervermögen des Bundes ausschließlich für zusätzliche Investitionen einsetzen“ sowie der neue Antrag; 2 und 3, Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holsteins; 6 und 20, Große Anfrage sowie Mündlicher Bericht zur Eingliederungshilfe; 13 und 27, Recht auf Bildung und Unterricht sowie „Kooperationen für Oberstufen stärken“; 17 und 24, „Hände weg vom Pflegegrad 1“ sowie Erhöhung des Entlastungsbetrages für Pflegebedürftige; sowie 22 und 26, Zuckersteuer einführen. Ein Antrag zu einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 36. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause und morgen ohne Mittagspause tagen – die ersten zwei Tage bis voraussichtlich 18 Uhr und am Freitag bis voraussichtlich 13 Uhr. (Zurufe) – Die werden schon ganz nervös. – Ja, Freitag ohne Mittagspause bis 13 Uhr. Ich bin meiner Zeit voraus; mal sehen, ob Sie mir hier folgen. Begrüßen Sie mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne: unseren Landeskirchlichen Beauftragten Dr. Wilko Teifke, unsere Leiterin des Katholischen Büros, Beate Bäumer, Marcel Müller-Richter, Geschäftsführer von „Handwerk Schleswig-Holstein“ und Dr. René Koch, Leiter Kommunikation, Wirtschaftspolitik und Betriebsführung der Handelskammer Flensburg, sowie Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen des Kreises Pinneberg in Elmshorn. – Herzlich willkommen hier im Landtag! (Beifall) Wir haben natürlich auch noch unseren Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes Herrn Arp auf der Tribüne. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich darf noch ergänzen, dass die Abgeordnete Eka von Kalben aufgrund ihrer Anwesenheit beim Aus- (Präsidentin Kristina Herbst) schuss der Regionen für die heutige Sitzung entschuldigt ist. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 1, 19, und 32 A auf: Gemeinsame Beratung a) Regierungserklärung „Gemeinsam stark für morgen – Schleswig-Holstein investiert in Wachstum, Klimaschutz, Sicherheit und Zusammenhalt“ Drucksache 20/3708 b) Kreditfinanziertes Sondervermögen des Bundes ausschließlich für zusätzliche Investitionen einsetzen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3652 c) Schleswig-Holstein mit zusätzlichen Investitionen voranbringen Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3718 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Das Wort hat nun unser Ministerpräsident Daniel Günther.

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Daniel Günther

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vergangenen Jahre haben uns alle gefordert. Entscheidend ist, wie wir mit einer solchen Situation umgehen. Wir halten zusammen. Wir stellen uns auf Neues ein, packen mutig an, und diese Stärke trägt uns alle miteinander – heute und in den nächsten Jahren. Aber diese Krisen haben auch gezeigt, wo wir als Gesellschaft und als Staat besser werden müssen. Um für die Zukunft optimal aufgestellt zu sein, brauchen wir mehr Vertrauen, mehr Zuversicht, handlungsfähige Institutionen und wieder mehr Wachstum, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau hier setzen wir an. Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur, Sicherheit und Klimaneutralität haben Bund und Länder im Frühjahr die Grundlage für eine entschlossene zukunftsgerichtete Antwort gelegt. Ja, diese ersten Weichenstellungen von Friedrich Merz nach der Bundestagswahl haben ihm Kritik auch aus den eigenen Reihen eingebracht, aber die Sondervermögen sind richtig, weil wir alle an die Zukunft unseres Landes, unsere Demokratie und unsere wirtschaftliche Stärke glauben, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese zusätzlichen Mittel helfen uns, zentrale Aufgaben unserer Zeit anzugehen und unsere Chancen zu nutzen. Mit den Mitteln des Sondervermögens werden wir in Wachstum, Klimaschutz, Sicherheit und Zusammenhalt investieren und in SchleswigHolstein spürbare Impulse auslösen, die bei den Bürgerinnen und Bürgern im Alltag ankommen. Wir wollen den Aufschwung für Deutschland, für Schleswig-Holstein jetzt. Wir wollen unser Land weiter voranbringen. Dafür investieren wir kräftig und zielgerichtet. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als schwarz-grüne Koalition haben wir für das Sondervermögen nun den Fahrplan für SchleswigHolstein skizziert. Ziel ist es, die Mittel schon in den nächsten fünf Jahren zu verbauen, bis 2030. Das ist der klare Fokus. Damit stärken wir das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Wir vertrauen dabei auf die Zusagen der Bundesregierung, diesen Kurs mit Bürokratierückbau und beschleunigten Planungen zu unterstützen. Die Menschen müssen erleben, dass die Dinge jetzt angepackt werden. Wir haben uns in der Koalition gemeinsam sehr schnell darauf verständigt, wie wir die Mittel des Sondervermögens einsetzen, und geben damit ein klares Signal. Wir investieren in Wachstum, in Klimaschutz, in Sicherheit, in unseren Zusammenhalt. Gemeinsam machen wir unser Land mit diesen Investitionen stark für morgen. Damit die Dinge vor unserer Haustür funktionieren, gehen 62,5 Prozent der Gelder direkt an die Kommunen. Mit diesen rund 2,1 Milliarden Euro können sie die kommunale Infrastruktur in Ordnung bringen, Straßen, Radwege und Schulen bauen oder sanieren. Zeigen Sie mir ein Land in Deutschland, in dem die Beschlüsse so zügig, so kommunalfreundlich, so transparent und so unbürokratisch umgesetzt werden wie hier bei uns in SchleswigHolstein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Heiner Garg [FDP]: Bayern!) (Ministerpräsident Daniel Günther) Das, was in den Kommunen ankommt, kommt unmittelbar bei uns allen an. Aus dem verbleibenden Anteil des Landes fließen darüber hinaus, gemäß unserer Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden, zusätzlich 280 Millionen Euro in den Ganztagsausbau. Auch das ist eine direkte Investition in Bildung und damit in die Zukunft unseres Landes. Wir geben damit unseren Städten und Gemeinden die Planungssicherheit, die sie benötigen, um vor Ort Impulse zu setzen, um zusätzlichen Schwung zu verbreiten und für mehr Aufbruch in unserem Land zu sorgen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem 3,4 Milliarden Euro starken Investitionspaket beschleunigen wir das Wachstum im Land. Wirtschaftliches Wachstum beginnt auf der Baustelle, im Betrieb, im Labor, im Hafen, auf der Schiene. Unser Signal ist eindeutig: Wir investieren kräftig in die wirtschaftliche Basis unseres Landes. Die Grundlage für Wachstum ist eine intakte Infrastruktur. Kaputte Straßen und Brücken kosten Zeit, Nerven und Geld. Wir setzen daher auf eine groß angelegte Sanierungsoffensive, die Infrastruktur verbessert, Lebensadern stärkt. Auf die Bedarfe bei Landesstraßen und Brücken reagieren wir wirkungsvoll. Das ist Jahr für Jahr so viel Geld in diesem Bereich wie noch nie zuvor in SchleswigHolstein, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gemeinsam machen wir damit unsere Verkehrswege fit für morgen. Dazu gehören neben heilen Straßen auch sichere und durchgehende Radwege als echte Alternative auf kurzen Strecken, als Standortfaktor für attraktive Wohn- und Arbeitsorte und für den Tourismus. Das zweite Standbein unserer Verkehrsinfrastruktur ist die Schiene. Schleswig-Holstein ist Drehscheibe zwischen Skandinavien und Mitteleuropa. Wir brauchen eine zeitgemäße Bahn, mehr Verlässlichkeit für Pendlerinnen und Pendler, für Unternehmen, für den Tourismus, für die Logistik. Darum investieren wir mit gleicher Power wie in die Straßen auch in die Bahninfrastruktur bei uns im Norden, unter anderem in die neue AKN-Station Henstedt-Ulzburg West, Planung und Elektrifizierung der Strecke Neumünster–Bad Oldesloe sowie Modernisierung zwischen Jübek und Flensburg. Das ist die richtige Schwerpunktsetzung, die wir an dieser Stelle vornehmen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für mehr Wachstum braucht Schleswig-Holstein neben Schiene und Straße seine Häfen. Unsere Häfen an Nord- und Ostsee sind unverzichtbar für Offshore-Wind, Wasserstoffimporte, maritime Industrie, Fischerei und internationalen Handel. Wer hier investiert, investiert in Wertschöpfungsketten, in Jobs, in den Erfolg unserer Unternehmen. Die Häfen in Kiel, Lübeck, Brunsbüttel, Büsum und Hörnum brauchen diese Mittel. Sanierte Kaianlagen und moderne Infrastruktur sorgen dafür, dass der maritime Aufschwung nicht an maroden Spundwänden scheitert. Mit diesem historischen Investitionspaket sichern wir wesentliche Teile unserer Hafeninfrastruktur langfristig. Aber ich sage darüber hinaus: Häfen in unserem Land sind eine nationale Aufgabe. Deswegen bleibt die Forderung gemeinsam im norddeutschen Verbund: Wir brauchen eine stärkere Unterstützung des Bundes bei der Sanierung unserer Häfen in Deutschland. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir nutzen die Mittel aus dem Sondervermögen mit einem klaren Fokus auf zusätzlichen Impulsen für mehr Wachstum. Unsere Ziele sind mehr Baustarts, mehr Innovation, mehr Produktivität, weil Wachstum die Beschäftigung im Land sichert, weil wirtschaftliches Wachstum gute Bildung möglich macht, weil Wachstum die Voraussetzung für den sozialen Ausgleich in unserer Gesellschaft ist, und weil es das beste Mittel gegen Unsicherheit ist. Wenn Menschen sehen, dass sich etwas bewegt, dass es vorangeht, dann wächst die Zuversicht in unserem Land, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir investieren in Wachstum, aber genauso investieren wir die Mittel aus dem Sondervermögen in unsere Sicherheit. Sicherheit beginnt im Alltag, mit verlässlichen Strukturen, die in der Krise tragen. Die Bedrohungslage durch Russland, hybride Angriffe auf unsere Infrastrukturen, zunehmende Wetterextreme; all das fordert uns. Unsere Antwort ist: Wir machen unser Land in jeder Hinsicht robuster und widerstandsfähiger. Bevölkerungsschutz auf der Höhe der Zeit ist dabei (Ministerpräsident Daniel Günther) eines unserer zentralen Ziele. Wir bauen deshalb in Kiel ein Zentrum für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung auf. Damit bündeln und koordinieren wir Kräfte. Zugleich entwickeln wir die Landesfeuerwehrschule in eine Akademie für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung weiter. Wir investieren umfassend in unsere Sicherheitsinfrastruktur. Auch Krankenhäuser sind Teil dieser kritischen Infrastruktur. Wir stellen daher zusätzliche Mittel bereit, um unsere Krankenhäuser gut aufzustellen, zu modernisieren und zu transformieren, ergänzend zu den bisherigen Krankenhausinvestitionsfinanzierungen und zu den Mitteln aus dem Krankenhaustransformationsfonds. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So können wir neben den großen Neubauprojekten wie in Flensburg, Pinneberg und Großhansdorf viele weitere Kliniken zukunftssicher umbauen. Was für ein gutes Signal für die medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein, dass wir hier einen klaren Schwerpunkt setzen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Schleswig-Holstein wissen wir: Zur Sicherheit gehören auch die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung. Wir investieren daher in Deiche, in den Hochwasserschutz an der Ostsee und in zentrale Bauwerke wie das Schöpfwerk Brunsbüttel. Mit den zusätzlichen Mitteln verstärken wir unsere bisherigen Anstrengungen, damit das Leben an Schleswig-Holsteins Küsten sicher bleibt. Auch energetisch sanierte Landesliegenschaften tragen zum Klimaschutz bei. Mit den Mitteln aus dem Sondervermögen beschleunigen wir deshalb hier die Sanierung gezielt bei fernwärmeversorgten Liegenschaften. Das ist gut fürs Klima, für die Energiekosten und ein starker Impuls für die regionale Wirtschaft. Davon profitieren besonders die Hochschulen, denn viele ihrer Gebäude werden nun deutlich früher saniert. Schon heute haben wir im Land über 6.700 öffentlich zugängliche Ladepunkte für E‑Autos und erfüllen damit die Vorgaben der Europäischen Union zu über 200 Prozent. Wer in Schleswig-Holstein klimafreundlich Auto fährt, der findet landauf, landab Lademöglichkeiten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Na ja!) – Ist so! (Heiterkeit – Zurufe) – Keine Diskussion hier auf der Regierungsbank zu dem Thema. Für eine echte Verkehrswende investieren wir außerdem noch stärker in Ladeinfrastruktur für E‑Busse und für E‑Lkw. Damit gehen wir den logischen nächsten Schritt. Von Verkehr bis zur energetischen Sanierung: Wir denken Klimaschutz in allen Bereichen, und zwar konsequent und verlässlich. Unser Kurs bleibt an dieser Stelle klar: Klimaneutralität bis 2040. Hier brauchen die Menschen klare Ansagen, klare Perspektiven. Je nachdem wie der Wind weht, darf man hier nicht seine Meinung ändern, sondern es muss klar sein, dass dieser Weg konsequent in Schleswig-Holstein gegangen wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Ja, ja!) Meine Damen und Herren, Wachstum schafft Wohlstand, Sicherheit gibt Halt, Klimaschutz bewahrt Lebensgrundlagen. Zusammenhalt ist die Klammer, die alles verbindet. Wir verstärken diese Klammer: konkret und nah am Alltag der Menschen. Zusammenhalt und Vertrauen in den Staat wachsen, wenn Kinder verlässlich einen Platz im Schwimmkurs, wenn Studierende und Auszubildende ein bezahlbares Zimmer finden, wenn bedrohte Frauen unverzüglich in Frauenhäusern unterkommen können. (Tobias Koch [CDU]: So ist es!) Dann merken die Menschen, dass die Klammer hält, dass unser gesellschaftliches Netz trägt. Deshalb investieren wir aus dem Sondervermögen in Jugendbildungsstätten und Jugendherbergen. Deshalb investieren wir in Frauenhäuser, was alleine dort rund 200 neue Plätze bedeutet und ein wichtiges Zeichen für den Schutz von Frauen und Kindern ist. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Deshalb investieren wir in Schwimmbäder: Damit im Land zwischen den Meeren die Menschen, aber insbesondere unsere Kinder, die Möglichkeit haben, schwimmen zu lernen. (Annabell Krämer [FDP]: Opposition wirkt!) (Ministerpräsident Daniel Günther) Deshalb investieren wir in zusätzlichen Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Deshalb investieren wir in die Einrichtungen unserer nationalen Minderheiten: weil Vielfalt und kulturelle Wurzeln wichtiger Teil unserer Stärke sind. So wird Vertrauen in den Staat, in die Demokratie gefestigt, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Damit alle genannten Investitionen schnell im Land ankommen und wirken können, konzentrieren wir die Mittel auf Projekte, die bis zum Jahr 2030 realisiert werden können, und – wir lösen in SchleswigHolstein die Zusage ein – wir setzen die Mittel aus dem Sondervermögen obendrauf; es sind zusätzliche Investitionen. Bereits mit der Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 wird die Landesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen vorschlagen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Rechtlich hat der Bundestag in den vergangenen Wochen die Weichen gestellt, damit das Geld bei den Ländern ankommt. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich an diesem Freitag darüber. Schon heute schaffen wir Klarheit in SchleswigHolstein. Gemeinsam machen wir Schleswig-Holstein schneller, moderner, klimafreundlicher, sicherer und zuversichtlicher. Dieses Signal braucht unser Land – jetzt! In den vergangenen Jahren ist Vertrauen hier und da ins Wanken geraten: mit jeder kaputten Brücke, mit jeder kaputten Schleuse, mit jeder fehlenden Modernisierung. Wir haben schon gegengesteuert, haben investiert und saniert – trotz knapper werdender Mittel. Wir merken aber: Angesichts neuer Herausforderungen brauchen wir jetzt mehr als das. Wir brauchen einen echten Modernisierungsschub in Deutschland. Mit diesem historischen Investitionspaket leisten wir hier im Norden unseren Beitrag. Wir haben in den Vorjahren erfolgreich investiert und modernisiert – mit Blick fürs Ganze, mit Sinn fürs Machbare. Jetzt beschleunigen wir. (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) Wir setzen auf die Kraft des Mittelstands, der Handwerksbetriebe, der Start-ups, der Forschung. Sicherheit ist unser Anspruch für alle, die hier leben. Wir wappnen uns besser gegen den Klimawandel, gegen Angriffe von innen und außen. Unser Land hat alles, was es für eine Zukunft braucht: Menschen, die anpacken, Unternehmen, die investieren wollen, Kommunen, die Verantwortung übernehmen. Wir investieren deshalb in das, was uns zusammenhält. Gemeinsam werden wir SchleswigHolstein moderner, sicherer und klimafreundlicher machen. Gemeinsam machen wir unser Land stark für morgen. – Herzlichen Dank. (Lang anhaltender Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Der Ministerpräsident hat die vereinbarte Redezeit leicht überzogen. Es stehen jetzt weitere 40 Sekunden zur Verfügung. (Heiterkeit – Zurufe: Oh!) Ich eröffne die Aussprache, und das Wort hat die Oppositionsführerin, die Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Serpil Midyatli. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ohne SPD kein Sondervermögen! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ja!)

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerade haben wir die Vorschläge der Landesregierung gehört. (Tobias Koch [CDU]: Die waren super!) Wir, die SPD-Fraktion, haben mit unserem Schleswig-Holstein-Pakt bereits im Juni unsere Vorschläge für eine Investitionsoffensive hier im Landtag vorgelegt. (Beifall SPD) Wir wollen die soziale Infrastruktur der Zukunft bauen, denn die soziale Infrastruktur, verehrte Kolleginnen und Kollegen, gibt Zuversicht und hält unser Land zusammen. Der Bedarf ist überall zu spüren: Kitaplätze fehlen, Schulen müssen saniert werden, der Ganztag kommt nicht voran, das Land braucht mehr bezahlbaren Wohnraum, Krankenhäuser erleben einen kalten Strukturwandel, große Herausforderungen für Wärmewende und Energieausbau, Zivil- und Bevölkerungsschutz fordern unseren Staat, die Wirtschaft lahmt. Es braucht dringend Wachstumsimpulse. Arbeitsplätze müssen geschaffen und gesichert werden. Die Kommunen sind in einer historisch dramatischen Finanzlage. Es gibt also viel zu tun, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Serpil Midyatli) (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) In allen 16 Bundesländern werden nun Pakete geschnürt – mit unterschiedlichen Schwerpunkten, aber immer mit der Anforderung, Antworten und vor allem Zukunftsperspektiven zu geben. – Sie loben sich für den schnellen Kompromiss innerhalb Ihrer Koalition? Aber das kann doch nicht ernsthaft Ihr Maßstab sein. Dieses Paket muss sich doch daran messen lassen, ob es unser Land stark für die Zukunft macht. Das, verehrte Kollegen, ist die Messlatte. Sie haben dank eines historischen Beschlusses von Bundestag und Bundesrat neuen Spielraum für Investitionen. Die Finanzministerin hat das in der vergangenen Woche sehr offen ausgesprochen: Diese Beschlüsse erscheinen wie ein Licht am Horizont. – Genau! Geben Sie es doch endlich zu: Sie stecken in einer Haushaltskrise. Sie hatten keinen Plan, wie es weitergehen soll. Sie haben die Verfassung gebrochen. Sie betreiben Bildungsabbau. Nach acht Jahren stecken Sie in riesiger Haushaltsnot. (Beifall SPD und Annabell Krämer [FDP]) Jetzt, werte Kolleginnen und Kollegen, rettet Sie der Bund, oder wenn ich das einmal so deutlich sagen darf: Eigentlich rettet Sie die SPD. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf SPD: Jawoll!) Denn ohne die SPD – und übrigens ohne die Grünen – (Kopfnicken Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) hätte es wohl weder die Anpassung der Schuldenbremse noch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gegeben, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir haben es schon lange benannt – vor allem mit unserem Vorschlag für den Transformationsfonds: die Reform der Schuldenbremse. Wir haben diese neue Finanzpolitik bereits vor der Wahl eingefordert. Deshalb ist es gut, dass dieses Geld nun fließt, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie haben die Schuldenbremse über Jahre verweigert, und jetzt rettet Sie Ihre verkorkste Haushaltspolitik. Es gibt diesen historischen Beschluss, und Sie wählen selbst große Worte: historisch das größte Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Genau, das ist ja auch so!) Immerhin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hören wir einmal etwas von Ihnen. Ob bei den Haushaltsberatungen oder zum Verfassungsbruch – wenn es um das Landesgeld geht, dann bleiben Sie in diesem Haus regelmäßig stumm. (Beifall SPD) Aber wenn es darum geht, das Geld des Bundes zu verteilen, dann melden Sie eine Regierungserklärung an. Was ist das für ein Amtsverständnis? Stellen Sie sich doch einmal hier in die Debatte, wenn es um Ihre eigene Haushaltspolitik und zur Abstimmung kommt. (Beifall SPD, SSW und FDP) Nun kommt das Investitionspaket, und es wird auf den Weg gebracht. Sie haben nun die Aufgabe, diese Investitionsmittel zum Wohle des Landes einzusetzen. Und was folgt? – Haushaltslöcher werden gestopft. Sie kürzen bei den Landesstraßen, obwohl es einen riesigen Bedarf gibt. Jetzt versuchen Sie mit Bundesgeld, Ihre eigenen Schäden zu reparieren. Sie sollen mit diesem Geld die Brücken und die Straßen reparieren, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Das macht hier den Unterschied. (Beifall SPD) Selbstverständlichkeiten werden als Teil eines historischen Pakets angepriesen. Auch hier hat die Finanzministerin – ein Dank an Sie – das Investitionspaket an einem ganz konkreten Punkt sogar auseinandergenommen. Die Investitionen in unser UKSH und die Krankenhäuser sind eine gesetzliche Aufgabe. Aber genau diese waren von der GüntherRegierung nicht eingeplant. Das lässt tief blicken. Diese Landesregierung kommt offenbar ihren gesetzlichen Aufgaben nicht nach, wenn der Bund diese nicht finanziert. Oder wie sollen wir das sonst verstehen? – Herr Günther, ich bin froh, dass wenigstens die Finanzministerin diesen Umstand einräumt. Besser kann man nicht zeigen, wie tief diese Regierung in einer Haushaltskrise steckt. (Beifall SPD und Annabell Krämer [FDP]) Ich will aber auch einmal festhalten, dass Ihr Investitionspaket hinter unseren Erwartungen zurück- (Serpil Midyatli) bleibt. Am dramatischsten fällt es für alle aus, die eine bezahlbare Wohnung suchen. Eine Wohnungsbauoffensive sucht man vergebens. Eine der größten sozialen Fragen unserer Zeit wird von dieser Landesregierung nicht beantwortet. Erst kürzlich habe ich in der Landeszeitung gelesen, dass eine Lehrerin mit einer vierköpfigen Familie von Flensburg nach Eutin zieht. Und was braucht man, wenn man umzieht? – Eine bezahlbare Wohnung. Es ist eine Landesbedienstete, die gerade mit ihren beiden Kindern auf dem Campingplatz in Preetz wohnt, weil sie keine bezahlbare Wohnung findet. Jetzt frage ich Sie: Wenn schon eine Ihrer Landesbediensteten Schwierigkeiten hat, Wohnraum in SchleswigHolstein zu finden, was sollen dann erst die Alleinerziehenden oder Menschen, die im Tourismus arbeiten, machen? – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich frage Sie: Warum bleibt in diesem historischen Investitionspaket kein Geld für mehr bezahlbaren Wohnraum? (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Der Bund macht genau das und erhöht die Mittel für die Wohnraumförderung. Es gibt mehr Geld vom Bund, aber – zack! – kürzt die Günther-Regierung Landesmittel einfach weg. Das ist nicht der richtige Weg, das wäre nicht unser Weg. Wir erwarten, dass diese Mittel auf die bisherigen Landesund Bundesmittel oben draufkommen. Schauen Sie doch einmal hinüber zum Saarland. Sie machen doch sonst auch immer so gerne Copy and Paste. Dort sehen Sie, wie Landes- und Bundesmittel gemeinsam zu einer echten Initiative werden können. Aber Sie enttäuschen hier. Die Günther-Regierung schnürt ein Investitionspaket, und kommt jetzt endlich die verlässliche Kita? – Fehlanzeige. Die Günther-Regierung schnürt ein Investitionspaket, wird der Milliardenstau in den Schulen endlich aufgelöst? – Fehlanzeige. Das Land muss bei Schule und Kita endlich mit mehr Mitteln mitfinanzieren. Die Kommunen werden das sonst alleine nicht schaffen. (Beifall SPD) Dann meine Lieblingspassage in Ihrer Regierungserklärung, Herr Günther: Sie rühmen sich für die Investitionen für den Ganztag. Mal ganz ehrlich: Wie oft wollen Sie das hier eigentlich noch als Erfolg verkaufen? 2023 haben Sie Versprechungen gemacht. Dann wurden die Kommunen verunsichert. Dann haben Sie es wieder versprochen. Dann muss es einen Brandbrief der Kommunen geben. Ganz ehrlich, die nächtliche Aktion vor dem Briefkasten da drüben haben wir nicht vergessen, Sie aber anscheinend schon. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Ein ordentlicher Partner geht mit den Kommunen anders um, und eine seriöse Haushaltspolitik ist das auch nicht. Verehrte Kollegen, die Günther-Regierung schnürt ein Investitionspaket, und gibt es eine Reaktion auf den anstehenden Mangel an Ärztinnen und Ärzten? – Fehlanzeige. Die Günther-Regierung schnürt ein Investitionspaket, und was ist eigentlich mit der Wärmewende? Wird sie jetzt für alle bezahlbar? – Nein. Ihr eigener Monitoringbericht zeigt doch, dass Sie aktuell Ihre eigenen Ziele verfehlen. Hier käme es auf Investitionen an. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich muss es einmal so deutlich sagen: Kommen Sie mir jetzt nicht mit den Radwegen. Sie vermehren weder den Wohnraum, noch heizen sie das Wohnzimmer, und sie bezahlen auch keine einzige Stromrechnung. (Beifall SPD – Zuruf CDU) – Wir spielen das Land nicht gegeneinander aus. Uns fehlt der bezahlbare Wohnraum. Das ist der Unterschied, den ich hier deutlich machen möchte. (Beifall SPD und SSW) Ich will die Investitionen in Frauenhäuser wirklich anerkennen und begrüßen. Viele, viele Jahre schon setzen wir uns hier fraktionsübergreifend gerade dafür ein, dass die Frauen, wenn sie in Not geraten, wenn sie Gewalt erfahren, Schutz und vor allem Unterkunft finden. Aber der Günther-Regierung fehlt einfach der Blick für das Soziale. Auch hier gäbe es ganz konkrete Beispiele, wie etwa in Mecklenburg-Vorpommern, Länder, die es besser machen, die es sozialer machen. Wir wollen, dass Sozialpolitik, dass Bildungspolitik, dass Gesundheit und Wohnraum endlich wieder in den Fokus dieser Landesregierung rücken. Genau das kommt nämlich direkt bei den Menschen an, und vor allem erleichtert das ihren Alltag. (Beifall SPD) Herr Ministerpräsident, ich möchte Sie gerne an Ihre letzte Regierungserklärung erinnern. Da haben Sie die globalen Veränderungen zu einem Ihrer Schwerpunkte gemacht. Sie haben damals angekündigt, auf die neue Bedrohungslage reagieren zu wollen. Sie kündigen heute ein Zentrum für Sicherheit und den Bevölkerungsschutz an. Das ist also (Serpil Midyatli) die Antwort der Günther-Regierung auf die Zeitenwende. Sie haben im März über die Rolle der Wehrtechnik für unseren Standort gesprochen. Wo sind denn jetzt die Investitionen? Was tun Sie für deren wachsende Bedeutung? Was ist denn nach einem halben Jahr Ihr Wort noch wert? Wo sind denn Ihre Taten? Es reicht nicht, hier die Chancen zu benennen, Sie müssen diese Chancen auch ergreifen. Das ist die Erwartung, die wir an Sie haben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht darum, auf die neuen Lagen zu reagieren. Es muss jetzt darum gehen, auch Wachstumsimpulse zu setzen. Die Wachstumsimpulse des Bundes müssen jetzt verstärkt werden. Diese Mittel dürfen nicht verkleckert werden. Dafür ist die Lage zu ernst. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Die Erwartungen sind groß. Sie dürfen die Menschen nicht enttäuschen. Ich habe den Eindruck, die Günther-Regierung ist überfordert. Das wird übrigens auch dadurch deutlich, dass Sie die Forschung und Entwicklung offenbar ganz aus dem Portfolio des Landes gestrichen haben. (Zuruf CDU) Dabei gäbe es hier zahlreiche Möglichkeiten, in die Zukunft zu investieren, in die Sicherung und vor allem in die Schaffung von Arbeitsplätzen. Wo sind die Investitionen, die nicht nur helfen, Haushaltslöcher zu stopfen, sondern auch, in die Zukunft zu bauen? Dieses Investitionspaket darf kein Feigenblatt für Ihren Verfassungsbruch bleiben. Herr Ministerpräsident, an einer einzigen Stelle werden Sie dann doch konkret und sagen ganz persönlich zu, dass diese Investitionsmittel bis 2030 verbaut werden sollen. Nun ist das mit den Terminzusagen dieses Ministerpräsidenten so eine Sache. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Auf die Fertigstellung der A 20 warten die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner bis heute. In dem Tempo wird das nichts. (Beifall SPD und Annabell Krämer [FDP]) Herr Ministerpräsident, Sie selbst haben in Ihrer Regierungserklärung im März gesagt – ich zitiere –: „… außergewöhnliche Zeiten erfordern … außergewöhnliche Entscheidungen.“ Außergewöhnliche Entscheidungen – davon haben wir heute nichts gehört. Sie selbst haben diese Messplatte gelegt, Sie haben diese Messplatte heute gerissen. Sie sind diesen außergewöhnlichen Zeiten nicht gerecht geworden. Die Menschen in diesem Land müssen sich auf einen Ministerpräsidenten verlassen können. Diese historische Chance hätte eine historische Antwort verdient. Sie aber sind unserem Land heute die Zukunft schuldig geblieben. (Beifall SPD)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat deren Fraktionsvorsitzender Christopher Vogt das Wort. (Beifall FDP – Zuruf CDU: Seine erste Rede! – Dr. Heiner Garg [FDP]: Seine erste Rede heute!)

