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Dr. Wolfgang Reinhart

16.07.2025 Sitzungen 17/127

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen in der Allgemeinen Aussprache vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8819. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 17/8861. Dieser Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Bevor wir in die Abstimmung eintreten, gebe ich noch folgenden Hinweis: In Artikel 1 ist eine Fundstelle offengeblieben. Grund hierfür ist, dass durch Artikel 2 des am 2. Juli 2025 beschlossenen Gesetzes zu dem Reformstaatsvertrag eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen wurde und die Angaben zur Verkündung noch nicht bekannt sind. Das Ausfertigungs- und Verkündungsorgan muss somit ermächtigt werden, die aktuellen Angaben vor der Verkündung im Gesetzblatt aufzunehmen. – Sie stimmen dieser Ermächtigung zu. Ich rufe auf Artikel 1 Gesetz über die Sicherung, Bereitstellung und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz – LArchG) Hierzu liegen ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion sowie ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor. Ich beginne mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 17/9132-1. Wer diesem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Nun stelle ich den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 17/9132-2, zur Abstimmung. Sind Sie damit einverstanden, dass ich diesen Änderungsantrag, der lediglich ein redaktionelles Versehen korrigiert, insgesamt zur Abstimmung stelle? – Ich stelle fest: Das ist der Fall; ein Nicken der Kollegin unterstreicht das. Wer stimmt diesem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist hier, wie ich sehe, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Einstimmig!) einstimmig zugestimmt. Ja. Wer Artikel 1 mit den soeben beschlossenen Änderungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Landeshoheitszeichengesetzes Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier mehrheitliche Zustimmung. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 16. Juli 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Neuregelung des Landesarchivrechts“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit bereits zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Vielen Dank. Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt. Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 17/8871 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/9077 Berichterstattung: Abg. Isabell Huber Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE dem Abgeordnetenkollegen Peter Seimer. Bitte sehr.

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