Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Besten Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das politische Geschehen auf der kommunalen Ebene wird zu einem ganz erheblichen Teil von Personen getragen, die sich mit großer Leidenschaft ehrenamtlich für ihre örtliche Gemeinschaft einsetzen. Die Kommunalpolitik ist das Fundament unserer Demokratie. Deswegen auch an dieser Stelle ein Dank an Tausende ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in unserem Land für ihren Dienst an der Demokratie, den sie Tag für Tag leisten. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP und der AfD) Freilich, diese Ehrenamtlichen müssen dieses für unser Gemeinwesen so unverzichtbare Element und dieses Engagement auch mit ihren familiären und beruflichen Verpflichtungen in Einklang bringen können. Deswegen haben sie nicht nur unseren Dank, sondern auch unsere tatsächliche Unterstützung verdient. Genau deswegen machen wir dieses Gesetz: um erstens für Entlastung der Ehrenamtlichen zu sorgen und zweitens die Kommunalpolitik einen großen Schritt in die digitale Welt, in die digitale Zukunft zu bringen. Wir wollen den Gemeinden die Möglichkeit geben, ehrenamtliche Gremienmitglieder digital an entsprechenden Sitzungen teilnehmen zu lassen. Wohlgemerkt: Wir räumen ihnen die Möglichkeit ein. Die Entscheidung wird vor Ort getroffen. Niemand muss, jeder kann. Das ist unser Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Durch diese digitalen Sitzungen kann die Attraktivität des Engagements im kommunalen Ehrenamt erhöht werden. Dort, wo man das anders sieht – um den Vorsitzenden des Innenausschusses zu zitieren, (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Oh!) dass Kommunalpolitik am besten „von Angesicht zu Angesicht“ stattfindet –, kann man das auch weiterhin genau so machen, wenn man das so machen möchte. Diese Erleichterung der digitalen Sitzungsteilnahme soll selbstverständlich auch in den Landkreisen sowie in weiteren kommunalen Gremien möglich sein. Lassen Sie mich gern auf einige – erfreulicherweise waren es sehr wenige – Kritikpunkte eingehen, die gegen die Möglichkeit einer digitalen Sitzungsteilnahme vorgebracht wurden. Im Rahmen der Aussprache vor zwei Wochen hier an dieser Stelle ist bemängelt worden, nach der Konzeption des vorliegenden Entwurfs seien Abstimmungen der digital zugeschalteten Gremienmitglieder nicht möglich. In der Presse war dann sogar der Unsinn zu lesen, es gäbe ein Verbot der digitalen Abstimmung. (Heiterkeit des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE –