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorschusslorbeeren sind gerechtfertigt, (Heiterkeit) überraschenderweise auch aus Teilen der Opposition. Diese Landesregierung hat derzeit das politische Glück, dass das Land zum einen ab jetzt Jahr für Jahr deutlich mehr Schulden aufnehmen und zum anderen on top viel Geld aus der Sonderverschuldung des Bundes in unserem Bundesland verteilen darf. Der Titel der Regierungserklärung ist gewohnt blumig, aber leider nicht wirklich zutreffend, denn nachdem Schwarz-Grün bisher mehrere verfassungswidrige Haushalte verabschiedet hatte, investiert nicht Schleswig-Holstein deutlich mehr, sondern man darf jetzt Geld verteilen, für das andere politisch haften. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Die SPD hat bereits für sich reklamiert, dass sie die Landesregierung an dieser Stelle rettet. Ob das so eine gute Idee ist, Frau Midyatli, ist eine andere Frage. Ich glaube, es ist in der Tat nicht dazu geeignet, sich selbst abzufeiern, denn dieses Paket ist keine eigene Leistung der Landesregierung, (Beifall FDP und SPD) sondern basiert auf einem krassen Wortbruch der Union nach der Bundestagswahl. (Beifall FDP) (Christopher Vogt) Der Wortbruch wäre vor der Bundestagswahl sinnlos gewesen. Mit dieser gewagten Wette auf die Zukunft geht eine große Verantwortung einher, denn es handelt sich um das Geld der jungen nachfolgenden Generation, für das nun auch noch Zinsen gezahlt werden müssen. Zu der stark wachsenden direkten Staatsverschuldung kommt schließlich die sehr hohe indirekte Staatsverschuldung in den Sozialversicherungen und Pensionskassen hinzu. Es ist angemessen, dass der Ministerpräsident zu diesem Paket eine Regierungserklärung abgegeben hat. Wir freuen uns immer, wenn Sie hier im Parlament offenbar aus eigenem Antrieb reden, Herr Ministerpräsident. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das kommt nicht oft vor!) Bei Ihnen läuft es in diesen Tagen sowieso, denn nach Ihnen wurde vergangene Woche eine laotische Höhlenkrabbe benannt. – Herzlichen Glückwunsch dazu. (Beifall FDP, SPD, SSW und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zurufe und Unruhe) Ich habe nicht verstanden, warum eine laotische Höhlenkrabbe nach Daniel Günther benannt wird. Gerüchten zufolge soll es daran liegen, dass die Krabbe bei guten Nachrichten rauskommt und bei schlechten Nachrichten in die Höhle verschwindet. (Beifall FDP, SPD und SSW – Heiterkeit) – Entschuldigung, das musste raus. Aus unserer Sicht sind zwei Punkte bei diesem Paket besonders wichtig: Erstens. Wenn man schon viele neue Schulden macht, dann muss das Geld komplett und tatsächlich in zusätzliche Investitionen fließen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Zweitens. Bei den Investitionen muss genau darauf geachtet werden, dass sie die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes spürbar verbessern. Wir haben auf allen drei Ebenen – Bund, Land und Kommunen – erhebliche Zweifel daran, dass das Geld komplett in zusätzliche Investitionen fließen wird, auch wenn dies beteuert wird. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, das deutlich sichtbar ist: Wenn 120 Millionen Euro jährlich in die Landesstraßen fließen sollen, entspricht dies als Summe genau unserem Vorschlag. Diese Summe ist notwendig, damit sich der Zustand der Landesstraßen verbessert und nicht weiter verschlechtert. Aber wenn die Landesstraßenstrategie bei 80 Millionen Euro pro Jahr nur zu zwei Dritteln ausfinanziert ist, ergibt ein einfacher Dreisatz, dass es jährlich 120 Millionen Euro braucht. Somit haben bei Ihnen 40 Millionen für eine Kernaufgabe des Landes gefehlt, meine Damen und Herren. Schwarz-Grün hatte die Mittel zuvor von 90 auf nur noch 80 Millionen Euro gekürzt. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Diese Lücke, diese Kürzung soll jetzt mit Bundesmitteln kompensiert werden. Es ist aber nicht Sinn der Sache, dass die schwarz-roten Schulden dafür missbraucht werden, um ihre schwarz-grünen Haushaltslöcher zu stopfen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das Gleiche gilt für den Ganztagsausbau. Wäre der sonst ausgefallen? Sie haben den Ganztagsausbau mit peinlichen Aktionen von der Investitionsbank völlig verschlafen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das sollen jetzt zusätzliche Investitionen sein? Das ist alles längst verabredet. Herr Ministerpräsident, Sie feiern sich dafür ab, dass Sie zusätzliche Investitionen in unsere Deiche geben. Würden die Deiche sonst nicht erhöht, wenn es dieses Bundespaket nicht gäbe? – Das wäre bedenklich, meine Damen und Herren. Wenn das zusätzliche Investitionen sein sollen! – Bei Deichen hatte ich schon gehofft, dass man dabei ist. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die meisten der von Ihnen verkündeten Maßnahmen sind zwar grundsätzlich nachvollziehbar oder gehen zumindest in die richtige Richtung, aber ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass der stark unterfinanzierte Hochschulbau offenbar gar nicht profitieren soll, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das verstehe ich nicht. Die Wissenschaft ist eine elementar wichtige Kernaufgabe des Landes und von großer strategischer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung unseres Bundeslandes. Es ist ein schwerer Fehler, dass Schwarz-Grün die Hochschulen erneut stiefmütterlich behandelt, denn in der Finanzplanung fehlen beim Hochschulbau schließlich schon jetzt rund 1 Milliarde Euro. Das Signal an die junge Generation finde ich verheerend: Es ist zwar euer Geld, das wir hier verteilen, aber für die Hochschulen bleibt kein Cent übrig. (Christopher Vogt) (Beifall FDP) Wir hatten am vergangenen Donnerstag mit allen Hochschulen eine Anhörung im Bildungsausschuss zum Hochschulvertrag und zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die nächsten Jahre. Die finanzielle Situation der Hochschulen ist ohnehin schon schwierig und wird in wenigen Jahren absolut prekär werden, wenn die noch verbliebenen Rücklagen aufgezehrt sind. Es werden nicht wenige Studiengänge in Schleswig-Holstein geschlossen werden müssen. Viele Arbeitsverträge werden die Hochschulen nicht mehr verlängern können, von einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen ganz zu schweigen. Jetzt kommen Sie mit Ihrem Paket und lassen die Hochschulen bei den Investitionen komplett im Regen stehen. Das können wir in dieser Form nicht nachvollziehen. Das muss unbedingt korrigiert werden. Deswegen können wir Ihrem wichtigen Dringlichkeitsantrag heute nicht zustimmen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP und SPD) Wir werden sehr genau darauf achten, dass das Geld zielgerichtet und effizient ausgegeben wird. Man sollte angesichts des warmen Geldregens aus Berlin jetzt nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Investitionsbedarf bei der Infrastruktur des Landes deutlich größer ist als dieses Paket. Die Landesregierung wird deshalb nicht darum herumkommen, die eigenen Hausaufgaben zu machen. Es bleibt für uns dabei, dass das Land mindestens zehn Prozent der Landesausgaben aus eigenen Mitteln in seine Infrastruktur investieren sollte. Deshalb schlagen wir nicht nur den vorliegenden Antrag vor, sondern auch eine Änderung der Landesverfassung, mindestens zehn Prozent Jahr für Jahr aus eigenen Mitteln in die Infrastruktur zu investieren. Die Neuverschuldung des Landes darf nicht in die Infrastruktur verlagert werden. Das hat man in der Vergangenheit zum großen Teil getan, sodass durch Vernachlässigung der Infrastruktur die Betonschulden gestiegen sind, die man zwar nicht sofort im Haushalt sieht, aber im Alltag spürt. Unsere mittelständisch geprägte Baubranche soll von den Investitionen profitieren können. Die Auftragsvergabe sollte deshalb möglichst unkompliziert und mittelstandsfreundlich erfolgen. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass es beim Land ausreichend Planungskapazitäten geben und dass die Planung in allen Bereichen vereinfacht und beschleunigt wird. – Herr Ministerpräsident, wo bleiben denn der angekündigte Bürokratieabbau und die angekündigte Planungsbeschleunigung? Ich sehe davon überhaupt nichts. (Beifall FDP) Hier ist nicht nur der Bund gefragt, sondern auch das Land, das seine Möglichkeiten zur Planungsbeschleunigung bisher leider noch nicht ausgeschöpft hat, weil sich CDU und Grüne darauf offenbar nicht einigen können. Das sollte schleunigst nachgeholt werden, denn ansonsten droht ein gehöriger Teil des Geldes in Kostensteigerung zu versickern. Der Ministerpräsident hat heute die bemerkenswerte Aussage getroffen, dass Wirtschaftswachstum auf der Baustelle beginnt. Ich würde sagen, Wirtschaftswachstum beginnt beim Planungsrecht, Herr Ministerpräsident. Denn das ist bisher ein Verhinderungsrecht. (Beifall FDP) Wenn es ineffizient ausgegeben wird, kann man noch so viel Geld ausgeben, aber es kommt nicht an. Die Baukapazitäten im Land sind sehr begrenzt. Viele Unternehmen werden sich über die Aufträge freuen, aber man darf nicht aus dem Auge verlieren, dass das Geld möglichst effizient verbaut werden muss und der private Wohnungsbau nicht weiter abgewürgt werden darf. Denn es ist schon jetzt so, dass dort zu wenig passiert. Das ist ein großes soziales Problem. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr muss personell besser ausgestattet werden, damit er die geplanten Projekte tatsächlich umsetzen kann. Noch größeren Handlungsbedarf sehen wir bei der landeseigenen GMSH. Nicht nur die Hochschulen beschweren sich über lange, teure und inflexible Bauverfahren. Sie wollen die Verantwortung für ihre Bauprojekte zukünftig übrigens auf eigenes finanzielles Risiko in die eigene Hand nehmen, also mit eigenem Budget, das immer übertroffen wird. Die Hochschulen sagen: Es wird dann halt teurer. Das geht dann nicht auf unseren Zettel. Wir würden aber dort sozusagen in die Bütt gehen, damit es besser läuft. Die Landesregierung sollte dies sehr zügig ermöglichen, denn die GMSH ist schließlich auch für die vielen Liegenschaften der Bundeswehr in unserem Bundesland zuständig. Wenn die Bundeswehr mit den geplanten Milliardeninvestitionen in Schleswig-Holstein erst einmal loslegt, dann wird (Christopher Vogt) die GMSH damit mehr als ausgelastet sein. Hier braucht es also erhebliche Anstrengungen bei der Aufstellung der GMSH und mehr Pragmatismus bei den Zuständigkeitsbereichen. Ansonsten wird es schon daran scheitern, meine Damen und Herren. (Beifall FDP – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Wir bräuchten diese Milliardenschuldenpakete gar nicht, wenn wir ein gesundes Wirtschaftswachstum hätten. Wenn die öffentlichen Finanzen absehbar wieder gesunden sollen, braucht es eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Ohne gesundes Wirtschaftswachstum verlieren wir schleichend unseren Wohlstand, und die Verteilungskämpfe werden in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Staatliche Investitionen können zum Wirtschaftswachstum beitragen, sie reichen dafür natürlich nicht aus. Es braucht wieder mehr private Investitionen von den privaten Haushalten, aber insbesondere von den Unternehmen in unserem Land. Die Landesregierung muss deshalb in der Wirtschaftspolitik deutlich mehr Anstrengungen unternehmen. Da muss es aus unserer Sicht einen spürbaren Bürokratieabbau geben, die Erschließung und Vermarktung von größeren Industriegewerbeflächen durch die landeseigene WTSH oder auch ein Net-ZeroValley an der Westküste – ein Thema, bei dem sich die Landesregierung, anders als andere Landesregierungen bundesweit, bisher zurückhält. Sie muss sich aus unserer Sicht aktiv darum bemühen, denn das passt doch zu ihrem Koalitionsvertrag. Das unterlassen sie dann. Das verstehe ich an der Stelle überhaupt nicht. (Beifall FDP) Herr Ministerpräsident, Schleswig-Holstein sollte bei den Klimazielen realistisch sein und auf funktionierende Instrumente setzen. Hamburg folgt jetzt Schleswig-Holstein beim Ziel der Klimaneutralität bereits im Jahr 2040. Ich halte das für einen Fehler, denn im Jahr 2027 wird der europäische Emissionshandel auf die Sektoren Verkehr und Wärme ausgeweitet werden. Dieses marktwirtschaftliche Instrument mit der Verknappung von handelbaren CO -Zertifikaten ist viel besser und effizienter als 2 die ganzen planwirtschaftlichen Maßnahmen, die es beim Klimaschutz gibt. Aber es macht keinen Sinn, national und vor allem regional davon abzuweichen. Darauf weisen viele Wissenschaftler explizit hin. Auch viele Wirtschaftsverbände wachen langsam auf, denn es führt zu erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen, während es dem Klima am Ende nicht hilft, meine Damen und Herren. (Beifall FDP – Annabell Krämer [FDP]: Null!) Ich finde es immer toll, dass Sie sich für das Ziel 2040 auf die Schulter klopfen. Sie können zwar nicht erklären, wie Sie ohne große Verwerfungen da hinkommen wollen und reißen schon jetzt die Klimaziele, kriegen keine Photovoltaikanlagen auf Ihre ganzen Dächer, wollen jetzt mit 30 Millionen Euro in die Landesliegenschaften den Klimaschutz voranbringen – – (Zuruf Beate Raudies [SPD]: Das ist nichts!) – Das ist gar nichts. Wir reden über 1.000 Gebäude, da sind 30 Millionen Euro wirklich gar nichts, meine Damen und Herren. Es sollte Ihnen schon zu denken geben, dass Union, SPD und Teile der Grünen in Hamburg anderer Meinung sind. Herr Ministerpräsident, ich finde es bemerkenswert, dass Sie sagen, der Bund sollte beim Klimaziel 2045 bleiben. Warum sollte es dann Schleswig-Holstein nicht auch, frage ich mich an der Stelle. (Beifall FDP – Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Meine Damen und Herren, was uns ebenfalls große Sorge bereitet, ist die Realisierung der dringend benötigten Infrastrukturmaßnahmen des Bundes in Schleswig-Holstein. Wir hatten schon darüber gesprochen. Ich verstehe nicht, wie man bei 500 Milliarden Euro zusätzlichen Schulden für die Infrastruktur einen Großteil der Neubauprojekte öffentlich in Zweifel ziehen kann. Der Bundesverkehrsminister hatte vom Bundesfinanzminister für die kommenden vier Jahre 15 Milliarden Euro mehr gefordert, um die geplanten neuen Ausbauprojekte realisieren zu können. Geeinigt haben sich jetzt Union und SPD auf lediglich 3 Milliarden Euro für vier Jahre. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Ja, das ist ja die spannende Frage, Frau Midyatli. Die Frage ist jetzt: Was passiert denn jetzt konkret mit dem Ausbau der Marschbahn, mit dem Weiterbau der A 20? Bei der A 20 wird beteuert: Ja, das kommt jetzt irgendwie. Ich sähe gerne einmal konkrete Zahlen (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) für die Projekte in Schleswig-Holstein für die nächsten Jahre. Denn ich glaube nicht, dass die alle ausfinanziert sind; ich kann mir das nicht vorstellen. Da braucht es jetzt mal klare Handlungen. (Christopher Vogt) (Beifall FDP und SSW) Meine Damen und Herren, die geplanten fünf statt der möglichen zwölf Jahre Umsetzungszeitraum sind ambitioniert, wenn man sich die bisherige Bilanz der Landesregierung anschaut, zum Beispiel bei den Krankenhäusern. Wo bleiben eigentlich die Investitionsentscheidungen dieser Landesregierung bei den Krankenhäusern? Bisher, nach dreieinhalb Jahren, hat Schwarz-Grün keine getroffen. (Beifall FDP) 200 Millionen Euro sind gut, aber wir reden über ein Investitionsdefizit von rund 1 Milliarde Euro, und da ist das UKSH noch gar nicht dabei. Es sollen offenbar möglichst viele Förderbescheide im Landtagswahlkampf verteilt werden. Man fragt sich: Was soll eigentlich ab 2030 in Schleswig-Holstein passieren? Die spannende Frage ist auch: Was soll eigentlich bei den Kommunen laufen? – Das sind ja rund 2 Milliarden Euro, der deutlich größere Anteil. Übrigens, zu den 62,5 Prozent: Sie mussten ja 60 Prozent an die Kommunen geben. Also so toll ist auch der Anteil – – (Unruhe CDU) – Doch, Sie müssen 60 Prozent an die Kommunen geben; das ist ja der Deal mit dem Bund. (Birte Glißmann [CDU]: Die Differenz! –

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Annabell Krämer FDP

Natürlich!) – Aber das ist die Verabredung mit dem Bund, wenn ich das richtig sehe. (Anhaltende Unruhe) Das können wir uns ja noch einmal angucken. Der kommunale Anteil ist deutlich wichtiger für den Alltag der Menschen als der Landesanteil, glaube ich. Die kommunalen Finanzen sind derzeit extrem angespannt. Das hat verschiedene Gründe: kein Wirtschaftswachstum, aber hohe Kosten für Eingliederungshilfe, für Jugendhilfe, für Inklusion. Die Kommunalaufsicht des Landes streicht munter die Investitionen der Kommunen zusammen. Wir schlagen vor, dass das Geld der Kommunen vor allem in den Schulbau und die Sport- und Schwimmstätten investiert wird. Da gibt es riesige Bedarfe. Das käme dann auch der Bildung der jungen Generation besonders zugute. Meine Damen und Herren, abschließend sage ich: Das Extrageld des Bundes muss wirklich unbedingt in tatsächlich zusätzliche Maßnahmen investiert werden. Es darf nicht dazu genutzt werden, um Haushaltslöcher zu stopfen. Das wäre mit Blick auf das Grundgesetz problematisch, aber auch unfair gegenüber der jungen Generation. Das Land muss sich mit Blick auf den Hochschulbau korrigieren. Das geht so nicht. Auch hier sehen wir eine klare Verpflichtung gegenüber der jungen Generation, die nicht erfüllt wird. Es muss auf allen Ebenen eine deutliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und einen massiven Bürokratieabbau geben. Ansonsten wird das Geld äußerst ineffizient versickern und wenig im Land voranbringen. Das ganze Programm ist eine Wette auf die Zukunft, die jetzt auch gelingen muss. Der Schuss muss wirklich sitzen. Nutzen Sie diese Gelegenheit sinnvoll, damit für die Menschen tatsächlich etwas vorangeht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP – Zuruf CDU – Heiterkeit –

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Lang anhaltender, nicht enden wollender Beifall! – Zuruf: Kommt nicht mehr vor, oder was? –

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Steht jetzt jedenfalls im Protokoll! – Lukas Kilian [CDU]: Weil du es reingerufen hast!)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 3,4 Milliarden Euro Investitionen in Schleswig-Holstein – dass wir hier über eine solche Summe beraten und entscheiden können, hat es noch nie zuvor gegeben. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Dr. Kai

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Dr. Kai Dolgner SPD

Wie die CDU es gefordert hat?) Deshalb kann man dieses Investitionspaket zu Recht als historisch bezeichnen. Lassen Sie mich bei aller Freude allerdings darauf hinweisen, dass diese Investitionen durch neue Schulden finanziert werden. Auch wenn es der Bund ist, der diese Kredite aufnimmt, so sind es doch wir alle, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Zinsen für diese neuen Kredite bezahlen müssen. Deshalb stehen wir in der Verantwortung. Es ist unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit, dafür zu sorgen, dass wir aus diesen Geldern das Bestmögliche für (Tobias Koch) unser Land machen und damit wirklich etwas Sinnvolles für Schleswig-Holstein gestalten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen mit diesem Investitionsschub erstens die dreijährige Phase von Stagnation und Rezession in Deutschland beenden und wieder auf den Pfad von Aufschwung und Wirtschaftswachstum zurückkehren, ohne den unser Wohlfahrtsstaat nicht funktioniert. Gleichzeitig ist das Sondervermögen – zweitens – Teil der Antwort auf die militärische Bedrohung, in der sich Deutschland und Europa aufgrund der russischen Aggression befinden. Das Sondervermögen ist Bestandteil der Zeitenwende und soll für Investitionen in sicherheitsrelevante Infrastruktur dienen. Drittens ist das Sondervermögen Antwort auf die Gefahr für unsere Demokratie, die von immer stärker werdenden Kräften an den Rändern des Parteienspektrums ausgeht. Diese Extremisten und Populisten zurückzudrängen, wird nur gelingen, wenn wir die Handlungsfähigkeit des Staates unter Beweis stellen, die Probleme unseres Landes lösen (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das klappt ja richtig gut in Berlin!) und verloren gegangenes Vertrauen bei den Menschen in die Politik zurückgewinnen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, dieser dreifachen Aufgabenstellung müssen wir uns bewusst sein, wenn wir heute über die Mittel des Sondervermögens beraten: Wirtschaftswachstum auslösen, Resilienz gegenüber äußerer Bedrohung schaffen und spürbare Verbesserungen für die Menschen in unserem Land erreichen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Das Gute dabei ist – ich bin überzeugt davon –, dass der Vorschlag der Landesregierung genau dieser dreifachen Aufgabenstellung gerecht wird. Erstens. Die Rückkehr zu Aufschwung und Wirtschaftswachstum wird dadurch gelingen, dass wir die Mittel des Sondervermögens nicht peu à peu über die nächsten zwölf Jahre verteilen, sondern kraftvoll in den nächsten fünf Jahren einsetzen werden. Was wir brauchen, ist eine echte Initialzündung. Die öffentlichen Investitionen müssen jetzt schnell für Aufträge und Beschäftigung sorgen, damit ein Stimmungsumschwung erfolgt, der dann weitere Investitionen der Privatwirtschaft nach sich zieht, sodass damit Deutschland wieder zu einem gesunden Wirtschaftswachstum zurückkehrt. Dabei wird nicht jedes einzelne Projekt in fünf Jahren zu realisieren sein. Ein großes Zentralklinikum oder eine neue Eisenbahnlinie zu planen und zu bauen wird vermutlich etwas länger dauern. Wichtig ist aber, dass wir damit jetzt unverzüglich beginnen, schnellstmöglich Aufträge erteilt werden und die Bagger rollen. Nicht kleckern, sondern klotzen muss jetzt die Devise sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die zweite Aufgabenstellung – mehr Resilienz gegen äußere Bedrohung – erfüllen wir, indem der Schwerpunkt der Investitionen des Landes auf dem Verkehrssektor liegt. Straßen, Schienen und Häfen sind elementarer Bestandteil der sicherheitsrelevanten Infrastruktur. Hier geht es nicht zuletzt um Nachschub- und Versorgungswege nach Skandinavien, nach Polen und ins Baltikum. Dafür braucht es gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur in Schleswig-Holstein. Auch die Investition in Krankenhäuser verbessert unsere Resilienz im Krisenfall, nicht nur grundsätzlich für die Versorgung unserer Bevölkerung, sondern im Fall der Fälle auch für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und unserer NATO-Partner. Und: Wir investieren ganz direkt in den Schutz unserer Bevölkerung, indem wir eine zentrale Leitstelle für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung aufbauen und weitere Trainings- und Schulungseinrichtungen für die Hilfsorganisationen im Land schaffen werden. Überall dort, wo wir mit diesem Investitionspaket in energetische Gebäudesanierung investieren, in Landesliegenschaften, in Jugendherbergen und Jugendbildungsstätten, in soziale und kommunale Einrichtungen, sollten nach unseren Vorstellungen diese Investitionen möglichst dazu genutzt werden, um Notstromversorgung für diese Gebäude sicherzustellen. Auch das ist Teil von mehr Resilienz im Krisenfall. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Tobias Koch) Drittens. Die beste Garantie dafür, dass die Maßnahmen dieses Investitionspakets für die Menschen bei uns im Land schnell spürbar und sichtbar werden, besteht darin, dass wir sie nicht über den Flaschenhals der Landesverwaltung abwickeln, sondern direkt vor Ort in den über 1.000 Kreisen, Städten und Gemeinden unseres Landes. Deshalb haben wir – deshalb hat die Landesregierung – sehr frühzeitig ohne gesetzlichen Zwang entschieden, (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) 62,5 Prozent aller auf Schleswig-Holstein entfallenden Mittel – – (Christopher Vogt [FDP]: Na ja, aber es stand im Referentenentwurf!) – Hat sich im Gesetzentwurf nicht niedergeschlagen, Herr Kollege; findet sich dort nicht. (Christopher Vogt [FDP]: Es stand aber im Referentenentwurf drin!) – Entscheidend ist, was am Ende beschlossen wurde. Wir hätten das nicht tun müssen, wir tun es trotzdem. (Unruhe CDU – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) Deswegen müssen wir darüber nicht weiter diskutieren. (Beifall CDU) 62,5 Prozent aller auf Schleswig-Holstein entfallenden Mittel des Sondervermögens leiten wir an die Kommunen weiter.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, darf ich das denn so verstehen, dass Sie keine Zwischenfrage zulassen?

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Tobias Koch CDU

Das haben Sie genau richtig verstanden. (Annabell Krämer [FDP]: Ach, nee!) – Alles gesagt. – Mit dem Geld für die Kommunen können dort jetzt Schulen und Kitas gebaut werden, Gemeindestraßen und Radwege, Sportstätten und Feuerwehrgerätehäuser. All das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Menschen in Schleswig-Holstein und macht ihr Leben besser. Die pauschale Zuweisung dieses Anteils an die Kommunen bedeutet nichts weniger, als dass die gesamte Abwicklung so unbürokratisch wie möglich erfolgt. Die einzelnen Projekte müssen nämlich nicht vorher beantragt und genehmigt werden. Es braucht keine komplizierten Fragebögen und mehrseitigen Formulare, und es gibt auch nichts, was nachts in einen Briefkasten geworfen werden müsste, um damit einen Antrag zu stellen. (Zurufe FDP: Oh! – Unruhe SPD – Martin

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Martin Habersaat SPD

Sie arbeiten ja noch die Dinge ab, die im Briefkasten waren! – Vereinzelte Heiterkeit) Jede Kommune wird demnächst genau wissen, welcher Betrag auf sie entfällt. Im Rahmen der Vorgaben des Bundesgesetzes kann sie damit in eigener Verantwortung entscheiden, welche Projekte sie mit diesem Geld umsetzt. Danach reicht die Kommune die Rechnungen ein und bekommt die Ausgaben aus den Bundesmitteln erstattet. Unkomplizierter kann man ein solches Verfahren, glaube ich, nicht entwickeln, als es jetzt vorgesehen ist. (Beifall CDU und Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Mit dem 62,5-prozentigen Anteil und der damit verbundenen stolzen Summe von 2,1 Milliarden Euro für die Kommunen ist das Ende der Fahnenstange noch nicht einmal erreicht. Denn aus den verbleibenden 1,3 Milliarden Euro des Landes werden außerdem die bereits zugesagten Investitionen in die Baumaßnahmen des schulischen Ganztages mit 85 Prozent gefördert. Das Bildungsministerium kalkuliert gegenwärtig mit zusätzlichen 280 Millionen Euro, und zwar über die 200 Millionen Euro hinaus, die Bund und Land bereits in den Ausbau des schulischen Ganztages investiert haben. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Auch diese zusätzlichen 280 Millionen Euro fließen in die Kommunen, sodass sich deren Anteil am Gesamtvolumen des Sondervermögens im Grunde von 62,5 auf 70 Prozent erhöht. Noch kommunalfreundlicher als diese Landesregierung kann man kaum sein. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Lachen Christopher Vogt [FDP] – Serpil Midyatli [SPD]: Die stehen auch jubelnd vor der Tür! – Kianusch Stender [SPD]: Die Kommunen lieben Sie! – Weitere Zurufe) (Tobias Koch) – Ja, die Kommunen sind in der Tat sehr zufrieden. Wir werden landauf, landab dafür gelobt, was wir hier entschieden haben. (Zurufe) – Beruhigen Sie sich, Frau Kollegin. – Diese Baumaßnahmen für den schulischen Ganztag, also Mensen für ein warmes Mittagessen, zusätzliche Räume für verlässliche Ganztagsbetreuung werden die Familien entlasten, werden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern und damit das Leben von Kindern und Eltern einfacher machen. (Beifall CDU, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber es sind nicht nur diese Investitionen auf kommunaler Ebene, die direkt den Menschen zugutekommen. Natürlich profitieren sie auch von Straßen und Schienen und von besseren Krankenhäusern, die mit den Mitteln des Landes gebaut werden. In dem Investitionspaket der Landesregierung stecken weitere Bestandteile, die sich ebenfalls unmittelbar auf die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein auswirken. 25 Millionen Euro für Neubau und Sanierung von Schwimmsportstätten sind ein solcher weiterer Baustein, von dem Jung und Alt gleichermaßen profitieren werden. (Beate Raudies [SPD]: Das reicht für ein Schwimmbad, Herr Koch! – Annabell Krämer [FDP]: Das sind zwei Schwimmhallen!) Jungen Menschen kommen zudem die 10 Millionen Euro Förderung für junges Wohnen für Studierende und Auszubildende zugute, ebenso die 25 Millionen Euro für Jugendherbergen und Jugendbildungsstätten. Mit 30 Millionen Euro werden zusätzliche Frauenhausplätze in Schleswig-Holstein geschaffen, um Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, eine Zuflucht zu bieten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie nun eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Stender?

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Tobias Koch CDU

Ja, natürlich. (Heiterkeit und Zurufe – Annabell Krämer [FDP]: Angst vor Frauen! – Weitere Zurufe) – Dazu hatte ich ja alles gesagt. Hier weiß ich auch noch nicht, was kommt.

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank, Herr Koch. – Ich habe eine Frage zu den Schwimmstätten, die Sie gerade angesprochen haben. Wir hatten ja erst am Montag wieder den Lenkungsausschuss zum Sportland, in dem wir über die Frage gesprochen haben. Wie ist es denn zu der Entscheidung gekommen, dass es jetzt einen Fokus auf die Schwimmstätten und nicht auf die vielen anderen Sportstätten gibt? – Das ist das eine. Das andere ist – die Kollegin Raudies hat es ja gerade schon reingerufen –: Was planen Sie denn, mit 25 Millionen Euro für Schwimmstätten eigentlich zu machen? Wir sehen gerade bei uns die Problematik des Freibads Weiche, das neu gebaut werden musste. Da habe ich mich einmal näher damit auseinandergesetzt, was die Investitionskosten und was die Betriebskosten von Schwimmstätten sind. Mit 25 Millionen Euro kommt man aus meiner Sicht bei dem großen Sanierungsstau, wie er in Schleswig-Holstein ansteht, sowie den Neubauten, die geplant sind, nicht so weit. – Sehen Sie, Herr Kollege Stender: Wenn die Kommunen 2,1 Milliarden Euro für kommunale Infrastruktur bekommen, dann steht es den Kommunen frei, das gesamte Geld, wenn sie wollen, in Sportstätten zu investieren. Deswegen glaube ich: Um alle anderen kommunalen Sportstätten brauchen wir uns als Land nicht mehr zu kümmern. Schwimmsportstätten, wissen wir, sind extrem teuer. Sie kennen die Projekte bei sich in der Stadt, die im Augenblick an der Finanzierung scheitern. Deswegen haben wir an der Stelle gesagt: Wir haben das gemeinsame Ziel, alle Kinder sollen schwimmen lernen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dort greifen wir finanziell unter die Arme. Natürlich bauen wir als Land mit 25 Millionen Euro jetzt nicht irgendwie eine Schwimmsportstätte. Natürlich wird es ein Förderantrag sein, bei dem wir einen Zuschuss gewähren, um mehrere Schwimmsportstätten zu ermöglichen und vielen Kommunen unter die Arme zu greifen, die genau das tun wollen, nämlich neue Schwimmhallen bauen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Tobias Koch) Meine Damen und Herren, mit den bisherigen Ausführungen habe ich beschrieben, wie der Vorschlag der Landesregierung den drei großen Aufgabenstellungen gerecht wird: Initialzündungen für Wirtschaftswachstum mit schneller und unbürokratischer Umsetzung, Resilienz vor Krisen und Bedrohungen durch die Schwerpunkte Verkehr, Krankenhäuser und Bevölkerungsschutz, spürbare Verbesserungen für die Menschen in Schleswig-Holstein durch den Ausbau des schulischen Ganztags und viele weitere Projekte auf Landes- und Kommunalebene. Die verbleibenden Minuten meiner Redezeit will ich dafür nutzen, um noch deutlicher zu machen, was damit konkret verbunden ist. Lassen Sie mich auf den Verkehrsbereich eingehen. Von den dafür vorgesehenen 550 Millionen Euro entfallen 200 Millionen Euro auf dem Bereich der Landesstraßen. Verteilt auf fünf Jahre bedeutet das 40 Millionen Euro pro Jahr mehr, als derzeit im Haushalt mit 80 Millionen Euro eingestellt sind. Damit kann nicht nur die Kürzung von 10 Millionen Euro aus dem Jahr 2024 rückgängig gemacht werden, (Lachen Christopher Vogt [FDP]) sondern auch der ehemalige Jamaikaansatz, Herr Kollege Vogt, von 90 Millionen Euro kann damit auf die 120 Millionen Euro aufgestockt werden. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) So viel Geld wurde noch nie zuvor in Landesstraßen in Schleswig-Holstein pro Jahr investiert. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit können dann zahlreiche Landesstraßen zusätzlich saniert werden, die im Augenblick aufgrund von Preissteigerungen nicht realisiert werden können. Wir investieren nicht nur in Straßen, Brücken und begleitende Radwege, sondern den gleich hohen Betrag investieren wir auch in die Schieneninfrastruktur. Konkrete Beispiele hat die Landesregierung schon genannt, aber das sind nur einige wenige Beispiele. Da werden noch ganz viele weitere Maßnahmen dazukommen, denn mit 200 Millionen Euro lässt sich da einiges erreichen. Dritter großer Block im Verkehrsbereich sind die Häfen. Auch da sind Beispiele genannt. Ich will hier noch einmal insbesondere für den Hafen Büsum werben, immerhin einer der wenigen landeseigenen Häfen im Land, die wir haben. (Sybilla Nitsch [SSW]: Da gibt es ein paar mehr!) Mit dem Ausbau des Hafenbeckens 4 besteht hier ein erhebliches zusätzliches Potenzial. Nicht zuletzt war der Hafen Büsum auch einmal NATO-Verlademöglichkeit. Es sind genau solche Kapazitäten und Strukturen, die wir in der jetzigen Zeit leider wieder benötigen. (Beifall CDU, Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Bei den 200 Millionen Euro für Krankenhäuser würde ich zuallererst an diejenigen Maßnahmen denken, die aufgrund der Krankenhausstrukturreform notwendig und vom Bund mitfinanziert werden. Hier gilt es, die Kofinanzierung für den Landesanteil von 25 Prozent sicherzustellen, damit wir die restlichen 50 Prozent vom Bund dazubekommen. Hier denke ich vor allem an die Pläne im Kreis Nordfriesland mit dem Neubau des Krankenhauses in Husum. Das scheint mir ein sehr geeignetes Projekt dafür zu sein. (Beifall CDU, SSW und Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Andere Krankenhausinvestitionen werden klassischerweise jeweils zu 50 Prozent von Land und Kommunen finanziert. Bei diesen Vorhaben kann nun aus den Mitteln des Sondervermögens der entsprechende Landesanteil dargestellt werden. (Beate Raudies [SPD]: Wat‘n Glück!) – Ja, da freuen wir uns in der Tat. – Zu guter Letzt gehört zu den Krankenhäusern natürlich auch das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein dazu. Hier ist das Land in der Verantwortung, die erforderlichen Investitionen zu 100 Prozent aufzubringen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Landesregierung das UKSH eingeplant hat: 75 Millionen Euro für energetische Gebäudesanierung am UKSH, das begrüßen wir sehr. Meine Damen und Herren, eine Bedrohung, auf die wir ebenfalls reagieren müssen, ist der Schutz unserer Küsten vor steigenden Meeresspiegeln und den daraus resultierenden zunehmenden Hochwassersituationen – und das zunehmend auch an der Ostsee, wie wir bitter gelernt haben. Dem trägt der Vorschlag der Landesregierung mit 30 Millionen Euro für Küstenschutzmaßnahmen an der Ostsee Rechnung. Steigende Wasserstände stellen auch eine Gefährdung für Schleswig-Holsteins größtes Industriege- (Tobias Koch) biet in Brunsbüttel dar. Neben den bereits bereitstehenden Haushaltsmitteln gelingt es jetzt, den Bau des erforderlichen neuen Schöpfwerks in Brunsbüttel mithilfe des Sondervermögens vollständig auszufinanzieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sonst wäre das Industriegebiet auch abgesoffen!) Sie sehen: Investitionsbedarfe gibt es reichlich. Aber auch diese große Summe von 1,3 Milliarden Euro ist letztlich endlich. Es handelt sich deshalb schon um mehr als wohlfeile Kritik aus der Opposition, jetzt zu monieren, dass manche Bereiche zu wenig oder gar nicht berücksichtigt worden sind. Allen alles zu versprechen, Frau Kollegin Midyatli, ist noch kein Konzept. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Genau das machen Sie aber. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jeder Euro, der an einer anderen Stelle ausgegeben werden sollte, müsste ja vorher bei den genannten Bereichen reduziert werden. Das halte ich aber nicht für richtig, denn ich glaube, die Schwerpunkte hat die Landesregierung genau richtig gesetzt mit Bildung, mit Verkehr, mit Energie- und Klimaschutz, mit Sicherheit und mit dem Zusammenhalt der Gesellschaft. Das sind doch die richtigen Prioritäten. Genau um die am Anfang beschriebenen drei wesentlichen Aufgaben zu erfüllen, muss man Prioritäten setzen, weil das Geld eben nicht dafür reicht, alles zu finanzieren, was im Augenblick wünschenswert wäre. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Natürlich müssen wir über die Investitionen hinaus auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese zusätzlichen Mittel tatsächlich verbaut werden können. Wir werden also zwangsläufig über gewisse Personalaufwüchse sprechen müssen, damit wir diese Investitionen so schnell umsetzen können, wie wir uns das alle wünschen, was wir im Rahmen des Haushalts weiter zu beraten haben. Das ist dann der zweite Schritt. Heute freuen wir uns über das große Investitionspaket, und ich bitte um Zustimmung zum begleitenden Antrag der Koalition. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Infrastruktur ist mehr als nur Beton. Infrastruktur ist die Voraussetzung für Lebensqualität, sie ermöglicht Mobilität und ist damit die Basis dafür, bestimmte Grundbedürfnisse erfüllen zu können. Infrastruktur schafft Zugang zu Arbeitsplätzen und Gesundheitseinrichtungen, sie beeinflusst Standortentscheidungen von Unternehmen und hat damit einen unmittelbaren Einfluss nicht nur auf die Wertschöpfung einer Region, sondern auch auf den Wohlstand der Menschen, die in dieser Region leben. Infrastruktur ist also die Grundlage für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land. Auch diese Funktion dürfen wir nicht vergessen. Kurz gesagt ist Infrastruktur eine Grundsäule für eine funktionierende Gesellschaft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Weil die gesamtgesellschaftliche Relevanz so groß ist, war es uns immer wieder wichtig, darauf hinzuweisen, dass man es häufig nicht schafft, eine solche Infrastruktur aus den Mitteln des laufenden Haushalts zu finanzieren. In der Vergangenheit hat Schleswig-Holstein mit dem Sondervermögen IMPULS gute Entscheidungen getroffen, um auch langfristige Projekte finanzieren zu können. Aber es war auch schon früher richtig, dass man Infrastruktur kreditfinanziert, um Potenziale heben zu können. Ich will jetzt nicht über die Reform der Schuldenbremse sprechen, ich will Sie nur daran erinnern, dass auch das noch ansteht, damit wir hier nicht nur ein kurzes Feuer haben, sondern tatsächlich eine strukturelle Veränderung erreichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Blicken wir auf den Stand der Infrastruktur in Schleswig-Holstein, kann man es so zusammenfassen: Wir haben viel erreicht, aber noch einiges zu tun – das kenne ich von diversen grünen Wahlkämpfen. Aus dem neuesten Infrastrukturbericht ging hervor, dass allein in den Jahren 2022/2023 über 1,3 Milliarden Euro investiert werden konnten. Trotzdem fallen uns allen Beispiele aus dem (Lasse Petersdotter) Alltag ein, wo noch etwas zu tun ist: bei Krankenhausinvestitionen, bei nicht sanierten Straßen, bei den Schienen im Land, bei den Häfen im Land, aber auch bei der sozialen Infrastruktur und der energetischen Sanierung. Es ist sehr viel leichter, die Probleme zu beschreiben, als sie zu beheben, und die Idee, dass die Lösung so groß sein muss wie das Problem, haben wir hier zu Beginn der Legislaturperiode sehr häufig gehört. Ja, das bewerkstelligt dieses Programm von 3,4 Milliarden Euro tatsächlich nicht. Es wäre unseriös, das zu behaupten. Das bewerkstelligt aber auch das 500-MilliardenProgramm der Bundesregierung nicht. Wir dürfen nicht vergessen, dass von den 500 Milliarden Euro ein Betrag von 400 Milliarden Euro verteilt wird, und ich werde genau darauf achten, was da passiert. Das bedeutet, dass wir Schwerpunkte setzen und ehrlich kommunizieren müssen, welche Bedarfe befriedigt werden können und welche Forderungen zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht erfüllt werden können. Das ist unsere Verantwortung. Wenn man daran denkt, was die Leute an Erwartungen haben, dann ist das vor allem, dass etwas vor der Haustür passiert, und das ist das, was von den Kommunen investiert wird. Ein Großteil der Investitionen im deutschen Staatsgefüge werden von den Kommunen geleistet. Deswegen war es richtig, dass wir damals als erstes Bundesland den Satz von 62,5 Prozent festgelegt und den Kommunen gesagt haben: Ihr könnt weitgehend frei darüber verfügen; wir sind nicht die Institution, die noch tausend Regeln darüberlegt. – Denn die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sind frei gewählt und haben die großen Aufgaben, an die alle als Erstes denken: Schule, Kita, Wohnungsbau. Das sind alles Aufgaben, die bei den Kommunen anstehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Krämer?

