Plenarprotokoll 17/127
16.07.2025 · 122 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (13)FDP (12)GRÜNE (12)SPD (9)CDU (8)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 127. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Birnstock, Herr Abg. Herkens, Herr Abg. Marwein, Herr Abg. Dr. Rösler sowie Frau Abg. Saebel. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Staatsrätin Bosch und Herr Staatssekretär Hoogvliet. Im E i n g a n g befindet sich die Mitteilung der Landesregierung vom 14. Juli 2025 – Bericht über aktuelle europapolitische Themen –, Drucksache 17/9112. Ich schlage vor, diese Mitteilung an den Ausschuss für Europa und Internationales zu überweisen. – Sie stimmen zu. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Schleichender Verlust kultureller und pädagogischer Selbstbestimmung unserer Kinder – beantragt von der Fraktion der AfD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Balzer das Wort.
Dr. Rainer Balzer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Landesregierung – jetzt doch ein paar mehr; Sie grüße ich natürlich auch ganz herzlich! Stellen Sie sich ein Freibad vor mit Rutschen, Sprinklern, fröhlichen Menschen auf dem Rasen, Lachen, Wasser – Kindheit pur. Der eine oder andere erinnert sich vielleicht. Heute ist dieses Bild, dieses unbeschwerte, von der Politik unbelastete Leben weitgehend verschwunden, ersetzt durch Schlagzeilen über Belästigungen, Polizei, Rückzugsräume. Was tut unser Staat? Er verteilt Pommes mit Respektslogans. Ja, Sie haben richtig gehört: „Vergiss die Mayo, aber nicht das Lächeln!“ Das ist der Zustand einer Republik, die ihre Zukunft und ihre Kinder aufgibt. Das ist das Ergebnis des Handelns der verantwortlichen, regierenden Parteien und Politiker gegen die eigene Bevölkerung. (Beifall bei der AfD) periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 tokoll ng vom 16. Juli 2025 9:02 Uhr Die Kinder sind die Schutzlosesten unter uns. Genau deswegen trifft sie dieser politische, kulturelle Umbruch, von Ihnen verharmlosend „Transformation“ genannt, am härtesten. Die Kinder sind die Versuchskaninchen des ideologischen Großexperiments, ohne deren Einverständnis, ohne Schutz. Sie sind die Opfer einer Politik, die lieber Vielfalt performt als die Wahrheit benennt. Und passenderweise wollen Sie dazu eine Verfassungsrichterin wählen, die das Recht auf Abtreibung praktisch bis zur Geburt zumindest durchwinken wollte. (Zurufe von den Grünen und der SPD) – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Ich frage an dieser Stelle nur: Wo ist die führende Kaste der Politiker (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) und der Juristinnen heute angekommen? Mit dem christlichen Fundament, mit der Bewahrung des Lebens oder der Schöpfung hat das alles nichts mehr zu tun. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Aber dafür wird geschwafelt – von den Staatsmedien verbreitet – von der Kritik der konservativen Medien, vom rechten Rand der Gesellschaft und von der katholischen Kirche – eine wunderbare Gemengelage, sehr geehrte Damen und Herren. Wir erleben einen Kulturkampf, einen politischen Umbau der Gesellschaft, das Verschieben der Gesellschaft. Das Bürgertum wollen Sie ins linke Lager schieben, durchgeführt von der Regierung und wahrgenommen von den Bürgern als Zwang zum Umbau der Sprache, als Zwang zur Gleichheit. Wenn Sie lesen können, dann lesen Sie das Buch „2075 – Wenn Schönheit zum Verbrechen wird“ von Rainer Zitelmann. Darin stellt er die Konsequenzen für das Jahr 2075 dar. Lesen Sie so etwas mal nach. Die Bürger bemerken auch: Der Umbau der Gesellschaft erfolgt nicht nur von oben, sondern auch von unten – durch die Massenzuwanderung von Menschen aus fremden Kulturkreisen, die bei uns dann fürstlich alimentiert werden. Der Normalbürger gerät damit unter Druck. Und mit dem griechischen „demokratia“ – das Wort „Demokratie“ führen Sie hier ja sehr gern an –, mit der Herrschaft des Volkes hat das alles gar nichts mehr zu tun. (Dr. Rainer Balzer) (Beifall bei der AfD – Abg. Jonas Weber SPD: Das stimmt doch gar nicht!) – Richtig; zurück zu den Freibädern, heute Orte, Brennpunkte importierter Gewalt. Dafür gibt es jetzt wunderbare Plakate. Das aus Büren oder das aus Köln kennen Sie auch: Dickliche weiße Frauen jagen unter Wasser dunkelhäutige junge Männer. (Abg. Miguel Klauß AfD: Mit Holzbein!) Ist das wahr? Natürlich nicht. Aber das Stereotyp wird vermieden. Die Wahrheit ist diskriminierend geworden. Wer die Täter benennt, wird als Rassist beschimpft. (Zuruf des Abg. Sebastian Cuny SPD) Das nennt man Zynismus – purer Zynismus von Ihrer Seite. (Beifall bei der AfD) Die Kinder dürfen auch nicht mehr auf dem Spielplatz spielen, sondern müssen auf Spiel- und Aktionsflächen gehen. Und warum? Es geht nicht mehr um das freie Spielen, sondern um Inklusion, Genderneutralität – alles, nur nicht unbeschwertes Kindsein. Am Mittagstisch in der Schule geht es gerade weiter. Schweinefleisch wurde in vielen Schulmensen zugunsten von Halal-Fleisch abgeschafft – nicht weil muslimische Kinder das fordern, sondern weil ein Caterer ganz offen sagt: „Den Ärger, den Zoff ist mir das nicht mehr wert. Und deswegen machen wir es so.“ (Abg. Fadime Tuncer GRÜNE: Das stimmt doch gar nicht!) Das normale Essen an einer Schule in Baden-Württemberg ist schon muslimisch. Und Sie sprechen dann von Vielfalt. In Wirklichkeit ist das Kapitulation, eine Ideologie, die das Eigene zu schätzen verlernt hat, aber das Fremde vergöttert. Der nächste Schauspielort ist das Klassenzimmer, sind Schulbücher, die Falschinformationen, tatsächlich Falsches zur Coronaimpfung verbreiten, und ist eine politische Bildung, die Sie ja fördern, die Rechtsextremismus en gros beleuchtet und den Linksextremismus dabei aber komplett ausblendet. (Beifall bei der AfD) Die Kinder sollen also nicht mehr lernen, selbstständig zu denken, sondern zu glauben, und zwar das Richtige, das, was die Regierung ihnen vorgibt. Der Gipfel des Ganzen ist, dass Kinderfeste, Indianerfeste verboten werden. Männer dürfen sich als Frauen verkleiden, auch als Frauen identifizieren, aber ein Kind darf sich nicht mehr als Indianer verkleiden. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Wie absurd ist das? (Beifall bei der AfD) Im Hort hängt die Regenbogenfahne, und wenn die Eltern sich dagegen wehren, dann wird ihnen juristisch der Mund verboten. riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Sie, die Kartellparteien, sehen die Gefahr, dass junge Menschen sich ungefiltert und direkt in den sozialen Medien informieren. Ja, das könnte ein Gewinn für die Demokratie sein, aber Sie schätzen die Gefahr der Selbstständigkeit des Informierens als so groß ein, dass Sie beliebte politische Influencer letzten Samstag beim Influencer Day der AfD schlicht und ergreifend mit Hausverbot belegt haben. (Beifall bei der AfD – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Das sind Nazis!) Die Meinungsfreiheit leidet. Der amerikanische Vizepräsident hat recht behalten: Der Feind der Freiheit steht nicht außerhalb, sondern innerhalb. Und dieser Feind der Freiheit sind Sie. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo! –
Dr. Timm Kern FDP
Was für ein Unsinn! – Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Meine Damen und Herren, was passiert hier eigentlich? (Zurufe von den Grünen und der SPD, u. a.: Das fra- gen wir uns auch!) Genau betrachtet erleben wir eine – – (Unruhe bei den Grünen und der SPD)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, Herr Abg. Dr. Balzer hat das Wort, und alle anderen sind bitte ruhig. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Er hat vielleicht das Wort, aber nicht recht!)
Dr. Rainer Balzer AfD
Danke sehr. – Wir erleben eine systematische Entsouveränisierung der deutschen Nation. Der Staat wird aus ideologischer Verblendung heraus umgebaut. Damit sorgen Sie für den Verlust der kulturellen Prägung und der Selbstbestimmung unserer Kinder. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Zurück bleiben junge Menschen, die lernen: Die eigene Kultur ist problematisch, das Fremde ist schützenswert; die Wahrheit ist gefährlich; (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) Schutz ist rassistisch; Fantasie ist verdächtig. Und ich sage Ihnen: Wer die Kinder verrät, verliert die Zukunft. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen keine Regenbogenfahnen im Hort. Wir brauchen Schutzräume für einen freien Geist. Wir brauchen keine Halal-Einheitskost, wir brauchen Essensvielfalt; das müsste Ihnen doch normalerweise gefallen. Und wir brauchen Wahlfreiheit auch dort. Wir brauchen keine genderneutralen Schilder auf Spielplätzen, sondern wir brauchen echte, sichere und lebendige Orte der Kindheit. Wir brauchen auch keine Bücher, die indoktrinieren, sondern Lehrer, die bilden, zum Denken bilden. (Zurufe von den Grünen) (Dr. Rainer Balzer) Wir brauchen keine Gesellschaft, die sich selbst abschafft, sondern eine, die zu sich selbst steht. Meine Damen und Herren, wer das Schnitzel verteidigt, den Spielplatz und das Indianerfest auch, der verteidigt nicht das Gestern, sondern das Morgen. Wer die Kinder in unserem Land schützt, der schützt damit unsere Freiheit und unsere Zukunft, (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) unsere Souveränität und unsere Nation. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo! –
Dr. Timm Kern FDP
Jeder hat mal einen schlechten Tag, aber bei manchen fragt man sich, ob sie auch einmal einen guten Tag haben!)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Dr. Geugjes.
Dr. Marilena Geugjes GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen: Wenn die AfD einen Antrag stellt, dann geht es meist nicht um die Sache, sondern um Stimmungsmache. Und warum sollte das heute anders sein? (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Das ist eine Aktuelle Debatte!) Unter dem Vorwand – vermeintlich –, Angst um die Kinder in unserem Land zu haben, versucht die AfD hier heute einen Kulturkampf anzuzetteln. (Lachen bei der AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Den haben Sie schon lange angezettelt!) Man könnte jetzt die Augen verdrehen, das als lächerlich abtun und hoffen, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger wissen – so, wie es die demokratischen Fraktionen in diesem Parlament wissen –, dass die AfD nun einmal lieber provoziert als politisch zu arbeiten. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zurufe von der AfD, u. a.: Eijeijei! – Wir sind die Demokraten!) Aber ich finde, wir müssen das ernst nehmen und die AfD vor allem dafür zur Verantwortung ziehen, was sie in diesem Hohen Haus treibt: dass sie spaltet, dass sie Hass und Zwietracht sät, (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das sagt die Richtige!) dass sie zur Diskriminierung ermutigt und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft aufbrechen will. Deswegen dürfen wir solche Reden wie die soeben gehaltene hier nicht einfach so stehen lassen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD: Kommt die Anleitung noch, wie man das Ganze macht?) periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Was Sie als ideologische Umerziehung zu diffamieren versuchen, ist längst Realität. Die Kinder in unserem Land wachsen hier und heute in einer vielfältigen Gesellschaft auf. (Zuruf von der AfD: Oje, oje!) Wer wirklich denkt, das zurückdrehen zu können, ist komplett delulu. (Beifall bei den Grünen) Kinder begegnen tagtäglich Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrkräften mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, Familienkonstellationen, Identitäten. Die Aufgabe von uns, der Politik, und von uns Erwachsenen ist es, Kinder stark zu machen für diese Begegnungen und für die Welt, in der sie leben, und nicht einer vermeintlichen Vergangenheit und einem Gesellschaftsbild aus den Vierzigerjahren hinterherzutrauern. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Kinder brauchen kein starres Gerüst, sondern ein starkes inneres Fundament. Wir müssen ihnen das Vertrauen und die Kompetenzen mitgeben, ihren Platz in unserer Gesellschaft mutig und angstfrei finden zu können, und wir begleiten sie dabei, klar im Denken, offen im Herzen und fest in ihren Werten zu werden, damit sie nicht nur mitlaufen, sondern ihre Welt mitgestalten und selbstsicher darin navigieren können. Das ist echter Kinderschutz: (Beifall bei den Grünen und der CDU) Kinder stark und kompetent zu machen, damit sie in unserer demokratischen vielfältigen Gesellschaft ein gutes, selbstbestimmtes und im besten Fall partizipatives Leben führen können. Damit wird auch klar: Wer Diversität anerkennt und gestaltet, betreibt aktive Sicherheitspolitik. Denn wer nicht lernt, mit Andersartigkeit umzugehen, hat Angst vor Andersartigkeit und wird im schlimmsten Fall versuchen, sie zu bekämpfen. Deshalb geht die größte Gefahr für unsere innere Sicherheit nicht von Schulbüchern mit gendersensibler Sprache aus. (Zurufe von der AfD, u. a. des Abg. Miguel Klauß) Sie geht aus von Extremistinnen und Extremisten, von Feinden der queeren Community, von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und von Hasskriminalität – und vor allem von den politischen Kräften, die versuchen, das zu befeuern. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Laut Landeskriminalamt ist die Zahl der politisch motivierten Gewalttaten von rechts in Baden-Württemberg zuletzt um fast 20 % gestiegen. Allein von 2023 auf 2024 (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) ist die Zahl der Angriffe auf queere Menschen um 30 % gestiegen. Ich will nicht, dass Baden-Württemberg zu einem Land wird, in dem Menschen Angst haben müssen, weil sie so sind, wie sie sind. Ich will nicht, dass letzten Endes die Kapazitäten un- (Dr. Marilena Geugjes) serer Polizei und unserer Sicherheitsbehörden gebunden sind, nur weil es bei uns noch immer Menschen gibt, die Angst vor der Aufklärung haben. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Isabell Huber CDU) Diese Regierung zeigt deshalb Haltung durch konkrete Maßnahmen. Sie fördert gezielt die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten in Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen. Mit dem Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ stellen wir landesweit mehrere Millionen Euro pro Jahr bereit, um queere Menschen vor Diskriminierung zu schützen und Sichtbarkeit für ihre Lebensrealität zu schaffen. (Zuruf von der AfD) Das ist unsere staatliche Verantwortung. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Isabell Huber CDU) Wir stärken unsere Polizei und unsere Zivilgesellschaft im Bereich Prävention. Unsere Polizei hat speziell ausgebildete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für LGBTQ-Feindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Wir investieren in Demokratiebildung. Mit dem Demokratiefördergesetz und der Landesstrategie „Starke Kinder, starke Zukunft“ bauen wir Prävention dort auf, wo Demokratie erlernt wird: in den Klassenräumen, in der Kita, im Sportverein. (Beifall bei den Grünen) Aber was heißt denn eigentlich Selbstbestimmung? Schweinefleisch jeden Tag? (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Das, was Sie fordern, ist doch nichts anderes als eine Rückkehr in längst überholte Rollenbilder, wo das Mädchen rosa zu tragen hat und der Junge sich raufen soll. (Lachen bei der AfD) Und alle, die da nicht reinpassen, müssen still leiden. Ganz besonders das problematische Männerbild, das die AfD gern vermittelt, ist Gift für unsere Gesellschaft und vor allem für die Jungen und Männer selbst. (Beifall bei den Grünen – Abg. Rüdiger Klos AfD: Belegen Sie den Unsinn mal!) Wenn ihnen vermittelt wird, richtige Männer sind stark und rücksichtslos, hart zu sich selbst und zu anderen, sind nur etwas wert, wenn sie sich durchsetzen, keine Gefühle zeigen, alles allein schaffen und wenn sie eine Frau finden, die dieses Rollenverständnis mitträgt, am besten von ihrem Platz hinterm Herd aus – (Zuruf von der AfD) das soll Selbstbestimmung sein? (Zuruf: Ja!) riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Wir dagegen sagen: Jeder Junge und jedes Mädchen soll so sein können, wie er oder sie ist, ohne Diskriminierung, ohne Zwang, ohne Angst. Das ist echte Selbstbestimmung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Gerade deshalb ist auch das Selbstbestimmungsgesetz, das wir Grünen auf Bundesebene mit auf den Weg gebracht haben, ein wichtiger Fortschritt. Es stärkt die Rechte von trans-, inter- und nicht binären Menschen, und es schafft Klarheit, Schutz und Würde, vor allem auch für junge Menschen, die sich nicht in klassischen Geschlechterrollen wiederfinden. Unsere Welt hat sich weitergedreht. Das haben nicht alle hier mitbekommen. Die Kinder in unserem Land wachsen auf in einer pluralen, digitalen, globalisierten Gesellschaft. Wer das ignoriert, verwehrt ihnen die Fähigkeiten, die sie brauchen, um zurechtzukommen, und schützt sie nicht, sondern gefährdet sie. (Zuruf von der AfD: Das bestimmen Sie?) Das, was Sie hier fordern, ist keine Rückbesinnung auf Werte; es ist ein Rückfall in glücklicherweise längst überwundene Denkmuster. Sie reden von Tradition und meinen damit Ausgrenzung. (Zuruf von der AfD: Ach!) Sie reden von Kinderschutz, aber meinen damit die Unterdrückung von allem, was sich nicht in dem von Ihnen definierten Normbereich befindet. Denn wenn die AfD sagt: „Das gehört nicht in die Schule“, meint sie damit eigentlich: „Diese Kinder gehören nicht in unsere Gesellschaft.“ (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP – Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Was? – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das müssen wir entlarven und klar benennen. Vor allem müssen wir seitens der demokratischen Parteien dafür sorgen, dass das in diesem Land niemals Realität wird. (Beifall bei den Grünen und der FDP/DVP sowie der Abg. Gabriele Rolland SPD) Ich bin jedenfalls froh, dass sich der baden-württembergische Bildungsplan an der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler orientiert. Dort stehen Toleranz, Menschenrechte, Gleichberechtigung und Teilhabe im Zentrum. Das ist Verfassungspädagogik. Natürlich hat die AfD ein Problem damit; deshalb ist sie auch ein Fall für den Verfassungsschutz. (Beifall bei den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU) Im Zimmer meines Sohnes hängt ein Plakat an der Wand. Darauf steht: STARKE JUNGEN KÖNNEN WEINEN, BRÜLLEN WIE EIN WILDER BÄR. HABEN HERZEN GROSS UND TIEF WIE DAS WEITE BLAUE MEER. (Abg. Anton Baron AfD: Fehlt nur noch Feenstaub!) DÜRFEN TRÄUMEN, LACHEN, TOBEN, LAUT SEIN, LEI-SE & VERSPIELT. MUTIG IHRE SCHWÄCHEN ZEIGEN, (Dr. Marilena Geugjes) EINHORN SEIN, PIRAT UND NERD. DÜRFEN DAS SEIN, WAS SIE WOLLEN, FREI UND FROH & UNGESTÖRT. Dieses Plakat gibt es natürlich auch für Mädchen. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen, die Kinder in unserem Land verdienen eine Welt, in der sie so sein dürfen, wie sie sind, in der sie sich sicher und geschützt fühlen, egal, wie sie heißen, woher sie kommen, wen sie lieben oder was sie glauben. Und sie verdienen Erwachsene, die Verantwortung übernehmen, die sie schützen und nicht instrumentalisieren, die ihnen zuhören und sie begleiten und ihnen die Kompetenzen vermitteln, die sie brauchen, um ein mündiges Leben in diesem Land zu leben. Wir stehen für eine Gesellschaft, in der Vielfalt kein Problem ist, sondern unsere größte Stärke, (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) in der Respekt nicht belächelt wird, sondern gelebt, in der Jungen Einhörner sein können und Mädchen Feuerwehrfrauen, wenn sie das wollen, und in der Politik nicht mit Angst, sondern mit Haltung gemacht wird. Herzlichen Dank. (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Grünen, der SPD und der FDP/DVP – Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der AfD: Ihr müsst mehr klatschen!)
Muhterem Aras
Sie sind bitte jetzt ruhig. – Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Sturm.
Andreas Sturm CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz und die Förderung der Selbstbestimmung von Kindern in kultureller und pädagogischer Hinsicht ist eine zentrale Aufgabe für Gesellschaft, Bildungseinrichtungen und Eltern. Es ist daher notwendig, heute über kulturelle Bildung zu sprechen, nicht als Randthema, sondern als Kernbestand einer zukunftsfähigen Gesellschaft. Kulturelle Bildung stärkt Kinder in ihrer Persönlichkeit, schafft kognitive Fähigkeiten und fördert ihre sozialen Kompetenzen. Sie hilft jungen Menschen, in einer vielfältigen Welt einen Platz zu finden. Doch was wir heute von der AfD gehört haben, war kein konstruktiver Beitrag; das war ein erschreckendes Beispiel für Kulturpessimismus und Kulturprotektionismus. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der FDP/DVP) Herr Dr. Balzer, dass Sie jetzt gerade die RespektPommes – von denen man halten kann, was man will – als Beispiel dafür anführen, dass wir unsere Kinder aufgäben – die Verknüpfung ist wirklich absurd. Ich muss auch sagen: Wenn man die einzelnen Bestandteile Ihrer Rede hört – wir hatten zuvor Bingo gespielt und uns ein periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 paar Worte aufgeschrieben, 16 Stück; alle haben Sie genannt –, dann war das ein „Worst of“ der AfD. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU und Abgeordne- ten der Grünen – Zuruf von der SPD: Die haben das nicht verstanden!) Sie haben auch vom Kulturkampf gesprochen. Für einen Kulturkampf braucht man aber Kultur. Wenn die AfD vom – Zitat – „schleichenden Verlust kultureller und pädagogischer Selbstbestimmung“ spricht, klingt es dramatisch; es entbehrt aber jeder sachlichen Grundlage. Sie nennen einzelne Ereignisse, die meisten außerhalb von Baden-Württemberg, und sprechen davon, als sei das der Normalzustand in Baden-Württemberg. Unsere Bildungseinrichtungen sind keine Orte des kulturellen Niedergangs; sie sind Orte der Entwicklung, der Orientierung und des Zusammenhalts. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP) Die beste Form der Selbstbestimmung entsteht durch Bildung. Bildung bedeutet, zu wissen, wovon man spricht. Wenn man immer das christliche Abendland heraufbeschwört, sollte man sich auch an die christlichen Werte halten. Denn üble Nachrede ist kein christlicher Wert. (Beifall bei der CDU, Abgeordneten der Grünen und der SPD sowie des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP –
Andreas Schwarz GRÜNE
Sehr richtig!) Pädagogische Selbstbestimmung braucht Vertrauen und kein Misstrauen. Wer Lehrerinnen und Lehrern pauschal Kulturverfall und Erziehungsversagen unterstellt, der betreibt Stimmungsmache. Das lehnen wir, die CDU, entschieden ab. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Es war schon erschreckend, zu hören, wie Sie unsere Lehrkräfte beschrieben haben. Lehrkräfte sind keine Vollstrecker einer angeblichen Umerziehungsideologie, sie sind pädagogische Profis mit Herzblut, Fachwissen und Verantwortung. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Unsere Erzieherinnen und Erzieher, unsere Lehrkräfte vermitteln Kindern Werte, Sprache und kulturelle Identität. Sie machen sie stark für ein Leben in Freiheit und Verantwortung. Kulturelle Vielfalt ist deshalb keine Bedrohung, sie ist Realität, und sie ist Chance. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Wer das nun als Verlust darstellt, verkennt unsere gesellschaftliche Wirklichkeit. Unsere Aufgabe ist nicht, Vielfalt zu bekämpfen, sondern sie aktiv zu gestalten: mit Klarheit, Haltung und ganz ohne Feindbilder.
Muhterem Aras
Herr Abg. Sturm, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Scheer zu?
Andreas Sturm CDU
Jederzeit.
Sandro Scheer AfD
Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie beschreiben alles so wunderbar und sprechen von Profis. Wahrscheinlich meinen Sie damit auch das Ministerium. Warum rutscht denn Ihrer Meinung nach Baden-Württemberg im Länderranking in der Bildung von Jahr zu Jahr ab? Haben Sie dafür eine Erklärung?
Andreas Sturm CDU
Sehen Sie, das ist gerade das Spannende. Dazu komme ich gleich noch. Wir haben hier doch eigentlich eine Bildungsdebatte; aber wir reden über Schnitzel, über Indianer und über Spielflächen. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD sowie des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Sie hätten als Titel der Debatte wählen können: „Warum stürzt Baden-Württemberg ab?“ – was es übrigens nicht tut; es gibt einige Bereiche, die nicht gut aussehen. Mir wären heute ein Haufen Themen in der Bildungspolitik eingefallen, über die wir hätten sprechen können. Und dann kommen Sie mit so einem Quatsch! (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD sowie des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Genau! Sehr gut!) Wir, die CDU, stehen für eine wertgebundene Bildungspolitik und nicht für Kulturkampfparolen. Wir glauben an Orientierung durch Bildung, die auf unserem christlichen Menschenbild fußt, und an unsere abendländische Kultur. Wir glauben aber auch an Stärke durch Vielfalt und nicht durch Abschottung. Die kulturelle Bildung, von der wir sprechen, ist kein nostalgisches Projekt. Sie verbindet Herkunft und Zukunft. Ich habe es eben schon gesagt: Das ist eine Bildungsdebatte. (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) Deshalb wollte ich auch darüber sprechen, was wir mit der kulturellen Bildung erreicht haben. Kulturelle Bildung bedeutet Angebote vor Ort, die Förderung kultureller Einrichtungen und eine Bildungspolitik, die Kindern Raum für Entfaltung gibt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Genau deshalb hat die Koalition im letzten Haushalt beschlossen, Gelder des Wettmittelfonds zu nehmen und 3 Millionen € in die kulturelle Bildung zu stecken. Wir haben damit Privattheater gefördert, wir haben Figurentheater im Land gefördert – Kollege Köhler –, wir haben Kinder- und Jugendtheater gefördert, Freilichtmuseen und Festspiele. Das sind die Orte, an denen kulturelle Bildung stattfindet, und darauf sind wir stolz. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Vor allem haben wir mit dieser Verteilung Wert darauf gelegt, dass Jugendliche sowohl in der Stadt als auch und verstärkt im ländlichen Raum in erreichbarer Nähe ein kulturelles Angebot haben. Diese Spielstätten sind unverzichtbar für die kulturelle Bildung. Denn Theater ist der Ort, an dem gesellschaftliche Debatten stattfinden und Themen verhandelt werden. Aber ja, unser kulturelles Erbe verdient Schutz und Pflege. Das Weihnachtsfest, klassische Literatur, auch die deutsche riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Sprache, all das gehört zur kulturellen Identität unserer Kinder. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der AfD) Wir, die CDU, wollen hier Zusammenhalt statt Identitätspolitik. Wer ein identitätspolitisches Verständnis hat, das Gruppeninteressen verabsolutiert, trägt damit zur Fragmentierung unserer Gesellschaft bei, und das entspricht auch nicht unserem Menschenbild. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Zusammenfassend darf ich für die CDU-Fraktion sagen, dass Identität (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) nicht durch die Abschottung und das Heraufbeschwören einer vermeintlich reinen Kultur entsteht, sondern durch Bildung, Dialog und Verantwortung in der Familie, in der Schule und in der Gesellschaft. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die CDU steht nicht für Zentralismus oder Bevormundung – dass wir im Landtag bestimmen, wie bestimmte Feste zu heißen haben oder was es in der Kantine zu essen gibt. Wir stärken die Akteure vor Ort. Das ist gelebte Subsidiarität. Und, Herr Dr. Balzer: Das Wort „Demokratie“ stammt übrigens aus dem Griechischen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir trauen den Kommunen in unserem Land, den Schulen und den Eltern zu, gute Entscheidungen zu treffen. Doch die AfD erkennt das nicht; sie hat ein Talent, Probleme zuzuspitzen, wo eigentlich Lösungen gefragt wären. Aber kulturelle Bildung lebt nicht von Empörung, kulturelle Bildung lebt von kluger Bildungspolitik, von starken gesellschaftlichen Institutionen und von Vertrauen in unsere Gesellschaft. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD – Abg. Manuel Hagel CDU: Sehr gut!)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Fulst-Blei.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Danke, Kollege Sturm. Und Kollegin Geugjes, Gratulation zu dieser herausragenden Rede. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der SPD und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! „Schleichender Verlust kultureller und pädagogischer Selbstbestimmung unserer Kinder“, adressiert an das Kultusministerium – (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) (Dr. Stefan Fulst-Blei) der intellektuelle Tiefgang des Debattentitels erschlägt einen. Es ist mal wieder Zeit für einen blau-braunen Kulturkampf, vorgeführt von älteren Männern, oft durchaus auch in braunen Sakkos mit Deutschlandfahne. (Widerspruch bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So viele Frauen haben Sie auch nicht in Ihren Rei- hen! – Abg. Alfred Bamberger AfD: Haben Sie mal was von Diskriminierung gehört? – Zuruf von der AfD: Warum spricht keine Kollegin?)
