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Plenarprotokoll 17/119

02.04.2025 · 98 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (13)CDU (10)SPD (10)GRÜNE (9)FDP (6)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Gespräche einzustellen und Ihre Plätze einzunehmen. Vielen Dank. Ich eröffne die 119. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Frau Abg. Fink-Trauschel und Herr Abg. Fischer. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Ministerin Olschowski, Herr Minister Lucha, Herr Minister Hermann, Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet und Frau Staatssekretärin Kurtz. Aus dienstlichen Gründen entschuldigt ist Herr Abg. Behrens, der Frau Staatssekretärin Kurtz auf ihrer Delegationsreise in die Région Grand Est begleitet. Im E i n g a n g befindet sich die Mitteilung der Landesregierung vom 7. März 2025 – Gesetz zur Ergänzung rundfunkrechtlicher Staatsverträge; hier: Bericht über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung des Südwestrundfunks in den Jahren 2023 bis 2026 –, Drucksache 17/8511. Ich schlage vor, diese Mitteilung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Sie stimmen zu. Vielen Dank. Auf Ihren Tischen finden Sie einen Vorschlag der Fraktion GRÜNE für Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen (Anlage 1) und einen Vorschlag der Fraktion der AfD für Um- besetzungen in verschiedenen Ausschüssen (Anlage 2) sowie einen Vorschlag der Fraktion der AfD für eine Umbesetzung bei den Schriftführern (Anlage 3) vor. – Ich stelle fest, dass Sie den vorgeschlagenen Umbesetzungen zustimmen. Vielen Dank. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich auf zwei Mandatswechsel aufmerksam machen. Zunächst – jetzt muss ich kurz in die Reihen schauen – begrüße ich Herrn Rüdiger Tonojan, der am 19. März 2025 das Mandat angenommen und mit Wirkung vom 1. April 2025 die rechtliche Stellung eines Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Württemberg erworben hat. Er hat die Nachfolge von Alexander Schoch im Wahlkreis 49 – Emmendingen – angetreten. – Sehr geehrter Herr Kollege Tonojan, im Namen des ganzen Hauses heiße ich Sie im Landtag willkommen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Ausübung Ihres Mandats und einen guten Start. (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank) periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 tokoll ng vom 2. April 2025 9:03 Uhr Eigentlich hatte ich jetzt eine Verabschiedung vorgesehen, aber der Kollege ist nicht da. Deshalb kommen wir gleich zum zweiten Mandatswechsel. Nun begrüße ich den neuen Abgeordneten für den Wahlkreis Göppingen. Die Landeswahlleiterin hat mir am 1. April 2025 mitgeteilt, dass Herr Sandro Scheer mit Wirkung vom 1. April 2025 die rechtliche Stellung eines Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Württemberg erworben und die Nachfolge von Herrn Goßner angetreten hat. – Sehr geehrter Herr Kollege Scheer, im Namen des Hohen Hauses heiße ich Sie im Landtag willkommen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Ausübung Ihres Mandats und einen guten Start. (Beifall bei allen Fraktionen) Nun treten wir in die Tagesordnung ein, und ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Debatte – Damit Baden-Württemberg Automobilland bleibt – mit Innovation und Tatkraft für Stabilität in stürmischen Zeiten – beantragt von der Fraktion der CDU (Unruhe) – Meine Damen und Herren, es ist echt laut – auch für mich mit Mikrofon. Das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt; darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Den Fraktionen steht eine Redezeit von jeweils zehn Minuten zu. Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Mack, der sich schon freut. (Abg. Manuel Hagel CDU: Guter Mann!)

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Winfried Mack CDU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zölle schaden allen, Zölle schaden auch den USA selbst. Aber die Frage ist in dieser Situation: Wie verhalten wir uns? Zölle sind Ausdruck von Nationalismus, Protektionismus und rechtem Populismus, und vor allem sind sie ordnungspolitisch falsch. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD) Ebenso ist das Verbrennerverbot ein ordnungspolitischer Irrweg. Es ist Ausdruck von Planwirtschaft, von Besserwisserei und von linkem Populismus. (Winfried Mack) (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Zurufe von den Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Von der Leyen!) Es werden Autos produziert, für die es keinen Markt gibt. (Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist zu laut. (Zuruf)

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Winfried Mack CDU

Nur 13,6 % der verkauften Autos in Europa sind E-Autos. Bei Mercedes sind es sogar nur 9 %. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Es werden noch weniger werden!) Jetzt dürfen wir nicht den dritten ordnungspolitischen Fehler obendrauf setzen, nämlich den Markt mit massiven Subventionen in eine Richtung zu zwingen, die nicht tragfähig ist. Wir können nicht den Anteil der verkauften Elektroautos von 13,6 % auf 100 % hochsubventionieren. Stattdessen müssen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Das hat Merz doch vor!) Wir brauchen eine Entwicklungsoffensive. Unsere Schubladen sind voll mit Innovationen, und unsere Innovationen müssen raus aus der Schublade, rein in die Fabrik, raus auf den Marktplatz. Die Antwort auf die amerikanische Zollpolitik muss im Kern heißen: Wir nehmen die Herausforderungen an. Wir machen unsere Produkte noch besser, nützlicher, preiswerter. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Aus der tarifären Handelsdiskriminierung machen wir eine Tugend. Hatten wir das nicht schon mal? „Made in Germany“, das war eine nicht tarifäre Diskriminierung unseres Handels. Was haben wir daraus gemacht? Wir haben das Beste daraus gemacht. Wir haben dafür gesorgt, dass daraus ein Qualitätssiegel wurde. Deswegen lasst uns auch in dieser Situation die Sache umdrehen. Entwicklungsoffensive heißt: Wir müssen ins Machen kommen, wir müssen die Entwicklungszyklen verkürzen. In Deutschland brauchen wir 48 Monate für die Entwicklung eines neuen Autos, China braucht weniger als 36 Monate. Um Boden unter die Füße zu bekommen, müssen wir das jetzt unterbieten. Dazu muss die maximale Arbeitszeit zumindest vorübergehend flexibilisiert werden. Die 35-Stunden-Woche kann jetzt nicht die Richtschnur sein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) In unserem Nachbarkanton Schaffhausen gelten die 42-Stunden-Woche und 20 Tage Urlaub. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Wir können doch auch Schaffhausen! Wir sind doch nicht aus Schwachhausen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf von der CDU: Genau!) Wir müssen entfesseln. Wir sollten überall, wo wir es landespolitisch können, die Genehmigungsfiktion einführen. Anfangen ist jetzt das Gebot der Stunde, nicht monatelange Genehmigungsprozesse abwarten. Was wir gezielt fördern müssen, sind Innovationen – raus aus der Manufaktur, hin zur Serie –, und vor allem auch mit Risikokapital helfen. Konkret geht es um sparsamere Verbrenner genauso wie um die innovative Batterie. Für beides haben wir gute Beispiele hier im Land. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wenn wir wollen, dass Baden-Württemberg Automobilland bleibt, müssen wir gerade bei jungen Leuten Faszination für Technik entfalten. Wir müssen gemeinsam mit der Wirtschaft das Zukunftsbild vermitteln: Auch 2035, auch 2045 kommen die besten Autos aus Baden-Württemberg, und wer in diesen Beruf geht, kann als Techniker, als Meister, als Ingenieur gutes Geld verdienen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Mack, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Klauß zu?

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Winfried Mack CDU

Bitte schön. (Abg. Manuel Hagel CDU: Nichts zu befürchten!)

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Miguel Klauß AfD

Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Zu sagen, dass Zölle rechtspopulistisch sind – das werde ich jetzt mal nicht kommentieren. Aber die größte Fraktion im EU-Parlament ist ja die EVP mit ihren christdemokratischen Mitgliedsparteien. Kommissionspräsidentin ist Ursula von der Leyen. Die EU hat Zölle gegen China erhoben, gegen chinesische Elektroautos. Sind Sie jetzt ein Rechtspopulist, oder wie kann ich diese Zölle verstehen? (Abg. Andreas Deuschle CDU: Oder müssen Sie die Frage stellen, weil Sie sonst kein Geld kriegen?)

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Winfried Mack CDU

Nein, die Frage ist einfach, wie ich dieses Instrument einsetze. Und so, wie es eingesetzt wird, wird es radikal im Sinne von Nationalismus und Protektionismus eingesetzt: „America first!“ (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Wenn wir auf die zukünftige Generation setzen, müssen wir auch auf die heutige Erwerbsgeneration setzen. Wir können nicht die ganze heutige Generation massenhaft in den Vorruhestand schicken. Das würden die Rentenkassen nicht ertragen. Deswegen gilt die Devise „Lebenslanges Lernen“. Wir brauchen also eine Entwicklungsoffensive auch und gerade im Automobilbau. Wir müssen vom Denken zum Handeln kommen. Ein amerikanischer Freund hat mir neulich gesagt: „Ihr seid Künstler mit euren Innovationen, aber ihr seid keine Macher.“ Ein (Winfried Mack) Stück weit hat er recht. Kunst ist die Triebfeder für Neues. Aber das neue Produkt selbst, das Machen, das müssen wir jetzt organisieren. Packen wir es an! (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf: Bravo!)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Tok.

