Dr. Gisela Splett
Bei diesen Anregungen, bei den Empfehlungen geht es u. a. um Fragen der Wirkungsorientierung und der Digitalisierung. Zunächst zur Wirkungsorientierung: Die Wirkungsorientierung beschäftigt uns im Finanzministerium nicht nur im Förderwesen, sondern für den Landeshaushalt insgesamt. Sie alle kennen die produktorientierten Informationen zum Haushalt. Haushaltscontrolling und Evaluationskultur sind für uns ganz wichtige Themen. Ganz konkret arbeiten wir derzeit auch periode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 im Bereich des Green Budgetings daran, die Outputorientierung des Finanzmitteleinsatzes zu stärken. An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass unser Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz klare Regelungen zur Berücksichtigung der Klimaschutzziele bei Förderprogrammen enthält. Auch das spielt natürlich bei der Weiterentwicklung des Förderwesens eine wichtige Rolle. Das scheint mir eine Fehlstelle in den Papieren der FDP/DVP zu sein. Auch bei der Digitalisierung stehen wir nicht am Anfang, sondern haben schon einiges getan. Natürlich gibt es da auch noch viele Aufgaben, die wir vor uns haben. Die schon angesprochenen Informationen im Abgeordneteninformationssystem stehen Ihnen seit Jahren digital zur Verfügung. Es gibt FöBIS, unser Fördermittel-Bearbeitungs- und Informationssystem, in dem bislang 33 Förderprogramme abgewickelt werden; bei weiteren 22 wurde die Umsetzung begonnen. Vor der Integration der restlichen Förderprogramme steht die Umsetzung von FöBIS auf S/4HANA an, und im neuen FöBIS übernimmt das Sozialministerium die Vorreiterrolle. Es gibt aktuell auch eine interministerielle Projektgruppe zur Digitalisierung im Förderwesen, in die auch der Normenkontrollrat und der Rechnungshof eingebunden sind. Ich will auch etwas zur Bedarfsorientierung sagen, da das ein Schwerpunkt des Antrags war, den wir heute auf der Tagesordnung haben. Natürlich steht vor der Frage der Digitalisierung, der Standardisierung und anderer Dinge die Frage der Bedarfsorientierung. Welche Förderprogramme brauchen wir im Land? Welche bringen das Land wirklich voran? Bedarfe müssen analysiert und priorisiert werden, Förderungen sind darauf auszurichten. Wir bewegen uns da ganz bewusst nicht in einer Einbahnstraße. Vielmehr wollen wir gezielt das Knowhow von außerhalb der Verwaltung und die Erfahrungen aus der Praxis nutzen und in unsere Überlegungen einfließen lassen. Förderkonzepte werden in Baden-Württemberg also nicht von oben herab entwickelt, sondern wir setzen auf passgenaue Lösungen durch Beteiligung der Praxis. Das hatten Sie damals in dem Antrag abgefragt, wir haben das auch beantwortet. Ich erwähne nur noch einmal, dass wir in engem Kontakt mit Fachverbänden, Vereinen und den kommunalen Landesverbänden stehen und an der Zielgenauigkeit der Förderprogramme arbeiten. Wenn klar ist, welchen Bedarf es gibt und welche Förderprogramme sinnvoll sind, dann geht es an die eigentliche Konzeption, und dafür ist es wichtig, dass Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen feste Bestandteile bei der Konzeption von Förderprogrammen sind. Es gibt dazu im Übrigen auch Regelungen in der LHO und in den Verwaltungsvorschriften zur LHO. Darin werden natürlich Aspekte der sachlichen Notwendigkeit einer Förderung, der anderweitigen Erreichbarkeit der angestrebten Förderzwecke, des erheblichen Interesses des Landes, der Förderwürdigkeit der Antragstellenden und des jeweiligen Vorhabens und Ähnliches berücksichtigt und betrachtet. Wir haben in der Stellungnahme zu dem Antrag auch einige Beispiele dargestellt, wie die Bedarfsanalysen in der Praxis (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) vorgenommen werden. Dabei wird auch deutlich, dass es in der Abhängigkeit von den Förderbereichen Unterschiede gibt. Noch ein Wort zum Thema Kommunen. Das haben Sie, Herr Abg. Fink, angesprochen. Es ist eigentlich ein anderes Thema, auch wenn es natürlich Förderprogramme für Kommunen gibt. Aber über die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Land und Kommunen reden wir sicher an anderer Stelle noch einmal ausführlicher. Ich möchte nur nicht den Eindruck im Raum stehen lassen, als wüssten Sie nicht, was mit der Rücklage und den Mitteln in der Rücklage passiert. Sie haben vorhin gesagt, es stünde in unserer Stellungnahme, 700 Millionen € seien halt schon verplant. Wenn wir über dieselbe Drucksache reden, dann geht der Text weiter. Dann steht dort, was unter diese 700 Millionen € fällt. Da ist dann die Rede von Beschulung Geflüchteter, Überbrückungshilfe Uniklinik Mannheim, Erstattung Mehrbedarfe BTHG für die Kommunen oder auch Unterstützung kommunaler Krankenhäuser – sehr wohl Dinge, die den Kommunen nützen. Die Kommunen in unserem Land – auch das will ich an dieser Stelle sagen – stehen im Vergleich dazu, wie die Kommunen in Rheinland-Pfalz ausgestattet werden, gut da. Da müssen wir sicher keinen Vergleich scheuen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Ich habe aber gesagt, die Verbesserung der Förderpraxis sei eine Daueraufgabe. Wir werden also weiter daran arbeiten, um sicherzustellen, dass unsere Fördermittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Neben den permanenten Anstrengungen, die Zielerreichung unserer Programme zu optimieren und auch, soweit möglich, sie über geeignete Kennzahlen transparent und nachvollziehbar zu machen, wird die Landesregierung natürlich auch die Digitalisierung weiter vorantreiben. Für den „Förderfinder“ – auch der wurde angesprochen – wird derzeit unter Einbeziehung Baden-Württembergs ein bundesweiter Standard für die Datenfelder erarbeitet. Zudem wollen wir auch eine Förderplattform aufbauen, über die zentral die Förderungen beantragt und bearbeitet werden. Vereinfachte und standardisierte Förderprozesse sind hier unbedingte Voraussetzung, damit das auch gelingen kann. Hieran arbeiten wir nicht zuletzt in der eingesetzten interministeriellen Projektgruppe. Jetzt wäre ich gern bereit, falls tatsächlich noch Fragen offen sind, diese zu beantworten.