Muhterem Aras
Sehr geehrte Herren Abgeordnete aus der AfD-Fraktion, ich bitte Sie, etwas ruhiger zu sein und mehr zuzuhören. Das würde, meine ich, auch mal guttun. (Vereinzelt Beifall – Abg. Michael Joukov GRÜNE: Ist nie zu spät!)
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Was bleibt: Herr Balzer mag keine „RespektPommes“ im Freibad, er mag lieber „ein Volk, ein Reich, ein Schnitzel“. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall – Zurufe, u. a.: Schä- men Sie sich!) Oder altbadisch ausgedrückt: Die AfD will durch das Beschreiben angeblicher gesellschaftlicher Triggerpunkte unabhängig von harten Fakten oder konkreten Vorschlägen durch Pseudodebatten spalten. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Sie lassen inhaltlich auch heute wieder diskutable Vorschläge vermissen. Sie artikulieren hier regelmäßig einen „Schrei nach Liebe“ und nach Anerkennung und kommen dann mit solchen Debatten. (Beifall bei der SPD und den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD) Braucht man das? Nein. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Stimmt!) Löst das irgendwelche wirklichen Probleme? Nein. Leistet das einen Beitrag zu einem besseren gesellschaftlichen Zusammenleben oder zu mehr Bildungsgerechtigkeit? Nein. Aber mal ehrlich: Haben wir nicht andere Debatten zu führen? (Zurufe: Ja! – Zurufe von der AfD, u. a.: Die Proble- me gibt es alle gar nicht! – Zuruf – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Probleme, die Sie geschaffen haben!) – Eben. – Unser Oppositionsjob, Kolleginnen und Kollegen von rechtsradikal, ist es, den Finger in die Wunde zu legen. (Widerspruch bei und Zurufe von der AfD) – Entschuldigung: anerkannt rechtsextrem. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeordneten der FDP/DVP – Zurufe von der AfD) Unser Oppositionsjob ist es, den Finger in die Wunde zu legen. Herzlichen Dank, Kollege Sturm, periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 (Zuruf: Nazis! – Gegenruf des Abg. Joachim Steyer AfD: Was?) dass Sie darauf hingewiesen haben: Das ist hier eine bildungspolitische Debatte.
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie alle um mehr Ruhe. (Abg. Anton Baron AfD: Bei diesem linksextremis- tischen Geschwafel!) Es hat keinen Sinn. Man hört den Redner nicht, und wir bekommen auch nicht jeden Zwischenruf mit. Deshalb bitte ich Sie insgesamt um mehr Ruhe. (Abg. Joachim Steyer AfD: Das geht ja wohl nicht, uns als „Nazis“ zu diffamieren!)
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Kollege Sturm, ich danke Ihnen auch für Ihre Überleitung. Es wäre mir sonst ein bisschen schwergefallen, aber Sie haben in der Tat gesagt: Wir haben einen Haufen Themen. Wir haben in der SPD beispielsweise am Montag eine Schalte mit der GEW gehabt. Ich war entsetzt, als ich gehört habe, dass wir, wie die Kolleginnen und Kollegen ausführten, aktuell sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren haben, die teilweise nur noch zu 60 % in der Lage sind, ihren Unterricht aufrechtzuerhalten. Das heißt, ausgerechnet bei Schülerinnen und Schülern mit dem größten Förderbedarf versagt diese Landesregierung am meisten und kann nicht ausreichend Unterrichtsstunden bereitstellen. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Sie wollen doch die Schulen abschaffen!) Mit der SPD wären die Vertretungsmittel schon lange massiv erhöht worden. Von Ihnen kommt nichts. Das ist fahrlässig. (Beifall bei der SPD) Ein weiteres aktuelles Beispiel: Die Referendarinnen und Referendare an den Gymnasien – Sie wissen es – mobilisieren gerade massiv gegen Ihre Einstellungspraxis. Selbst Leute mit einem 1,0-Abschluss, Frau Ministerin, (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) haben keine Übernahmeperspektive. Kollege Sturm, bei aller Sympathie: Sie stellen sich auch noch diese Woche hin – er hört gerade nicht zu; ich warte – – (Abg. Andreas Sturm CDU unterhält sich mit Abg. Manuel Hagel CDU.) Kollege Sturm, Sie stellen sich in dieser Woche hin – das wurde auch in der Presse verlautbart – und greifen Ihre eigene Kultusministerin für diese Einstellungspolitik an, nachdem Herr Hagel, Sie und die gesamten Fraktionen von CDU und Grünen den Gymnasien in den letzten Haushaltsdebatten Kürzungen in Höhe von 29 Millionen € aufgedrückt hatten. Adios Glaubwürdigkeit, kann ich da nur sagen. (Beifall bei der SPD) Wir, die SPD-Fraktion, fordern dagegen – und wir haben Konzepte vorgelegt –: Nehmen Sie diese gut ausgebildeten Fach- (Dr. Stefan Fulst-Blei) leute, entlasten Sie vom Stress in G 8, beseitigen Sie endlich den Unterrichtsausfall. Geben Sie ihnen vor allem eine Perspektive. Denn wir brauchen diese Leute in einigen Jahren dringend beim Endausbau von G 9. Hören Sie auch endlich auf, Referendarinnen und Referendare – und zwar an allen Schularten – über den Sommer faktisch wieder rauszuschmeißen. Die Schweiz freut sich gerade. Bayern sagt: Wenn ihr so etwas macht, teuer ausbilden und dann nicht übernehmen, dann schickt sie uns. – Das ist doch eine kurzsichtige Politik, und das muss hier in Baden-Württemberg endlich aufhören. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP) Herr Sturm hat recht, es gehen einem die Themen nicht aus: 60 000 Kitaplätze fehlen im Land. Wir haben Vorschläge gemacht; Ihnen ist es zu teuer, die Fachkräfte zu akquirieren. – Apropos Zeche: Die bezahlen oftmals die jungen, gut ausgebildeten Frauen, die ihre Arbeitsstunden reduzieren müssen. „Zeche“ ist ein Stichwort, das im September ebenfalls massiv auf uns zurollt. Ich bin jetzt in den nachgelagerten Haushaltsberatungen in Mannheim. Auch Mannheim wird die Gebühren massiv erhöhen müssen. Das geschieht überall in den Kommunen. Wir hatten gerade den sehr anerkannten Ministerpräsidenten aus Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer, bei unserem Debattencamp mit Andreas Stoch zu Gast. Rheinland-Pfalz macht vor, wie man Bildungsgerechtigkeit schafft und Familien entlastet. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wenn Rheinland-Pfalz in der Lage ist, Kitagebühren abzuschaffen, dann muss es das reiche Baden-Württemberg auch können, und das muss jetzt notwendigerweise kommen. (Beifall bei der SPD) Ich kann an dieser Stelle, Kollegin und Kollegen von der AfD, noch mit viel mehr Kritikpunkten kommen. Wir brauchen Geld für die Kommunen, damit wir beispielsweise das Startchancen-Programm gegenfinanzieren können. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Was wir gar nicht brauchen, sind irgendwelche Kürzungsmaßnahmen, was den Kommunen auch noch – Herr Sozialminister – eine höhere Refinanzierung wegnimmt. Seitens des Landes wollen Sie 6 000 € pro Schulsozialarbeiterstelle streichen. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Jetzt erzählen Sie einmal, wie Sie das alles finanzieren wollen!) Das ist das Geld, das den Kommunen jetzt fehlt, um ebendieses Startchancen-Programm zu refinanzieren. Ihre gesamte Politik ist ungerecht, sie geht auf Kosten der Kommunen, und darüber müssen wir reden und – Entschuldigung – nicht über irgendeinen blau-braunen Kulturkampfquatsch. (Zuruf von der AfD) Dafür ist mir meine Lebenszeit echt zu schade. Danke. riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 (Beifall bei der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Des- wegen sind Sie mittlerweile auch eine Splitterpartei! – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Fink-Trauschel.
Alena Fink-Trauschel FDP
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielen Dank an die AfD-Fraktion für diesen Beitrag zur politischen Folklore. (Zurufe von der AfD, u. a.: Gern geschehen!) Zwischen Untergangsrhetorik, Feindbildern und Kulturkampf war zwar wenig Substanz, aber viel Lautstärke. Wo fängt man an, wenn Halbwahrheiten und Panikmache die Grundlage sind? Ich versuche es jetzt einfach mal mit Fakten, Freiheit und Verantwortung. (Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe von der AfD) Wenn man den Titel „Schleichender Verlust kultureller und pädagogischer Selbstbestimmung unserer Kinder“ hört, dann könnte man fast meinen, wir debattierten heute über das Umerziehen von Linkshändern in den Fünfzigerjahren. (Lachen der Abg. Carola Wolle AfD) Wenn man der AfD zuhört, hat man den Eindruck, genau da würde sie am liebsten wieder anfangen: zurück zu einer Zeit, in der alles gleich, angepasst und möglichst deutsch war; Hauptsache, niemand fällt auf. (Abg. Anton Baron AfD: Och! – Zuruf des Abg. Ru- ben Rupp AfD) Worum geht es hier eigentlich? Dieser dramatisch klingende Titel ist in Wahrheit eine rhetorische Nebelkerze. Denn wer genau hinsieht, erkennt: Die AfD meint nicht Selbstbestimmung, sie meint Kontrolle, (Lachen des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Wer sagt denn das?) Kontrolle über Lehrinhalte, Kontrolle über Werte, Kontrolle über das Denken. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Hier geht es nicht um Kinder, hier geht es um ein Weltbild. Der Begriff „Selbstbestimmung“ klingt erst einmal positiv: Wer wäre dagegen? Doch die AfD benutzt ihn als Trojanisches Pferd: außen Freiheit, innen autoritäre Bevormundung. (Oh-Rufe von der AfD) Sie behauptet, Kinder würden früh sexualisiert, Lehrer seien woke, (Zuruf von der AfD: Das ist so! – Gegenruf von der SPD: Nein, das ist nicht so!) der Bildungsplan sei links-ideologisch. Und was fordert sie daher? Weniger Vielfalt, weniger Aufklärung, weniger Demokratie. (Alena Fink-Trauschel) Aber lassen Sie uns mal kurz innehalten. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Wer FDP wählt, wählt auch grün!) Was bedeutet „pädagogische Selbstbestimmung“ wirklich? (Abg. Anton Baron AfD: Was erzählen Sie denn da von „weniger Demokratie“?) – Laut sein ist auch kein Argument an dieser Stelle. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD) Pädagogische Selbstbestimmung, das bedeutet, dass Kinder einen geschützten Raum brauchen, in dem sie ihre Persönlichkeit entfalten können. Es bedeutet Aufklärung – altersgerecht, respektvoll und faktenbasiert. Und es bedeutet Schutz vor Gewalt, vor Diskriminierung und vor Ausgrenzung. In Baden-Württemberg ist das gesetzlich verankert. Nach § 100 des Schulgesetzes ist Sexualerziehung Aufgabe der Schule. Sie soll informieren, sensibilisieren und Kinder stark machen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Aber nicht im Kindergarten!) Es geht hier nicht um Indoktrination, es geht um Prävention. Zweiter Punkt: Familien. Natürlich beginnt Bildung nicht erst in der Schule. Erziehung beginnt zu Hause, in der Familie. Dort lernen Kinder zuerst, was richtig und was falsch ist, was Nähe bedeutet, was Vertrauen heißt. Familien sind kein verlängerter Arm des Staates, aber sie sind auch keine Bollwerke gegen das Moderne. Deshalb braucht es beides: Wir brauchen verlässliche Eltern und eine Schule, die ergänzt und nicht ersetzt, eine Schule, die nicht normiert, sondern begleitet, und eine Gesellschaft, die Familien ernst nimmt, aber nicht unter Generalverdacht stellt, wenn Menschen anders leben, lieben oder denken. Was die AfD vorschlägt, ist kein Schutz der Familie. Es ist der Versuch, ein bestimmtes Familienbild zur Norm zu erklären: (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch Quatsch! – Weitere Zurufe von der AfD) Vater, Mutter, Kind. Alles andere ist angeblich eine Gefahr. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch die Keimzelle der Familie!) Wir haben eine andere Vorstellung: dass Eltern frei entscheiden können, wie sie erziehen, und dass der Staat dafür sorgt, dass jedes Kind die gleichen Chancen hat, egal, wo es herkommt. Wer Familien stärken will, braucht Vertrauen und keine Vorschriften. Nächster Punkt: Die AfD warnt vor einem angeblichen kulturellen Identitätsverlust. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist so!) Sie will zurück in eine Zeit, in der alles einheitlich, eindeutig und deutsch war. periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 (Abg. Miguel Klauß AfD: Wo in der Schule noch Deutsch gesprochen wurde!) Es tut mir sehr leid, wenn ich Ihnen jetzt die Erkenntnis nahebringen muss: Diese Zeit hat es nie gegeben, und sie kommt auch nie zurück. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zurufe von der AfD, u. a. des Abg. Ruben Rupp) Unsere Klassenzimmer sind längst Orte der Vielfalt. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Da sitzen Kinder mit türkischen, ukrainischen, syrischen, polnischen, italienischen Wurzeln, und sie alle sind Baden-Württemberg. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Sie bringen verschiedene Religionen, unterschiedliche Sprachen, verschiedene Lebensrealitäten mit. Genau deshalb brauchen wir eine Schule, die nicht abschottet, sondern befähigt. Der Bildungsplan in Baden-Württemberg benennt es sogar klar: demokratische Grundwerte, Menschenrechte und Pluralismus – nicht Beliebigkeit, sondern Haltung. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Die AfD stellt diese Werte infrage und verkauft das als Schutz unserer Kinder. Kinder brauchen aber keine kulturelle Einheit. Sie brauchen die Freiheit, verschieden sein zu dürfen und trotzdem gemeinsam lernen zu können. Wer Pluralismus als Bedrohung empfindet, der hat einfach das Grundgesetz an dieser Stelle nicht verstanden. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zurufe von der AfD) In dieses ganze Konstrukt passt auch sehr gut der Teil mit dem Angriff auf die Lehrkräfte. Die AfD behauptet, Lehrkräfte seien links, wollten Schüler indoktrinieren und betrieben Umerziehung. Sie ruft Eltern auf, Lehrer zu melden über Portale, die an dunkle Zeiten erinnern. Dabei wissen wir alle mit einem Blick in das Gesetz – kleine Erinnerung –: Lehrkräfte unterliegen dem Neutralitätsgebot, § 33 des Beamtenstatusgesetzes. (Vereinzelt Lachen bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Oje! Ja, klar!) Sie erfüllen es jeden Tag – (Abg. Anton Baron AfD: Ja, genau!) trotz schwierigster Bedingungen. Was die AfD hier betreibt, ist nichts anderes als Einschüchterung, ein Angriff auf Vertrauen, ein Angriff auf pädagogische Freiheit und ein Angriff auf den liberalen Rechtsstaat. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ja, es kommt zwar selten vor, aber an dieser Stelle stimme ich Frau Bildungsministerin Schopper zu: Ein Denunziationsportal ist DDR-Mentalität und nicht Demokratie. (Alena Fink-Trauschel) (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Oh!) Wer Lehrer denunziert, zerstört einerseits Vertrauen und gefährdet andererseits massiv den Schulfrieden vor Ort. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Das alles passiert nicht im luftleeren Raum. Vielmehr arbeitet die AfD systematisch mit rechten Influencern, nutzt Tik-Tok, Youtube und Telegram, um Misstrauen zu säen, (Abg. Miguel Klauß AfD: Sie doch auch, bloß Ihnen hört dort keiner zu! – Weitere Zurufe von der AfD, u. a.: Sie doch auch! – Schauen Sie doch mal bei Herrn Rülke auf die sozialen Medien!) um junge Menschen zu verunsichern und einfache Feindbilder zu verbreiten. – Schreien Sie ruhig weiter. Sie sind auch ein Beweis dafür, warum das Bildungsniveau in Baden-Württemberg sinkt. (Lebhafter Beifall bei der FDP/DVP und den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Es geht bei Ihnen nicht um Bildung. (Zuruf von der AfD) Es geht um Mobilisierung, es geht um Emotionen statt Fakten und um Radikalisierung durch Provokation. (Abg. Udo Stein AfD: Blödsinn!) Das ist keine verantwortungsvolle Oppositionspolitik, das ist Kulturkampf auf dem Rücken unserer Kinder. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD) Wir Freien Demokraten (Zuruf von der AfD: Es gibt keine freien Demokra- ten!) sagen ganz klar: Wir wollen Selbstbestimmung – aber die echte und nicht die AfD-Version –, eine Schule, die Kindern etwas zutraut, eine Gesellschaft, die Meinungsfreiheit lebt und nicht unterdrückt, ein Bildungssystem, das mündige Bürger hervorbringt und keine gehorsamen Abnicker. Deshalb lehnen wir jede Form ideologischer Bevormundung ab – egal, ob woke oder reaktionär. Wir brauchen keine Erziehungsprogramme von rechts und keine moralischen Umerziehungsfantasien von links. Wir wollen ein Bildungssystem, das Vielfalt aushält, Diskussionen zulässt und kritisches Denken fördert. Meine Damen und Herren, am Ende geht es um Vertrauen: (Zuruf von der AfD: Das haben Sie alle verspielt!) sowohl Vertrauen in unsere Kinder, in unsere Lehrer, in die Familien und in ihre Vielfalt als auch Vertrauen in eine Gesellschaft, die Unterschiede nicht unterdrückt, sondern aushält. Denn Selbstbestimmung beginnt dort, wo Angst aufhört, und Freiheit beginnt dort, wo Menschen selbst denken dürfen. riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 (Abg. Anton Baron AfD: Falsche Toleranz!) Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Boser das Wort.
Sandra Boser
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ging es anfangs, als ich den Titel der Debatte gehört habe, so wie Andreas Sturm. Ich habe ein bisschen Bingo gespielt, welche Wörter kommen. Viele davon kamen tatsächlich vor, manche kamen bei den Zwischenrufen. Bei dem Debattentitel meint man zunächst, dass wir uns in eine woke Debatte der AfD begeben, wenn wir von „pädagogischer Selbstbestimmung“ von Kindern und Jugendlichen sprechen. Aber es kam wieder einmal anders, es kam ein Kulturkampf. Auf diesen möchte ich überhaupt nicht eingehen. Ich fand, diese Rede war ein sehr gutes Beispiel dafür, warum wir in Baden-Württemberg mehr Medienbildung und mehr Demokratiebildung an unseren Schulen brauchen. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP – Zuruf: Bravo! – Abg. Anton Baron AfD: Ja, klar! – Weitere Zurufe von der AfD) Herr Kollege – ich habe genau mitgeschrieben, weil Sie nachher wieder alles revidieren werden –, Sie sind eingestiegen mit den Fake News über Frau Brosius-Gersdorf. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der SPD: Ja!) Sie haben behauptet, desinformiert, dass an den Schulen in Baden-Württemberg künftig nur noch Halal-Essen angeboten werde. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: An einer Schule!) Sie beziehen sich auf eine freie Schule – – (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: An einer Schule!) – Ich sagte es ja schon. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: An einer Schule ist es so!) Sie fangen schon wieder an, zu revidieren.
Muhterem Aras
Herr Abg. Dr. Balzer, Sie haben jetzt nicht das Wort. Das Wort hat Frau Staatssekretärin Boser.
Sandra Boser
Ich fahre fort mit den Falschinformationen, Desinformationen, die Sie hier verbreitet haben. Es geht hier um eine Anfrage, die Sie in der letzten Woche eingereicht haben, zu einer Schule der Lebenshilfe in Ottersweier. (Staatssekretärin Sandra Boser) Ich darf Sie noch kurz darüber aufklären, dass das Schnitzel ursprünglich nicht aus Schweinefleisch gemacht wurde, sondern aus Kalbfleisch. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Ja! – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Kalbfleisch, ja! – Zuruf: Sehr gut!) Dann haben Sie behauptet, dass in Baden-Württemberg Indianerverkleidungen verboten wären. Auch das ist eine Falschund eine Desinformation. Sie beziehen sich darauf, dass ein Indianerfest umbenannt wurde. Aber es dürfen sich in Baden-Württemberg nach wie vor Kinder sehr gern als Indianer, Feuerwehrfrauen oder als andere Personen verkleiden – wieder ein gutes Beispiel, das man auch sehr gut im Unterricht aufgreifen kann. Sie haben dann gefragt, warum wir denn Einschränkungen im Bereich von Social Media oder mehr Kontrolle fordern. Da nehme ich auch gern ein Beispiel aus Ihrer Partei auf: Ihre AfD-Kollegin Nicole Höchst, die auf TikTok behauptet, es gebe Schülerinnen und Schüler, die Katzentoiletten fordern, weil sie sich als Katze identifizieren – (Lachen bei der AfD) auch das absolute Fake News, die von Ihrer Partei verbreitet werden. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Nicht von mir!) Wir in Baden-Württemberg stehen dazu, dass Schulen Orte der Bildung, der Vielfalt und der Wertevermittlung sind. (Abg. Ruben Rupp AfD: Und der Gewalt!) Andreas Sturm hat das Thema „Kulturelle Bildung“ aufgegriffen. Ich denke, dass Herr Balzer das Thema „Kulturelle Bildung“ etwas anders einordnet, als Sie es tun, und sich eher auf die kulturelle Herkunft bezieht anstatt auf das, was Sie hervorragenderweise aufgebracht haben, nämlich dass kulturelle Bildung auch einen Teil der Identifikation von Schülerinnen und Schülern darstellt. Deswegen werden wir in Baden-Württemberg ab dem kommenden Schuljahr das Fach „Medienbildung und Informatik“ fest im Bildungsplan verankern, weil wir feststellen, dass Parteien, vor allem die AfD, mit Desinformation Stimmung machen wollen, dass sie Kinder und Jugendliche eben nicht in ihrer Selbstbestimmung stärken wollen, sondern Kontrolle ausüben wollen. (Abg. Miguel Klauß AfD: Desinformation von der CDU!) Wenn man sich noch mal den Debattentitel anschaut, kann man doch ganz klar sagen: Wenn es hier um „kulturelle und pädagogische Selbstbestimmung“ geht, dann endet die da, wo Ihr Weltbild aufhört. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir haben – ganz klar – sehr viel wichtigere Bildungsdebatten zu führen, lieber Stefan Fulst-Blei. Ich möchte jetzt die Debatte der AfD nicht auf ein anderes Niveau heben. Aber es periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 ist richtig, dass wir in Baden-Württemberg über andere Themen sprechen müssen. Da haben wir aber auch Ansätze, das umzusetzen, und bringen Verbesserungen mit hinein. (Abg. Anton Baron AfD: Das hat ja Grün-Rot zu ver- antworten, insbesondere! Die eigenen Probleme lö- sen!) Wir wollen eben, dass Kinder und Jugendliche in dieser immer diffuseren Welt gut aufwachsen können, dass sie die Kompetenzen an die Hand bekommen, damit sie am Ende wirklich selbstbestimmt sind und sich nicht in Kulturkämpfe verstricken lassen, die Sie von der AfD auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen austragen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Manuel Hagel und Andreas Sturm CDU) Es ist inzwischen wirklich schwierig – wie auch von Ihrer Seite im Kontext von Schule berichtet wird –, wie Sie über Lehrkräfte denken. Das war vorhin noch mal sehr deutlich, als von der Kollegin Alena Fink-Trauschel das Bild der Lehrkräfte gezeichnet wurde, wie Sie sie sehen, ein Bild, das Sie von Ihrer Seite dann auch noch belächeln und ins Lächerliche ziehen. Es zeigt einfach, was für ein Bild Sie von Schule haben. (Abg. Anton Baron AfD: Sie pauschalisieren hier! Sie pauschalisieren hier!) Für Sie sind die Lehrkräfte alle links-ideologisch. Für Sie gibt es keine wertebezogene Bildung in Baden-Württemberg. Sie tun alles dafür, dass unsere Schulen diskreditiert werden, dass unsere Lehrkräfte diskreditiert werden. Dieses Spiel werden wir nicht mitmachen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP) Uns geht es darum, dass wir die Kinder und Jugendlichen stark machen in dieser Welt, dass wir ihnen die Kompetenzen an die Hand geben, die sie brauchen: Digitalisierung, Vielfalt, Bildungskompetenzen, (Abg. Miguel Klauß AfD: Was heißt Vielfalt?) Basiskompetenzen, dass sie diesen Weg gut gehen können. Alles andere, was Sie hier behauptet haben, reißt nur weitere Gräben auf, die es bei uns in der Gesellschaft nicht braucht. (Abg. Anton Baron AfD: Die Sie verursacht haben!) Wir brauchen Zusammenhalt, wir brauchen Stärke in der Gesellschaft. Dafür werden unsere Schulen auch alles tun, damit sie diese Vielfalt am Ende gut bewältigen können. Ihnen würde ich nach wie vor und weiterhin empfehlen, sich mal in einer Schule umzuschauen. Das würde Ihnen mal wieder guttun. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Aber ich weiß, dass das nicht unbedingt in Ihr Bild passt. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die AfD-Fraktion nochmals Herrn Abg. Dr. Balzer. (Zuruf von der AfD: Sehr guter Mann!)
