Sandro Scheer
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Minister Strobl, zu sagen, wir würden den Staat verachten, dafür sollten Sie sich schämen. Ich war 16 Jahre Offizier bei der Bundeswehr auf verschiedensten Kontinenten. Ich verachte diesen Staat nicht. Wer so etwas völlig unreflektiert hier im Hohen Hause sagt, muss sich fragen, ob er noch richtig auf dem Platz eines Ministers ist. Das einmal vorab. (Beifall bei der AfD – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Jetzt zur Sache!) – Aber es musste mal raus. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Jetzt aber zur Sache! Lassen Sie sich Zeit!) Ganz grundsätzlich sind wir bei dem Ziel, die Wahrnehmung eines kommunalen Ehrenamts zu erleichtern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, dabei, natürlich auch in Sachen Transparenz. Allerdings meinen wir mit Transparenz keine geschwärzten Seiten wie Ihr Herr Spahn und Frau Warken. Das meinen wir mit Transparenz nicht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das hier ist der Landtag in Stutt- gart!) Wir sind für vernünftige Anträge und mussten das vorliegende Gesetz mit etwas anderen Augen betrachten, als im „Staatsanzeiger“ vor wenigen Tagen zu lesen war, dass praktisch nur die Grünen die treibende Kraft hinter dem Gesetz waren und die CDU offenbar ihre ablehnende Haltung nicht einmal hintangestellt hat. Danach konnte oder wollte sie nicht einmal die kleinsten Änderungen durchsetzen. Der Schatten, den wir schon in der Ersten Beratung auf dieses Vorhaben fallen sahen, hat sich nach der Diskussion im Innenausschuss weiter verdunkelt. Auch Gespräche mit amtierenden Gemeinderäten haben in der Zwischenzeit Zweifel an der Sinnhaftigkeit vieler Detailregelungen, die darin enthalten sind, verstärkt. Grob gesagt führt das Gesetz zwei grundlegende und einschneidende Neuerungen ein. Sie bringen eine völlige Abkehr von zwei Grundsätzen für Gemeinderat und Kreistag, wie sie seit Beginn der Bundesrepublik – wahrscheinlich auch vorher schon – bestanden und sich auch bewährt haben, nämlich vom Grundsatz der Präsenzsitzung und vom Grundsatz der Saalöffentlichkeit. Kommunale Gremien haben ihre eigene Dynamik. Sie sind geprägt von einer ungezwungenen und spontanen Debattenkultur, von unbefangener Diskussion wie auch häufig von persönlichem Streit, sowohl untereinander als auch mit dem Vorsitzenden. Es besteht die erhebliche Gefahr, dass all diese Merkmale einer lebendigen Demokratie verschwinden werden und Gemeinderäte befürchten müssen, demnächst von der „heute-show“ mit Dreck beworfen zu werden oder sich auch auf Social-Media-Videos des politischen Gegners wiederzufinden – in möglichst lächerlicher und unvorteilhafter Pose. Wir befürchten einen schleichenden Übergang zu leblosen, langweiligen und politisch korrekten Sitzungen aus Angst vor öffentlicher Vorführung. (Sandro Scheer) (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Die Macht der Bilder ist groß, größer als der Mut der meisten in den Gemeinderäten und Kreisräten. (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Unterschätzen Sie die Kommunalen nie!) Nicht weniger bedenklich finden wir inzwischen die völlig voraussetzungslose Teilnahme an den Gremiensitzungen per Zuschaltung. Wir sehen durchaus und begrüßen, dass keine Kommune diese Neuerungen einführen muss und eine Rückänderung der Hauptsatzung auch möglich wäre. Dennoch hat sich die Präsenzsitzung seit Jahrzehnten bewährt und sollte Leitbild bleiben, wenngleich moderne Medien und ein veränderter gesellschaftlicher Rahmen durchaus Erweiterungen ermöglichen und sogar verlangen. Dieser Gesetzentwurf schießt aber über das Ziel hinaus. Er stellt Öffentlichkeit und angebliche Vereinbarkeit des Ehrenamts über alles andere. Er ist im wahrsten Sinn des Wortes extrem wie seine Befürworter. (Lachen der Abg. Swantje Sperling GRÜNE) Ein lapidarer Satz in der Begründung will auch jeden Rückweg und jeden Kompromiss versperren. Er lautet: Eine ... abweichende Hauptsatzungsregelung, welche die digitale Zuschaltung im Einzelfall von Voraussetzungen abhängig macht, ist nicht möglich. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: So steht es drin!) Einfach einmal frech behaupten und nicht in Verlegenheit kommen. Eine Recherche in den Gemeindeordnungen zeigt das Gegenteil. In Bayern gab es dazu durchaus Regelungen. Um das Rad nicht neu zu erfinden, haben wir diese Vorschläge in einem Änderungsantrag aufgegriffen und ihn zur Abstimmung gestellt. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Stimmen Sie dem zu?) In Ihrem Digitalwahn haben Sie das natürlich abgelehnt. Ideologie verträgt keine Kompromisse. Die Fachverbände haben sich die Finger wund geschrieben, und fast alle haben Änderungen in den umstrittenen Punkten verlangt, sind aber auf Granit gestoßen. Wie immer wurden die Fachleute, die es am besten wissen, übergangen. Sehen Sie nicht, dass gerade diese wichtigen Punkte, die ich – und nicht nur ich – aufzähle, dazu führen können, dass viele Kommunen ihre Hauptsatzung nicht ändern? Das ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache. Wir prophezeien mal, dass nur eine Minderheit der Kommunen Ihre kommunale Revolution umsetzen wird. Je weniger, desto besser ist es wahrscheinlich.
