Birte Pauls
Vielen Dank, Herr Kollege. – Nun kenne ich ja Ihre Programme, und Sie kennen wahrscheinlich auch unsere Programme zu dem Thema. – Ja. Darin sind wir uns ja komplett einig, nämlich dass die Einführung einer Bürgerversicherung, in die von jedem Einkommen eingezahlt wird, eine Antwort auf diese Problematik sein könnte. Geben Sie mir da recht? – Ich gebe Ihnen da recht, dass wir vor allem, was die Einbeziehung von Einkommen angeht – was uns Abgeordnete, was Beamtinnen und Beamte und so weiter angeht – etwas ändern müssen. Das ist ja der Kerninhalt der Bürger_innenversicherung. Ich warne nur ein bisschen, weil wir das ja gerade in dieser Debatte hatten. Die junge Gruppe der Unionsfraktion im Bundestag hat sich zu den Rentenplänen der Bundesregierung geäußert und genau auf dieses Problem hingewiesen. Das hat mich auf jeden Fall gelehrt, dass wir nicht den gleichen Fehler im Bereich der Pflegeversicherung machen sollten, weil es am Ende einfach ungerecht wäre. Dazu brauchen wir jetzt im sogenannten Herbst der Reformen Lösungen. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Annabell Krämer [FDP]) Ich möchte aber noch ein paar weitere Punkte ansprechen. Wir sind ja in dieser Debatte schon darauf gekommen: Es kursierten Ideen zur Abschaffung des Pflegegrads 1. Es ist ehrlicherweise ein offenes Geheimnis, dass das auch in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene für den schwarz-roten Koalitionsvertrag Thema war. Die Idee ist also keine neue. Sie wurde jetzt wieder aus der Schublade genommen, von wem auch immer. Diese Ideen beziehungsweise diese Debatte ist wirklich problematisch. Einige Stimmen sehen darin einen Hebel zur Einsparung, der natürlich medienwirksam auch gut platziert wurde. Doch der Pflegegrad 1 ist ja kein Luxus, sondern ein präventives Instrument für Menschen mit leichten Einschränkungen. So bietet er Zugang zu Beratung, Aktivierung, Zuschüssen für Pflegemittel oder Wohnumfeldanpassungen – genau dazu, womit der Übergang zu schwererer Pflege aufgefangen werden kann. Wenn wir den Pflegegrad 1 kürzen oder abschaffen, dann verstärken wir den Anstieg in höhere Pflegegrade, statt ihn zu bremsen. Wir benachteiligen sogenannte Randfälle, die ohne klaren Grund sonst durchs Raster fallen: Menschen mit beginnenden Einschränkungen. Außerdem senden wir ein falsches Signal. Kürzungen bei den Schwächsten sind politisch und moralisch einfach falsch. Deswegen sage ich: Pflegegrad 1 darf nicht zum Sparobjekt werden, sondern die Prävention muss als integraler Bestandteil einer Reform gestärkt werden, die weitsichtig denkt und nicht nur plakativ agiert. Wir dürfen uns nicht von maximalistischen Forderungen irritieren lassen. Wir müssen klare Grenzen setzen und Verantwortung übernehmen. Leistungsausweitungen sind berechtigt, aber dann eben auch nur mit einer nachvollziehbaren Finanzierung. Sonst bleiben sie nämlich Scheinversprechen. Ich wollte jetzt eigentlich noch länger auf den Punkt der pflegenden Angehörigen eingehen. Sie tragen nämlich die größte Last in unserem Pflegesystem. Jüngst hat eine Studie ergeben, dass ihr volkswirtschaftlicher Nutzen aus unbezahlter Arbeit um die 206 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland bedeutet. Das ist eine unfassbar große Summe, die dort auch an volkswirtschaftlicher Leistung erbracht wird. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir in der anstehenden Reform einen Fokus darauf legen. Der zweite Punkt, den ich auch an jeder Stelle erwähne: Wir brauchen endlich eine gesetzliche Verankerung, eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen für eine kommunale Pflegesteuerung vor Ort. Aktuell können sie das in Planungen schon (Jasper Balke) machen, haben aber dann effektiv keinen Einfluss darauf, wo die nächste stationäre Pflegeeinrichtung entsteht, wo es ambulante Pflegedienste gibt. Dort müssen wir die Kommunen gesetzlich dazu befähigen, diese Planungen zu machen.