Dr. Rainer Balzer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich natürlich ungemein, dass meine Rede auf so viel Resonanz gestoßen ist. (Beifall bei der AfD – Heiterkeit des Abg. Miguel Klauß AfD – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Da täuschen Sie sich, Herr Kollege! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Die Linken wieder!) Es freut mich auch ungemein – und ich schaue hier auch eine Rednerin von den Grünen an, wo ich sagen würde: Hirn statt Haltung oder Haltung statt Hirn. Einfach mal darüber nachdenken. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Vor allem, wenn man über Hass und Hetze redet, ist es auch sehr sinnvoll, dazu immer den passenden Gesichtsausdruck aufzusetzen. Das ist mir aufgefallen. Das zeigt ja schon, wie man innerlich angespannt ist. Es kann aber auch daran liegen, dass die Bevölkerung den Umbau der Gesellschaft bemerkt, auch wenn Sie das wegdiskutieren wollen. Deswegen haben Sie entsprechende Umfrageergebnisse; das gilt auch für die SPD. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja, ja!) Wir haben wachsende Umfrageergebnisse. Vielleicht denken Sie einfach einmal darüber nach, (Beifall bei der AfD) warum es notwendig geworden ist, eine Partei, die sich dem Prinzip der Freiheit widmet – nämlich die AfD –, überhaupt zu gründen und warum wir inzwischen in der Bevölkerung eine solche Zustimmung haben. (Zurufe der Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD und Tho- mas Poreski GRÜNE) Im Übrigen möchte die GEW – das wissen Sie sicher, lieber Herr Kollege Fulst-Blei – die Neutralität der Lehrkräfte zumindest infrage stellen, vielleicht auch abschaffen. Darauf möchte ich noch einmal eingehen: Ich habe nicht gesagt – – (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD – Weite- re Zurufe) – Gut. Dann gehen wir zunächst auf das Thema – – (Unruhe)
Muhterem Aras
Herr Abg. Dr. Balzer hat das Wort. (Zurufe)
Dr. Rainer Balzer AfD
Oh, die Redezeit! Dann sage ich noch einen Satz: Tatsächlich ist Demokratie die Herrschaft des Volkes, riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sie sind darauf auch vereidigt!) umgesetzt durch gewählte Vertreter. Die jungen Leute möchten und wollen sich direkt bei diesen Vertretern informieren. Genau das wurde durch das Verbot der Veranstaltung mit den Influencern hier im Landtag verhindert. Das ist die Diskussion, die Sie nicht führen wollen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Deswegen sind Sie verantwortlich für den Niedergang der Kultur. Essen und Trinken gehören tatsächlich auch zur Kultur. Zudem steht ja auch nichts von Bildung im Titel dieser Aktuellen Debatte.
Muhterem Aras
Herr Abg. Dr. Balzer, schauen Sie einmal auf die Uhr. Danke schön. (Zuruf: Die Redezeit ist abgelaufen!)
Dr. Rainer Balzer AfD
Es war keine Bildungsdebatte, sondern es war eine Debatte über kulturelle Eigenschaften gewesen. Danke. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Dr. Geugjes.
Dr. Marilena Geugjes GRÜNE
Zunächst möchte ich meiner Vorrednerin und den Vorrednern der demokratischen Fraktionen danken, dass sie noch ein wenig Bildung in diese Bildungsdebatte gebracht haben. (Beifall bei den Grünen) Die Wortbeiträge der AfD machen deutlich, was in der Bildungspolitik gerade eine der größten Herausforderungen ist: Wie machen wir die Kinder und die Jugendlichen in unserem Land stark dafür, dass sie mit Fake News, mit Hetze, mit Feindbildern kompetent umgehen, dass sie sie erkennen und einordnen können? (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) – Wenn Sie in der Schule besser zugehört hätten, müssten wir uns das heute nicht geben. Also hören Sie wenigstens jetzt zu. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Das sagen gerade die Grünen!) Diese Hetze, Feindbilder und Fake News verteilen AfD und Konsorten besonders gern im Netz, und der Ort, an dem die Kinder und Jugendlichen lernen, damit umzugehen, sind die Schulen. Deswegen danke an unsere Staatssekretärin Sandra Boser, die es erwähnt hat: Demokratie- und Medienbildung sind die absoluten Schlüssel unserer Zeit. Ich bin froh, dass wir mit unserem neuen Schulfach Medienbildung hier den richtigen Weg einschlagen. Wir bilden unsere Lehrkräfte dahin gehend besser aus und weiter, und auch unser Landesmedienzentrum leistet eine fantastische Arbeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) (Dr. Marilena Geugjes) Medienkompetenz kann und muss ein wichtiger Bestandteil der Rehabilitation von jugendlichen Straftäter*innen sein, da ein Großteil der Straftaten im Bereich der Jugendkriminalität tatsächlich im Digitalen stattfindet. Erlauben Sie mir noch einen Kommentar auf der Metaebene. Ich bin sehr dankbar und sehr froh über den Zusammenhalt zwischen den demokratischen Fraktionen in diesem Parlament. Anders schaffen wir das hier nämlich nicht. Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Fink-Trauschel.
Alena Fink-Trauschel FDP
Eine kurze Anfügung: Dieser Satz „Haltung statt Hirn“, den Sie gerade gesagt haben, ist wirklich bemerkenswert. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Hirn statt Haltung!) Ausgerechnet diejenigen, die mit dumpfen Parolen durch Debatten stolpern, werfen anderen vor, Haltung zu haben. Vielleicht liegt das daran, dass für Sie Haltung allein schon eine Bedrohung ist, (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) weil sie eine Klarheit verlangt, Anstand voraussetzt und Verantwortung kennt. Das alles sind Dinge, die mit Ihrem Politikstil weniger zu tun haben. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Wenn jemand Haltung kritisiert, weil er selbst keine hat, (Lachen bei der AfD) landet man eben genau dort, wo die AfD gerade steht: laut, leer und auf der verzweifelten Suche nach Aufmerksamkeit. Danke. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf. (Unruhe) – Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. Wir setzen die Sitzung fort. Es gibt keine Pause oder Unterbrechung oder was auch immer. Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neuregelung des Landesarchivrechts – Drucksache 17/8819 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 17/8861 Berichterstattung: Abg. Martin Rivoir periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Frau Abg. Seemann das Wort.
Stefanie Seemann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zeiten ändern sich, Gesetze auch. Das Landesarchivgesetz aus dem Jahr 1987 war lange ein verlässlicher Rahmen, doch es stammt aus einer anderen Zeit, einer Zeit, in der Archive aus Papier, Regalen und Karteikarten bestanden. Heute leben wir in einer neuen Wirklichkeit. Informationen entstehen digital, verbreiten sich in Echtzeit und sind dabei flüchtiger denn je. Datenflüsse verändern unser Verständnis von Wissen und Dokumentation. Es war also höchste Zeit für eine Reform, die diesen tiefgreifenden Wandel nicht nur nachvollzieht, sondern aktiv mitgestaltet. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) So beraten wir heute in zweiter Lesung eine Novelle, die Bewährtes erhält, aber zugleich mutig das Terrain des digitalen Zeitalters betritt. Wir schaffen neue Klarheit in den Begriffen. Wir sichern, dass auch digitale Unterlagen als archivwürdig gelten, und wir sorgen dafür, dass sie langfristig erhalten bleiben – lesbar, zugänglich und überprüfbar. Denn es reicht nicht, Informationen zu speichern. Wir müssen sie auch verstehen, einordnen und im besten Sinn erinnern können. Archive sind keine bloßen Speicherorte, sie sind Gedächtnisorte. Sie bewahren das, was eine Gesellschaft für erinnerungswürdig hält, und sie treffen damit Entscheidungen über unsere kollektive Geschichte. Das heißt, Archive entscheiden mit darüber, was erinnert und was vergessen wird. Genau deshalb ist diese Novellierung so bedeutsam. Wir setzen damit ein klares Zeichen für eine offene, lernende Gesellschaft, für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung und für die demokratische Verantwortung, Vergangenheit nicht zu tilgen, sondern zugänglich zu machen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Gerade in einer Zeit, in der Desinformation und politische Narrative um Deutungshoheit ringen, brauchen wir den Zugang zu überprüfbaren Quellen, zu Originalen, zu Kontexten. Informationsfreiheit bleibt auch im digitalen Raum ein hohes Gut. Sie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie braucht gesetzliche Grundlagen, die klar, verständlich und zukunftsfest sind. Das novellierte Landesarchivgesetz bietet uns diese gesetzliche Grundlage. Getragen wird es von einem breiten fachlichen Konsens. Es hat einen klaren Blick auf die Zukunft. Ein wichtiger Bestandteil dieser Novelle ist die institutionelle Stärkung des Landesarchivs als Forschungsinfrastruktur, als Kompetenzzentrum, als Ort historisch-politischer Bildung. Politische Bildung beginnt nicht im luftleeren Raum. Sie braucht Quellen, sie braucht Einsicht, auch in das, was unbequem war. Und sie braucht Orte, an denen aus Geschichte Erkenntnis wird. Mit der dauerhaften Verankerung der Dokumentationsstelle Rechtsextremismus gehen wir einen weiteren wichtigen (Stefanie Seemann) Schritt, einen Schritt gegen das Vergessen und für eine wehrhafte Demokratie, die sich ihrer Geschichte stellt und daraus lernt. Genau deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der AfD ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entstehung dieses Gesetzentwurfs war geprägt von vielen Stimmen. Der Landesdatenschutzbeauftragte, die kommunalen Landesverbände, der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare, sie alle haben sich eingebracht in einen offenen, oft kritischen, aber immer konstruktiven Dialog. Vielen Dank dafür. Nicht jede Anregung konnte im Verhältnis 1 : 1 übernommen werden, aber jede Rückmeldung hat dazu beigetragen, den Entwurf klarer, rechtssicherer und ausgewogener zu gestalten. Wichtig bleibt: Archive sind keine Orte des Stillstands. Sie leben davon, dass wir sie nutzen, dass wir uns erinnern und Verantwortung übernehmen auch für das, was vor unserer Zeit geschehen ist – nicht, weil wir an Vergangenem festhalten wollen, sondern weil wir die Zukunft nicht ohne die Vergangenheit verstehen können. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Stephen Brauer FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Schönen guten Morgen! (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Guten Morgen!) Wir setzen die Aussprache fort. Für die CDU-Fraktion darf ich jetzt dem Kollegen Dr. Alexander Becker das Wort erteilen. Bitte sehr.
Dr. Alexander Becker CDU
Danke schön. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Die Neufassung des Landesarchivgesetzes, die wir heute abschließend beraten, hatte einen sehr, sehr langen Vorlauf. Deshalb bin ich froh, dass der Gesetzentwurf heute zur Abstimmung steht. Dem langen Vorlauf ist auch geschuldet, dass sich bei den Verweisen redaktionelle Fehler eingeschlichen haben. Diese wollen wir von den Regierungsfraktionen mit einem Änderungsantrag beheben. Das novellierte Landesarchivgesetz bedeutet insbesondere eine Anpassung an die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft im digitalen Zeitalter. Da geht es auch um Begrifflichkeiten und vor allem um überfällige Regelungen, etwa zur rechtssicheren Onlinebereitstellung von Daten für Öffentlichkeit und Forschung. Besonders wichtig ist uns die Aufstellung des Landesarchivs als Einrichtung der Forschungsinfrastruktur und als landeskundliches Kompetenzzentrum mit eigenem Bildungsauftrag. Das Ziel dabei ist eine hohe Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit. Denn ein Archiv ist etwas grundlegend anderes als ein Silo für abgelegtes Wissen, als ein Depot für Dokumente, das wahllos befüllt wird. Das Landesarchiv Baden-Württemberg ist nicht weniger als d a s landeskundliche und d a s zeitgeschichtliche Gedächtnis unseres Landes. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Und wie beim menschlichen Gedächtnis geht es darum, strukturiert zu speichern, Wichtiges von Unwichtigem zu trennen riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 und Wissen im richtigen Moment aktivieren zu können. Niemand kann sich alles merken. Das wäre auch gar nicht sinnvoll und am Ende nicht gesund. Aber alles, was wir uns nicht merken, steht später als Wissen auch nicht zur Verfügung. Deshalb ist es interessant, was sich die AfD nicht merken will. Sie lehnt die am Generallandesarchiv in Karlsruhe angesiedelte Dokumentationsstelle Rechtsextremismus ab – (Abg. Anton Baron AfD: Die ist einseitig!) mit der infamen Unterstellung, dort finde Bespitzelung statt. Man muss kein Schelm sein, um Böses dabei zu denken. Die AfD wird schon wissen, welche ihrer rechtsextremen Freunde sie schützen zu müssen glaubt. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich mich beim Landesarchiv Baden-Württemberg und seinem Präsidenten Dr. Gerald Maier für die gute Beratung und auch für die Geduld bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs bedanken. Es ist gelungen, eine praktikable Balance zu halten zwischen dem Willen, Wissen öffentlich zugänglich zu halten, und den mitunter starken Restriktionen des Datenschutzes. Dafür braucht es professionelles Personal und wissenschaftliche Expertise. Dies ist eine Aufgabe, die mit der Verabschiedung des Landesarchivgesetzes noch nicht erledigt ist. Heute legen wir dafür aber eine neue Grundlage. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Stephen Brauer FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Martin Rivoir das Wort.
Martin Rivoir SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich erlaube mir, mit einem Zitat zu beginnen: (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die Archive spielen eine wesentliche Rolle für die gesellschaftliche Entwicklung, da sie das individuelle und das kollektive Gedächtnis sichern und unterstützen. Der freie Zugang zu Archiven bereichert unser Wissen über die menschliche Gesellschaft, fördert die Demokratie, schützt die Bürgerrechte und verbessert die Lebensqualität. So fasste die UNESCO im Jahr 2011 die Rolle der Archive zusammen. Meine Damen und Herren, heute sorgen wir hier im Landtag von Baden-Württemberg dafür, dass diese Rolle und diese Bedeutung der Archive im Land nun auch gesetzlich festgeschrieben werden und das Archivrecht auf den neuesten Stand gebracht wird. Das Landesarchiv ist für uns ein Werkzeug der Demokratie und das Gedächtnis und Gewissen unserer Gesellschaft. Das neue Landesarchivrecht trägt dem Rechnung und erweitert die Aufgaben der Archive im Land. Es regelt – es wurde (Martin Rivoir) schon beschrieben – auch den Umgang mit digitalem Archivgut – endlich, muss man sagen; denn das Landesarchiv arbeitet ja schon viele Jahre mit Digitalisaten und seit einiger Zeit auch mit der E-Akte. Aber, Kolleginnen und Kollegen, mit der gesetzlichen Grundlage allein, die wir heute schaffen, ist es nicht getan. Das Landesarchiv braucht auch entsprechendes Personal und ausreichende Mittel. Die Regierungsfraktionen haben in der letzten Haushaltsberatung trotz dringender Aufrufe und dringender Mahnungen fast komplett ignoriert, dass dort Ressourcen und Personal zur Verfügung gestellt werden müssen. Um was geht es? Es geht darum, dass in den Behörden unseres Landes noch etwa 2 000 km analoge Akten liegen, die gesichtet und bewertet werden müssen. Das Archiv selbst sagt, dass am Schluss etwa 150 von diesen 2 000 km irgendwo untergebracht werden müssen. – Herr Haser, Sie schauen so ungläubig. 150 km ist die Länge der Autobahnstrecke zwischen Ulm und Karlsruhe. (Abg. Raimund Haser CDU: So weit wie von mir zu dir!) So viel Platz muss geschaffen werden. Das ist das Thema. Es fehlen Magazinflächen. Niemand weiß, wo dann diese 150 km Akten aufbewahrt werden sollen. Und es fehlt auch das entsprechende Personal, um die 2 000 km Akten zu sichten und zu bewerten. Es ist bei diesem Thema halt mal wieder so: Grün-Schwarz verschiebt das Problem in die Zukunft, in den nächsten Landtag, zur nächsten Landesregierung, in den nächsten Haushalt. Die Reden, die wir bisher gehört haben, waren schön, aber harmlos und folgenlos. Es müssen aber für das Landesarchiv, wenn wir das alles ernst nehmen, was wir hier sagen, Taten folgen. (Beifall bei der SPD) Kolleginnen und Kollegen, es gibt vieles, was man über dieses Gesetz und die Folgen sagen kann. Ich will nur noch eines herausheben: Es geht um die Dokumentationsstelle Rechtsextremismus. Dass die nun laut Gesetzentwurf auch ein Standort des Landesarchivs sein soll, das begrüßen wir sehr. Sie ist ein wichtiger Baustein, um rechtem Gedankengut in diesem Land entgegenzutreten. Die Aktuelle Debatte und die dort getätigten Äußerungen im vorherigen Tagesordnungspunkt haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass es eine Dokumentationsstelle gibt, die aufarbeitet und aufklärt, meine Damen und Herren. Aber wir müssen auch feststellen, dass die Ausstattung dieser Dokumentationsstelle leider ziemlich mangelhaft ist. Nicht mal eine Leitungsfunktion ist momentan dort vorgesehen. Andere Ressourcen fehlen auch. Auch dies ist eine Aufgabe, die dringend angegangen werden muss. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Meine Damen und Herren, zum Ende möchte ich noch sagen: Mit der gesetzlichen Grundlage, die wir heute schaffen werden – wir werden auch zustimmen –, ist es nicht getan. (Zuruf: Stimmt!) periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Das Parlament muss die Ressourcen zur Verfügung stellen, damit die Aufgaben, die definiert sind, dann auch angegangen und umgesetzt werden können. Es liegen zwei Änderungsanträge vor. Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen hat eher redaktionellen Charakter. Ihm stimmen wir zu. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Gut!) Der Änderungsantrag der AfD (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Hat ketzerischen Charakter!) erinnert mich an das Sprichwort „Getroffene Hunde bellen“. (Abg. Anton Baron AfD: Ach!) In diesem Sinn werden wir ihn ablehnen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Stephen Brauer das Wort.
Stephen Brauer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir endlich über die notwendige Überarbeitung des Gesetzes aus dem Jahr 1987, das nun an die heutige Zeit, an die digitale Welt angepasst werden soll. Wir hatten das Thema mit dem Antrag mit dem Titel „Notwendige Novellierung des Archivgesetzes“ aufgegriffen – wohlgemerkt im September 2023 –, nachdem bereits in unserem Antrag aus der vorherigen Legislaturperiode die Novelle als in Vorbereitung befindlich dargestellt wurde. Beim „aktuellen“ Antrag vor über anderthalb Jahren wurde beteuert, dass sich die überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs in der Endabstimmung befinde. Endlich bekommt die längst praktizierte Übernahme digitalen Archivguts auch ihre rechtliche Einkleidung. Grundsätzlich darf man also einen gelungenen Entwurf erwarten, und auch das Gesetzesvorblatt verstärkt diese Hoffnung. Die Änderungen greifen überwiegend die Forderungen aus dem Archivbereich nach einer zeitgemäßen Ausgestaltung des Landesarchivrechts und die Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ... auf. Aufgrund der grundsätzlich positiven Rückmeldungen des Archivverbands und der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Anhörung wird von einer verbesserten Vollzugstauglichkeit ausgegangen. Hier klingt aber schon an, dass der LfDI mit seiner Kommentierung des Anhörungsentwurfs noch mal für einige Nachbesserungen gesorgt hat. Danke dafür an dieser Stelle. Nahezu jeden Paragrafen des Gesetzes hat er noch beeinflusst, damit auch den Vorgaben der DS-GVO und des Landesdatenschutzgesetzes Genüge getan wird. Ich möchte noch drei weitere Problemfelder des Archivbereichs aufgreifen, die wir auch in unserem Antrag thematisiert hatten. (Stephen Brauer) Erstens: die Bereitstellung von Daten im Netz. Durch die Onlinebereitstellung von Daten ergeben sich erweiterte Nutzungsmöglichkeiten auch für Wissenschaft und Forschung. Richtigerweise steht das so in der Gesetzesbegründung. Schon zu unserem Antrag führte das MWK aus: Neben der klassischen Einsicht im Lesesaal spielt die Zugänglichmachung von Archivgut in Form von Digitalisaten eine immer wichtigere Rolle in der digital vernetzten Informationsgesellschaft. Diesem Zweck dienen soll auch das Vorhaben des grün-schwarzen Koalitionsvertrags. Schrittweise werden alle Daten mit öffentlicher Relevanz in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt und Schnittstellen zu ihrer Nutzung bereitgestellt. Ein Ziel ist es, so die zentrale Auffindbarkeit öffentlicher Daten sicherzustellen – ein hehres Ziel, das leider mit großer zeitlicher Verzögerung angegangen wurde. Zweitens: der Speicherplatz. Eine weitere große Herausforderung ist der „Digital Turn“ im Hinblick auf die zu archivierenden Unterlagen. Die Übernahme, Erhaltung und Bereitstellung von genuin digitalem Archivgut gewinnt durch die Einführung der E-Akte im Land und durch digitale Fachverfahren immer mehr an Bedeutung. Tatsächlich wächst im Zuge der Einführung der E-Akte auch das angebotene zu bewertende analoge Schriftgut überproportional an, weil die Dienststellen des Landes im Rahmen des Umstellungsprozesses ihre Registraturbestände eingehend prüfen und Unterlagen an das Landesarchiv abgeben. Drittens: die Digitalarchivare. Das erweiterte Aufgabenspektrum bedingt andere Anforderungen an das Fachpersonal. Unsere Archivare werden an der Archivschule in Marburg ausgebildet, wo bei der Ausbildung des Fachpersonals zunehmend auf die notwendigen Qualifikationen für den digitalen Bereich eingegangen wird. Aber das reicht eben nicht aus, um den großen Datenmengen und dem professionellen Umgang mit dem Digitalen gerecht zu werden. Not macht erfinderisch. IT-Spezialisten und Informationswissenschaftler werden als Digitalarchivare akquiriert, die dann in die archivfachlichen Kontexte berufsbegleitend eingeführt werden. Laut Staatssekretär Braun sei mehr Personal für das Landesarchiv wünschenswert. Dies könne aber erst im Hinblick auf den nächsten Doppelhaushalt angegangen werden. Kurzum: Wir stimmen dem Gesetz zu, handelt es sich doch um eine überfällige Anpassung des Archivrechts an die digitale Welt, die nicht erst gestern begonnen hat. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren fort. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Alfred Bamberger.
Alfred Bamberger AfD
Habe die Ehre, Herr Präsident! Grüß Gott, meine Damen und Herren! Wenn Historiker oder Archäologen eines Tages die Archive des Landes durchforsten, dann werden sie die Wahl haben zwischen zwei Hypothesen. Entweder die Baden-Württemberger standen jahrzehntelang am Abgrund eines Rückfalls in dunkelste Diktaturzeiten, oder sie litten an einer kollektiven Psychose. Angst beherrschriode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 te das politische Klima, keiner traute mehr seinen Nachbarn, allgemeine Bespitzelung prägte das gesellschaftliche Miteinander. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Was hat das mit dem Landesarchivgesetz zu tun? – Abg. Dr. Hans- Ulrich Rülke FDP/DVP: Das ist die Vision, wenn die AfD an die Macht kommt! – Zuruf: Was erzählen Sie da für einen Quatsch?) Staatlich besoldete Schlapphüte bespitzelten nicht nur die legal und demokratisch gewählte Opposition, sondern sogar deren Anhängerschaft. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Haben Sie die falsche Rede rausgesucht? – Unruhe) Einschüchterungen mittels Inlandsgeheimdienst sind an der Tagesordnung. Und wer sorgt dafür, dass genau dieser Eindruck entstehen wird? Richtig: die Landesregierung, auch mit ihrem Landesarchivgesetz. (Zurufe) Was dort alles archiviert wird, auch die Schnüffeleien im Privatleben der Menschen. Auch die werden dort dokumentiert. (Zuruf) Ich erinnere daran, dass die sogenannte Wannseekonferenz 2.0 eine rein private Veranstaltung war, (Oh-Rufe – Zurufe – Unruhe) die medial inszeniert wurde – ungeachtet der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit. (Zurufe, u. a. des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP) Seit einiger Zeit machen es sich die herrschenden Parteien zur Aufgabe, die grundgesetzlich garantierten Freiheiten immer mehr einzuschränken – durch Bespitzelung von unbescholtenen Bürgern mittels Angst um den Arbeitsplatz oder vor Verlust der sozialen Stellung –, und die grüne Landesregierung beteiligt sich nicht nur daran, sondern sie ist ganz vorn mit dabei. Die Instrumente dabei sind u. a. die Dokumentationsstelle Rechtsextremismus und das Institut für Rechtsextremismusforschung in Tübingen. Im Fokus der Dokumentationsstelle stehen Einzelpersonen, Publikationen, Organisationen und Parteien sowie der offene Bereich der sozialen Netzwerke und entsprechender Plattformen im Internet. Die Dokumentation ist dabei nicht auf Entwicklungen rechtsextremer Akteure in einem engeren Sinn begrenzt, sondern umfasst zur Vermeidung schwieriger Abgrenzungsfragen auch solche im rechtskonservativen Spektrum. Der Datenschutz ist irrelevant, das Recht auf Vergessenwerden gilt weder für Rechte noch für Konservative – eine Bespitzelung der Bürger, finanziert vom Land Baden-Württemberg. Als Teil der Informations- und Forschungsinfrastruktur des Landes wirkt sie an der Festigung und Verbreitung des Gedankengutes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit. – Orwellscher Neusprech in Reinkultur. (Alfred Bamberger) Das Institut wurde auf Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses gegründet und bespitzelt oder erforscht fleißig die AfD, obwohl es die zur Zeit der NSU-Morde noch gar nicht gab. (Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Die Pressekonferenz des IRex war mehr als blamabel. (Zuruf: Was ist denn das für ein Argument?) Erste Forschungsergebnisse wurden präsentiert: Rechte und AfDler erkennt man daran, dass sie in Räumen denken und der sogenannte Homo sapiens AfDensis in ländlichen Räumen verbreitet ist. (Zuruf von den Grünen: Hä?) Eine wahrlich dünne Suppe. (Zuruf von der CDU: Das „sapiens“ können Sie strei- chen!) – Ja, das waren die Ergebnisse. (Zuruf) Würden die Forscher aufrichtig und ehrlich forschen, müssten sie feststellen, dass der angeblich so bedrohliche Rechtsextremismus bezüglich der AfD ein Hoax ist. AfDler sind weder gewaltbereit, noch hängen sie einem Führerkult an oder beabsichtigen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Na ja, na ja!) Mithin sind also wesentliche Merkmale des Extremismus nicht erfüllt. Dieses Ergebnis würde die Forscher arbeitslos machen – es sei denn, sie kümmerten sich endlich einmal um den Islamismus und den Linksextremismus. Im Übrigen wird seit geraumer Zeit jeder, der eine andere Meinung als die Regierenden vertritt, (Zuruf von den Grünen: Keine Ahnung!) als Extremist verleumdet. (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Diesen Vorwurf der Verleumdung müssen sich auch die Landesregierung und die Landtagspräsidentin gefallen lassen, z. B. aufgrund des Vorfalls, dass mehreren reichweitenstarken Influencern Extremismus angedichtet und der Zutritt zum Landtagsgebäude versagt wurde. (Zuruf von den Grünen: Das Verfassungsamt hat das festgestellt!) Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Braun das Wort. Bitte sehr. periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 (Zuruf von den Grünen: Man ist doch immer wieder erstaunt!)