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Tayfun Tok GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über weit mehr als über Motoren, Märkte und Modelle. Wir sprechen heute über nichts Geringeres als über die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts. Denn wir stehen vor einer entscheidenden Frage: Bleibt Baden-Württemberg auch morgen ein Automobilland? Es geht um Jobs, um Wertschöpfung und um den technischen Fortschritt. Baden-Württemberg nämlich ist das Herz der deutschen Automobilindustrie. Die Branche steht für rund 500 000 Arbeitsplätze im Land. Sie trägt seit Jahrzehnten maßgeblich zu unserem Wohlstand bei, und sie prägt natürlich unsere industrielle Identität. Aber sie steht unter gewaltigem Druck. (Zuruf von der AfD: Durch euch!) Globale Verwerfungen, Handelskonflikte, sinkende Absatzzahlen und geopolitische Spannungen fordern die Unternehmen in unserem Land heraus. Deshalb handeln wir entschlossen – nicht aus Ideologie, sondern aus Verantwortung für die Beschäftigten, für den Standort und für unser Klima. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ein Leuchtturm ist der Strategiedialog Automobilwirtschaft. (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Unser Ansatz überzeugt längst auch auf europäischer Ebene. Die Präsidentin der Europäischen Kommission nimmt unser Modell als Vorbild. Aus dem Dialog sind zahlreiche zukunftweisende Projekte entstanden, z. B. die Forschungsfabrik für Brennstoffzellen HyFaB oder die gemeinsame Open-Source-Software-Kooperation in der Automobilindustrie. Das ist ein starkes Signal, und es bestätigt doch den Kurs Baden-Württembergs. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ja, die batterieelektrische Mobilität ist der Schlüssel zur klimaneutralen Mobilität. Wettbewerbsfähige Batterietechnologie erhöht Reichweiten, verkürzt Ladezeiten und senkt Umweltbelastungen. Der Markt wird derzeit von China, Japan und Südkorea dominiert. Deshalb muss Baden-Württemberg hier unabhängiger werden. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Deshalb investieren wir gezielt in Batterieforschung, in Zellproduktion, ins Recycling und treiben den Ausbau der Ladeinfrastruktur voran – für Pkws bereits erfolgreich und nun auch für Lkws. (Lachen des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Moderne Autos sind rollende Hochleistungsrechner – ohne funktionierende Software keine Wettbewerbsfähigkeit, ohne Chips kein Auto. Hier haben wir doch einen Durchbruch für Baden-Württemberg. Das weltweit führende Forschungszentrum imec siedelt sich hier im KI-Innovationspark Heilbronn an. Hier entstehen Chiplets für automatisiertes Fahren, für die neue Fahrzeuggeneration. Das ist doch ein entscheidender Schritt für Europas digitale Souveränität. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das ist doch Hightech made in Baden-Württemberg. Da möchte ich mich auch bei unserer Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und der gesamten Landesregierung ausdrücklich bedanken, dass sie sich dafür eingesetzt haben, dass wir hier gegenüber den asiatischen Konkurrenten souveräner, unabhängiger werden. Herzlichen Dank, Frau Hoffmeister-Kraut! (Beifall bei den Grünen und der CDU) Auch beim autonomen Fahren bleibt Baden-Württemberg vorn. Das Testfeld Autonomes Fahren zeigt unsere technologische Spitzenposition und treibt die Entwicklung weiter voran. Die Innovationssprünge in der Elektromobilität sind doch gewaltig. Ich habe mich kürzlich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion bei einem Zulieferer in Bietigheim-Bissingen persönlich von den neuesten Innovationen in der Elektromobilität überzeugt. Das Unternehmen bringt in Zusammenarbeit mit einem anderen schwäbischen Automobilzulieferer, und zwar aus Stuttgart, gerade einen Elektromotor ohne Seltene Erden zur Marktreife. Das spart in der Produktion rund 30 % CO . Das ist doch echte, nachhaltige Zukunftstechnologie. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Und ja, die Transformation gelingt nur mit den Menschen. Deshalb investieren wir in Aus- und Weiterbildung. Wir qualifizieren gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Unternehmen die Beschäftigten von heute für die Arbeitsplätze von morgen. Ein starkes Beispiel aus meinem Wahlkreis, auch aus Bietigheim-Bissingen: Porsche baut hier ein hochmodernes Qualifizierungszentrum. Dort lernen die Mitarbeitenden den Umgang mit den Technologien von morgen – praxisnah, in Werkstätten mit Hightechausstattung statt Schraubenschlüssel. Und ja, natürlich spüren wir den Gegenwind. Wir sehen den Stellenabbau. Wer nach China blickt, erkennt aber den Unterschied: China bleibt der wichtigste Absatzmarkt weltweit und investiert Milliarden in die Elektromobilität und nicht in Verbrennermotoren. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf von der FDP/DVP: Falsch!) Die Elektromobilität ist dort ein Wachstumsmarkt mit langfristig hohen Zuwachsraten. (Zuruf: Falsch!) (Tayfun Tok) Genau deshalb wäre ein Comeback des Verbrenners, so einfach die Lösung in diesem Moment klingt, langfristig gesehen doch nur eine Scheinlösung. (Beifall bei den Grünen – Zuruf: Nein!) Ich muss noch etwas zu den geplanten US-Zöllen sagen – das Thema ist zu wichtig –: Die angekündigten Zölle auf Autos treffen unseren Wirtschaftsstandort direkt. Sie gefährden Arbeitsplätze, schwächen die Industrie und bremsen Investitionen in Zukunftstechnologien. Klar ist: Handelshemmnisse schaden am Ende allen, auch der US-Wirtschaft. Die EU darf deshalb kein Zeichen der Schwäche senden; sie muss für faire Wettbewerbsbedingungen einstehen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg bringt alles mit, was es dafür braucht: Innovationskraft, technisches Knowhow und eine Landesregierung, die entschlossen handelt. Wir halten Kurs, wir investieren, wir gestalten den Wandel, und wir arbeiten daran, dass die Menschen in den Fabriken, die sich zu Recht Sorgen machen und Abstiegsängste haben, eine Perspektive bekommen. Wir geben Antworten auf Abstiegsängste – nicht mit Schlagzeilen, sondern mit konkreten Lösungen, damit Baden-Württemberg Automobilland bleibt. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Wahl.

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Florian Wahl SPD

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! In Baden-Württemberg arbeiten rund eine halbe Million Menschen in der Automobilindustrie. Gerade jetzt, während wir hier sitzen, stehen sie im Werk in Sindelfingen, in Untertürkheim oder in Neckarsulm. Diesen Menschen zu unterstellen, sie seien keine Macher, sie würden nicht genug liefern, (Vereinzelt Lachen bei der AfD) sie wären wirklich nicht – – Das haben Sie gerade gemacht, und das ist nicht in Ordnung. (Beifall bei der SPD – Abg. Manuel Hagel CDU: Wer sagt das? Das Gegenteil!) Das sind die Menschen, die unseren Wohlstand hier in Baden-Württemberg erarbeitet haben, die dieses Land zu dem gemacht haben, was es ist, (Abg. Winfried Mack CDU: Sage ich doch!) und die das übrigens jeden Tag, auch heute, in dieser Minute, tun. (Beifall bei der SPD) Wenn Sie davon reden, wir müssten ins Machen kommen, dann reden Sie an dieser Stelle von der Politik. Da frage ich mich, Kollege Mack, ob Ihnen denn klar ist, dass Sie seit neun Jahren die Ministerin für Wirtschaft in diesem Land stellen, (Abg. Manuel Hagel CDU: Darum läuft es ja im Land auch besser als im Bund!) riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 ob Ihnen klar ist, dass Sie seit neun Jahren für die Strukturund die Industriepolitik in Baden-Württemberg zuständig sind. Das ist Ihr Job. Sie müssen ins Machen kommen, und das haben Sie seit Jahren nicht getan. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU) Sie hatten im Dezember eine Aktuelle Debatte mit dem gleichen Titel angemeldet; (Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU) mit fast dem gleichen Titel hatten Sie eine Aktuelle Debatte angemeldet. (Abg. Manuel Hagel CDU: Weil es um Arbeitnehmer geht!) Sie erzählen heute übrigens das komplett Identische. Aktuelle Debatten ersetzen keine – – (Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist echt laut. Insbesondere die CDU-Fraktion ist heute sehr laut. (Abg. Manuel Hagel CDU: Er muss halt mal was Vernünftiges sagen!)

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Florian Wahl SPD

Aktuelle Debatten – – Jetzt, Herr Hagel! Menschenskinder! Ich hoffe, Sie haben sich vom Wochenende erholt. (Abg. Manuel Hagel CDU: Sie sehen es doch gerade! Topfit!) Sie müssen ins Machen kommen. Sie haben es seit neun Jahren nicht gemacht. Und Sie können hier – – Um Arbeitsplätze kämpft man nicht in Aktuellen Debatten, sondern durch Regierungshandeln. Da hilft es nicht, wenn Sie alle zwei Monate eine Aktuelle Debatte beantragen, aber Ihren Job letztendlich nicht tun. (Beifall bei der SPD) Es wird Ihnen jedes Mal wieder vorgehalten, vom Kollegen Weirauch oder von Andreas Stoch, von anderen, die durch das Land reisen – man sieht es –: Wir fordern seit Jahren eine aktive Industrie- und Strukturpolitik, die die Wirtschaft im Land unterstützt, die die Arbeitsplätze sichert. Und, ehrlich gesagt, von Ihrer Regierung hören wir bei jedem einzelnen Vorschlag: (Abg. Manuel Hagel CDU: Kennen Sie Herrn Scholz?) „Das brauchen wir nicht, das kostet zu viel, das machen wir nicht, das ist nicht unser Job.“ Aber es genügt halt nicht, auf Berlin und Brüssel zu schimpfen, sondern wir müssen hier in Baden-Württemberg um unsere Jobs, (Abg. Manuel Hagel CDU: Machen Sie doch mal einen Vorschlag!) um unsere Automobilindustrie kämpfen. Und das machen Sie nicht. (Beifall bei der SPD) (Florian Wahl) Deswegen muss man eines sagen – das kann man auch persönlich sagen –: Deswegen ist es gut, dass wenigstens Berlin jetzt handelt. Deswegen ist es auch gut, (Lachen bei der CDU – Abg. Manuel Hagel CDU: Hoi!) dass Sie Ihr Rendezvous mit der Realität gehabt haben. Deswegen ist es gut, dass es ein Sondervermögen für Infrastruktur geben wird. Das wird die Strukturen sichern. (Beifall bei der SPD – Unruhe) Richtig ist es – – Da brauchen Sie gar nicht höhnisch zu sein. Seien Sie doch lieber ein bisschen stolz. Sagen Sie: Ja, wir sind zur Besinnung gekommen, und so retten wir auch Jobs in Baden-Württemberg. (Beifall bei der SPD) Deswegen ist wichtig, dass wir einen starken Staat haben, dass wir einen handlungsfähigen Staat haben, dass wir eine aktive Industriepolitik haben. Deswegen wird gerade in Berlin ordentlich verhandelt, (Lachen bei Abgeordneten der CDU) und wir hoffen, dass wir ein gutes Ergebnis hinbekommen werden. (Lachen bei der AfD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Denn die Zeiten sind ernst. In Zeiten von Strafzöllen auf Importautos – wie wir aus den USA hören – können wir uns ehrlich gesagt keine Leichtfüßigkeit und keine Albernheiten erlauben. Wenn man dann wieder die alte Platte zum Verbrenner-Aus hört, was Sie gerade erzählt haben, (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) dann muss man schon fragen, ob Sie den Ernst der Lage erkannt haben. (Beifall bei der SPD) Denn eine Kehrtwende hin zum Verbrenner würde Hunderttausende Arbeitsplätze in Baden-Württemberg gefährden. (Lachen des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Milliardeninvestitionen der Wirtschaftspolitik würden in den Sand gesetzt, und die Industriepolitik würde so abgehängt werden, wie es die FDP gerade schon ist. (Beifall bei der SPD) Natürlich kann man sich hier vorn hinstellen und kann sagen: Der Markt entscheidet.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Wahl, warten Sie mal bitte. – Meine Damen und Herren, heute ist es wirklich extrem laut. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Ich bitte Sie alle, etwas ruhiger zu sein, sich zu beruhigen und Herrn Abg. Wahl zuzuhören. Danke. periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025

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Florian Wahl SPD

Jetzt kann man sich ja hier hinstellen und sagen: Der Markt soll entscheiden. Aber der Markt hat ja entschieden. (Lachen bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Die Automobilhersteller haben längst entschieden. Sie setzen auf Elektromobilität, haben Milliarden in die Modernisierung ihrer Produktpaletten investiert. Die Industrie sieht betriebswirtschaftlich keinen Spielraum für eine Verbrennernostalgie und im Übrigen, Herr Rülke, auch nicht für E-Fuels. Alle Industrieländer haben sich auf den Weg gemacht. In China beispielsweise wurden vor wenigen Monaten erstmals mehr elektrisch betriebene Fahrzeuge verkauft als Verbrenner. In Kanada gilt ein Verbrenner-Aus ab 2035, in Großbritannien wurde es von 2035 auf 2030 vorgezogen, Norwegen will schon in diesem Jahr nur noch E-Autos zulassen. Wer international mithalten will, muss sich darauf einstellen. Deutschland ist keine Insel, und Baden-Württemberg erst recht nicht. (Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Wahl, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert zu?

