Annabell Krämer
Danke, Herr Kollege. – Ich weiß, dass Sie keine Angst vor meinen Zwischenfragen haben und die zulassen, deshalb habe ich mich noch einmal hierhin gestellt. Geben Sie mir recht, dass die Landesregierung die Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden geschlossen hat, als sie noch davon ausging, dass ein Mindestvolumen von 60 Prozent an die Kommunen ausgekehrt werden muss, weil das im Referentenentwurf der Bundesregierung stand? – Der Wirklichkeit entspricht, dass im Referentenentwurf diese 60 Prozent angesprochen waren. Der Erfahrung der Landesregierung entspricht aber auch, dass Referentenentwürfe der Bundesregierung längst nicht immer da landen, wo sie starten. Gucken wir uns die Nachrichtenlage der letzten 24 Stunden an. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben in den letzten Jahren immer wieder eine Debatte um die Infrastruktur geführt, und eine der Schlussfolgerungen aus dieser Debatte ist, dass eine schlechte Infrastruktur hohe Kosten hat, und zwar nicht nur finanzielle, sondern auch gesellschaftliche. Deswegen finde ich es richtig, dass wir mit dem Landesanteil – wie gesagt: von 3,4 Milliarden Euro gehen 2,1 Milliarden Euro an die Kommunen, das ist schon ein Schwerpunkt – Schwerpunkte setzen, und zwar sechs Schwerpunkte: erstens Bildung, zweitens Verkehr, drittens Energiewende/Klimaschutz/Klimaanpassung, viertens Krankenhäuser, fünftens soziale Infrastruktur und sechstens Bevölkerungsschutz. Wenn man das durchgeht, dann fallen einem natürlich Schwerpunkte ein, bei denen man sich nicht wiederfindet, bei denen man fragt: Was ist denn mit diesen oder jenen Aufgaben, die weiter wichtig bleiben? – Wir hören ja morgen nicht auf zu arbeiten. Es ist unser Anspruch, dass man von den Mitteln etwas merken muss. Wenn wir in jeden Bereich einen Teil gäben, dann wäre am Ende des Tages im Lande nichts zu sehen. Deswegen war es notwendig und richtig, Schwerpunkte zu setzen. Die Schwerpunkte orientieren sich am Alltag der Gesellschaft, und wir reagieren auf das Bedürfnis, dass Probleme im Alltag wirklich gelöst werden und sich die Lebensqualität im Alltag erhöht. Wenn man die sechs Schwerpunkte, die ich gerade genannt habe, in der Holstenstraße einmal laut riefe, dann wäre die Resonanz positiv, und das ist etwas, das Politik zu bewerten hat. – Vielen Dank, dass das geklappt hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Lasse Petersdotter) Bevor ich konkreter auf die einzelnen Maßnahmen eingehe, möchte ich auf das eingehen, was die Opposition hier heute gesagt hat und was der SSW, der gleich ja noch kommt, vermutlich sagen wird. (Beate Raudies [SPD]: Sie wissen, was wir denken? – Unruhe) – Ja, Frau Kollegin Raudies, ich lese Pressemitteilungen, das schadet nicht, und deswegen weiß ich auch schon, dass der SSW beispielsweise die 10 Millionen Euro für die Minderheiten sehr positiv sieht und sagt, dass das in die richtige Richtung geht. Ich weiß aber auch, dass es am Ende auf die Ausgestaltung ankommt, und da ist es besonders wichtig, neben dem Minderheitenbeauftragten Herrn Callsen auch den SSW unmittelbar einzubinden, damit das Geld da landet, wo es gebraucht wird und wo die Leute selbst mitbestimmen können, wie es zu laufen hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Aber ich wollte mit der FDP anfangen: Es war erwartbar, dass Sie die Frage der Zusätzlichkeit kritisieren. Meiner Auffassung nach haben Sie ein diffuses Verhältnis zur Zusätzlichkeit. Wenn Ihr Anspruch ist, dass Ausgaben immer nur dann als zusätzlich gelten, wenn niemand vorher danach gefragt hat, ob das Geld da gebraucht würde, oder dass ausschließlich neue Maßnahmen finanziert werden dürfen, dann werden wir diesem Anspruch nicht gerecht. (Serpil Midyatli [SPD]: Das hat er gar nicht gesagt!) Der Anspruch, den wir haben, ist, dass die Mittel in der Finanzplanung nicht bereits berücksichtigt sein dürfen. Wir können schon auf Probleme reagieren, die bestehen – den Anspruch sollten wir gemeinsam haben –, aber sie dürfen nicht bereits finanziert sein. Wenn Sie sagen, dass wir die Krankenhäuser noch nicht ausfinanziert haben, dann ist es eine zusätzliche Ausgabe, dass wir sie jetzt besser ausfinanzieren. Das Gleiche gilt beim Ganztagsbereich und bei der Straße. Bei der Straße geht es um einen Streitwert von 10 Millionen Euro – 10 Millionen Euro von 3,4 Milliarden Euro! Im Jahr 2024 haben wir die Mittel für die Straße von 90 Millionen auf 80 Millionen Euro reduziert. Da war von der Kehrtwende der Bundesregierung noch überhaupt nichts zu erahnen, das konnte doch keiner antizipieren! Dass wir jetzt als Reaktion den Mittelansatz wieder auf 120 Millionen Euro anheben – mehr fordert nicht einmal die FDP für die Straße, das tut mir körperlich fast weh –, kann doch nicht als nicht zusätzlich gewertet werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zurufe)