Arne Braun
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Es fällt mir schwer, mich nach einer solchen Rede mit einem wichtigen Vorhaben auseinanderzusetzen. Deshalb gehe ich auf die Einlassungen von Herrn Bamberger nicht weiter ein. Ich möchte nämlich zum Gesetz reden und nichts anderes. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Kürzlich sagte ein Freund von mir, ein älterer, kluger Herr: „Die Jugend hat immer recht.“ „Steile These“, entgegnete ich und fragte: „Wie kommst du darauf?“ „Weil“, sagte er, „der Zeitstrahl nur in eine Richtung zeigt.“ Ich entgegnete: „Klingt richtig und ist falsch zugleich; denn wir sollten trotz aller aktuellen Themen und Zukunftszugewandtheit eines nicht vergessen, nämlich den Blick in den Rückspiegel.“ In diesen Zeiten, in denen es weit verbreitet ist, unsere demokratischen Werte, die Freiheit von Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur ernsthaft infrage zu stellen und zu bedrohen, ist es immens wichtig, immer wieder den Blick zurückzuwerfen. Indem wir uns die Vergangenheit vergegenwärtigen und die richtigen Schlüsse ziehen, lernen wir, unsere Zukunft zu gestalten, aus Fehlern zu lernen und diese nicht zu wiederholen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Solche zentralen Orte der Erinnerung sind unsere staatlichen und kommunalen Archive. Sie sind Bewahrer von historischen Dokumenten, sie führen relevante Quellen aus unterschiedlichen Perspektiven zusammen und machen sie für die Forschung und die Öffentlichkeit zugänglich. Gleichzeitig sichern sie das Gedächtnis unserer Heimat – „the memory of THE LÄND“. Selbst in demokratischen Gesellschaften gewinnen Narrative an Einfluss, die die so gefährlichen alternativen Fakten als Wahrheit verkaufen. Wir hatten heute schon einiges davon zu hören bekommen. Mal sind sie bewusst irreführend, mal sind sie gleichgültig gegenüber der Wahrheit. Wie sollen sich Menschen unabhängig und fundiert eine Meinung bilden und sich mit unterschiedlichen Positionen auseinandersetzen? Die Öffentlichkeit, vor allem Social Media, ist zu einem zentralen Vehikel von Populismus, Desinformation und Hassrede geworden. Das schadet einer unabhängigen und gesicherten Meinungsbildung und damit auch einer differenzierten Kommunikation. Diese aber ist die Basis für eine funktionierende Debatten- und Streitkultur. Ein konstruktiver öffentlicher Diskurs und ein zivilisierter Streit sind die Grundlagen für unser Gemeinwohl. Nur so können andere Positionen zu Wort kommen und Kompromisse ausgehandelt werden. Die Frage danach, was wichtig und richtig ist und was letztendlich der Gemeinschaft dient, muss permanent diskutiert und immer wieder aufs Neue erstritten werden. Das ist auch gut, dient es doch in erster Linie und vor allem unserer freiheitlichen Ordnung, der besten Ordnung der Dinge, die wir haben. (Staatssekretär Arne Braun) Archive sind die Grundlage unseres kulturellen Gedächtnisses, und das im weitesten Sinn. Es werden Dokumente gesichert, aufbewahrt und für künftige Generationen zugänglich gemacht. Dort werden behördliche Unterlagen, Zeitungsartikel, alte Fotografien, Briefe und Originalmanuskripte sorgsam aufbewahrt. Damit schützen Archive unseren Rechtsstaat, denn sie garantieren Transparenz. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Konrad Epple CDU) Unabdingbar ist, dass authentische und unverfälschte Informationen für eine freiheitliche Gesellschaft fundamental sind. Das, was in den Archiven aufbewahrt wird, ist echt. Archiv kann Fakten checken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Neuregelung des Landesarchivrechts stärken wir die Archive in ihrer gesellschaftlichen Rolle. Sie können ab sofort ihre Aufgaben zeitgemäß wahrnehmen. Das Landesarchivgesetz regelt den Schutz vor Missbrauch oder Manipulation von Dokumenten. Es stellt sicher, dass die Dokumente authentisch bleiben und nicht unrechtmäßig verändert werden. Das ist ein Schutzschild für die Geschichte. Das novellierte Gesetz ist die rechtliche Grundlage für die künftige Arbeit des Landesarchivs, aber auch der nicht staatlichen Archive im Land. Endlich kann das kulturelle Erbe Baden-Württembergs zeitgemäß überliefert und gesichert werden. Das ist ein unverzichtbarer Beitrag für unser kulturelles Erbe, für eine echte Erinnerungskultur. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Um die Geschichte von Originalquellen zu verstehen, liefern Briefe, Fotos und Akten ein authentisches Bild vergangener Zeiten. Hier stoßen Historiker, egal, ob Hobbyhistoriker oder Profi, auf abenteuerliche Geschichten, auf Unbekanntes und auf Vergessenes. Das öffnet den Blick, so wird man zum Familienforscher oder zur Familienforscherin. Immer wieder entdecken Menschen in Archiven neue, oft überraschende Details über ihre Herkunft. Hinzu kommt: Archive sind für die wissenschaftliche Forschung unverzichtbar. Nichts geht ohne verlässliche Quellen. Vor diesem Hintergrund wurde im novellierten Landesarchivgesetz der wissenschaftliche Auftrag der Archivarbeit genauer gefasst. Damit wird das Landesarchiv als Forschungsinfrastruktureinrichtung und auch als außeruniversitäre Forschungseinrichtung gestärkt. Zugleich wird seine Rolle als Ort landeskundlicher Kompetenz im Bereich der historisch-politischen Bildung und der Öffentlichkeitsarbeit gefestigt. Ich denke, eines ist deutlich geworden: Ein Archiv ist nicht nur ein Lagerort. Ein Archiv ist ein aktiver Partner für Wissenschaft und Bildung. Im novellierten Landesarchivgesetz werden auch strukturelle und organisatorische Änderungen festgeschrieben, so etwa die Verankerung des Grundbuchzentralarchivs Kornwestheim, der – es wurde schon erwähnt – Dokumentationsstelle Rechtsextremismus und des Generallandesarchivs Karlsruhe als klar definierte und festgelegte Archivstandorte. Letzteres trägt dazu bei, unsere Gesellschaft und unseren Rechtsstaat zu schützen – ein wichtiger Schritt! riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Ein zentrales Ziel der Novellierung war schon immer die umfassende Modernisierung des Gesetzestextes, viele Jahre schon – das wurde auch schon erwähnt –, ein langer Prozess. Jetzt haben wir es geschafft, dieses Gesetz an die heutigen Anforderungen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit anzupassen und die Möglichkeiten digitaler Arbeitsweisen zu berücksichtigen. An dieser Stelle spreche ich meinen ausdrücklichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die vertrauensvolle Zusammenarbeit aus. Aber sagen wir, wie es war: oft mühselig, manchmal kompliziert, aber am Ende lohnend. Die besondere Herausforderung bei der Überarbeitung des Archivrechts war es, die datenschutzrechtlichen mit den archivrechtlichen und archivfachlichen Perspektiven zusammenzuführen, gleichzeitig aber die zentralen Prinzipien zu berücksichtigen. Vollständig, authentisch, kontinuierlich – so hat die archivische Arbeit zu sein. Seitens des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gab es wesentliche Impulse und Hinweise für erforderliche Nachschärfungen und Präzisierungen. Ehrlicherweise konnten und wollten wir nicht alle übernehmen. Dieser konstruktive Dialog hat das Gesetzgebungsverfahren nicht beschleunigt, aber wir haben sorgfältig Fragen des Datenschutzes und besondere Anforderungen der Archivarbeit in Einklang gebracht – ein verfassungsrechtlich gebotener Ausgleich zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und individuellen Schutzinteressen. Ich freue mich, dass mit der anstehenden Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Landesarchivrechts nunmehr eine umfassende, moderne und qualitätsvolle Grundlage für die Archivarbeit im Land vorliegt. Das wurde zu Recht vom Landesarchiv, den kommunalen Landesverbänden und dem Verband deutscher Archivarinnen und Archivare erwartet und auch entsprechend positiv begrüßt. Es ist eine richtige und wichtige Novellierung des Gesetzes. Die Haushaltsdebatte, lieber Kollege Rivoir, führen wir dann, wenn der Haushalt ansteht. Das haben wir im Dezember gemacht, und das werden wir sicherlich auch wieder machen. Mithilfe des neuen Gesetzes wird uns allen der Rückspiegel einen guten Überblick über unsere Geschichte verschaffen. Ich bitte Sie um Zustimmung bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Stephen Brauer FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen in der Allgemeinen Aussprache vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8819. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 17/8861. Dieser Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Bevor wir in die Abstimmung eintreten, gebe ich noch folgenden Hinweis: In Artikel 1 ist eine Fundstelle offengeblieben. Grund hierfür ist, dass durch Artikel 2 des am 2. Juli 2025 beschlossenen Gesetzes zu dem Reformstaatsvertrag eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen wurde und die Angaben zur Verkündung noch nicht bekannt sind. Das Ausfertigungs- und Verkündungsorgan muss somit ermächtigt werden, die aktuellen Angaben vor der Verkündung im Gesetzblatt aufzunehmen. – Sie stimmen dieser Ermächtigung zu. Ich rufe auf Artikel 1 Gesetz über die Sicherung, Bereitstellung und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz – LArchG) Hierzu liegen ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion sowie ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor. Ich beginne mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 17/9132-1. Wer diesem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Nun stelle ich den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/9132-2, zur Abstimmung. Sind Sie damit einverstanden, dass ich diesen Änderungsantrag, der lediglich ein redaktionelles Versehen korrigiert, insgesamt zur Abstimmung stelle? – Ich stelle fest: Das ist der Fall; ein Nicken der Kollegin unterstreicht das. Wer stimmt diesem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist hier, wie ich sehe, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Einstimmig!) einstimmig zugestimmt. Ja. Wer Artikel 1 mit den soeben beschlossenen Änderungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Landeshoheitszeichengesetzes Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier mehrheitliche Zustimmung. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 16. Juli 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Neuregelung des Landesarchivrechts“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit bereits zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Vielen Dank. Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt. Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 17/8871 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/9077 Berichterstattung: Abg. Isabell Huber Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE dem Abgeordnetenkollegen Peter Seimer. Bitte sehr.
Peter Seimer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Lesung haben wir ja schon einiges zu den Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion gesagt. Deshalb gehe ich in der zweiten Lesung nur noch einmal ganz kurz darauf ein. Was haben Sie denn hier gemacht? Wir haben in der Stellungnahme schon gehört, dass im Wesentlichen keine Inhalte im Gesetzentwurf enthalten sind, sondern Sie eher blumig von irgendwelchen „geeigneten staatlichen Prozessen“ sprechen, die Sie wollen. „Geeignet“ ist ein sehr weit gegriffener Begriff. Das kann vieles bedeuten. Aber eines wissen wir seit ein paar Wochen sehr deutlich: Dieser Gesetzentwurf ist nicht geeignet für eine Modernisierung der Verwaltung hier in Baden-Württemberg. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Im- merhin haben wir einen Vorschlag gemacht!) Normalerweise brüllen Sie ja immer gegen Brüssel und alles, was aus der EU kommt. Jetzt wollen Sie hier aber zusätzlich etwas einführen, und zwar eine weitere Kontrollinstanz für die KI. Dabei denke ich, dass der AI Act, den die EU erlassen hat, doch schon sehr viel regelt – viele Zungen sagen: vielleicht schon zu viel, zu detailliert. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Ich dachte, es gibt keinen Inhalt im Gesetzentwurf!) Sie aber wollen eine weitere Ebene einziehen. (Peter Seimer) Beim nächsten Punkt kann ich auf den Kollegen Hoffmann verweisen. In der ersten Lesung hat er bereits auf Ihre widersprüchlichen Positionen zum Bürgerkonto hingewiesen. Im Bund lehnen Sie das ganz klar ab, hier wollen Sie plötzlich ein Bürgerkonto. Kommen Sie einmal klar, was Sie eigentlich wollen. Sie wollen einen Prüfauftrag. Auch dazu wurde in der ersten Lesung bereits einiges gesagt. Das gehört in meinen Augen auch nicht in einen Gesetzentwurf, sondern es geht um das, was gemacht werden soll, und darum, wer dafür verantwortlich ist. Dennoch ist es ein wichtiges Thema. Aber, wie gesagt, dieser Gesetzentwurf bringt uns hier nicht weiter. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Dabei ist die Digitalisierung die Grundvoraussetzung für einen modernen und handlungsfähigen Staat in der Zukunft. Wir brauchen einheitliche Standards – das ist sehr, sehr wichtig – sowohl auf der Anwenderseite als auch auf der Nutzerseite. Die Anwender- und Nutzerfreundlichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Digitalisierung. Ich hoffe, dass wir da von dem neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung einiges erwarten können. Denn in der Vergangenheit ist da leider einiges liegen geblieben. (Abg. Anton Baron AfD: Bei der Ampel!) Insbesondere – ich habe es hier in diesem Haus auch schon öfter gesagt – die digitale Identität, eine digitale Signatur und digitale Zahlungsmöglichkeiten wären essenziell, um schnelle Prozesse aufzusetzen und einen Großteil unserer Verwaltungsstrukturen zu digitalisieren. Aber auch die Akzeptanz in der Gesellschaft ist ein wichtiger Punkt; auch das wurde von mir hier im Haus schon öfter erwähnt. Es ist schön und gut, digitale Prozesse anzubieten, aber sie müssen auch genutzt werden. Auch i-Kfz ist schon öfter hier im Haus erwähnt worden. Das ist ein häufig genutzter Prozess, um Autos, Kfz um-, an- und abzumelden. Das heißt, es ist essenziell, häufig gefragte digitale Prozesse bereitzustellen. Was braucht es unbedingt für eine funktionierende Verwaltungsdigitalisierung? Wir brauchen ein gemeinsames Zielbild. Ich denke, End-to-End ist Konsens. Wir brauchen eine Strategie der Nutzenorientierung. Ich habe i-Kfz angesprochen – ein Prozess, der in unserem Land sehr oft genutzt wird und für das Autoland Baden-Württemberg sehr wichtig ist. Wir brauchen eine technische Infrastruktur, sprich Plattformen, die miteinander kommunizieren können. Das mag manchmal einfach und banal klingen. Aber einige kennen den Satz: IT ist keine Raketenwissenschaft. – Ganz genau, sie ist wesentlich komplexer. Wir brauchen die Vereinfachung von Prozessen. Dazu gibt es hier die Entlastungsallianz für Baden-Württemberg. Ein Regelungsbereinigungsgesetz ist auf den Weg gebracht worden und auch ein Regelungsbefreiungsgesetz ist in der Mache. Wir müssen organisatorisch aktiv werden. Das heißt: Change Management. Aber auch die Ausbildung und Gewinnung von IT-Spezialistinnen und -Spezialisten ist wichtig. riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Wir brauchen Benutzerfreundlichkeit und auch Vertrauen in digitale Prozesse. Ich erinnere nur an die damals wirklich leidvolle Debatte über die Corona-Warn-App, als Gesundheitsminister Spahn auf eine zentrale Speicherung der Daten gedrängt hat, obwohl das völlig unnötig ist und von der Gesellschaft so nicht akzeptiert wurde. Wir haben dadurch wichtige Wochen verloren, aber zum Schluss haben wir dann eine dezentrale Speicherung der Daten hinbekommen. Natürlich müssen auch Ressourcen bereitgestellt werden. Denn Digitalisierung gibt es nicht zum Nulltarif, auch wenn Sie in Ihrem Gesetzentwurf schreiben, das koste alles nichts. Dem ist nicht so. Gehen Sie mal zu einem Unternehmen und schauen Sie sich an, wie die private Wirtschaft digitalisiert. Das geht sicherlich nicht zum Nulltarif. In unserer Gesellschaft, in der alles immer kleinteiliger und spezialisierter wird, muss man eben entsprechend reagieren. Aber auch da haben wir im Doppelhaushalt die BITBW personell wie auch sachlich gestärkt – auch wenn es nach meinen Wünschen ein bisschen mehr hätte sein dürfen. Aber so ist das nun einmal in politischen Prozessen; da muss man natürlich das eine gegen das andere auch abwägen und gerecht verteilen. Aber wir gehen da in eine richtige Richtung. Ich darf zum Schluss noch einmal zu dem Gesetzentwurf kommen. Sie sehen, wie komplex, schwierig und groß die Herausforderung ist, die Verwaltung zu digitalisieren. Und Sie schreiben im Grunde genommen nur: Wir machen das irgendwie zum Nulltarif ... (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Kommen Sie bitte zum Ende.
Peter Seimer GRÜNE
... und im Grunde braucht man noch irgendwie etwas Geeignetes, Blumiges, (Abg. Anton Baron AfD: Sie haben dafür ein ganzes Ministerium!) und da wollen wir irgendwann mal ein bisschen was prüfen. Das ist komplett ungeeignet. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt das Wort der Kollegin Isabell Huber.
Isabell Huber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein entscheidender Baustein, um unseren Staat effizienter, bürgernäher und zukunftsfähiger zu gestalten. Aber, meine Damen und Herren, Digitalisierung ist eben mehr als nur Sprechblasen und Schlagworte. (Zuruf von der AfD) Sie haben unsere Kritik in der ersten Lesung und im Ausschuss vernommen. Das richte ich jetzt wirklich noch mal ganz klar an die AfD: Sie haben die Kritik der kommunalen (Isabell Huber) Landesverbände erhalten. Ich möchte hier noch einmal aus dem Schreiben der kommunalen Landesverbände zitieren: Der vorliegende Gesetzentwurf verpasst daher die Chance, notwendige Weichenstellungen für die zukunftsträchtige Digitalisierung der Behörden im Land zu schaffen, und stellt keine wirkliche Strategie zur Lösung der Herausforderungen dar. Das zeigt einmal mehr, dass Sie Kritik nicht ernst nehmen und dass Sie sie im Endeffekt auch nicht in Ihren Gesetzentwurf einarbeiten. Denn seit der Einbringung und der ersten Lesung ist mit dem Gesetzentwurf nichts passiert. Ich möchte schon einmal ganz klar sagen, dass das ein Unterschied zu sachlicher Arbeit, Kritikannahme und vor allem konkreten Lösungen ist. Der vorliegende Gesetzentwurf ist keine Lösung. Er beschreibt Probleme, er beschreibt das eine oder andere, was definitiv verbessert werden muss. Aber er zeigt keinen Weg auf, wie es gehen soll, dass es besser wird. Ich möchte hier zwei konkrete Beispiele klar benennen: Thema Finanzierung – der Kollege Seimer hat es gesagt –: kein Wort dazu, nichts. Das Gegenteil ist sogar der Fall. An anderen Stellen – das möchte ich einmal ganz klar sagen – blasen Sie sich auf und werfen uns vor, dass wir irgendetwas vergessen würden. Und hier bringen Sie selbst etwas ein, was scheinbar nichts kosten würde – was aber total falsch ist. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Zweiter Punkt: Prüfauftrag. Diesen haben wir jetzt wirklich schon mehrmals erörtert, auch im Ausschuss. Es klingt gut. Es ist eine ganz passable Lösung, wenn man keine Entscheidung treffen will, wenn man einfach sagen möchte: „Jetzt schauen wir mal, wer wofür zuständig ist: der Bund, Europa, das Land oder doch die Kommunen vor Ort.“ Das ist wirklich ein Hindeichseln, wie man es gerade möchte, aber es ist keine Lösung. Das ist genau das, was ich diesem Gesetzentwurf wirklich vorwerfen möchte: Er ist nicht fundiert, er bringt in der Sache nichts, er bringt nichts für die Digitalisierung hier bei uns im Land Baden-Württemberg, bei den Kommunen vor Ort. Vieles bleibt unkonkret, es ist nicht durchdacht, Sie schmücken sich mit Sprechblasen, aber es ist nichts Konkretes. Es ist keine Lösung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Deswegen möchte ich auch noch ein, zwei Sätze dazu sagen, dass wir hier im Land an Lösungen arbeiten. Ich möchte auch klar sagen: Auch wir im Land werden in diesem Bereich nicht alles retten können. (Abg. Anton Baron AfD: Sie haben bisher nichts auf die Reihe gebracht! Nichts!) Wir brauchen den Bund. Dort wurde jetzt ein Digitalisierungsministerium geschaffen, weshalb wir hoffen, dass wir von dort noch mal starken Rückenwind erhalten. (Abg. Anton Baron AfD: Blank! Sie sind völlig blank!) – Hören Sie einfach einmal zu! Ich komme jetzt dazu: servicebw mit über 500 digitalen Verwaltungsleistungen. Zwei konperiode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 krete Beispiele: digitaler Bauantrag. Das ist ein Meilenstein. Dafür wurden wir – ich schaue in Richtung des Bauministeriums – sogar mit einem Preis ausgezeichnet. Andere Länder kommen zu uns und schauen sich das ab. (Abg. Anton Baron AfD: Muss man trotzdem noch in Papierform einreichen!) Thema Kfz-Anmeldung – der Kollege hat es gerade schon angesprochen –: Auch hier sind wir Vorreiter. Inzwischen gibt es das in anderen Ländern ebenfalls. Ich möchte ganz klar sagen: Die Kfz-Anmeldung ist von der Couch, von zu Hause aus möglich. Wir sind einen großen Schritt vorangegangen. Das alles sind Beispiele, die einfach zeigen: Wir arbeiten daran; wir arbeiten an konkreten Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Hören Sie einmal zu, was wir machen – das schadet definitiv nie –: Wir arbeiten nämlich zukunftsgerichtet und fortschrittlich, und wir machen im Gegensatz zu diesem Gesetzentwurf keine halben Sachen. Wir arbeiten konkret an Lösungen. Wir wollen hier vorankommen, wir wollen unser Land digitaler, effizienter und bürgerfreundlicher machen. Es könnte immer ein bisschen schneller gehen – da bin ich ganz bei Ihnen –, aber wir denken eben etwas dabei. Wir machen es mit Substanz statt mit Symbolpolitik. (Beifall bei der CDU) Deswegen lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abg. Jonas Hoffmann.
Jonas Hoffmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie gesagt: Wir sprechen in der Zweiten Beratung über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg, also des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg. Ich finde, gerade in den heutigen Zeiten muss man manchmal auch positive Dinge hervorheben, die diese Debatte gebracht hat. Erstens: Wir haben uns mit dem wirklich wichtigen Thema Verwaltungsdigitalisierung auseinandergesetzt, und zwar – das muss man zugeben – verhältnismäßig sachlich. (Abg. Isabell Huber CDU: Das kommt ja noch!) Wie der Alltag bei Ihnen aussieht, haben wir in der Aktuellen Debatte und beim vorherigen Tagesordnungspunkt gesehen. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Das war bisher nicht so. Ich hoffe, es bleibt so, Herr Lindenschmid. Ich gestehe Ihnen auch zu – Herr Seimer hat es auch angesprochen –: Sie haben sich echt wahnsinnig bewegt. Es ist wirklich stark, dass Sie das Bürgerkonto und die BundID trotz massiver Kritik aus Ihrer eigenen Bundestagsfraktion in diesen Gesetzentwurf explizit hineinnehmen. (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) (Jonas Hoffmann) Es ist ein echter Kraftakt – und das sogar viel stärker, als die Landesregierung es zu tun plant –, (Abg. Sandro Scheer AfD: Da können Sie mal sehen!) die Authentifizierung in dieses Gesetz hineinzuschreiben. Das, denke ich, ist mit der eigenen Bundestagsfraktion wirklich herausfordernd, vielleicht auch in der eigenen Fraktion. So etwas braucht Kraft und – man könnte sogar sagen – so etwas wie Rückgrat. Und das hätte ich Ihnen nicht zugetraut. (Heiterkeit des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Zweitens: Das E-Government-Gesetz ist ja jetzt in der Pipeline. Da bin ich ehrlich: Das habe ich auch erst in diesem Prozess mitbekommen. Ich hoffe, dass wir da wirklich zu echten Verbesserungen kommen (Zuruf von der AfD: Da sind wir mal gespannt!) und eben nicht nur wie im aktuellen Entwurf die Änderungen der Ampelkoalition hier einfach in Landesgesetz umsetzen, sondern dass wir, das Land, hier wirklich in der Debatte noch mal deutlich weiterkommen und nicht einfach nur abnicken, was da aus dem Bund Gutes kommt. Drittens hat die Debatte beim letzten Mal auch gezeigt – und einen kleinen viralen Hit generiert –, wie wir hier im Parlament trotz unterschiedlicher Kulturen miteinander umgehen können, nämlich mit Humor. Und das ist auch alles ganz wichtig. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Heiterkeit der Abg. Isabell Huber CDU) Jetzt zum Gesetzentwurf. Die Vorrednerin und der Vorredner haben es schon gesagt: Ihre Formulierungen machen das Gesetz nicht besser, sie machen es schlechter. Sie schaffen mehr Unklarheit, lösen keine Probleme, schreiben Prüfaufträge und Buzzwords ins Gesetz rein. Das macht das alles nur noch schlimmer. Jetzt haben Sie gesagt, Herr Lindenschmid: „Machen Sie doch mal unsere Arbeit“, damit wir Ihnen noch sagen, wie es geht. Das habe ich jetzt nicht in einem Gesetzentwurf gemacht, aber ich möchte mal zehn Prinzipien, die wir, die SPD-Fraktion, beschlossen haben, raushauen. Das schaffe ich so in 90 Sekunden. (Heiterkeit der Abg. Isabell Huber CDU) Erstens: Digitalisierung von ganz oben, eine Person am Kabinettstisch, die das Thema versteht, die durchgreifen kann und das Ressortprinzip auch mal durchbrechen kann. Zweitens: Gemeinsame, ebenenübergreifende Standards müssen festgelegt werden. Und wenn das keiner macht, dann muss es auch mal der baden-württembergische Digitalminister tun. Drittens: Zuerst priorisieren und dann digitalisieren, und zwar das, was den allergrößten Nutzen bringt. Der Ansatz „Jeder macht mal irgendwas“ ist gescheitert. Es braucht die Aufgabe der Regierung, die diese Prozesse steuert. Viertens: Man muss erst das digitalisieren, was optimiert wurde, nämlich zuerst Prozessanalyse und Prozessoptimierung. riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Davon hören wir überhaupt nichts. Es gehört nun mal auch zum politischen Handwerk dazu, dass wir überlegen, wie Dinge besser gehen. Fünftens: gleich End-to-End und „digital only“, also rein digitale Prozesse. Wir müssen weg von dem kräftigen Sowohlals-auch. Wenn im digitalen Prozess auf der Strecke ein Papier ausgefüllt werden muss, ausgedruckt werden muss oder ein Beleg dazugelegt wird, dann bringt das alles nichts. Wir brauchen einen funktionierenden Verwaltungsprozess, der ohne ein Blatt Papier auskommt. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Sechstens: Jeder Prozess muss für den Antragsteller offen und transparent sein. Die Blackbox-Behörde muss der Vergangenheit angehören. Siebtens: Digitales Authentifizieren, Signieren und Bezahlen muss zum Fliegen gebracht werden. Achtens: Lösungen müssen gefunden werden, um Nutzen, Preis, Datensicherheit und Datenschutz gut gegeneinander abzuwägen. (Abg. Anton Baron AfD: Diese Phrasendrescherei von der SPD!) Aktuell gelingt das leider in der Praxis und bei IT-Projekten kaum. Neuntens: alles auf das Smartphone. Der PC wird von immer weniger Menschen genutzt und ist eine zusätzliche Hürde. Und zehntens ganz zum Schluss: Das muss man alles auch resilient aufstellen, damit nicht der nächste Windstoß, der nächste Stromausfall, der nächste Hackerangriff, der nächste Großkonzern, der nächste Putin oder der nächste Trump das ganze Ding zum Einstürzen bringt. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Mit diesen Prinzipien bringen wir unsere Verwaltung nach vorn. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist die Phrasendresche- rei der SPD! – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Ich denke, liebe Kollegen der AfD-Fraktion, Sie verstehen sehr genau, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Danke schön. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf jetzt für die FDP/DVP-Fraktion dem Kollegen Daniel Karrais das Wort erteilen. Bitte sehr.
