Lasse Petersdotter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Antrag atmet im Wesentlichen zwei Grundprinzipien. Das erste Grundprinzip ist die Gewaltenteilung. Das wurde schon mehrfach betont, aber es ist wichtig für die Diskussion. Über ein Verbot der AfD entscheidet kein Parlament, auch nicht dieses, aber es entscheidet sich vor Gericht, und das ist der richtige Ort. Solche Verfahren werden in Deutschland richtigerweise vor unabhängigen und freien Gerichten geführt. Das zweite Grundprinzip ist das der wehrhaften Demokratie. Sie ist die Schlussfolgerung aus der Weimarer Republik, wo wir die Erfahrung gemacht haben, dass die Demokratie nicht ausreichen wehrhaft war, gerade im Bereich des Parteienverbots. In der Weimarer Republik war es möglich, nach einem Parteienverbot quasi direkt eine Nachfolgeorganisation zu bilden – mit den gleichen Leuten, der gleichen Programmatik und der gleichen Agitation. Das ist in Deutschland anders. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes waren so klug, genau solche Verfahren auszuschließen und so Parteienverbote zu erwirken, die wirksam sind und gleichzeitig hohe Hürden haben, denn wir wissen auch: Hiermit geht eine ganze Menge an Verantwortung einher. Deswegen gab es auch in der deutschen Geschichte kaum Beispiele, bei denen Parteienverbote tatsächlich erfolgt sind. Das, was wir heute machen, ist, die Werkzeuge der wehrhaften Demokratie auf den Tisch zu legen und zu zeigen, was wir haben, aber auch zu zeigen, was wir bereit sind zu tun, wenn die nächsten Schritte erfolgt sind. Dazu gehört, zu handeln, sofern ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln erfolgt ist und der Eilantrag der AfD abgelehnt wird, in dem sich die AfD dagegen wehrt, als gesichert rechtsextrem eingewertet zu werden. Das ist eine Einwertung, die ich persönlich nicht gebraucht hätte, aber ich freue mich, dass der Bundesverfassungsschutz diese noch einmal bestärkt hat, denn die AfD ist eine gesichert rechtsextreme Partei. Wir setzen uns dafür ein, dass es, sobald dieses Eilverfahren abgeschlossen ist, ein bundesweites Bund-Länder-Verfahren gibt; ein Bund-Länder-Verfahren selbstverständlich unter Führung des Bundesinnenministers, in dem die Belege, die Informationen sowie die Erkenntnisse gesammelt werden, um ein mögliches Parteienverbot vorzubereiten. Darum geht es, nämlich ein mögliches Parteienverbotsverfahren vorzubereiten. Dabei muss man gut sein. Man muss gut vorbereitet sein. Man darf nicht ewig warten, aber man muss gut sein. Gegen Rechtsextremisten hat man vor Gericht zu gewinnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Das ist in der Vergangenheit nicht immer gelungen. Erinnern wir uns an das NPD-Parteiverbotsverfahren. Das erste NPD-Verbotsverfahren hat beispielsweise etwas unrühmlich geendet. Es gab mehr oder weniger die Erkenntnis, dass doch zu viele Leute bei der NPD unterwegs waren, die da nicht sein sollten. Das war die eine Erkenntnis. Bei dem zweiten NPD-Parteiverbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht mehr oder weniger eine neue Kategorie aufgemacht und festgestellt: Die Partei ist zwar gefährlich rechtsextrem und eine Gefahr für die demokratische Grundordnung, aber sie ist einfach viel zu klein und viel zu schwach. Wenn das die Kategorie ist, die man in die Bewertung reinnimmt, dann darf nicht die Schlussfolgerung sein: Die AfD ist zu groß und zu stark, um sie zu verbieten. Damit stehen wir uns selbst im Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU, SPD und FDP) Deswegen hat neben dem Gutachten des Bundesverfassungsschutzes das sagenumwobene Potsdamer Treffen eine große Rolle gespielt, wenn wir auf die NPD-Parteiverbotsverfahren gucken. Denn bei diesem Treffen wurde von Remigration gesprochen (Lasse Petersdotter) unter einem Verständnis von Deportation von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Das ist ein Sachverhalt, der auch bei dem NPD-Parteiverbotsverfahren immer wieder im Vordergrund stand, weil das der Menschenwürde natürlich eklatant widerspricht. Auch in der Bewertung des Potsdamer Treffens gab es danach nicht die große Gegenbewegung innerhalb der AfD. Nein, die AfD hat auf jedem Parteitag erneut betont, wie sehr sie hinter dem Begriff der Remigration steht, wie sehr sie Menschen, egal welchen Pass diese haben, nicht als Deutsche zählen, wenn sie aus ihrer Perspektive die falsche Hautfarbe haben. Die NPD, ups, freudscher Versprecher, die AfD hat eben keinen Zweifel daran gelassen, wo ihre rechtsextreme Haltung herkommt und wie geschlossen sie sind, egal, was sie sich in die Programme schreiben. Wenn man sich gut genug kennt, muss man sich nicht unterhalten, um untereinander die gleiche Meinung zu haben. Das sehen wir auch bei der AfD immer wieder. Das, was wir heute machen, ist ein wichtiges Signal der wehrhaften Demokratie und damit eine Schlussfolgerung aus unserer Geschichte. Gleichzeitig ist es eine Vorbereitung. Die Entscheidung steht dann den Gerichten offen. Denn der Rechtsstaat darf sich nicht rumschubsen lassen, und wir lassen uns die Demokratie nicht kaputt machen. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
