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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

15.10.2025 Sitzungen 20/99

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die heutige Debatte hier im Haus hat noch einmal gezeigt, dass wir dem zentralen Ziel hybrider Bedrohung mit dem stärksten Element unserer Demokratie antworten: Wenn andere versuchen, uns zu verunsichern, antworten wir mit Zusammenhalt. Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung, und wir verfolgen ein gemeinsames Ziel. Das ist die Stärke der Demokratie. (Beifall ganzes Haus) Deshalb möchte ich eines vorwegnehmen und mich bei allen Fraktionen hier des Schleswig-Holsteinischen Landtags für Ihre vertrauensvolle, respektvolle und lösungsorientierte Herangehensweise bedanken. Das ist ein starkes Signal an die Menschen in diesem Land und an all jene, die Verunsicherung und Zwietracht verbreiten wollen. (Beifall ganzes Haus) In dieser Zeit, meine Damen und Herren, in der Trennlinien zwischen innerer und äußerer Sicherheit zunehmend verschwinden, stehen wir vor neuen komplexen Herausforderungen. Auch deshalb haben wir in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt einen neuen bundeseinheitlichen Meldedienst eingerichtet, bei dem mutmaßliche Drohnensichtungen erfasst werden. Dort werden die mutmaßlichen Sichtungen aufgenommen, die kritischer Infrastruktur oder militärischen Einrichtungen zugeordnet werden können, also darüber gesichtet werden. Das waren in Schleswig-Holstein mit Stand 10. Oktober 2025 insgesamt 102 Sichtungen. Aber das sind Eingangsmeldungen, und die sagen noch nichts über die strafrechtliche oder staatsschutzrechtliche Relevanz aus. Die Landespolizei nimmt alle Sichtungen auf, und das Landeskriminalamt wertet sie aus. Bei den gesichteten Flugkörpern Ende September und Anfang Oktober handelte es sich beispielsweise um diverse Objekte unterschiedlicher Art und Größe. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Jedoch sollten wir festhalten: Drohne ist nicht gleich Drohne, und zudem ist nicht jeder Drohnenflug illegal. Eine ganze Reihe von Mitteilungen konnte bereits durch die Polizei aufgeklärt und als illegale Drohnenüberflüge ausgeschlossen werden. Dazu gehören zum Beispiel Flugzeuge, Hubschrauber und legale Drohnen. Einige dieser Sichtungen, auch über militärischer Infrastruktur, konnten bisher allerdings noch nicht verifiziert werden. Gerade vor dem Hintergrund illegaler Drohnenüberflüge über Dänemark und Polen ist davon auszugehen, dass auch wir davon betroffen sind. Hierzu hat es sehr zeitnah nach den Sichtungen bereits einen intensiven Austausch mit der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt, der Bundeswehr, dem Bundesinnenministerium sowie unserem Nachbarstaat Dänemark gegeben. Wir sprechen hier von Mitteln der hybriden Kriegsführung: Verunsicherung streuen und Angst erzeugen. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass sich für die Menschen in Schleswig-Holstein subjektive Unsicherheiten ergeben haben. Wir dürfen uns aber nicht verunsichern oder – schlimmer noch – lähmen lassen in unserem Engagement, diesen Versuchen der Destabilisierung entschieden und vor allem gemeinsam entgegenzutreten. Die jüngsten Vorkommnisse in Schleswig-Holstein, im Bundesgebiet sowie in weiteren europäischen Ländern haben uns in unserer Strategie noch einmal bestärkt. Unser Ziel muss es sein, auf die Destabilisierungsversuche noch schneller zu reagieren. Die Landespolizei hat bereits im Laufe des letzten Jahres Geräte zur Drohnenabwehr beschafft. Für dieses Jahr wurden dankenswerterweise weitere Haushaltsmittel dafür veranschlagt und weitere Einsatzmittel bestellt. Wir haben für diesen Zweck auch neue Stellen für die Landespolizei und den Verfassungsschutz geschaffen. Die Landespolizei hat ein Drohnenkonzept erstellt, das die relevanten Schritte in den Fokus rückt: erkennen, bewerten, reagieren. Es ist ein stufenweises Eingreifen der Polizei. Es geht also darum, Drohnen zu erkennen, die Lage zu erfassen, aber auch sie zu stoppen, zu kontrollieren oder zu bekämpfen. Dafür haben wir bereits neue Fahrzeuge angeschafft, die jetzt mit entsprechender Technik ausgestattet werden. Aber ich gebe Ihnen recht: Es bedarf einer noch engeren und fortgeführten Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern. Wir norddeutschen Länder kooperieren eng, und so haben wir die gemeinsame Beschaffung von Ausrüstung, die gegenseitige Unterstützung bei Einsätzen sowie länderübergreifende Übungen bereits beschlossen. Wir müssen neben erweiterten Befugnissen für die Bundespolizei auch über Möglichkeiten sprechen, ob und wie die Bundeswehr einbezogen werden kann. Ich halte es für sinnvoll und notwendig, die Expertise der Bundeswehr einzubeziehen – in welchem Umfang und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen, das muss noch geklärt werden. Die Ankündigung der Bundesregierung, die Befugnisse der Bundeswehr durch Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auszuweiten und bei der Drohnenabwehr aufzurüsten, geht genau in die richtige Richtung. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich danke allen Einsatzkräften, Experten und Partnern für ihr Engagement, Ihnen hier in diesem Hohen Haus für den überfraktionellen Antrag und für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön. (Beifall ganzes Haus)

Protokoll ↗