Daniel Karrais FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal fragt man sich, ob die Verwaltung in Kaisers Zeiten stecken geblieben ist – nicht, weil man dort noch mit dem Schnauzer sitzt, sondern weil alles noch auf Papier funktioniert und man in den Amtsstuben warten muss. (Daniel Karrais) Die Bürger erwarten aber zu Recht, dass man eine moderne digitale Verwaltung vorfindet, die ihren Lebensrealitäten entspricht. Das zeigt auch der Mikrozensus. Danach nutzen 95 % der Menschen in unserem Land regelmäßig das Internet. Das heißt, es ist kein Novum, kein Neuland, das Internet zu nutzen, um Verwaltungsdienstleistungen abzurufen. Die Menschen nutzen es und sie fragen es nach. Das merken wir z. B. bei der Unterschriftensammlung für unser Volksbegehren gegen den XXL-Landtag. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen, wenn sie an den Infostand kommen: „Geht das nicht auch digital?“, und sie reagieren mit Unverständnis, wenn man ihnen dann sagt: Nein, das muss alles händisch ausgefüllt und beim Rathaus abgestempelt werden, dann wird das händisch gezählt. Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger verstehen das nicht, und ich verstehe das auch nicht. Daran muss sich etwas ändern. (Beifall bei der FDP/DVP) Es reicht aber nicht, nur das Gesetz mit – wie die AfD das möchte, wurde schon hinreichend ausgeführt – verschiedensten Maßnahmen zu ändern, die nicht aufeinander abgestimmt und teilweise nicht sinnvoll sind, die über das Ziel hinausschießen usw., sondern man braucht insgesamt eine grundlegende Reform der Verwaltung. Dazu gehört eine Aufgabenkritik: Wer macht eigentlich was? Was müssen wir noch machen? Was muss wer noch machen? Außerdem gehört dazu eine Strukturkritik: Welche Strukturen brauchen wir überhaupt bei den Verwaltungsebenen? Wie sieht es mit den Regierungspräsidien, den Regionalverbänden usw. aus? Wer macht was? Man könnte z. B. die Frage stellen – die i-Kfz-Anmeldung hat der Kollege Seimer angesprochen –, ob wir überhaupt noch eine Kfz-Zulassungsstelle brauchen, wenn der Prozess rein digital geht. Könnte man nicht sagen: „Es gibt ein paar Servicepoints, an denen man das erledigen kann und an denen einem assistiert wird, wenn man es nicht hinbekommt“? Eigentlich braucht man die Kfz-Zulassungsstelle nicht mehr, wenn man das einmal radikal denkt. Ich denke, über solche Fragen muss man nachdenken und darauf Antworten finden. Im E-Government-Gesetz regelt man das aber nicht. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Ein entscheidender Punkt zur Erreichung des Ziels einer digitalen Verwaltung ist, dass die Landesregierung endlich in die Führung gehen muss. Sie muss Standards setzen und Prozesse entwickeln, die die Kommunen dann als Kunden abrufen können. Wenn das nicht geschieht, passiert einfach nichts. Auch der Kollege Hoffmann hat es gesagt: Das Prinzip „Einer für alle“ ist gescheitert. Das muss man ein für alle Mal anerkennen. Da muss sich etwas ändern, und das Land ist dabei in der Verantwortung. (Beifall bei der FDP/DVP) Das Innenministerium lässt die Kommunen aber leider im Regen stehen. Im Gespräch mit den kommunalen Landesverbänden wird einem auch immer gespiegelt, dass das so ist, weil periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 es keine wirkliche Initiative gibt und keine Standards gesetzt werden. Das ist wirklich nicht gut. Man muss hier ins Machen kommen. Damit komme ich zur Kollegin Huber. Sie haben so schön gesagt, dass Digitalisierung mehr als Worthülsen und Sprechblasen sei. Da musste ich schon ein wenig grinsen, weil wir Worthülsen und Sprechblasen vor allem von unserem Innen- und Digitalminister Strobl kennen. Er weiß eigentlich nichts Besseres, als immer vom letzten Schwarzwaldhof zu reden, der an das Internet gebracht werden soll, und er präsentiert irgendwelche Leuchtturmprojekte. Sonst zeigt er keine Initiative (Abg. Isabell Huber CDU: Das stimmt nicht!) und gibt in den Ausschussdiskussionen dann immer an die Fachseite ab, anstatt selbst Verantwortung zu übernehmen, wie das andere Minister in anderen Ausschüssen tun. (Abg. Isabell Huber CDU: Ich habe Beispiele genannt!) Frau Huber, Sie sind in der CDU-Fraktion quasi der letzte Fan dieses Ministers und können ihm vielleicht einmal sagen, dass Sprechblasen und Worthülsen für die Digitalisierung nicht ausreichen. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Isabell Huber CDU: Sie können ja selbst mit ihm reden!) „Machen ist wie wollen, nur krasser.“ Das Problem ist aber, dass der Innenminister – diesen Eindruck habe ich – nicht will und das Erreichen von Digitalisierung mehr ist, als nur Förderbescheide für Breitbandvorhaben zu überreichen. Wir brauchen in unserem Land endlich den Befreiungsschlag von der Papierträgheit und eine Landesregierung, die dafür die Führung übernimmt, anstatt nur abzuwarten. Der Gesetzentwurf der AfD geht aber den falschen Weg. Er ist der Versuch, Sachkompetenz vorzugaukeln, (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) aber scheitert dann an der Realität. Digitalisierung kann man nicht verordnen, sondern man muss sie leben. Darum lehnen wir den Gesetzentwurf der AfD ab. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Daniel Lindenschmid. (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Guter Mann!)
Daniel Lindenschmid AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf, der aus unserer Sicht dringend notwendig ist, um die digitale Verwaltung in Baden-Württemberg auf ein zukunftsfestes Fundament zu stellen. Die vorgebrachte Kritik war häufig formalistisch oder allgemein gehalten, ohne sich mit dem Inhalt ernsthaft auseinanderzusetzen. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Haben Sie zugehört? – Gegenruf der Abg. Isabell Huber CDU: Ich glaube, nicht!) (Daniel Lindenschmid) Besonders deutlich zeigt dies eine Aussage der Abg. Huber, unser Entwurf enthalte keine konkreten Vorschläge, er sei also ideenlos. (Abg. Isabell Huber CDU: „Ideenlos“ habe ich nicht gesagt!) Liebe Kollegen, es ist nicht ideenlos, einen Vorschlag zu machen. Ideenlos ist es, wie es die Landesregierung und große Teile dieses Hauses seit über zehn Jahren versäumen, beim Thema Digitalisierung entscheidende Weichen zu stellen, (Beifall bei der AfD) und wie sie in der heutigen Debatte wieder x-fach alles an den Bund abschieben wollen, anstatt selbst tätig zu werden. Die Folgen sind deutlich: frustrierte Bürger, unzufriedene Unternehmen und ein Staat, dessen Handlungsfähigkeit zunehmend leidet. Ich will noch einmal erinnern: Alle Fraktionen haben in der ersten Lesung eingeräumt, dass das E-Government-Gesetz überarbeitet werden muss. Anstatt sich im Ausschuss aber konstruktiv am Entwurf zu beteiligen, verwirft man ihn mit dem Ergebnis, dass uns das digitale Steinzeitalter in den Behörden noch länger erhalten bleibt. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Hätten wir, die AfD-Fraktion, nicht die Initiative ergriffen, das E-Government-Gesetz ändern zu wollen, dann hätte unser Innenminister mit Sicherheit auch diese Legislatur verstreichen lassen. Wir sehen also: AfD wirkt. (Beifall bei der AfD) Kurios mutete auch die Kritik von Herrn Hoffmann an, der Prüfaufträge in einem Gesetz als schlechten Stil bezeichnete. Dabei sind solche Instrumente längst gängige Praxis, etwa im Digitalcheck, der in anderen Bundesländern längst gesetzlich verankert ist. Auch andere Punkte, die Herr Hoffmann heute aufgelistet hat, sind längst gesetzlich verankert, aber häufig noch nicht umgesetzt. Wir haben heute also wieder SPD-Sprechblasen ohne konkrete Anträge und Nutzen gesehen. Unser Vorschlag geht noch nicht einmal so weit, dass wir einen Rahmen definieren, in den sich Gesetzesinitiativen der Landesregierung unterordnen müssten. Er fordert lediglich, dass sich die Landesregierung mit bestehenden Reformempfehlungen des Nationalen Normenkontrollrats beschäftigt – mehr nicht. Einen schlechten Stil kann ich da beim besten Willen nicht erkennen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Warum brauchen wir dann ein Gesetz?) Was hingegen wirklich ein schlechter Stil ist: Die Landesregierung kann nicht einmal die Frage beantworten, nach welchen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, also Einsparung von Personal, Reduzierung von Durchlaufzeiten oder Abstimmungsschleifen, sie ihre Digitalisierungsprozesse optimiert, obwohl genau das im bestehenden E-Government-Gesetz unter § 9 Absatz 1 vorgesehen ist. Das Ergebnis: ständig steigende Haushaltsausgaben, mehr Personal, höhere IT-Kosten ohne klares Ziel oder Erfolgskontrolle. Digitalisierungsrendite? Fehlanzeige. riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Die Ausschussdebatte war daher ein politischer Offenbarungseid. Die dort offenbarten Defizite und Ausflüchte bestärken uns in unserem Kurs. Unser Gesetzentwurf war kein symbolischer Akt, sondern ein fachlich fundierter, praktikabler Reformvorschlag. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Huber?
Daniel Lindenschmid AfD
Dafür habe ich heute keine Zeit mehr. Im Ausschuss hatten wir ja genug Zeit, Frau Huber. Frau Sperling kündigte eine eigene Gesetzesnovelle an, in der u. a. geregelt werden soll, dass landesweite Onlinedienste verbindlich genutzt werden, damit nicht jede Kommune das Rad neu erfinden muss. Genau das sieht unser Gesetzentwurf bereits vor, Frau Sperling. (Zuruf der Abg. Swantje Sperling GRÜNE – Gegen- ruf des Abg. Sandro Scheer AfD: Können Sie das noch mal sagen?) In § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 11 der Neufassung normieren wir eine entsprechende Nutzungspflicht für Onlinedienste. Auch der von Ihnen geforderte Ausstieg aus der De-Mail ist Bestandteil unseres Entwurfs. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Ebenso greifen wir die Forderung auf, strukturell schwächere Kommunen beim Digitalisierungsausbau nicht zurückfallen zu lassen und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Hinter dem Reformansatz der räumlichen, fachlichen und funktionalen Bündelung, wie er in § 9 unseres Entwurfs konkretisiert wird, steckt genau dieser Gedanke. Darüber hinaus sprechen Sie sich für den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur aus. Auch hierzu liefern wir einen konkreten Vorschlag. In § 15 haben wir eine Verordnungsermächtigung für die Landesregierung vorgesehen, um zentrale Dienste verbindlich festzulegen. Liebe Kollegen, fällt Ihnen etwas auf? All das, was die Grünen fordern, findet sich bereits in unserem Gesetzentwurf. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Es ist schwer nachvollziehbar, warum man dennoch auf Zeit spielt, anstatt gemeinsam voranzugehen, nur weil der Vorschlag von der AfD kommt. (Beifall bei der AfD – Abg. Isabell Huber CDU: Stimmt überhaupt nicht!) Dabei wäre es längst an der Zeit, im Sinne der Bürger und Kommunen zu handeln. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Welche Finanzmit- tel haben Sie vorgesehen?) Bürger und Unternehmen erwarten keine parteipolitischen Rituale, sondern eine funktionierende Verwaltung. Deshalb fordern wir Sie auf: Überwinden Sie Ihre ideologischen Reflexe! Nehmen Sie den Reformbedarf ernst, und lassen Sie uns (Daniel Lindenschmid) gemeinsam dafür sorgen, dass digitale Verwaltung endlich Realität wird. Denn erfahrungsgemäß bringt es recht wenig, hier auf Innenminister Thomas Strobl zu warten, (Abg. Isabell Huber CDU: Auf Sie erst recht nicht!) bis er endlich mal in die Gänge kommt. (Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile jetzt Herrn Innenminister Thomas Strobl für die Landesregierung das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die heutige zweite Lesung des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion bietet die Möglichkeit, Ihnen die Sicht- und Herangehensweise der Landesregierung bei dem wichtigen Thema Verwaltungsdigitalisierung darzustellen und deutlich zu machen. Denn zu den offensichtlichen Mängeln des Gesetzentwurfs der AfD und dessen kontraproduktiven Wirkungen wurden ja bereits in der ersten Lesung und während der Ausschussberatung hinreichend Ausführungen gemacht. Der Gesetzentwurf der AfD ist einfach schlecht gemacht, handwerklich mangelhaft und deswegen abzulehnen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zurufe von der AfD: Ach! – Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Die Landesregierung freilich setzt bei der Verwaltungsdigitalisierung auf solide Grundlagen. Diese Regierung, diese Koalition handelt Stück für Stück. Unser Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes befindet sich derzeit in der Anhörung. Wie ich hier vor diesem Hohen Haus im Rahmen der Ersten Beratung ausgeführt habe, hat das Innenministerium diesen Gesetzentwurf am 8. Juli dem Ministerrat vorgelegt und am 9. Juli umgehend das Anhörungsverfahren eingeleitet. (Abg. Anton Baron AfD: Es braucht erst die AfD, da- mit Sie in die Gänge kommen!) Herr Abg. Lindenschmid, wenn Sie jetzt sagen: „AfD wirkt“, wir hätten das wegen der AfD gemacht, muss ich sagen: Einen gewissen Humor kann man Ihnen nicht absprechen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Rüdiger Klos AfD: Das ist doch schön! – Abg. Anton Baron AfD: Wir müssen Sie halt treiben!) So bedeutend sind Sie nun wirklich nicht. (Zurufe der Abg. Anton Baron und Carola Wolle AfD) Unser Gesetzentwurf schafft für wesentliche Themen gute Regelungen, die den Beteiligten wirklich nützen. So sollen – das ist angesprochen worden – durch die dort vorgesehene Verankerung des Once-Only-Prinzips die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ihre Daten nur ein Mal der Verwaltung geperiode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 ben müssen. Bei Inanspruchnahme digitalisierter Verwaltungsleistungen sollen diese automatisiert aus den Datenbeständen der Verwaltung abgerufen werden. Die rechtlichen Grundlagen werden wir dafür nun legen. Die technische Umsetzung erfolgt dann über das National-Once-Only-Technical-System, kurz NOOTS, die zentrale Infrastrukturkomponente von Bund und Ländern. Der Gesetzentwurf für die Zustimmung zum NOOTS-Staatsvertrag wurde gestern vom Ministerrat beschlossen. Und entsprechend dem Kabinettsbeschluss wird das Ganze nun in den Landtag eingebracht. Sie sehen: Wir gehen Schritt für Schritt voran, ein Rädchen greift in das andere, und wir bringen die Dinge zielgerichtet voran. Die Landesregierung hat die Verwaltungsdigitalisierung gesamthaft im Blick und gibt mit durchdachten Gesetzen den entsprechenden Rahmen vor. Andere, wie etwa die AfD, verlieren sich dagegen in Sprechblasen und Worthülsen, die dann zusammenhanglos in Gesetzesform gegossen werden. So macht man keine Politik, so funktioniert kein Staat. (Abg. Anton Baron AfD: Ach!) Meine Damen und Herren von der AfD, darin mögen sich auch unsere Haltungen unterscheiden: Die AfD hat kein Interesse an einem funktionierenden Staat. (Abg. Anton Baron AfD: Ach!) Denn Sie verachten diesen Staat. Deswegen beschäftigt sich auch der Verfassungsschutz mit Ihnen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Und das kommt vom zuständigen Minister! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Wolle von der AfD? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Nein. – Was leitet uns bei der Verwaltungsdigitalisierung? Konstruktive und zielorientierte Kooperation ist ein wichtiges Stichwort, wenn es um die Frage einer leistungsfähigen Verwaltung geht. Insbesondere die Kooperation auch mit der kommunalen Seite ist sehr wichtig. Ferner möchte ich noch sagen, dass Digitalisierung für uns auch nie ein Selbstzweck ist. Vielmehr soll sie ganz konkret den Menschen dienen und das Leben einfacher machen. Das gilt auch für das Thema „Künstliche Intelligenz“ und deren Einsatz mit der Verwaltung und für die Verwaltung. Was die KI betrifft, wird Baden-Württemberg im Übrigen als eines der ersten Länder in Deutschland in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren den vollständig automatisierten Erlass von Verwaltungsakten durch eine Erprobungsregel auf den Weg bringen. Davon wird dann auch das Thema KI mit umfasst sein. Jedenfalls gilt, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete: Die Digitalisierung der Verwaltung war, ist und bleibt eine wichtige Zukunftsaufgabe für Staat und Verwaltung. Die Lan- (Minister Thomas Strobl) desregierung wird hieran zusammen mit den Städten und Landkreisen unseres Landes weiterhin produktiv und lösungsorientiert arbeiten. Herr Kollege Hoffmann, i-Kfz ist ein voll durchdigitalisierter Prozess. (Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt doch nicht! Die meisten Fahrzeuge kann man so nicht abmelden! – Zuruf des Abg. Jonas Hoffmann SPD) – Gut, der Kraftfahrzeugschein wird dann schon noch durch das Kraftfahrt-Bundesamt zugeschickt. Aber die Bürgerinnen und Bürger können es voll digital machen, und es ist ein voll durchdigitalisierter Prozess. (Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt so nicht! Meine Güte!) Da gibt es das Blatt Papier nicht mehr. (Abg. Anton Baron AfD: Das Problem ist: Er macht es ja nicht selbst!) Es wurde gesagt, wir würden da in Baden-Württemberg gar nichts hinbekommen. In Baden-Württemberg ist das inzwischen in allen Zulassungsstellen – 35 Landkreise, neun Stadtkreise – Standard, und eine dreistellige Anzahl von Zulassungsstellen in der ganzen Republik hat unser System, das wir in Heilbronn entwickelt haben, übernommen. Also: Stück für Stück machen wir es. Wir reden nicht nur davon, sondern wir bringen es konkret in die Umsetzung. (Abg. Anton Baron AfD: Sie sollten es mal selbst ma- chen, dann sehen Sie, dass es falsch ist!) Ich freue mich auch darüber, dass sich das Digitalisierungsministerium in Berlin als ein guter Partner erweist. Herr Abg. Karrais, nachdem Sie im Bund über drei Jahre Verantwortung für dieses Thema getragen haben, (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Da sind wir wieder bei den Sprechblasen!) frage ich Sie: Was ist denn im Bereich der digitalen Identität vorangekommen? (Abg. Anton Baron AfD: Nichts! Diese Truppe ver- misst keiner!) „Digitalisierung First“ – Sprechblasen von der FDP en masse, Ergebnisse null nach drei Jahren Verantwortung in diesem Bereich. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der AfD –
Anton Baron AfD
Nichts auf die Reihe gebracht! – Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Schön, dass wir jetzt mit Karsten Wildberger einen Partner im Bund haben, mit dem wir die Dinge voranbringen können, die auch bundesweit vorangebracht werden müssen. Denn im Bereich der digitalen Identität macht es keinen Sinn, wenn einzelne Länder eine Lösung suchen. Das muss bundesweit, eigentlich europäisch gelöst werden. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Bloß nicht!) riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Nachdem Sie von der FDP drei Jahre bei der Digitalisierung wirklich vergeigt haben, freue ich mich jetzt darüber, dass mit Karsten Wildberger nun jemand in Berlin tätig ist, der die Dinge gut voranbringt und mit dem wir im Übrigen in einem exzellenten Austausch stehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wegen der hinlänglich und allseits bekannten und beschriebenen Mängel dieses Gesetzentwurfs der AfD ist zu konstatieren, dass dieser keinen Beitrag für eine gelingende Verwaltungsdigitalisierung leisten würde. (Abg. Anton Baron AfD: Ach! Immerhin haben wir Sie getrieben!) Deswegen ist die Ablehnung des AfD-Gesetzentwurfs die einzig richtige Konsequenz. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen jetzt in der Allgemeinen Aussprache, wie ich sehe, keine weiteren Wortmeldungen vor. Deshalb kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b - s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8871. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 17/9077, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – (Abg. Anton Baron AfD: Der ist hervorragend!) Ich sehe Einverständnis. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 17/8871 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit bereits erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften – Drucksache 17/8922 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/9078 Berichterstattung: Abg. Julia Goll Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich jetzt zunächst Frau Abg. Swantje Sperling für die Fraktion GRÜNE das Wort. Bitte sehr.
Swantje Sperling GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vereinbarkeit, Flexibilität, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vielfalt – wir verbessern heute diese zentralen Aspekte für die Kommunal- (Swantje Sperling) politik. Wenn sich die Gremien vor Ort in ihrer Hauptsatzung darauf einigen, digitale Sitzungen und Livestreams möglich zu machen, dann erleichtern sie damit das Ehrenamt jedes einzelnen Ratsmitglieds. Um ganz klar zu sein: Wir favorisieren die Teilnahme an Sitzungen in Präsenz. (Zuruf) Digitale Teilnahme ist kein Ersatz, sie ist eine Ergänzung, und sie hilft den Menschen, die sich kommunalpolitisch engagieren, dies in voller Flexibilität zu tun. Denn es ist ein ganz besonderes Ehrenamt, mit dem wir es hier zu tun haben, und es ist auch ganz zentral wichtig, dass sich dieses Ehrenamt wie die Welt weiterentwickelt. Diese Welt verlangt von uns Digitalisierung, sie verlangt von uns Flexibilität, und nun ist es möglich. Das sind auch genau die Rückmeldungen, die ich nach der ersten Lesung erhalten habe. Da haben mir junge Mütter, die im Gemeinderat sind, geschrieben und gesagt: „Klasse, jetzt kann ich an diesen Sitzungen teilnehmen, auch wenn mein Kind mal krank ist oder wenn meine Mutter auch krank ist.“ Man kann sich kümmern. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) – Ja, wenn der Vater vielleicht nicht da ist. – Wir haben übrigens auch das Problem, dass wir viel zu wenig alleinerziehende Frauen in unseren Gremien haben. Es wäre mal wichtig, dass die am meisten von Armut betroffene Gruppe besser repräsentiert wird. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Gabriele Rol- land SPD) Auch für die ist das ein Riesenerfolg. Das Thema Repräsentanz ist genau der Punkt. Damit schaffen wir eine weitere Möglichkeit. Es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass sich mehr Menschen dort beteiligen können, wo sie vor Ort Entscheidungen treffen, beispielsweise wenn es um die Öffnung und den Bau von Kitas geht. Liebe SPD, liebe FDP, ich verstehe die Kritik in Bezug auf mangelnde Abstimmungsmöglichkeiten bei nicht öffentlichen Sitzungen. Aber zwei der zentralen Punkte sind die Rechtssicherheit und auch die Verlässlichkeit. Wenn wir davon nicht zu hundert Prozent ausgehen können, dann ist es schwierig. Ich bin mir aber sicher: Wir machen jetzt einen sehr großen Schritt in Richtung digitaler Sitzungen, sodass wir in nicht allzu ferner Zeit, wenn es da eine Rechtssicherheit gibt, auch die entsprechenden Entscheidungen treffen werden, und das hoffentlich gemeinsam. Wir gehen jetzt wirklich einen ganz wichtigen Schritt in Sachen Vereinbarkeit, Flexibilität und Stärkung des Ehrenamts, und ich würde mich freuen, wenn wir diesen gemeinsam gehen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Ulli Hocken- berger CDU) Wenn es um Livestreams geht, dann reden wir hier über die Stärkung des Öffentlichkeitsprinzips. Es ist zentral wichtig, dass die kommunalen Entscheidungen transparent sind, die Menschen sie nachvollziehen können und das Angebot nieperiode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 derschwellig ist und Akzeptanz schafft. Menschen sind es inzwischen gewohnt, überall ihre Lieblingsserien zu streamen. Und ja, vielleicht ist der Weg in den Sitzungssaal des Rathauses für sie manchmal weit, und es ist vielleicht auch ein Weg dahin. Deswegen ist es gut, dass sie jetzt die Geschicke ihrer Kommune deutlich mitverfolgen können und genau wissen: Was wird bei mir vor Ort diskutiert? Das macht auch die Begeisterung für die Kommunalpolitik leichter. Denn genau da werden die Entscheidungen getroffen, die uns vor Ort bewegen. Ein weiterer wichtiger Punkt – ich habe das Thema Vielfalt angesprochen; wir hatten das Thema gerade auch schon – ist das Thema, dass der Gesetzentwurf es Menschen mit Schwerbehinderungen durch die Erstattung ihrer Aufwendungen einfacher macht und damit auch ihr Engagement stärkt. Das ist auch wieder ein zentraler Punkt für Vielfalt und Beteiligung. Das Thema Barrierefreiheit findet in unseren Kommunen statt. Kann ich meinen Marktplatz erreichen, gibt es dort Toiletten für mich? Das sind die Entscheidungen, die die Menschen vor Ort treffen und die für ihr Leben und ihren Lebensstil, wie sie in die Stadt oder in ihren Ort gehen und sich dort bewegen, ganz zentral wichtig sind. (Beifall bei den Grünen) Wir haben hier also etwas geschaffen, um auf der ersten Ebene unseres Staates teilzuhaben, teilzunehmen und mitzuwirken. Heute ist ein guter Tag für die Kommunalpolitik, und ich freue mich, wenn viele Kommunen diesen Weg mit uns gehen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Ulli Hocken- berger CDU)
Daniel Born
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen einen schönen guten Tag und rufe als nächsten Redner in der Debatte Herrn Abg. Ulli Hockenberger für die CDU-Fraktion auf.