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Annabell Krämer FDP

Danke, Herr Kollege. – Ich weiß, dass Sie keine Angst vor meinen Zwischenfragen haben und die zulassen, deshalb habe ich mich noch einmal hierhin gestellt. Geben Sie mir recht, dass die Landesregierung die Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden geschlossen hat, als sie noch davon ausging, dass ein Mindestvolumen von 60 Prozent an die Kommunen ausgekehrt werden muss, weil das im Referentenentwurf der Bundesregierung stand? – Der Wirklichkeit entspricht, dass im Referentenentwurf diese 60 Prozent angesprochen waren. Der Erfahrung der Landesregierung entspricht aber auch, dass Referentenentwürfe der Bundesregierung längst nicht immer da landen, wo sie starten. Gucken wir uns die Nachrichtenlage der letzten 24 Stunden an. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben in den letzten Jahren immer wieder eine Debatte um die Infrastruktur geführt, und eine der Schlussfolgerungen aus dieser Debatte ist, dass eine schlechte Infrastruktur hohe Kosten hat, und zwar nicht nur finanzielle, sondern auch gesellschaftliche. Deswegen finde ich es richtig, dass wir mit dem Landesanteil – wie gesagt: von 3,4 Milliarden Euro gehen 2,1 Milliarden Euro an die Kommunen, das ist schon ein Schwerpunkt – Schwerpunkte setzen, und zwar sechs Schwerpunkte: erstens Bildung, zweitens Verkehr, drittens Energiewende/Klimaschutz/Klimaanpassung, viertens Krankenhäuser, fünftens soziale Infrastruktur und sechstens Bevölkerungsschutz. Wenn man das durchgeht, dann fallen einem natürlich Schwerpunkte ein, bei denen man sich nicht wiederfindet, bei denen man fragt: Was ist denn mit diesen oder jenen Aufgaben, die weiter wichtig bleiben? – Wir hören ja morgen nicht auf zu arbeiten. Es ist unser Anspruch, dass man von den Mitteln etwas merken muss. Wenn wir in jeden Bereich einen Teil gäben, dann wäre am Ende des Tages im Lande nichts zu sehen. Deswegen war es notwendig und richtig, Schwerpunkte zu setzen. Die Schwerpunkte orientieren sich am Alltag der Gesellschaft, und wir reagieren auf das Bedürfnis, dass Probleme im Alltag wirklich gelöst werden und sich die Lebensqualität im Alltag erhöht. Wenn man die sechs Schwerpunkte, die ich gerade genannt habe, in der Holstenstraße einmal laut riefe, dann wäre die Resonanz positiv, und das ist etwas, das Politik zu bewerten hat. – Vielen Dank, dass das geklappt hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Lasse Petersdotter) Bevor ich konkreter auf die einzelnen Maßnahmen eingehe, möchte ich auf das eingehen, was die Opposition hier heute gesagt hat und was der SSW, der gleich ja noch kommt, vermutlich sagen wird. (Beate Raudies [SPD]: Sie wissen, was wir denken? – Unruhe) – Ja, Frau Kollegin Raudies, ich lese Pressemitteilungen, das schadet nicht, und deswegen weiß ich auch schon, dass der SSW beispielsweise die 10 Millionen Euro für die Minderheiten sehr positiv sieht und sagt, dass das in die richtige Richtung geht. Ich weiß aber auch, dass es am Ende auf die Ausgestaltung ankommt, und da ist es besonders wichtig, neben dem Minderheitenbeauftragten Herrn Callsen auch den SSW unmittelbar einzubinden, damit das Geld da landet, wo es gebraucht wird und wo die Leute selbst mitbestimmen können, wie es zu laufen hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Aber ich wollte mit der FDP anfangen: Es war erwartbar, dass Sie die Frage der Zusätzlichkeit kritisieren. Meiner Auffassung nach haben Sie ein diffuses Verhältnis zur Zusätzlichkeit. Wenn Ihr Anspruch ist, dass Ausgaben immer nur dann als zusätzlich gelten, wenn niemand vorher danach gefragt hat, ob das Geld da gebraucht würde, oder dass ausschließlich neue Maßnahmen finanziert werden dürfen, dann werden wir diesem Anspruch nicht gerecht. (Serpil Midyatli [SPD]: Das hat er gar nicht gesagt!) Der Anspruch, den wir haben, ist, dass die Mittel in der Finanzplanung nicht bereits berücksichtigt sein dürfen. Wir können schon auf Probleme reagieren, die bestehen – den Anspruch sollten wir gemeinsam haben –, aber sie dürfen nicht bereits finanziert sein. Wenn Sie sagen, dass wir die Krankenhäuser noch nicht ausfinanziert haben, dann ist es eine zusätzliche Ausgabe, dass wir sie jetzt besser ausfinanzieren. Das Gleiche gilt beim Ganztagsbereich und bei der Straße. Bei der Straße geht es um einen Streitwert von 10 Millionen Euro – 10 Millionen Euro von 3,4 Milliarden Euro! Im Jahr 2024 haben wir die Mittel für die Straße von 90 Millionen auf 80 Millionen Euro reduziert. Da war von der Kehrtwende der Bundesregierung noch überhaupt nichts zu erahnen, das konnte doch keiner antizipieren! Dass wir jetzt als Reaktion den Mittelansatz wieder auf 120 Millionen Euro anheben – mehr fordert nicht einmal die FDP für die Straße, das tut mir körperlich fast weh –, kann doch nicht als nicht zusätzlich gewertet werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zurufe)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Herr Kollege, ich kann es nachvollziehen, dass es Ihnen körperliche Schmerzen bereitet, dass für die Landesstraßen jetzt das Geld ausgegeben wird, das dringend erforderlich ist. (Beifall FDP und SSW) Wenn man erklärt – es war ja niemand Geringes als der Ministerpräsident –, dass es ausschließlich um zusätzliche Investitionen geht, dann muss man sagen: Schon an dieser Stelle zeigt sich, dass das offenkundig nicht der Fall ist. Die spannende Frage ist ja, wie das in den nächsten Jahren weitergeht. Wenn ich mir Ihre Finanzplanung angucke, sehe ich große Lücken. Meine Sorge ist, dass man jetzt Mittel in Aussicht stellt und hintenherum Mittel runternimmt. Das haben wir in der Vergangenheit oft erlebt. Auf diesen Umstand habe ich hingewiesen. Wir werden ja bei Ihrem nächsten Haushaltsentwurf sehen, was passiert, wo das Geld hinten wieder herausgezogen wird. Ich bin ja schon ein paar Jahre dabei. Es war in der Vergangenheit oft so, dass das Geld bei Investitionen hintenherum schleichend ein bisschen heruntergenommen wird. Vor diesem Umstand wollte ich warnen. Das Thema Ganztagsausbau müssen Sie eh machen, auch das Thema Deiche müssen Sie eh machen. Zu sagen, das seien zusätzliche Maßnahmen, die das Land stärken, ist ein bisschen drüber. – Sie haben gerade angesprochen, dass Sie schon einige Jahre dabei sind. Dann wissen Sie aber auch, wie groß die Lücke in Schleswig-Holstein bei den finanziellen Möglichkeiten, die wir haben, zwischen „das müssen wir machen“ und „das haben (Lasse Petersdotter) wir finanziert“ oft ist. Das war in allen Regierungen so. Das ist ein Grundproblem von uns. SchleswigHolstein hat das geringste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in ganz Westdeutschland, Hamburg das größte. Diese Konkurrenzsituation und diese ökonomische Ausgangslage haben immer dazu geführt, dass wir häufig die rote Laterne tragen und den Aufgaben und den Ansprüchen, die wir selber haben, finanziell gar nicht gerecht werden konnten. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Klug mit wenig Geld umzugehen, ist Teil der Identität Schleswig-Holsteins. Das ist auch hier nicht so sehr verwunderlich. (Zuruf SPD) Sie behaupten, dass die Zusätzlichkeit in diesem Fall nicht gewährleistet wäre. Sie ist gewährleistet. Wir machen nur zusätzliche Ausgaben. Das war ja auch vonseiten der Grünen in den Verhandlungen auf Bundesebene einer unserer wichtigsten Punkte, dass wir gesagt haben, damit soll nicht der Haushalt saniert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sanieren damit eben nicht den Haushalt. Wir haben weiterhin die anderen Probleme. Wir müssen weiterhin konsolidieren, das ist weiterhin eine riesengroße Herausforderung. Zeitgleich schaffen wir es trotzdem – quasi antizyklisch zur Haushaltssituation des Landes und zur Wirtschaftssituation im Land –, antizyklisch zu investieren. Das halte ich aus einer grünen, eher linken Perspektive für richtig. Ebenso halte ich es für richtig, Straßen zu sanieren. Ich bin skeptisch bei vielen Neubauten von Straßen, aber die Sanierung von Straßen halte ich für dringend und sinnvoll. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Die SPD hat kritisiert, dass wir den Schleswig-Holstein-Pakt nicht umsetzen. Das stimmt. Der Schleswig-Holstein-Pakt besteht aber häufig darin, dass ein Problem beschrieben und dann gefordert wird, es soll jetzt bitte kein Problem mehr werden. (Serpil Midyatli [SPD]: Das stimmt nicht!) Wenn es um konkrete Lösungen geht, können wir sehr gerne darüber sprechen, aber selbstverständlich werden wir das in der Form und in Holzschnittart nicht umsetzen. (Serpil Midyatli [SPD]: Kriegen Sie mit unseren Haushaltsanträgen!) Die Umsetzung des Wohnungsbaus ist doch vor allen Dingen eine Aufgabe, aber auch eine Möglichkeit und Stärke der Kommunen. Dort gibt es die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Wir haben keine Landeswohnungsbaugesellschaft. Wir können den Wohnungsbau an der Stelle nicht so machen, wie das die SPD fordert. Wir wollen aber im „jungen Wohnen“ vorankommen, weil wir ein großes Problem damit haben, dass die Wohnheimquote für Studierende in Schleswig-Holstein – auch hier wieder: rote Laterne – längst nicht dem entspricht, was unser Anspruch ist. (Beate Raudies [SPD]: Für Studierende!) – Gleichzeitig – das steht in der Pressemitteilung, Frau Kollegin Raudies, deswegen empfehle ich auch Ihnen, die zur Kenntnis zu nehmen – wollen wir es auch für Auszubildende öffnen und damit etwas schaffen, was bisher kaum eine Landesregierung geschafft hat: Wohnheime eben nicht nur für Studierende, sondern auch für Auszubildende hinzubekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf CDU: Sehr gut! – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Von den Äußerungen von außerhalb des Parlaments will ich nur ansprechen, dass der DGB sehr begrüßt, dass wir die Häfen in den Fokus nehmen. Die sind natürlich eine besondere Infrastruktur des Landes und mit 140 Millionen Euro im Verhältnis zu 200 Millionen Euro für Straßen, 200 Millionen Euro für die Schiene wirklich stark berücksichtigt. Das ist ein gutes Zeichen für die Hafenstandorte in Schleswig-Holstein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich möchte Sie gerne daran erinnern, dass wir, als wir 2020, zu Beginn der Coronapandemie, hier gemeinsam ein großes Investitionspaket für das Land beschlossen haben, dort auch einen großen Anteil für (Lasse Petersdotter) „Junges Wohnen“ vorgesehen hatten, und zwar ausdrücklich für Studierende und für Auszubildende. In Ihrer Regierung von 2020 haben Sie es, bis das Verfassungsgericht die Notkredite kassiert hat, nicht geschafft, das umzusetzen und das Geld auszugeben. Das gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall SPD) – Das stimmt. Es gibt bei dem Bau von Wohnheimen grundsätzlich das große Problem: Welche Flächen hat man eigentlich zur Verfügung? – Wir haben hier in Kiel eine mittlerweile über Jahrzehnte dauernde Diskussion um den Bremerskamp: Wie wird diese Fläche eigentlich verwendet, und woran ist das gescheitert? – Das ist ein Thema für sich. Ja, die Umsetzung ist eine Herausforderung, aber wir haben beim Wohnheimbau mit dem Studentenwerk immerhin einen guten Verbündeten. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir das hier hinbekommen. Ja, es ist 2020 nicht gelungen, bis die SPD dagegen geklagt hat und die Mittel nicht mehr verwendbar waren. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen Beate Raudies [SPD] – Christopher

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Christopher Vogt FDP

Diese blöde Verfassung immer! Wenn die nicht wäre!)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Midyatli?

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrter Kollege, Sie haben gerade auf die Schwierigkeiten verwiesen, warum das so lange gedauert hat und anscheinend auch bis heute dauert. Wir haben aber die feste Zusage des Ministerpräsidenten: Bis 2030 soll alles verbaut sein. – Deswegen gehe ich davon aus, dass diese Probleme jetzt alle ausgeräumt sind. – Wir haben den gemeinsamen festen Plan, die Mittel bis 2030 zu verbauen, weil man sich ambitionierte Ziele setzen muss. Sie wissen genauso gut wie ich, dass Infrastrukturinvestitionen immer Herausforderungen mit sich bringen. Dabei nenne ich nur ein Projekt, wofür wir am wenigsten gekämpft haben, und das ist die A 20. Daran haben sich alle in der Regierung einmal verbissen und nicht hinbekommen, was sie sich vorgenommen haben. Insofern halte ich es für relevant, dass wir uns ambitionierte Ziele setzen. Aber wenn Sie am 1. Januar in fünf Jahren sagen: „So, das fehlt jetzt aber, die Regierung ist gescheitert!“ – meine Güte, dann sollen Sie das machen. Ich glaube, den Menschen im Land ist was anderes wichtiger: dass es vorangeht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung?

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Serpil Midyatli SPD

Es ist eher eine Bemerkung, Herr Kollege. 2027 wird sich diese Frage dann nicht mehr stellen, denn wir haben nämlich einen anderen Plan. (Birte Pauls [SPD]: Genau! – Beifall Birte Pauls [SPD]) – Auch hier sage ich: Es gibt ambitionierte Ziele, die nicht jeder einhalten kann. (Vereinzelte Heiterkeit – Zuruf SPD: Schau’n wir mal!) Der Paritätische fand das Infrastrukturpaket gut, weil wir die soziale Infrastruktur berücksichtigen. Das ist zumindest bislang ein Stück weit ein Alleinstellungsmerkmal für Schleswig-Holstein. Ich hoffe sehr, dass andere Bundesländer dem folgen. Gucken wir so ein bisschen in die einzelnen Projekte. Ich will nicht nur Zahlen einwerfen, aber es geht am Ende um Zahlen. Bei Geld geht es immer auch darum, wie viel zur Verfügung gestellt wird und ob es in der Lage ist, ein Stück weit die Probleme miteinander zu lösen. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, da spielt Geld schon eine Rolle!) Von 3,4 Milliarden Euro gehen 2,1 Milliarden Euro an die Kommunen. Gucken wir jetzt auf den Landesanteil. 280 Millionen Euro gehen in Bildung, und zwar unmittelbar in den Ganztag. Das betrifft natürlich auch wieder sehr stark die Kommunen. (Beate Raudies [SPD]: Das war auch schon Geld, das wir 2020 eingeplant hatten!) (Lasse Petersdotter) Es ist notwendig, dass wir diese Mittel zur Verfügung stellen, weil wir hier Vereinbarungen miteinander haben. Aber der Ganztag ist eben eine der wichtigsten Maßnahmen, um in Zukunft die Bildungsgerechtigkeit zu verstärken. Ich glaube deswegen, das ist eine der wichtigsten Ausgaben, die wir hier machen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) Blicken wir auf den Verkehr: 200 Millionen Euro für die Straße. Da sage ich jetzt nicht so viel zu, dazu konnte ich bei der Zwischenfrage der FDP schon einiges betonen. 200 Millionen Euro für die Schiene: endlich. Wir haben das Problem auch hier wieder: rote Laterne. Schleswig-Holstein ist eben nicht Baden-Württemberg. Auch hier wieder: Endlich die Möglichkeit, quasi neue Mittel in die Schiene reinzugeben und Projekte zu finanzieren. Die Elektrifizierung Neumünster–Bad Oldesloe wurde angesprochen. Das Flügelkonzept in Jübek–Flensburg. Jübek, nicht Lübeck, Herr Kollege Balke. Sie hatten da eben gerade gefragt. Ein wichtiger Unterschied! (Christopher Vogt [FDP]: In Lübeck sind sie bei der Bahn abgehängt! – Beate Raudies [SPD]: Die stehen alle vor dem Bahnhof in Elmshorn, weil Sie da nicht weiterkommen!) Ich glaube, wir alle sehen die Herausforderungen in der Schiene. Wir gehen auch in die Häfen, mit 140 Millionen Euro. Hörnum wurde angesprochen. Ja, das ist kein Landeshafen, aber ein Hafen, der eine ganz besondere Bedeutung hat. Man kommt halt nicht zu Fuß nach Sylt. (Demonstrativer Beifall Manfred Uekermann [CDU] – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) – Herr Uekermann, vielen Dank. Da habe ich auf Sie gesetzt. Auch die Radwege: 10 Millionen Euro zusätzlich für die Radwege. Das sind die Radwege, die nicht begleitend zur Straßensanierung saniert werden. In all den unterschiedlichen Mobilitätsformen kommen wir voran. Das ist notwendig und gut. (Beate Raudies [SPD]: Endlich wird die L 100 saniert! Sehr gut!) Krankenhäuser: 200 Millionen Euro für Krankenhäuser. Das sind die Krankenhausinvestitionen, zu denen wir als Land gesetzlich verpflichtet sind. Das ist immer wieder Thema in dieser Legislatur gewesen, schon direkt zu Beginn der Legislatur. Auch beim Krankenhaustransformationsfonds wollen wir Schleswig-Holstein stärker aufstellen. Das ist gut. Wir schaffen es hier, die Kofinanzierung ein Stück weit zu hebeln. Das ist nur sinnvoll und bewirkt es, so mehr Geld nach Schleswig-Holstein zu bringen. Wir wissen, dass die Kommunen dort mitmachen müssen. Wir hoffen sehr, dass das bei den 62,5 Prozent von den Kommunen berücksichtigt wird. Klimaschutz und Klimaanpassung: 121 Millionen Euro. Das betrifft die Landesliegenschaften. Die 30 Millionen Euro, die benannt sind, sind ja längst nicht das Einzige, was wir in die energetische Sanierung der Landesliegenschaften geben. Da geht ja viel mehr rein, das wissen Sie selber auch. Es klingt nur so schön, wenn man die kleinere Summe nennt. Die energetische Sanierung der sozialen Infrastruktur ist genannt: 21 Millionen Euro, beispielsweise die E‑Ladesäulen für Busse und der Küstenschutz. Hier ist eine Menge zu tun. Das kennen wir in Schleswig-Holstein. Aber wir schaffen es jetzt, hier wichtige Schritte voranzukommen. Bei der sozialen Infrastruktur haben wir erneut einen Schwerpunkt, der sich durch diese Legislatur zieht, weil er sich durch diese Koalition zieht, auf die Frauenhäuser gelegt. Wir haben den Anspruch, hier voranzukommen. Wir sind bereits große Schritte in dieser Legislatur gegangen – auch mit der Opposition, das ist mir sehr wohl bewusst. Jetzt werden wir hier noch einmal die investiven Mittel zur Verfügung stellen, um auch hier dem Anspruch der Istanbul-Konvention zu entsprechen und die Ziele zu erreichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Die Stätten der Jugendarbeit werden wir viel besser finanzieren und die Möglichkeiten schaffen, die Sanierung voranzubringen. Ich habe mir aus der Debatte nur eine Notiz gemacht, die ich leider nicht mehr lesen kann. Ich kommentiere es im Nachhinein. (Heiterkeit – Christopher Vogt [FDP]: Das Problem kenne ich!) Wir kommen im Programm „Junges Wohnen“ hoffentlich voran. Darauf bin ich eben in der Antwort auf die Zwischenfragen schon eingegangen. Gleiches gilt für das Thema Minderheiten. Auch dieses Thema habe ich in den Antworten auf die Zwischenfragen oder die Zwischenrufe schon ange- (Lasse Petersdotter) sprochen. Ich glaube, dass es gut ist, dass wir hier einen breiten Ansatz haben, bei dem wir auch die Expertisen aus anderen Bereichen oder von anderen Personen einholen. Auch dies war ein Kernelement dessen, warum es auf Bundesebene ein Umdenken gab: Im Bevölkerungsschutz werden wir auch vorankommen, etwa bei der Landesfeuerwehrschule, die wir weiterentwickeln werden. Gleiches gilt für das Zentrum für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung in Kiel. Das werden wir auch in Kiel, eine schöne Stadt, aufbauen. Das ist etwas, das zeigen soll, dass wir tatsächlich auf die Sorgen reagieren. Die zivile Verteidigung und der Bevölkerungsschutz sind Themen, die gerade viele Menschen umtreiben. Jetzt geht es weiter in die Konkretisierung und – noch viel wichtiger – in die Umsetzung, weil Wohlstand und Wertschöpfung auf der Baustelle beginnen, denn dort werden die Sachen umgesetzt. Einige befinden sich die ganze Zeit im Planungsverhalten. Das sehen wir bei der FDP. Ich freue mich sehr auf die Umsetzung und auf die weitere Debatte für die Menschen in Schleswig-Holstein. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Das wird ein gutes Unterfangen, auch in den Ausschüssen immer wieder darüber zu diskutieren. Das wird dieses Land für die nächsten zwei bis drei Jahre sehr in der Diskussion prägen, und es ist gut, dass wir hier die Leitlinien gesetzt haben, um gemeinsam das Land voranzubringen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne Mitglieder und Gäste der Volkshochschule Leck und der Seniorenunion Eiderstedt. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für den SSW erteile ich dessen Fraktionsvorsitzenden Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Freitag hat die Landesregierung ihre Vorstellungen zur Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur vorgestellt. Ich glaube, es ist völlig in Ordnung, wenn man sagt: Das ist durchaus ein Meilenstein und eine historische Chance für unser Land, wenn wir es denn richtig angehen, meine Damen und Herren. (Beifall SSW) Tatsächlich eröffnen diese Mittel durchaus sehr große Handlungsspielräume und wecken natürlich ebenso große Erwartungen. Wir haben das hier mehr als nur ein Stück weit gehört. Über die nächsten Jahre wird Schleswig-Holstein also rund 3,4 Milliarden Euro erhalten. Möglich gemacht ist das Ganze durch den Bund. Die Summe wird verteilt durch das Land und ist nachher größtenteils durch die Kommunen umzusetzen. Das ist in der Tat ein historisches Investitionsprogramm, und ein solches verdient es, dass wir es mit Realitätssinn und mit einem klaren Blick auf die Herausforderungen, die sich daraus ergeben, betrachten. Dass ein solches Investitionspaket notwendig ist, steht, so glaube ich, außer Frage. Das wissen wir. Seit vielen Jahren wiederholen wir alle gemeinsam immer wieder einen ganz zentralen Satz: Wir stehen vor einem massiven Investitionsstau. – Das haben wir hier sehr oft gehört. Im Grunde zieht sich dieser durch alle Bereiche, von der Verkehrsinfrastruktur über die Krankenhäuser bis hin zur sozialen Daseinsvorsorge. Das ist heute noch einmal deutlich geworden. Es ist daher richtig, dass das Land jetzt mithilfe des Bundes in die Zukunftsfähigkeit investiert. Das muss man immer ganz klar sagen. Aber: Geld allein saniert noch keine Schule, modernisiert noch kein Krankenhaus und baut auch noch keinen Deich. Es entfaltet auch nicht per se soziale Gerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Entscheidend ist nicht, was auf dem Papier steht, sondern was am Ende ganz konkret bei den Menschen im Alltag ankommt. (Beifall SSW und SPD) Der Ministerpräsident und die Finanzministerin haben, was den Landesanteil des Pakets von 1,3 Milliarden Euro angeht, ein durchaus ambitioniertes Investitionsprogramm vorgestellt. Kann man das so machen? – Ja. Kann man das anders machen? – Ja. Ich glaube, das ist eine Frage von Prioritätensetzung. Als SSW können wir uns hier ein Stück weit wiederfinden. Darauf will ich noch näher eingehen. Infrastrukturausbau, schulischer Ganztagsausbau, sozialer Zusammenhalt – das alles sind Überschriften, die in ihrer Zielrichtung sicher unbestritten und richtig gewählt sind, dazu das Versprechen des Ministerpräsidenten, dass all diese Mittel bis 2030 (Christian Dirschauer) verbaut sein sollen. Daran wird die Landesregierung gemessen werden; das muss jetzt klar sein. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und FDP) Ich sage gar nicht, dass ich dagegen bin, aber das ist schon sehr ambitioniert. Entscheidend wird sein, dass diesen ambitionierten Vorhaben nun tatsächlich die entsprechenden Taten folgen. Ich möchte im Folgenden gern einige Aspekte aus dem Gesamtpaket für uns als SSW kommentieren. Zunächst einmal möchte ich positiv hervorheben, dass gut zwei Drittel der Mittel, rund 2,1 Milliarden Euro, direkt an die Kommunen gehen. Vor Ort wird entschieden, wie gut gesellschaftlicher Zusammenhalt, Teilhabe und Lebensqualität wirklich funktionieren. Dort, wo die Menschen leben, wo sie auf Bus und Bahn warten, wo ihre Kinder in sanierungsbedürftige Schulen gehen, wo der Putz von der Wand fällt oder wo sie in maroden Turnhallen Sport treiben, genau dort muss das Geld ankommen. Die pauschale Verteilung an die Kommunen schafft Planungssicherheit –dafür ein durchaus ehrliches Lob an die Landesregierung. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Da klatscht mal; jetzt kommt das Aber: Aber, und das gehört zur Wahrheit dazu, damit endet die Verantwortung eben nicht. Das Land wie auch die Kommunen stehen jetzt vor einer riesigen Aufgabe: Projekte müssen geplant, abgestimmt, ausgeschrieben und gebaut werden, und das in einer Zeit, in der es tatsächlich überall an Personal fehlt – in den Bauämtern, bei den Planungsbüros, bei den Handwerksbetrieben. Wer glaubt, dass man all das ganz sicher bis 2030 abwickelt, selbst wenn es nur um den Landesanteil von 1,3 Milliarden Euro geht, der lehnt sich mit einem solchen Versprechen ganz schön weit aus dem Fenster. Das muss man an der Stelle noch einmal sagen. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Ich möchte daher noch einmal ganz nüchtern folgende Fragen stellen: Sind wir in Schleswig-Holstein personell überhaupt in der Lage, das alles planmäßig umzusetzen? Ich denke da beispielsweise ganz konkret an die GMSH. Ich denke zudem an den generellen Fachkräftemangel, den wir bei Planung und Bau erleben. Wenn wir es hier nämlich nicht schaffen, gegenzusteuern, dann wird ein Teil des Geldes tatsächlich liegenbleiben oder – noch schlimmer – in Baukostensteigerungen oder Zinsen versickern, ohne dass am Ende ein spürbarer Mehrwert für die Menschen steht. Das darf nicht passieren, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Ein weiterer Punkt ist die Verwaltung des Ganzen. Das Prinzip Geld gegen Rechnung, also eine möglichst unbürokratische Abwicklung, klingt erst einmal gut, keine Frage. Herr Petersdotter, ich schlage gern ein, aber ich habe natürlich auch den Blick der dänischen Minderheit auf die Mittel, die für unsere Einrichtungen vorgesehen sind. Hier werden nicht die öffentliche Hand, die Kommune oder das Land Bauherr sein, sondern das sind im Zweifel Vereine. Hier ist die Frage: Ergibt sich daraus nicht ein Problem, wenn Vereine möglicherweise mit Hunderttausenden von Euro in Vorleistung treten müssten? – Deswegen schlage ich da sehr gern ein, dass wir noch einmal genau schauen: Wie können die Einrichtungen der dänischen Minderheit, die Vereine und die Verbände der dänischen Minderheit im Verfahren vernünftig mitgenommen werden, ohne dass es zu einer ökonomischen Überforderung führt? (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir brauchen also ganz generell Fördermodelle, die nicht nur auf dem Papier funktionieren, sondern die auch für die Menschen, die diese Maßnahmen praktisch umsetzen, machbar sind. Hier kommt es tatsächlich auf die Verwaltungsvereinbarungen an, und wir hoffen, dass diese entsprechend praxisnah formuliert sein werden. Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die regionale Gerechtigkeit. Dieser Punkt ist für uns als SSW sehr wichtig, denn es darf nicht sein, dass sich das Investitionspaket wieder in den Ballungsräumen konzentriert, während der strukturell benachteiligte Norden des Landes womöglich recht knapp ausgeht. Flensburg, Nordfriesland, die ganze Grenzregion – sie alle brauchen einen gerechten Anteil. Immerhin – das habe ich gesehen – sind erste Nennungen auf der potenziellen Investitionsliste bereits im Gespräch; wir haben einiges schon gehört: Flügelkonzept Flensburg–Lübeck, Straßensanierung im Kreis Schleswig-Flensburg sowie die Feuerwehrschule in Harrislee. Dies ist ein guter Auftakt, den wir sehr begrüßen. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Letztendlich wird aber die finale Prioritätenliste entscheidend sein, und diese werden wir uns als SSW ganz genau anschauen, gerade vor dem Hintergrund der Frage: Wie kommt der strukturschwache nördliche Landesteil da weg? – Gerade (Christian Dirschauer) wenn wir über gesellschaftlichen Zusammenhalt sprechen, darf der nördliche ländliche Raum nicht wieder als Letztes drankommen. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Apropos nicht drankommen: Bei der Aufzählung der zu fördernden Häfen werden exemplarisch vier genannt. Unsere Häfen im Norden fehlen jedoch, Hörnum einmal ausgenommen. Ich hoffe sehr, dass das Wörtchen „beispielsweise“ hier tatsächlich keine Alibifunktion hat. Auch und gerade unsere nördlichen See- und Binnenhäfen sind systemrelevant für die regionale Daseinsvorsorge und für die Wirtschaft, für den Klimaschutz und für den Tourismus. Die Häfen in Flensburg, Rendsburg, Husum, um nur einige Beispiele zu nennen, müssen mitgedacht werden, auch diese müssen sich nachher in der Förderpraxis widerspiegeln. Auch da werden wir sehr genau hinschauen. (Beifall SSW) Erfreulich ist zudem, dass Klimaschutz und Klimaanpassung Teil des Paketes sind. Besonders die 30 Millionen Euro für den Küstenschutz an der Ostsee sind ein sinnvoller Schritt gerade nach der Ostseesturmflut, die viele Menschen ja sehr hart getroffen hat. Gleichwohl möchte ich anmerken, dass Klimaanpassung nicht am Deich endet. Urbane Räume wie Flensburg, Lübeck oder Schleswig stehen vor Herausforderungen, die mit klassischen Deichbauprojekten nicht gelöst werden können. Auch hierfür braucht es vorausschauende und geeignete Maßnahmen, etwa mobile Schutzanlagen, Pumpwerke, technische Ausrüstung, kurz: Lösungen, die auch in den Städten funktionieren, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Diese Fragen dürfen nicht unter den Tisch fallen, sonst werden uns die Straßen überflutet, noch bevor der Meeresspiegel ernsthaft steigt. Insgesamt ist jeder Euro, der in den Küstenschutz sowie in den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz fließt, eine Investition in die Sicherheit unserer Gesellschaft und damit ein Euro, der nicht nur gut, sondern absolut notwendig angelegt ist. Gleichzeitig leben wir in einer zunehmend instabilen geopolitischen Lage, die uns zwingt, unsere Vorsorgestrukturen neu zu denken – strategisch, langfristig und eben auch resilient. Auch im Gesundheitsbereich ist der Handlungsbedarf seit Jahren bekannt. Dass mit dem Paket nun endlich auch weitere Mittel für die Modernisierung unserer Krankenhäuser bereitgestellt werden, ist ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Der Investitionsstau liegt hier bei über 1 Milliarde Euro, eine Zahl, die für sich spricht. Wenn wir die medizinische Versorgung im Land sichern wollen, brauchen wir moderne, funktionierende Strukturen und eben nicht nur Lippenbekenntnisse. Hier gilt nach wie vor: Wir brauchen eine gesicherte medizinische Grundversorgung auch im ländlichen Raum, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Gesundheitsversorgung darf keine Frage der Postleitzahl sein. Das muss bei der Investitionsstrategie berücksichtigt werden. Gleichzeitig begrüßen wir, dass Investitionen in die soziale Infrastruktur ein wichtiger Bestandteil dieses Paktes sind. Die geplanten Mittel für Frauenhäuser, Einrichtungen der Jugendarbeit sowie Wohnraum für Auszubildende und Studierende sind notwendig und alles andere als nur ein Nice-to-have. Ganz im Gegenteil, sie bilden das Rückgrat eines sozialen Miteinanders und gehören ganz klar zur Grundversorgung eines funktionierenden Sozialstaates. Natürlich ist uns allen bewusst, dass selbst diese Summen lediglich einige Wassertropfen auf den sprichwörtlichen längst viel zu heißen Stein sind, aber sie sind ein guter Anfang. Ich betone gern noch einmal: Investitionen in Gesundheit und soziale Infrastruktur sind keine bloßen Ausgabenposten. Sie sind kluge und vorausschauende Zukunftsinvestitionen, denn wer heute in funktionierende Versorgungsstrukturen, in Schutzräume, in Bildung und in Teilhabe investiert, der spart morgen immense Folgekosten. (Beifall SSW, FDP, vereinzelt SPD und Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] Hier ist also jeder Euro sehr gut angelegt, meine Damen und Herren. Ich möchte nur noch auf einen für uns ganz zentralen Punkt zu sprechen kommen. Als SSW freuen wir uns wirklich sehr, dass unsere Forderung Gehör gefunden hat und die nationalen Minderheiten in diesem Paket berücksichtigt werden. Das freut uns wirklich sehr. Die 10 Millionen Euro zum Beispiel für Schulen, Kindergärten und unsere für die Kulturarbeit so wichtigen Gemeinschaftshäuser sind ein wichtiges Zeichen. (Christian Dirschauer) Vielerorts sind dringende Sanierungen notwendig. Auch mit diesen 10 Millionen Euro wird kaum zu stemmen sein, was an Sanierungsbedarf und Stau innerhalb der Einrichtungen der dänischen Minderheit vorhanden ist. Aber auch hier markiert diese Summe einen wichtigen und wirklich guten Anfang. Dafür auch noch einmal herzlichen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Der Dank richtet sich hier tatsächlich an das Land und an die Landesregierung. Daher möchte ich noch einen Appell an unsere Kommunen richten. Wer mit zwei Dritteln des gesamten Pakets ausgestattet wird, der trägt dann auch eine besondere Verantwortung. Es muss sichergestellt werden, dass die Minderheiten einen fairen Anteil erhalten, unabhängig vom politischen Klima im jeweiligen Rathaus vor Ort. Dies ist eine Frage von Respekt und Teilhabe. Minderheitenrechte sind weder verhandelbar noch Gefälligkeiten, sie sind gelebte Verfassungswerte und Teil unseres demokratischen Selbstverständnisses. (Beifall SSW, FDP, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insgesamt will dieses Paket ja mehr sein als ein Verteilungstopf. Es soll echte zusätzliche Investitionen ermöglichen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn damit keine ohnehin schon geplanten Maßnahmen finanziert, sondern tatsächlich neue Impulse gesetzt werden. Wir werden uns die Mittelverausgabung und Umsetzung entsprechend anschauen. Dieses Paket ist durchaus ein Meilenstein und eine große Chance. Es ist aber auch ein Prüfstein. Hier trifft viel Ambition auf viel Verantwortung. Die Richtung und die Schlagworte stimmen grundsätzlich. Der Rahmen ist da. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an, und das wird, glaube ich, kein Selbstläufer. Wir müssen die entsprechend notwendigen Planungs- und Baukapazitäten sicherstellen, die Verwaltungsverfahren möglichst unbürokratisch aufsetzen, die Kommunen mit in die Verantwortung nehmen und – am Ende das ganz Entscheidende – als Politik liefern, meine Damen und Herren. Nur dann kann dieses Programm das halten, was es verspricht: einen Aufbruch und Mehrwert für Schleswig-Holstein, der dann hoffentlich ganz konkret auch bei den Menschen ankommt. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einige Worte zu dem Dringlichkeitsantrag sagen, der uns gestern Abend auf den Tisch geflattert ist. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Der Herr Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung gesagt, es gebe kein Bundesland, in dem die Beschlüsse so schnell umgesetzt würden wie in Schleswig-Holstein. Aber, lieber Herr Ministerpräsident, mit diesem Antrag wird schon mal gar nichts umgesetzt. Das tun wir als Parlament bei den Haushaltsberatungen. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Da hilft auch kein Verkünden einer Landesregierung, sondern die Entscheidungen fallen hier im Parlament. Was sich also konkret hinter den großen Worten verbirgt, werden wir bei den Haushaltsberatungen sehen. Für die Nachschiebeliste sind bereits große Ankündigungen gemacht. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir uns einen sehr engagierten Zeitplan gesetzt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen. Sie tun also gut daran, die Opposition nicht erst auf den letzten Drücker in dieses Thema einzubinden, wenn Sie sich nicht zu viele kritischen Fragen anhören wollen. Unsere Fraktionsvorsitzende Frau Midyatli hat sehr klar erklärt, wo wir als SPD-Landtagsfraktion für uns die Prioritäten setzen, und das sind andere Prioritäten, Herr Kollege Petersdotter, als Ihre. Das macht den Unterschied. Wir spielen hier auch nicht den einen gegen den anderen aus, sondern wir setzen andere Prioritäten, um das noch einmal klarzumachen. An diesen Prioritäten werden wir uns orientieren, wenn es darum geht, Ihren Vorschlägen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Wir behalten uns dann auch vor, eigene Anträge zu stellen, (Zuruf: Wir auch! – Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gerne!) (Beate Raudies) denn das Geld ist dann der Verfügung des Parlaments anheimgegeben, und da werden wir sehen, ob uns nicht eine bessere Verwendung einfällt. Wir alle wissen – Kollege Dirschauer hat darauf hingewiesen – um die Umsetzungsschwierigkeiten, die wir in den letzten Jahren mit den Investitionen hatten; nicht nur in den Kommunen ist das so, sondern auch bei uns im Land. Für das Jahr 2026 wurden die Investitionen im Haushalt im ersten Entwurf bereits um 400 Millionen Euro gekürzt, weil wir dieses Geld gar nicht ausgegeben bekommen. Ich will noch gar nicht von unserer GMSH reden. Wir haben Planungsschwierigkeiten, wir finden teilweise keine Baufirmen, mit dem Baumaterial ist es schwierig, und die Finanzierung ist auch nicht immer ganz safe. Das wird die große Herausforderung sein. Genauso spannend wird es sein, wie das dann für die Kommunen ausgeht. Wir wollen ausdrücklich anerkennen, dass es gut ist, dass die Kommunen diesen Anteil des Geldes bekommen. Den brauchen sie dringend, und eigentlich brauchen sie noch mehr. Das weiß auch der Herr Ministerpräsident. Wenn mit diesen Mitteln, wie das in den Worten des Kollegen Koch ein bisschen anklang, jetzt aber alle zukünftigen und möglichen Forderungen der Kommunen abgegolten sein sollen – so haben Sie es eben in einem Nebensatz gesagt, vielleicht habe ich den falsch verstanden –, dann wäre das ein richtig schlechter Deal für die Kommunen, weil damit für die nächsten Jahre alles abgefrühstückt wäre. Wir sollten ein selbstbewusstes Parlament sein. Dieser Dringlichkeitsantrag ist das genaue Gegenteil, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition. (Beifall SPD und FDP) Zweimal begrüßen, zweimal betonen, außerdem je einmal anerkennen, unterstützen und bekräftigen – das ist kein Antrag, das ist eine Presseerklärung. (Beifall SPD und FDP) Es steht Ihnen frei, einen solchen Antrag zu stellen. Uns steht es frei, ihn abzulehnen. Wir sehen uns bei den Haushaltsberatungen. (Beifall SPD und FDP)

