Dr. Heiner Garg
Als nächstes kommt dann Pflegegrad 2!) Denn alle sehen den dringenden Bedarf, die ambulante häusliche Pflege zu stärken – auch die Kritiker des Pflegegrades 1 in der jetzigen Ausgestaltung. Genau mit diesem expliziten Ziel wurde der Pflegegrad 1 im Jahr 2017 eingeführt. Eine Streichung mag in der Theorie vielleicht den einen oder anderen Euro einsparen, aber die präventive Wirkung und das deutlich höhere Maß an Selbstbestimmung und Würde für die Betroffenen wird bei einer solchen Betrachtungsweise völlig ausgeblendet. Das hat die Kollegin Pauls erwähnt. Das geht nicht, meine Damen und Herren. Das geht wirklich nicht. (Beifall SSW, SPD, FDP und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Auch aus eigener Erfahrung im familiären Umfeld kann ich sagen, dass der Pflegegrad 1 seine Berechtigung hat und durchaus wichtig ist. Seit Einführung werden auch kleinere körperliche Beeinträchtigungen oder psychische und kognitive Einschränkungen – etwa bei einer beginnenden Demenz – deutlich klarer erfasst. Er begründet zwar keinen Anspruch auf Pflegegeld, aber auf Hilfeleistungen in einem geringen finanziellen Umfang. Damit wird die Unterstützung im Alltag zu Hause gefördert, etwa durch Einkäufe oder eine Putzhilfe. Wir haben es gehört. Außerdem kann man einmalig eine Summe von knapp 4.200 Euro für bauliche Maßnahmen beantragen. Damit kann dann beispielsweise der barrierefreie Zugang zur Wohnung oder zum Bad finanziert werden. Meine Damen und Herren, diese Dinge tragen nachweislich dazu bei, dass Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, länger zu Hause bleiben und häufig deutlich später Pflegegeld oder eine stationäre Einrichtung in Anspruch nehmen müssen. Das ist doch genau der richtige Weg. Das ist doch das, was wir eigentlich alle wollen. (Beifall SSW, SPD, FDP und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es ist und bleibt also völlig richtig: Die pflegerische Versorgung muss dringend weiter gestärkt und nicht geschwächt werden. Allein die Diskussion um die Abschaffung des Pflegegrads 1 ist für Betroffene und Angehörige zutiefst verunsichernd. Statt solch verheerender Testballons brauchen wir dringend konkrete Vorschläge für eine verlässliche Unterstützung der häuslichen Pflege. Genau hierzu haben wir mit unserem vorliegenden Antrag, wie ich finde, einen praktikablen und wichtigen Beitrag geliefert. Denn unsere Forderung nach einer Erhöhung des Entlastungsbetrages trägt nicht nur dazu bei, dass Kostensteigerungen der vergangenen Jahre zumindest ansatzweise ausgeglichen werden, sondern auch dazu, die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen und den präventiven Charakter der Maßnahme deutlich zu stärken. Ganz konkret fordern wir die Erhöhung von derzeit 131 Euro auf 200 Euro monatlich. Höhe und inhaltliche Ausgestaltung des Entlastungsbetrags sind im SGB XI normiert, sodass wir die Landesregierung dazu auffordern, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung einzusetzen. Mir ist bewusst, dass für den Entlastungsbetrag und eine Reihe weiterer Maßnahmen zum 1. Januar 2028 eine Dynamisierung in Höhe des kumulierten Anstiegs der (Christian Dirschauer) Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre vorgesehen ist. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Kannst du das noch einmal auswendig sagen?) – Das kriege ich auswendig nicht hin; ich gestehe. – Doch selbst wenn wir mit großzügigen zehn Prozent rechnen, wären wir damit weiterhin längst nicht dort, wo man sagen kann, dass der Bedarf an Unterstützungsleistung gedeckt ist. Das wäre durch eine wirklich substanzielle Erhöhung aber möglich, meine Damen und Herren. Angesichts der Tatsache, dass der Entlastungsbetrag seit Einführung nur sehr gering erhöht wurde, nämlich einmal um sechs Euro, während die hierdurch finanzierbaren Kosten insbesondere im Dienstleistungsbereich deutlich gestiegen sind, halte ich diese Forderung für absolut angemessen. Uns ist aber auch wichtig, dass wir das Spektrum an Nutzungsmöglichkeiten für den Entlastungsbetrag erweitern und die Zugangsvoraussetzungen vereinfachen. Hier ist uns in Schleswig-Holstein ja bereits der eine oder andere zaghafte Schritt gelungen, ich kann mich da noch an die letzte Legislaturperiode erinnern. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Gerne!) – Ja! Es war ein erster guter Schritt, aber da kann gern noch mehr kommen. Wenn Menschen in ländlichen Regionen zwar einen Anspruch haben, aber zum Beispiel keinen ambulanten Pflegedienst oder Anbieter anderer relevanter Dienstleistungen finden, hilft ihnen natürlich kein noch so hoher Entlastungsbetrag. Das gehört auch zur Wahrheit dazu. (Beifall SSW, SPD, FDP und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Statt mit Misstrauen oder viel zu hohen dokumentarischen Ansprüchen zu agieren, sollten wir auf Landesebene dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen mit Pflegegrad niedrigschwellige Unterstützung bekommen. Das ermöglicht ihnen nicht nur ein längeres selbstbestimmtes Leben, sondern entlastet auch ihre Angehörigen und das Pflegesystem insgesamt. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD, FDP und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