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Florian Wahl SPD

Nein. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Schade! – Zu- ruf: Feigling! – Abg. Andreas Stoch SPD: „Feigling“ – das ist eine Unbotmäßigkeit! Das ist ein Ordnungsruf, mit Verlaub!)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren! – Herr Abg. Dr. Schweickert, sollten Sie tatsächlich „Feigling“ gesagt haben – – Das haben Sie nicht gesagt? (Zurufe – Unruhe) – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ruhe. Ich habe es hier vorn nicht gehört. Deshalb habe ich gefragt. Aber klar ist: Wir haben hier klare Regelungen. Jede und jeder kennt es: Wer Zwischenfragen stellen will, der meldet sich, und der Redner entscheidet, ob die Zwischenfrage zugelassen wird oder nicht. Da gibt es keine Bewertung. Das entscheidet jeder frei. Ich denke, das ist jedem klar. Insofern hat Herr Abg. Wahl das Wort. Danke schön.

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Florian Wahl SPD

Das scheint ja heute Morgen relativ emotional zu sein. – Eines muss man aber natürlich auch feststellen – das ist natürlich wichtig, und ich hoffe, dass wir in dieser Sache zusammenstehen –: In diesen auch industriepolitisch wirklich herausfordernden Zeiten für die Automobilindustrie in unserem Land werden wir Schwierigkeiten haben, die Flottengrenzwerte einzuhalten. Hierauf nun mit Strafzahlungen zu reagieren, wäre in der jetzigen Zeit der absolut falsche Weg. Das wäre nicht angemessen, weder für Deutschland insgesamt noch für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Deshalb müssen derzeit Strafzahlungen aufgrund der Überschreitung von Flottengrenzwerten absolut abgewehrt werden. (Beifall bei der SPD) (Florian Wahl) Jetzt sind natürlich alle anderen schuld außer man selbst. Aber am Schluss interessiert doch nur, was man selbst tut: Denn wir hier sind der Landtag von Baden-Württemberg, sind die Landespolitik. Hier geht es darum, dass wir das, was die Kolleginnen und Kollegen in Berlin jetzt mit dem Sondervermögen vorgelegt haben, und das, was daraus folgen wird – – Eine tatkräftige Politik bringt nichts, wenn sie nicht auf das Land übersetzt wird, bringt nichts, wenn wir nicht hier anfangen, Industrieund Strukturpolitik nach und nach strukturiert anzugehen, und zwar zusammen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zusammen mit den Gewerkschaften, zusammen mit den Unternehmen. Wir reisen durch das Land. Sie – gerade auch die Zulieferindustrie – flehen uns ja fast an und sagen: „Helft uns!“ Sie wollen, dass wir die Strukturen hinbekommen, dass wir die Jobs und die Wertschöpfung in diesem Land erhalten. Sich dann hinzustellen und eine solche Aktuelle Debatte anzumelden und praktisch solche veralteten, plumpen Parolen rauszuhauen, das, meine ich, wird der Lage der Automobilindustrie in Baden-Württemberg nicht gerecht. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Haag.

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Friedrich Haag FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten bereits im Dezember letzten Jahres die Möglichkeit, hier über die Automobilwirtschaft zu sprechen. Frau Wirtschaftsministerin, Sie sprachen damals von „Wirtschaft first“, von mehr Technologieoffenheit, von weniger Verboten, auch davon, dass wir in einem anderen Land leben würden, wenn wir die Krise nicht meistern werden, und Sie sagten, dass das Verbrennerverbot ein Fehler war und ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, recht hat sie! Die Entscheidung über das faktische Verbrennerverbot ist falsch, und deswegen kann es aus Baden-Württemberg nur eine Botschaft geben: Das Verbot muss weg, und zwar sofort! (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Anton Baron und Dr. Uwe Hellstern AfD) Ein kleiner Hoffnungsschimmer kam jetzt auch von Frau von der Leyen. Eine von der EU-Kommission geplante Verordnung soll die Strafzahlungen aussetzen. Aber selbst, wenn es hierzu kommt, ist damit das eigentliche Problem noch lange nicht beseitigt, nämlich die völlig falsche CO -Regulierung. Es ist ja so, dass einem E-Auto – faktenwidrig – null Gramm CO unterstellt werden und das Potenzial synthetischer Kraftstoffe komplett ausgeblendet wird. Glauben wir ernsthaft, dass wir in Deutschland und in Baden-Württemberg im Bereich der Batteriezellenfertigung mit China konkurrieren können? Das glauben Sie doch selbst nicht. China hat einen Industriestrompreis von unter 5 Cent, und wir sind bei über 25 Cent. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Allein das zeigt, dass wir in diesem Bereich niemals wettbewerbsfähig sein werden. (Beifall bei der FDP/DVP) riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Aktuell gehen bei einem E-Auto schon rund 50 % der Wertschöpfung sowieso nach China – aus gegebenem Grund; Sie haben es gerade angesprochen. Das kann nicht in unserem Interesse, das kann nicht im Interesse von Baden-Württemberg sein. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir in Baden-Württemberg sollten auf das setzen, was uns stark gemacht hat, was unsere Ingenieurinnen und Ingenieure kennen, womit Geld verdient wird. Wir müssen uns klimaneutral machen, und das mit synthetischen Kraftstoffen. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: „Klimaneutral“, das gibt es gar nicht!) Wir erleben nun in Berlin Koalitionsverhandlungen, und der Ruf nach neuen Subventionen ist schon weithin wieder zu hören. Aber schauen wir doch einmal hin, was denn die Subventionen bringen. Sie sorgen dafür, dass momentan eine Zurückhaltung im Kaufbereich besteht, und es werden teure Mitnahmeeffekte produziert. Wir haben gesehen, was passiert ist, als die Subventionen abgeschafft worden sind. Ja – Überraschung! –, auf einmal sind die Verkaufspreise deutlich gesunken. Das zeigt doch eines – wir sagen es schon immer –: Kein Politiker, keine Prämie kann den Markt diktieren. Die Nachfrage wird vielmehr von den Kunden bestimmt und nicht vom Staat. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen heute in der Aktuellen Debatte auch von Innovationen. Wir könnten hier in Baden-Württemberg schon lange einen Innovationsschub haben, würden wir endlich in Richtung der synthetischen Kraftstoffe vorangehen. Bei dem Thema Elektrolyseure sind wir heute führend, aber es fehlt eben an der Skalierung in die Gigawattliga. Ohne einen großflächigen Einstieg in die synthetischen Kraftstoffe gibt es überhaupt keine Möglichkeit, die 340 Millionen Verbrenner in Europa klimafreundlich zu machen. (Beifall bei der FDP/DVP) Man muss sich schon einmal fragen, wann es die Landesregierung eigentlich mal versteht: Nicht der Motor ist das Problem, sondern der fossile Treibstoff. (Abg. Miguel Klauß AfD: Hören Sie auf mit dem Klimaschwindel!) Warum nutzt eine grün geführte Landesregierung die Klimaschutzchancen von HVO 100 nicht einmal für ihre eigene Dieselflotte? Das ist doch völlig unverständlich – und jedes Mal, wenn Sie hier stehen, erzählen Sie uns, beim Klimaschutz sei es fünf vor zwölf! Meine Damen und Herren, wir dürfen nicht vergessen: Die Automobilindustrie ist ein Teil unserer Identität in Baden-Württemberg und ein großer Anker. Aber aktuell steht sie vor der größten Herausforderung ihrer Geschichte. Deswegen dürfen wir uns nicht auf ideologisch motivierte Verbote versteifen, sondern brauchen eine Vielfalt von Lösungen. (Friedrich Haag) Genauso wichtig wie das Elektroauto sind eben Wasserstoff und die synthetischen Kraftstoffe. Nur so können wir Arbeitsplätze sichern und das Rückgrat unseres Wohlstands erhalten und kommen gleichzeitig beim Klimaschutz voran. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Denn eines ist doch klar: Wer sich ökonomisch abschafft, erreicht niemals seine ökologischen Ziele. Bevor der Kollege Reith in der zweiten Runde noch auf das Thema Zölle eingehen wird: Meine Hoffnung liegt auf meinem Namensvetter Friedrich Merz. Er ist bekannt dafür, dass er Wahlkampfversprechen auch umsetzt. (Lachen) Somit kann es auch nach den Koalitionsverhandlungen in Berlin nur eine Botschaft geben: Das Verbrennerverbot ist Geschichte. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sehr gut!)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Gögel.

