Christopher Vogt
Frau Kollegin, bitte!) Dazu dient die Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Die Verfassungsschutzbehörden sind aber nicht diejenigen, die den Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Das heißt, die zusammengetragenen Erkenntnisse müssen mit externen Experten bewertet werden, (Dr. Heiner Garg [FDP]: Du machst es nicht besser!) und dann gilt es zu entscheiden, ob der Bundestag, die Bundesregierung oder der Bundesrat diesen Antrag stellt. Deshalb ist der Weg über die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, genau der, den es braucht, um die Verfassungsschutzbehörden ihre Arbeit machen zu lassen, (Tobias Koch) um dann am Ende im Zweifelsfall zu einem Antrag zu kommen. Ich glaube, wir sind gar nicht so weit auseinander, wie es im Augenblick scheint. Das war mir wichtig deutlich zu machen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beate Raudies [SPD])