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Christopher Vogt FDP

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Land und seine Verbündeten sind zunehmend perfiden hybriden Bedrohungen ausgesetzt, die nicht unterschätzt werden dürfen. Die zuletzt sehr zahlreich stattgefundenen Drohnenüberflüge in Deutschland, den benachbarten Staaten, aber auch bei uns in Schleswig-Holstein, hier in Kiel, sind äußerst beunruhigend, aber leider längst nicht mehr überraschend. Wenn selbst der Bundeskanzler offen davon spricht, dass wir uns nicht mehr im Frieden befinden, ist die Lage wirklich ernst geworden. (Christopher Vogt) Die geografische Lage an Nord- und Ostsee mit der Nähe zu Skandinavien fordert uns in Schleswig-Holstein im Umgang mit Russland besonders heraus. Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Desinformationskampagnen und solche Drohneneinsätze nehmen bei uns immer mehr zu. Natürlich gibt es bei den jüngsten Drohnensichtungen einige Trittbrettfahrer und Falschmeldungen. Aber es sind auch größere Drohnen im Einsatz, die ganz klar auf einen militärischen Hintergrund schließen lassen. Schaut man sich die Social-Media-Beiträge zu dem Thema an, dann merkt man: Dort sind nicht nur reale Nutzer am Werk, sondern dort wird Stimmung gemacht. Insofern muss man dem deutlich entgegentreten. (Werner Kalinka [CDU]: Sehr gut! – Beifall Werner Kalinka [CDU]) Natürlich sind längst nicht nur militärische Einrichtungen betroffen, sondern zunehmend auch unsere kritischen Infrastrukturen, auch ganz bestimmte Unternehmen, die strategisch von großer Bedeutung sind. Diese Operationen sollen dazu dienen, uns auszutesten, uns als Gesellschaft zu verunsichern und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates weiter zu untergraben. Mit Sicherheit geht es auch darum, bestimmte Daten zu sammeln. Diese Aktionen erfordern deshalb eine klare Reaktion der Abwehrbereitschaft. (Beifall FDP, SPD und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es wird höchste Zeit, dass man sich sehr viel konsequenter dagegen wehrt, ohne dass man dabei überreagiert. Es braucht eine besonnene, aber auch konsequente Reaktion darauf. (Beifall FDP und Niclas Dürbrook [SPD]) Wir fordern noch mehr Engagement und Tempo bei der Verteidigung unserer Freiheit und der Gewährleistung unserer Sicherheit. Bund und Länder haben sich bisher erkennbar noch nicht ausreichend auf die neuen hybriden Gefahren einstellen können; das muss sich ändern. Landes- und Bundespolizei sowie Bundeswehr müssen sehr schnell und gemeinsam eine Lösung finden, um solche Drohnenüberflüge zukünftig nicht nur aufklären, sondern auch unterbinden zu können. (Beifall FDP und Niclas Dürbrook [SPD]) Das darf nicht an Zuständigkeitsfragen scheitern. Die Kompetenzen des Bundes und der Länder müssen an dieser Stelle sinnvoll gebündelt und ausgebaut werden. Es braucht schnellstmöglich sehr schlagkräftige Anti-Drohnen-Einheiten von Bund und Land. Es braucht bei dem Thema politische Einigkeit, keinen unnötigen Streit um Zuständigkeiten, einen schnellen Aufbau von Fähigkeiten und eine zügige Anpassung der rechtlichen Grundlagen. Bundesregierung und Bundestag sollten sehr zügig eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes und ein Seesicherheitsgesetz auf den Weg bringen. Meine Damen und Herren, ich möchte es an dieser Stelle einmal sagen: Es gibt zurzeit eine öffentliche Diskussion zwischen Herrn Pistorius, Herrn Dobrindt und Frau Hubig. Ich bin der Meinung, dass die aktuelle Debatte und das Gezerre um den neuen Wehrdienst bei diesem Thema nicht beispielgebend sein sollten. Dafür ist es zu wichtig. (Beifall FDP und SSW) Zum Thema Seesicherheitsgesetz möchte ich sagen: Wir dürfen dabei nicht nur die zunehmenden Aktivitäten der russischen Marine in der Nähe unserer Küsten im Auge haben, sondern wir müssen auch ganz klar die Schattenflotte und die russischen Forschungsschiffe sehen. Auch Unterwasserdrohnen könnten irgendwann eine Rolle spielen, denn auch hier ist der technologische Fortschritt enorm. (Beifall FDP) Ein solches Gesetz wird in Deutschland schon seit einigen Jahren in Fachkreisen diskutiert und hat vor einigen Monaten bei einer Anhörung im Bundestag – die Unionsfraktion hatte dazu einen Antrag gestellt – sehr viel Zustimmung erfahren. Es könnte klare Zuständigkeiten zwischen Polizei und Marine und entsprechende Handlungsmöglichkeiten in Akutfällen auf See regeln. Ich danke der SPD-Fraktion, insbesondere dem Kollegen Niclas Dürbrook, für den Input zu diesem nunmehr gemeinsamen Antrag, (Beifall FDP, SPD und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und ich danke dem SSW und den Koalitionsfraktionen. Die Koalitionsfraktionen hatten wir ehrlicherweise mit einem Prüfauftrag, den wir extra in den Antrag hineingeschrieben haben, ein wenig angelockt. (Heiterkeit Dr. Kai Dolgner [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Aber im Ernst: Das ist ein wichtiges Zeichen. (Zuruf SPD: Mit Speck fängt man Mäuse!) Die bisherigen Bemühungen der Landesregierung erkennen wir durchaus an; das sage ich sehr deutlich. Wir sind im Sinne der wichtigen Sache dem (Christopher Vogt) Wunsch der Koalitionsfraktionen nachgekommen, in dem gemeinsamen Antrag ein umfangreiches Lob für die Landesregierung einzubauen. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Das war der einzige Punkt, der den Koalitionsfraktionen wichtig war. Das machen wir im Sinne der Sache gerne. Das ist auch nicht falsch. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Hört, hört!) Aber richtig ist ebenso Folgendes: In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage zu diesem Thema hat die Landesregierung im Februar 2024 zwar erste Anstrengungen im Bereich der Drohnenabwehr angekündigt, aber auch davon gesprochen, dass von Drohnen grundsätzlich keine besonders erhöhten Gefahren ausgingen und sie keine rechtlichen Hürden beim Aufbau und Einsatz von Drohnenabwehreinheiten sähen. Ich rufe das nur noch einmal in Erinnerung. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Man lernt dazu!) Also, die Lernkurve ist zum Glück da, und die zwischenzeitlichen Erkenntnisgewinne müssen ebenfalls unmittelbare Folgen beim weiteren Aufbau von Fähigkeit und Ausstattung haben. Hier lohnt es sich meines Erachtens, einen Blick auf das Bundesland Hessen zu werfen. Dort ist man in dem Bereich Drohnenabwehr, was Ausstattung und Gesetzgebung betrifft, schon deutlich weiter als in Schleswig-Holstein. In bestimmten sensiblen Bereichen, an Flughäfen wie München und so weiter, sollte die Bundespolizei eine Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr erhalten. (Beifall FDP) Diese Zuständigkeit hat sie bisher nicht. Ein schlüssiges und einheitliches Konzept einer effektiven und effizienten Drohnenabwehr braucht nicht nur ein Mehr an präventiven Maßnahmen, sondern auch repressive Maßnahmen gegen Tatverdächtige. Auch daran mangelt es momentan noch bei der Gesetzgebung. Wir spüren gerade schmerzlich, dass unsere Sicherheitsarchitektur in den letzten Jahrzehnten in bestimmten Bereichen nicht nur heruntergefahren wurde, sondern auch, dass sie auf solche hybriden Attacken gar nicht ausgelegt ist. Das wird an dieser Stelle ausgenutzt. Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist nach dem Grundgesetz – gerade für uns Liberale als Rechtsstaatspartei – bisher weitestgehend tabu. Das hat vom Grundsatz her gute Gründe. Schauen wir einmal in die USA, was dort zurzeit passiert: Die Armee wird für politische Auseinandersetzungen missbraucht. Eine effektive Drohnenabwehr wird jedoch ohne die geeignete Einbindung der Bundeswehr schwierig werden. Das ist offenkundig. Deshalb braucht es im Rahmen des Möglichen eine Einbindung der Bundeswehr. Bund und Länder sollten nach unserem Willen schnellstmöglich ein schlagkräftiges Drohnenabwehrzentrum aufbauen, das perspektivisch zu einem Abwehrzentrum für hybride Bedrohungen ausgebaut werden sollte. Es muss um den Austausch von Informationen und Know-how gehen, aber ebenfalls und ganz klar um gemeinsames Handeln. In einem weiteren Schritt wäre es aus schleswigholsteinischer Sicht sinnvoll, wenn man enger mit Dänemark zusammenarbeitete, um eine grenzüberschreitende Drohnenabwehr etablieren zu können. (Beifall FDP, SSW und SPD) So weit sind wir ehrlicherweise noch nicht. Es muss zunächst darum gehen, dass Bund und Land ihre Hausaufgaben erledigen. Die große politische Einigkeit in diesem Hause ist deshalb ein sehr gutes Zeichen. Jetzt müssen beharrlich und zügig weitere Schritte folgen, damit wir unsere Freiheit konsequent verteidigen und unsere Sicherheit gewährleisten können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und Werner Kalinka [CDU])

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Kollegin Marion Schiefer das Wort.

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Marion Schiefer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Tagen hatte ich eine denkwürdige Unterhaltung: Ach, du beschäftigst dich mit dem Drohnenthema? Aber ihr macht doch da gar nichts. Ihr habt doch nichts. Das habe ich doch aus den Medien. Da ich weiß, dass genau diese Person klassische Radio- und Fernsehkanäle konsumiert, hat mich das schon geschockt. Es ist mir ein Anliegen, einem solchen Eindruck entgegenzuwirken. Deshalb möchte ich einige Dinge für uns hier im Landtag, aber auch für die Menschen in unserem Land klarstellen. Unsere Freiheit, unsere Art, Demokratie zu leben, brauchen an dieser Stelle mehr Sicherheit. Die Drohnenbedrohung ist real, aber sie ist beherrschbar, wenn wir Recht, Technik und Organisation zusammenführen. Wir sind noch nicht da, wo (Marion Schiefer) wir hinwollen, aber Schleswig-Holstein geht voran. Wir haben die Drohnenüberflüge sehr schnell sehr ernst genommen und früher als andere Länder begonnen, dieser Herausforderung zu begegnen – mit Know-how, neuen Stellen in den entscheidenden Einheiten von Polizei und Verfassungsschutz, konzeptionellen Grundlagen, Geld für Abwehrtechnik. Wir arbeiten an klaren Befugnissen, modernen Fähigkeiten, verantwortungsvoller Prävention und länderübergreifender, sogar europäischer Vernetzung. Wir erleben gerade, wie eine ursprünglich zivile Technologie unser Sicherheitsverständnis herausfordert. Unbemannte Luftfahrtsysteme – Drohnen – sind heute leise, präzise, günstig und verfügbar. Sie transportieren Kameras und Sensoren, ja, aber sie wären auch in der Lage, Störsender oder pyrotechnische Ladungen mit sich zu führen. Es sind eine Menge Drohnen im Luftraum unterwegs. Die meisten werden privat und völlig unproblematisch genutzt. Der jüngste Vorfall Ende September hier in Schleswig-Holstein, bei dem aktuell geprüft wird, ob ein Drohnenverbund wichtige Einrichtungen am Nordostseekanal und in Kiel vermessen hat – er flog zudem lange über einem Kraftwerk, einer Raffinerie, militärische Einrichtungen –, muss jeden aufhorchen lassen. Wir haben uns bereits im Innen- und Rechtsausschuss eingehend damit beschäftigt. Neben den Vorfällen in Schleswig-Holstein haben wir in den letzten Wochen deutschlandweit zahlreiche Störungen im Luftverkehr und an sensiblen Orten gesehen. Die Fälle nehmen zu. Seit Anfang 2022 verzeichnen wir ein erhöhtes Aufkommen dieser Vorfälle mit Sicherheitsrelevanz. Der Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den damit einhergehenden Drohungen seitens Russlands gegenüber dem freien Europa liegen auf der Hand. Wir müssen es klar sehen: Was dort oben schwebt, kann Spionage sein, kann gezielte Sabotage sein, kann dem Sammeln von Wissen zur Vorbereitung gezielter Attacken dienen. Fest steht, man testet unsere Schwachstellen. Die Feststellung und richtige Einordnung des Flugkörpers innerhalb möglichst kurzer Zeit stellen eine echte Herausforderung dar. Wie bei einer GuerillaTaktik am Boden haben wir es mit einer kleinen Einheit zu tun, die unvermittelt an einem bestimmten Ort auftaucht und schnell wieder entschwindet, die schon durch ihr bloßes Erscheinen an einem neuralgischen Ort und ihr Entschwinden geeignet ist zu verunsichern und der es genau auf diese Machtdemonstration und die damit einhergehende Verunsicherung ankommt. Dieses Phänomen bedeutet, wir haben es mit einer komplett neuen Dimension der Gefahrenabwehr in der Luft zu tun. Sie betrifft Flughäfen, Häfen, Energieanlagen, Rechenzentren, Krankenhäuser, Regierungsgebäude, Großveranstaltungen, kurz: potenziell unsere gesamte kritische Infrastruktur. Dem sinnvoll und zielführend zu begegnen, ist nicht von heute auf morgen möglich. Die Drohnenabwehr darf kein Niemandsland zwischen den unterschiedlichen staatlichen Ebenen sein. Luftraumrecht ist überwiegend Bundesmaterie, Gefahrenabwehr liegt bei den Ländern, Luftsicherheit zum Beispiel an Flughäfen betrifft die Bundespolizei. Als Land müssen wir zusammen mit allen weiteren Partnern dafür sorgen, Schnittstellen einzurichten, Lagebilder zu teilen und zu komplettieren sowie ein abgestimmtes Einsatz- und Meldewesen zu etablieren, insbesondere für kritische Infrastruktur und Großlagen, und vom Bund einfordern, dass er das Seine tut. Rechtsklarheit ist wichtig, damit im Ernstfall niemand unnötig zögert. (Beifall CDU, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Befugnisse für Erkennung, Ortung, Identifizierung und, bei konkreter Gefahr, Neutralisierung – im Ernstfall muss ohne weiteres Abstimmungserfordernis klar sein, wer den Handlungsauftrag hat, von der Detektion bis zur Intervention. Auf Bundesebene unterstützen wir, dass Polizeien in engen Grenzen Stör- und Abfangmittel einsetzen dürfen und einheitliche Standards für Detektion und Eingriffe gelten. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss immer die Eskalationsleiter steuern: den primären Einsatz kommunikativer Mittel, weitergehend, wenn nötig, Störsendereinsatz innerhalb der rechtlichen Grenzen, falls es zur Verhinderung einer Gefahr für Leib, Leben oder kritische Infrastruktur erforderlich und rechtlich zulässig ist, Abfangdrohnen, Netzsysteme, notfalls auch der Abschuss. Für Flughäfen und kritische Knoten kommen ergänzend stationäre Systeme in Betracht. Die Diskussion darüber läuft bundesweit. Wir setzen uns für klare Rechtsgrundlagen, Einsatzregeln und Schutzzonen ein. Da wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben, müssen diese Möglichkeiten rechtssicher und verhältnismäßig ausgestaltet (Marion Schiefer) werden. Das ist unverzichtbar sowohl für die Arbeit der Einsatzkräfte als auch für den Grundrechtsschutz. Das unionsgeführte Bundesinnenministerium plant zudem eine Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes in Zusammenarbeit mit dem Bundesverteidigungsministerium. Das ist ein wichtiger Schritt, genau wie die Ankündigung, ein deutsches Drohnenabwehrkompetenzzentrum mit dem Ziel zu gründen, die Landes- und die bundespolizeiliche und die militärische Drohnenabwehr noch enger zu verzahnen. Denn wenn es darauf ankommt, müssen wir umgehend handlungsfähig sein und dafür unsere Abwehrfähigkeiten ausschärfen. Schleswig-Holstein handelt bereits. Unsere Landespolizei hat 2024 erste Detektions- und Abwehrtechnik beschafft. Mit dem Haushalt 2025 haben wir weitere Mittel und Stellen bereitgestellt. Wir werden unsere technischen und personellen Fähigkeiten weiter ausbauen müssen, um künftig schneller und eigenständiger auf Drohnensichtungen reagieren zu können. Wir bauen gerade eine Einheit Drohnenabwehr als „rollende Fähigkeit“ auf – modular, skalierbar, interoperabel. Die Aus- und Fortbildung, Taktik und Lagedarstellung sind fortwährend der Lage anzupassen und gegebenenfalls zu spezialisieren. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Die norddeutschen Bundesländer haben im Juli die Entwicklung einer gemeinsamen Drohnenabwehrstrategie verabredet und den Aufbau eines Drohnenabwehrkompetenzclusters beschlossen. Wir rechnen damit, dass diese norddeutsche Strategie im November weiter ausgeschärft wird. Diese gemeinsame Herangehensweise ist von zentraler Bedeutung für eine taugliche Umsetzung. Es ist unsere Pflicht, hier länderübergreifend zu denken. Die Drohnen machen auch nicht an Ländergrenzen halt. Was die Landesregierung zur Drohnenabwehr als Konzept entwickelt hat, ist absolut sinnvoll: erstens detektieren, zweitens verifizieren, drittens intervenieren. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei unserer Innenministerin bedanken. Sabine Sütterlin-Waack lässt nichts unversucht, sich bei Kollegen gerade auch im Bund für zügige Verfahrensabsprachen im Rahmen des geltenden Rechts einzusetzen und für Änderungsbedarfe zu werben. Bei einem Vorkommnis tritt sie umgehend in den Austausch mit Länderkollegen und unseren dänischen Nachbarn. Dabei gewährt sie für uns Parlamentarier in unseren unterschiedlichen Gremien ganz selbstverständlich initiativ so viel Transparenz, dass wir Bescheid wissen, unserer Kontrollfunktion nachkommen und das Zutrauen haben können, dass die Regierung folgerichtig handelt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich meine das jetzt nicht so anmaßend, wie das vielleicht klingt, aber ich erachte das als ein sehr kluges Vorgehen. Für uns Parlamentarier ist es notwendig und hilfreich. – Frau Ministerin, ich möchte mich ausdrücklich für Ihr Einbeziehen bedanken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einige wichtige To-dos bleiben noch. Wir sollten noch deutlicher bei der Prävention ansetzen. Drohnen sollten konsequent registriert und gekennzeichnet werden. Hilfreich ist in diesem Kontext die U‑Space-Verordnung der EU, die Remote-ID EUweit verpflichtend macht. Sichtbarkeit und Steuerbarkeit im Luftraum, meines Erachtens ist es das, was die Gefahrenabwehr braucht. Hier können wir nun an der Operationalisierung arbeiten, und das sollten wir auch unbedingt tun. Sicherheit ist Gemeinschaftsaufgabe. Betreiberkritische Anlagen müssen präventiv handeln. Sie brauchen Gefährdungsanalysen, Geozonenanträge, Sensorik an der Perimeterlinie, Meldewege, Übungen mit Polizei und Feuerwehr. Wir sollten hier über Mindeststandards nachdenken und Hilfestellungen geben, wie besonders exponierte Standorte besser zu schützen sind. Vielleicht sind auch regelmäßige Lageübungen sinnvoll mit Betreibern, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Landespolizei, Bundespolizei und, wo es verfassungsrechtlich zulässig ist, im Wege der Amtshilfe mit der Bundeswehr. Denn unser Ziel muss sein, die Schnittstellen zu testen, die Einsatzverfahren zu standardisieren und die Kommunikation zu trainieren. Im Bereich der Innovation und für den Mittelstand ergeben sich auch Möglichkeiten. Wir haben noch Sicherheit „Made in Schleswig-Holstein“. Wir sind Technologieland – von Radar- und Sensortechnik bis KI-gestützter Mustererkennung. Wie wäre es mit einer Vorreiterstellung beim Leitmarkt Gefahrenabwehr – sicher, exportfähig, grundrechtskonform? – Für mich ein guter Gedanke. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sicherheit kostet, aber sie rechnet sich. Drohnenstörungen an Flughäfen und bei Großereignissen verursachen immense Folgekosten, von den Folgekosten einer ver- (Marion Schiefer) unsicherten Gesellschaft ganz zu schweigen. Die Art der Vorsorge, die wir hier betreiben und deren Ausbau wir anstreben, ist volkswirtschaftlich günstiger.

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Peter Lehnert

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Marion Schiefer CDU

Lassen Sie uns – letzter Satz – gemeinsam dafür sorgen, dass unser Himmel frei bleibt – für Sicherheit, Freiheit und das gute Leben in unserem Land. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die nicht mehr ganz so Jungen unter uns kennen die Werner-Comics aus Kiel. Der Meister schickt jeden Morgen seinen Gesellen in den Keller und sagt: Eckat, geh‘ mal gucken, ich glaub‘, die Russen sind da. Früher haben wir darüber gelacht, und jetzt muss ich mich manchmal selber kneifen, (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) denn ein böser Traum ist das leider alles nicht. Zumindest in erster Linie werden das mit den Drohnen sicher die Russen sein. Wenn die Landesregierung das etwas gründlicher und zurückhaltender macht, ist das in Ordnung, aber ich sehe da genügend Anhaltspunkte: die russischen Staatsangehörigen auf der festgesetzten Scanlark, die auffälligen Bewegungen der russischen Schattenflotte, Cyberangriffe, deren Spur nach Russland weist, aus Russland einfliegende Drohnen in Polen und nicht zuletzt die Ereignisse in Skandinavien und Kopenhagen, der Angriffskrieg auf die Ukraine sowie die geopolitische Lage insgesamt. Ich bringe in Erinnerung, dass der chinesische Außenminister zu Frau von der Leyen sagte: China kann Russland den Ukrainekrieg nicht verlieren lassen. – Mir persönlich reicht das alles, um zu sagen: Die Russen sind da. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Was von Russland zu erwarten ist, haben erst vorgestern die Spitzen unserer Nachrichtendienste in der öffentlichen Anhörung im Bundestag gesagt. Es gibt auch in Schleswig-Holstein politische Einflussnahme durch Russland und Aktivitäten nicht nur sogenannter Wegwerfagenten, sondern professioneller Sabotageteams. Das ist so. Die Drohnenüberflüge haben wir zuletzt ausführlich im Innen- und Rechtsausschuss besprochen. Wir sind uns alle einig, dass wir uns dieser realen Angriffe erwehren müssen. Daran führt kein Weg vorbei. Vom Landtag aus haben wir schon verhältnismäßig früh reagiert, wie wir eben gerade gehört haben. Wir haben Stellen bei Polizei und Verfassungsschutz geschaffen und Geld für Geräte bereitgestellt. Das muss so weitergehen. Darauf muss weiter ein politischer Fokus liegen. Rechtlich sehe ich das Land gut aufgestellt. Man kann über Klarstellungen nachdenken, aber da gibt es tatsächlich kein Problem. Eines ist wichtig zu sagen: Anlass zur Panik besteht nicht. Wir im Landtag und die Medien spielen in der offensichtlichen russischen Strategie der Verunsicherung eine unfreiwillige Rolle. Aber die Bevölkerung in Watte zu packen wäre sicherlich unangebracht. Da muss man klar und deutlich kommunizieren wie in Skandinavien. Gefahren müssen vernünftig eingeschätzt und die Bevölkerung muss darüber informiert werden. Das nimmt die Angst vor dem Konfusen und dem Unbekannten. Das nimmt den russischen Einschüchterungsversuchen ihre Kraft. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Daneben muss aber der Schutz der kritischen Infrastruktur besser werden. Das fordern wir Grünen schon seit vor 2022, so wie wir auch schon lange vor den Propagandabemühungen aus Russland und anderen Staaten warnen. Das Fortschreiten der Energiewende erzeugt Effekte: Die Energieversorgung wird dezentraler, und das wird schwerer zu schützen, und dem müssen wir nachkommen. Ganz besonders wichtig ist in dem Zuge das sogenannte KRITIS-Dachgesetz, das den physischen Schutz kritischer Infrastruktur regelt. Weitere Verzögerungen sind wirklich nicht hinnehmbar. Ich weiß gar nicht, wie oft ich das hier vom Landtag aus schon gesagt habe: Ich habe (Jan Kürschner) keine Ahnung, warum das keine Priorität im Bundesinnenministerium hat. Das kann ich nicht nachvollziehen. Der Bund nimmt seine Rolle aus meiner Sicht auf verschiedenen Ebenen nicht genügend wahr: Da gibt es Unklarheiten bei der Drohnenabwehr im Bund und über die Ausstattung der Bundespolizei zur Drohnenabwehr. Es gibt keinen nationalen Sicherheitsrat, keine Grundgesetzänderung, damit das BSI den Ländern bei Cyberattacken helfen kann. Dabei ist das BSI eine sehr gute Einrichtung, der aber die Hände gebunden sind. Es gibt auch keine Gesamtstrategie der Bundesregierung gegen Desinformation. Der Bund muss die Gefahren durch die hybride Kriegsführung endlich richtig ernst nehmen und liefern, sonst gehen die Nadelstiche weiter. So wie die Drohnen in unsere Lufträume eindringen, so sickert auch die Propaganda immer weiter in die Köpfe. Die Entwicklung der Gegenmittel durch den Bund geht da einfach deutlich zu langsam. Dafür habe ich, ganz im Ernst, nicht das geringste Verständnis. Wir als Land haben früh reagiert und die Bedrohung ernst genommen. Die Russen sind zwar nicht in unseren Kellern, aber sie sind in der Luft, im Wasser und in unseren Computern. Es ist höchste Zeit, dass der Bund nachzieht. Zum Abschluss geht mein Dank an alle Fraktionen hier im Landtag, an die Landesregierung und besonders an Frau Innenministerin Dr. SütterlinWaack. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Niclas Dürbrook das Wort.

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Niclas Dürbrook SPD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum lässt jemand Drohnen über Schleswig-Holstein fliegen? – Vielleicht um Daten zu sammeln, Fotos oder Videos aufzunehmen, aber wir haben alle die Vermutung, dass nichts davon der Hauptgrund für die Drohnen ist, über die wir heute sprechen. Vermutlich ist das Ziel derjenigen, die Drohnen über unsere Häfen, Energieanlagen oder Bundeswehrstandorte fliegen lassen, uns zu testen. Mit diesen Flügen will jemand – es liegt zumindest nahe, dass Russland der Urheber ist –, herausfinden, wie handlungsfähig wir sind, wie abgestimmt unsere Behörden arbeiten, wie schnell und entschlossen reagiert wird und vor allem, wie wir als Gesellschaft auf diese Sichtungen reagieren. Es geht um Verunsicherung. Wenn wir panisch reagieren, wären wir bei diesem Test bereits durchgefallen. (Beifall SPD und Martin Balasus [CDU]) Ich habe es im vorletzten Innenausschuss bereits gesagt: Natürlich spielen wir mit jedem Berichtsantrag oder einer Debatte, wie wir sie heute im Plenum führen, ein Stück weit das Spiel mit, das uns jemand anderes aufzwingen will. Wir stellen eine Öffentlichkeit für das Thema her, wir machen die Drohnen zu einer Nachricht. Aber zu einer ehrlichen Analyse gehört, dass wir beim Thema Drohnen nicht so aufgestellt sind, wie wir es sein müssten. (Beifall SPD und FDP) Das ist kein oppositioneller Reflex gegenüber der Landesregierung. Ich freue mich sehr über den gemeinsamen Antrag, den wir haben, denn vermutlich ist kein anderes Bundesland sehr viel besser aufgestellt als Schleswig-Holstein. Aber genau das muss der Ansporn sein. Wir müssen das ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist der Punkt. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich komme zurück zu dieser Frage des Testens. Das ist der Punkt, der uns von einem Land wie Russland unterscheidet. Bei uns ist die öffentliche Debatte über Missstände nicht verboten. Als demokratische Gesellschaft diskutieren wir auch den Umgang mit Bedrohungen in der Öffentlichkeit. Man kann und soll der Politik beim Abwägen zusehen. Das mag uns zuweilen schwach erscheinen lassen, es ist aber unsere eigentliche Stärke. (Beifall SPD und SSW) Wir spielen mit so einer Debatte zwar das Spiel eines anderen, aber es ist richtig, dass wir das tun, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Reaktionen auf die jüngsten Drohnenflüge – nicht nur in Schleswig-Holstein – zeigen, dass wir bei der Drohnenabwehr echte Fähigkeitslücken haben. Wir wissen oft nicht genau, welche Drohne über uns fliegt, von wem sie gesteuert wird, ob sie legal unterwegs ist oder ob sie gar eine Bedrohung darstellt. Wir wissen in den meisten Fällen auch nicht, wie wir sie im Zweifel sicher außer Gefecht setzen können – möglichst ohne selbst Schaden anzurichten. Noch ist unsere Reaktion auf die Drohnensichtung ein Ermittlungsverfahren, in des- (Niclas Dürbrook) sen Verlauf der Sachverhalt dann hoffentlich aufgeklärt wird. Das ist aller Ehren wert, aber es wirkt ein bisschen aus der Zeit gefallen, in Anbetracht dessen, worüber wir eigentlich diskutieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen da besser werden. Wir brauchen eine ehrliche Analyse unserer Fähigkeiten und danach entschlossenes Handeln. Wir brauchen ineinandergreifende Strukturen von Land, Bund und unseren Nachbarländern. Wir brauchen eine technische Ausstattung, die uns überhaupt erst in die Lage versetzt, Drohnen zu erkennen, zu verfolgen und, wenn es nötig ist, auch zu neutralisieren. Das Ziel ist doch klar: Wir dürfen nicht mehr zuschauen, wenn eine Drohne über ein LNG-Terminal, ein Umspannwerk oder eine Kaserne fliegt. Noch ist das ein Stück weit eine hypothetische Diskussion, solange wir über Spionagedrohnen reden, bei denen der Abschuss in aller Regel ein größeres Risiko darstellt als das Fliegenlassen. Aber wer garantiert uns denn, dass bis in alle Zeiten unter so einer Drohne nur eine Kamera hängt und nicht vielleicht irgendwann etwas anderes? (Beifall SPD und FDP) Das bringt uns zu der entscheidenden Frage: Wer macht was? – Die rechtliche Zuständigkeit ist grundsätzlich erst einmal klar. Das Land ist in der Verantwortung. Schleswig-Holstein hat bereits Drohnenabwehrtechnik beschafft. Es gibt Absprachen im Verbund der Nordländer. Das alles unterstützen wir. Wir sind selbstverständlich offen für eine Erweiterung der Ausstattung, wenn die Landesregierung uns den Bedarf schildert. Ich glaube aber nicht, dass am Ende die Vollausstattung aller Landespolizeien in Deutschland mit Ausrüstung für alle denkbaren Szenarien stehen kann. Spätestens seit den Drohnenüberflügen über Kiel, bei denen laut Presseberichterstattung ein Starrflügler mit mehreren Metern Spannweite unterwegs gewesen sein soll, stellt sich doch die Frage: „Soll das wirklich und für alle Zeit eine Aufgabe der Landespolizei sein?“ – zumal wir sicher davon ausgehen können, dass diese Drohnen nicht das Ende der Entwicklung darstellen. Ein Blick in die Ukraine reicht dafür. Glauben wir, im hochdynamischen Feld der Drohnenentwicklung unsere Landespolizei mit den begrenzten Möglichkeiten eines vergleichsweise kleinen Bundeslandes dauerhaft ausreichend für solche Herausforderungen ausstatten zu können? Ich will nicht, dass wir irgendwann vor einer Entscheidung stehen, bei der wir uns fragen müssen: Neue Streifenwagen oder Drohnenabwehrtechnologie? – Das darf nicht passieren. Von der Art des benötigten Equipments abgesehen bin ich davon überzeugt, dass der Bund und die Bundespolizei in die Verantwortung genommen werden müssen. Die Küstenboote der Wasserschutzpolizei haben selbstverständlich keine Geschütze. Bei den neuen Patrouillenbooten der Bundespolizei hat man sich für eine andere Lösung entschieden. Die haben so etwas. Es liegt nah, die Bundespolizei so auszustatten, dass sie auf größere Drohnen einer bestimmten Klasse reagieren kann. Das umzusetzen, ist eine dringende Aufgabe, vor der der Bund steht. Wir brauchen jenseits der polizeilichen Zuständigkeiten eine Debatte über die Rolle der Bundeswehr. Klar ist: Es wird immer dann kompliziert, wenn die Bundeswehr etwas anderem nachgehen soll als ihrem originären Verteidigungsauftrag. Zu Recht sind die Hürden dafür extrem hoch, und die Hürden sind noch einmal höher, wenn es nicht nur um Amtshilfe geht, sondern wenn hoheitliche Aufgaben übernommen werden sollen. Das Luftsicherheitsgesetz ist das beste Beispiel dafür. Nur im Katastrophennotstand darf die Bundeswehr zum Beispiel im Fall eines Passagierflugzeuges zum Einsatz kommen, weil es dabei eben nicht um einen Einsatz unter dem Verteidigungsauftrag geht. An dieser Grenze ohne Grundgesetzänderung zu rütteln, ist schwierig. Eine Mehrheit für diese Grundgesetzänderung ist im Bundestag auch mit viel Fantasie nicht in Sicht. Deswegen finde ich es richtig, dass wir das im gemeinsamen Antrag heute einmal in der Deutlichkeit festhalten und damit am Ende ein Signal nach Berlin senden. (Beifall SPD und FDP) Ich finde nicht nur deswegen sehr bedenkenswert, worauf in den letzten Wochen verschiedene Juristen hingewiesen haben: Die Bundeswehr hat einen Verteidigungsauftrag. Dieser Verteidigungsauftrag greift nicht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Die Verteidigung des Landes gegen militärische Bedrohung ist Aufgabe der Bundeswehr. (Zuruf Marion Schiefer [CDU]) Dabei reden wir selbstverständlich nicht über den Schutz der Kieler Woche vor einer 500 Gramm schweren Drohne aus dem Baumarkt. Das ist unstrittig Polizeiarbeit. Aber wie sieht es denn bei einer Drohne mit mehreren Metern Spannweite aus, die mutmaßlich von Schiffen außerhalb unserer eigenen Hoheitsgewässer gestartet ist und sich dann (Niclas Dürbrook) über Schleswig-Holstein auf den Weg macht? – Vermutlich überschritte das auch die Fähigkeiten einer besser ausgestatteten Bundespolizei. Von anderen Bedrohungen, die so abstrakt nicht sind, weil wir bereits gesehen haben, dass sie über Polen schon geflogen sind, habe ich an der Stelle noch gar nicht gesprochen. Wir müssen diese Diskussion dringend führen, und zwar ohne alle ideologischen Scheuklappen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Schleswig-Holstein ist als Küstenland hybriden Bedrohungen in besonderer Weise ausgesetzt. Unsere Häfen, unsere Energieinfrastruktur, unsere militärischen Einrichtungen – all das sind lohnende Ziele für feindliche Späh- oder Störversuche. Wir müssen deswegen das allergrößte Interesse an schnellstmöglichen Lösungen haben. Ein Drohnenabwehrzentrum ist sinnvoll, entscheidend ist aber am Ende natürlich nicht das Türschild, das draußen dranhängt, sondern welche Fähigkeiten dort tatsächlich vorgehalten werden. (Beifall SPD und FDP) Aus unserer Sicht sollte es ein Zentrum sein, das im Ernstfall Informationen bündelt, ein Lagebild erstellt, Zuständigkeiten schnell klärt und – falls nötig – ohne Verzögerung Amtshilfe zwischen Polizei, Bundespolizei oder Bundeswehr ermöglicht, das eine Verzahnung von Material und Know-how zulässt und im besten Fall sogar ausbaufähig wäre, damit wir zu einem echten Zentrum für hybride Bedrohungen kommen. Denn wir reden gerade sehr viel über Drohnen, aber es ist natürlich am Ende nur ein kleiner Ausschnitt der neuen Gefährdungslage, vor der wir stehen. Da wäre so ein Zentrum ein echter Gewinn. Ich glaube auch, dass eine Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes und die Arbeit an einem Seesicherheitsgesetz sinnvoll sind, um auf die neuen Herausforderungen zu reagieren. Kollege Kürschner, die Landesregierung muss die landesrechtlichen Regelungen sehr genau abklopfen. Verschiedene Bundesländer sehen ja aktuell Änderungsbedarf bei ihrem Polizeirecht, Niedersachsen zum Beispiel. Mir leuchtet nicht so ganz ein, warum Schleswig-Holstein das einzige Bundesland sein sollte, in dem nichts passieren soll, in dem alles schon klar geregelt ist. Das wird sich die Landesregierung an der Stelle sehr genau angucken müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Drohnenflüge zielen auf unser Vertrauen – auf unser Vertrauen in Staat, Verwaltung und Sicherheit. Die beste Antwort darauf wäre zu beweisen, dass unser Staat handlungsfähig auf allen Ebenen ist. Ich glaube, wir können das. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und FDP)

