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Stephen Brauer

FDP 16.07.2025 Sitzungen 17/127

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir endlich über die notwendige Überarbeitung des Gesetzes aus dem Jahr 1987, das nun an die heutige Zeit, an die digitale Welt angepasst werden soll. Wir hatten das Thema mit dem Antrag mit dem Titel „Notwendige Novellierung des Archivgesetzes“ aufgegriffen – wohlgemerkt im September 2023 –, nachdem bereits in unserem Antrag aus der vorherigen Legislaturperiode die Novelle als in Vorbereitung befindlich dargestellt wurde. Beim „aktuellen“ Antrag vor über anderthalb Jahren wurde beteuert, dass sich die überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs in der Endabstimmung befinde. Endlich bekommt die längst praktizierte Übernahme digitalen Archivguts auch ihre rechtliche Einkleidung. Grundsätzlich darf man also einen gelungenen Entwurf erwarten, und auch das Gesetzesvorblatt verstärkt diese Hoffnung. Die Änderungen greifen überwiegend die Forderungen aus dem Archivbereich nach einer zeitgemäßen Ausgestaltung des Landesarchivrechts und die Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ... auf. Aufgrund der grundsätzlich positiven Rückmeldungen des Archivverbands und der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Anhörung wird von einer verbesserten Vollzugstauglichkeit ausgegangen. Hier klingt aber schon an, dass der LfDI mit seiner Kommentierung des Anhörungsentwurfs noch mal für einige Nachbesserungen gesorgt hat. Danke dafür an dieser Stelle. Nahezu jeden Paragrafen des Gesetzes hat er noch beeinflusst, damit auch den Vorgaben der DS-GVO und des Landesdatenschutzgesetzes Genüge getan wird. Ich möchte noch drei weitere Problemfelder des Archivbereichs aufgreifen, die wir auch in unserem Antrag thematisiert hatten. (Stephen Brauer) Erstens: die Bereitstellung von Daten im Netz. Durch die Onlinebereitstellung von Daten ergeben sich erweiterte Nutzungsmöglichkeiten auch für Wissenschaft und Forschung. Richtigerweise steht das so in der Gesetzesbegründung. Schon zu unserem Antrag führte das MWK aus: Neben der klassischen Einsicht im Lesesaal spielt die Zugänglichmachung von Archivgut in Form von Digitalisaten eine immer wichtigere Rolle in der digital vernetzten Informationsgesellschaft. Diesem Zweck dienen soll auch das Vorhaben des grün-schwarzen Koalitionsvertrags. Schrittweise werden alle Daten mit öffentlicher Relevanz in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt und Schnittstellen zu ihrer Nutzung bereitgestellt. Ein Ziel ist es, so die zentrale Auffindbarkeit öffentlicher Daten sicherzustellen – ein hehres Ziel, das leider mit großer zeitlicher Verzögerung angegangen wurde. Zweitens: der Speicherplatz. Eine weitere große Herausforderung ist der „Digital Turn“ im Hinblick auf die zu archivierenden Unterlagen. Die Übernahme, Erhaltung und Bereitstellung von genuin digitalem Archivgut gewinnt durch die Einführung der E-Akte im Land und durch digitale Fachverfahren immer mehr an Bedeutung. Tatsächlich wächst im Zuge der Einführung der E-Akte auch das angebotene zu bewertende analoge Schriftgut überproportional an, weil die Dienststellen des Landes im Rahmen des Umstellungsprozesses ihre Registraturbestände eingehend prüfen und Unterlagen an das Landesarchiv abgeben. Drittens: die Digitalarchivare. Das erweiterte Aufgabenspektrum bedingt andere Anforderungen an das Fachpersonal. Unsere Archivare werden an der Archivschule in Marburg ausgebildet, wo bei der Ausbildung des Fachpersonals zunehmend auf die notwendigen Qualifikationen für den digitalen Bereich eingegangen wird. Aber das reicht eben nicht aus, um den großen Datenmengen und dem professionellen Umgang mit dem Digitalen gerecht zu werden. Not macht erfinderisch. IT-Spezialisten und Informationswissenschaftler werden als Digitalarchivare akquiriert, die dann in die archivfachlichen Kontexte berufsbegleitend eingeführt werden. Laut Staatssekretär Braun sei mehr Personal für das Landesarchiv wünschenswert. Dies könne aber erst im Hinblick auf den nächsten Doppelhaushalt angegangen werden. Kurzum: Wir stimmen dem Gesetz zu, handelt es sich doch um eine überfällige Anpassung des Archivrechts an die digitale Welt, die nicht erst gestern begonnen hat. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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