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Bernd Gögel AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich meine Rede heute mit einem kleinen visuellen Erlebnis beginnen. Sie sehen hier – – (Der Redner hält eine Weltkarte mit der Überschrift „Bis 2045 klimaneutral“ hoch. – Vereinzelt Beifall – Lachen bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Manuel Hagel CDU: Es ist falsch herum!) – Ich habe Ihre Aufmerksamkeit erreicht und bedanke mich. (Der Redner dreht die Weltkarte um. – Abg. Manuel Hagel CDU: Ah, jetzt!) Sie sehen den kleinen grünen Punkt. Das ist die drittgrößte Volkswirtschaft der Erde. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ich würde sagen, die AfD versteht die Welt nicht mehr! – Abg. Manuel Hagel CDU: Das steht ein bisschen auf dem Kopf!) Herr Hagel, diesen Sargnagel haben Sie vor einigen Wochen mit Ihrer CDU eingeschlagen, zum Sterben unserer Industrie, zum Sterben unserer Automobilindustrie in Baden-Württemberg. (Abg. Winfried Mack CDU: Blödsinn! – Abg. Manuel Hagel CDU: Wenn Sie das Bild richtig herum halten, dann wird es auch verständlicher!) Das ist ganz entscheidend. Mit ganz viel Moralismus zurück vom Industrie- zum Entwicklungsland, das ist die rot-grüne Politik im Bund und hier im Land. Und hier wie dort wird sie von einer rückgratlosen CDU mitgetragen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Selbst die AfD war überrascht, wie schnell Friedrich Merz eingeknickt ist. Bis 17:59 Uhr am Wahlabend konservative Sprüche wie „Neue Politik“ und „Politikwende“, ab 18 Uhr (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Abg. Manuel Hagel CDU: Wechsel!) das Abnicken links-grüner Ideologien, meine Damen und Herren. Das war die CDU am Wahltag. Das war wirklich ein neuer trauriger Rekord. Immerhin wurde den Bürgern dadurch klar vor Augen geführt, dass die CDU nur noch durch Postengeschacher zusammengehalten wird. (Abg. Winfried Mack CDU: Beifall! Wo ist der App- laus? – Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Dann kommt die CDU heute allen Ernstes mit einem solchen Debattentitel in den Landtag: „Damit Baden-Württemberg Automobilland bleibt – mit Innovation und Tatkraft für Stabilität in stürmischen Zeiten“. – Diese Phrasendrescherei klingt zunächst nach einem zweitklassigen Werbeslogan, Herr Hagel. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich der Titel jedoch als ganz großes Eigentor – nicht nur, weil Friedrich Merz Stabilität plötzlich über einen Schuldenberg statt über die Schuldenbremse erreichen will, nein, es sind auch die anderen Begriffe. Zunächst zur Innovation: Hier in Baden-Württemberg sind die Automobilindustrie und die Zulieferer sehr stark aufgestellt. Aber hier einen notwendigen weiteren Spielraum zuzulassen, geschieht seit vielen Jahren nicht – Stichwort Klimaneutralität. Das Gegenteil ist der Fall. Das beste Beispiel ist Ihre Verbotspolitik – wir haben es heute schon gehört – gegen die Verbrennertechnik. Weitere echte Innovationsbremsen sind die höchsten Strompreise und die zweithöchsten Steuer- und Abgabebelastungen innerhalb der EU, meine Damen und Herren. (Zuruf von der AfD: Genau!) Letztere werden weiter wachsen, weil auch die Zahl der Leistungsnehmer mit jedem Tag ohne konsequente Abschiebungen und mit jedem „Afghanensonderflug“ aus Pakistan weiter ansteigt. (Beifall bei der AfD) Einheimische Fachkräfte, also potenzielle Nettosteuerzahler, ergreifen jedoch jedes Jahr zu Hunderttausenden die Flucht aus diesem Land, meine Damen und Herren. Eine mindestens ebenso entscheidende Ebene haben wir dabei noch gar nicht berücksichtigt – damit kommen wir zur Tatkraft als Thema der Aktuellen Debatte –, nämlich die Zollauseinandersetzung. Es geht um die EU-Kommission, an deren Spitze das CDU-Mitglied Ursula von der Leyen steht. (Abg. Miguel Klauß AfD: Wieder die CDU!) Seit Donald Trumps Wahl zum Präsidenten regen sich viele Politiker in Deutschland über diese Person auf. Der Versuch, seine Politik zu verstehen bzw. nachzuvollziehen, wird gar nicht unternommen. (Bernd Gögel) (Abg. Winfried Mack CDU: Verstehen Sie es? Erklä- ren Sie es uns mal! – Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Der Versuch, gar zur Tat zu schreiten, wird erst recht nicht unternommen. Man kann es dem Präsidenten kaum übel nehmen, dass ihm ein bisher bestehendes Zollungleichgewicht aufgefallen ist. – Sie müssen ihm zugestehen, dass er das erkennen kann, Herr Mack. (Abg. Winfried Mack CDU: Sie scheinen Trump bes- ser zu verstehen als wir!) Die EU veranschlagt auf Fahrzeugimporte aus den USA einen Einfuhrzoll in Höhe von 10 %; die USA umgekehrt 2,5 % auf Pkws. Hinzu kommt die Handelsbilanz. Diese haben Sie heute auch nicht erwähnt. (Abg. Winfried Mack CDU: Behandeln Sie Ihre Ge- schäftspartner auch so wie Trump?) Baden-Württemberg hat bei den US-Exporten eine doppelt so hohe Quote wie bei den Importen. (Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU) Die deutsche Autoindustrie ist übrigens in den USA bereits stark aufgestellt. Sie produziert dort bereits 900 000 Fahrzeuge im Jahr. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Fast die Hälfte davon wird wieder exportiert, und zwar größtenteils in die EU. Zölle in Höhe von 25 % sind auch deswegen unverhältnismäßig. Die AfD goutiert das ebenfalls nicht. In diesem Ausmaß kann das übrigens auch nicht im Interesse der USA sein. Allerdings ist Donald Trump als jemand bekannt, der hohe Forderungen und Zahlen in den Raum stellt, um eine starke Verhandlungsposition zu haben – allein, man muss überhaupt mal verhandeln bzw. verhandeln wollen. Warum also wurde nicht früher versucht, den Handelskonflikt zu entschärfen? Weshalb hat die EU-Kommission unter von der Leyen nicht bereits im November oder Dezember Verhandlungen mit den USA aufgenommen? (Beifall bei der AfD) Stattdessen ließ man die Chance auf einen Kompromiss fahrlässig liegen. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Die aktuelle Zolldebatte lenkt auch von dem Problem ab, dass bereits der EU-Binnenmarkt durch zahlreiche Handelsbeschränkungen beeinträchtigt wird. Die Meldepflichten, die Versicherungspflichten, die Anerkennung von Berufsabschlüssen sowie die Lohnvorschriften sind gerade für mittelständische Unternehmer, auch hier in Baden-Württemberg, völlig undurchschaubar. Hier gäbe es für die EU genügend Potenzial, um auch Unternehmer aus Baden-Württemberg zu entlasten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Umso grotesker ist übrigens, dass das Land diese Zustände durch eigene Sonderregelungen wie das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz sogar noch verschärft. Die AfD hat bekanntriode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 lich beantragt, diesen in Gesetzesform gegossenen Standortnachteil abzuschaffen; Sie alle haben dies logischerweise abgelehnt. Kommen wir nun zum kühnsten Teil des Debattentitels der CDU: „Damit Baden-Württemberg Autoland bleibt“. Zu den wenigen Ergebnissen Ihres sogenannten Strategiedialogs Automobilwirtschaft gehörte vor knapp zwei Jahren eine Studie. In dieser wurde der Arbeitsplatzverlust in der Automobilindustrie auf 30 % beziffert, vor allem durch die geringere Wertschöpfung der Elektromobilität. Allerdings erfolgte diese Prognose unter der optimistischen Annahme, dass die Unternehmen ihre bisherigen Marktanteile auf Elektrofahrzeuge und Komponenten des automatisierten Fahrens übertragen können und an ihren Standorten festhalten. Das war die Annahme. Aber genau diese Voraussetzungen existieren durch die anhaltenden ideologisch bedingten Standortnachteile nun nicht mehr. Die Zollpolitik bringt das Fass hier nur noch zum Überlaufen. (Beifall bei der AfD) All das wird jedenfalls dazu führen, dass die Zahl der in Baden-Württemberg produzierten Fahrzeuge auch weiterhin deutlich absinkt. Der Beitrag der Automobilindustrie zum Wohlstand unseres Landes ist jedoch unverzichtbar. Mit rot-grün-schwarzer Politik bleibt Baden-Württemberg kein Autoland und auch kein wohlhabendes Land. Ganz anders sieht es bei den Ansätzen der AfD aus. Wir setzen auf weitreichende Entlastungen unserer Betriebe. Deutschland braucht niedrigere Energiepreise, (Beifall bei der AfD) niedrige Lohnkosten, niedrige Steuern sowie einen echten Bürokratieabbau. Die EU muss ebenfalls ihren Beitrag leisten und auf die CO -Obergrenzen verzichten. Statt an Gegenzölle zu denken, sollte man versuchen, der Eskalationsspirale zu entkommen. Noch ist es für ernsthafte Verhandlungen nicht zu spät. Durch einen echten Handelskrieg würden schließlich die Bürger aller beteiligten Staaten hart getroffen. Das kann daher nicht im Interesse der USA und erst recht nicht im Interesse des Exportlands Baden-Württemberg sein. Wir brauchen also einen grundsätzlichen Kurswechsel, den der designierte neue Kanzler eigentlich versprochen hatte, dann aber leider umgefallen ist. Die Bürger haben im Februar in diesem Land eine rechtskonservative Mehrheit gewählt. Nur: Der Union und Herrn Merz fehlt noch das Verantwortungsbewusstsein, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. (Beifall bei der AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Die CDU zerlegt sich selbst!) Vielleicht helfen Ihnen dabei aber die aktuellen Umfragetrends. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Ich kann Ihnen versichern: Inzwischen ist die Union für die AfD ohnehin nur noch als Junior-Regierungspartner vorstellbar. (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut das Wort. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg möchte ich klarstellen: Es ist wichtig und richtig, heute über die Zukunft unserer Automobilindustrie, ja, über die Zukunft unseres Industriestandorts zu diskutieren. Denn heute kommen wir in eine neue Phase der Weltpolitik. 25 % Zölle auf Automobile aus allen Ländern dieser Welt – nicht nur aus der Europäischen Union, Herr Gögel – sollen ab morgen gelten. Das ist natürlich eine Zäsur in den Handelsbeziehungen zwischen Europa, Baden-Württemberg und den USA. Deshalb ist für uns heute ein wichtiger Tag; Donald Trump nennt ihn „Liberation Day“. Um 16 Uhr wird konkretisiert, welche Konsequenzen die Entscheidungen und Ankündigungen der letzten Tage für uns bedeuten. Wir gehen sogar davon aus, dass es noch weitere Zölle geben wird. Deshalb ist der Titel der Debatte sehr treffend formuliert. Wir befinden uns in stürmischen Zeiten, und in diesen stürmischen Zeiten müssen wir zu eigener Stärke zurückfinden und alles dafür tun – Baden-Württemberg kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten –, dass wir erfolgreich und mit einem guten Kurs durch diese stürmischen Zeiten segeln. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die technologischen Herausforderungen durch die Elektromobilität, die Digitalisierung und das autonome Fahren, die Probleme für unsere Hersteller auf dem chinesischen Markt, neue Wettbewerber, eine starke weltweite Konkurrenz und jetzt die Zolldrohungen – das kann man wirklich als den perfekten Sturm bezeichnen, der sich über unserer Leitbranche, unserer Automobilbranche, zusammengebraut hat. Es trifft insbesondere auch die Zulieferer bei uns im Land und vor allem immer mehr Beschäftigte, die Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Diese Menschen haben wir im Fokus. Wir wollen alles dafür tun, dass wir auch in Zukunft attraktive Arbeitsplätze bei uns in der Automobilbranche in Baden-Württemberg erhalten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Es trifft unser Land in einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen, konjunkturellen Lage. Die „Frankfurter Allgemeine“ hat vor Kurzem getitelt: Das Baden-Württemberg-Modell funktioniert nicht mehr Ich würde so weit nicht gehen, (Abg. Winfried Mack CDU: Richtig!) aber klar ist: Die Alarmglocken müssen schrillen. Wir müssen etwas ändern, und das muss jetzt passieren. (Beifall bei der CDU) Erstens muss auf der Brüsseler Ebene gehandelt werden. Ab dem 1. Januar 2027 wird die zweite Stufe des Europäischen Emissionszertifikatehandels gestartet; darin enthalten ist auch der Straßenverkehr. Das bedeutet, dass wir uns jetzt in eine periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Phase begeben, in der wir wieder stärker auf die Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land, auf den Markt setzen müssen. Sie entscheiden, welche klimaschonenden Technologien auch in der Zukunft gefragt sind und am effizientesten sind. Das heißt, wir brauchen kein Verbrennerverbot aus Brüssel und wir brauchen auch keine europäischen Strafzahlungen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/DVP) Ich würde mal behaupten: Wir erreichen unsere selbst gesetzten Klimaziele konsequenter und schneller, wenn wir diesen Weg jetzt konsequent gehen. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Zweitens muss auch in Berlin gehandelt werden. Denn eines ist klar: Herr Wahl, Sie haben vorhin von der neuen Bundesregierung gesprochen. Da frage ich mich natürlich schon, wer die letzten dreieinhalb Jahre den Bundeskanzler gestellt hat. Es war die SPD. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Das hat sie schon wieder vergessen!) Deswegen ist jetzt die Erkenntnis wichtig – da appelliere ich auch an Sie –: Trotz Sondervermögen und einer Aufweichung der Schuldenbremse sind grundlegende Strukturreformen notwendig, damit wir unseren Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Manuel Hagel CDU: Genau! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Konkret heißt das? – Abg. Anton Baron AfD: Das glauben Sie doch selbst nicht!) Wachstumspotenziale steigern, Investitionen in Deutschland erleichtern, (Zuruf von der SPD) den Industriestandort sichern: Wir haben hier großen Handlungsbedarf. Ich denke, es gibt kein Erkenntnisproblem, (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) es gibt ein Umsetzungsproblem. Und wenn das der neuen Bundesregierung und uns gelingt – davon bin ich überzeugt; ich war jetzt zwei Tage auf der HANNOVER MESSE und habe viel mit Unternehmerinnen und Unternehmern und mit Beschäftigten gesprochen –, dann kann das ein positives Signal für einen Aufbruch sein, auf den viele Menschen bei uns im Land dringend warten. Dann ist das der Weg, den wir gehen müssen, auch um attraktive Arbeitsplätze zu sichern und unserer Wirtschaft eine Perspektive in unserem Land zu geben. (Beifall bei der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Mit den Sozialisten doch nicht! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Aber konkret? Nichts!) – Wir können gern extra eine Debatte dazu führen, welche Strukturreformen am dringendsten sind. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Klar ist aber auch: Wir brauchen eine Sozialreform, wir brauchen eine Reform des Bürgergelds, wir müssen wieder zurück zu einer Grundsicherung, (Zuruf) Arbeit muss sich wieder lohnen, Arbeit muss attraktiv sein; wir brauchen eine Rentenreform, (Abg. Florian Wahl SPD: Was hat das mit dem Auto- mobilstandort zu tun?) wir brauchen eine Reform der Unternehmenssteuern. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Geht es jetzt um den Automobilstandort Baden-Württemberg?) Das sind also weitreichende Themen, die eine separate Debatte erfordern würden. Aber, wie gesagt, ich denke, es gibt kein Erkenntnisproblem, es gibt ein Umsetzungsproblem. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP – Abg. Andreas Deuschle CDU: 16 % und immer noch große Klappe! – Abg. Gabriele Rolland SPD: 20 Tage Urlaub, 42 Stunden Arbeit! Das ist die Strukturreform der CDU! – Weitere Zurufe von der SPD) Und die SPD ist hier gefragt, jetzt Verantwortung zu übernehmen. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Auch wir im Land müssen uns jetzt natürlich fragen: Was können wir tun – das wurde auch von einigen in der Debatte angesprochen –, (Zuruf von der SPD: Wie lange tragen Sie Verantwor- tung in Baden-Württemberg?) um unsere Automobilbranche und unsere Zulieferindustrie, unseren Industriestandort in Baden-Württemberg in seiner Innovationskraft zu stärken? Wir können alles dafür tun, dass wir hier – ich sage das immer – als Katalysator wirken, dass wir ein innovationsfreundliches Umfeld bei uns in Baden-Württemberg schaffen. Und das tun wir schon seit Jahren. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Nö! Null Technologie- offenheit!) Wir unterstützen unsere innovationsstarke Automobilbranche mit ihren Zukunftstechnologien wie künstlicher Intelligenz, Chipdesign oder Quantencomputing. Das sind wesentliche Innovationstreiber, Technologietreiber für unsere Automobilindustrie, für unsere Industrie insgesamt. Da geben wir Millionen Euro aus, um hier die Industrie in unserem Land zu unterstützen. Ich glaube, man kann wirklich mit Stolz sagen: Unsere Automobilbranche ist nicht Old Economy; ganz im Gegenteil: Sie investiert in Hightech und ist eine Branche mit enormem Zukunftspotenzial. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Abg. Florian Wahl SPD: Wie vie- le Macher! – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Wir im Land werden konkret: massive Förderung von Innovationen, Invest BW, über 330 Millionen € und jetzt weitere 150 Millionen € für den aktuellen Doppelhaushalt. Wir haben eine offensive Standortpolitik, eine Ansiedlungsstrategie. Wir haben eine Exzellenzstrategie gestartet, um wirtschaftlichtechnologischen Fortschritt zu ermöglichen, und das schon vor vielen Jahren und nicht erst jetzt. Im Zentrum stehen hier die beiden Leuchtturmprojekte IPAI in Heilbronn und Cyber Valley. Im Cyber Valley gehören Unternehmen wie Bosch und Mercedes längst zu den wichtigsten Industriepartnern. Auch der IPAI entwickelt sich zu einem strategischen Partner für unsere Automobilindustrie. Die Ansiedlung des imec im Innovationspark IPAI in Heilbronn ist ein großer Coup, der uns im Land Baden-Württemberg gelungen ist und um den uns viele andere Bundesländer – das wurde mir auf der HANNOVER MESSE oft zurückgespiegelt – beneiden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der SPD) Wir denken nicht nur in die Zukunft, sondern wir tun auch etwas. Wir handeln für die Zukunft der Automobilindustrie in unserem Land. Hier öffnet sich gerade ein „window of opportunity“. Beschäftigen Sie sich einmal intensiv damit. Im Chipdesign, bei Chiplets besteht jetzt die Möglichkeit – die Experten von imec führen das ganz deutlich aus –, dass wir hier eigene Kompetenzen in diesem so wichtigen, so kritischen Bereich in der Industrie in Baden-Württemberg aufbauen. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: In unserer Bildung!) Nicht ohne Grund möchte sich dieses weltweit beste Forschungsinstitut für Halbleiter nun in Baden-Württemberg ansiedeln. Das spricht für unseren starken Wirtschaftsstandort. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Die werden noch in der Realität ankommen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die außenwirtschaftliche Lage spielt natürlich eine große Rolle für unsere Automobilbranche. Ein starker Industriestandort lebt von offenen Märkten, von fairen Wettbewerbsbedingungen, von verlässlichen Handelsregeln. Trumps Zollpolitik sorgt für maximale Verunsicherung. Wir erleben gerade in dem für uns so wichtigen Exportmarkt USA derzeit eine enorme Kaufzurückhaltung. Für uns werden die Exporterwartungen sinken. Die Automobilbranche wird weiter unter Druck geraten. Viele Unternehmen verschieben Investitionen, das heißt, es wird eine weitere Abwärtsspirale eintreten. Zölle führen in der Regel zu Gegenzöllen. Kanada ist in diesem Jahr Partnerland der HANNOVER MESSE. Die kanadischen Spitzenpolitiker sind alle zurückgereist, um heute vor Ort zu sein und entsprechende Maßnahmen zu diskutieren und umzusetzen, je nachdem, was Präsident Trump heute um 16 Uhr ankündigt. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Die Welt ist also in Aufruhr, die Welt ist sensibilisiert. Ich kann auch hier nur dazu raten, dass wir alles dafür tun – die (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Europäische Union macht das auch –, zu deeskalieren, aber trotzdem natürlich nicht unterwürfig auftreten, sondern mit Selbstbewusstsein, mit eigener Stärke. Ich kann Ihnen sagen: Auch viele Wirtschaftsvertreter sehen das so. Das ist jetzt auch eine Chance, in Europa wieder zu mehr wirtschaftlicher Eigenständigkeit zurückzufinden: dass wir uns zu eigener Stärke weiterentwickeln und uns dadurch selbst reformieren, restrukturieren, um dann erfolgreich in eine gemeinsame Zukunft mit Europa zu gehen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Jetzt noch ein klares Bekenntnis – das freut mich ganz besonders – aus unserer Automobilbranche zu unserem Bundesland, zu unserem Standort – es findet aktuell kein Abgesang in unserer Automobilbranche statt –: Morgen wird Mercedes-Benz im Werk in Sindelfingen eine Grundsteinlegung vollziehen für eine neue Lackieranlage der modernsten Art. Mercedes investiert 930 Millionen € hier am Standort in Baden-Württemberg. Das ist ein starkes Zeichen für die Zukunft. Und wir glauben an die Zukunft. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Andreas Stoch SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: Investitionen!) Wir flankieren dies bei uns im Land. Wir setzen wirklich auf Zukunftstechnologien. Wir geben viel Geld aus für Robotik, für Quantentechnologien, Luft- und Raumfahrt. Hier findet viel Transfer statt. Wir unterstützen aber auch den Bereich Verteidigung, intelligente Produktionssysteme mit unserer Forschungslandschaft – nicht nur Fraunhofer, sondern auch DLR, unsere exzellenten Universitäten –, unsere innovativen Unternehmen über unsere Programme. Wir brauchen aber auch – ich finde, das gehört zu einer ehrlichen Debatte dazu – das richtige Mindset, wir brauchen Flexibilität und Anpassungsfähigkeit, und wir brauchen Fleiß und Leistungsbereitschaft, um dem Innovationstempo von China und anderen Ländern überhaupt etwas entgegenzusetzen und hier mithalten zu können. Da gehört es auch dazu: Wenn wir die Jahresarbeitszeit in Deutschland betrachten, dann stehen wir im OSZE-Vergleich an letzter Stelle. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Wo überall haben wir gerade Kurzarbeit?) Deswegen gibt es hier dringenden Handlungsbedarf. Da sind natürlich die Sozialpartner und -partnerinnen gefragt. Ich setze darauf, dass hier Verantwortung übernommen wird, (Beifall bei der CDU) dass die Ärmel hochgekrempelt werden. Wir werden mit viel Tatkraft und den vielen Macherinnen und Machern in den Unternehmen in Baden-Württemberg – lieber Herr Wahl – alles daransetzen. Wir haben das Potenzial, unser Land in eine erfolgreiche Zukunft zu führen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Dörflinger. (Zuruf von der CDU: Guter Mann!) periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025