Ulli Hockenberger CDU
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Damit wir vom Spirit her mit einem guten Move gleich in den richtigen Flow kommen, (Vereinzelt Heiterkeit) lassen Sie uns mit einem Zitat, welches ich dem Koalitionsvertrag entnommen habe, in diesen für die Kommunen wichtigen Tag hineingrooven. Zitat: Wir wollen dauerhafte ... gesetzliche Möglichkeiten schaffen, rechtssicher online und hybride Sitzungen ... durchzuführen ... Ferner haben wir dort vereinbart, dass wir die in § 37a der Gemeindeordnung bestehende rechtliche Regelungsunsicherheit abbauen. Wir erinnern uns mehr oder weniger gern. Ich hatte dazu in der ersten Lesung ebenso ausführlich wie umfassend und, wie ich meine, durchaus auch engagiert Stellung genommen und im Hause an dieser Stelle ein allseits heterogenes Begeisterungsniveau erzeugt. Das möchte ich nicht wiederholen. Nur (Ulli Hockenberger) so viel noch einmal: Für mich ist und bleibt Kommunalpolitik von Angesicht zu Angesicht und nicht von Kachel zu Kachel das Optimum. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Im Unterschied zur Kollegin Sperling habe ich durchaus differenzierte Rückmeldungen bekommen. Das sage ich nur der Vollständigkeit halber; sei’s drum. Damit bin ich an dieser Stelle für heute fertig. Allein aus Zeitgründen konnte ich in der letzten Lesung auf vier weitere wichtige Punkte nicht eingehen. Das möchte ich heute tun; sie haben es verdient. Der erste Punkt ist der Livestream. Wir schaffen damit erstmals eine rechtssichere Grundlage dafür, dass neben der Saalöffentlichkeit ein digitales Zusatzangebot gemacht wird und Mitbürgerinnen und Mitbürger die Sitzungen von zu Hause aus verfolgen können. Wir steigern die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungsprozessen. Da bin ich einig mit der Kollegin Sperling. Insbesondere ist wichtig, dass, wenn die Hauptsatzungsregelung dies vorsieht, ein einzelner Betroffener die Aufzeichnungen dieser Digitalsitzungen nicht mehr verhindern kann – im Unterschied zu bisher. Beim Thema „Landesinformationsfreiheitsgesetz versus Gemeindeordnung“ geht es darum, dass der Schutz von Beratungsunterlagen für nicht öffentliche Sitzungen für Gemeinden von herausragender Bedeutung ist. Diese Klarstellung war und ist dringend geboten, weil es Unsicherheiten über die Reichweite des Informationsanspruchs nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gab. Diese Regelung ist deswegen so besonders und so beeindruckend, weil sie Eingang in das Gesetz gefunden hat, obwohl dazu im Koalitionsvertrag nichts steht. Das ist ein eindrucksvoller Beweis unserer Handlungsfähigkeit in der Koalition, wenn wir uns im Ziel einig sind. Mut und Zuversicht werden uns auch bis zum Ende der Legislaturperiode wichtige Ratgeber sein, um verlässlich Gutes für unser Land zu schaffen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) – An dieser Stelle hatte ich „Applaus der Koalitionsfraktionen“ vermerkt. Daher also vielen Dank. (Heiterkeit der Abg. Swantje Sperling GRÜNE) Zur Spiegelbildlichkeit von Ausschüssen wird eine Konsequenz aus den bisherigen Urteilen von Verwaltungsgerichten und Verfassungsgerichten gezogen. Es wird klargestellt, dass die Besetzungen der kommunalen Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse verkleinernd widerspiegeln müssen, und bei wesentlichen Änderungen der Mehrheitsverhältnisse ist über die Zusammensetzung unverzüglich neu zu entscheiden. Die Ausschüsse müssen grundsätzlich das politische Meinungs- und Kräftespektrum im Gemeinderat widerspiegeln. Das Verfahren zur Ausschussbesetzung wird dadurch grundsätzlich nicht verändert; es erfolgt lediglich eine Klarstellung. Die Erstattung von Aufwendungen für Menschen mit Behinderungen ist eine Selbstverständlichkeit; das hatte Frau Kollegin Goll in der ersten Lesung schon erwähnt. riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Lassen Sie mich zum Schluss noch auf die Kritik der Opposition sowohl in der ersten Lesung als auch im Innenausschuss eingehen. Man hat von „Digitalisierung nach Kassenlage“ gesprochen. Das sehe ich nicht so. Da bin ich ganz bei meinem Innenminister. Warum sage ich das? Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen das Land hier nicht in der Pflicht, finanzielle Unterstützung zu leisten. Das wäre nur dann der Fall, wenn wir diese Aufgabe verpflichtend in die Gemeindeordnung, also in das Gesetz, hineingeschrieben hätten. Das haben wir im Unterschied zur Forderung des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“ nicht getan. Das spiegelt unseren großen Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung wider, und das ist auch so. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Zur Kritik hinsichtlich geheimer Abstimmungen und Wahlen bei zugeschalteten Ratsmitgliedern – es ist angesprochen worden – verweise ich auf die Bewertungen des Innenministeriums, die wir für heute teilen. Sie waren Gegenstand von Diskussionen – engagierten Diskussionen – im Innenausschuss; ich verweise auf den Ihnen vorliegenden Bericht der Berichterstatterin Kollegin Goll und die Beschlussempfehlung. Das Innenministerium hatte im Innenausschuss darauf hingewiesen, dass in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz in den Gemeindeordnungen sozusagen das Wahlrecht ausgeschlossen wird. Das ist in Ordnung. Ich habe aber ein bisschen herumgesurft, wie man das so macht. Ich möchte Ihnen deswegen den Hinweis auf § 40 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein geben. Dort heißt es: Wahlen durch ein elektronisches Abstimmungssystem sind zulässig, wenn ... sichergestellt ist, dass ... die Anforderungen an eine geheime Wahl ... eingehalten werden. Das ist doch ganz schön nah dran an der Forderung des Städtetags nach einer Öffnungsklausel. Aber lassen wir das für heute. Den Änderungsantrag der AfD lehnen wir ab. Der Gesetzesbegründung können Sie entnehmen, dass das Innenministerium ihn schon als abgeschrieben aus der bayerischen Gemeindeordnung gewürdigt hat. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. Wir sind gespannt, wie viele Kommunen unter den genannten Voraussetzungen davon Gebrauch machen werden, und freuen uns auf einen Bericht des Innenministeriums in der 18. Legislaturperiode. Ich selbst werde diesen Bericht dann mit großem Interesse in der Zeitung lesen (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wir schicken ihn dir zu!) und an Sie alle ganz fest denken und den heutigen Tag nicht vergessen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die SPD-Fraktion folgt Herr Abg. Klaus Ranger.
Klaus Ranger SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften. Wie schon in meiner ersten Rede – Kollege Hockenberger hat es gesagt – und in der Sitzung des Innenausschusses möchte ich ausdrücklich betonen, dass wir, die SPD-Fraktion, diesen Gesetzentwurf als einen wichtigen und überfälligen Schritt zur dauerhaften Öffnung der kommunalen Gremienarbeit für digitale und hybride Formate absolut begrüßen. Warum werden wir aber dem vorgelegten Entwurf trotzdem nicht zustimmen können? Der erste gewichtige Kritikpunkt: Digital zugeschaltete Gremienmitglieder sollen bei geheimen Wahlen nicht mitentscheiden dürfen. In diesem Fall hat die Landesregierung im Ausschuss erklärt, man habe sich mit anderen Bundesländern abgestimmt und sehe rechtliche Probleme. Ich finde es interessant, dass sich die Regierung immer dann mit anderen Bundesländern abstimmen kann, wenn sie etwas nicht möchte. (Heiterkeit der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Der Kollege Hockenberger hat gerade ein positives Beispiel genannt. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: So bin ich halt!) Warum nehmen wir nicht dieses als Vorbild? Das halten wir, wie ebenfalls schon ausgeführt, für überholt. Längst gibt es sichere, manipulationsresistente Onlineabstimmungssysteme, die die Anonymität sogar besser als die klassische Zettelwahl im Sitzungssaal gewährleisten können. Wenn alle Ratsmitglieder, egal, ob im Sitzungssaal oder zu Hause vor dem Bildschirm, dasselbe System nutzen, ist die Anonymität für alle gewährleistet. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Wer digitale Teilhabe will, darf sie nicht in entscheidenden Momenten ausbremsen, sonst haben wir wieder eine Zweiklassengesellschaft, und das kann nicht unser Ansinnen sein. Unser zweiter Kritikpunkt betrifft natürlich die Finanzierung. Wenn wir den Kommunen neue Möglichkeiten eröffnen, dann sollten wir sie bei der Finanzierung nicht im Regen stehen lassen. (Beifall der Abg. Rudi Fischer und Julia Goll FDP/ DVP) Nur zu sagen, das sei ein Angebot, das die Kommunen umsetzen können, aber nicht müssen, führt auch wieder zu einer Zweiklassengesellschaft. Voraussichtlich werden die großen Städte bis hinunter zu den Großen Kreisstädten dieses Angebot auch auf Druck aus dem Rat umsetzen. Die kleinen Kommunen, vor allem die mit unter 10 000 Einwohnern, werden diese Investitionen im Moment einfach nicht stemmen können. Eine Evaluation in zwei Jahren – Kollege Hockenberger hat es auch erwähnt – wird diese Vermutung sicherlich bestätigen. Auch ich bin darauf gespannt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der CDU, ich frage mich, wie Sie dieses Gesetz, das Sie in dieser Form periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 beschließen wollen, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Land als positiv verkaufen wollen. Sie übermitteln eine frohe Botschaft, kommen aber mit leeren Händen an. Das wird bei der derzeitigen Haushaltssituation garantiert keine Freude auslösen. Frohe Botschaften reichen heutzutage nicht mehr aus. Frau Kollegin Sperling, was würde dazu wohl Bürgermeister Bordon aus Ilsfeld zu Ihnen sagen, wenn Sie ihn wieder besuchen? Meine Damen und Herren aus den Regierungsfraktionen, dieser Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Wenn aber die neuen Möglichkeiten daran scheitern, dass das Land den Kommunen keine ausreichenden finanziellen Mittel bereitstellt, dann wird dieses Gesetz zur digitalen Luftnummer. Wenn digitale Teilhabe bei geheimen Wahlen endet, dann ist das kein Fortschritt, sondern eine Enttäuschung und unnötige Hürde für vor Ort engagierte Bürgerinnen und Bürger. Sie haben es in der Hand, dieses Gesetz mit kleinen Änderungen noch ins Positive zu wenden. Wir werden das weitere Verfahren daher konstruktiv begleiten, aber auch weiterhin klar benennen, wo die Landesregierung hinter den Ansprüchen einer modernen, gerechten und digitalen Kommunalpolitik zurückbleibt. Ohne diese Änderungen werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Frau Abg. Julia Goll.
Julia Goll FDP
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der jetzige Gesetzentwurf ist nicht sonderlich spektakulär – wir haben uns ja schon einmal darüber unterhalten –, allerdings enthält er tatsächlich überfällige Regelungen. Das haben die Kolleginnen und Kollegen schon ausgeführt. Wir werden – das darf ich vorwegnehmen – dem Gesetzentwurf zustimmen, auch wenn wir uns im Ergebnis doch mehr gewünscht hätten. Aber was nicht ist, kann ja noch werden und dann vielleicht irgendwann einmal nachgebessert werden. Das Streamen von Sitzungen kommunaler Gremien jetzt im Gesetz als Möglichkeit vorzusehen, ist wirklich wichtig. Denn schon bislang hat man landauf, landab überlegt, ob das möglich oder nicht möglich ist. Die Kommunen haben das unterschiedlich gehandhabt. An manchen Stellen war man großzügiger und hat gesagt: „Doch, das geht“, an anderen Stellen war man sehr vorsichtig – vielleicht auch verständlicherweise – und hat gesagt: „Nein, das geht nicht, das ist nicht rechtssicher.“ Deshalb: Wenn das jetzt möglich gemacht und den Kommunen eröffnet wird, ist das zu begrüßen. (Beifall bei der FDP/DVP) Das Weitere ist die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an den Sitzungen kommunaler Gremien. Auch das musste jetzt endlich rechtssicher geklärt werden. Denn auch die Regelung, die nach der – ich sage mal so – Corona-Notregelung in der Gemeindeordnung übrig geblieben ist, dass eine digitale Sitzung für die Beratung von Gegenständen einfacher Art mög- (Julia Goll) lich ist, hat landauf, landab zu vielen Diskussionen darüber geführt, was einfach und was nicht einfach ist. Ich denke – so habe ich es mitbekommen –, alle haben es sich da sicher und einfach gemacht und gesagt: „Nichts ist einfach, das Leben ist kompliziert, und deshalb nehmen wir diese Möglichkeit nicht in Anspruch.“ Auch hier ist es wirklich gut, dass das nun endlich geregelt wird. Es bleiben zwei Punkte offen, zu denen dann leider auch die Behandlung im Ausschuss nichts gebracht hat, einfach gar nichts gebracht hat. Diese Ausschussrunde hätte man sich deshalb sparen können. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das stimmt aber nicht!) Das ist zum einen die Möglichkeit von Wahlen bei digitaler Teilnahme. Da beschränkt man sich darauf – der Kollege hat das auch bemängelt; ich muss mich dieser Kritik anschließen –, zu sagen: Es gibt noch kein rechtssicheres System. Wir beide haben da anderslautende Hinweise: Es gibt solche Systeme. Vor allem ist auch die Antwort auf die Frage offengeblieben, inwieweit sich die Landesregierung, das Innenministerium überhaupt bemüht, solche rechtssicheren Möglichkeiten zu finden, zu identifizieren, sich möglicherweise auch an der Forschung, was möglich ist, zu beteiligen. Ich meine, einfach zu sagen: „Da haben wir noch nichts, und wir warten jetzt mal darauf, dass andere so etwas entwickeln“, ist für ein Bundesland wie Baden-Württemberg doch ein bisschen zu wenig. Wer eigentlich, wenn nicht Baden-Württemberg? Da hätten wir uns, wie gesagt, doch mehr gewünscht. Schließlich die Kostenfrage. Wir alle sind uns einig, gerade die, die selbst digital tätig sind – und wenn Sie so an Ihre Sitzungs- und Ratssäle denken, wie denn da eine digitale Sitzungsteilnahme technisch umsetzbar wäre –: Das wird richtig teuer, das wird richtig Geld kosten. Herr Kollege Hockenberger, das ist natürlich ein bisschen tricky, was Sie da machen, zu sagen: „Wir führen keine Pflicht für die Ermöglichung einer digitalen Sitzungsteilnahme ein, (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das ist kommunale Selbstverwaltung!) und deshalb ist es“ – genau – „eine rein kommunale Angelegenheit.“ An dieser Stelle die kommunale Selbstverwaltung so zu betonen, ist, wie gesagt, (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das ist meine DNA! – Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) ein bisschen trickreich. Jetzt heißt es vonseiten der Landesregierung immer so schön: Land und Kommune gehen Hand in Hand. Das ist wirklich sehr schön, das sind schöne Worte. Ich würde mir als selbst kommunalpolitisch Aktive wirklich wünschen, dass das Land hier im wahrsten Sinn des Wortes die Hand in Richtung der Kommunen ausstreckt, und in dieser Hand soll bitte auch Geld sein. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025
Daniel Born
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Sandro Scheer.
Sandro Scheer AfD
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Minister Strobl, zu sagen, wir würden den Staat verachten, dafür sollten Sie sich schämen. Ich war 16 Jahre Offizier bei der Bundeswehr auf verschiedensten Kontinenten. Ich verachte diesen Staat nicht. Wer so etwas völlig unreflektiert hier im Hohen Hause sagt, muss sich fragen, ob er noch richtig auf dem Platz eines Ministers ist. Das einmal vorab. (Beifall bei der AfD – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Jetzt zur Sache!) – Aber es musste mal raus. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Jetzt aber zur Sache! Lassen Sie sich Zeit!) Ganz grundsätzlich sind wir bei dem Ziel, die Wahrnehmung eines kommunalen Ehrenamts zu erleichtern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, dabei, natürlich auch in Sachen Transparenz. Allerdings meinen wir mit Transparenz keine geschwärzten Seiten wie Ihr Herr Spahn und Frau Warken. Das meinen wir mit Transparenz nicht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das hier ist der Landtag in Stutt- gart!) Wir sind für vernünftige Anträge und mussten das vorliegende Gesetz mit etwas anderen Augen betrachten, als im „Staatsanzeiger“ vor wenigen Tagen zu lesen war, dass praktisch nur die Grünen die treibende Kraft hinter dem Gesetz waren und die CDU offenbar ihre ablehnende Haltung nicht einmal hintangestellt hat. Danach konnte oder wollte sie nicht einmal die kleinsten Änderungen durchsetzen. Der Schatten, den wir schon in der Ersten Beratung auf dieses Vorhaben fallen sahen, hat sich nach der Diskussion im Innenausschuss weiter verdunkelt. Auch Gespräche mit amtierenden Gemeinderäten haben in der Zwischenzeit Zweifel an der Sinnhaftigkeit vieler Detailregelungen, die darin enthalten sind, verstärkt. Grob gesagt führt das Gesetz zwei grundlegende und einschneidende Neuerungen ein. Sie bringen eine völlige Abkehr von zwei Grundsätzen für Gemeinderat und Kreistag, wie sie seit Beginn der Bundesrepublik – wahrscheinlich auch vorher schon – bestanden und sich auch bewährt haben, nämlich vom Grundsatz der Präsenzsitzung und vom Grundsatz der Saalöffentlichkeit. Kommunale Gremien haben ihre eigene Dynamik. Sie sind geprägt von einer ungezwungenen und spontanen Debattenkultur, von unbefangener Diskussion wie auch häufig von persönlichem Streit, sowohl untereinander als auch mit dem Vorsitzenden. Es besteht die erhebliche Gefahr, dass all diese Merkmale einer lebendigen Demokratie verschwinden werden und Gemeinderäte befürchten müssen, demnächst von der „heute-show“ mit Dreck beworfen zu werden oder sich auch auf Social-Media-Videos des politischen Gegners wiederzufinden – in möglichst lächerlicher und unvorteilhafter Pose. Wir befürchten einen schleichenden Übergang zu leblosen, langweiligen und politisch korrekten Sitzungen aus Angst vor öffentlicher Vorführung. (Sandro Scheer) (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Die Macht der Bilder ist groß, größer als der Mut der meisten in den Gemeinderäten und Kreisräten. (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Unterschätzen Sie die Kommunalen nie!) Nicht weniger bedenklich finden wir inzwischen die völlig voraussetzungslose Teilnahme an den Gremiensitzungen per Zuschaltung. Wir sehen durchaus und begrüßen, dass keine Kommune diese Neuerungen einführen muss und eine Rückänderung der Hauptsatzung auch möglich wäre. Dennoch hat sich die Präsenzsitzung seit Jahrzehnten bewährt und sollte Leitbild bleiben, wenngleich moderne Medien und ein veränderter gesellschaftlicher Rahmen durchaus Erweiterungen ermöglichen und sogar verlangen. Dieser Gesetzentwurf schießt aber über das Ziel hinaus. Er stellt Öffentlichkeit und angebliche Vereinbarkeit des Ehrenamts über alles andere. Er ist im wahrsten Sinn des Wortes extrem wie seine Befürworter. (Lachen der Abg. Swantje Sperling GRÜNE) Ein lapidarer Satz in der Begründung will auch jeden Rückweg und jeden Kompromiss versperren. Er lautet: Eine ... abweichende Hauptsatzungsregelung, welche die digitale Zuschaltung im Einzelfall von Voraussetzungen abhängig macht, ist nicht möglich. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: So steht es drin!) Einfach einmal frech behaupten und nicht in Verlegenheit kommen. Eine Recherche in den Gemeindeordnungen zeigt das Gegenteil. In Bayern gab es dazu durchaus Regelungen. Um das Rad nicht neu zu erfinden, haben wir diese Vorschläge in einem Änderungsantrag aufgegriffen und ihn zur Abstimmung gestellt. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Stimmen Sie dem zu?) In Ihrem Digitalwahn haben Sie das natürlich abgelehnt. Ideologie verträgt keine Kompromisse. Die Fachverbände haben sich die Finger wund geschrieben, und fast alle haben Änderungen in den umstrittenen Punkten verlangt, sind aber auf Granit gestoßen. Wie immer wurden die Fachleute, die es am besten wissen, übergangen. Sehen Sie nicht, dass gerade diese wichtigen Punkte, die ich – und nicht nur ich – aufzähle, dazu führen können, dass viele Kommunen ihre Hauptsatzung nicht ändern? Das ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache. Wir prophezeien mal, dass nur eine Minderheit der Kommunen Ihre kommunale Revolution umsetzen wird. Je weniger, desto besser ist es wahrscheinlich.
Daniel Born
Bitte kommen Sie zum Schluss.
Sandro Scheer AfD
Stimmen Sie bitte unserem Änderungsantrag zu. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Besten Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das politische Geschehen auf der kommunalen Ebene wird zu einem ganz erheblichen Teil von Personen getragen, die sich mit großer Leidenschaft ehrenamtlich für ihre örtliche Gemeinschaft einsetzen. Die Kommunalpolitik ist das Fundament unserer Demokratie. Deswegen auch an dieser Stelle ein Dank an Tausende ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in unserem Land für ihren Dienst an der Demokratie, den sie Tag für Tag leisten. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP und der AfD) Freilich, diese Ehrenamtlichen müssen dieses für unser Gemeinwesen so unverzichtbare Element und dieses Engagement auch mit ihren familiären und beruflichen Verpflichtungen in Einklang bringen können. Deswegen haben sie nicht nur unseren Dank, sondern auch unsere tatsächliche Unterstützung verdient. Genau deswegen machen wir dieses Gesetz: um erstens für Entlastung der Ehrenamtlichen zu sorgen und zweitens die Kommunalpolitik einen großen Schritt in die digitale Welt, in die digitale Zukunft zu bringen. Wir wollen den Gemeinden die Möglichkeit geben, ehrenamtliche Gremienmitglieder digital an entsprechenden Sitzungen teilnehmen zu lassen. Wohlgemerkt: Wir räumen ihnen die Möglichkeit ein. Die Entscheidung wird vor Ort getroffen. Niemand muss, jeder kann. Das ist unser Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Durch diese digitalen Sitzungen kann die Attraktivität des Engagements im kommunalen Ehrenamt erhöht werden. Dort, wo man das anders sieht – um den Vorsitzenden des Innenausschusses zu zitieren, (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Oh!) dass Kommunalpolitik am besten „von Angesicht zu Angesicht“ stattfindet –, kann man das auch weiterhin genau so machen, wenn man das so machen möchte. Diese Erleichterung der digitalen Sitzungsteilnahme soll selbstverständlich auch in den Landkreisen sowie in weiteren kommunalen Gremien möglich sein. Lassen Sie mich gern auf einige – erfreulicherweise waren es sehr wenige – Kritikpunkte eingehen, die gegen die Möglichkeit einer digitalen Sitzungsteilnahme vorgebracht wurden. Im Rahmen der Aussprache vor zwei Wochen hier an dieser Stelle ist bemängelt worden, nach der Konzeption des vorliegenden Entwurfs seien Abstimmungen der digital zugeschalteten Gremienmitglieder nicht möglich. In der Presse war dann sogar der Unsinn zu lesen, es gäbe ein Verbot der digitalen Abstimmung. (Heiterkeit des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE –
Andreas Schwarz GRÜNE
Ja!) (Minister Thomas Strobl) Das will ich hier einfach richtigstellen. Das ist schlicht falsch. Nun, da es der FDP/DVP bekanntermaßen nicht um die Sache geht, (Oh-Rufe von der FDP/DVP – Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Julia Goll FDP/DVP: Bla, bla! – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/ DVP) ist das nicht so relevant. Aber dass Sie so falsche Aussagen in die Welt setzen, finde ich ein Stück weit verantwortungslos und stelle das hiermit richtig. Selbstverständlich gelten die digital an der Sitzung Teilnehmenden als anwesend und haben daher grundsätzlich auch ein vollwertiges Teilnahmerecht im Sinne von Antrags-, Rede- und Stimmrecht. Also noch einmal, damit alle Zweifel beseitigt sind: Selbstverständlich sind digitale Abstimmungen rechtsgültig möglich. Lediglich an Wahlen – der Unterschied zwischen Abstimmungen und Wahlen dürfte hinreichend bekannt sein – dürfen zugeschaltete Gremienmitglieder nicht teilnehmen. Denn das ist aus unserer Sicht bis heute nicht rechtssicher umzusetzen. Im Falle einer geheimen Wahl erfordern die von der Rechtsprechung – namentlich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – entwickelten Grundsätze, dass die Erkennbarkeit und Rekonstruierbarkeit der Wahlentscheidung gewährleistet werden können. Es muss auch gewährleistet sein, dass jedes Ratsmitglied unbeobachtet seine Stimme abgeben kann, sodass das Wahlverhalten auch nach der Stimmabgabe geheim bleibt. Ich möchte Ihnen sagen – das dürfen Sie natürlich kritisieren –: Beim Thema Wahlen bin ich kompromisslos. Rechtssicherheit steht hier an erster Stelle und ist oberstes Gebot. Selbstverständlich – da können Sie versichert sein – werden wir auch bei dieser Frage technische Entwicklungen beobachten, diese in den Blick nehmen und gegebenenfalls daran mitwirken. Falls sich in Zukunft entsprechende rechtssichere Möglichkeiten ergeben, werden wir diese sorgfältig – sorgfältig! – prüfen. Ich bin gern dabei, dass wir bei der Digitalisierung mutig voranschreiten. Ich freue mich darüber, dass Baden-Württemberg in vielen Bereichen die Avantgarde ist. Beim Thema Wahlen sind für mich die Rechtssicherheit und das hohe Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger hierin setzen, das erste Gebot. Bei Wahlen mache ich keine Experimente. Dann wurde noch kritisiert, dass es Risiken im Zusammenhang mit der Geheimhaltung von Sitzungsinhalten geben könnte. Dieser Punkt ist bei der Vorbereitung des Gesetzes gesehen und berücksichtigt worden. Die Verschwiegenheitspflicht der Gemeinderäte umfasst auch und gerade im Falle einer digitalen Sitzungsteilnahme die Pflicht, sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis vom Inhalt der Sitzung erlangen. Alles in allem hat es mich gefreut, dass der Gesetzentwurf auf positive Resonanz gestoßen ist, und zwar sowohl bei den kommunalen Verbänden als auch mehrheitlich bei den Fraktionen hier im Landtag. Es ist noch einmal die Kostenerstattung angesprochen worden. Herr Kollege Ranger, ich möchte Ihnen erstens sagen: Es liegt ein Stück weit in der kommunalen Selbstverwaltung, auch im finanziellen Bereich Prioritäten zu setzen. Ich möchriode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 te Ihnen zweitens sagen, dass wir uns in der Landesregierung intensiv damit beschäftigen, wie wir die prekäre finanzielle Lage der Kommunen insgesamt stabilisieren können. Deswegen bin ich dem Landtag von Baden-Württemberg, namentlich den Koalitionsfraktionen, dankbar, dass wir das aktuell und in der Vergangenheit mit einem dreistelligen Millionenbetrag gemacht haben. Dieser Prozess findet in diesem Augenblick weiter statt. Die Lage der Kommunen ist prekär. Deswegen werde ich mit dem Finanzminister noch vor den Sommerferien erneut mit den kommunalen Landesverbänden darüber beraten, wie wir die Kommunen unterstützen können. Sie wissen – das war ein Vorschlag von mir –, dass wir eine ganze Reihe von Zahlungen an die Kommunen zeitlich vorgezogen haben, um den Kommunen Liquidität zu geben. (Abg. Nicolas Fink SPD: Riesenwurf!) Das hat ihnen auch Liquidität gegeben. (Abg. Klaus Ranger SPD: Mehr aber auch nicht!) Niemand hat behauptet, dass damit alle Probleme gelöst wären. Aber im Unterschied zu Ihnen, im Unterschied zu anderen Ländern und im Unterschied zu der Art und Weise, wie auch die alte Bundesregierung unter einem FDP-Finanzminister (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Oh Gott! Immer diese al- te Leier! Das ist langweilig!) die Kommunen hat im Regen stehen lassen, bin ich sehr froh, dass die neue Bundesregierung, insbesondere bei der Gestaltung des Investitionsboosters, die Kommunen nicht hat im Regen stehen lassen, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Wer ist der Finanzmi- nister?) sondern den Kommunen nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt“ die Steuerausfälle erstattet. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Aha!) Dass wir einen kommunalfreundlicheren Umgang – – Ja, ja, das ist so. (Abg. Emil Sänze AfD: Sie sind doch im Bundesrat!) Nein, nein. Es gilt wieder das Motto: Wer bestellt, bezahlt. Das muss man einfach auch mal sagen. Wir jammern auch gern mal über den Bund, besonders dann, wenn es um Geld geht. Aber bei den Themen Investitionsbooster und „Ersatz der Steuerausfälle, der Einnahmeausfälle“ hat sich die Bundesregierung gegenüber den Kommunen wirklich sehr fair verhalten. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Wenn das so ist, dann sollte man das auch so feststellen, (Glocke des Präsidenten) vor allem, weil es in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen ist. (Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)
Daniel Born
Herr Minister, es haben sich Anmeldungen für Zwischenfragen ergeben, (Heiterkeit des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) einmal von Herrn Abg. Fink aus der SPD-Fraktion. Gestatten Sie diese Zwischenfrage? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Wir haben das ja ausführlich diskutiert. Deswegen würde ich einfach gern zum Ende kommen. (Lachen der Abg. Julia Goll FDP/DVP)
Daniel Born
Nicht. – Und dann von Herrn Abg. Professor Dr. Schweickert aus der FDP/DVP-Fraktion. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Das mache ich auch nicht.
