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Jonas Hoffmann

SPD 16.07.2025 Sitzungen 17/127

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie gesagt: Wir sprechen in der Zweiten Beratung über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg, also des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg. Ich finde, gerade in den heutigen Zeiten muss man manchmal auch positive Dinge hervorheben, die diese Debatte gebracht hat. Erstens: Wir haben uns mit dem wirklich wichtigen Thema Verwaltungsdigitalisierung auseinandergesetzt, und zwar – das muss man zugeben – verhältnismäßig sachlich. (Abg. Isabell Huber CDU: Das kommt ja noch!) Wie der Alltag bei Ihnen aussieht, haben wir in der Aktuellen Debatte und beim vorherigen Tagesordnungspunkt gesehen. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Das war bisher nicht so. Ich hoffe, es bleibt so, Herr Lindenschmid. Ich gestehe Ihnen auch zu – Herr Seimer hat es auch angesprochen –: Sie haben sich echt wahnsinnig bewegt. Es ist wirklich stark, dass Sie das Bürgerkonto und die BundID trotz massiver Kritik aus Ihrer eigenen Bundestagsfraktion in diesen Gesetzentwurf explizit hineinnehmen. (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) (Jonas Hoffmann) Es ist ein echter Kraftakt – und das sogar viel stärker, als die Landesregierung es zu tun plant –, (Abg. Sandro Scheer AfD: Da können Sie mal sehen!) die Authentifizierung in dieses Gesetz hineinzuschreiben. Das, denke ich, ist mit der eigenen Bundestagsfraktion wirklich herausfordernd, vielleicht auch in der eigenen Fraktion. So etwas braucht Kraft und – man könnte sogar sagen – so etwas wie Rückgrat. Und das hätte ich Ihnen nicht zugetraut. (Heiterkeit des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Zweitens: Das E-Government-Gesetz ist ja jetzt in der Pipeline. Da bin ich ehrlich: Das habe ich auch erst in diesem Prozess mitbekommen. Ich hoffe, dass wir da wirklich zu echten Verbesserungen kommen (Zuruf von der AfD: Da sind wir mal gespannt!) und eben nicht nur wie im aktuellen Entwurf die Änderungen der Ampelkoalition hier einfach in Landesgesetz umsetzen, sondern dass wir, das Land, hier wirklich in der Debatte noch mal deutlich weiterkommen und nicht einfach nur abnicken, was da aus dem Bund Gutes kommt. Drittens hat die Debatte beim letzten Mal auch gezeigt – und einen kleinen viralen Hit generiert –, wie wir hier im Parlament trotz unterschiedlicher Kulturen miteinander umgehen können, nämlich mit Humor. Und das ist auch alles ganz wichtig. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Heiterkeit der Abg. Isabell Huber CDU) Jetzt zum Gesetzentwurf. Die Vorrednerin und der Vorredner haben es schon gesagt: Ihre Formulierungen machen das Gesetz nicht besser, sie machen es schlechter. Sie schaffen mehr Unklarheit, lösen keine Probleme, schreiben Prüfaufträge und Buzzwords ins Gesetz rein. Das macht das alles nur noch schlimmer. Jetzt haben Sie gesagt, Herr Lindenschmid: „Machen Sie doch mal unsere Arbeit“, damit wir Ihnen noch sagen, wie es geht. Das habe ich jetzt nicht in einem Gesetzentwurf gemacht, aber ich möchte mal zehn Prinzipien, die wir, die SPD-Fraktion, beschlossen haben, raushauen. Das schaffe ich so in 90 Sekunden. (Heiterkeit der Abg. Isabell Huber CDU) Erstens: Digitalisierung von ganz oben, eine Person am Kabinettstisch, die das Thema versteht, die durchgreifen kann und das Ressortprinzip auch mal durchbrechen kann. Zweitens: Gemeinsame, ebenenübergreifende Standards müssen festgelegt werden. Und wenn das keiner macht, dann muss es auch mal der baden-württembergische Digitalminister tun. Drittens: Zuerst priorisieren und dann digitalisieren, und zwar das, was den allergrößten Nutzen bringt. Der Ansatz „Jeder macht mal irgendwas“ ist gescheitert. Es braucht die Aufgabe der Regierung, die diese Prozesse steuert. Viertens: Man muss erst das digitalisieren, was optimiert wurde, nämlich zuerst Prozessanalyse und Prozessoptimierung. riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Davon hören wir überhaupt nichts. Es gehört nun mal auch zum politischen Handwerk dazu, dass wir überlegen, wie Dinge besser gehen. Fünftens: gleich End-to-End und „digital only“, also rein digitale Prozesse. Wir müssen weg von dem kräftigen Sowohlals-auch. Wenn im digitalen Prozess auf der Strecke ein Papier ausgefüllt werden muss, ausgedruckt werden muss oder ein Beleg dazugelegt wird, dann bringt das alles nichts. Wir brauchen einen funktionierenden Verwaltungsprozess, der ohne ein Blatt Papier auskommt. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Sechstens: Jeder Prozess muss für den Antragsteller offen und transparent sein. Die Blackbox-Behörde muss der Vergangenheit angehören. Siebtens: Digitales Authentifizieren, Signieren und Bezahlen muss zum Fliegen gebracht werden. Achtens: Lösungen müssen gefunden werden, um Nutzen, Preis, Datensicherheit und Datenschutz gut gegeneinander abzuwägen. (Abg. Anton Baron AfD: Diese Phrasendrescherei von der SPD!) Aktuell gelingt das leider in der Praxis und bei IT-Projekten kaum. Neuntens: alles auf das Smartphone. Der PC wird von immer weniger Menschen genutzt und ist eine zusätzliche Hürde. Und zehntens ganz zum Schluss: Das muss man alles auch resilient aufstellen, damit nicht der nächste Windstoß, der nächste Stromausfall, der nächste Hackerangriff, der nächste Großkonzern, der nächste Putin oder der nächste Trump das ganze Ding zum Einstürzen bringt. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Mit diesen Prinzipien bringen wir unsere Verwaltung nach vorn. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist die Phrasendresche- rei der SPD! – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Ich denke, liebe Kollegen der AfD-Fraktion, Sie verstehen sehr genau, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Danke schön. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

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