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Thomas Dörflinger CDU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Wahl, Sie haben gesagt, der Markt habe entschieden. Jetzt ist der Verkauf von E-Autos dramatisch eingebrochen. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Ja!) Ich frage mich also: Welchen Markt meinen Sie? In Ihren Augen, Herr Wahl, ist der Staat der Markt. Für uns sind es die Verbraucher, und wir nennen das „Marktwirtschaft“. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der AfD – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Wenn Donald Trump, wie gehört, die Zölle auf Autos aus Europa auf 25 % erhöht, dann ist das ein Frontalangriff auf die Arbeitsplätze in unserem Land. Das trifft den Facharbeiter in Neckarsulm, die Monteurin in Ehingen, den Azubi in Biberach. Und was macht die AfD? Sie kuschelt mit Trump, (Lachen bei der AfD) kriecht Elon Musk in den Allerwertesten und verkauft dies als Wirtschaftskompetenz. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grünen, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Manuel Hagel CDU: Genau! So ist es!) Wer sich mit denen verbündet, die die Industrie in unserem Land torpedieren, der sägt an dem Ast, auf dem unser Land sitzt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Carola Wolle AfD: Man muss miteinander reden!) Die AfD ist nicht der Anwalt der kleinen Leute. Sie ist das trojanische Pferd für unseren Wohlstand. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Sie neh- men die Backen aber ganz schön voll!)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dörflinger, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Balzer zu?

