Daniel Lindenschmid
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf, der aus unserer Sicht dringend notwendig ist, um die digitale Verwaltung in Baden-Württemberg auf ein zukunftsfestes Fundament zu stellen. Die vorgebrachte Kritik war häufig formalistisch oder allgemein gehalten, ohne sich mit dem Inhalt ernsthaft auseinanderzusetzen. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Haben Sie zugehört? – Gegenruf der Abg. Isabell Huber CDU: Ich glaube, nicht!) (Daniel Lindenschmid) Besonders deutlich zeigt dies eine Aussage der Abg. Huber, unser Entwurf enthalte keine konkreten Vorschläge, er sei also ideenlos. (Abg. Isabell Huber CDU: „Ideenlos“ habe ich nicht gesagt!) Liebe Kollegen, es ist nicht ideenlos, einen Vorschlag zu machen. Ideenlos ist es, wie es die Landesregierung und große Teile dieses Hauses seit über zehn Jahren versäumen, beim Thema Digitalisierung entscheidende Weichen zu stellen, (Beifall bei der AfD) und wie sie in der heutigen Debatte wieder x-fach alles an den Bund abschieben wollen, anstatt selbst tätig zu werden. Die Folgen sind deutlich: frustrierte Bürger, unzufriedene Unternehmen und ein Staat, dessen Handlungsfähigkeit zunehmend leidet. Ich will noch einmal erinnern: Alle Fraktionen haben in der ersten Lesung eingeräumt, dass das E-Government-Gesetz überarbeitet werden muss. Anstatt sich im Ausschuss aber konstruktiv am Entwurf zu beteiligen, verwirft man ihn mit dem Ergebnis, dass uns das digitale Steinzeitalter in den Behörden noch länger erhalten bleibt. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Hätten wir, die AfD-Fraktion, nicht die Initiative ergriffen, das E-Government-Gesetz ändern zu wollen, dann hätte unser Innenminister mit Sicherheit auch diese Legislatur verstreichen lassen. Wir sehen also: AfD wirkt. (Beifall bei der AfD) Kurios mutete auch die Kritik von Herrn Hoffmann an, der Prüfaufträge in einem Gesetz als schlechten Stil bezeichnete. Dabei sind solche Instrumente längst gängige Praxis, etwa im Digitalcheck, der in anderen Bundesländern längst gesetzlich verankert ist. Auch andere Punkte, die Herr Hoffmann heute aufgelistet hat, sind längst gesetzlich verankert, aber häufig noch nicht umgesetzt. Wir haben heute also wieder SPD-Sprechblasen ohne konkrete Anträge und Nutzen gesehen. Unser Vorschlag geht noch nicht einmal so weit, dass wir einen Rahmen definieren, in den sich Gesetzesinitiativen der Landesregierung unterordnen müssten. Er fordert lediglich, dass sich die Landesregierung mit bestehenden Reformempfehlungen des Nationalen Normenkontrollrats beschäftigt – mehr nicht. Einen schlechten Stil kann ich da beim besten Willen nicht erkennen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Warum brauchen wir dann ein Gesetz?) Was hingegen wirklich ein schlechter Stil ist: Die Landesregierung kann nicht einmal die Frage beantworten, nach welchen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, also Einsparung von Personal, Reduzierung von Durchlaufzeiten oder Abstimmungsschleifen, sie ihre Digitalisierungsprozesse optimiert, obwohl genau das im bestehenden E-Government-Gesetz unter § 9 Absatz 1 vorgesehen ist. Das Ergebnis: ständig steigende Haushaltsausgaben, mehr Personal, höhere IT-Kosten ohne klares Ziel oder Erfolgskontrolle. Digitalisierungsrendite? Fehlanzeige. riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Die Ausschussdebatte war daher ein politischer Offenbarungseid. Die dort offenbarten Defizite und Ausflüchte bestärken uns in unserem Kurs. Unser Gesetzentwurf war kein symbolischer Akt, sondern ein fachlich fundierter, praktikabler Reformvorschlag. (Glocke des Präsidenten)