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Hybride Angriffe, hybride Kriegsführung sind immer noch schwer greifbar. Irgendwo zwischen Drohnen, Cyberangriffen, Desinformation oder sogar versuchter Einflussnahme auf Wahlen findet man sich auf einem Weg jenseits der konventionellen und direkten Kriegsführung wieder. Das Ziel aber bleibt das gleiche: Destabilisierung. Wir müssen davon ausgehen, dass die russische Regierung uns als Teil von Europa destabilisieren möchte. Dazu gehört nicht nur die innere Sicherheit, sondern auch die gefühlte innere Sicherheit. Dazu gehören Ängste und Zweifel am Staat, die Sorge, dass der Staat und seine Institution nicht für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen können. Die Antwort darauf kann aber nicht sein, dass wir nicht öffentlich darüber reden. (Beifall SSW) Die Antwort darauf muss eine Regierung geben. Sie darf ihren Bürgerinnen und Bürgern etwas zutrauen. Sie darf ihnen Informationen gebe, und sie darf vor allem davon ausgehen, dass die Menschen ihre eigenen Schlüsse ziehen – (Beifall SSW) und hoffentlich nicht die falschen. (Beifall FDP) Mette Frederiksen als Ministerpräsidentin Dänemarks war zuletzt sehr klar in ihren Aussagen. Sie spricht von hybriden Angriffen – von hybriden Angriffen gegen Polen, gegen Estland, gegen Rumänien und zuletzt gegen Dänemark – und davon, dass die Gefahr für Europa vor allem von einem Land ausgeht, und das ist Russland. In den Tagen danach wurde aber in den dänischen Medien vom dänischen Militär klargestellt, dass sich nicht alle Verdachtsfälle bestätigt haben und es sich um andere Flugobjekte als Drohnen handelte. Ich glaube, diese Vorgehensweise ist die richtige: zu benennen, was gerade passiert, welche Informationen man hat, und vor allem, wie der Staat nun vorgehen wird. (Sybilla Nitsch) Es ist die Verantwortung einer Regierung, Ängsten öffentlich zu begegnen. Der Eindruck von Machtlosigkeit – das wurde hier heute auch schon gesagt – darf sich nicht verfestigen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Mein Eindruck ist, dass die Landesregierung hier noch offensiver werden kann und muss. Es ist die Aufgabe der Politik, auf diese Gefährdungslage zu reagieren. Das tun wir heute, nicht reißerisch und schon gar nicht panisch, aber ernsthaft und eigeninitiativ. Bisher habe ich mich vor allem dann informiert gefühlt, wenn wir als SSW, SPD und FDP aus der Opposition heraus Berichtsanträge oder Kleine Anfragen gestellt haben. Das reicht leider nicht aus. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal festhalten: Nicht das Nachfragen der Opposition verunsichert die Menschen. Drohnenflüge über unseren Städten, über unseren Industriegebieten und unseren militärischen Anlagen sind, was die Menschen verunsichert. Denn es blieb bei den Drohnensichtungen ja nicht bei Nord- und Osteuropa. Nach Polen und Dänemark kamen Schleswig-Holstein und zuletzt München dazu. Überall wurden mehrere Drohnen gesichtet und wurde teilweise Infrastruktur blockiert. An Flughäfen fiel stundenlang der Flugverkehr aus. Unser Bundeskanzler sagte in der Zwischenzeit öffentlich: „Unsere Vermutung ist, dass Russland hinter den meisten dieser Drohnenflüge steckt“. – Ein Bundeskanzler, vermute ich einmal, sagt das nicht einfach so. Ein Bundeskanzler sagt das, wenn er Gründe hat, sich so äußern zu können. Wer vorgestern die öffentliche Anhörung des PKG im Bundestag ein bisschen verfolgt hat, konnte zunehmend den Eindruck gewinnen, dass die aktuelle Bedrohungslage in Europa nicht mehr so abstrakt ist, wie wir es vor ein paar Jahren noch angenommen haben. Die Warnungen der drei bundesdeutschen Geheimdienste waren sehr deutlich. Wir dürfen uns nicht zurücklehnen und denken, ein russischer Angriff kommt frühestens 2029. „Wir stehen schon heute im Feuer“, sagte Martin Jäger als Präsident des Bundesnachrichtendienstes. – Ansonsten wurde das Jahr 2029 auch von Bundesverteidigungsminister Pistorius wiederholt als Zeitpunkt genannt, zu dem Russland zu einem Angriff auf NATO-Gebiet in der Lage sein könnte. Die Gefahr einer militärischen Konfrontation mit Russland rückt laut allen drei deutschen Nachrichtendiensten näher. Gleichzeitig ist aber für mich wichtig zu betonen: Es geht bei den Drohnensichtungen nicht um bewaffnete Kampfdrohnen, sondern sehr wahrscheinlich um Spionagedrohnen, die zum Ausspähen losgeschickt worden sind. Das ist vielleicht im ersten Moment weniger schlimm, aber wir müssen es natürlich sehr ernst nehmen. Dies ist aus meiner Sicht vor allem aus zwei Gründen so. Erstens. Es greift bereits jetzt in das Leben der Menschen ein. Wenn Flughäfen beeinträchtigt sein können, können es auch Häfen, können es auch Bahnhöfe sein. Das hat jetzt schon Auswirkungen auf das individuelle Sicherheitsgefühl der Menschen. Zweitens. Wir müssen davon ausgehen, dass hier getestet wird, und zwar nicht nur auf eventuelles Handeln vor Ort, sondern auch auf politische Reaktionen und Äußerungen hin. Mein Eindruck ist bisher, dass Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sich ratlos umgucken, weil alles schwierig ist – das stellen wir alle fest –, weil Zuständigkeiten noch geklärt werden müssen, Gesetze nicht verabschiedet sind und ultimativ die Angst im Raum steht, was die eigene Reaktion wohl auslösen könnte. – Das ist schlecht. Das muss sich ändern. Dabei will ich mich nicht missverständlich ausdrücken, weil auch von meiner Seite der Dank an Frau Sütterlin-Waack und ihr Ministerium geht, dass wir doch schon viele Schritte weiter gekommen sind. Es ist vollkommen richtig, auch Schwierigkeiten zu erklären und zu schildern, woran es hapert oder mangelt. Es ist auch richtig, zu erklären, dass man Drohnen nicht einfach so vom Himmel holen kann. Technisch gibt es theoretisch mehrere Möglichkeiten: das Senden von Störsignalen, eigene Drohnen losschicken und fremde Drohnen mit Netzen fangen. Was ist also das Problem? – Die Drohnen sind eben nicht klein und auch nicht leicht. Wir sprechen teilweise von Drohnen, die eine Acht-MeterSpannweite haben können. Es ist gefährlich, diese Drohnen über bewohnten Gebieten abzuschießen. Ganz klare Sache: Da muss man auf die Sicherheit gucken. Es ist auch richtig, zu erklären, warum die Bundeswehr nicht eingesetzt werden kann. Die Bundeswehr darf derzeit keine bewaffnete Amtshilfe leisten. Ein Einsatz bewaffneter Kräfte im Inland ist nach Artikel 35 des Grundgesetzes nur in Ausnahmefällen möglich, und das sind Naturkatastrophen oder ein schwerer Unglücksfall. Es bräuchte also eine Grundgesetzänderung, für die es wieder- (Sybilla Nitsch) um eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag braucht. Zweidrittelmehrheit würde erfordern, mit der AfD oder mit der Linken diese Mehrheit zu bekommen. Ich sage einmal so: Perspektivisch ist das aus verschiedenen Gründen unrealistisch. Also müssen momentan in der Regel noch Landes- und Bundespolizei handeln. Es darf aber auch nicht nur beim Beschreiben der Probleme bleiben, weil die Leute da draußen anderes erwarten. Deswegen freuen wir uns über den Antrag – vielen Dank für die Initiative an die FDP –, dem sich jetzt alle Fraktionen angeschlossen haben. Ich glaube, das ist ein richtig gutes Signal, weil er zusammenfasst, was jetzt als sofortige Handlung von Bund und Ländern möglich ist. Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes im Bund sowie ein geeignetes Seesicherheitsgesetz, außerdem eine bessere Ausstattung der Drohnenabwehrtechnologie und die vereinfachte Zusammenarbeit der Behörden, auch die oft angeführte Gründung eines Drohnenabwehrzentrums. Wir können nicht darauf warten, dass sich die EU auf ein System eines sogenannten Drohnenwalls einigt, dessen Umsetzung und Handlungsfähigkeit mir ohnehin ein wenig fragwürdig scheint. Vor allem aber muss es der Landes- und der Bundesregierung ein Anliegen sein, die Bevölkerung umfassend zu informieren, sobald es neue Erkenntnisse gibt. Wir brauchen nämlich klare Rückschlüsse, vor allen Dingen auf die Herkunft der Drohnen. Wir müssen uns also anschauen, was in anderen Ländern passiert: In Polen wurden Drohnen abgeschossen, deren Teile dann in einem Acker landeten. Die Delta-Flügel der Gerbera-Drohnen, die typisch für russische Drohnen sind, sind noch gut auszumachen. Die in Rumänien Mitte September 2025 gesichteten Drohnen stammen nach Angaben des dortigen Verteidigungsministeriums ebenfalls aus Russland. In Estland sind Sichtungen dreier russischer Kampfjets gesichert. Bei aller vorsichtigen Deutung, die geboten ist: Russland überschreitet immer wieder Grenzen. Wir diskutieren dieses Thema tatsächlich jetzt, während sich die NATO-Staaten in Brüssel treffen, um Wege zu einer besseren Drohnenabwehr zu finden. Sobald unserer Landesregierung entsprechende Informationen vorliegen, müssen wir als Parlament und muss vor allen Dingen die Bevölkerung davon erfahren. Das werden wir dann in den nächsten Ausschusssitzungen angehen. – Herzlichen Dank und herzlichen Dank für den gemeinsamen Aufschlag. (Beifall SSW, FDP, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich der Innenministerin, Frau Dr. Sütterlin-Waack, das Wort.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die heutige Debatte hier im Haus hat noch einmal gezeigt, dass wir dem zentralen Ziel hybrider Bedrohung mit dem stärksten Element unserer Demokratie antworten: Wenn andere versuchen, uns zu verunsichern, antworten wir mit Zusammenhalt. Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung, und wir verfolgen ein gemeinsames Ziel. Das ist die Stärke der Demokratie. (Beifall ganzes Haus) Deshalb möchte ich eines vorwegnehmen und mich bei allen Fraktionen hier des Schleswig-Holsteinischen Landtags für Ihre vertrauensvolle, respektvolle und lösungsorientierte Herangehensweise bedanken. Das ist ein starkes Signal an die Menschen in diesem Land und an all jene, die Verunsicherung und Zwietracht verbreiten wollen. (Beifall ganzes Haus) In dieser Zeit, meine Damen und Herren, in der Trennlinien zwischen innerer und äußerer Sicherheit zunehmend verschwinden, stehen wir vor neuen komplexen Herausforderungen. Auch deshalb haben wir in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt einen neuen bundeseinheitlichen Meldedienst eingerichtet, bei dem mutmaßliche Drohnensichtungen erfasst werden. Dort werden die mutmaßlichen Sichtungen aufgenommen, die kritischer Infrastruktur oder militärischen Einrichtungen zugeordnet werden können, also darüber gesichtet werden. Das waren in Schleswig-Holstein mit Stand 10. Oktober 2025 insgesamt 102 Sichtungen. Aber das sind Eingangsmeldungen, und die sagen noch nichts über die strafrechtliche oder staatsschutzrechtliche Relevanz aus. Die Landespolizei nimmt alle Sichtungen auf, und das Landeskriminalamt wertet sie aus. Bei den gesichteten Flugkörpern Ende September und Anfang Oktober handelte es sich beispielsweise um diverse Objekte unterschiedlicher Art und Größe. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Jedoch sollten wir festhalten: Drohne ist nicht gleich Drohne, und zudem ist nicht jeder Drohnenflug illegal. Eine ganze Reihe von Mitteilungen konnte bereits durch die Polizei aufgeklärt und als illegale Drohnenüberflüge ausgeschlossen werden. Dazu gehören zum Beispiel Flugzeuge, Hubschrauber und legale Drohnen. Einige dieser Sichtungen, auch über militärischer Infrastruktur, konnten bisher allerdings noch nicht verifiziert werden. Gerade vor dem Hintergrund illegaler Drohnenüberflüge über Dänemark und Polen ist davon auszugehen, dass auch wir davon betroffen sind. Hierzu hat es sehr zeitnah nach den Sichtungen bereits einen intensiven Austausch mit der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt, der Bundeswehr, dem Bundesinnenministerium sowie unserem Nachbarstaat Dänemark gegeben. Wir sprechen hier von Mitteln der hybriden Kriegsführung: Verunsicherung streuen und Angst erzeugen. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass sich für die Menschen in Schleswig-Holstein subjektive Unsicherheiten ergeben haben. Wir dürfen uns aber nicht verunsichern oder – schlimmer noch – lähmen lassen in unserem Engagement, diesen Versuchen der Destabilisierung entschieden und vor allem gemeinsam entgegenzutreten. Die jüngsten Vorkommnisse in Schleswig-Holstein, im Bundesgebiet sowie in weiteren europäischen Ländern haben uns in unserer Strategie noch einmal bestärkt. Unser Ziel muss es sein, auf die Destabilisierungsversuche noch schneller zu reagieren. Die Landespolizei hat bereits im Laufe des letzten Jahres Geräte zur Drohnenabwehr beschafft. Für dieses Jahr wurden dankenswerterweise weitere Haushaltsmittel dafür veranschlagt und weitere Einsatzmittel bestellt. Wir haben für diesen Zweck auch neue Stellen für die Landespolizei und den Verfassungsschutz geschaffen. Die Landespolizei hat ein Drohnenkonzept erstellt, das die relevanten Schritte in den Fokus rückt: erkennen, bewerten, reagieren. Es ist ein stufenweises Eingreifen der Polizei. Es geht also darum, Drohnen zu erkennen, die Lage zu erfassen, aber auch sie zu stoppen, zu kontrollieren oder zu bekämpfen. Dafür haben wir bereits neue Fahrzeuge angeschafft, die jetzt mit entsprechender Technik ausgestattet werden. Aber ich gebe Ihnen recht: Es bedarf einer noch engeren und fortgeführten Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern. Wir norddeutschen Länder kooperieren eng, und so haben wir die gemeinsame Beschaffung von Ausrüstung, die gegenseitige Unterstützung bei Einsätzen sowie länderübergreifende Übungen bereits beschlossen. Wir müssen neben erweiterten Befugnissen für die Bundespolizei auch über Möglichkeiten sprechen, ob und wie die Bundeswehr einbezogen werden kann. Ich halte es für sinnvoll und notwendig, die Expertise der Bundeswehr einzubeziehen – in welchem Umfang und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen, das muss noch geklärt werden. Die Ankündigung der Bundesregierung, die Befugnisse der Bundeswehr durch Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auszuweiten und bei der Drohnenabwehr aufzurüsten, geht genau in die richtige Richtung. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich danke allen Einsatzkräften, Experten und Partnern für ihr Engagement, Ihnen hier in diesem Hohen Haus für den überfraktionellen Antrag und für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön. (Beifall ganzes Haus)

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Mütter und Väter des Grundgesetzes mussten selbst erleben, dass eine Demokratie die einzige Rechtsform ist, die sich mit ihren eigenen Mitteln beseitigen lässt. Manchmal reicht es nicht, die Feinde der freien Gesellschaft in Parlamentsdebatten zu bekämpfen. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte Carlo Schmid – einer der Väter des Grundgesetzes – mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren: „Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“ (Beifall SPD, Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Christian Dirschauer [SSW]) Unser Grundgesetz ist so klug, dass weder Parlamente noch Regierungen Parteien verbieten können. Dafür ist das unabhängige Bundesverfassungsgericht zuständig. Aber das Grundgesetz gibt uns einen Auftrag, ja: eine Verpflichtung. Wenn wir den begründeten Verdacht haben, dass eine Partei planvoll die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will, darf die wehrhafte Demokratie nicht nur kritisieren, dann muss sie auch handeln. (Beifall SPD, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Kolleginnen und Kollegen, das Gutachten des Bundesverfassungsschutzes zeigt: Die AfD vertritt in ihrer Programmatik durch Aussagen zentraler Funktionäre völkisch-nationalistische, rassistische und demokratiefeindliche Positionen. Sie unterscheidet zwischen deutscher und fremder Herkunft, spricht von einer Eignung für die deutsche Staatsbürgerschaft. Dabei vertritt die AfD ein Menschenbild, das Menschen anhand ihrer Herkunft, ihrer Migrationsgeschichte oder ihrer Eltern diskriminiert, sogar systematisch abwertet und Menschen wie mich schon in ihrem Wording – „großer Austausch“ – als nicht dazugehörig und Feinde definiert, die man durch Remigration möglichst schnell wieder loswerden möchte. Wenn das keine Spaltung der Menschen unserer Gesellschaft und kein Angriff auf die Menschenwürde ist, was ist es dann? (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Für mich steht fest: Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip, das widerspricht der Menschenwürde. Aber die Menschenwürde muss gelten – ohne Ausnahme, immer. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir müssen heute nicht darüber entscheiden, ob meine Einschätzungen stimmen, aber wir können und müssen dafür Sorge tragen, dass das Bundesverfassungsgericht dies tun kann. Die Verfassungsmäßigkeit der AfD muss überprüft werden. Deshalb ist es wichtig, dass nach dem Ende des Eilverfahrens eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit den Vorbereitungen beginnen kann. Natürlich ersetzt ein solcher Weg nicht die politische Auseinandersetzung. Wir müssen die Probleme von Bürgerinnen und Bürgern lösen. Wir müssen mit unseren Ideen und Argumenten überzeugen können. Das bleibt eine unserer wichtigsten Aufgaben. Wir müssen aber auch selbstbewusst zeigen, welchen Wert die Demokratie selbst, ihre Werte, ihre frei gewählten Parlamente, ihre unabhängigen Gerichte und ihre freien Medien haben, um sich gegen die Herabwürdigung aktiv zur Wehr zu setzen. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur Selbstbewusstsein und Handlungsbereitschaft schafft Vertrauen in eine handlungsfähige Demokratie. Neben Parteien und demokratischen Fraktionen sind es viele ehrenamtliche Organisationen und NGOs, die sich immer wieder für unseren Zusammenhalt und unsere Demokratie und Vielfalt einsetzen. Unsere Zivilgesellschaft ist wachsam. Die vielen Demos und Aktionen machen Mut, und gerade diesen mutigen Menschen schulden wir diese Klarheit, die wir heute schaffen wollen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Birte Glißmann [CDU]) (Serpil Midyatli) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, setzen wir dafür heute ein gemeinsames Zeichen aus dem Parlament in Deutschland, in dem die Feinde der freien Gesellschaft keinen einzigen Sitz haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Birte Glißmann das Wort.

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Birte Glißmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit: Das Parteiverbot dient nicht der symbolischen Distanzierung von verfassungsfeindlichen Positionen, sondern dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor realer Gefährdung. (Beifall ganzes Haus) Das ist ein Leitsatz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten NPD-Verbotsverfahren 2017. Ich finde, in diesem Leitsatz stecken drei wichtige Punkte, die wir uns in der aktuellen Debatte immer wieder verdeutlichen sollten. Erstens. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Ja, der Antrag ist zu initiieren durch den Bundestag, die Bundesregierung oder den Bundesrat, und damit mittelbar politisch auf den Weg zu bringen. Ein Prüfverfahren darf aber nie allein politisch motiviert sein. (Beifall ganzes Haus) Die Beurteilung, ob – und wenn ja, welche – Voraussetzungen für eine weitere Einstufung oder Überprüfung der AfD vorliegen, ist allein eine juristische und keine politische Frage. Deswegen ist es so wichtig, dass wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Köln abwarten und nicht voreilig politische Schlüsse ziehen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Alle weiteren Schritte, die möglicherweise eingeleitet werden, dienen eben nicht allein der Distanzierung von verfassungsfeindlichen Positionen, auch wenn die Versuchung manchmal wirklich groß ist und die AfD ausreichend Anlass dafür bietet. Zweitens. Das Überprüfungsverfahren ist ein präventives Instrument. Wir müssen und dürfen nicht darauf warten, dass sich die Gefahren für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung erst verwirklicht haben. Das ist ein Auftrag für uns alle. Wir müssen vorbereitet sein und dürfen nicht tatenlos zusehen, denn: Ja, unsere Demokratie ist wehrhaft, aber die Voraussetzungen für ein Parteiverbot, den Ausschluss von der Parteienfinanzierung oder ein Teilverbot sind aus historischen Gründen sehr hoch, und das ist auch richtig so. Auch die bisherigen Verbotsverfahren mahnen uns, eine verfassungsrechtliche Überprüfung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Diese hohen Anforderungen dürfen uns gleichzeitig aber auch nicht davon abhalten, die Instrumente im Fall der Fälle zu nutzen und unsere Demokratie zu schützen. Sie sind vielmehr Auftrag, weitere Schritte sorgfältig, sachlich und unaufgeregt unter anderem in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe fachlich und eben nicht politisch abzuwägen und vorzubereiten. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Drittens. Das Parteiverbot dient dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor realer Gefährdung. Solange eine solche Gefahr nicht besteht, beziehungsweise sogar solange das Bundesverfassungsgericht eine Partei eben nicht verboten hat, liegt es in unserer gemeinschaftlichen Verantwortung, extremistische Inhalte und Parteien mit anderen Mitteln zu bekämpfen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Da ist auch nicht die eine Partei stärker in der Verantwortung als die andere. Wir alle tragen als Demokraten die gleiche Verantwortung. Damit möchte ich auch klar sagen: Diskussionen über mögliche Formen der Zusammenarbeit mit der AfD werden dieser Verantwortung nicht gerecht und verkennen unsere historische Verantwortung. (Beifall ganzes Haus) Sich dessen bewusst zu sein und das immer wieder zu wiederholen, ist richtig, reicht aber nicht aus. Viele entscheidender ist, dass wir auch danach handeln, dass wir die Probleme der Menschen lösen, dass wir zu unseren Worten stehen, keine Fakten verdrehen und dass wir am Ende in unseren unterschiedlichen Rollen Stück für Stück Vertrauen in Politik zurückgewinnen. Das ist in meinen Augen das Kernproblem. Das ist mühsam und eignet sich häufig nicht für eine schnelle Schlagzeile. Das sage (Birte Glißmann) ich auch sehr selbstkritisch in Richtung der eigenen Reihen, insbesondere wenn ich nach Berlin schaue. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns alle einig: Die größte Gefahr für die Demokratie geht vom Rechtsextremismus aus. Diesen wollen und müssen wir alle gemeinsam bekämpfen. Stärke zeigt sich am Ende aber nicht in einem schnellen Schlag, sondern in der besonnenen Hand. Das Parteienverbot ist das schärfste Schwert der Demokratie, und wenn wir es ziehen müssen, dann nur, um das zu verteidigen, was unser Land im Innersten zusammenhält, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Antrag atmet im Wesentlichen zwei Grundprinzipien. Das erste Grundprinzip ist die Gewaltenteilung. Das wurde schon mehrfach betont, aber es ist wichtig für die Diskussion. Über ein Verbot der AfD entscheidet kein Parlament, auch nicht dieses, aber es entscheidet sich vor Gericht, und das ist der richtige Ort. Solche Verfahren werden in Deutschland richtigerweise vor unabhängigen und freien Gerichten geführt. Das zweite Grundprinzip ist das der wehrhaften Demokratie. Sie ist die Schlussfolgerung aus der Weimarer Republik, wo wir die Erfahrung gemacht haben, dass die Demokratie nicht ausreichen wehrhaft war, gerade im Bereich des Parteienverbots. In der Weimarer Republik war es möglich, nach einem Parteienverbot quasi direkt eine Nachfolgeorganisation zu bilden – mit den gleichen Leuten, der gleichen Programmatik und der gleichen Agitation. Das ist in Deutschland anders. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes waren so klug, genau solche Verfahren auszuschließen und so Parteienverbote zu erwirken, die wirksam sind und gleichzeitig hohe Hürden haben, denn wir wissen auch: Hiermit geht eine ganze Menge an Verantwortung einher. Deswegen gab es auch in der deutschen Geschichte kaum Beispiele, bei denen Parteienverbote tatsächlich erfolgt sind. Das, was wir heute machen, ist, die Werkzeuge der wehrhaften Demokratie auf den Tisch zu legen und zu zeigen, was wir haben, aber auch zu zeigen, was wir bereit sind zu tun, wenn die nächsten Schritte erfolgt sind. Dazu gehört, zu handeln, sofern ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln erfolgt ist und der Eilantrag der AfD abgelehnt wird, in dem sich die AfD dagegen wehrt, als gesichert rechtsextrem eingewertet zu werden. Das ist eine Einwertung, die ich persönlich nicht gebraucht hätte, aber ich freue mich, dass der Bundesverfassungsschutz diese noch einmal bestärkt hat, denn die AfD ist eine gesichert rechtsextreme Partei. Wir setzen uns dafür ein, dass es, sobald dieses Eilverfahren abgeschlossen ist, ein bundesweites Bund-Länder-Verfahren gibt; ein Bund-Länder-Verfahren selbstverständlich unter Führung des Bundesinnenministers, in dem die Belege, die Informationen sowie die Erkenntnisse gesammelt werden, um ein mögliches Parteienverbot vorzubereiten. Darum geht es, nämlich ein mögliches Parteienverbotsverfahren vorzubereiten. Dabei muss man gut sein. Man muss gut vorbereitet sein. Man darf nicht ewig warten, aber man muss gut sein. Gegen Rechtsextremisten hat man vor Gericht zu gewinnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Das ist in der Vergangenheit nicht immer gelungen. Erinnern wir uns an das NPD-Parteiverbotsverfahren. Das erste NPD-Verbotsverfahren hat beispielsweise etwas unrühmlich geendet. Es gab mehr oder weniger die Erkenntnis, dass doch zu viele Leute bei der NPD unterwegs waren, die da nicht sein sollten. Das war die eine Erkenntnis. Bei dem zweiten NPD-Parteiverbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht mehr oder weniger eine neue Kategorie aufgemacht und festgestellt: Die Partei ist zwar gefährlich rechtsextrem und eine Gefahr für die demokratische Grundordnung, aber sie ist einfach viel zu klein und viel zu schwach. Wenn das die Kategorie ist, die man in die Bewertung reinnimmt, dann darf nicht die Schlussfolgerung sein: Die AfD ist zu groß und zu stark, um sie zu verbieten. Damit stehen wir uns selbst im Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU, SPD und FDP) Deswegen hat neben dem Gutachten des Bundesverfassungsschutzes das sagenumwobene Potsdamer Treffen eine große Rolle gespielt, wenn wir auf die NPD-Parteiverbotsverfahren gucken. Denn bei diesem Treffen wurde von Remigration gesprochen (Lasse Petersdotter) unter einem Verständnis von Deportation von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Das ist ein Sachverhalt, der auch bei dem NPD-Parteiverbotsverfahren immer wieder im Vordergrund stand, weil das der Menschenwürde natürlich eklatant widerspricht. Auch in der Bewertung des Potsdamer Treffens gab es danach nicht die große Gegenbewegung innerhalb der AfD. Nein, die AfD hat auf jedem Parteitag erneut betont, wie sehr sie hinter dem Begriff der Remigration steht, wie sehr sie Menschen, egal welchen Pass diese haben, nicht als Deutsche zählen, wenn sie aus ihrer Perspektive die falsche Hautfarbe haben. Die NPD, ups, freudscher Versprecher, die AfD hat eben keinen Zweifel daran gelassen, wo ihre rechtsextreme Haltung herkommt und wie geschlossen sie sind, egal, was sie sich in die Programme schreiben. Wenn man sich gut genug kennt, muss man sich nicht unterhalten, um untereinander die gleiche Meinung zu haben. Das sehen wir auch bei der AfD immer wieder. Das, was wir heute machen, ist ein wichtiges Signal der wehrhaften Demokratie und damit eine Schlussfolgerung aus unserer Geschichte. Gleichzeitig ist es eine Vorbereitung. Die Entscheidung steht dann den Gerichten offen. Denn der Rechtsstaat darf sich nicht rumschubsen lassen, und wir lassen uns die Demokratie nicht kaputt machen. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der politischen Einschätzung der AfD sind wir uns hier im Hohen Hause weitgehend einig. Die Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz hat unterstrichen, was schon seit Längerem eigentlich völlig klar war. Die AfD hat sich in den letzten Jahren immer weiter radikalisiert, wird bundesweit längst vom völkischen Flügel dominiert und vergiftet ganz bewusst die politische Debatte in unserem Land. Angesichts dieser Entwicklung verstehe ich den politischen Impuls und die Ungeduld, vor allem bei SPD und Grünen, was das Thema angeht. Die zentrale Frage ist aber aus unserer Sicht: Wie werden die politischen Ränder, rechts wie links, wieder kleiner, und wie wird die demokratische Mitte wieder deutlich stärker? (Beifall FDP, SSW und vereinzelt CDU) Ich glaube, der bisherige Umgang mit der AfD, das muss man festhalten, hat erkennbar nicht dazu geführt, dass diese Partei wieder schwächer würde, ganz im Gegenteil. Sie ist in aktuellen Umfragen derzeit erschreckenderweise bundesweit die stärkste Kraft, trotz aller Warnungen in den letzten Jahren, die sich offenkundig stark abgenutzt haben. Der Trend der erstarkten politischen Ränder und vor allem der Aufstieg der Rechtspopulisten sind ein Phänomen, das wir seit Jahren in nahezu allen westlichen Demokratien beobachten können. In Europa und in Nordamerika ist eigentlich überall eine sehr ähnliche Entwicklung. Im Westen Deutschlands ist diese Entwicklung sicherlich auch wegen der hohen Stabilität im Vergleich und der Historie später angekommen als anderswo. Aber Westdeutschland war in den letzten Jahren eigentlich die Ausnahme, wenn wir uns international umgeschaut haben. Diese Entwicklung hat verschiedene Gründe. Ein gewisser Anteil der Menschen, die zur AfD oder zu rechten Parteien tendieren, ist politisch klar am rechten Rand einzuordnen. Diese Gruppe von bis zu zehn Prozent gab es in Deutschland eigentlich immer und hat jetzt mit der AfD eine politische Heimat gefunden. Aber der größte Teil ihrer Wählerinnen und Wähler, das ist zumindest meine Einschätzung, sind Menschen, die von den etablierten Parteien massiv enttäuscht sind, die ihren Unmut damit zum Ausdruck bringen wollen, indem sie die AfD wählen, ob man das nur nachvollziehen kann oder nicht. Ich kann es nicht nachvollziehen. Aber das müssen wir festhalten. Der größte Treiber für die politischen Ränder sind meines Erachtens derzeit die Abstiegsängste in der breiten Mittelschicht und das abnehmende Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates. (Beifall FDP) Deswegen sage ich deutlich, auch mit sehr selbstkritischem Blick auf die Ampeljahre, wo ich ja eh kritisch war, aber auch mit Blick auf das, was Schwarz-Rot momentan im Management der Regierung macht: (Beifall FDP) Wer Extremisten klein machen will, muss Vertrauen in die eigene Handlungsfähigkeit dokumentieren und muss vor allem die Probleme im Land wieder (Christopher Vogt) klein machen. Ich glaube, wir können da ein Stück weit aus Dänemark lernen. Die etablierten Parteien müssen sich wieder viel konsequenter und wahrnehmbarer um die zentralen Probleme kümmern, die die Menschen in ihrem Alltag bewegen. Da geht es zum Beispiel um die Lebenshaltungskosten, um die konsequente Erfüllung der staatlichen Kernaufgaben wie Bildung, Sicherheit oder Infrastruktur. Die Verwaltung muss funktionieren, die Wirtschaft gestärkt, den Klimaschutz mit Vernunft und Realismus vorangetrieben und die Migration sinnvoll gesteuert werden. Extremismus und Desinformation muss man konsequenter entgegentreten. Dieses ganze Kulturkampfgebaren, die Identitätspolitik sind etwas, was die Ränder stärker macht und die Mitte erodieren lässt. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD]) Ich finde, es wird der AfD sehr leicht gemacht. Man muss sie, denke ich, in der Sache viel härter und konsequenter politisch stellen. Sie hat ganz viele Themen in ihrem Programm, bei denen überhaupt nicht klar ist, wie das finanziert werden soll. Es ist völlig unrealistisch, und auf viele wichtige Fragen hat sie gar keine Antwort. Nur, darüber spricht überhaupt keiner. Sie kann immer nur drauf donnern und muss sich gar nicht erklären, was sie eigentlich machen würde. Wir machen es ihr zu leicht, deswegen ist die Auseinandersetzung wichtig. Wir machen das ja teilweise auch in Schulen. Ich war bei sehr vielen Veranstaltungen, bei denen auch AfD-Leute waren. Die Zustimmung zur AfD ist immer kleiner geworden, wenn man sich mit denen auseinandergesetzt hat. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir waren beim Politboxen im Bundestagswahlkampf. Wenn man sich mit denen auseinandersetzt, dann merken die Leute: Die haben eigentlich wenig in die Suppe zu bröseln. Wir haben den Umgang mit der AfD hier im Landtag in der letzten Wahlperiode, wie ich finde, insgesamt sehr souverän hinbekommen. Daran sollten wir meines Erachtens anschließen. Meine Damen und Herren, Auseinandersetzung heißt ausdrücklich nicht Zusammenarbeit. Ich will das deutlich mit Blick auf die heutige Berichterstattung sagen. Was die juristische Auseinandersetzung mit der AfD angeht, ist die Lage eigentlich ganz klar. Die Verfassungsschutzbehörden machen da ihren Job. In mehreren Bundesländern wurde die AfD bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Jetzt liegt es am Verwaltungsgericht Köln, ob die Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren Bestand haben wird. Sollte dies der Fall sein – ich hoffe das –, dann kann die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln genauer überwacht werden. Nachrichtendienstliche Mittel kann in einem Rechtsstaat aus gutem Grund eben nur ein Nachrichtendienst einsetzen und keine neue Bund-Länder-Gruppe. (Beifall FDP) Auch deshalb konnten wir diesen Antrag nicht mitmachen und können ihm nicht zustimmen. Wenn es dann nach einer intensiveren Überwachung ausreichend gerichtsfeste Beweise dafür geben sollte, dass die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung quasi aggressiv-kämpferisch beeinträchtigen oder beseitigen will, kann und muss sie auch in einer wehrhaften Demokratie verboten werden. (Beifall FDP) Aber es wurde schon gesagt, dass es da sehr hohe Hürden gibt und dass die letzten Verfahren allesamt gescheitert sind. Die beiden letzten erfolgreichen Parteiverbotsverfahren datieren aus den 50er-Jahren. Wir sollten die Verfassungsschutzbehörden deshalb ihre Arbeit machen lassen und auch nicht ungewollt den für die AfD wichtigen Opfermythos stärken. Das beste Konzept gegen Populisten ist eine harte demokratische Auseinandersetzung und (Beifall FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) dass wir den Menschen Alternativen und demokratisches Spektrum bieten. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich merke, wenn ich mich hier im Raum umgu- (Christian Dirschauer) cke, und weiß auch aus den Gesprächen, die wir miteinander geführt haben, dass die große, große Mehrheit der Anwesenden hier hinter dieser Vorgehensweise und hinter diesem Antrag steht. Es sind so viele, dass sich vier Fraktionen hier zusammengetan haben, 93 Prozent der Abgeordneten. Ich möchte mich deshalb vor allem an die Menschen wenden, die zuhören oder zusehen oder am nächsten Tag in der Zeitung über diese Debatte lesen. Ich weiß, dass es Bürgerinnen und Bürger gibt, die nicht davon überzeugt sind, was wir hier tun. Nicht, weil sie die AfD wählen würden, sondern weil sie nicht verstehen können, was das überhaupt bringen soll. Mir bereitet das immer wieder große Sorgen. Ich habe Sorgen, dass wir unser Handeln manchmal zu schlecht erklären, dass es wirkt, als würden wir taktieren, als würden wir uns unserer politischen Konkurrenz entledigen wollen. Ein Narrativ, das die AfD an der Stelle ganz bewusst auch bedient. Ich habe diese Sorgen so konkret, weil ich das ab und an tatsächlich so höre. Ich möchte daher noch einmal von hier aus ganz klar sagen: Das ist nicht richtig! Ich versichere Ihnen, niemandem macht die Debatte um ein mögliches Parteienverbot Spaß. Niemand macht das gerne. Wir machen das aber, weil wir wissen, was uns blüht, sollte die AfD an die Macht kommen. Gerade als Minderheit wissen wir das. Sie hat es oft genug angekündigt, wir haben es zu Beginn des Jahres in Thüringen beobachten können. Für diejenigen, die dies nicht mehr ganz präsent haben, was dort passiert ist: Es ist üblich, dass der sogenannte Alterspräsident die konstituierende Sitzung eines Parlaments leitet. In Thüringen ist das tatsächlich die älteste Person, anders als bei uns, also nicht etwa die mit der längsten parlamentarischen Erfahrung. So wurde Jürgen Treutler, Abgeordneter der AfD, Alterspräsident des Thüringischen Landtages. In dieser Rolle weigerte er sich in der konstituierenden Sitzung, konsequent der Geschäftsordnung zu folgen, und schmetterte Parlamentsanträge ab. Anstatt die Beschlussfähigkeit des Parlaments festzustellen, unterbrach er immer wieder die Sitzung. Er weigerte sich, Abgeordneten das Wort zu erteilen, er erteilte mehrfach Ordnungsrufe und entzog Abgeordneten das Wort. Treutler musste im Folgenden vom Verfassungsgerichtshof dazu verpflichtet werden, in der nächsten Sitzung über die Neufassung der Tagesordnung abstimmen zu lassen. Glauben Sie, aus der AfD kam dann eine Welle der Empörung oder Rücktrittsforderung oder eine öffentliche Erklärung, dass das so nicht geht? – Danach können Sie tatsächlich lange suchen. In Thüringen wurde das Parlament von der AfD mit Füßen getreten, und die Partei stand dahinter. Ich höre oft als Entgegnung: Lasst sie doch an die Macht kommen, dann müssen sie sich erst einmal beweisen. Dann werden die Leute schon merken, was eigentlich los ist. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Aber ich finde, wir haben doch gesehen, was passiert, wenn die AfD auch nur einen Funken Macht erhält. Ich sage Ihnen: Dann ist es zu spät. Wenn die AfD in Regierungsverantwortung kommt, wird sie demokratische Strukturen abbauen. Es geht um nichts weniger, als den Kern unserer Verfassung zu schützen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Gefahr ist eben, dass wir rückblickend feststellen müssen, dass es vielleicht zu spät ist, Verbote auszusprechen. Diese Partei ist nicht einfach eine unter vielen. Sie ist nicht einfach sehr, sehr konservativ oder reaktionär. Sie ist rechtsextrem. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD im Mai 2025 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die AfD ist aus taktischen Gründen in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen diese Einstufung vorgegangen. Warum also stellen wir jetzt unseren Antrag? – Bis zu einem Gerichtsurteil wird der Verfassungsschutz die Aussage nicht öffentlich wiederholen, denn er hat eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Das gilt aber nicht für alle anderen, auch nicht für uns. Deshalb sagen wir weiter: Die AfD ist eine Partei von Menschenfeinden. Sie ist rechtsextremistisch, rassistisch und demokratiefeindlich. (Beifall ganzes Haus) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat Hunderte Belege dafür gesammelt, dass die AfD von der Spitze abwärts minderheitenfeindlichen und menschenverachtenden Aussagen Raum gibt. In der AfD regiert ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis. Wer nach Ansicht dieser Leute nicht das richtige Blut hat, gehört nicht dazu. Wir als Minderheitenpartei wissen, was das für Minderheiten bedeutet. Deshalb sind wir dabei, wenn es darum geht, die nächsten Schritte vorzubereiten: immer dem Recht nach, immer im Sinne des Fort- (Christian Dirschauer) bestandes unserer Demokratie, einer wehrhaften Demokratie. – Danke. (Beifall ganzes Haus)

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit Ihrer Erlaubnis mit einem Zitat: „Ich bin noch heute fest der Ansicht, man hätte die nationalsozialistische Katastrophe verhindern können.“ Dieser Satz stammt vom Juristen Robert Kempner, Stellvertreter des amerikanischen Chefanklägers in den Nürnberger Prozessen; er stammt aus Deutschland. 1930 war Robert Kempner Beamter im preußischen Innenministerium. Zusammen mit Kollegen verfasste er eine Denkschrift zur NSDAP, eine Art Gutachten. Sie kamen zu dem Ergebnis: Das ist keine normale Partei, sondern sie will die Demokratie abschaffen und eine völkische Diktatur errichten. 1930 – alle Achtung! Robert Kempner hat das später noch einmal veröffentlicht. Die Reichsregierung – damals unter Reichskanzler Brüning – beschäftigte sich damit. Es gab eine Diskussion, aber Schritte wurden nicht unternommen. Brüning soll später im Exil in den USA Kempner dies als Fehler eingestanden haben. Dieser Fehler darf sich nicht noch einmal wiederholen. Wir lernen aus der Geschichte, und der Verantwortung wollen wir uns stellen. Dazu sind wir gewählt. Der Antrag zeigt: Unsere wehrhafte Demokratie funktioniert. Bei allen Differenzen wissen wir, wo sich unser Gegner befindet. In Weimar sind wir beileibe nicht, aber die AfD ist eine Partei, die das Ziel hat, unser System in Richtung Autokratie – mindestens in Richtung ungarisch oder ähnlich – zu verändern – im Sprachgebrauch des Verfassungsgerichts – die sogenannte Potenzialität, das auch planvoll in die Realität umzusetzen. Alle Entscheidungsträger mögen sich den folgenden Glückwunsch an Robert Kempner zu seinem 90. Geburtstag im Jahr 1989 zu Herzen nehmen; ich zitiere einen Auszug daraus: „Wie ernst Sie es meinten mit der Demokratie und Ihrer Verteidigung, belegt auf eindrucksvolle Weise Ihr Vorschlag aus dem Jahre 1930, Hitler wegen Vorbereitung zum Hochverrat und Meineid unter Anklage zu stellen, ihn des Landes zu verweisen und die NSDAP aufzulösen. Dies geschah in einer Zeit, als viele Verantwortliche wegsahen und sich die erklärten Feinde der Demokratie hoffähig zu machen begannen.“ Darunter: gezeichnet von Dr. Helmut Kohl. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich deshalb noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich nach der Debatte den Eindruck habe, dass wir hier eine sehr gemeinsame Position im Plenum vertreten und der Weg der gleiche ist. Wenn der Kollege Vogt ausführte: „Lasst die Verfassungsbehörden ihre Arbeit machen!“, dann ist das genau das, was wir auch in unserem Antrag beschreiben. Nach der Einstufung als gesichert rechtsextremistisch – zumindest auf Basis des Eilverfahrens – haben die Verfassungsbehörden die Möglichkeit, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen; jeder Verfassungsschutz aber für sich. Das, was der einzelne Verfassungsschutz zusammenstellt, mag möglicherweise für einen Antrag beim Verfassungsgericht nicht ausreichen. Deshalb müssen die Erkenntnisse der verschiedenen Verfassungsschutzbehörden zusammengetragen werden. (Beate Raudies [SPD]: Ja! – Christopher