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Thomas Dörflinger CDU

Nein, lasse ich nicht zu. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, individuelle Mobilität ist kein Auslaufmodell, sie ist Lebensrealität. Gerade im ländlichen Raum ist das Auto oft die einzige Möglichkeit, mobil zu bleiben. (Abg. Emil Sänze AfD: Späte Erkenntnis!) Für Millionen bedeutet sie nicht Luxus, sondern Freiheit. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Jeder Versuch, den Individualverkehr schlechtzureden, trifft nicht das System Auto, es trifft die Menschen in ihrem Alltag. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Deshalb brauchen wir über alle Parteigrenzen hinweg ein klares Bekenntnis zum Automobilstandort Baden-Württemberg, zur individuellen Mobilität und zu den Menschen, die das er- (Thomas Dörflinger) möglichen – in den Konzernen, aber auch in den kleinen Betrieben vor Ort. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/DVP) Während die großen Hersteller mit Stellenabbau Schlagzeilen machen, kämpft der Mittelstand oft leise – kleine familiengeführte Zulieferer, fest verwurzelt in unseren Gemeinden. Sie zahlen hier Steuern, bilden aus, sponsern den Musikverein, arbeiten im Gemeinderat mit. Sie sind nicht irgendwo, sie sind hier bei uns in den Gemeinden. Gerade sie leiden unter der wachsenden Bürokratie. Unzählige Beauftragte: Datenschutz, Immissionsschutz, Entsorgung, Gefahrenschutz und vieles mehr – (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) für große Unternehmen lästiger und teurer Alltag, für kleine Betriebe eine Überforderung. Diese Beauftragtenpflichten gehören endlich abgeschafft, und ich hoffe, die SPD macht im Bund mit. (Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Reise mit Minister Hermann nach Japan und Südkorea wurde eines ganz deutlich: Baden-Württemberg genießt dort hohes Ansehen. Die Produkte aus unserem Land stehen für Qualität, stehen für Ingenieurskunst und für Verlässlichkeit. Doch in Südkorea herrscht ein anderer Geist. Dort wird nicht erklärt, warum etwas nicht geht, dort wird gefragt: Was braucht es, damit es geht? (Zuruf von der FDP/DVP: Richtig!) In Korea gilt beim autonomen Fahren: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Diese Haltung brauchen wir auch – Offenheit statt Angst, Mut statt Misstrauen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf von der FDP/DVP: Sehr gut!) Auch bei Straßen und Brücken müssen wir mutiger vorangehen mit einem einheitlichen Verfahrensrecht, einer verbindlichen Stichtagsregelung zu Beginn der Planung und einer Reform des Verbandsklagerechts. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Auto ist nicht von gestern. Es ist der Innovationsraum von morgen mit E-Mobilität, Wasserstoff, E-Fuels und neuen Assistenzsystemen. Wir müssen nicht alles neu erfinden, aber wir müssen endlich wieder daran glauben, dass Fortschritt bei uns zu Hause beginnt, in den Werkshallen, den Garagen, den Köpfen der tüchtigen Menschen in unserem Land. Lassen wir die Menschen im Land einfach machen. (Abg. Manuel Hagel CDU: Ja, machen!) Sie können das, und sie haben das oft genug bewiesen. Danke. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/DVP) riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Reith.

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Nikolai Reith FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin, ich darf Ihnen verraten: Wenn Sie so weitermachen mit dem, was Sie zum Aus für das Verbrennerauto und zu den Flottengrenzwerten gesagt haben, dann wird mein Kollege Friedrich Haag der größte Fan von Ihnen. (Heiterkeit bei der FDP/DVP – Abg. Manuel Hagel CDU: Ist er doch schon!) Ich darf Ihnen aber auch versprechen, dass er das durchaus kritisch begleiten wird. Denn wir dürfen das nicht nur versprechen, sondern wir müssen das auch halten. Darum geht es: Wir müssen es tun. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Wer die Debatte verfolgt hat, der hat durchaus registriert, dass sowohl die CDU als auch die Grünen unser Land als Standort für die Automobilwirtschaft hochhalten. Aber der Geist, der in den Reden zum Ausdruck kam, war komplett unterschiedlich. Während die Grünen gesagt haben, wir seien ja auf einem ganz guten Weg, hat die CDU, hat der Kollege Mack durchaus zu Recht darauf hingewiesen, ja, hat Alarm geschlagen: Wir sind nicht auf einem guten Weg, wir müssen in unserer Wirtschaftspolitik etwas ändern. Daran möchte ich Sie gern erinnern. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich habe an dieser Stelle schon öfter betont und werde auch nicht müde, es immer wieder zu sagen: Wirtschaft ist zweifellos nicht alles, aber ohne eine florierende Wirtschaft ist alles andere nichts. (Abg. Winfried Mack CDU: Eben!) An das müssen wir uns immer wieder erinnern. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Meine Damen und Herren, das trifft natürlich auf die Wirtschaft im Allgemeinen zu und auf die Automobilwirtschaft in Baden-Württemberg im ganz Besonderen. Es ist eigentlich ein Grundsatz, der – so, wie wir heute die Debatte in Baden-Württemberg führen und hören – auch bei der CDU weit verbreitet ist. Deshalb hatten wir nach der Bundestagswahl am 23. Februar durchaus ein Programm, ein Sofortprogramm im Bund für die Wirtschaft erwartet – aber nicht ein Schuldenpaket und ein Schuldenprogramm. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: So ist es! – Abg. Anton Baron AfD: Umfallerpartei!) Das kann nicht das Ziel sein. (Beifall bei der FDP/DVP) Lieber Kollege Wahl, Sie haben dieses Schuldenprogramm gefeiert. Aber hier handelt es sich nicht um ein Sondervermögen, sondern – darauf wurde ja auch schon in der Vergangenheit hingewiesen – das sind Schulden, und wir müssen morgen beginnen, diese Schulden zurückzuzahlen. Wenn wir al- (Nikolai Reith) lein in Baden-Württemberg die neuen Möglichkeiten nutzen und 2 Milliarden € Schulden machen, bedeutet das, dass wir 60 Millionen € Zinsen bezahlen müssen. Da ist die Tilgung noch nicht dabei. Das schränkt uns doch in unserer Handlungsfähigkeit ein. (Beifall bei der FDP/DVP) In Baden-Württemberg sieht die CDU das offensichtlich ähnlich wie wir. Deshalb danke ich der CDU für diese erneute Debatte zur Zukunft der Automobilwirtschaft in unserem Land. Das Sondierungspapier im Bund beschäftigt sich mit diesem Thema, und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU hier im Land, thematisieren es innerhalb kurzer Zeit ein zweites Mal – und das zu Recht. Zu den veränderten Wettbewerbsbedingungen kommen nun – wir haben es gehört – die Belastungen durch die amerikanischen Zölle. Heute ist der „Liberation Day“. Wir dürfen gespannt sein, was neben den Zöllen für die Automobilwirtschaft noch kommt. Wir brauchen keine zusätzliche Eskalationsspirale, was Zölle angeht. Wir brauchen mehr Freihandelsabkommen. Das brauchen wir jetzt, um ein klares Signal für die Zukunft zu geben. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Ich will die nächsten Minuten noch nutzen, um Ihnen einige Maßnahmen vorzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fordern eine über das Ministerium hinausgreifende Strategie, die diesen Namen auch wirklich verdient, eine Strategie, die von der Schule über die Universität bis zum Betrieb und zur Fortbildung gedacht wird. Dass dies der 2018 gestartete Strategiedialog Automobilwirtschaft nicht geleistet hat, ist klar erkennbar. Wenn wir heute auf die Lage der Automobilwirtschaft unseres Landes blicken, sieht das jeder. Die FAZ wird da im Kommentar von Benjamin Wagner vom 30. März 2025 unmissverständlich und sehr viel deutlicher. Ich zitiere: Für Kretschmann ist die Situation ein Fiasko, hatte er doch 2018 den Strategiedialog Automobilwirtschaft ins Leben gerufen, um die Unternehmen im technologischen Wandel zu unterstützen. Spricht man allerdings mit Beteiligten, ist das Fazit verheerend: (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) Viel mehr als heiße Luft sei bei dem Dialog nicht herausgekommen. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Aha!) Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der FDP/DVP) Herr Kollege Tok, Sie sprechen im Zusammenhang mit dem Strategiedialog Automobilwirtschaft von einem Leuchtturm. Vielleicht haben die Akteure das zu wörtlich genommen, denn der eigentliche Sinn eines Leuchtturms ist, dass man ihn zwar weithin sieht, aber einen großen Bogen darum machen sollte. Ganz offensichtlich haben das die Akteure mit dem Strategiedialog auch gemacht, denn er hat zu nichts geführt. (Beifall bei der FDP/DVP) periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Wir sollten die Innovationskraft stärken. Ja, auch das ist ein Ziel, das die Landesregierung formuliert hat. Ich erinnere mich an die Rede von Finanzminister Bayaz zur Einbringung des Haushalts 2025/2026: „Investitionen in Forschung und Entwicklung stärken den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.“ Das ist absolut richtig und wichtig. Aber – wie bei den Worten der Wirtschaftsministerin – wir müssen dem auch Taten folgen lassen, wir müssen jetzt einfach machen: Innovationskraft, und zwar technologieoffen, Lust auf Arbeiten, Erfinden, eine Politik des Möglichmachens. Das geht mit den Freien Demokraten. Wir sind bereit zum Handeln. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, haben wir noch einen Abgeordneten zu verabschieden, der zum Deutschen Bundestag gewechselt ist: Herr Hans-Jürgen Goßner, den ich auf der Besuchertribüne begrüße, hat sein Landtagsmandat mit Ablauf des 31. März 2025 nach knapp vier Jahren niedergelegt. Seit dem 12. April 2021 gehörte Herr Goßner dem Landtag an und vertrat den Wahlkreis 10 – Göppingen. Er war Mitglied des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen sowie des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen. Als stellvertretendes Ausschussmitglied wirkte er im Finanzausschuss, Bildungsausschuss, Verkehrsausschuss, Petitionsausschuss und im Notparlament mit. Außerdem war er Mitglied im zeitintensiven Untersuchungsausschuss „IdP & Beförderungspraxis“. Auch als Schriftführer stand Herr Goßner regelmäßig zur Verfügung. Ein besonderer Höhepunkt seines Landtagsmandats war wahrscheinlich die Teilnahme an der 17. Bundesversammlung am 13. Februar 2022. Sehr geehrter Herr Goßner, für die neue Tätigkeit im Deutschen Bundestag wünsche ich Ihnen alles Gute. (Beifall bei der AfD sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Kein Anstand! – Zuruf von der AfD: Guter Mann!) Jetzt rufe ich Punkt 2 unserer Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – Drucksache 17/8504 Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Schopper. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist ein zentrales Merkmal unserer offenen und freien Gesellschaft, dass sich Menschen (Ministerin Theresa Schopper) in all ihrer Unterschiedlichkeit, in ihrer Vielfalt mit Respekt und Toleranz begegnen. Zumindest sollte es in den meisten Fällen so sein. Leben und leben lassen, das ist im Rahmen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung die Maßgabe für den Umgang mit unterschiedlichen Ansichten, Hintergründen, für den Umgang mit Kulturen, aber auch mit Religionen und Weltanschauungen. Der Schutz der Religionsfreiheit ist in unserem Land ein sehr, sehr hohes Gut. Gleichzeitig sind Staat und Kirche, wie Sie wissen, klar voneinander getrennt. Das heißt aber natürlich nicht, dass Staat und Kirchen sowie Religionsgemeinschaften nicht gut zusammenarbeiten sollen; ganz im Gegenteil. Die Kooperation ist ausdrücklich gewollt, und mit der Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gibt der Staat den Kirchen und Religionsgemeinschaften auch verschiedene Privilegien, damit sie dieser Funktion gut nachkommen können. Sie alle wissen: Die Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ein bisschen wie der Goldstandard. Damit können diese Körperschaften bei ihren Mitgliedern Kirchensteuer erheben, wie es viele von Ihnen kennen und wissen. Sie sind aber auch dazu ermächtigt, Kirchenbeamte zu ernennen. Und sie können nicht in Konkurs gehen. Unsere Gesellschaft verändert sich. Sie wird in vielerlei Hinsicht vielfältiger, bunter und heterogener, und auch die religiöse Pluralität nimmt weiter zu. Damit steigt auch die Zahl der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die die Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anstreben. Deshalb werden wir mit diesem im Entwurf vorliegenden Gesetz die Voraussetzungen dazu konkretisieren. Wir werden – – Neben den geschriebenen Voraussetzungen im Grundgesetz gibt es nämlich weitere, ungeschriebene Voraussetzungen. Diese wurden in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten durch die Rechtsprechung auch in anderen Bundesländern – Sie kennen die Zweitverleihung, die wir auch in Baden-Württemberg machen – formuliert. Dadurch wurden Vorgaben wie etwa der Bezug auf die Rechtstreue immer weiter ausdifferenziert. Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es, in dieser Situation für mehr Klarheit zu sorgen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Dazu wollen wir zum einen die Bedingungen konkretisieren, unter denen bei uns im Land Körperschaftsrechte an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verliehen werden können. Wir wollen zum anderen aber auch das Verfahren und die Voraussetzungen vereinheitlichen, die für einen Entzug der Körperschaftsrechte gelten. Mit diesem Gesetz stärken wir insbesondere die geforderte Rechts- und Verfassungstreue. Zu einer wehrhaften Demokratie gehört eben auch, Privilegien nicht an Feinde der Demokratie und des freiheitlichen Verfassungsstaats zu vergeben oder vergeben zu müssen. Mit diesem Gesetz sind wir künftig noch besser vorbereitet, Körperschaftsstatusanträge von solchen Gemeinschaften auch abzuwehren. Das gilt für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleichermaßen. riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 In der Vergangenheit ist aus der Mitte des Parlaments immer wieder nach der Möglichkeit gefragt worden, den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch wieder zu entziehen. Wir mussten dazu pflichtgemäß antworten, dass es an dieser Stelle bisher keine wirklich belastbare Rechtsgrundlage gibt. Auch das wird mit diesem Gesetz geändert. Das Gesetz regelt klar, dass und wie einer Körperschaft der Körperschaftsstatus auch entzogen werden kann, wenn sie z. B. nicht mehr rechtstreu ist. Die Rückmeldungen aus der Anhörung waren fast durchweg positiv. Die Ziele des Gesetzgebungsvorhabens werden sowohl von den großen Kirchen als auch von den kleineren Gemeinschaften praktisch einhellig begrüßt. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, den Gesetzentwurf – wir geben ihn jetzt ins parlamentarische Verfahren – mit uns gemeinsam wohlwollend zu begleiten. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir treten damit in die Aussprache ein. Für die Aussprache steht eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die Fraktion GRÜNE steht bereits die Kollegin Martina Häusler am Redepult. Bitte sehr.

