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Andreas Schwarz

GRÜNE 16.07.2025 Sitzungen 17/127

Ja!) (Minister Thomas Strobl) Das will ich hier einfach richtigstellen. Das ist schlicht falsch. Nun, da es der FDP/DVP bekanntermaßen nicht um die Sache geht, (Oh-Rufe von der FDP/DVP – Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Julia Goll FDP/DVP: Bla, bla! – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/ DVP) ist das nicht so relevant. Aber dass Sie so falsche Aussagen in die Welt setzen, finde ich ein Stück weit verantwortungslos und stelle das hiermit richtig. Selbstverständlich gelten die digital an der Sitzung Teilnehmenden als anwesend und haben daher grundsätzlich auch ein vollwertiges Teilnahmerecht im Sinne von Antrags-, Rede- und Stimmrecht. Also noch einmal, damit alle Zweifel beseitigt sind: Selbstverständlich sind digitale Abstimmungen rechtsgültig möglich. Lediglich an Wahlen – der Unterschied zwischen Abstimmungen und Wahlen dürfte hinreichend bekannt sein – dürfen zugeschaltete Gremienmitglieder nicht teilnehmen. Denn das ist aus unserer Sicht bis heute nicht rechtssicher umzusetzen. Im Falle einer geheimen Wahl erfordern die von der Rechtsprechung – namentlich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – entwickelten Grundsätze, dass die Erkennbarkeit und Rekonstruierbarkeit der Wahlentscheidung gewährleistet werden können. Es muss auch gewährleistet sein, dass jedes Ratsmitglied unbeobachtet seine Stimme abgeben kann, sodass das Wahlverhalten auch nach der Stimmabgabe geheim bleibt. Ich möchte Ihnen sagen – das dürfen Sie natürlich kritisieren –: Beim Thema Wahlen bin ich kompromisslos. Rechtssicherheit steht hier an erster Stelle und ist oberstes Gebot. Selbstverständlich – da können Sie versichert sein – werden wir auch bei dieser Frage technische Entwicklungen beobachten, diese in den Blick nehmen und gegebenenfalls daran mitwirken. Falls sich in Zukunft entsprechende rechtssichere Möglichkeiten ergeben, werden wir diese sorgfältig – sorgfältig! – prüfen. Ich bin gern dabei, dass wir bei der Digitalisierung mutig voranschreiten. Ich freue mich darüber, dass Baden-Württemberg in vielen Bereichen die Avantgarde ist. Beim Thema Wahlen sind für mich die Rechtssicherheit und das hohe Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger hierin setzen, das erste Gebot. Bei Wahlen mache ich keine Experimente. Dann wurde noch kritisiert, dass es Risiken im Zusammenhang mit der Geheimhaltung von Sitzungsinhalten geben könnte. Dieser Punkt ist bei der Vorbereitung des Gesetzes gesehen und berücksichtigt worden. Die Verschwiegenheitspflicht der Gemeinderäte umfasst auch und gerade im Falle einer digitalen Sitzungsteilnahme die Pflicht, sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis vom Inhalt der Sitzung erlangen. Alles in allem hat es mich gefreut, dass der Gesetzentwurf auf positive Resonanz gestoßen ist, und zwar sowohl bei den kommunalen Verbänden als auch mehrheitlich bei den Fraktionen hier im Landtag. Es ist noch einmal die Kostenerstattung angesprochen worden. Herr Kollege Ranger, ich möchte Ihnen erstens sagen: Es liegt ein Stück weit in der kommunalen Selbstverwaltung, auch im finanziellen Bereich Prioritäten zu setzen. Ich möchriode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 te Ihnen zweitens sagen, dass wir uns in der Landesregierung intensiv damit beschäftigen, wie wir die prekäre finanzielle Lage der Kommunen insgesamt stabilisieren können. Deswegen bin ich dem Landtag von Baden-Württemberg, namentlich den Koalitionsfraktionen, dankbar, dass wir das aktuell und in der Vergangenheit mit einem dreistelligen Millionenbetrag gemacht haben. Dieser Prozess findet in diesem Augenblick weiter statt. Die Lage der Kommunen ist prekär. Deswegen werde ich mit dem Finanzminister noch vor den Sommerferien erneut mit den kommunalen Landesverbänden darüber beraten, wie wir die Kommunen unterstützen können. Sie wissen – das war ein Vorschlag von mir –, dass wir eine ganze Reihe von Zahlungen an die Kommunen zeitlich vorgezogen haben, um den Kommunen Liquidität zu geben. (Abg. Nicolas Fink SPD: Riesenwurf!) Das hat ihnen auch Liquidität gegeben. (Abg. Klaus Ranger SPD: Mehr aber auch nicht!) Niemand hat behauptet, dass damit alle Probleme gelöst wären. Aber im Unterschied zu Ihnen, im Unterschied zu anderen Ländern und im Unterschied zu der Art und Weise, wie auch die alte Bundesregierung unter einem FDP-Finanzminister (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Oh Gott! Immer diese al- te Leier! Das ist langweilig!) die Kommunen hat im Regen stehen lassen, bin ich sehr froh, dass die neue Bundesregierung, insbesondere bei der Gestaltung des Investitionsboosters, die Kommunen nicht hat im Regen stehen lassen, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Wer ist der Finanzmi- nister?) sondern den Kommunen nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt“ die Steuerausfälle erstattet. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Aha!) Dass wir einen kommunalfreundlicheren Umgang – – Ja, ja, das ist so. (Abg. Emil Sänze AfD: Sie sind doch im Bundesrat!) Nein, nein. Es gilt wieder das Motto: Wer bestellt, bezahlt. Das muss man einfach auch mal sagen. Wir jammern auch gern mal über den Bund, besonders dann, wenn es um Geld geht. Aber bei den Themen Investitionsbooster und „Ersatz der Steuerausfälle, der Einnahmeausfälle“ hat sich die Bundesregierung gegenüber den Kommunen wirklich sehr fair verhalten. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Wenn das so ist, dann sollte man das auch so feststellen, (Glocke des Präsidenten) vor allem, weil es in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen ist. (Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

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