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Dr. Wolfgang Reinhart

16.07.2025 Sitzungen 17/127

Ich erteile jetzt Herrn Innenminister Thomas Strobl für die Landesregierung das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die heutige zweite Lesung des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion bietet die Möglichkeit, Ihnen die Sicht- und Herangehensweise der Landesregierung bei dem wichtigen Thema Verwaltungsdigitalisierung darzustellen und deutlich zu machen. Denn zu den offensichtlichen Mängeln des Gesetzentwurfs der AfD und dessen kontraproduktiven Wirkungen wurden ja bereits in der ersten Lesung und während der Ausschussberatung hinreichend Ausführungen gemacht. Der Gesetzentwurf der AfD ist einfach schlecht gemacht, handwerklich mangelhaft und deswegen abzulehnen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zurufe von der AfD: Ach! – Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Die Landesregierung freilich setzt bei der Verwaltungsdigitalisierung auf solide Grundlagen. Diese Regierung, diese Koalition handelt Stück für Stück. Unser Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes befindet sich derzeit in der Anhörung. Wie ich hier vor diesem Hohen Haus im Rahmen der Ersten Beratung ausgeführt habe, hat das Innenministerium diesen Gesetzentwurf am 8. Juli dem Ministerrat vorgelegt und am 9. Juli umgehend das Anhörungsverfahren eingeleitet. (Abg. Anton Baron AfD: Es braucht erst die AfD, da- mit Sie in die Gänge kommen!) Herr Abg. Lindenschmid, wenn Sie jetzt sagen: „AfD wirkt“, wir hätten das wegen der AfD gemacht, muss ich sagen: Einen gewissen Humor kann man Ihnen nicht absprechen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Rüdiger Klos AfD: Das ist doch schön! – Abg. Anton Baron AfD: Wir müssen Sie halt treiben!) So bedeutend sind Sie nun wirklich nicht. (Zurufe der Abg. Anton Baron und Carola Wolle AfD) Unser Gesetzentwurf schafft für wesentliche Themen gute Regelungen, die den Beteiligten wirklich nützen. So sollen – das ist angesprochen worden – durch die dort vorgesehene Verankerung des Once-Only-Prinzips die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ihre Daten nur ein Mal der Verwaltung geperiode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 ben müssen. Bei Inanspruchnahme digitalisierter Verwaltungsleistungen sollen diese automatisiert aus den Datenbeständen der Verwaltung abgerufen werden. Die rechtlichen Grundlagen werden wir dafür nun legen. Die technische Umsetzung erfolgt dann über das National-Once-Only-Technical-System, kurz NOOTS, die zentrale Infrastrukturkomponente von Bund und Ländern. Der Gesetzentwurf für die Zustimmung zum NOOTS-Staatsvertrag wurde gestern vom Ministerrat beschlossen. Und entsprechend dem Kabinettsbeschluss wird das Ganze nun in den Landtag eingebracht. Sie sehen: Wir gehen Schritt für Schritt voran, ein Rädchen greift in das andere, und wir bringen die Dinge zielgerichtet voran. Die Landesregierung hat die Verwaltungsdigitalisierung gesamthaft im Blick und gibt mit durchdachten Gesetzen den entsprechenden Rahmen vor. Andere, wie etwa die AfD, verlieren sich dagegen in Sprechblasen und Worthülsen, die dann zusammenhanglos in Gesetzesform gegossen werden. So macht man keine Politik, so funktioniert kein Staat. (Abg. Anton Baron AfD: Ach!) Meine Damen und Herren von der AfD, darin mögen sich auch unsere Haltungen unterscheiden: Die AfD hat kein Interesse an einem funktionierenden Staat. (Abg. Anton Baron AfD: Ach!) Denn Sie verachten diesen Staat. Deswegen beschäftigt sich auch der Verfassungsschutz mit Ihnen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Und das kommt vom zuständigen Minister! – Glocke des Präsidenten)

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