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Martina Häusler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz zur Neuregelung des Körperschaftsstatus bringen wir einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag – Seite 86, rechte Spalte – auf den Weg. Ich zitiere: Die wachsende religiöse Pluralität in unserem Land führt dazu, dass weitere Religionsgemeinschaften die staatliche Anerkennung und die Verleihung der Körperschaftsrechte anstreben, die zum Beispiel Voraussetzung für die Erhebung von Kirchensteuer sind. Wir werden die Bedingungen, unter denen dies möglich ist, gesetzlich regeln und so Klarheit für alle Beteiligten schaffen – auch hinsichtlich eines möglicherweise notwendigen Entzugs der Körperschaftsrechte. Auch wenn konfessionsfreie Menschen derzeit noch nicht breit organisiert sind, werden wir deren Belange berücksichtigen. Nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 5 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 steht Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften alternativ zu den zivilrechtlichen Rechtsformen ein öffentlich-rechtlicher Status offen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben sie Anspruch darauf, dass ihnen der Körperschaftsstatus verliehen wird. Diese Voraussetzungen fassen wir mit dem neuen Gesetz zusammen in eines und ergänzen und verändern sie dort, wo in der Praxis Handlungsbedarf besteht. – Frau Ministerin Schopper hat hier auch die Entziehung des Körperschaftsstatus angesprochen. – Wir schaffen damit Klarheit für alle Beteiligten. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Christian Gehring CDU und Daniel Born SPD) (Martina Häusler) Die Erlangung des Status ist für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften durchaus erstrebenswert, gilt das doch quasi als Qualitätssiegel und staatliche Anerkennung – Ministerin Schopper hat es „Goldstandard“ genannt –, und die Menschen, diese Vereinigungen wünschen sich dies. Auch das Thema „Gespräche auf Augenhöhe“ begegnet mir in diesem Zusammenhang immer wieder, ebenso wie die Frage nach den Möglichkeiten, die sich durch den Körperschaftsstatus ergeben. Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie sie dann genannt werden, werden nicht in den Staat eingegliedert, sondern bleiben grundrechtlich geschützte Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürgern, erweitern aber ihren Handlungsspielraum wie z. B. die Erhebung von Kirchensteuer, die Schaffung öffentlich-rechtlicher Dienst- und Treueverhältnisse und die Widmung öffentlicher Sachen. Ganz wichtig ist auch die Einführung eines Registers, um es Akteuren zu erschweren, sich zu Unrecht als Körperschaft des öffentlichen Rechts auszugeben. Mein Fazit: Dieses neue Gesetz soll, kann und wird den Dialog zwischen den Religionen und den Weltanschauungsgemeinschaften fördern – Stichwort „Begegnung auf Augenhöhe“ – und damit auch zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Es sorgt für mehr Transparenz, mehr Verantwortung und mehr Verlässlichkeit. Abschließend zitiere ich aus der Stellungnahme des Normenkontrollrats: Der NKR begrüßt es, dass der Gesetzentwurf ein zentrales KStatusG schafft und Voraussetzungen und Verfahren zu Verleihung und Entziehung der Rechte einer KöR konkretisiert. Und: Der NKR begrüßt des Weiteren, dass sehr altes württembergisches Recht bereinigt wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Daniel Born und Andreas Kenner SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile jetzt für die CDU-Fraktion dem Kollegen Christian Gehring das Wort.

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Christian Gehring CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unser Ministerpräsident Kretschmann als religiöses Oberhaupt der Staatskirche in Personalunion, die Minister als Landesbischöfe – diese Vorstellung kommt uns heute absurd vor. Aber bis vor etwas über hundert Jahren war sie Wirklichkeit. Zugegeben, von allen Ministerpräsidenten wäre unserer wohl mit am besten für dieses Amt geeignet, (Vereinzelt Heiterkeit) auch wenn er vermutlich zu wenig protestantisch für das Amt des evangelischen Landesbischofs und etwas sehr jung für das Amt des Papstes wäre. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Vereinzelt Heiterkeit) periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Aber von der Antike durch das gesamte Mittelalter hindurch bis ins 20. Jahrhundert hinein war ein solches Staatskirchentum Standard. Erst mit dem Ende der Monarchie in den Jahren 1918/1919 endete dieser enge Draht, diese enge Verbindung von Staat und Kirche. Erst durch die Demokratie gibt es in Deutschland und in Baden-Württemberg die Trennung von Kirche und Staat. Diese Trennung ist allerdings keineswegs strikt. Im Gegensatz zu anderen Staaten und auch gegen den Willen vieler Revolutionäre von 1918 haben wir das Verhältnis zwischen Staat und Religion in einer sogenannten freundlichen Trennung neu geordnet. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften existieren friedlich nebeneinander, haben ihren festen, wichtigen Platz in unserer Gesellschaft und verwalten ihre Angelegenheiten selbstständig. Aus diesem Grund sind wir, das Land, an einer guten Zusammenarbeit interessiert und regeln das Miteinander u. a. im Körperschaftsschutzgesetz. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einen Anspruch darauf, dass ihnen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen werden. Eine solche Statusverleihung oder auch ein Entzug benötigen klare Regelungen und ein festgelegtes Verfahren. Hierfür war in Baden-Württemberg eine Rechtsbereinigung notwendig. Der vorliegende Gesetzentwurf soll klare Verhältnisse für alle Beteiligten schaffen und Bedingungen konkretisieren. Wichtig war uns dabei vor allem, die verfassungsrechtlichen Vorgaben genauer zu bestimmen, insbesondere die der gewährten Dauer und der Rechtstreue. Mit dem Gesetz haken wir eine weitere Aufgabe aus dem Koalitionsvertrag ab und schaffen ein zusammenhängendes abschließendes Regelungswerk. Dies ist meiner Meinung nach in einer Zeit zunehmender religiöser Pluralität und angesichts von immer mehr Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die den Körperschaftsstatus erhalten wollen, dringend angebracht. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) So gibt es aktuell auch mehrere laufende Anträge von Religionsgemeinschaften beim Kultusministerium. Schließlich wollen wir durch die neue gesetzliche Regelung aber verhindern, dass Religionsgemeinschaften den Körperschaftsstatus als eine Art staatliche Anerkennung im Sinne eines Qualitätssiegels anstreben, ohne die damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Handlungsformen oder Privilegien tatsächlich nutzen zu wollen. Dazu abschließend noch eine Bemerkung, die mir sehr wichtig ist: Zur Bundestagswahl gab es aus den Reihen von Kirchen und Religionsgemeinschaften einseitig ausgesprochene Wahl- oder eher Nichtwahlempfehlungen für uns. Das sehen wir nicht nur kritisch, sondern halten dies auch für falsch. (Beifall bei der CDU) Umso dankbarer bin ich für die deutlich differenzierteren Worte, die dazu von Vertretern der Kirchen aus Baden-Württemberg kamen. Damit wir uns recht verstehen: Die Kirche kann und darf politisch sein und sich entsprechend äußern. Sie sollte aber trotz- (Christian Gehring) dem ihren Markenkern bewahren – das ist der christliche Glaube – und eben nicht zu einer NGO degradiert werden wollen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Rüdiger Klos AfD) Denn gerade jetzt ist eine Kirche wichtig, die den Menschen Halt bieten kann. Angesichts der weltpolitischen Lage mit dem Krieg in der Ukraine, der Spaltung der Gesellschaft in den USA und dem Kampf der Demokratien gegen autoritäre Staaten kann es einem schwindlig werden. Daher ist es gut, wenn es eine Kirche gibt, die den Menschen in diesen Zeiten Zuversicht geben kann. Nach wie vor bin ich ein großer Freund der Kirche und danke für die gute und wichtige Arbeit, gerade auch in den angeschlossenen Werken. Mein abschließender Dank gilt für die gute Zusammenarbeit in der Vorbereitung des Gesetzentwurfs dem Staatsministerium und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Kultusministerium. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Martina Häusler und Nese Erikli GRÜNE)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Es spricht jetzt für die SPD-Fraktion der Kollege Daniel Born. Bitte sehr.

