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Niclas Dürbrook

SPD 15.10.2025 Sitzungen 20/99

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum lässt jemand Drohnen über Schleswig-Holstein fliegen? – Vielleicht um Daten zu sammeln, Fotos oder Videos aufzunehmen, aber wir haben alle die Vermutung, dass nichts davon der Hauptgrund für die Drohnen ist, über die wir heute sprechen. Vermutlich ist das Ziel derjenigen, die Drohnen über unsere Häfen, Energieanlagen oder Bundeswehrstandorte fliegen lassen, uns zu testen. Mit diesen Flügen will jemand – es liegt zumindest nahe, dass Russland der Urheber ist –, herausfinden, wie handlungsfähig wir sind, wie abgestimmt unsere Behörden arbeiten, wie schnell und entschlossen reagiert wird und vor allem, wie wir als Gesellschaft auf diese Sichtungen reagieren. Es geht um Verunsicherung. Wenn wir panisch reagieren, wären wir bei diesem Test bereits durchgefallen. (Beifall SPD und Martin Balasus [CDU]) Ich habe es im vorletzten Innenausschuss bereits gesagt: Natürlich spielen wir mit jedem Berichtsantrag oder einer Debatte, wie wir sie heute im Plenum führen, ein Stück weit das Spiel mit, das uns jemand anderes aufzwingen will. Wir stellen eine Öffentlichkeit für das Thema her, wir machen die Drohnen zu einer Nachricht. Aber zu einer ehrlichen Analyse gehört, dass wir beim Thema Drohnen nicht so aufgestellt sind, wie wir es sein müssten. (Beifall SPD und FDP) Das ist kein oppositioneller Reflex gegenüber der Landesregierung. Ich freue mich sehr über den gemeinsamen Antrag, den wir haben, denn vermutlich ist kein anderes Bundesland sehr viel besser aufgestellt als Schleswig-Holstein. Aber genau das muss der Ansporn sein. Wir müssen das ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist der Punkt. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich komme zurück zu dieser Frage des Testens. Das ist der Punkt, der uns von einem Land wie Russland unterscheidet. Bei uns ist die öffentliche Debatte über Missstände nicht verboten. Als demokratische Gesellschaft diskutieren wir auch den Umgang mit Bedrohungen in der Öffentlichkeit. Man kann und soll der Politik beim Abwägen zusehen. Das mag uns zuweilen schwach erscheinen lassen, es ist aber unsere eigentliche Stärke. (Beifall SPD und SSW) Wir spielen mit so einer Debatte zwar das Spiel eines anderen, aber es ist richtig, dass wir das tun, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Reaktionen auf die jüngsten Drohnenflüge – nicht nur in Schleswig-Holstein – zeigen, dass wir bei der Drohnenabwehr echte Fähigkeitslücken haben. Wir wissen oft nicht genau, welche Drohne über uns fliegt, von wem sie gesteuert wird, ob sie legal unterwegs ist oder ob sie gar eine Bedrohung darstellt. Wir wissen in den meisten Fällen auch nicht, wie wir sie im Zweifel sicher außer Gefecht setzen können – möglichst ohne selbst Schaden anzurichten. Noch ist unsere Reaktion auf die Drohnensichtung ein Ermittlungsverfahren, in des- (Niclas Dürbrook) sen Verlauf der Sachverhalt dann hoffentlich aufgeklärt wird. Das ist aller Ehren wert, aber es wirkt ein bisschen aus der Zeit gefallen, in Anbetracht dessen, worüber wir eigentlich diskutieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen da besser werden. Wir brauchen eine ehrliche Analyse unserer Fähigkeiten und danach entschlossenes Handeln. Wir brauchen ineinandergreifende Strukturen von Land, Bund und unseren Nachbarländern. Wir brauchen eine technische