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Christopher Vogt FDP

Frau Kollegin, bitte!) Dazu dient die Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Die Verfassungsschutzbehörden sind aber nicht diejenigen, die den Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Das heißt, die zusammengetragenen Erkenntnisse müssen mit externen Experten bewertet werden, (Dr. Heiner Garg [FDP]: Du machst es nicht besser!) und dann gilt es zu entscheiden, ob der Bundestag, die Bundesregierung oder der Bundesrat diesen Antrag stellt. Deshalb ist der Weg über die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, genau der, den es braucht, um die Verfassungsschutzbehörden ihre Arbeit machen zu lassen, (Tobias Koch) um dann am Ende im Zweifelsfall zu einem Antrag zu kommen. Ich glaube, wir sind gar nicht so weit auseinander, wie es im Augenblick scheint. Das war mir wichtig deutlich zu machen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beate Raudies [SPD])

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Kristina Herbst

Ich erteile nun das Wort der Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich möchte gerne mit einem Zitat starten, wenn Sie gestatten. Margot Friedländer sprach einen einfachen Satz mit großer Tiefe aus: „Die Demokratie muss bleiben. Ihr müsst Menschen sein. Nichts weiter.“ (Beifall) Diese Sätze, meine Damen und Herren, erinnern uns daran, dass unser demokratischer Staat nicht nur aus Institutionen, Gesetzen und Verfahren besteht, sondern dass Menschen im Mittelpunkt stehen – Menschen, die Verantwortung übernehmen, Menschen, die Haltung zeigen, Menschen, die die Demokratie verteidigen, wenn sie angegriffen wird. Als oberste Verfassungsschützerin dieses Landes sage ich: Unsere Verfassungsschutzbehörden leisten tagtäglich wichtige Arbeit, um genau das zu sichern. (Beifall ganzes Haus) Sie schützen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, sie beobachten Entwicklungen, sie analysieren, sie warnen, und sie tun das mit großer Sorgfalt: rechtsstaatlich, sauber und frei von parteipolitischem Kalkül. Wenn wir über die AfD sprechen, dann sprechen wir nicht mehr über eine Partei, die sich am Rand bewegt, vielmehr über eine, die sich in weiten Teilen längst jenseits der demokratischen Grundsätze positioniert hat. In Schleswig-Holstein haben wir es durch einen respektvollen und konstruktiven Umgang miteinander und eine Politik, die stets nach Lösungen sucht, geschafft, dass die AfD nicht wieder im Landtag vertreten ist. (Beifall ganzes Haus) Wir müssen weiter alles dafür tun, dass das auch im Jahr 2027 so bleibt. (Beifall ganzes Haus) Andere Landesverbände der AfD, etwa in Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt, sind bereits als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden. Diese Einstufungen wurden von Gerichten überprüft und im Ergebnis bestätigt. Das zeigt: Unser Rechtsstaat funktioniert. Wir haben die Instrumente des Grundgesetzes, um unsere Demokratie vor ihren Feinden zu schützen. Das nennt man wehrhafte Demokratie. Es sind keine Werkzeuge der Macht, sondern Schutzmechanismen, die nach 1945 bewusst eingebaut wurden als Lehre aus der Weimarer Republik, die den Angriffen auf die Demokratie am Ende schutzlos gegenüberstand. Auch deshalb ist es unsere Pflicht, sorgfältig zu prüfen, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten ist, nicht aus Willkür, nicht aus politischen Erwägungen, sondern weil die Verfassung diese Instrumente zum Schutz unserer Demokratie und unserer Freiheit bewusst vorsieht. (Beifall ganzes Haus) Der Weg, der in dem interfraktionellen Antrag beschrieben wird, ist kein außergewöhnlicher oder willkürlicher, sondern einer, den die Verfassung unseres Staates vorsieht. Ihn zu prüfen und zu beschreiten, bedeutet gleichzeitig große Verantwortung. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren sind zu Recht hoch. Jede Entscheidung in dieser Frage braucht ein solides Fundament an Fakten, Erkenntnissen und juristischer Abwägung. Deshalb ist es richtig, die gerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über die bundesweite Einstufung der AfD als rechtsextremistische Bestrebung abzuwarten. Sie wird für alle weiteren Schritte richtungsweisend sein. Die Sicherheitsbehörden – auch hier bei uns in Schleswig-Holstein – arbeiten längst intensiv an der Bewertung der Lage. Wir sehen eine Zunahme extremistischer Tendenzen, eine zunehmende Verachtung demokratischer Institutionen und eine gefährliche Normalisierung von Hetze. Das dürfen wir nicht ignorieren. Aber der Kampf gegen Extremismus ist nicht allein eine juristische oder sicherheitsbehördliche Aufgabe, er ist eine politische Aufgabe. Wir müssen der AfD nicht nur rechtlich entgegentreten, sondern auch politisch – durch Glaubwürdigkeit, durch Lösungen, durch eine Politik, die den Menschen (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) dient –, indem wir zeigen, dass Regieren mit Respekt, mit Verantwortung und mit Augenmaß und ohne die Gesellschaft zu spalten möglich ist. Ich bin überzeugt, so bekämpft man Extremismus am wirksamsten – nicht mit Wut, sondern mit Haltung, nicht mit Parolen, sondern mit Arbeit, nicht mit Abgrenzung, sondern mit Überzeugungskraft. (Beifall ganzes Haus) Das – meine Damen und Herren, das wissen Sie alle – ist unsere schleswig-holsteinische Art: in der Sache klar, nie persönlich. Wir handeln mit Bodenhaftung, nicht mit Lautstärke. Deshalb ist es auch richtig, dass der Bund in dieser Frage die Führungsrolle übernimmt. Ein Parteiverbotsverfahren betrifft die ganze Republik und muss auf einer bundesweiten rechtssicheren Grundlage erfolgen. Am Ende stehen über all dem die einfachen, aber großen Fragen: Wie bleiben wir menschlich, wenn es um Härte geht? Wie bleiben wir gerecht, wenn es um Konsequenz geht? Vielleicht hilft uns da der Satz von Margot Friedländer: „Was können wir machen? Ihr könnt viel machen. Ihr könnt Menschen sein. … Aber Worte sind nicht genug. Taten, Taten wollen wir sehen.“ Das bedeutet, standhaft sein und nie vergessen, dass Demokratie nicht nur ein System ist, sondern eine Haltung, eine Haltung, die wir verteidigen, jeden Tag und mit Überzeugung. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Rund 28.000 Menschen in Schleswig-Holstein haben einen anerkannten Pflegegrad 1. Sie haben Ansprüche auf verschiedene Leistungen, zum Beispiel den monatlichen Entlastungsbeitrag von bis zu 131 Euro. Dieser ist zweckgebunden und kann zur Unterstützung im Haushalt für Betreuungs- und Entlastungsdienste verwendet werden. Die Abrechnung zur Hilfe im Haushalt ist allerdings kompliziert. Nachweise müssen gesammelt und bei der Pflegekasse eingereicht werden. Das heißt, abrechnen darf nur ein zertifizierter Anbieter, der eine entsprechende Qualifizierung hat. Die Nachbarin, die den Einkauf regelt oder bei der Wäsche hilft, kann darüber nicht abgerechnet werden, es sei denn, sie hat einen Qualifikationskurs von 30 Stunden absolviert. Aber wer macht das schon, und wer braucht das vor allen Dingen schon? Insgesamt ist der Betrag von 131 Euro angesichts gestiegener Kosten im Dienstleistungssektor zu niedrig. Eine bloße Erhöhung des Betrags hilft allerdings auch nicht. Viel wichtiger wäre eine Vereinfachung der Zugänge. Neben dem Entlastungsbetrag gibt es Zuschüsse für die notwendigen Wohnraumanpassungen zum Hausnotruf, für Pflegehilfsmittel und den Anspruch auf einen halbjährlichen Beratungsbesuch. Deshalb ist auch eine frühe aufsuchende Beratung durch geschultes Personal so wichtig. Deine Vor-Ort-für-Dich-Kraft oder die Gemeindeschwester Plus würde noch vor dem Pflegegrad 1 solche Beratung anbieten und dann gegebenenfalls ins System vermitteln. (Beifall SPD und SSW) Denn die Leistungen sind unübersichtlich, schnell sind Familien überfordert und Leistungen werden laut einer Studie des VdK in Milliardenhöhe nicht abgerufen. Die alltagsunterstützenden Leistungsangebote des Pflegegrades 1 sind eine zentrale Entlastung für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Es war ja auch genau das Ziel, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und Pflegebedürftigkeit zu verhindern beziehungsweise sie hinauszuzögern. Das ist besonders bei demenziell Erkrankten wichtig, um die Angehörigen dauerhaft nicht zu überfordern. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Deshalb muss der Pflegegrad 1 erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Dabei muss der präventive Ansatz zukünftig noch mehr gestärkt werden. Die Bundesregierung hat eine Reform angekündigt, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt zur Reform der Pflege ist im Juli 2025 erstmals zusammengekommen und hat den Auftrag, bis Ende des Jahres Vorschläge zu erarbeiten. Montag kamen die ersten Zwischenergebnisse: Man wolle an einem Teilleistungssystem und an den Pflegegraden festhalten. Eine solidarische Pflegevollversicherung ist nicht in Planung – leider. Das wäre nämlich wirklich der große Wurf gewesen. Nur so kann man Pflegearmut verhindern. (Beifall SPD und SSW) Die Arbeitsgruppe setzt sich aus den Bundesgesundheitsministern und den für Pflege zuständigen Ministern oder Senatoren der Länder zusammen. Nicht dabei sind die beruflich Pflegenden mit ihrer Professionalität und ihrem Wissen, die natürlich täglich mit diesen Herausforderungen kämpfen. Die Pflege hat schon immer darunter gelitten, dass sie fremdbestimmt ist. In ihrer ersten Bundestagsrede hatte Frau Warken gesagt, sie wolle die Pflegekräfte mehr in den Blick nehmen und ihnen mehr zuhören. Ihre Eigenständigkeit, Eigenverantwortung und Kompetenzen sollten gestärkt werden. Ich muss gestehen, die erste Chance dazu hat sie schon mal vertan. Ebenfalls nicht dabei sind die pflegenden Angehörigen. Sie sind der größte Pflegedienst. Ohne sie würde das System zusammenbrechen, und sie wissen am besten, was benötigt wird. Auch die Pflegekassen und die Träger mit ihrer Expertise sind nicht dabei. Dafür nehmen die kommunalen Spitzenverbände an den Runden teil. Ich fände es total prima, wenn sie mehr regionale Verantwortung einfordern würden. Ende September kam dann auf einmal die Forderung auf, den Pflegegrad 1 abzuschaffen. Im Nachhinein will es niemand gewesen sein. Ein Dementi gab es allerdings auch von der Ministerin nicht. Der Vorschlag war auf verschiedenen Ebenen verkehrt: Erstens. Man setzt nicht eine Reformarbeitsgruppe ein, um sie dann mit verstörenden Thesen zwischendurch zu hinterfragen. Unüberlegte Schnellschüsse im Bereich Pflege sind nicht hilfreich. Es braucht eine besondere und umfassende (Birte Pauls) Pflegereform, die die Bedarfe der Menschen in den Mittelpunkt stellt. Zweitens ist die Diskussion um den Pflegegrad 1 respektlos und verantwortungslos gegenüber den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Die entstandene Unruhe ist wirklich das Letzte, was diese Familien brauchen. Sie brauchen Sicherheit und die Gewissheit, dass Hilfe da ist, wenn sie benötigt wird. Dafür braucht es eine solidarische Gesellschaft, eine stabile solidarische Finanzierung und eine solidarische Pflegevollversicherung. Anstatt immer nur zu schauen, wo wir sparen könnten, möchte ich lieber die Frage voranstellen, wie wir es schaffen können, dass Menschen in Sicherheit und Würde alt werden können. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP, SSW und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Wettstreit um die besten Ideen gibt es immer wieder Vorschläge, die verwundern oder sogar provozieren. Das ist normal und bis zu einem gewissen Grad auch gut so. Doch der Ansatz, Defizite in der Pflegeversicherung durch das Streichen des Pflegegrades 1 auszugleichen, ist nicht mehr verwunderlich oder nur provokativ. Das ist einfach absurd, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP – Dr. Heiner

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Dr. Heiner Garg FDP

Als nächstes kommt dann Pflegegrad 2!) Denn alle sehen den dringenden Bedarf, die ambulante häusliche Pflege zu stärken – auch die Kritiker des Pflegegrades 1 in der jetzigen Ausgestaltung. Genau mit diesem expliziten Ziel wurde der Pflegegrad 1 im Jahr 2017 eingeführt. Eine Streichung mag in der Theorie vielleicht den einen oder anderen Euro einsparen, aber die präventive Wirkung und das deutlich höhere Maß an Selbstbestimmung und Würde für die Betroffenen wird bei einer solchen Betrachtungsweise völlig ausgeblendet. Das hat die Kollegin Pauls erwähnt. Das geht nicht, meine Damen und Herren. Das geht wirklich nicht. (Beifall SSW, SPD, FDP und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Auch aus eigener Erfahrung im familiären Umfeld kann ich sagen, dass der Pflegegrad 1 seine Berechtigung hat und durchaus wichtig ist. Seit Einführung werden auch kleinere körperliche Beeinträchtigungen oder psychische und kognitive Einschränkungen – etwa bei einer beginnenden Demenz – deutlich klarer erfasst. Er begründet zwar keinen Anspruch auf Pflegegeld, aber auf Hilfeleistungen in einem geringen finanziellen Umfang. Damit wird die Unterstützung im Alltag zu Hause gefördert, etwa durch Einkäufe oder eine Putzhilfe. Wir haben es gehört. Außerdem kann man einmalig eine Summe von knapp 4.200 Euro für bauliche Maßnahmen beantragen. Damit kann dann beispielsweise der barrierefreie Zugang zur Wohnung oder zum Bad finanziert werden. Meine Damen und Herren, diese Dinge tragen nachweislich dazu bei, dass Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, länger zu Hause bleiben und häufig deutlich später Pflegegeld oder eine stationäre Einrichtung in Anspruch nehmen müssen. Das ist doch genau der richtige Weg. Das ist doch das, was wir eigentlich alle wollen. (Beifall SSW, SPD, FDP und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es ist und bleibt also völlig richtig: Die pflegerische Versorgung muss dringend weiter gestärkt und nicht geschwächt werden. Allein die Diskussion um die Abschaffung des Pflegegrads 1 ist für Betroffene und Angehörige zutiefst verunsichernd. Statt solch verheerender Testballons brauchen wir dringend konkrete Vorschläge für eine verlässliche Unterstützung der häuslichen Pflege. Genau hierzu haben wir mit unserem vorliegenden Antrag, wie ich finde, einen praktikablen und wichtigen Beitrag geliefert. Denn unsere Forderung nach einer Erhöhung des Entlastungsbetrages trägt nicht nur dazu bei, dass Kostensteigerungen der vergangenen Jahre zumindest ansatzweise ausgeglichen werden, sondern auch dazu, die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen und den präventiven Charakter der Maßnahme deutlich zu stärken. Ganz konkret fordern wir die Erhöhung von derzeit 131 Euro auf 200 Euro monatlich. Höhe und inhaltliche Ausgestaltung des Entlastungsbetrags sind im SGB XI normiert, sodass wir die Landesregierung dazu auffordern, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung einzusetzen. Mir ist bewusst, dass für den Entlastungsbetrag und eine Reihe weiterer Maßnahmen zum 1. Januar 2028 eine Dynamisierung in Höhe des kumulierten Anstiegs der (Christian Dirschauer) Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre vorgesehen ist. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Kannst du das noch einmal auswendig sagen?) – Das kriege ich auswendig nicht hin; ich gestehe. – Doch selbst wenn wir mit großzügigen zehn Prozent rechnen, wären wir damit weiterhin längst nicht dort, wo man sagen kann, dass der Bedarf an Unterstützungsleistung gedeckt ist. Das wäre durch eine wirklich substanzielle Erhöhung aber möglich, meine Damen und Herren. Angesichts der Tatsache, dass der Entlastungsbetrag seit Einführung nur sehr gering erhöht wurde, nämlich einmal um sechs Euro, während die hierdurch finanzierbaren Kosten insbesondere im Dienstleistungsbereich deutlich gestiegen sind, halte ich diese Forderung für absolut angemessen. Uns ist aber auch wichtig, dass wir das Spektrum an Nutzungsmöglichkeiten für den Entlastungsbetrag erweitern und die Zugangsvoraussetzungen vereinfachen. Hier ist uns in Schleswig-Holstein ja bereits der eine oder andere zaghafte Schritt gelungen, ich kann mich da noch an die letzte Legislaturperiode erinnern. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Gerne!) – Ja! Es war ein erster guter Schritt, aber da kann gern noch mehr kommen. Wenn Menschen in ländlichen Regionen zwar einen Anspruch haben, aber zum Beispiel keinen ambulanten Pflegedienst oder Anbieter anderer relevanter Dienstleistungen finden, hilft ihnen natürlich kein noch so hoher Entlastungsbetrag. Das gehört auch zur Wahrheit dazu. (Beifall SSW, SPD, FDP und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Statt mit Misstrauen oder viel zu hohen dokumentarischen Ansprüchen zu agieren, sollten wir auf Landesebene dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen mit Pflegegrad niedrigschwellige Unterstützung bekommen. Das ermöglicht ihnen nicht nur ein längeres selbstbestimmtes Leben, sondern entlastet auch ihre Angehörigen und das Pflegesystem insgesamt. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD, FDP und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Andrea Tschacher das Wort.

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Andrea Tschacher CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Pflege ist für mich nicht nur ein politisches Thema, sondern eine Frage von Menschlichkeit, Verantwortung und Zusammenhalt. Sie betrifft uns alle: als Gesellschaft, als Familie und die meisten von uns auch einmal persönlich. Deshalb braucht Pflege Politik mit Herz und Haltung: ehrlich, vorausschauend, verlässlich. Die Diskussion um eine angebliche Abschaffung des Pflegegrades 1 hat viele verunsichert. Aber eine solche Entscheidung gibt es nicht, und es ist wichtig, das klar zu sagen. (Vereinzelter Beifall CDU) Der Bund arbeitet intensiv am Zukunftspakt Pflege. Bund und Länder, auch Schleswig-Holstein, erarbeiten bis Jahresende Vorschläge zur Finanzierung und Versorgung. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat am Montag die ersten Zwischenergebnisse für eine stabile, verlässliche und zukunftsfähige soziale Pflegeversicherung erörtert. Ziel ist, die Pflegeversicherung langfristig zu sichern, die ambulante und häusliche Pflege zu stärken, pflegende Angehörige zu entlasten und Leistungen einfacher und bürokratieärmer zu gestalten. Dabei stehen zentrale Fragen im Mittelpunkt. Wie sichern wir die Pflegeversicherung dauerhaft, ohne Beitragszahlende zu überfordern? Wie können Eigenanteile begrenzt und pflegende Angehörige entlastet werden? Wie schaffen wir mehr Prävention, damit Pflegebedürftigkeit gar nicht oder erst später entsteht? Diese Fragen gehören auf Bundesebene geklärt, auch die Frage, ob Leistungen des Pflegegrades 1 noch so wirken, wie sie sollen. Unterstützen sie wirklich Selbstständigkeit oder ersetzen sie Alltagsaufgaben? Wir sollten die Prävention stärker in den Vordergrund rücken, also Maßnahmen, die das Fallen in die Pflegebedürftigkeit verlangsamen. Wenn die endgültigen Ergebnisse vorliegen, werden wir in Schleswig-Holstein genau hinschauen: Was bedeuten sie für uns? Wo können wir ergänzen, nachsteuern, eigene Akzente setzen? Mein Dank gilt dem Sozialministerium. Die pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprecher aller Landtagsfraktionen hatten die Gelegenheit, ihre Perspektiven in den Reformprozess einzubringen. (Lachen Birte Pauls [SPD]) (Andrea Tschacher) Ich habe die Chance genutzt, auf den Abbau von Bürokratie und vereinfachte, digitale und zügige Antragsverfahren hinzuweisen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bürokratie belastet beide Seiten gleichermaßen: pflegende Angehörige, die sich durch komplizierte und komplexe Formulare kämpfen müssen, und Pflegeeinrichtungen, die immer mehr Zeit mit Dokumentation statt mit Menschen verbringen. Damit Pflegekräfte wieder Zeit für das Wesentliche haben – für Zuwendung, Fürsorge und Qualität –, müssen wir sie entlasten statt belasten. (Vereinzelter Beifall CDU) Hier braucht es eine klare Kurskorrektur, damit Pflege nicht in Papierbergen versinkt, sondern dort ankommt, wo sie hingehört, bei den Menschen. Pflegepolitik braucht Stabilität, Verlässlichkeit, Gerechtigkeit, begrenzte Eigenanteile, Entlastung für Angehörige und gestärkte Prävention. Wir in Schleswig-Holstein leisten hier schon heute einen wichtigen Beitrag. Mit dem Landesmaßnahmenpaket Pflege investieren wir gezielt in Fachkräfteentlastung, Beratung und Innovation. Wir stärken die pflegerische Versorgung im ländlichen Raum und verbessern die Bedingungen für ambulante und stationäre Einrichtungen. Das ist konkrete Verantwortungspolitik hier bei uns im Land. (Vereinzelter Beifall CDU – Zuruf Birte Pauls [SPD]) Ich sage deutlich, Kollegin Pauls: Jetzt ist die Zeit, die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen, aber im Gesamtpaket, nicht durch Einzelaktionen oder Schnellschussanträge. Der Bund hat hier die Federführung. Erste Ergebnisse liegen seit Montag vor. Das Gesamtergebnis erwarten wir im Dezember. Der Zwischenbericht zeigt, die Bund-Länder-AG ist auf gutem Weg. Wir sollten die Endergebnisse abwarten, bevor wir eigene Schlüsse ziehen. (Beifall Dagmar Hildebrand [CDU]) Wir bitten daher darum, beide Anträge in den Sozialausschuss zu überweisen, um uns dort zu informieren, auszutauschen und die weiteren Entwicklungen auf Bundesebene gemeinsam einzuordnen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn meiner Rede auf zwei Dinge eingehen, die die Kollegin Pauls gesagt hat. Im Zuge dieser Debatte habe ich ein paar Punkte noch einmal für mich überdacht, und dabei haben sich zwei Punkte, die Sie erwähnt haben, herauskristallisiert, die ich gern kommentieren möchte. Der erste Punkt ist die eigene Integration der Pflege in politische Prozesse und Strukturen. Ich erinnere mich daran, was ich alles von diversesten Kammern, politischen Vertretungen und so weiter für Werbung bekommen habe, als ich mit meinem Medizinstudium angefangen habe. Die Berufspolitik in dem Bereich ist unfassbar gut aufgestellt, weswegen wir diese Organe und Verbände häufig in Gesetzgebungsprozessen erleben, da sie eine sehr, sehr starke Meinung haben und sich sehr intensiv für ihre Berufsgruppe einbringen. – Die Pflege hat so etwas nicht. (Birte Pauls [SPD]: Sie hatte so etwas mal, ja!) Die Pflege hat natürlich unterschiedliche Verbände, aber die haben nicht den gleichen Impact, den die organisierte Berufsvertretung in ärztlichen Bereichen hat. Deswegen finde ich es total richtig, Ministerin Warken darauf hinzuweisen, dass sie, wenn sie es ernst damit meint, die Pflege in politische Prozesse zu involvieren, das zum Beispiel bei der Aufstellung der Enquetekommission zur Aufarbeitung der Coronapandemie hätte machen können. Da sitzt nämlich keine einzige Pflegevertreterin und kein einziger Pflegevertreter, und das ist ein ziemlich schwacher Auftakt. (Beifall Birte Pauls [SPD]) Der zweite Punkt ist ein ehrlicher Satz zum Thema Pflegevollversicherung. Ich habe das hier an dieser Stelle schon zweimal gemacht und gesagt, dass ich die Antwort: „Wir führen jetzt eine Pflegevollversicherung ein, um die Probleme in unserem Pflegesystem zu bekämpfen“, zu einfach finde. Wir haben uns vor 25, 30 Jahren dafür entschieden – der Kollege Dr. Garg weist darauf häufiger hin –, keine Vollversicherung in der Pflege, sondern ein Teilkasko-System einzuführen. Wenn wir sagen, wir gehen jetzt in Richtung Pflegevollversicherung, (Jasper Balke) dann erleben wir das Gleiche wie das, was wir gerade auf Bundesebene beim Rentensystem erleben, nämlich dass die junge Generation, die zukünftig höhere Pflegebeiträge zahlen wird, das finanzieren muss, was die vergangenen Generationen nicht gemacht haben. Es kann aber nicht sein, dass bei solchen Aufgaben einseitig die junge Generation belastet wird. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Deswegen brauchen wir sehr umfangreiche und nicht zu einfache Antworten.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage, Anmerkung der Frau Abgeordneten Pauls?

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Birte Pauls SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nun kenne ich ja Ihre Programme, und Sie kennen wahrscheinlich auch unsere Programme zu dem Thema. – Ja. Darin sind wir uns ja komplett einig, nämlich dass die Einführung einer Bürgerversicherung, in die von jedem Einkommen eingezahlt wird, eine Antwort auf diese Problematik sein könnte. Geben Sie mir da recht? – Ich gebe Ihnen da recht, dass wir vor allem, was die Einbeziehung von Einkommen angeht – was uns Abgeordnete, was Beamtinnen und Beamte und so weiter angeht – etwas ändern müssen. Das ist ja der Kerninhalt der Bürger_innenversicherung. Ich warne nur ein bisschen, weil wir das ja gerade in dieser Debatte hatten. Die junge Gruppe der Unionsfraktion im Bundestag hat sich zu den Rentenplänen der Bundesregierung geäußert und genau auf dieses Problem hingewiesen. Das hat mich auf jeden Fall gelehrt, dass wir nicht den gleichen Fehler im Bereich der Pflegeversicherung machen sollten, weil es am Ende einfach ungerecht wäre. Dazu brauchen wir jetzt im sogenannten Herbst der Reformen Lösungen. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Annabell Krämer [FDP]) Ich möchte aber noch ein paar weitere Punkte ansprechen. Wir sind ja in dieser Debatte schon darauf gekommen: Es kursierten Ideen zur Abschaffung des Pflegegrads 1. Es ist ehrlicherweise ein offenes Geheimnis, dass das auch in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene für den schwarz-roten Koalitionsvertrag Thema war. Die Idee ist also keine neue. Sie wurde jetzt wieder aus der Schublade genommen, von wem auch immer. Diese Ideen beziehungsweise diese Debatte ist wirklich problematisch. Einige Stimmen sehen darin einen Hebel zur Einsparung, der natürlich medienwirksam auch gut platziert wurde. Doch der Pflegegrad 1 ist ja kein Luxus, sondern ein präventives Instrument für Menschen mit leichten Einschränkungen. So bietet er Zugang zu Beratung, Aktivierung, Zuschüssen für Pflegemittel oder Wohnumfeldanpassungen – genau dazu, womit der Übergang zu schwererer Pflege aufgefangen werden kann. Wenn wir den Pflegegrad 1 kürzen oder abschaffen, dann verstärken wir den Anstieg in höhere Pflegegrade, statt ihn zu bremsen. Wir benachteiligen sogenannte Randfälle, die ohne klaren Grund sonst durchs Raster fallen: Menschen mit beginnenden Einschränkungen. Außerdem senden wir ein falsches Signal. Kürzungen bei den Schwächsten sind politisch und moralisch einfach falsch. Deswegen sage ich: Pflegegrad 1 darf nicht zum Sparobjekt werden, sondern die Prävention muss als integraler Bestandteil einer Reform gestärkt werden, die weitsichtig denkt und nicht nur plakativ agiert. Wir dürfen uns nicht von maximalistischen Forderungen irritieren lassen. Wir müssen klare Grenzen setzen und Verantwortung übernehmen. Leistungsausweitungen sind berechtigt, aber dann eben auch nur mit einer nachvollziehbaren Finanzierung. Sonst bleiben sie nämlich Scheinversprechen. Ich wollte jetzt eigentlich noch länger auf den Punkt der pflegenden Angehörigen eingehen. Sie tragen nämlich die größte Last in unserem Pflegesystem. Jüngst hat eine Studie ergeben, dass ihr volkswirtschaftlicher Nutzen aus unbezahlter Arbeit um die 206 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland bedeutet. Das ist eine unfassbar große Summe, die dort auch an volkswirtschaftlicher Leistung erbracht wird. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir in der anstehenden Reform einen Fokus darauf legen. Der zweite Punkt, den ich auch an jeder Stelle erwähne: Wir brauchen endlich eine gesetzliche Verankerung, eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen für eine kommunale Pflegesteuerung vor Ort. Aktuell können sie das in Planungen schon (Jasper Balke) machen, haben aber dann effektiv keinen Einfluss darauf, wo die nächste stationäre Pflegeeinrichtung entsteht, wo es ambulante Pflegedienste gibt. Dort müssen wir die Kommunen gesetzlich dazu befähigen, diese Planungen zu machen.

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Jasper Balke GRÜNE

Die Steuerung vor Ort brauchen wir, und ich erwarte, dass diese Fragen alle in den nächsten Wochen und Monaten beantwortet werden. Ich freue mich auf jeden Fall auf die Ergebnisse aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Dr. Michael Schunck [SSW])

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort. (Annabell Krämer [FDP]: Sehr gut! –

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Was mich so irritiert, nicht an der heutigen Debatte, sondern an der Debatte um die soziale Pflegeversicherung seit vielen Jahren, ist: Das war mit Einführung 1994 vollkommen absehbar. Die Grünen waren damals nicht im Bundestag vertreten. Das war die Legislaturperiode 1990 bis 1994, wo ihr mit den Abgeordneten von BÜNDNIS 90 aus Ostdeutschland im Bundestag in Gruppenstärke vertreten wart. Bei der damaligen Einführung waren die demografische Entwicklung und die soziodemografische Entwicklung vollkommen klar. Trotzdem haben sich alle drei Fraktionen – die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP – dafür entschieden. Ein späterer Abgeordneter dieses Landtages hat sich dann drei Jahre lang mit dem Ding auseinandergesetzt und immer wieder die Frage gestellt: Wie entwickelt sich das denn, wer soll das denn am Ende bezahlen? Die Herausforderung ist riesengroß, und, liebe Birte Pauls, ich bin da völlig undogmatisch. Ich diskutiere mit Ihnen und mit jedem sämtliche Formen – wie sichern wir eine menschenwürdige Pflege in einer älter werdenden Gesellschaft? –, und habe null Scheuklappen, bei keinem Modell. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich bin aber sehr dafür, dass wir genau den Punkt, den der Kollege Balke angesprochen hat, ehrlich miteinander diskutieren, nämlich: Wen belasten wir wie in welcher Höhe? Eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, in die wir beispielsweise auch andere Einkommen einbeziehen würden, bedeutet natürlich, dass aus einem solchen System dann auch alle Leistungsansprüche haben. (Beifall FDP) Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Ich fand eines aber wirklich bemerkenswert – gestatten Sie mir, das einfach einmal kurz zu zitieren –: Wenn ich auf die letzte Legislaturperiode zurückblicke: Was hat die Ampel im Bereich der Pflege geschafft? – Ich finde, im Vergleich zu dem, was wir bisher gehört haben, eine ganze Menge. Die Reform der Pflege fing mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz im Juni 2023 an, mit der Zielsetzung der finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung und vor allem der Leistungsverbesserung. Es gab eine Anpassung der Beitragsbemessung im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses, um den Erziehungsaufwand und die Kinderanzahl stärker zu berücksichtigen, und seit dem 1. Januar 2024 die Erhöhung des Pflegegeldes und ambulanter Sachleistungsbeiträge um jeweils fünf Prozent. Und so geht das weiter. Was macht Schwarz-Rot als Erstes? – Stellt den Pflegegrad 1 infrage. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) – Also, gut, was macht Schwarz in Schwarz-Rot als Erstes? (Heiterkeit und Beifall FDP, vereinzelt SPD und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) – Stellt den Pflegegrad 1 infrage. Da kann ich Ihnen nur sagen: Unabhängig davon, ob man wirklich den Fokus – ich könnte auch sagen: die Axt – als Allererstes bei den Pflegebedürftigen anlegen möchte, ist das fachlich sehr kurz gesprungen, denn Sie zahlen jeden Euro, den Sie vermeintlich beim Pflegegrad 1 sparen, hinterher beim Pflegegrad 4 und 5 bis zu zehnfach wieder oben drauf. (Beifall FDP, SPD und SSW) Also, auf die Idee muss man wirklich erst einmal kommen. (Dr. Heiner Garg) Jetzt sage ich Ihnen zum Abschluss eines. Wir können die Anträge gerne in den Ausschuss überweisen, finde ich prima, da reden wir noch mal drüber. Ich habe mir ja die Festlegung oder Vorergebnisse oder wie auch immer der Bund-Länder-Arbeitsgruppe inzwischen etwas genauer angeguckt. Meine große Befürchtung ist, liebe Birte Pauls, lieber Christian Dirschauer, dass Folgendes passiert: Man wird an den Pflegegraden festhalten, und zwar von 1 bis 5. Es wird aber in einer zweiten Runde eine Diskussion über die Zugänge, also über die Leistungsschwellen, geben. (Zuruf) – Ja, genau! – Dann hat man auf dem Papier alle Pflegegrade von 1 bis 5 erhalten. Aber in Wahrheit versucht man im Zweifel eben doch, Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger von heute auszuschließen, indem man einfach die Schwelle anhebt. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Ich sage Ihnen: Auch das wäre schlichtweg genauso kurzsichtig und falsch wie die gesamte Diskussion um die Abschaffung des Pflegegrades 1. – Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. (Beifall FDP, SPD, SSW, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Dirk KockRohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung erteile ich nun Ministerin Aminata Touré das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die soziale Pflegeversicherung steckt in der Krise. Wir können darüber sprechen, den Entlastungsbetrag zu erhöhen. Das haben wir übrigens als Länder im Rahmen von ASMK-Beschlüssen schon getan. Wir können darüber reden, den Pflegegrad 1 beizubehalten. Auch dazu habe ich mich öffentlich eingelassen und habe gesagt, dass ich es für eine falsche Entscheidung halten würde, den abzuschaffen. Aber ich bin der Überzeugung, dass es in der derzeitigen Debatte viel zu kurz greift. Denn ich bin der Überzeugung: Es braucht eine grundlegende, generationengerechte Reform der sozialen Pflegeversicherung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und vereinzelt SPD) Es kann meiner Meinung nach keine ernsthafte Antwort der Bundesregierung sein, sich in einer solchen Situation einzelne Elemente herauszupicken (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) und ambitionslos einen Reformprozess anzugehen. Meine Erwartung ist, dass die Bundesregierung bei einer der größten gesellschaftspolitischen Herausforderungen eine Antwort hat. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Da hast du aber hohe Erwartungen!) Wir haben ein Milliardendefizit bei den Pflegekassen: nächstes Jahr circa 2 Milliarden Euro und im Jahr 2030 wahrscheinlich 15 Milliarden Euro. Nächstes Jahr will die Bundesregierung das Problem mit einem Darlehen lösen, aber darüber hinaus gibt es noch keine Antwort. Die Lücke muss geschlossen werden, aber das kann definitiv nicht nur über Beitragserhöhungen erfolgen. Denn, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das ist auch ein Thema der Generationengerechtigkeit, das viel zu kurz kommt. Menschen, die 2000 geboren worden sind, zahlen in ihrem gesamten Leben circa fünf Prozent ihres Lebenseinkommens für die Pflegeversicherung, 1980 Geborene nur 3,4 Prozent und diejenigen, die 1940, 1950 geboren worden sind, nur 0,4 bis 0,9 Prozent. Ich möchte ganz deutlich sagen – es wurde in dieser Debatte auch schon angesprochen –: Die Jüngeren in unserer Gesellschaft glauben nicht daran, dass dieses System sie selbst tragen wird. (Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Verstehen Sie mich absolut nicht falsch: Ich bin der Überzeugung, dass es unsere Aufgabe als Politik ist, eine ältere Generation nicht gegen eine jüngere auszuspielen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW, Marc Timmer [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich bin der festen Überzeugung, dass sich die Lebensleistung von älteren Generationen in der Alters- und Pflegeabsicherung definitiv widerspiegeln muss. Die jüngeren Generationen sind gerade in der Situation, dass sie die Verantwortung für nachkommende Generationen tragen, aber auch für ihre Elterngeneration. Sie müssen aber auch die Möglichkeit haben, beispielsweise Vermögen aufzubau- (Ministerin Aminata Touré) en. Für viele ist ehrlicherweise der Traum vom Eigenheim oder von einer eigenen Vorsorge ganz oft kaum vorstellbar. Diese Perspektive muss daher Eingang in die Reformen der sozialen Pflegeversicherung finden. Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 so konzipiert, dass die meisten Kosten als Teilversicherung getragen werden sollten, nicht als Vollversicherung. Der Restbetrag sollte durch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen selbst oder durch die Hilfe zur Pflege getragen werden. Hauptziel war vor allem auch, dass Pflegebedürftigkeit definitiv kein Armutsrisiko werden darf. Was stellen wir heute aber fest? Pflege ist zu teuer. 3.100 Euro im Durchschnitt in der Bundesrepublik sind einfach viel zu viel für einen Pflegeplatz. Trotzdem ist mir wichtig zu betonen: Wer sich Pflege in Deutschland nicht leisten kann, hat einen Anspruch auf Sozialhilfe. Das ist das Versprechen, das unser Sozialstaat gibt. Montag war ich bei der Bund-Länder-Runde mit Bundesministerin Warken. Ich möchte Ihnen einmal mitteilen, welchen Eindruck ich da hatte; ich glaube, den hatte nicht nur ich, sondern auch meine Landeskollegen und ‑kolleginnen, mit denen ich mehrere Stunden in dieser Videokonferenz saß. Wir haben nicht den Eindruck, dass nachhaltig reformiert wird, dass verkrustete Strukturen aufgebrochen werden sollen, dass Synergieeffekte genutzt werden sollen, sondern als Erstes über Leistungskürzungen gesprochen wurde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) In den Arbeitsgruppen, die auf Fachebene stattfinden, wird die ganze Zeit darüber diskutiert: Bevor es eine solche Reform gibt, brauchen wir eine verlässliche Datengrundlage, um damit agieren zu können. Auch die fehlt. Die braucht man, auch und gerade mit Blick auf das Thema Pflegegrad 1. Sie wissen, dass ich mich dazu positioniert und gesagt habe, dass ich es falsch finde, Pflegegrad 1 abzuschaffen. Abseits der politische Debatte geht es um die Frage von Effektivität und darum, wofür die Mittel genutzt werden und ob man ummodellieren muss. Dafür brauchen wir verlässliche Zahlen und eine Datengrundlage, nicht nur beim Pflegegrad 1, sondern bei vielen weiteren Fragen, um eine ernsthafte Reform auf den Weg bringen zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte Ihnen schildern, welche Forderungen wir als Schleswig-Holstein und ich persönlich haben, wenn es darum geht, die soziale Pflegeversicherung zu reformieren. Erstens geht es um die Frage, wie die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erfolgen kann. Es gibt da immer wieder den technokratischen Ausdruck von versicherungsfremden Leistungen, die aus dem System herausgenommen werden müssen, wie beispielsweise Corona-Mehrkosten, die die Kassen mitgetragen haben. Die müsste man aus dem System herausnehmen; dann würde man die Pflegekassen um 4 Milliarden bis 6 Milliarden Euro entlasten. Man muss über die Ausbildungskosten oder die Kosten der sozialen Absicherung von pflegenden Angehörigen sprechen, die ebenfalls in diesem System nichts zu suchen haben. Auch ein Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung könnte 6 Milliarden Euro Entlastung bringen. Wir stellen an ganz vielen Stellen fest, dass das System überladen ist mit Kosten, die da nicht hineingehören. Die Bundesgesundheitsministerin – das ist ein spannender Punkt – hat zu Beginn der Legislaturperiode der schwarz-roten Koalition gesagt, auch sie sei der Überzeugung, dass die versicherungsfremden Leistungen aus dem System raus sollen. Was haben wir im Laufe der Zeit aber festgestellt? Diese Forderung hat sich ein bisschen verwässert, man hört nichts mehr davon. Das liegt nicht nur an der Bundesgesundheitsministerin, vielmehr sieht das Bundesfinanzministerium, das sozialdemokratisch geführt ist, es kritisch. Das ist schon etwas, das man sich ganz genau anhören muss. Ich habe diese konkrete Frage im Rahmen der Bund-Länder-Runde gestellt. Das Bundesfinanzministerium hat relativ schnell darauf reagiert und gesprochen. Man darf es sich nicht so leicht machen und sagen, das sei nur ein Problem der Union auf Bundesebene – es ist durchaus auch ein Problem, bei dem die Sozialdemokraten einiges tun müssen, damit die soziale Pflegeversicherung erfolgreich reformiert wird. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht auch darum, sich einmal anzuschauen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Beiträge zu begrenzen. Es gibt eine sogenannte Initiative zur Reform der Pflegeversicherung, die den Vorschlag macht, den Eigenanteil auf 700 Euro zu begrenzen. Man kann sich mit diesem Vorschlag auf jeden Fall im Rahmen dieser Debatte einmal auseinandersetzen, man sollte das ernsthaft tun. Sie wissen, dass es auch damals die Debatte über die Fragen gab: Was ist der Sockel, was ist die Spitze, was wird fest über die Pflegeversicherung gezahlt, was müssen die Pfle- (Ministerin Aminata Touré) gebedürftigen darüber hinaus selbst bezahlen? Wir beobachten die Entwicklung, dass der Eigenanteil ins Exponentielle steigt, und das ist die Herausforderung. Der dritte Punkt, der meiner Fachebene besonders wichtig ist und den ich politisch unterstütze, ist, dass wir über das Thema Prävention sprechen müssen. Wir müssen verhindern, dass Menschen überhaupt in die Pflegebedürftigkeit kommen. Wir werden das natürlich nicht politisch einfach so entscheiden und sagen können, das passiere nicht, aber rechtzeitig in Prävention zu investieren und von Kindesbeinen darauf zu achten, gerade in diese Form von Gesundheit zu investieren, ist notwendig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Aktuell gibt in der sozialen Pflegeversicherung leider kaum Leistungen, die darauf abzielen. Das vierte Thema, das uns allen gerade in Schleswig-Holstein besonders wichtig ist, ist das Thema der pflegenden Angehörigen, sie zu stärken und als Teil des Reformprozesses zu verstehen. Denn wir wissen und stellen fest, dass 80 Prozent der Personen in der Häuslichkeit gepflegt werden und die Angehörigen der größte Pflegeanbieter sind, den wir in unserer Gesellschaft haben. Diese Realität muss Teil der Reform werden, diese Realität muss Eingang finden in das, was die Bundesregierung tut. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ich möchte noch einen fünften, abschließenden Punkt nennen, der mir wichtig ist, und das ist das Thema ausländische Fachkräfte. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Wir diskutieren ja oft darüber, ob es möglich ist, ob wir es machen können, ob wir Fachkräfte brauchen, die aus dem Ausland kommen oder hier sind. Wir alle stellen doch fest, wenn wir in einer Situation sind, in der wir pflegerische Notwendigkeiten haben, wenn wir im Krankenhaus sind, und auch ich habe im April dieses Jahres festgestellt, als ich im UKSH mein Kind auf die Welt bringen durfte, dass die Realität ganz anders aussieht als die ganzen abstrakten Debatten, die wir über Fachkräfte und ausländische Fachkräfte führen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: 164 Nationen!) In der Realität hat schon heute – wie der Abgeordnete Garg sagt – ein Großteil des Personals einen ausländischen Hintergrund. Wir können politisch diskutieren, so viel wir wollen, aber so ist die Realität, und wir sollten den politischen Anspruch haben, das zu stärken und das zu ermöglichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Ich sage es einmal ganz deutlich, von dem Arzt, der mich betreut hat, bis hin zu den Personen, die mich gepflegt haben: Das UKSH würde überhaupt nicht funktionieren, die Betreuung einer Entbindung würde überhaupt nicht funktionieren, wenn diese Menschen nicht da wären. Ich persönlich bin diesen Menschen sehr dankbar. Dass wir einen politischen Schwerpunkt darauf legen, dass wir das wollen und dass wir das richtig finden, ist wichtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) Wir haben als Teil unseres Maßnahmenpakets berücksichtigt, dass wir die Geflüchteten, die bei uns in Schleswig-Holstein ankommen – wir brauchen gar nicht weit zu reisen, wir haben super viele Menschen hier, die ein Interesse daran haben, in diesem Bereich zu arbeiten –, unterstützen und ihnen ermöglichen, in diesen Bereichen zu arbeiten. Es liegt an uns, die staatlichen Barrieren und Hürden abzubauen, damit das möglich ist. (Birte Pauls [SPD]: Ja, bitte schön!) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die soziale Pflegeversicherung muss grundlegend reformiert werden – generationengerecht, sozial und nachhaltig. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Kristina Herbst

