Ulli Hockenberger
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Damit wir vom Spirit her mit einem guten Move gleich in den richtigen Flow kommen, (Vereinzelt Heiterkeit) lassen Sie uns mit einem Zitat, welches ich dem Koalitionsvertrag entnommen habe, in diesen für die Kommunen wichtigen Tag hineingrooven. Zitat: Wir wollen dauerhafte ... gesetzliche Möglichkeiten schaffen, rechtssicher online und hybride Sitzungen ... durchzuführen ... Ferner haben wir dort vereinbart, dass wir die in § 37a der Gemeindeordnung bestehende rechtliche Regelungsunsicherheit abbauen. Wir erinnern uns mehr oder weniger gern. Ich hatte dazu in der ersten Lesung ebenso ausführlich wie umfassend und, wie ich meine, durchaus auch engagiert Stellung genommen und im Hause an dieser Stelle ein allseits heterogenes Begeisterungsniveau erzeugt. Das möchte ich nicht wiederholen. Nur (Ulli Hockenberger) so viel noch einmal: Für mich ist und bleibt Kommunalpolitik von Angesicht zu Angesicht und nicht von Kachel zu Kachel das Optimum. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Im Unterschied zur Kollegin Sperling habe ich durchaus differenzierte Rückmeldungen bekommen. Das sage ich nur der Vollständigkeit halber; sei’s drum. Damit bin ich an dieser Stelle für heute fertig. Allein aus Zeitgründen konnte ich in der letzten Lesung auf vier weitere wichtige Punkte nicht eingehen. Das möchte ich heute tun; sie haben es verdient. Der erste Punkt ist der Livestream. Wir schaffen damit erstmals eine rechtssichere Grundlage dafür, dass neben der Saalöffentlichkeit ein digitales Zusatzangebot gemacht wird und Mitbürgerinnen und Mitbürger die Sitzungen von zu Hause aus verfolgen können. Wir steigern die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungsprozessen. Da bin ich einig mit der Kollegin Sperling. Insbesondere ist wichtig, dass, wenn die Hauptsatzungsregelung dies vorsieht, ein einzelner Betroffener die Aufzeichnungen dieser Digitalsitzungen nicht mehr verhindern kann – im Unterschied zu bisher. Beim Thema „Landesinformationsfreiheitsgesetz versus Gemeindeordnung“ geht es darum, dass der Schutz von Beratungsunterlagen für nicht öffentliche Sitzungen für Gemeinden von herausragender Bedeutung ist. Diese Klarstellung war und ist dringend geboten, weil es Unsicherheiten über die Reichweite des Informationsanspruchs nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gab. Diese Regelung ist deswegen so besonders und so beeindruckend, weil sie Eingang in das Gesetz gefunden hat, obwohl dazu im Koalitionsvertrag nichts steht. Das ist ein eindrucksvoller Beweis unserer Handlungsfähigkeit in der Koalition, wenn wir uns im Ziel einig sind. Mut und Zuversicht werden uns auch bis zum Ende der Legislaturperiode wichtige Ratgeber sein, um verlässlich Gutes für unser Land zu schaffen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) – An dieser Stelle hatte ich „Applaus der Koalitionsfraktionen“ vermerkt. Daher also vielen Dank. (Heiterkeit der Abg. Swantje Sperling GRÜNE) Zur Spiegelbildlichkeit von Ausschüssen wird eine Konsequenz aus den bisherigen Urteilen von Verwaltungsgerichten und Verfassungsgerichten gezogen. Es wird klargestellt, dass die Besetzungen der kommunalen Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse verkleinernd widerspiegeln müssen, und bei wesentlichen Änderungen der Mehrheitsverhältnisse ist über die Zusammensetzung unverzüglich neu zu entscheiden. Die Ausschüsse müssen grundsätzlich das politische Meinungs- und Kräftespektrum im Gemeinderat widerspiegeln. Das Verfahren zur Ausschussbesetzung wird dadurch grundsätzlich nicht verändert; es erfolgt lediglich eine Klarstellung. Die Erstattung von Aufwendungen für Menschen mit Behinderungen ist eine Selbstverständlichkeit; das hatte Frau Kollegin Goll in der ersten Lesung schon erwähnt. riode – 127. Sitzung – Mittwoch, 16. Juli 2025 Lassen Sie mich zum Schluss noch auf die Kritik der Opposition sowohl in der ersten Lesung als auch im Innenausschuss eingehen. Man hat von „Digitalisierung nach Kassenlage“ gesprochen. Das sehe ich nicht so. Da bin ich ganz bei meinem Innenminister. Warum sage ich das? Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen das Land hier nicht in der Pflicht, finanzielle Unterstützung zu leisten. Das wäre nur dann der Fall, wenn wir diese Aufgabe verpflichtend in die Gemeindeordnung, also in das Gesetz, hineingeschrieben hätten. Das haben wir im Unterschied zur Forderung des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“ nicht getan. Das spiegelt unseren großen Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung wider, und das ist auch so. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Zur Kritik hinsichtlich geheimer Abstimmungen und Wahlen bei zugeschalteten Ratsmitgliedern – es ist angesprochen worden – verweise ich auf die Bewertungen des Innenministeriums, die wir für heute teilen. Sie waren Gegenstand von Diskussionen – engagierten Diskussionen – im Innenausschuss; ich verweise auf den Ihnen vorliegenden Bericht der Berichterstatterin Kollegin Goll und die Beschlussempfehlung. Das Innenministerium hatte im Innenausschuss darauf hingewiesen, dass in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz in den Gemeindeordnungen sozusagen das Wahlrecht ausgeschlossen wird. Das ist in Ordnung. Ich habe aber ein bisschen herumgesurft, wie man das so macht. Ich möchte Ihnen deswegen den Hinweis auf § 40 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein geben. Dort heißt es: Wahlen durch ein elektronisches Abstimmungssystem sind zulässig, wenn ... sichergestellt ist, dass ... die Anforderungen an eine geheime Wahl ... eingehalten werden. Das ist doch ganz schön nah dran an der Forderung des Städtetags nach einer Öffnungsklausel. Aber lassen wir das für heute. Den Änderungsantrag der AfD lehnen wir ab. Der Gesetzesbegründung können Sie entnehmen, dass das Innenministerium ihn schon als abgeschrieben aus der bayerischen Gemeindeordnung gewürdigt hat. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. Wir sind gespannt, wie viele Kommunen unter den genannten Voraussetzungen davon Gebrauch machen werden, und freuen uns auf einen Bericht des Innenministeriums in der 18. Legislaturperiode. Ich selbst werde diesen Bericht dann mit großem Interesse in der Zeitung lesen (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wir schicken ihn dir zu!) und an Sie alle ganz fest denken und den heutigen Tag nicht vergessen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der AfD)