Ausstattung, die uns überhaupt erst in die Lage versetzt, Drohnen zu erkennen, zu verfolgen und, wenn es nötig ist, auch zu neutralisieren. Das Ziel ist doch klar: Wir dürfen nicht mehr zuschauen, wenn eine Drohne über ein LNG-Terminal, ein Umspannwerk oder eine Kaserne fliegt. Noch ist das ein Stück weit eine hypothetische Diskussion, solange wir über Spionagedrohnen reden, bei denen der Abschuss in aller Regel ein größeres Risiko darstellt als das Fliegenlassen. Aber wer garantiert uns denn, dass bis in alle Zeiten unter so einer Drohne nur eine Kamera hängt und nicht vielleicht irgendwann etwas anderes? (Beifall SPD und FDP) Das bringt uns zu der entscheidenden Frage: Wer macht was? – Die rechtliche Zuständigkeit ist grundsätzlich erst einmal klar. Das Land ist in der Verantwortung. Schleswig-Holstein hat bereits Drohnenabwehrtechnik beschafft. Es gibt Absprachen im Verbund der Nordländer. Das alles unterstützen wir. Wir sind selbstverständlich offen für eine Erweiterung der Ausstattung, wenn die Landesregierung uns den Bedarf schildert. Ich glaube aber nicht, dass am Ende die Vollausstattung aller Landespolizeien in Deutschland mit Ausrüstung für alle denkbaren Szenarien stehen kann. Spätestens seit den Drohnenüberflügen über Kiel, bei denen laut Presseberichterstattung ein Starrflügler mit mehreren Metern Spannweite unterwegs gewesen sein soll, stellt sich doch die Frage: „Soll das wirklich und für alle Zeit eine Aufgabe der Landespolizei sein?“ – zumal wir sicher davon ausgehen können, dass diese Drohnen nicht das Ende der Entwicklung darstellen. Ein Blick in die Ukraine reicht dafür. Glauben wir, im hochdynamischen Feld der Drohnenentwicklung unsere Landespolizei mit den begrenzten Möglichkeiten eines vergleichsweise kleinen Bundeslandes dauerhaft ausreichend für solche Herausforderungen ausstatten zu können? Ich will nicht, dass wir irgendwann vor einer Entscheidung stehen, bei der wir uns fragen müssen: Neue Streifenwagen oder Drohnenabwehrtechnologie? – Das darf nicht passieren. Von der Art des benötigten Equipments abgesehen bin ich davon überzeugt, dass der Bund und die Bundespolizei in die Verantwortung genommen werden müssen. Die Küstenboote der Wasserschutzpolizei haben selbstverständlich keine Geschütze. Bei den neuen Patrouillenbooten der Bundespolizei hat man sich für eine andere Lösung entschieden. Die haben so etwas. Es liegt nah, die Bundespolizei so auszustatten, dass sie auf größere Drohnen einer bestimmten Klasse reagieren kann. Das umzusetzen, ist eine dringende Aufgabe, vor der der Bund steht. Wir brauchen jenseits der polizeilichen Zuständigkeiten eine Debatte über die Rolle der Bundeswehr. Klar ist: Es wird immer dann kompliziert, wenn die Bundeswehr etwas anderem nachgehen soll als ihrem originären Verteidigungsauftrag. Zu Recht sind die Hürden dafür extrem hoch, und die Hürden sind noch einmal höher, wenn es nicht nur um Amtshilfe geht, sondern wenn hoheitliche Aufgaben übernommen werden sollen. Das Luftsicherheitsgesetz ist das beste Beispiel dafür. Nur im Katastrophennotstand darf die Bundeswehr zum Beispiel im Fall eines Passagierflugzeuges zum Einsatz kommen, weil es dabei eben nicht um einen Einsatz unter dem Verteidigungsauftrag geht. An dieser Grenze ohne Grundgesetzänderung zu rütteln, ist schwierig. Eine Mehrheit für diese Grundgesetzänderung ist im Bundestag auch mit viel Fantasie nicht in Sicht. Deswegen finde ich es richtig, dass wir das im gemeinsamen Antrag