Birte Glißmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit: Das Parteiverbot dient nicht der symbolischen Distanzierung von verfassungsfeindlichen Positionen, sondern dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor realer Gefährdung. (Beifall ganzes Haus) Das ist ein Leitsatz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten NPD-Verbotsverfahren 2017. Ich finde, in diesem Leitsatz stecken drei wichtige Punkte, die wir uns in der aktuellen Debatte immer wieder verdeutlichen sollten. Erstens. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Ja, der Antrag ist zu initiieren durch den Bundestag, die Bundesregierung oder den Bundesrat, und damit mittelbar politisch auf den Weg zu bringen. Ein Prüfverfahren darf aber nie allein politisch motiviert sein. (Beifall ganzes Haus) Die Beurteilung, ob – und wenn ja, welche – Voraussetzungen für eine weitere Einstufung oder Überprüfung der AfD vorliegen, ist allein eine juristische und keine politische Frage. Deswegen ist es so wichtig, dass wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Köln abwarten und nicht voreilig politische Schlüsse ziehen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Alle weiteren Schritte, die möglicherweise eingeleitet werden, dienen eben nicht allein der Distanzierung von verfassungsfeindlichen Positionen, auch wenn die Versuchung manchmal wirklich groß ist und die AfD ausreichend Anlass dafür bietet. Zweitens. Das Überprüfungsverfahren ist ein präventives Instrument. Wir müssen und dürfen nicht darauf warten, dass sich die Gefahren für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung erst verwirklicht haben. Das ist ein Auftrag für uns alle. Wir müssen vorbereitet sein und dürfen nicht tatenlos zusehen, denn: Ja, unsere Demokratie ist wehrhaft, aber die Voraussetzungen für ein Parteiverbot, den Ausschluss von der Parteienfinanzierung oder ein Teilverbot sind aus historischen Gründen sehr hoch, und das ist auch richtig so. Auch die bisherigen Verbotsverfahren mahnen uns, eine verfassungsrechtliche Überprüfung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Diese hohen Anforderungen dürfen uns gleichzeitig aber auch nicht davon abhalten, die Instrumente im Fall der Fälle zu nutzen und unsere Demokratie zu schützen. Sie sind vielmehr Auftrag, weitere Schritte sorgfältig, sachlich und unaufgeregt unter anderem in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe fachlich und eben nicht politisch abzuwägen und vorzubereiten. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Drittens. Das Parteiverbot dient dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor realer Gefährdung. Solange eine solche Gefahr nicht besteht, beziehungsweise sogar solange das Bundesverfassungsgericht eine Partei eben nicht verboten hat, liegt es in unserer gemeinschaftlichen Verantwortung, extremistische Inhalte und Parteien mit anderen Mitteln zu bekämpfen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Da ist auch nicht die eine Partei stärker in der Verantwortung als die andere. Wir alle tragen als Demokraten die gleiche Verantwortung. Damit möchte ich auch klar sagen: Diskussionen über mögliche Formen der Zusammenarbeit mit der AfD werden dieser Verantwortung nicht gerecht und verkennen unsere historische Verantwortung. (Beifall ganzes Haus) Sich dessen bewusst zu sein und das immer wieder zu wiederholen, ist richtig, reicht aber nicht aus. Viele entscheidender ist, dass wir auch danach handeln, dass wir die Probleme der Menschen lösen, dass wir zu unseren Worten stehen, keine Fakten verdrehen und dass wir am Ende in unseren unterschiedlichen Rollen Stück für Stück Vertrauen in Politik zurückgewinnen. Das ist in meinen Augen das Kernproblem. Das ist mühsam und eignet sich häufig nicht für eine schnelle Schlagzeile. Das sage (Birte Glißmann) ich auch sehr selbstkritisch in Richtung der eigenen Reihen, insbesondere wenn ich nach Berlin schaue. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns alle einig: Die größte Gefahr für die Demokratie geht vom Rechtsextremismus aus. Diesen wollen und müssen wir alle gemeinsam bekämpfen. Stärke zeigt sich am Ende aber nicht in einem schnellen Schlag, sondern in der besonnenen Hand. Das Parteienverbot ist das schärfste Schwert der Demokratie, und wenn wir es ziehen müssen, dann nur, um das zu verteidigen, was unser Land im Innersten zusammenhält, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall ganzes Haus)