Daniel Born
Ebenfalls nicht, okay. Vielen Dank. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Ich würde gern noch zu einem weiteren Thema sprechen, weil wir auch hier den Kommunen einfach eine neue Möglichkeit geben, nämlich durch die Regelung, dass kommunale Gremien ihre Sitzungen in Ton und Bild aufzeichnen und z. B. als Livestream dann auch veröffentlichen können. Also: Die Gemeinderatssitzungen können jetzt weltweit in das Netz gestellt werden, live und in Farbe. Und auch hier gilt: wer das möchte. Wer es nicht möchte, praktiziert es so, wie er es bisher gemacht hat. Diejenigen, die aber aus Transparenzgründen oder aus welchen Gründen auch immer der Auffassung sind, dass sie ihre Gemeinderatssitzung in die Weltöffentlichkeit streamen möchten, können das jetzt auf dieser gesetzlichen Grundlage tun. Auch der geplante Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen schwerbehinderter Menschen, die ihnen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, sowie der Ausschluss des Zugriffs auf die Beratungsunterlagen nicht öffentlicher Gemeinderatssitzungen haben Zustimmung gefunden. Sowohl die Reaktionen vor zwei Wochen hier an dieser Stelle als auch in der letzten Sitzung des Innenausschusses in der letzten Woche waren jedenfalls ganz überwiegend von einer positiven Grundhaltung geprägt. Dafür bedanke ich mich. Diese weit überwiegende Zustimmung, welche das Gesetzgebungsvorhaben bislang erfahren hat, nehmen wir erfreut zur Kenntnis. Denn durch die geplanten Änderungen ebnen wir der Tätigkeit der Mitglieder kommunaler Gremien den Weg in die digitale Zukunft und erleichtern den Ehrenamtlichen nicht nur durch Worte, sondern durch Taten ihr Geschäft. Deswegen lade ich Sie herzlich ein, nun den letzten Schritt mitzugehen und in dieser zweiten Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Daniel Born
Da ich keine weiteren Wortmeldungen sehe, kommen wir in der Zweiten Beratung direkt zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8922. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempperiode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 fehlung des Innenausschusses, Drucksache 17/9078. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung der Gemeindeordnung mit den Nummern 1 bis 13. Hierzu liegt Ziffer 1 des Änderungsantrags der AfD-Fraktion, Drucksache 17/9136, vor. Wer stimmt Ziffer 1 des Änderungsantrags der AfD-Fraktion zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 1 des Änderungsantrags mehrheitlich abgelehnt. Nun frage ich: Wer stimmt Artikel 1 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt worden. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung der Landkreisordnung mit den Nummern 1 bis 9. Hierzu liegt Ziffer 2 des Änderungsantrags der AfD-Fraktion, Drucksache 17/9136, vor. Wer stimmt Ziffer 2 des Änderungsantrags zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der AfD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt worden. Nun frage ich: Wer stimmt Artikel 2 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt worden. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit mit den Nummern 1 und 2. Wer stimmt Artikel 3 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt worden. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart mit den Nummern 1 und 2. Wer stimmt Artikel 4 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt worden. Ich rufe auf Artikel 5 Änderung des Kommunalwahlgesetzes mit den Nummern 1 und 2. Wer stimmt Artikel 5 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist mehrheitlich zugestimmt worden. (Stellv. Präsident Daniel Born) Ich rufe auf Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften Wer stimmt Artikel 6 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Artikel 6 wurde mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 7 Änderung des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 3. Wer stimmt Artikel 7 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Artikel 7 wurde mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 8 Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes mit den Nummern 1 bis 3. Wer stimmt Artikel 8 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Artikel 8 wurde mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 9 Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg Wer stimmt Artikel 9 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Artikel 9 wurde mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 10 Änderung des Landesplanungsgesetzes mit den Nummern 1 bis 3. Wer stimmt Artikel 10 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Artikel 10 wurde mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 11 Änderung der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung Wer stimmt Artikel 11 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Artikel 11 wurde mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 12 Inkrafttreten Wer stimmt Artikel 12 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Artikel 12 wurde mehrheitlich zugestimmt. riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 16. Juli 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Enthaltungen? – Das Gesetz wurde mehrheitlich beschlossen. Punkt 4 der Tagesordnung ist damit erledigt. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg und des Beteiligungsfondsgesetzes Baden-Württemberg – Drucksache 17/8972 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/9050 Berichterstattung: Abg. Nicolas Fink Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung auf die Aussprache verzichtet wird. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung direkt zur A b - s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8972. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 17/9050. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns mitten in der Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich darf daher um etwas Ruhe bitten. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 9. Wer stimmt Artikel 1 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 wurde einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Beteiligungsfondsgesetzes Baden-Württemberg Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 wurde einstimmig zugestimmt. (Stellv. Präsident Daniel Born) Ich rufe auf Artikel 3 Inkrafttreten Wer stimmt Artikel 3 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 wurde einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 16. Juli 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg und des Beteiligungsfondsgesetzes Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt. Punkt 5 der Tagesordnung ist erledigt. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen – Förderprogramme der Landesregierung – Drucksache 17/4337 Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erhält die antragstellende FDP/ DVP-Fraktion. Für diese spricht Herr Abg. Nikolai Reith.
Nikolai Reith FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieter Salomon, Vorsitzender des Normenkontrollrats, sagte im Interview mit dem „Staatsanzeiger“ am 24. April 2025 auf die Frage, ob er beim Förderwildwuchs in Baden-Württemberg Handlungsbedarf sehe – Zitat –: Das wäre sicher ein Handlungsfeld, das man jetzt schnell angehen müsste. Es gibt schon von den ehemaligen Mitgliedern des Normenkontrollrats sehr gute Vorschläge, wie man die Förderprogramme vereinfachen könnte. Man könnte sogar so weit gehen wie das Land Sachsen, das tatsächlich alle Programme an einer Stelle zentral bündelt, um das Verfahren zu vereinfachen. Und alles beginnt natürlich mit einer digitalen Antragsmöglichkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Die FAZ schreibt in ihrer Ausgabe am 20. Mai 2025: Für Gründer und wachstumsorientierte Unternehmer gibt es jede Menge Förderprogramme. Welches passt, ist nicht einfach herauszufinden. „Die Förderlandschaft wird immer kleinteiliger“, sagt Guy Selbherr, der Vorstandschef periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken. ... Es gebe oftmals einen hohen bürokratischen Aufwand bei der Abstimmung. Deshalb mahnt Selbherr dringend eine bessere Zusammenarbeit der Anbieter und einen Ausbau von entsprechenden digitalen Plattformen an. Wenn Herr Selbherr von einer „kleinteiligen Förderlandschaft“ spricht, dann ist das nichts anderes als eine freundliche Beschreibung für: Unsere Förderlandschaft ist viel zu unübersichtlich. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Das sind nur zwei prominente Beispiele, liebe Kolleginnen und Kollegen, in denen der Förderwildwuchs dieser Landesregierung kritisch beäugt wird. Besonders auffällig: Die Landesregierung scheint dabei selbst den Überblick zu verlieren. Sie gibt auf Anfrage selbst 292 Programme an, der Normenkontrollrat zählt dagegen 414 Programme. Systematik und einheitliche Prozesse: Fehlanzeige. Das lässt der dieser Debatte zugrunde liegende Antrag klar erkennen. Die Ministerien dieser Regierung handeln offensichtlich nach dem Credo: Jeder macht, was er will, und alle machen mit. Doch keiner spricht mit dem anderen. Auch die Digitalisierung ist im Förderwesen des Landes noch lange nicht angekommen. Nur 28 Programme des Landes, ausgehend von zwischen 300 und 400 Programmen – hierzu gibt es ja unterschiedliche Zahlen –, sind komplett und medienbruchfrei digitalisiert. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) Das ist ein Zustand, den wir ändern müssen. Wir hatten heute Morgen schon eine Debatte zur Digitalisierung. Hier wird deutlich: Wir sind noch lange nicht angekommen. Wir sind nicht einmal am Beginn eines erfolgreichen Weges. Hier müssen wir aktiv werden. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Für mich kommt erschwerend hinzu – das schwächt unseren Wirtschaftsstandort zusätzlich –: Andere Bundesländer reagieren und handeln. Die Landesregierung hier in Baden-Württemberg – ich weiß nicht, was sie macht; sie ist gerade nicht da – schläft. Sie hört aber zumindest nicht zu. (Heiterkeit bei der FDP/DVP – Beifall des Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP)
Daniel Born
Herr Abgeordneter.
Nikolai Reith FDP
Entschuldigung!
Daniel Born
Ich weise darauf hin, dass uns dankenswerterweise auch Menschen am Livestream folgen. Da sind jetzt im Moment nur Sie hier im Bild. Die Regierung ist hier im Parlament anwesend und stellt sich der Debatte.
Nikolai Reith FDP
Sie haben recht; aus dem Augenwinkel habe ich nur die vordere Reihe gesehen. (Abg. Willi Stächele CDU: Die Regierung ist immer hellwach, Kollege!) (Nikolai Reith) Ich bitte, das zu entschuldigen. Die Frau Staatssekretärin schläft nicht. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)
Daniel Born
Deshalb habe ich den Blick aus Ihrem Augenwinkel ergänzt.
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das ist ja fast in ho- möopathischer Dosis! – Abg. Jochen Haußmann FDP/ DVP: Überschaubare Anwesenheit!) Um auf die Frage „Wer macht es besser als wir?“ zurückzukommen: Sachsen beispielsweise hat schon 2018, also vor sieben Jahren, eine Förderkommission I eingerichtet. 2021 folgte eine Förderkommission II. Bayern hat 2022 das Projekt FA-ZID „Fördermodernisierung von Antrag bis Zahlung – integriert und digital“ gestartet mit jetzt schon zahlreichen positiven Ergebnissen. Beispielsweise gibt es dort das EfA-Programm „Förderfinder“, eine digitale und standardisierte Förderdatenbank, die noch weiter zu einer umfassenden Plattform ausgebaut werden soll. EfA steht für „Einer für alle“; das heißt, ein Bundesland entwickelt, und alle können es nutzen. Sachsen hat schon entschieden, mitzumachen. Immerhin hat sich unsere grün-schwarze Landesregierung grundsätzlich bereit gezeigt, mitzumachen. Aber, meine Kolleginnen und Kollegen, das ist ja wohl das Mindeste. Was heißt das, auf gut Deutsch übersetzt? Sie haben keine Meinung, wollen sich nicht festlegen. Unternommen haben Sie in diese Richtung schon gar nichts. Wir fordern Sie auf, das Steuer endlich in die Hand zu nehmen und nicht nur zu reden, sondern auch zu machen. (Beifall bei der FDP/DVP) Niedersachsen hat in kürzester Zeit, von Anfang 2024 bis Frühjahr 2025, den Prozess „Einfach fördern“ durchgeführt – auch hier mit sehr guten Ergebnissen und guten Erfahrungen. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, so weit ist es unter Grün-Schwarz mit diesem Bundesland gekommen: Niedersachsen läuft uns mit großen Schritten den Rang ab. Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, haben bereits im November 2023 das Positionspapier „Anforderungen an ein Fördersystem für die Wirtschaft“ vorgelegt – Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, Herr Minister Dr. Bayaz, vielleicht die richtige Lektüre für die parlamentarische Sommerpause. In dem Papier finden Sie, was aus unserer Sicht jetzt dringend zu tun ist. Vier der für uns wichtigen Maßnahmen möchte ich heute schon spoilern, damit Sie sich auf die Lektüre so richtig freuen können. Erstens: Verschaffen Sie sich ministeriumsübergreifend einen Überblick, konsolidieren und standardisieren Sie die Programmarchitektur. Zweitens: Schaffen Sie ein zentrales Förderreferat für Koordination, Abstimmung und Qualitätssicherung aller Förderprogramme. riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Drittens: Führen Sie eine vollständige Digitalisierung der Programme durch. Wenn FöBIS dies nicht leisten kann, müssen Sie ein anderes System finden. Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, sagen ganz klar: Es darf kein Programm mehr gestartet werden, das nicht vollständig digital abgebildet ist, leicht zugänglich ist und auch digital umgesetzt wird. (Beifall bei der FDP/DVP) Viertens: Wenn ein Bundesland, wie in diesem Fall Bayern, eine gute zentrale Datenbank entwickelt hat, dann dürfen wir uns in Baden-Württemberg nicht zu fein sein, dies zu übernehmen. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen: Dies alles wäre schnell und unkompliziert umsetzbar. Allein der Wille scheint dieser Landesregierung zu fehlen. Herr Minister Bayaz, Susanne Herre hat im SWR verkündet, dass der Normenkontrollrat am gestrigen Dienstag einen Termin mit Ihnen zum Thema Förderchaos hatte. Wir sind gespannt, ob Sie hierbei zu der Erkenntnis gelangt sind, dass diese Landesregierung endlich handeln muss. Deshalb sind wir neugierig, was Ihre nächsten Schritte in dieser Sache sind. Der Verweis, das Thema liege aktuell im Staatsministerium und Sie seien nicht zuständig, reicht uns da nicht aus. Immerhin halten auch Sie eine Weiterentwicklung des Förderwesens für notwendig. So ist es zumindest heute in der „Waiblinger Kreiszeitung“ zu lesen. Wir, die Freien Demokraten, haben den festen Willen, hier endlich voranzukommen. Wenn es diese Landesregierung nicht tut, darf ich Ihnen versichern, dass wir es nach dem 8. März 2026 anpacken werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Peter Seimer.
Peter Seimer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal danke ich der FDP/DVP für die von ihr angestoßene Debatte über die Förderprogramme der Landesregierung, über das grundsätzliche Förderwesen in Baden-Württemberg. Herr Kollege Reith, ich stimme Ihnen zu: Eine digitale Antragsmöglichkeit muss immer am Beginn eines modernen Förderwesens stehen. Ich kann aber auch nicht davon absehen, jetzt kurz zu bemerken, dass Sie das EfA-Produkt „Förderfinder“ als einen guten Prozess überschwänglich gelobt haben, während wir in der Debatte vor einer Stunde von Ihrem Kollegen Karrais gehört haben, das EfA-Prinzip sei krachend gescheitert. Da empfehle ich, noch mal in die Diskussion mit dem Kollegen aus der eigenen Fraktion zu gehen und sich dann zu entscheiden, ob das „Einer für alle“-Prinzip aus Ihrer Sicht richtig ist oder krachend gescheitert ist. Innerhalb von einer Stunde so viel kognitive Dissonanz aufzubauen, das ist schon eine Meisterleistung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) (Peter Seimer) Ich stimme Ihnen auch zu, dass in Zukunft die Programme vollständig digital und dazu noch schnell und unkompliziert abgewickelt werden müssen. Hier besteht, denke ich mal, Konsens. Aber die Kunst ist, zu erkennen: Wie komme ich da hin? Wie schaffe ich das? Was brauche ich dazu? Wir haben ja unter Tagesordnungspunkt 3 schon diskutiert, wie wir in der Digitalisierung vorankommen. Jetzt könnte ich auch sagen: Schauen Sie sich die Corona-Sonderhilfen für BAföG-Bezieher an, die Ihre ehemalige Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger auf den Weg gebracht hat. Von den Kriterien schnell, unkompliziert und digital war keines erfüllt. Studentinnen und Studenten hatten ein sehr bürokratisches Verfahren zu durchlaufen und mussten über ein Jahr auf ihre Corona-Sonderhilfen warten. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das zeigt das Leis- tungsvermögen der FDP!) Nichtsdestotrotz ist das Förderwesen natürlich ein großes Thema, weil wir hier politische Ziele verfolgen und die Förderprogramme vor Ort ankommen müssen. Das ist gar nicht so einfach, denn – Sie haben es ja auch angemerkt – es wird immer kleinteiliger. Dieses zunehmende Problem ist auch Ausfluss unserer immer kleinteiligeren Gesellschaft und unserer immer differenzierteren Wirtschaft. Wir sehen es beispielsweise in der Zulieferbranche. Es wird nicht mehr alles aus einer Hand von einem Konzern erbracht, sondern es gibt sehr kleinteilige, spezialisierte Betriebe. Das betrifft sowohl kleine und mittlere Betriebe als auch größere Unternehmen. Da kann man nicht einfach pauschal ein Förderprogramm für die Wirtschaft auflegen, sondern man muss schon auch schauen, dass die entsprechenden Ziele erreicht werden und die Unterstützung zielgerichtet ankommt. Ich stimme aber auch darin überein, dass wir eine zentrale Übersicht über die Förderprogramme brauchen. Das wäre angemessen und zeitgemäß. Es ist aber momentan auch nicht das Allernotwendigste. Da stimmen wir, denke ich, überein, dass das das Thema Digitalisierung ist. Förderprogramme wie etwa die Corona-Sonderhilfen für die Carsharingbranche oder Schulbausanierungsprogramme interessieren ja eher die Personen oder Institutionen, die davon tatsächlich betroffen sind. Das muss auch nicht unbedingt immer jeder wissen. Deshalb ist es schon wichtig, zu schauen: Was braucht es dafür? Wichtige Komponenten dafür sind die Digitalisierung, eine Registermodernisierung und das Setzen entsprechender Standards. Ein zweiter wichtiger Punkt ist, Vertrauen in unsere Institutionen zu haben. (Abg. Sandro Scheer AfD: Da dürfen wir auch keine Linksradikalen ins Verfassungsgericht wählen!) Denn es gehört auch zur Wahrheit dazu: Wir leben in einer Gesellschaft, in der man sich mittlerweile immer sofort gegen jeden und alles absichern möchte. Das Thema Vollkaskomentalität greift ja um sich. Sobald irgendwo auch nur der kleinste Fehler gemacht wird, hat man schon die Befürchtung, es periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 stürzt sich die Öffentlichkeit darauf und es wird zum Skandal aufgeblasen. Das ist sicherlich nicht hilfreich, wenn man unbürokratisch und einfach entsprechende Hilfen und Programme aufsetzen möchte. Deshalb ist es mir wichtig, zu betonen: Natürlich müssen wir schauen, dass wir hier eine bessere Übersichtlichkeit hineinbekommen. Wir brauchen einfache Förderprogramme; da müssen wir schneller werden. Worin ich nicht übereinstimme, ist, dass wir wieder eine zentrale Förderstelle brauchen. Das ist, meine ich, wieder sehr veraltet gedacht. Ich möchte einfache Förderprogramme, die sehr leicht zu verstehen sind und die nicht eine Spezialbehörde mit Spezialfachkräften erfordern, die das noch mal alles diskutieren. Unser Ziel ist vielmehr, einfach und schnell zu sein. Dementsprechend müssen die Förderprogramme auch ausgestaltet sein.
Daniel Born
Bitte kommen Sie zum Schluss.
Peter Seimer GRÜNE
Die Förderprogramme müssen dann auch anhand öffentlich zugänglicher Daten und Ergebnisse überprüfbar sein, sodass nicht immer extra noch Verwendungsbestätigungen und Nachweise erbracht werden müssen, sondern allein an der Umsetzung erkennbar ist, ob die Ziele erreicht wurden oder nicht.
Daniel Born
Herr Abgeordneter!
Peter Seimer GRÜNE
Deshalb – letzter Satz, Herr Präsident – lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, konkret Förderprogramme zu vereinfachen und in der Digitalisierung voranzukommen. Ein gutes Beispiel ist ja der NOOTS-Staatsvertrag, der letzten Freitag im Bundesrat verabschiedet wurde.
Daniel Born
Herr Abgeordneter, bitte!
Peter Seimer GRÜNE
Das ist ein richtiger Weg. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Abg. Gabriele Rolland SPD: Eine Minute für jeden obendrauf!)
Daniel Born
Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Albrecht Schütte.
Dr. Albrecht Schütte CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst etwas unterstreichen, was mein Vorredner gesagt hat. Gerade in der Coronakrise war es wichtig, Programme umzusetzen. Wenn wir jetzt im Nachhinein mit viel Zeit zum Nachdenken und vielen klugen Analysen aus drei Jahren sagen, was man dort alles falsch gemacht hat, wird in der nächsten Krise niemand mehr etwas tun und wird man erst einmal ein komplexes Förderwesen definieren, bis die Krise längst vorbei ist. Deshalb kommt es darauf an, dass man auch mal verzeiht, wenn in einer Krise ein Förderprogramm nicht perfekt ist und nicht jedem Einzelfall gerecht wird. Es ist viel wichtiger, dass das Programm kommt. (Beifall bei der CDU und des Abg. Peter Seimer GRÜNE) (Dr. Albrecht Schütte) Nächster Punkt: Wenn wir uns die Prüfung anschauen, dann gibt es Rechnungshofberichte, nach denen wir die Schulbauförderung bei den Kommunen überprüfen sollten. Das macht überhaupt keinen Sinn. Die Kommunen geben eigenes Geld und Landesmittel aus, das wird sowieso von der GPA überprüft. Wir müssen nicht verschiedene Prüfvorschriften für verschiedene öffentliche Mittel haben. Wir müssen auch das Rückgrat haben, es deutlich zu sagen: Eine einfache Prüfung reicht bei staatlichen Ämtern und Behörden. (Beifall bei der CDU und des Abg. Peter Seimer GRÜNE) Natürlich muss man die Antragsstrecke digitalisieren – das haben Sie auch gesagt –, aber nicht für jedes Förderprogramm. Schauen Sie sich mal die Programme an, die durchaus sinnvoll sind. Wenn ich eine Untersuchung mache, ob sich eine Seilbahn lohnt – das haben zwei Städte beantragt –, dann codiere ich doch nicht extra ein Programm um, sondern mache es doch bitte einfach von Hand. Ich sollte nur nicht alle meine Förderprogramme von Hand machen, sondern nur die, von denen ich weiß, dass sie einmalig und kurz sind. Sie müssen dann auch wieder weg oder, wenn sie dauerhaft umgesetzt werden, in die Förderstrecke kommen. Was sind denn die wichtigen Förderprogramme? Schauen wir sie uns an – man sieht es zum Teil auch im Antrag –, z. B. die Förderprogramme für Schulsanierungen. Da steht noch: 100 Millionen €; inzwischen sind es 150 Millionen €. Die Mittel für den Schulbau sind von damals 100 Millionen € auf 300 Millionen € gestiegen. Es gibt die großen Programme, mit denen wir gerade mittelgroßen und kleineren Kommunen überhaupt ermöglichen, Infrastrukturprojekte zu machen. Deshalb sind diese Förderprogramme wichtig. (Beifall bei der CDU – Zuruf: Sind sie auch digital?) Es gibt andere Förderprogramme, bei denen man sich schon fragen kann: Ist es sinnvoll, dieses Programm zu digitalisieren, wenn beispielsweise ein Landkreis 3 000 € für Blühwiesen bekommt – es ist sicherlich sinnvoll, Blühwiesen anzulegen –, wenn die Verwaltungskosten dafür höher sind als die Fördersumme, und zwar ganz unabhängig davon, (Beifall bei der CDU und des Abg. Peter Seimer GRÜNE) ob man das digital macht oder nicht? Wir, die CDU, haben deshalb eine Große Anfrage eingebracht, um einmal eine Übersicht über die Förderprogramme zu erhalten und eine saubere Sicht zu bekommen. Wir freuen uns sehr, dass die FDP/DVP nach der Wahl dabei mitmachen möchte. Warten wir die Mehrheitsverhältnisse ab. Jetzt ist es erst mal wichtig, dass wir mit diesem Antrag die Grundlage schaffen und im dritten Quartal mal eine Übersicht haben. Dann heißt es eines für uns Parlamentarier: Wir müssen auch mal selbst arbeiten und die Sachen durchgehen. Ich komme zu einem Punkt, an dem wir uns schon an die eigene Nase fassen müssen. Wie schön ist es, in der lokalen Presse einen Zuschuss von 2 000 € zu verkünden? (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Wie schön ist es, der Stadt XY 7 500 € zu bringen, die einen Etat von 100 Millionen € hat? Wunderbar! Das machen wir doch alle; seien wir doch mal ehrlich. Deshalb kommt es, denke ich, darauf an, dass wir diese Ehrlichkeit und dieses Rückgrat spätestens in der nächsten Legislaturperiode haben und einfach mal Programme streichen. (Beifall des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp) Wir brauchen große zentrale Programme, die etwas bewirken. Wir brauchen sicher auch Einzelfallförderungen, z. B. bei Ansiedlungen oder neuen Verkehrsprojekten. Es muss auch einmal eine Förderung geben, die sich nachher als nicht sinnvoll erweist. Wenn ich eine Seilbahn analysiere und das nur tue, wenn ich weiß, dass sie kommt, dann habe ich das Geld definitiv zum Fenster rausgeworfen. Das heißt, wir werden auch Einzelfallförderungen von Projekten haben, bei denen wir ein Risiko eingehen. Wer nie etwas tut, was scheitert, hat definitiv nicht genug von den Dingen getan, die nicht scheitern. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf: Sehr gut!) Deshalb danke ich der FDP/DVP für den Aufschlag, auch wenn man sagen muss: Allein die Behandlung dieses Antrags zeigt die Geschwindigkeit der öffentlichen Hand in diesem Land. Er stammt von Anfang 2023; wir haben Mitte 2025. So viel Zeit sollten wir uns bei der Durchforstung des Förderdschungels nicht lassen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Peter Seimer GRÜNE – Zuruf von der AfD – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Als Nächster spricht für die SPD-Fraktion Herr Abg. Nicolas Fink. (Zuruf: Guter Mann!)