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um fünf Minuten und 50 Sekunden ausgeweitet. – Es gibt Redebedarf des Abgeordneten Dr. Heiner Garg.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das gibt mir die Gelegenheit, noch einmal zwei Punkte aufzugreifen. Was für Birte Pauls und die Sozialdemokraten die Bürgerversicherung ist, ist für mich das Sozialgesetzbuch Versorgung. Die Ministerin, der Abgeordnete Balke, die Kollegin Pauls und der Kollege Dirschauer haben vollkommen zu Recht auf den präventiven Charakter hingewiesen und wollen ihn stärken. Da frage ich noch einmal: Welchen Sinn macht es in einer älter werdenden Gesellschaft, dass wir uns für Krankheit und Pflege zwei völlig (Dr. Heiner Garg) voneinander getrennte Sozialgesetzbücher leisten? Das macht keinen Sinn! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und SSW) Ich weiß, keiner, der auf Bundesebene schon einmal regiert hat, hat es geschafft. Richtiger Reformwille wäre es, die beiden Sozialgesetzbücher zu nehmen, zu entsorgen und ein neues Sozialgesetzbuch Versorgung als Rahmengesetzgebung mit deutlich mehr Kompetenzen für Länder und Kommunen auf den Weg zu bringen, weil die Versorgung ja dort stattfindet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann haben wir immer noch nicht die Antwort darauf gegeben, wer die ganze Veranstaltung finanziert, aber die ganzen Schnittstellenproblematiken, die sich heute permanent zwischen SGB V und SGB XI ergeben, hätten wir gelöst, und damit wären wir schon einen ganzen Schritt weiter. Dann kommen wir zu den – in Anführungszeichen – kleineren Dingen. Der sehr sympathische Vorschlag, der ursprünglich von den Kollegen des SSW kam, die Erhöhung des Entlastungsbetrages. Liebe Birte Pauls, wir können sofort über die Zahl von 30 Stunden – wir haben das ja von 60 auf 30 Stunden reduziert – reden. Wir können von mir aus sofort darüber reden, wenn die Fachkraft sagt, sie bräuchten das nicht. Ich glaube, wir brauchen beispielsweise ein bisschen Einführung für Nachbarinnen und Nachbarn: Wie gehe ich eigentlich damit um, dass ich in einer fremden Wohnung, im intimsten Bereich, den ein Mensch eigentlich hat, bin? Darauf sollte man zumindest fünf Stunden eingestimmt werden. Wir können sofort darüber reden, dass man das alles komplett vereinfacht. Zweitens. Ich glaube, dass dieser ganze Bürokratieund Kontrollwahn, den wir inzwischen mit Doppelund Dreifachkontrollen im System etabliert haben, die Pflegenden so viel Geld – egal ob es pflegende Angehörige oder ob es der ambulante Pflegedienst oder die Pflegefachkraft in der stationären Einrichtung ist – und so viel Nerven kostet und am Ende so viel Spaß und Freude von der Arbeit wegnimmt. Darüber dürfen wir nicht nur reden, sondern das müssen wir dann auch auf den Weg bringen. Die Grundproblematik besteht darin, dass wir uns genauso wie in der Gesundheit als eines der letzten Länder versäulte Systeme – nämlich hier den stationären Sektor, dort den ambulanten Sektor – leisten und seit 30 Jahren auf Gesundheitskongressen fröhlich darüber diskutiert, wie man sektorenübergreifende Versorgung organisiert. Wir leisten uns in dieser älter werdenden Gesellschaft zwei versäulte Systeme – unter dem Dach der GKV, ja, aber es sind zwei rechtlich getrennte Säulen. Die gehören zusammen, damit die Übergänge fließend sind, damit die Schnittstellenprobleme gelöst werden. Das war mir einfach noch mal wichtig, am Ende dieser Debatte zu sagen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und Birte Pauls [SPD])

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Rixa Kleinschmit CDU

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen heute über Eiweißpflanzen reden. Aber was ist das überhaupt, und warum ist das Thema so wichtig? Die Eiweißpflanzenstrategie des Bundes wurde bereits im Jahr 2013 initiiert und wird immer wieder überarbeitet. Ihr Ziel ist klar: den Anbau heimischer Eiweißpflanzen, insbesondere von Leguminosen, zu fördern. Diese Pflanzen sind nicht nur eiweißreich, sie besitzen auch die besondere Fähigkeit, mithilfe von Bodenbakterien Stickstoff aus der Luft zu binden und im Boden zu speichern. Das verbessert die Nährstoffversorgung, schont die Böden und reduziert den Düngebedarf. Klingt abstrakt, bedeutet für die Praxis jedoch, dass wir gute Gründe haben, den Anbau von heimischen Erbsen, Ackerbohnen und Kleegras auszubauen und überdies noch einen Beitrag zu leisten, unabhängig vom Weltmarkt zu werden und damit unsere Ernährungssicherheit zu stärken. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn unsere Ernährungssicherheit ist eine der zentralen Zukunftsfragen. Nur wenn wir einen relevanten Teil unserer Lebens- und Futtermittel im eigenen Land erzeugen, bleiben wir handlungsfähig und widerstandsfähig gegenüber globalen Krisen. Denn Eiweißpflanzen sind für Mensch und Tier eine unverzichtbare Nährstoffquelle, und ihre Bedeutung nimmt weiterhin zu. Nicht zu den Leguminosen gehörend, aber für Schleswig-Holstein besonders wichtig ist natürlich auch der Raps. Mit einem Eiweißgehalt von rund 35 Prozent im Pressrückstand nach der Ölgewinnung ist er eine wertvolle Komponente in der Fütterung und ein fester Bestandteil in unserer Fruchtfolge. Daher müssen wir den Raps immer mitdenken. Der Hintergrund, weshalb wir heute überhaupt über dieses Thema sprechen, ist die sogenannte Eiweißlücke: Zurzeit werden nur rund 30 Prozent des Eiweißbedarfs mit heimischer Ware gedeckt; rund 70 Prozent werden importiert, überwiegend Soja aus Brasilien und den USA, oft als Sojaschrot, der Reststoff aus der Ölproduktion, aber auch oft als ganze Bohne. Wir alle wissen, wie schnell uns solche Abhängigkeiten in Schwierigkeiten bringen können. Deshalb ist es unser Ziel, die heimische Eiweißproduktion zu stärken und uns somit unabhängiger zu machen. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Michael Schunck [SSW] – Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Ein zentraler Baustein für die Verarbeitung heimischer Eiweißpflanzen ist die Verarbeitung zu hochwertigem Tierfutter. Indem wir Ackerbohnen, Leguminosen und Kleegras noch stärker in der regionalen Futterverwertung einsetzen, können wir auf Importe von Soja- und Eiweißfuttermitteln deutlich verzichten. Das spart lange Transportwege, senkt CO -Emissionen und schafft zusätzliche 2 Wertschöpfung direkt hier in der Region. Vor dem Hintergrund kann Schleswig-Holstein mit seiner leistungsfähigen Landwirtschaft und modernen Mischfutterindustrie eine Vorreiterrolle einnehmen. Schleswig-Holstein bringt dafür die besten Voraussetzungen mit: fruchtbare Böden, engagierte Landwirtinnen und Landwirte sowie starke Partner in Beratung und Forschung. Es gibt bereits viele Initiativen im Land: vom EIPProjekt Heimische Eiweißpflanzen über Feldversuche der Landwirtschaftskammer bis hin zur Forschung an CAU und FH Kiel. Wir müssen das Rad also nicht wieder neu erfinden, sondern vorhandene Strukturen besser vernetzen und Innovationen gezielt unterstützen. Wir setzen uns dafür ein, dass die guten Ansätze zusammengeführt und in die Praxis getragen werden. Denn es wird viel geforscht und ausprobiert, aber nicht alles kommt dort an, wohin es soll: auf die Betriebe in unserem Land. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich der Anbau von Eiweißpflanzen betriebswirtschaftlich lohnt. Dafür braucht es weiterhin verlässliche Förderung, praxistaugliche Beratung und faire Vermarktungschancen. Daher muss unser Credo lauten: Wir brauchen keine neue Strategie, sondern mehr Mut zur Umsetzung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir die bestehenden Programme stärken, den Wissenstransfer verbessern, die Wertschöpfungskette im Land ausbauen, dann wächst die Eiweißproduktion aus eigener Kraft. (Rixa Kleinschmit) (Beifall Martin Balasus [CDU] und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist gute CDU-Politik. Wir schaffen keine zusätzlichen bürokratischen Strukturen, sondern setzen auf Eigenverantwortung, Innovation und Verlässlichkeit. Wenn wir die heimische Eiweißproduktion stärken, machen wir unsere Landwirtschaft unabhängiger, wirtschaftlich stabiler und zukunftsfähiger. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Eiweißpflanzen sollen selber entscheiden, wo sie wachsen möchten!) Das ist ein Gewinn für die Landwirtinnen und Landwirte, für den Klimaschutz und für die regionale Wertschöpfung. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer das Wort.

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Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über Eiweißpflanzen als ökonomische Chance, aber ich möchte mit den ökologischen Chancen anfangen, die diese Pflanzen bieten. Ich bin in letzter Zeit öfter gefragt worden: Eiweißpflanzen, was sind denn das eigentlich? – Unter Eiweißpflanzen versteht man die Leguminosen. Das ist ein neuer Begriff, und der ist genauso durchsichtig. (Heiterkeit) Das sind Erbsen, Ackerbohnen, Lupinen, Linsen und Sojabohnen. Sojabohnen sollten eigentlich bekannt sein. Dazu gehören auch kleeartige Pflanzen wie Weißklee und Rotklee. Diese Pflanzen sollten jedem bekannt sein. Dazu gehören aber auch Luzerne und Wicken. Das Besondere an dieser Pflanzenfamilie ist: Sie lebt in Symbiose mit Rhizobien. Das sind Bakterien, die an der Wurzel kleine Knöllchen bilden und von der Pflanze mit Zucker versorgt werden. Das Besondere dieser Bakterien ist: Sie können den Luftstickstoff pflanzenverfügbar machen. Das sind die einzigen Bakterien, die das tatsächlich schaffen. Die uns umgebende Luft besteht zu 78 Prozent aus Stickstoff. Diese Bakterien können diesen Pflanzen verfügbar machen. Deshalb ist das eigentlich ein Geschenk der Natur. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und SPD) Das ist die Grundlage für den Ökolandbau. Ohne das hätten wir im Ökolandbau schlechte Karten. Vielleicht einmal ein paar Zahlen dazu: Um ein Kilogramm Stickstoff pflanzenverfügbar zu machen, braucht man die Energie von 2,5 Litern Heizöl. Einen Hektar Weizen zu düngen, braucht 200 Kilogramm Stickstoff, entsprechend 500 Liter Heizöl. Wenn ich ein Kilogramm Ackerbohnen anbaue, fixieren mir diese Bakterien in einem Jahr 250 Kilogramm Stickstoff, ohne dass ich von außen Energie hinzufügen muss. Das ist also ein sehr klimaschonender Anbau. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und SPD) Zusammenfassend gesagt: Ein sehr hoher Vorfruchtwert, für nachfolgende Kulturen ist noch Stickstoff im Boden. Wir haben eine starke Durchwurzelung, den diese Pflanzen hinterlassen, was in den Trockenphasen, die uns bevorstehen, ein Vorteil sein kann. Das Ganze ist durch die Blütenpracht auf dem Acker sehr humusfördernd und biodiversitätsfördernd. Wir haben eine Aufweitung der Fruchtfolge und den klimaschonenden Anbau, ich erwähnte es schon. Kommen wir jetzt aber zum ökonomischen Vorteil. Die Kollegin Kleinschmit hat es gerade schon erwähnt: Wir sind für die Tiernahrung abhängig von Importen von Eiweißfutter aus Lateinamerika und aus Nordamerika. Der größte ökonomische Vorteil für die Bäuerinnen und Bauern würde in der Einsparung des benötigten Stickstoffdüngers liegen. Ganz nebenbei ist diese Art der Düngung natürlich sehr viel klimaschonender – geringerer Energieverbrauch und weniger Lachgasemissionen. Der weitaus größere Aspekt aber ist die Herkunft der Stickstoffdüngemittel. Seit Beginn des Ukrainekriegs sind circa 6,2 Millionen Tonnen aus Russland in den Euroraum importiert worden. Die größte Menge an Stickstoffdünger kommt im Euroraum aus Russland. Stellen wir uns jetzt vor: Wir haben ein Verbot von Gasimporten, importieren das Gas aber in anderer Form. Hier könnten wir mit einem verstärkten Anbau von Eiweißpflanzen bei uns im Land einen kleinen Punkt dagegensetzen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und SPD) (Dirk Kock-Rohwer) denn das füllt so die Kriegskasse Russlands. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in der menschlichen Ernährung können wir durch Ackerbohnen, Erbsen und Lupinen und neuerdings durch hier angebaute Sojabohnen unsere Nahrungsgrundlage erweitern – aus der Region für die Region. Es gilt, dies zu stärken durch die Förderung von Wertschöpfungsketten, durch Anbauanreize für Bäuerinnen und Bauern auch für den Anbau von kleeartigen Pflanzen. Die Saatgutforschung für Eiweißpflanzen wurde lange vernachlässigt. Auch diese muss wieder gefördert werden. Es lohnt sich, die Strategie des Bundes genauer anzuschauen und im Land umzusetzen. Es besteht dabei eine gewisse Überschneidung sowohl mit Maßnahmen für eine standortangepasste Landwirtschaft als auch den Zielen und Aufgaben des Kompetenzzentrums klimaeffiziente Landwirtschaft. Es geht nicht darum, das Rad neu zu erfinden. Darum sprechen wir in unserem Antrag von Bündelung und Weiterentwicklung, denn es tut sich in diese Richtung schon eine ganze Menge. Wir stehen nicht am Nullpunkt. Lassen Sie uns Sorge dafür tragen, dass diese Pflanzen den Platz auf unseren Äckern erhalten, den sie verdienen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Sandra Redmann das Wort.

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Sandra Redmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, das jetzt kurz etwas einfacher zu erklären. Vorwegnehmend möchte ich sagen, dass wir dem Antrag von Schwarz-Grün zustimmen. Dann haben wir den Punkt schon einmal geklärt. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber: Ein bisschen Déja-vu-Gefühl darf schon sein, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, das, was Sie heute präsentieren – meine geschätzte Kollegin Rixa Kleinschmit hat schon darauf hingewiesen –, hatten wir, nämlich SPD, Grüne und SSW, schon 2013 auf dem Tisch. (Beifall SSW) Damals hieß unser Antrag: „Strategie für mehr heimische Eiweißpflanzen entwickeln!“. Wenn man die Begründung von damals liest, denkt man fast, Sie hätten einfach in unserem alten Antrag nachgeschlagen, wogegen selbstverständlich überhaupt nichts spricht: Biodiversität, weniger Sojaimporte, weniger synthetischer Dünger – alles da. So kann man es auch auf den Punkt bringen; bis auf den Bereich der gentechnisch veränderten Sojaprodukte. Das sei der Ordnung halber erwähnt. Ich sage es einmal so: Neu ist das nur für die, die damals nicht zugehört haben oder noch nicht dabei waren. Aber Sie beziehen sich nun auch auf die Bundesstrategie, und das ist natürlich völlig okay. Der letzte Satz unseres damaligen Antrags könnte auch unter Ihrem stehen, und mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich: „Die Vorteile eines vielfältigen Eiweißpflanzenanbaus in Schleswig-Holstein liegen auf der Hand: Er trägt zu einem nachhaltigen Ackerbau in der Landwirtschaft bei, fördert die Biodiversität in der Kulturlandschaft und ersetzt importierte Eiweißfuttermittel.“ Klingt sehr gut, das fanden wir auch. Nur die CDU war 2013 nicht ganz so begeistert. Nun, zwölf Jahre später, hat sich das geändert, und das freut uns natürlich. Zwölf Jahre ist keine so lange Zeit. Wer sich noch erinnert: Herr Kumbartzky von der FDP meinte damals, man solle lieber von einer Eigelbstrategie sprechen, das passe farblich besser zur FDP. Das war ein Moment großer politischer Poesie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was mich allerdings ein wenig wundert, ist, warum Sie diesen Antrag ausgerechnet jetzt stellen, denn das Landwirtschaftsministerium arbeitet unter anderem mit dem Klimakompetenzzentrum doch jetzt genau an diesen Punkten weiter. Wenn man sich die Veröffentlichungen des Ministeriums anguckt, dann kann man das auch alles finden. Ich gucke mir die an. Das finden wir auch richtig. Im Grunde legen die Koalitionsfraktionen einen Antrag vor, der von der Regierung eigentlich schon bearbeitet wird – sozusagen politische Selbstbestätigung als Arbeitsprinzip, und das ist nicht das erste Mal. Es wäre schön, wenn von den Regierungsfraktionen in dem Bereich einmal etwas kommt, das nicht schon im Archiv liegt oder schon vom Ministerium bearbeitet wird. (Beifall SPD, FDP und SSW) Inhaltlich möchte ich aber natürlich ausdrücklich sagen, dass wir damit einverstanden sind. Das ist (Sandra Redmann) ökologisch klug und ökonomisch sinnvoll. – Vielen Dank. (Beifall SPD und FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen vor einer Frage, die für die Zukunft unserer Landwirtschaft in SchleswigHolstein, unsere Ernährungssicherheit und unsere Umwelt von erheblicher Bedeutung ist: Wie können wir die Abhängigkeit von importierten Eiweißpflanzen verringern und damit zugleich die Biodiversität und die regionale Wertschöpfung stärken? Der vorliegende Antrag der Koalition ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Schritt, doch er bietet bislang noch nicht in allen Punkten die nötige Tiefe und vor allem nicht die nötige Verbindlichkeit. Die Europäische Kommission hat bereits erkannt, dass die EU ein signifikantes Defizit an pflanzlichen Proteinen hat und arbeitet daran, dies zu reduzieren. Im Bericht „Reducing the plant protein deficit of the European Union“ heißt es, dass für 2023/2024 rund 64 Millionen Tonnen Rohprotein in der EU erzeugt wurden, jedoch weiterer Bedarf, der durch Importe gedeckt werden muss, besteht. Es gibt Forschungs- und Innovationsprogramme wie Horizon Europe, in denen alternative Proteinquellen sowie die Optimierung von Wertschöpfungsketten und bessere Pflanzenzüchtung gefördert werden. Auf Bundesebene hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat mit seiner Eiweißstrategie bereits einen Handlungsrahmen für uns etabliert. Die Ziele sind vielfältig: Stärkung der regionalen Wertschöpfungsketten, Verringerung von Wettbewerbsnachteilen heimischer Eiweißpflanzen, Förderung von Forschung und Praxis, Verbesserung der Umweltleistung. Außerdem wurde für die Erweiterung der Eiweißpflanzenstrategie das Kompetenzzentrum „Proteine der Zukunft“, das neben Leguminosen auch neue pflanzliche Proteinträger stärker in den Blick nehmen soll, aufgebaut. Diese übergeordneten Strategien setzen einen Rahmen. Doch sie müssen auf Landesebene hier in Schleswig-Holstein mit Leben erfüllt werden, da die Bedingungen stark variieren können, gerade in Bezug auf unseren Boden, das Klima, die Betriebsstrukturen sowie die Infrastruktur. Einige Bundesländer haben schon einige Strategien oder Initiativen, aus denen wir lernen können: Bayern zum Beispiel hat eine Eiweißinitiative, die bei der Landesanstalt für Landwirtschaft angesiedelt ist, die den Import an Überseesoja reduzieren soll und den Anbau heimischer Eiweißpflanzen fördert. Mecklenburg-Vorpommern hat eine eigene Eiweißstrategie, die Beratung, Wissenstransfer, Veranstaltungen und die Entwicklung nachhaltiger Wertschöpfungsketten für Human- und Tierernährung in den Fokus nimmt. Ebenso Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen. Aber auch andere Staaten wie beispielsweise Australien, Chile, Frankreich, Österreich oder die USA haben ihre eigenen Eiweißstrategien. Diese Beispiele zeigen, regionale Wertschöpfungsketten und der Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach heimischen Produkten sind ein zentrales Element auf der ganzen Welt. Unser Schleswig-Holstein steht mit seinen spezifischen geografischen und klimatischen Bedingungen, seiner Agrarstruktur, seinen Böden und seinen landwirtschaftlichen Betrieben sowohl vor Herausforderungen als auch vor Chancen. Unsere Küstenlage, der Einfluss des Meeres, wechselndes Klima und oft sandige Böden können Anbaueinschränkungen mit sich bringen. Aber wir haben auch Potenzial, zum Beispiel an Deichen oder bei extensiver Bewirtschaftung mit Leguminosen zur Bodenverbesserung. Außerdem sind hierzulande Betriebe unterschiedlicher Größe angesiedelt, von kleinen Biobetrieben über Milchvieh bis hin zu Ackerbaubetrieben, teils Mischbetrieben. Es herrschen hohe gesellschaftliche Erwartungen in Schleswig-Holstein in Sachen Umweltschutz und Biodiversität und regionaler Wertschöpfung. Das eröffnet Potenzial für Innovation. Deshalb sollte Schleswig-Holstein eine eigene Eiweißstrategie entwickeln, so wie Sie es, liebe Koalition, in Ihrem Koalitionsvertrag bereits vereinbart haben. Es ist also nichts Neues, es steht dort drin. Zum Antrag der Koalition möchte ich Folgendes hervorheben. Die Zielsetzung ist in diesem Antrag eher von allgemeiner Natur, und das reicht nicht. Es braucht verbindliche Zielgrößen, eine klare Zeitleiste sowie deutliche Förderinstrumente. Das muss man immer wieder betonen. Es geht um eine Gleichberechtigung zwischen Öko- und konventioneller Landwirtschaft. Dabei darf niemals die Bürger- und Verbrauchereinbindung sowie die Ver- (Anne Riecke) marktungsperspektive außer Acht gelassen werden, damit heimische Eiweißprodukte auch Abnehmer finden. Wir haben alle Hebel in der Hand auf EU, Bundesund auf Landesebene, um die Eiweißstrategie nicht zum Lippenbekenntnis werden zu lassen, sondern zu einem Motor für die strukturelle Verbesserung in der Landwirtschaft hier in Schleswig-Holstein. Daher fordern wir die Koalition auf, ihrem Ziel aus dem Koalitionsvertrag nachzukommen und somit eine regional angepasste Eiweißstrategie für Schleswig-Holstein auf den Weg zu bringen, anstatt Maßnahmen, so wie es im Antrag steht, „zu bündeln und weiterzuentwickeln“. Ganz nach dem Motto: Aus der Region für die Region und für eine sichere, nachhaltige Landwirtschaft. – Danke schön. (Beifall FDP und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Michael Schunk das Wort.

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Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Jette! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank an Dirk Kock-Rohwer. Das war ein sehr guter biologischer Exkurs, das kann ich nur bestätigen. Ich hätte es nicht besser machen können. Es war wirklich sehr, sehr gut. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Im Antrag, über den wir hier sprechen, heißt es: „Heimische Eiweißpflanzen als ökonomische Chance nutzen“. Ich finde es gut, hierbei nicht allein den regionalen Anbau von Eiweißpflanzen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten, sondern auch einen ökologischen Aspekt in die Überlegung einzubeziehen. Auch das hat Herr Kock-Rohwer schon gemacht. Es ist richtig, dass für unsere heimische Tiermast viel Protein in Form von Sojaschrot importiert werden muss. Der Proteingap – auch Eiweißlücke genannt – beschreibt den Anteil des Futters am Gesamtfutteraufkommen, der für die Versorgung unseres Viehbestandes im Land nur durch Importe gedeckt werden kann. Aber was bedeutet das genau? – Entweder haben wir in der eigenen Eiweißfuttermittelproduktion ein Defizit, das wir mit Importware ausgleichen müssen, oder unser Viehbestand ist zu groß, um die Bedarfe durch eigenen Anbau decken zu können. Das ist ein Fakt. Deshalb müssen wir hochwertige Proteinfuttermittel wie beispielsweise Soja, Sojabohnen oder Sojaschrot importieren, um die Bedarfe hier bei uns in Deutschland zu decken. Die Hauptlieferanten von Sojabohnen und Sojaschrot sind Nord- und Südamerika. Deutschland importiert jährlich rund 6 Millionen Tonnen Sojaprodukte. Aus mehreren Gründen wird dieser Import schon seit Jahren kritisch gesehen. Gerade in Südamerika, insbesondere in Brasilien, werden große Waldflächen gerodet, um neue Anbauflächen zu schaffen; ich glaube, das hat noch keiner von euch gesagt. Der Transport über den Atlantik verursacht einen hohen CO -Fußabdruck, was wieder2 um schlecht für die Klimabilanz ist. Außerdem wird Soja, um die Resistenz gegen Schädlinge oder Herbizide zu erhöhen und um die Pflanzen widerstandsfähiger gegen Umweltbedingungen wie Dürren zu machen, immer weiter genetisch verändert. Auch das ist ein Aspekt, den wir hier bislang noch nicht benannt haben. Angesichts der Diskussion um den Verbraucherwunsch nach gentechnikfreien Produkten ist dieser Aspekt nicht unerheblich. Auch die schlechte Umweltbilanz durch Überseeimporte sehen wir als wichtigen Aspekt, die Produktion von Eiweißlieferanten im eigenen Land zu stärken. Als SSW begrüßen wir daher den vorliegenden Antrag der Koalition, die Eiweißpflanzenproduktion hier im Land weiter auszubauen, basierend auf der Eiweißstrategie des Bundes. (Beifall SSW, SPD und FDP – Unruhe CDU) – Ihr scheint kein großes Interesse zu haben, aber ist okay. Die Gründe dafür sind durchaus vielfältig. Eiweißpflanzen in der Fruchtfolge einzubeziehen, wirkt sich positiv auf die Kohlenstoffbilanz aus, führt zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und der Humusbildung und dient ganz nebenbei durch die Knöllchenbakterien – Dirk Kock-Rohwer hat es gesagt – der Stickstofffixierung aus der Umgebungsluft. Das führt letztlich dazu, dass die Stickstoffausbringung auf der Fläche verringert werden kann, was wiederum Geld spart, und der Eintrag von Nitrat und Nitrit aus einer übermäßigen Gülleausbringung kann ebenfalls reduziert werden. Ein aus ökologischer Sicht sehr begrüßenswerter Aspekt. Aus ökonomischer Sicht machen wir uns unabhängiger von Importwaren und stärken die heimischen Wirtschaftsketten, auch das wurde schon mehrfach (Dr. Michael Schunck) benannt. Wir wissen, was wir produzieren und was wir unseren Tieren zu fressen geben. Da ist es nur richtig, dass wir für Schleswig-Holstein Maßnahmen ergreifen, um den Anbau von Eiweißpflanzen zu erhöhen. So weit, so gut. Allerdings müssen wir uns dabei auch ehrlich machen und uns eingestehen, dass wir den Bedarf für die Tiermast nicht allein durch eigenen Anbau werden decken können. Wir haben rund 650.000 Hektar Ackerland in Schleswig-Holstein, und eine Fruchtfolge bedeutet in dem Fall, dass wir den Anbau von Eiweißpflanzen entsprechend austarieren müssen. Seit 2012 gibt es die Eiweißpflanzenstrategie des Bundes. Bereits damals wurde die Problematik im Zusammenhang mit den Importen erkannt. Doch die heimischen Eiweißpflanzen konnten es weder quantitativ noch monetär mit Mais, Getreide, Zuckerrieben oder Raps aufnehmen. Auch das komplexe Anbaumanagement oder schwankende Erträge ließen den Anbau von Eiweißpflanzen zurückgehen. Mit dem Rückgang der Eiweißpflanzenproduktion schwanden wichtige Kenntnisse über Anbau, Produktion und Neuzüchtung. Die schwindende Wettbewerbsfähigkeit führte entsprechend zu einer Negativspirale unter den heimischen Eiweißpflanzen. Diesen negativen Trend gilt es nun, vor allem unter den aktuell herrschenden kosmopolitischen Herausforderungen zu durchbrechen und mit der Strategie des Bundes entsprechend gegenzusteuern. Bereits in der Küstenkoalition wurde die Problematik erkannt, und so haben wir im Jahre 2013 einen Antrag mit dem Ziel, eine Strategie für heimische Eiweißpflanzen zu entwickeln, um den Anbau von Eiweißpflanzen in der Landwirtschaft in SchleswigHolstein zu erhöhen, eingereicht. Sandra Redmann ist darauf gerade eingegangen. Das war quasi das, was die Regierungskoalition jetzt in ihrem Antrag fordert. Deshalb sind wir inhaltlich ganz bei der Koalition, denn konkurrenzfähig werden wir nur sein, wenn wir weiter in Züchtung, Anbautechniken und Produktion investieren. Dafür müssen wir den tiefen Teller nicht neu erfinden. Das vorhandene Leguminosen-Netzwerk bündelt das Wissen rund um Eiweißpflanzen und verfolgt das Ziel, den Selbstversorgungsgrad in Deutschland zu steigern. Nur wenn es gelingt, auf Dauer ein konkurrenzfähiges Einkommen aus dem Anbau von Eiweißpflanzen zu sichern, können wir die Eiweißlücke verringern, die Importe reduzieren, unsere ökologische Bilanz verbessern und unseren Viehbestand nachhaltiger ernähren. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und Rixa Kleinschmit [CDU])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Insofern erteile ich nun für die Landesregierung Landwirtschaftsminister Werner Schwarz das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Proteine sind für Menschen und Tier von wesentlicher Bedeutung und ein unverzichtbarer Bestandteil in der täglichen Ernährung. Zudem vereint kaum eine pflanzenbauliche Maßnahme so viele Vorteile wie die Etablierung von proteinreichen Leguminosen. Durch die Symbiose mit Bodenbakterien – der Abgeordnete Kock-Rohwer hat das ausreichend erklärt; deshalb habe ich auch einige Sätze gekürzt, weil es dann Wiederholungen werden – nutzen diese Pflanzen atmosphärischen Stickstoff für das eigene Wachstum, hinterlassen aber auch Stickstoff im Boden für Folgekulturen. Damit mindern sie den Bedarf an mineralischen Düngemitteln und die Entstehung von Lachgas- und Ammoniak-Emissionen. Zugleich reduzieren sie bei richtiger ackerbaulicher Nutzung das Risiko von unerwünschten Stickstoffverlusten im Boden. Die Erweiterung der Fruchtfolge durch Leguminosen leistet einen Beitrag zum integrierten Pflanzenschutz. Auch Insekten freuen sich über blühende Ackerbohnen oder Klee gerade nach dem Abblühen der Rapsbestände. Gleichzeitig stellt die Diversifizierung von Fruchtfolgen eine wichtige Klimaanpassungsmaßnahme im Ackerbau dar. Meine Damen und Herren, trotz der Vorteile, die der Anbau von Leguminosen bietet, werden nur auf knapp fünf Prozent des Ackerlandes in SchleswigHolstein Leguminosen angebaut. Dies hat vor allem betriebswirtschaftliche Gründe, denn insbesondere Ackerbaubetrieben fehlt es an Verwertungsmöglichkeiten und lukrativen Vermarktungen für Kleegras, Ackerbohne, Lupine und Erbse. Die Absatz- und Vermarktungsstrukturen sind nur eingeschränkt gegeben – trotz des hohen Bedarfs an Eiweiß. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns die heimische Produktion an dieser Stelle gemeinsam voranbringen. Neben der Förderung des Le- (Minister Werner Schwarz) guminosenanbaus mit praxisnahen und attraktiven Programmen gilt es, die Stärkung von Verwertungsoptionen und Wertschöpfungsketten zu betrachten. Durch technische Verfahren können hochwertige Proteinprodukte gewonnen werden, die neben der Rinderfütterung auch in der Fütterung von Monogastrierern eingesetzt werden und zukünftig eine Rolle in der Humanernährung spielen können. Entsprechende Forschungsvorhaben und Projekte laufen bundesweit. Anstelle der Entwicklung einer eigenen Eiweißstrategie neben der bereits bestehenden Strategie des Bundes – sie wurde mehrfach erwähnt – halte ich die Umsetzung von konkreten Maßnahmen für richtig und wichtig. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Anne Riecke [FDP]) Zur Stärkung der Unabhängigkeit von Eiweißimporten und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Eiweißpflanzen gilt es, bestehende Maßnahmen spezifisch für die Landesebene systematisch zu bündeln und gute Ansätze weiterzuentwickeln. Schleswig-Holstein wird hier tätig. Im Klimaschutzprogramm 2030 haben wir als Landesregierung beschlossen, Anreize für die Anbaudiversifizierung und die Etablierung von Leguminosen auf den Weg zu bringen. Eine entsprechende Förderung unterstützt auch die Anstrengungen der Landesregierung im Bereich des Ostseeschutzes und der Biodiversitätsstrategie. Das Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft strebt an, ein Modell- und Demonstrationsvorhaben für alternative Verwertungsoptionen von Leguminosen/Gras-Gemengen zu etablieren, um Proteine für eine andere Nutzung als über die Wiederkäuer zu entwickeln. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns die Eiweißproduktion in Schleswig-Holstein stärken und damit die landwirtschaftliche Produktion in Schleswig-Holstein ökonomisch resilienter und unabhängiger und obendrauf auch noch ökologischer agieren zu lassen. Ich bitte Sie daher, die nötigen Haushaltsmittel auch für die kommenden Jahre bereitzustellen und das Kompetenzzentrum weiter zu stärken, damit solche Vorhaben unterstützt werden können. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD] – Minister Werner Schwarz: Sehr gut!)