heute einmal in der Deutlichkeit festhalten und damit am Ende ein Signal nach Berlin senden. (Beifall SPD und FDP) Ich finde nicht nur deswegen sehr bedenkenswert, worauf in den letzten Wochen verschiedene Juristen hingewiesen haben: Die Bundeswehr hat einen Verteidigungsauftrag. Dieser Verteidigungsauftrag greift nicht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Die Verteidigung des Landes gegen militärische Bedrohung ist Aufgabe der Bundeswehr. (Zuruf Marion Schiefer [CDU]) Dabei reden wir selbstverständlich nicht über den Schutz der Kieler Woche vor einer 500 Gramm schweren Drohne aus dem Baumarkt. Das ist unstrittig Polizeiarbeit. Aber wie sieht es denn bei einer Drohne mit mehreren Metern Spannweite aus, die mutmaßlich von Schiffen außerhalb unserer eigenen Hoheitsgewässer gestartet ist und sich dann (Niclas Dürbrook) über Schleswig-Holstein auf den Weg macht? – Vermutlich überschritte das auch die Fähigkeiten einer besser ausgestatteten Bundespolizei. Von anderen Bedrohungen, die so abstrakt nicht sind, weil wir bereits gesehen haben, dass sie über Polen schon geflogen sind, habe ich an der Stelle noch gar nicht gesprochen. Wir müssen diese Diskussion dringend führen, und zwar ohne alle ideologischen Scheuklappen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Schleswig-Holstein ist als Küstenland hybriden Bedrohungen in besonderer Weise ausgesetzt. Unsere Häfen, unsere Energieinfrastruktur, unsere militärischen Einrichtungen – all das sind lohnende Ziele für feindliche Späh- oder Störversuche. Wir müssen deswegen das allergrößte Interesse an schnellstmöglichen Lösungen haben. Ein Drohnenabwehrzentrum ist sinnvoll, entscheidend ist aber am Ende natürlich nicht das Türschild, das draußen dranhängt, sondern welche Fähigkeiten dort tatsächlich vorgehalten werden. (Beifall SPD und FDP) Aus unserer Sicht sollte es ein Zentrum sein, das im Ernstfall Informationen bündelt, ein Lagebild erstellt, Zuständigkeiten schnell klärt und – falls nötig – ohne Verzögerung Amtshilfe zwischen Polizei, Bundespolizei oder Bundeswehr ermöglicht, das eine Verzahnung von Material und Know-how zulässt und im besten Fall sogar ausbaufähig wäre, damit wir zu einem echten Zentrum für hybride Bedrohungen kommen. Denn wir reden gerade sehr viel über Drohnen, aber es ist natürlich am Ende nur ein kleiner Ausschnitt der neuen Gefährdungslage, vor der wir stehen. Da wäre so ein Zentrum ein echter Gewinn. Ich glaube auch, dass eine Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes und die Arbeit an einem Seesicherheitsgesetz sinnvoll sind, um auf die neuen Herausforderungen zu reagieren. Kollege Kürschner, die Landesregierung muss die landesrechtlichen Regelungen sehr genau abklopfen. Verschiedene Bundesländer sehen ja aktuell Änderungsbedarf bei ihrem Polizeirecht, Niedersachsen zum Beispiel. Mir leuchtet nicht so ganz ein, warum Schleswig-Holstein das einzige Bundesland sein sollte, in dem nichts passieren soll, in dem alles schon klar geregelt ist. Das wird sich die Landesregierung an der Stelle sehr genau angucken müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Drohnenflüge zielen auf unser Vertrauen – auf unser Vertrauen in Staat, Verwaltung und Sicherheit. Die beste Antwort darauf wäre zu beweisen, dass unser Staat handlungsfähig auf allen Ebenen ist. Ich glaube, wir können das. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und FDP)

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