Nicolas Fink SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank an die FDP/ DVP-Fraktion für diesen Antrag. Es hat ein bisschen gedauert, ja, aber er kommt zum richtigen Zeitpunkt. Denn er flankiert jetzt die Stellungnahme des Normenkontrollrats, und deshalb passt das jetzt wirklich wunderbar zusammen. Ich bin Ihnen nicht nur für den Antrag dankbar, sondern auch dafür, dass Sie grundsätzlich feststellen: Es braucht staatliche Unterstützung, es braucht staatliche Fördergelder, damit es in diesem Land vorangeht. Da kommen wir ausnahmsweise mal sehr schnell zusammen. Das freut uns, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Im Laufe des heutigen Plenartags haben wir ganz viel zu den Themen Kommunen und „Kommunale Unterstützung“ gehört. Wenn wir uns die gesamte Förderlandschaft anschauen, will auch ich mich ein bisschen auf diesen Bereich konzent- (Nicolas Fink) rieren, weil da viele von uns mitreden und mitfühlen können; denn wir haben diese kommunale DNA – zumindest in fast allen Fraktionen –, und wir sind da auch gemeinsam unterwegs, wenn es darum geht, die Kommunen zu stärken. Wir nehmen Ihnen das auch zu 100 % ab, dass Sie das machen wollen. Was aber nicht funktioniert, ist das, was wir vorhin von Minister Strobl gehört haben, der erklärt hat, man würde in Baden-Württemberg die Kommunen viel, viel besser behandeln – auch hinsichtlich der finanziellen Unterstützung und Förderung –, als das in anderen Ländern der Fall ist. (Zuruf von der CDU: Das stimmt doch!) Schauen Sie doch mal, wie die Förderung der Kommunen in anderen Bundesländern aussieht. Wie wäre es besser als das, was wir in Baden-Württemberg haben? Es wäre besser, es wäre pauschaler, es wäre wirksamer, und es würde schneller gehen. Was macht Rheinland-Pfalz ganz konkret? Rheinland-Pfalz stellt jetzt 600 Millionen € zusätzlich zur Bundesförderung zur Verfügung – für die Kommunen in Rheinland-Pfalz –, (Zuruf) und sie nehmen dieses Geld aus der Rücklage des Landes. – Merken Sie etwas? Merken Sie was? (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Ja, aber Mitnehmer im FAG!) Wenn wir das auf Baden-Württemberg übertragen – Kollege Schütte, Sie wissen wirklich sehr, sehr genau, wovon wir reden –, wären das 1,5 Milliarden € für die Kommunen in Baden-Württemberg. Wenn Sie in den Haushaltsplan hineinschauen, den Sie beschlossen haben, dann finden Sie nicht nur auf zauberhafte Art und Weise Lehrerstellen, sondern auch Rücklagen in Milliardenhöhe. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Sie wissen, dass das nicht stimmt!) Nutzen Sie das! Das würde den Kommunen wirklich helfen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Denn das ist das Hauptproblem, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das haben Sie in der Analyse richtig gesagt. Das hat auch der Finanzminister richtig analysiert.
Daniel Born
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Schütte aus der CDU-Fraktion?
Nicolas Fink SPD
Sehr gern.
Daniel Born
Herr Abgeordneter.
Dr. Albrecht Schütte CDU
Vielen herzlichen Dank dafür, dass Sie die Zwischenfrage gestatten. – Sie haben ja inzwischen auf Ihre Anfrage nach den Rücklagen eine Antwort bekommen. Sind Sie mit mir einig, dass darin steht, dass die Rücklage Ende des Jahres 2024 leer war, und wissen Sie, dass die Mittel, die 2026 zugeführt werden, noch nicht drin sind? Wie viel bleibt dann für dieses Jahr übrig? (Zuruf: Das ist schwierig!) periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025
Nicolas Fink SPD
Lieber Kollege Schütte, nein, ich bin mit dieser Interpretation nicht einverstanden. Ich möchte aus dieser Anfrage einen einzigen Satz zitieren, der uns beispielhaft aufzeigt, was da für ein Spiel gespielt wird. In der Antwort der Landesregierung steht: 700 Millionen € dieser Rücklage sind verplant. Punkt. Ohne irgendeine Konkretisierung! Niemand hier in diesem Haus weiß, was das bedeutet. Wenn Sie nur hineinschreiben, 700 Millionen € seien verplant, dann ist das gegenüber diesem Parlament unanständig, und wir zeigen Ihnen, wofür man dieses Geld, das vorhanden ist, wirklich nutzen könnte. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Sie haben die Fra- ge nicht beantwortet!) Wir werden – Kollege Schütte, Sie haben es indirekt angedeutet – nach dem 8. März etwas Zauberhaftes erleben, was in diesem Land plötzlich alles möglich sein wird. (Zuruf von der AfD: Eine starke AfD!) Ich rate Ihnen allen: Schauen Sie vor dem 8. März, wer sich wirklich darum kümmert, dass wir nicht nur beim Thema Förderung in diesem Land gemeinsam vorankommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn was hat der Ministerpräsident in dieser Woche zu diesem Thema gesagt? Es gebe so viele Fördermöglichkeiten, dass kein Mensch dies mehr blicken würde. Ich schränke ein: Ich denke, es gibt vor allem Ministerialdirigenten in Ihrem Haus, Frau Staatssekretärin, die das wirklich blicken – daran habe ich gar keinen Zweifel –, aber diejenigen, die davon profitieren sollen – die Kommunen, die Antragsteller –, werden in diesem Dschungel alleingelassen, und es ist gar nicht schwer, es besser zu machen – schauen Sie einmal, was der Bund macht – mit den Mitteln, die vom Bund kommen. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Darlehen für Kranken- kassen! – Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Es gibt sie gar nicht!) Diese Mittel gibt es pauschal, und es gibt sie zusätzlich. Und das hilft. Das ist eine einfache Antwort auf eine gar nicht so schwierige Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wie kommen wir an das Geld ran? Wo liegt denn das Geld? Ist es schon da?) Und nun noch ein abschließender Appell, insbesondere an die mit der kommunalen DNA. Lieber Kollege Hockenberger, nutzen Sie nicht nur Ihre Sach- und Fachkenntnisse, sondern nutzen Sie auch Ihren Einfluss auf Ihre Fraktion, um zu einem vernünftigen Weg zu kommen und das Gesprächsangebot, das Andreas Stoch den demokratischen Fraktionen, der Landesregierung und den kommunalen Verbänden gemacht hat, anzunehmen, um sich jetzt auf den Weg zu machen, gemeinsam und verlässlich zu planen, wie wir die Fördermöglichkeiten, die wir in den nächsten Jahren haben werden, in Baden-Württemberg sinnvoll nutzen können. Das hilft den Kommunen, und nicht das Klein-Klein, das wir heute Vormittag hier erlebt haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Nikolai Reith FDP/ DVP)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Jetzt folgt Herr Abg. Emil Sänze für die AfD-Fraktion.
Emil Sänze AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Noch vor dem Normenkontrollrat hat bereits der Landesrechnungshof in seiner Denkschrift der Landesregierung ein bemerkenswert schlechtes Zeugnis ausgestellt. Die damalige Feststellung zur Förderung der Elektromobilität vorrangig durch das Verkehrsministerium ist auch der Auslöser für den hier zur Debatte stehenden Antrag. Worum ging es damals konkret? Im Juni 2017 hatte die Landesregierung eine weitere Initiative zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. Mit dem betreffenden Landesprogramm sollte die Bundesförderung ergänzt und ein effektives Marktwachstum im Bereich der Elektromobilität erreicht werden. Insgesamt wurden 17 Förderprogramme aufgelegt sowie zwei Förderprojekte und weitere fünf Ad-hoc-Förderungen bewilligt. Die Analyse des Rechnungshofs hierzu fiel Jahre später, in der Denkschrift 2022, eindeutig aus: Das Verkehrsministerium habe eine Vielzahl von Förderprogrammen aufgelegt, ohne zuvor den Bedarf zu ermitteln. Viele Förderprogramme seien daraufhin kaum nachgefragt worden, teilweise seien die Verwaltungskosten für die Abwicklung der Programme sogar höher als das Bewilligungsvolumen gewesen. Bezeichnenderweise war bereits in der Stellungnahme des Verkehrsministeriums zum damaligen Beitrag des Rechnungshofs wenig Einsicht erkennbar. Vielmehr beharrte das Ministerium auf seiner Einschätzung, die betreffende Landesinitiative Elektromobilität sei nachweislich erfolgreich gewesen. Zwar messe man seine Förderprogramme grundsätzlich am Anspruch der Wirtschaftlichkeit, doch sei eine genaue wirtschaftliche Betrachtung von Einzelprogrammen nicht immer realisierbar. Positive Auswirkungen auf Umwelt und Wirtschaft könnten nur schwer monetär erfasst werden. So, meine Damen und Herren, sieht die Förderpolitik aus, die zuallererst an eigenen ideologischen Wunschvorstellungen ausgerichtet ist. Von der Landesregierung wird dann bereits der Aktivismus einer Förderung zum vermeintlichen Erfolg erklärt, frei nach dem Motto: „Seht her, wir tun etwas, hier werden großzügig Förderprogramme aufgelegt, bei denen offensichtlich das Geldausgeben im Vordergrund steht.“ Wenn dann kritische Fragen gestellt werden, flüchtet sich dieselbe Landesregierung in Allgemeinsätze wie die wirtschaftlich nicht immer realisierbaren Betrachtungen von Einzelprogrammen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der AfD: So sieht es aus!) Auch in der Stellungnahme der Landesregierung zum vorliegenden Antrag müssen wir uns in erster Linie mit Allgemeinsätzen begnügen. Zwar heißt es dort ebenfalls, dass Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen fester Bestandteil bei der Konzeption von Förderprogrammen seien. Viel konkreter wird es danach aber trotzdem nicht, obwohl einzelne Beispiele von verschiedenen Ministerien aufgeführt wurden. Die Begründung fiel dann ziemlich dünn aus, so z. B. bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung durch das riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Umweltministerium. Hier stellen sich die Fragen, ob der Anreiz für die Bürger, eine solche Sanierung durchzuführen, allein darin besteht, dass sie dafür eine finanzielle Entlastung bekommen, und ob es besser wäre, weitere Beispiele in der Rubrik Förderung darauf zu überprüfen, ob sie sinnhaft und durch die Betroffenen überhaupt finanzierbar sind. Wie wir wissen, befindet sich die Landesregierung in voller Übereinstimmung mit der Förderpolitik der Europäischen Union. Auch der Stellungnahme zum vorliegenden Antrag können wir entnehmen, dass im Bereich der EFRE-Förderungen nur noch solche Projekte ausgewählt werden sollen, die mit dem Übereinkommen von Paris und den Klimazielen der Europäischen Union bzw. der noch weiter gehenden Zielsetzung auf nationaler Ebene vereinbar sind. Der Kurs der ideologisch gelenkten Förderung setzt sich damit fort, wie wir auch den weiteren tabellarischen Auflistungen des Antrags entnehmen können. Fördermaßnahmen, die sich der politischen Agenda verschrieben haben, sind zu beenden, meine Damen und Herren, und zwar unabdinglich. (Beifall bei der AfD) Hierzu zählen nicht nur verschiedene Dialogforen zu erneuerbaren Energien, zur Energiewende, sondern auch Fördermaßnahmen, die unter dem von Grün-Schwarz vereinnahmten Begriff „Wirtschaftliche Transformation“ zusammengefasst werden. Fördermaßnahmen sollen sinnhaft sein. Jetzt erlauben Sie mir in eigener Sache eine Anmerkung: Ein Innenminister, der sich hier hinstellt und über die AfD sagt: „Wir verachten diese Bundesrepublik Deutschland und diese Demokratie“, sollte sich vergewissern, was seine CDU im Bundestag veranlasst hat. Sie verachten nicht nur dieses Land, sondern Sie verachten auch Ihre eigenen Wähler. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf: Meinen Sie sich selbst?)
Daniel Born
Damit kommen wir zur Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Frau Staatssekretärin Dr. Splett das Wort.
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die letzte Äußerung konnte ich nicht richtig einsortieren. Ich rede jetzt einfach zum Thema, das wir auf der Tagesordnung haben, nämlich die Förderprogramme. (Beifall der Abg. Silke Gericke GRÜNE – Abg. San- dro Scheer AfD: Herr Sänze erklärt es Ihnen gleich!) – Vielen Dank, kein Bedarf. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei den Grünen – Zuruf von der AfD) Es gibt in Baden-Württemberg in der Tat viele Förderprogramme. Damit werden wichtige Vorhaben und Projekte unterstützt oder auch Belastungen für Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger abgefedert. Förderprogramme sind ein wichtiges Instrument der Landespolitik. Die Förderprogrammlandschaft ist vielfältig, weil das Leben bunt ist und (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) weil die mit den Förderprogrammen verfolgten Ziele vielfältig sind. Unser Anspruch, der Anspruch der Landesregierung, besteht natürlich darin, dass die Förderprogramme zielgenau sind und dass sie effizient umgesetzt werden. Wichtig ist uns, dass Transparenz besteht, zum einen natürlich für die Antragstellerinnen und Antragsteller, zum anderen aber auch für die Öffentlichkeit und natürlich auch für den Haushaltsgesetzgeber. Für die Abgeordneten beginnt die Auseinandersetzung mit den Förderprogrammen ja schon bei der Haushaltsaufstellung. Herr Abg. Schütte ist darauf eingegangen. Seit 2019 informieren wir jährlich über die Gesamtentwicklung der Förderprogramme und Subventionen, zuletzt in der Drucksache 17/7382. Im Abgeordneteninformationssystem stellen wir niederschwellig Informationen zu Zielen, Inhalten, Mittelabflüssen und weiteren Kennzahlen der aktuell rund 300 Förderprogramme bereit. Wir wissen also, wie viele Förderprogramme wir haben. Die nächste Unterrichtung ist für August vorgesehen. Der Landtag ist also sehr gut informiert und eingebunden. Neben dem Antrag von 2023, den wir heute diskutieren, gab es seitdem weitere parlamentarische Initiativen mit Fragen zu diesem Themenfeld, deren Antworten Ihnen vorliegen. Das Förderwesen weiterzuentwickeln und an aktuelle Herausforderungen anzupassen, ist aber sicherlich eine Daueraufgabe. Nicht nur das Parlament, sondern auch der Rechnungshof beschäftigt sich kontinuierlich mit der Prüfung von Förderungen und gibt Empfehlungen für Verbesserungen. Aktuell – darauf wurde schon eingegangen – hat auch der Normenkontrollrat Empfehlungen vorgelegt. Wir stehen mit dem Normenkontrollrat auch in direktem Austausch zu diesen Empfehlungen.
Daniel Born
Frau Staatssekretärin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Professor Dr. Schweickert aus der FDP/DVP-Fraktion?
Dr. Gisela Splett
Ich würde gern erst einmal fortsetzen, schließe aber nicht aus, dass ich anschließend gern noch Fragen beantworte.
Daniel Born
Dann geben Sie uns ein Zeichen. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: „Ein Zeichen“!)
Dr. Gisela Splett
Gern.
Daniel Born
Gut.
Dr. Gisela Splett
Bei diesen Anregungen, bei den Empfehlungen geht es u. a. um Fragen der Wirkungsorientierung und der Digitalisierung. Zunächst zur Wirkungsorientierung: Die Wirkungsorientierung beschäftigt uns im Finanzministerium nicht nur im Förderwesen, sondern für den Landeshaushalt insgesamt. Sie alle kennen die produktorientierten Informationen zum Haushalt. Haushaltscontrolling und Evaluationskultur sind für uns ganz wichtige Themen. Ganz konkret arbeiten wir derzeit auch periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 im Bereich des Green Budgetings daran, die Outputorientierung des Finanzmitteleinsatzes zu stärken. An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass unser Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz klare Regelungen zur Berücksichtigung der Klimaschutzziele bei Förderprogrammen enthält. Auch das spielt natürlich bei der Weiterentwicklung des Förderwesens eine wichtige Rolle. Das scheint mir eine Fehlstelle in den Papieren der FDP/DVP zu sein. Auch bei der Digitalisierung stehen wir nicht am Anfang, sondern haben schon einiges getan. Natürlich gibt es da auch noch viele Aufgaben, die wir vor uns haben. Die schon angesprochenen Informationen im Abgeordneteninformationssystem stehen Ihnen seit Jahren digital zur Verfügung. Es gibt FöBIS, unser Fördermittel-Bearbeitungs- und Informationssystem, in dem bislang 33 Förderprogramme abgewickelt werden; bei weiteren 22 wurde die Umsetzung begonnen. Vor der Integration der restlichen Förderprogramme steht die Umsetzung von FöBIS auf S/4HANA an, und im neuen FöBIS übernimmt das Sozialministerium die Vorreiterrolle. Es gibt aktuell auch eine interministerielle Projektgruppe zur Digitalisierung im Förderwesen, in die auch der Normenkontrollrat und der Rechnungshof eingebunden sind. Ich will auch etwas zur Bedarfsorientierung sagen, da das ein Schwerpunkt des Antrags war, den wir heute auf der Tagesordnung haben. Natürlich steht vor der Frage der Digitalisierung, der Standardisierung und anderer Dinge die Frage der Bedarfsorientierung. Welche Förderprogramme brauchen wir im Land? Welche bringen das Land wirklich voran? Bedarfe müssen analysiert und priorisiert werden, Förderungen sind darauf auszurichten. Wir bewegen uns da ganz bewusst nicht in einer Einbahnstraße. Vielmehr wollen wir gezielt das Knowhow von außerhalb der Verwaltung und die Erfahrungen aus der Praxis nutzen und in unsere Überlegungen einfließen lassen. Förderkonzepte werden in Baden-Württemberg also nicht von oben herab entwickelt, sondern wir setzen auf passgenaue Lösungen durch Beteiligung der Praxis. Das hatten Sie damals in dem Antrag abgefragt, wir haben das auch beantwortet. Ich erwähne nur noch einmal, dass wir in engem Kontakt mit Fachverbänden, Vereinen und den kommunalen Landesverbänden stehen und an der Zielgenauigkeit der Förderprogramme arbeiten. Wenn klar ist, welchen Bedarf es gibt und welche Förderprogramme sinnvoll sind, dann geht es an die eigentliche Konzeption, und dafür ist es wichtig, dass Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen feste Bestandteile bei der Konzeption von Förderprogrammen sind. Es gibt dazu im Übrigen auch Regelungen in der LHO und in den Verwaltungsvorschriften zur LHO. Darin werden natürlich Aspekte der sachlichen Notwendigkeit einer Förderung, der anderweitigen Erreichbarkeit der angestrebten Förderzwecke, des erheblichen Interesses des Landes, der Förderwürdigkeit der Antragstellenden und des jeweiligen Vorhabens und Ähnliches berücksichtigt und betrachtet. Wir haben in der Stellungnahme zu dem Antrag auch einige Beispiele dargestellt, wie die Bedarfsanalysen in der Praxis (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) vorgenommen werden. Dabei wird auch deutlich, dass es in der Abhängigkeit von den Förderbereichen Unterschiede gibt. Noch ein Wort zum Thema Kommunen. Das haben Sie, Herr Abg. Fink, angesprochen. Es ist eigentlich ein anderes Thema, auch wenn es natürlich Förderprogramme für Kommunen gibt. Aber über die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Land und Kommunen reden wir sicher an anderer Stelle noch einmal ausführlicher. Ich möchte nur nicht den Eindruck im Raum stehen lassen, als wüssten Sie nicht, was mit der Rücklage und den Mitteln in der Rücklage passiert. Sie haben vorhin gesagt, es stünde in unserer Stellungnahme, 700 Millionen € seien halt schon verplant. Wenn wir über dieselbe Drucksache reden, dann geht der Text weiter. Dann steht dort, was unter diese 700 Millionen € fällt. Da ist dann die Rede von Beschulung Geflüchteter, Überbrückungshilfe Uniklinik Mannheim, Erstattung Mehrbedarfe BTHG für die Kommunen oder auch Unterstützung kommunaler Krankenhäuser – sehr wohl Dinge, die den Kommunen nützen. Die Kommunen in unserem Land – auch das will ich an dieser Stelle sagen – stehen im Vergleich dazu, wie die Kommunen in Rheinland-Pfalz ausgestattet werden, gut da. Da müssen wir sicher keinen Vergleich scheuen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Ich habe aber gesagt, die Verbesserung der Förderpraxis sei eine Daueraufgabe. Wir werden also weiter daran arbeiten, um sicherzustellen, dass unsere Fördermittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Neben den permanenten Anstrengungen, die Zielerreichung unserer Programme zu optimieren und auch, soweit möglich, sie über geeignete Kennzahlen transparent und nachvollziehbar zu machen, wird die Landesregierung natürlich auch die Digitalisierung weiter vorantreiben. Für den „Förderfinder“ – auch der wurde angesprochen – wird derzeit unter Einbeziehung Baden-Württembergs ein bundesweiter Standard für die Datenfelder erarbeitet. Zudem wollen wir auch eine Förderplattform aufbauen, über die zentral die Förderungen beantragt und bearbeitet werden. Vereinfachte und standardisierte Förderprozesse sind hier unbedingte Voraussetzung, damit das auch gelingen kann. Hieran arbeiten wir nicht zuletzt in der eingesetzten interministeriellen Projektgruppe. Jetzt wäre ich gern bereit, falls tatsächlich noch Fragen offen sind, diese zu beantworten.
Daniel Born
Er meldet sich auch. Das heißt, die Frage ist noch offen. – Herr Abg. Professor Dr. Schweickert, bitte.
Dr. Erik Schweickert FDP
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie haben vorhin auf das Thema Effizienz abgehoben. Ich finde es auch richtig, dass man schaut, was hinten dabei herauskommt. Können Sie mir grob sagen, in wie vielen der 300 För-Schluss: 12 riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 derprogramme das Land seine Ziele, wie Sie es formuliert hatten, draufsattelt und das nachher extra kontrollieren muss? Es gibt ja Förderprogramme, bei denen man mehr oder minder ein Ziel durchschiebt. Und dann gibt es Förderprogramme, vielleicht im Bereich Stallbauten oder Tierschutz, bei denen man sagt: Ich will irgendetwas gold-platen oder etwas Besonderes haben. Das muss kontrolliert werden. Wie viele der 300 Förderprogramme sind denn Programme, bei denen vonseiten des Landes noch zusätzliche Ziele formuliert werden, und wie viele werden mehr oder minder durchgeschoben? Können Sie mir da eine grobe Anzahl oder einen prozentualen Anteil nennen oder sagen, es handle sich um die Hälfte?
Dr. Gisela Splett
Vielen Dank für die Frage. – Ich glaube, da gibt es keine Prozentzahl. Ich weiß auch nicht, ob die Vorstellung so ganz zutrifft. Es gibt beispielsweise auch Förderprogramme von der EU – die EFRE-Förderung wurde angesprochen –, bei denen die EU definiert hat, was förderfähig ist. Bisweilen wird das zum Teil noch ausgestaltet, aber von Gold-Plating würde ich an dieser Stelle nicht sprechen. Dann gibt es noch ganz originäre Landesförderprogramme in unterschiedlichen Bereichen. Insoweit müssen wir die Dinge einzeln betrachten. Wir versuchen ja immer, mit den Papieren, die wir erstellen – Subventionsberichte und Ähnliches –, darzustellen und darzulegen, welche Förderbereiche und welche Förderprogramme es gibt und welches Volumen sie haben. Insoweit müssen wir uns das einzeln anschauen, und ich denke, eine Prozentzahl hilft an dieser Stelle nicht weiter. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Daniel Born
Herr Abg. Reith, wollen Sie noch – – Gut. Ich kenne Sie so nicht, dass Sie so viel Zeit verfallen lassen. Deshalb war ich jetzt überrascht. Aber alles gut. Fein, das ist auch effizient. (Heiterkeit des Abg. Nikolai Reith FDP/DVP – Abg. Andreas Stoch SPD: Er will provozieren! – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das ist lebenszeitoptimierend!) Weitere Wortmeldungen sehe ich auch nicht. Gut. Dann, meine Damen und Herren, kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/4337. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist auch Punkt 6 unserer Tagesordnung erledigt. Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet am 23. Juli 2025 um 10:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen ganz herzlich und wünsche einen schönen Nachmittag. Ich schließe hiermit die Sitzung. 2:43 Uhr