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Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Baugesetzbuches beschlossen, die alles auf den Kopf stellt, was bisher gewohnte Praxis ist und war, die die gewohnten Abläufe infrage stellt, die jahrelange Planungsabläufe einfach über den Haufen wirft, die Eigenverantwortung und Mut erfordert. (Beifall SPD und FDP) Was ist denn da passiert? Der § 246e Baugesetzbuch, der sogenannte Bauturbo, wurde beschlossen, (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) und der braucht Mut und Eigenverantwortung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und FDP) Niemand muss zittern, dass seine Städte zubetoniert werden, denn keine Stadt, keine Gemeinde ist verpflichtet, den Bauturbo anzuwenden. Aber wer will, dass wir schneller bauen, dass wir aus der Wohnungskrise herauskommen, kann mit dem Bauturbo dazu beitragen, denn jede Wohnung zählt. Die neue Vorschrift erlaubt es, mit Zustimmung der Gemeinde von Bauleitplänen oder anderen städ- (Thomas Hölck) tebaulichen Satzungen abzuweichen. Die Abweichungen müssen unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein und der Errichtung, der Erweiterung, Änderung, Erneuerung oder der Nutzungsänderung von Gebäuden zu Wohnzwecken dienen. Die Grünen im Bundestag haben den Bauturbo abgelehnt, weil sie unter anderem eine umweltschädliche Zersiedelung und eine Naturzerstörung befürchtet haben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Unglaublich!) Das kann aber nicht passieren, weil der Bundestag mit Stimmen der Koalitionsmehrheit umweltpolitische Leitplanken beschlossen hat: Hat eine Abweichung für Vorhaben im Außenbereich oder eine Abweichung von Bebauungsplänen voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen, ist eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. Mit einer Widerspruchsmöglichkeit kann dann auch die Zustimmung der Gemeinde aufgehoben werden. Somit sind den Abweichungen gewisse Grenzen gesetzt worden. Man kann nicht machen, was man will, aber man kann schneller planen und dann bauen. (Beifall SPD, CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, niemand wird ernsthaft auf die Idee kommen, wenn zum Beispiel eine viergeschossige Bebauung geplant oder baugerecht festgeschrieben ist, mit dem Bauturbo ein 20-stöckiges Hochhaus bauen zu wollen. Das wird auch nach der Gesetzeslage nicht möglich sein. Aber wenn das viergeschossige Vorhaben bereits Konsens in einer Stadt ist, kann man mit Zustimmung der Gemeinde beginnen – ohne B-Plan-Verfahren oder ohne etwas zu ändern. Das ist sinnvoll und richtig im Sinne von schnellerem Bauen. Insofern nutzen wir diesen Bauturbo, um in das Bauen Geschwindigkeit hineinzubekommen. (Beifall SPD und CDU) Wenn dieses von mir beispielhaft genannte Gebäude mit den vier Etagen in einem B-Plan festgeschrieben ist, kann man gegebenenfalls noch eine Etage draufsetzen, weil festgestellt wurde, dass die Wohnungsnot in der Stadt enorm zugenommen hat, sprich: Der Bauturbo ist in seiner Anwendung sehr flexibel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen Anreize, um bereits vorhandenes Wohnungspotenzial nutzen zu können. Wir haben Gewerbeimmobilien, die teilweise leer stehen. Hier wirken oftmals die Pläne einfach kontraproduktiv; sie müssen geändert werden. Das ist ein langwieriges Verfahren. Deshalb kann man mit dem Bauturbo schnell eingreifen und Gewerbeimmobilien zu Wohnraum umwidmen. Insofern ist der Bauturbo hier ebenfalls sinnvoll. (Beifall SPD) Ja, der Bauturbo braucht Mut. Er braucht Mut, die langjährigen Planungs- und Beteiligungsprozesse abzukürzen oder gar nicht erst zu betreiben. Allen, die von Entbürokratisierung reden, möchte ich sagen: Wir brauchen Mut und Eigenverantwortung. Ohne diese beiden Faktoren wird es keine Entbürokratisierung geben in diesem Lande. (Beifall SPD, CDU und FDP) Mal schauen, ob die Landesregierung den Mut hat, am Freitag im Bundesrat den Bauturbo zu unterstützen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bauen, bauen, bauen, schneller, schneller, schneller gehören sehr eng zusammen. Trotzdem kann der Bauturbo nur beschleunigen; er kann nicht die Rahmenbedingungen für das Bauen an sich verändern. Wir haben in Schleswig-Holstein das Regelwerk Erleichtertes Bauen. Das ist ein enorm wichtiger Schritt, um die Baukosten im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu senken. Das heißt, Keller, Tiefgaragen werden nicht mehr gefördert, es sei denn, es ist städtebaulich unabweisbar notwendig. Jetzt hatte meine Gemeinde vor Jahren einen B‑Plan für den Bau von Wohnungen mit Kellern und Tiefgaragen beschlossen. Auf diesem Grundstück tut sich nichts, weil es im Moment und unter aktuellen Bedingungen nicht darstellbar ist. Also kann die Gemeinde jetzt ganz schnell über den Bauturbo auf den Keller, auf die Tiefgarage verzichten und mithilfe des Bauturbos ganz zeitnah Wohnungen bauen. Also, gehen wir diesen Bauturbo offensiv an, unterstützen wir ihn. Auf geht‘s zu mehr Wohnraum! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP, SSW und Michel Deckmann [CDU]) Eine Anmerkung noch, Frau Präsidentin: Neben dem Bauturbo brauchen wir auch ein Wärmeturbo in diesem Raum. Es ist extrem kalt hier. (Annabell Krämer [FDP]: Nein, es ist super! Heute Morgen war es zu warm!)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die CDUFraktion erteile ich dem Abgeordneten Michael Deckmann das Wort.

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wohnraum schaffen ohne Bauland, das ist wie Gärtnern ohne Erde, da wächst einfach nichts, egal wie grün der Daumen auch ist. Das ist auch der Grundsatz des Bauturbos. Wir wollen mehr und schneller Bauland ausweisen, und das ist richtig so. (Beifall CDU) Alleine mit Aufstockungen und einzelnen Nachverdichtungsprojekten in den Kommunen werden wir es nicht schaffen, unsere ehrgeizigen Wohnungsbauziele im Land, aber auch in der gesamten Bundesrepublik umzusetzen. Deswegen brauchen wir mehr Bauland in den Kommunen. Diese wichtigen Anpassungen im Baugesetzbuch wurden jetzt mit dem sogenannten Bauturbo umgesetzt. So können die Kommunen unter anderem auf langwierige Bebauungsplanverfahren verzichten. Nach drei Monaten können sie somit den Bau neuer Wohnungen, den Bau neuer Gebäude ermöglichen. Es wird aber auch die Bebauung im Außenbereich deutlich erleichtert. So muss zukünftig nur noch im direkten Siedlungszusammenhang ein Neubauprojekt stehen. So kann leichter Wohnraum auch im ländlichen Raum geschaffen werden, und das ist genau richtig. (Beifall CDU und vereinzelt FDP) Auch das Einfügungsgebot, das vielerorts moderne Bauten verhindert hat, weil wir uns unter anderem immer an der Nachbarbebauung orientieren mussten, wird deutlich gelockert. Wir werden dadurch in vielen Orten die Möglichkeit sehen, beispielsweise übergroße Grundstücke zukünftig effizienter zu nutzen, und das ist auch wichtig. Gleichzeitig müssen wir uns aber auch ehrlich machen. Der Bauturbo alleine wird nicht alle Probleme lösen, die wir haben. Die BauGB-Novelle soll noch in diesem Jahr weiter vorankommen, und das auch richtig so, denn es sind noch weitere Schritte zu gehen. Wir müssen unter anderem den Gebäudetyp E, der nicht nur im Baugesetzbuch untergebracht werden soll, voranbringen, aber auch weitere Punkte für mehr Tempo bei den Bauleitverfahren fokussieren. Und wir müssen uns ehrlich machen: Bund und Land können beide nur Möglichkeiten schaffen. Sie können Dinge erleichtern, sie können Optionen aufzeigen, aber unsere Kommunen haben die Planungshoheit, und das ist auch gut so. Das läuft allerdings darauf hinaus, dass diese, wenn sie nicht mitziehen, sich vielleicht nicht trauen, bestimmte Möglichkeiten anzuwenden, sodass gut gemeinte Dinge und gute Projekte wie der Bauturbo im Zweifel ins Leere laufen. Genau da müssen wir als politische Entscheidungs- und Verantwortungsträger in Land und Bund unterstützen, unseren Kommunen den Rücken stärken und ihnen den Weg freimachen, denn nur, wenn dort der Mut gefunden wird, auch mit unserer Unterstützung, kann der Bauturbo das bringen, was er bringen soll: mehr Bauland, mehr Wohnungen und ein Teil der Lösung zur Beendigung des Wohnraummangels in Deutschland. Ich komme zum Antrag der SPD. Herr Kollege Hölck, ich muss wirklich sagen, da liest sich vieles sehr, sehr gut. Viel Lob für die Planung des Bundes. Gemeinsam mit Schwarz-Rot haben wir da einiges vorangebracht. Man könnte sagen, wenn ich jetzt ein bisschen augenzwinkernd wäre: CDU wirkt. (Lachen Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich würde sagen, das ist ein gutes gemeinsames Projekt der neuen Koalition. Daher auch mein Lob an die Bundesbauministerin Hubertz. Das ist ein gemeinsames Projekt, das ist richtig so. Ich glaube, wir dürfen anerkennen, dass das ein gutes Projekt ist. (Beifall CDU, SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Gleichwohl haben Sie da einen sehr konkreten Punkt drin, und zwar möchten Sie, dass wir als Land einen Erlass auf den Weg bringen, der die Umwandlung und Teilung von Wohnraum unter deutlich höhere Hürden, unter deutlich größere Anforderungen stellt. Da gehen wir leider nicht mit, denn wir brauchen mehr Wohnungen im Land, wir brauchen mehr Bauland. Daran arbeiten wir und machen Politik dafür. Aber eins brauchen wir nicht, und das ist mehr Regulierung und mehr Bürokratie. Deswegen werden wir heute Ihren Antrag leider ablehnen. (Annabell Krämer [FDP]: Sie lehnen ab? Warum denn?) (Michel Deckmann) Ich wünsche dennoch dem Bauturbo im Bundesrat viel Erfolg. Da sieht es gut aus, dass das auch alles entsprechend klappt. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Bevor ich das Wort der Abgeordneten Nelly Waldeck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile, begrüßen wir gemeinsam Besucherinnen und Besucher von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf der Tribüne. – Herzlich willkommen bei uns im Landtag! (Beifall) Herr Abgeordneter Jasper Balke, es verleitet natürlich dazu, auch vom Saal aus Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne zu begrüßen. Aber das dürfen nur diejenigen, die hier den Vorsitz haben. Wir haben jetzt gemeinsam alle begrüßt da oben, das muss reichen. Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte nach vorne. Ich habe Ihnen ja schon das Wort erteilt.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich durfte im Sommer an einer Beratung in der Kommune nach § 67 ff. teilnehmen – das fand ich sehr nett – und mir da mal einen Eindruck verschaffen. Da saß eine betroffene Person und hat erzählt, ihr droht die Kündigung und sie sucht ganz dringend nach Wohnraum. Die Verwaltungsmitarbeiterin hat freundlich gelächelt, ihr Papiere hingelegt und gesagt: Schauen Sie mal hier. Ich habe Ihnen in Chemnitz wunderbare Wohnungen rausgesucht. Wir haben hier einfach keinen Wohnraum, ziehen Sie doch am besten dahin, da gibt es noch ein paar Möglichkeiten. – Das fand ich wirklich krass, das fand ich wirklich beeindruckend. Das zeigt, wir brauchen sehr, sehr dringend Wohnraum, bezahlbaren Wohnraum. Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, Studierende, alle suchen verzweifelt nach Wohnraum, den sie sich leisten können. Gleichzeitig – das gehört zu dieser Wahrheit dazu – haben wir in Deutschland mehr Einfamilienhäuser als Familien, und die Wohnfläche pro Kopf steigt stetig. Deswegen müssen wir darüber sprechen, wie wir bauen, umbauen und Wohnraum verteilen und nicht nur von bauen, bauen, bauen reden und immer alles schneller machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der sogenannte Bauturbo, über den wir heute reden, macht aber genau das nicht. Er verkürzt die Verfahren für alle möglichen Projekte, statt zielgerichtet für genau die Bauten, die wir eigentlich brauchen. Weder gibt es ein Fokus auf Gebiete, die wirklich Wohnraummangel haben, noch auf bezahlbaren Wohnraum. Im Gegenteil, mit dem geplanten Gesetz beschleunigen wir Flächenfraß und Zersiedelung. Das wurde ja schon gesagt. Im Prinzip ist der Bauturbo nicht weniger als ein relativ großes Experiment mit unserem Planungsrecht. Mit den Änderungen sollen Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen oder das Bauen ohne jeglichen Plan möglich werden. Ein genehmigter Antrag reicht dann aus und muss von der Gemeinde nach zwei Monaten final beschieden sein. Wenn die Frist gerissen wird, gilt die Genehmigung. Das haben wir jetzt schon beim Baurecht. Die Konsequenz daraus ist immer mehr, dass Verfahren einfach mal abgelehnt werden, weil das Fristende da ist und man den Antrag noch nicht zu Ende geprüft hat. Deswegen bin ich mal gespannt, wie sehr das überhaupt zur Anwendung kommt. Dann würde man denken: Okay, wir streichen die ganzen Verfahren, die Lösung ist so groß wie das Problem. – Aber selbst das ist nicht der Fall. Schauen wir uns doch mal an, woran diese Verfahren in den Gebieten, in denen wirklich Wohnraummangel existiert, ständig scheitern. Es liegt an explodierenden Grundstückspreisen, es liegt am brachliegenden Bauland, es wird nicht gebaut, steigende Baukosten, Fachkräftemangel. All diese Probleme löst der Bauturbo überhaupt nicht. Im Gegenteil, er vereinfacht das Bauen da, wo es eigentlich primär an der Genehmigung liegt, und das ist – darüber haben wir schon gesprochen – auf der grünen Wiese für Einfamilienhäuser. An denen haben wir aber überhaupt keinen Mangel. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ohne B‑Plan zu bauen hat ganz schön weitreichende Folgen. Es geht um Flächenversiegelung. (Annabell Krämer [FDP]: Viereinhalb Meter Breite! Wir haben jetzt das riesige Problem, dass wir immer weiter Flächen versiegeln. Wir haben wahnsinnigen Preisdruck auf landwirtschaftlichen Flächen, der sich dadurch verschärft, dass es genau um diese Flächen geht. Es wird Spekulationen befördern. Wir werden Probleme mit Lärmschutz bekommen, weil auch da die Standards abgesenkt werden – und zwar nicht in den Räumen, sondern insgesamt. (Nelly Waldeck) Für die Kommunen gibt es noch weitere Probleme, wenn man neu baut. Da müssen Verkehrsanbindungen geschaffen werden. Das kostet dann. Wir haben Ziele in einer Städteplanung; wir wollen Nahversorgung in die Nähe von Wohnorten bringen sowie Schule und Bildung. All das planen die Kommunen momentan. Diese Ziele werden durch den Bauturbo konterkariert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe Beate Raudies [SPD], Annabell Krämer [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Im Anhörungsverfahren wurde auf genau diese ganzen Aspekte von diversen Expert_innen hingewiesen. Es wurde gesagt: Bitte bringen Sie Änderungsanträge ein und beschränken Sie diesen Bauturbo zumindest auf Bereiche, für die diese Lösung wirklich gebraucht wird, auf bezahlbaren Wohnraum, auf Orte, in denen wirklich Wohnraummangel existiert, sodass wir eine Lösung für das Problem schaffen. Da wären wir als Grüne mitgegangen. Aber nicht einmal darauf konnte man sich einigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Gegenteil wurde im Entwurf noch die sinnvolle Idee gestrichen, zu sagen, wir machen das ganze Verfahren nur für Bauvorhaben, bei denen mindestens sechs Wohnungen in einem Block gebaut werden. Das heißt, die Sache mit den Einfamilienhäusern wurde erst im parlamentarischen Verfahren eröffnet. Ich möchte eines deutlich sagen: Es gibt Beschleunigungspotenziale wie standardisierte Verfahren, Digitalisierung im Antragsverfahren, Schnittstellen einheitlicher Ansprechpersonen in den Verwaltungen sowie Vollständigkeitsprüfungen am Anfang des Verfahrens, damit Bauherren wissen, ob sie alles eingereicht haben. Es gibt diverse Möglichkeiten, schneller zu werden, die aber alle nicht ausgeschöpft werden, weil man sich das Verfahren nicht angeguckt, sondern es einfach gestrichen hat. Das möchte ich zum Schluss betonen: Wir als Land machen viel in diesem Bereich und bringen uns mit guten Ideen ein, weil es darum geht, gute Ideen einzubringen und die miteinander zu diskutieren. Wir haben das Bauen vereinfacht, wir haben die Standards an den Stellen abgesenkt, wo es unnötige Materialien gibt und der Klimaschutz nicht abgesenkt wird. Da haben wir viel getan. Wir gehen mit dem Wohnraumschutzgesetz einen wichtigen Schritt in Richtung Leerstand, wollen Leerstand vermeiden. Es gibt immer noch 2 Millionen Wohnungen in Deutschland, die leer stehen und bewohnt werden könnten. Die Hälfte davon steht übrigens seit über einem Jahr leer. Das finde ich eine drastische Zahl. Es gibt viele Möglichkeiten. Ich würde mich freuen, wenn wir über die diskutieren. Wir tun das auch im Innenausschuss. Wir bringen hier Vorschläge ein. Der Bauturbo gehört für uns nicht dazu. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Bevor ich nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz von der FDP-Fraktion das Wort erteile, lassen Sie uns gemeinsam unseren ehemaligen Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Detlef Matthiessen, begrüßen. (Beifall)

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Kollege Hölck, nach Jahren der wohnungsbaupolitischen Irrfahrt, (Thomas Hölck [SPD]: Na, na, na!) in denen Sie uns jedes Mal mit Anträgen zur Mietpreisbremse, zur Kappungsgrenzenverordnung oder anderen regulatorischen Dingen belästigt haben, haben Sie es heute geschafft, die Zustimmung der FDP zu einem SPD-Antrag in der Wohnungsbaupolitik zu bekommen. (Beifall FDP) Das ist bemerkenswert, Herr Kollege. Das ist bemerkenswert. Ich bemerke das gern, weil ich finde, wenn sich jemand wieder zurück auf den Pfad der Tugend begibt, auch die marktwirtschaftlichen Elemente in der Wohnungsbaupolitik zu finden, finde ich das gut.

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage von dem Abgeordneten Lukas Kilian zu?

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Lukas Kilian CDU

Vielen Dank, Herr Kollege. – Das hat wiederum mich aus meinem Sessel gerissen. Ich selbst war erstaunt, weil ich einem Großteil der Rede des Kollegen Hölck mit Begeisterung gefolgt bin. Allerdings kann man diesem Antrag aus meiner (Dr. Bernd Buchholz) Sicht als FDP nicht zustimmen. Ich möchte Sie nicht allzu sehr von Fehlern abhalten, aber es wird in diesem Antrag auch das Umwandlungsverbot gefordert. Ist das die neue Positionierung der FDP-Fraktion? – Kollege Kilian, es gibt Kröten, die man schluckt. (Beifall, Unruhe und Heiterkeit) Kollege Kilian, das muss Ihnen doch nach der Rede der Kollegin Waldeck eigentlich ganz besonders klar sein. Ich habe im Übrigen, auch wenn wir diesem Antrag zustimmen, weil wir den Bauturbo insgesamt gut finden – dazu komme ich gleich – natürlich keine Sympathien für das Umwandlungsverbot. Das will ich ganz klarstellen. Trotzdem finde ich, in einem solchen Gesamtpaket kann man die fünf Jahre Verlängerung des Themas ruhig hinnehmen.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Ganz unbedingt. Das verlängert meine Redezeit.

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Lukas Kilian CDU

Es ist keine Frage, sondern es ist nur eine Anmerkung. Herr Kollege Dr. Buchholz, in den vielen Jahren Koalition mit den Grünen habe ich gelernt, dass man Kröten nicht schlucken, sondern über die Straße tragen soll. (Beifall und Heiterkeit) – Herr Kollege Kilian, ich bin sofort bereit zu akzeptieren, dass Sie zwischen dem Krötenschlucken in euren Koalitionsrunden und dem KrötenHin-und-Hertragen massiv damit beschäftigt sind, Tätigkeiten zu entfalten. Das will ich gerne einräumen. Herr Kollege, zu der Rede, die Ihre Koalitionspartnerin hier gerade gehalten hat. Wenn das tatsächlich das ist, was Sie als Union baupolitisch meinen, dann weiß ich nicht mehr, was die Union zum Thema Wohnungsbau eigentlich will, meine Damen und Herren. Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. (Beifall FDP) Deshalb lassen Sie uns darauf gerne noch einmal ein kleines bisschen eingehen und nur zunächst einmal sagen, ich finde, das, was da in Berlin zum Bauturbo vereinbart worden ist, das Thema Planungserleichterung, das Thema Experimentierklausel, das Thema Zulassen, gerade in Verdichtungsräumen mal über die Vorgaben eines Bebauungsplans hinwegzugehen und damit den Kommunen größeren Spielraum zu lassen, das ist genau das, was wir, wenn wir ernsthaft Entbürokratisierung und Planungsbeschleunigung wollen, in vielen Bereichen machen müssten, Frau Kollegin Waldeck. Das geht für andere Bereiche nämlich auch, wo wir das machen können. Wir müssen dabei darauf aufpassen, Frau Innenministerin, dass wir diese wunderbaren Möglichkeiten des Bundes durch Ihre Abteilung Landesplanung mit Regionalplänen, mit Regionalplänen nicht so zubetonieren, dass die Entwicklungspotenziale für neue Wohnbauflächen, zum Beispiel im Hamburger Rand, gar nicht erst existent sind, weil man überall Grünzüge in die Regionalpläne reingeplant hat, die im Ergebnis dafür sorgen, dass nichts mehr gebaut wird. (Beifall FDP und SSW) Lassen Sie sich dazu, Frau Innenministerin, gerne von Ihrem Staatssekretär berichten, was die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ihm am Montagabend in Itzstedt zugerufen haben. (Zuruf Dr. Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das war eine wegweisende Veranstaltung für jemanden wie mich, der dann sagen muss: alles Kommunalpolitiker, die zu 95 Prozent nicht mal aus meiner Partei sind, aber bei denen die Zustimmung zur FDP zu 100 Prozent war. Das ist doch mal ein Abend, den man ganz gerne hat. Frau Kollegin Waldeck, ich komme nun zu Ihnen. Sie haben gesagt, dieser Bauturbo sei totaler Unsinn, weil er dazu führe, dass nicht nur bezahlbarer Wohnraum geschaffen werde, sondern anderes Zeug. Das zeigt das Unverständnis von Wohnungsbaupolitik. (Beifall FDP) Jede junge Familie, die bisher in einer Mietwohnung lebt und es sich leisten kann, sich ein kleines Einfamilienhaus, ein Reihenhaus oder sonst etwas zu bauen, entlastet den Wohnungsmarkt im Ballungsgebiet. (Beifall – Annabell Krämer [FDP]: Oh nein! Ein Eigenheim! Wie schrecklich!) Jede junge Familie, die das tut und der Sie das verwehren wollen, trägt zur Entlastung in Ballungsgebieten bei. Ich lasse mir ungerne vorschreiben, auf welche Art und Weise ich zu leben habe. (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall FDP und Beate Raudies [SPD]) Das gute Wohnen ist also nur das im mehrgeschossigen Wohnungsbau. Die Einfamilienhäuser in Schleswig-Holstein sind vom Teufel? Nee, Freunde, so ist das beim besten Willen nicht. Es ist im Gegenteil für viele Menschen in diesem Lande – auch unter dem Gesichtspunkt der Altersvorsorge – eine richtige, wichtige Sache, Eigentumsbildung zu betreiben und sich dafür ein Einfamilienhaus zu kaufen. Dass Sie das verteufeln, finde ich grundfalsch. Deshalb ist es richtig, dass mit diesem Wohnungsbauturbo ein bisschen etwas im Außenbereich und an den Rändern, vor allem aber in Nachverdichtungen, in Geschossaufstockungen und anderem gemacht werden kann. Insoweit bin ich dankbar und habe nun verstanden, warum die Sozialdemokratie diesen Antrag gestellt hat. Am Freitag erleben wir dann die Gestaltungsfähigkeit dieser Landesregierung im Bundesrat. (Martin Habersaat [SPD]: So ist es! – Beate

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Beate Raudies SPD

So ist es!) Das erleben wir da: Ein eigentlich als richtig empfundenes Thema wird deshalb im Bundesrat nicht positiv begleitet, weil hier im Lande mal wieder auf Enthaltung gestellt wird. Sie haben Schwein dabei, denn es ist ein Einspruchsgesetz. Sie müssten eine Mehrheit für die Anrufung des Bundesrates haben. Die kriegen sie eh nicht. Insoweit geht das Gesetz durch. Aber sie haben nur Schwein. Das ist wieder ein Zeichen dafür, dass Ihre Gestaltungsfähigkeit auch auf Bundesebene massiv eingestellt ist, weil Sie in der falschen Koalition regieren. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und vereinzelt SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Kære fru landdagspræsident! Kære alle, liebe alle! Berlin folgt Kiel. Die Bundesregierung hat nun etwas auf den Weg gebracht, was wir als SSW-Fraktion sehr begrüßen und hier schon vor vielen Jahren diskutiert haben. Schleswig-Holstein hatte mit seiner Landesbauordnung im Grunde genommen schon den Turbo vorgemacht, und nun folgt die Bundesregierung und bringt den Bauturbo auf den Weg. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Bebauungsplanverfahren dauern oft Jahre, und das bedeutet auch, dass sich die Gegebenheiten in der Zwischenzeit geändert haben können, noch bevor der erste Stein gemauert wurde. Das macht ein Bauvorhaben nicht einfacher, und zusätzlich gibt es eine lange Reihe an weiteren Hürden. Nun kommt also die befristete Sonderregelung, welche das novellierte Baugesetzbuch vorschreibt. Damit soll es nun schneller gehen. Planungs‑ und Genehmigungsverfahren sollen durch weniger Bürokratie früher umgesetzt werden können. Ich glaube, das können wir hier im Haus eigentlich alle nur unterstützen. (Beifall SSW) Ich finde, das ist ein sehr gutes Vorhaben, weil wir nämlich mehr Wohnungen im Land brauchen – in den ländlichen Räumen, aber auch in den Städten –, und das müssen verschiedene Wohnformen sein. Darauf werde ich noch eingehen. Zentraler Punkt aus unserer Sicht ist die Experimentierklausel, vereinfacht gesagt: Die Gemeinden bekommen einen Beschleunigungshelfer. Sie können dann über Bauvorhaben schneller entscheiden. Das bedeutet einen wirklichen Paradigmenwechsel. Bauanträge sollen künftig nach drei Monaten als genehmigt gelten, wenn die Kommunen in dieser Zeit den Antrag nicht ausdrücklich ablehnen. Das ist neu und wird ganz gewiss zu einer Beschleunigung führen. Gerade der Zeitfaktor – das ist uns aus den Kommunen zurückgemeldet worden – hat immer wieder eine große Rolle gespielt. Sämtliche Prozesse dauern zu lange, und das lähmt dann teilweise die Handlungskraft. Durch die langen Wartezeiten gehen außerdem die Kosten in die Höhe. Die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans sind bei der Anwendung des Bauturbos somit nicht mehr erforderlich. Geltungsbereich dafür sind der Neubau, Umbau oder die Umnutzung bestehender Gebäude. Auch das ist positiv hervorzuheben – also eigentlich alles. Projekte, die eine Aufstockung, die das Bauen in zweiter Reihe beinhalten, oder auch bei sogenannten Nichtgebäuden, wie etwa Supermärkten – was auch die Grünen begrüßen dürften –, können künftig schneller umgesetzt werden. Gerade Letzteres wird entscheidend sein, wenn es zum Beispiel darum geht, den Flächenverbrauch einzudämmen. Wenn ich mir die Experimentierklausel ansehe, dann sehe ich, wie dadurch der einen oder anderen Touristenhochburg bei uns im Land zu mehr sozia- (Sybilla Nitsch) ler Entlastung verholfen werden kann. Schließlich ist es der mangelnde Wohnraum, der die Lebensqualität einschränken kann – für Touristen wie auch für Einheimische. Wohnraum hat einfach eine starke soziale Komponente, gerade wenn wir an die touristischen Hochburgen denken. Daher ist es begrüßenswert, dass es hier zu einer Neustrukturierung kommt, und diese sollten wir in SchleswigHolstein unterstützen. Bei allen Vorteilen bringt dies jedoch auch Herausforderungen. Das will ich nicht verhehlen. Je nachdem, wie massiv die Nachverdichtung ausfällt, wächst in den Kommunen natürlich der Druck auf die örtlichen Versorgungsstrukturen. Darüber sollten wir mit den Kommunen sprechen und uns austauschen, weil wir die Landesregierung dazu animieren sollten, einzusteigen, um mögliche Engstellen abzumildern, damit es bei uns im Land tatsächlich zu einem Bauturbo bekommt. Solch wichtige Fragen können nämlich zu einer echten Baubremse werden. Man gucke sich einige Modelle an, wo man nachverdichtet und die Quartiere anders gestaltet hat. Da muss man dann dementsprechend auch in die Versorgungs-, zum Beispiel Abwasserstruktur, investieren. Diese Investition muss gesichert sein, denn sonst nützt die Nachverdichtung nicht, sondern kommt nur allen teuer zu stehen, die dort Eigentum haben. Der Turbo darf aber auch nicht ohne Wenn und Aber gezündet werden. Nach den letzten Debatten übers Bauen und über unsere Ansätze mache ich mir aber gar nicht so viele Sorgen wie die Grünen. Denn ich sehe bei der Landesregierung und mit den Ansätzen, die wir entwickeln, dass wir in den Kommunen auf eine gute Quartiersentwicklung setzen, auf eine Gemeinwohlorientierung mit bezahlbarem Wohnraum. Wir beschäftigen uns natürlich auch damit, wie man bezahlbare und nachhaltige Bauweisen fördern kann. Ich glaube, diese Aspekte sind mit dem Bauturbo übereinzubringen. Mir ist auch noch wichtig zu betonen, dass diese Maßnahmen nur temporär gelten. Vor diesem Hintergrund wäre es zielführend, dass wir den Turbo anschmeißen, damit wir gucken können, wie gut das hier in Schleswig-Holstein läuft. Wir sollten das vor allen Dingen auch mit den Kommunen zusammen evaluieren, weil das diejenigen sind, die am Ende den Bauturbo ausführen. In diesem Sinne: Weg freimachen für den Bauturbo! – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Mange Tak. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Insofern erteile ich nun für die Landesregierung der Ministerin für Bauen, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort. (Ministerin Dr. Sütterlin-Waack eckt auf dem Weg zum Rednerpult an einem Möbel an – Zurufe)

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Alles verbaut hier! (Heiterkeit und Zurufe) Wir machen hier auch den Bauturbo, genau. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! So, jetzt werden wir wieder ernst. Wir haben in Schleswig-Holstein eine starke Gemeinschaft vieler Akteure, die tagtäglich daran arbeiten, Wohnen bezahlbar, nachhaltig und lebenswert zu gestalten. Doch gleichzeitig müssen wir uns im Klaren sein: Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind groß. Wir müssen schneller, flexibler und effizienter bauen. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung stellt der Bund die richtigen Weichen für dringend gebrauchte Impulse. Ein zentrales Element ist dabei der Bauturbo. Dieser ermöglicht es, Bauvorhaben durch Abweichungen vom Planungsrecht schneller zu genehmigen. Das ist ein starker Impuls für die Schaffung von Wohnraum, zum Beispiel in Form von Innenverdichtungen, Aufstockungen, Erweiterungen und Nutzungsänderungen. Natürlich gilt: Wo wir Spielräume erweitern, braucht es Verantwortung. Darum bleibt es richtig, dass jede Abweichung die Zustimmung der Gemeinde erfordert. Außerdem wird es einfacher, sich von den Festsetzungen bestehender Bebauungspläne zugunsten des Wohnungsbaus zu befreien, wenn es sinnvoll ist. Gerade auch hier brauchen wir Mut und Entschlossenheit, um mehr Wohnungen zu bauen. Gerade kleinere Planänderungen, die bisher viel Zeit und Bürokratie gekostet haben, können angesichts erweiterter Befreiungsmöglichkeiten eingespart werden. Durch die Zulassung entsprechender Befreiungen können Vorhaben so schneller auf den Weg gebracht werden. Im unbeplanten Innenbereich wird das Einfügegebot gelockert. Das macht neuen Wohnraum ebenfalls schneller möglich – unter klarer kommunaler Steuerung, die insbesondere und dann maßgeblich (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) im Rahmen einer gemeindlichen Zustimmung stattfindet. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) – Applaus von der FDP, sehr gut. – Ein weiteres besonders sensibles Thema ist der Lärmschutz. Gerade in verdichteten Räumen lassen sich Nutzungskonflikte nicht immer vermeiden. Hier schafft die Reform des BauGB mehr Spielraum für Festsetzungen in Bebauungsplänen. Künftig können Emissionskontingente oder alternative Emissionswerte festgelegt und sogar Abweichungen von den Vorgaben der TA Lärm zugelassen werden – immer mit Blick auf die Lebensqualität der Menschen. Insgesamt kommen so kommunale Selbstverwaltung und soziale Verantwortung zusammen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz eröffnet große Chancen und bringt Verantwortung mit sich: für geordnete Nachverdichtung, gute Bauqualität, Umwelt- und Klimaschutz. Es ist kein Freifahrtschein, sondern ein wichtiges Instrument mit klaren Leitplanken. Wir in Schleswig-Holstein haben schon viel getan, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und wir unterstützen diesen Weg weiter mit voller Kraft. Unsere soziale Wohnraumförderung setzt hier an: Hohe Zuschüsse, günstige Darlehen und gezielte Förderprogramme helfen dabei, Wohnraum für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen in unseren Städten und auf dem Land zu sichern. Deshalb haben wir diese auch an den Regelstandard erleichtertes Bauen gekoppelt. So können mit gezielten Vereinfachungen beim Bauen spürbare Kostenvorteile erzielt werden, ohne die grundlegende Qualität und Sicherheit von Wohnraum aus den Augen zu verlieren. Damit ergänzen wir die neuen Bundesregelungen sinnvoll und machen sie für unsere Kommunen und Bauherren noch wirkungsvoller. Nicht zuletzt haben wir mit unseren Änderungen in der Landesbauordnung die Verfahren weiter vereinfacht: Genehmigungen laufen schneller, Vorgaben sind praxisnäher, Digitalisierung spart Zeit. Damit haben unsere Kommunen und Bauaufsichtsbehörden bereits viele Werkzeuge griffbereit, um die neuen Spielräume aus dem Bundespaket auch tatsächlich zu nutzen. Die Botschaft ist eindeutig: Wir wollen schneller bauen, aber nicht planlos. Wir wollen mehr Wohnraum mit Qualität. Deshalb unterstützen wir als Bauministerium den Wohnungsbauturbo, und wir stehen bereit, unsere Städte und Gemeinden bei der Umsetzung zu begleiten. Packen wir es an – mutig, Herausgegeben von der Präsidentin des verantwortungsvoll und mit einem klaren Kompass! – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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