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Daniel Born SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Als ich von meiner Fraktion – natürlich zu Recht, weil ich der religionspolitische Sprecher bin – auf die Liste gesetzt wurde, um hier die Rede zu halten, hat das bei mir begrenzt Freude ausgelöst. Es ist einfach so: Ich wusste, Frau Schopper bringt hier ein Gesetz ein, das wir auch gut finden. Was mache ich dann als Oppositionsvertreter? Schon mal begrenzt wenig. Ich finde nur den Goldstandardvergleich nicht so glücklich; denn Gold verzinst sich nicht. Und ich glaube, das, was in den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gemacht wird, verzinst sich richtig, nämlich zu mehr Gesellschaft, zu mehr Miteinander und zu mehr gutem Zusammenleben. Insofern tragen wir den Gesetzentwurf an und für sich mit. Dann wusste ich, dass die Kollegin Martina Häusler dazu spricht, die ganz genau weiß, was in dem Gesetzentwurf steht, und dass der Kollege Christian Gehring dazu spricht und einen historischen Abriss macht. Und nach mir kommt Dr. Timm Kern, der eh mehr Ahnung von Religion hat als wir alle zusammen. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall) Also: Wer braucht Daniel Born in dieser Debatte? Dann ist mir am Samstagmittag, als ich bei mir im Wahlkreis beim Tag der Begegnung der katholischen Kirche in Reilingen war, gekommen, was ich vielleicht in die Debatte einbringen kann: (Abg. Raimund Haser CDU: Da sind wir aber ge- spannt! – Heiterkeit) riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 dass man in unseren Religionsgemeinschaften tatsächlich erlebt, dass das, was damals in einem Kompromiss erarbeitet wurde, genau zu dem passt, was in den Gemeinschaften gemacht wird. Das ist nicht Staat, aber es ist Öffentlichkeit; das ist nicht staatlich zu regulieren, aber es ist eine wichtige Substanz unseres Gemeinwesens. Genau dafür schaffen wir mit diesem Instrument die richtige Form, und es ist gut, wenn wir diesem Instrument auch immer wieder ein Upgrade geben, und zwar so, dass es zu unserer Gesellschaft passt. Genau das wird mit diesem Gesetz erreicht. Das ist gut. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Es ist eine Freude und ein Privileg, in einer vielfältigen, pluralen Gesellschaft leben zu dürfen. Genau diese vielfältige und plurale Gesellschaft bedeutet auch für uns Politikerinnen und Politiker, immer wieder aufs Neue das, was wir an Regelungen und Gesetzen haben, daraufhin zu überprüfen, ob es genau zu dieser Gesellschaft passt. Das gelingt hiermit. Es ist gut, dass Baden-Württemberg kein Land wie eine Schallplatte mehr ist, die nur eine A- und eine B-Seite hat, sondern dass unser Land eine bunte, vielfältige Playlist mit ganz verschiedenen Liedern ist, die gespielt werden. So ist es auch bei den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften: Es gibt Vielfalt, es gibt Pluralität, und all diese Pluralität muss sich in diesem wichtigen Rechtsinstitut, das wir mit diesem Gesetz schaffen, widerspiegeln. Genauso gehört es mit dazu, dass man sich an das Grundgesetz hält, dass man die Demokratie nicht bekämpft und dass man sagt, man leiste einen wesentlichen Beitrag dazu, dass wir gut zusammenleben können. Deshalb ist es wichtig, dass dieses Gesetz auch vorsieht, dass dieser wichtige Status wieder entzogen werden kann, wenn genau diese Grundspielregeln, dieser Grundtakt unserer Playlist, nicht eingehalten werden. Daher stehen wir hinter dem, was mit dem Gesetz erreicht werden soll. Wir sind natürlich gespannt auf das weitere parlamentarische Verfahren, auch auf die Debatte im Ausschuss, und begrüßen insgesamt, dass Baden-Württemberg hier endlich einen Schritt nach vorn macht. Andere Bundesländer haben es schon geschafft. Jetzt kommen auch wir. Das wird höchste Zeit; denn Baden-Württemberg ist zum Glück ein buntes, vielfältiges Land. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile jetzt das Wort dem bereits angekündigten Experten Abg. Dr. Timm Kern. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall – Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU)

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Dr. Timm Kern FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Born, ganz herzlichen Dank für diese Vorschusslorbeeren. Aber Sie wissen ja auch: Zu viel Weihrauch schwärzt den Heiligen. (Dr. Timm Kern) (Heiterkeit – Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Daniel Born SPD: Wir in der SPD mögen Weirauch! – Heiterkeit bei der SPD) – Wir auch. – Heute haben wir die Gelegenheit, über ein Gesetzesvorhaben zu sprechen, das in seiner Zielsetzung und in seiner Ausgestaltung durchaus ein wichtiger Schritt für die religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften in Baden-Württemberg darstellt. Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gibt klare und verbindliche Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, dass Religionsgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangen können. Bislang war dieser Bereich Grauzone und die Rechtsunsicherheit nicht gering. Die heute zu diskutierende Regelung verschafft sowohl den Gemeinschaften als auch den beteiligten Institutionen die notwendige Rechtssicherheit. Die Verleihung und Entziehung des Körperschaftsstatus, die in einem neuen Körperschaftsstatusgesetz konkretisiert werden, sind zentraler Bestandteil dieses Gesetzes. Damit wird nicht nur Klarheit für die Religionsgemeinschaften geschaffen, sondern wird auch sichergestellt, dass ungerechtfertigte Ansprüche auf diesen Status verhindert werden. Gleichzeitig ist es ein Schritt in Richtung Transparenz, der dafür sorgt, dass der Verleihungsakt besser nachvollziehbar und öffentlich zugänglich wird. Doch bei allem Lob für die Zielsetzung des Gesetzes dürfen wir nicht übersehen, dass es an einigen Stellen auch noch Defizite gibt, die einer genaueren Betrachtung bedürfen. Besonders die Formulierung und Klarheit der Definition einer Religionsgemeinschaft nach § 1 Absatz 2 wirft Fragen auf. Die gegenwärtige Formulierung könnte zu einer erheblichen Ausweitung des Begriffs führen und steht nicht im Einklang mit der Definition des Bundesverfassungsgerichts. Um also Missverständnisse bei der Rechtsanwendung zu vermeiden, sollte man auf eine eigene Legaldefinition gänzlich verzichten und bei der Beurteilung, ob es sich um eine Religionsgemeinschaft handelt oder nicht, stattdessen auf die Definition des Bundesverfassungsgerichts zurückgreifen. Als Konsens könnte auf die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmende Definition zurückgegriffen werden. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hatte in ihrer Stellungnahme einen konkreten Vorschlag gemacht. Wichtig ist und bleibt jedenfalls, dass wir die hohe Rechtssicherheit, die uns die bundesverfassungsgerichtliche Praxis zu Fragen des Religionsrechts gibt, nicht gefährden. Nur so kann Missverständnissen vorgebeugt werden, bevor sie überhaupt entstehen. Ein weiteres Thema, das nicht unbeachtet bleiben darf, ist der Rechtsschutz innerhalb von Religionsgemeinschaften. Die Vorschrift, dass der Rechtsweg zu staatlichen Gerichten erst dann eröffnet ist, wenn der interne Rechtsweg erschöpft ist, führt in ihrer aktuellen Form zu einer Art Paralleljustiz zwischen kirchlichen und staatlichen Gerichten. Es ist daher von großer Bedeutung, dass an dieser Stelle noch einmal nachjustiert wird, um das Problem der Parallelität und der potenziellen Konflikte zwischen kirchlicher und staatlicher Rechtsprechung zu vermeiden. Lobenswert hingegen ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens, der die verschiedenen Regelungen zu den Unperiode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 tergliederungen der Religionsgemeinschaften zusammenführt. Diese Maßnahme schafft für alle Beteiligten eine bessere Übersicht und sorgt für eine deutliche Rechtsanwendung. Auch der Aspekt der Rechtsbereinigung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um das Rechtssystem zu vereinfachen und unnötige Doppelregelungen zu vermeiden. Ein weiterer Punkt, der uns beschäftigt, ist die kirchensteuerliche Regelung. Die Frage nach der bürgerlichen Wirkung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft und deren Auswirkungen auf den staatlichen Rechtskreis ist ein sensibles Thema. Die Bedeutung der kirchlichen Mitgliedschaft für die steuerrechtliche Stellung des Einzelnen darf nicht vernachlässigt werden. Hier sollten wir die Formulierungen noch einmal präzisieren, um für alle Beteiligten eine klare und verständliche Regelung zu schaffen. Abschließend möchte ich betonen, dass dieses Gesetz in seiner Gesamtstruktur eine wichtige und richtige Entwicklung für die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Baden-Württemberg darstellt. Wir unterstützen die Grundidee und die Zielsetzung, die mit diesem Gesetz verfolgt werden. Doch an den genannten Stellen müssen wir sicherstellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen präzise und klar sind, damit wir keine unerwünschten rechtlichen Unklarheiten oder Konflikte verursachen. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Rüdiger Klos.

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Rüdiger Klos AfD

Herr Präsident, werte Kollegen! Ich höre allgemeine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, und die AfD-Fraktion steht der grundsätzlichen Tendenz auch positiv gegenüber. Zu kritisieren haben wir allerdings einige organisatorische Dinge. Zunächst ist festzuhalten: Der Gesetzentwurf war erst am Montagnachmittag online. Mithin liegen zwischen Zurverfügungstellung und Befassung hier im Plenum nicht einmal 48 Stunden. Wir haben das bereits mehrfach gerügt. Es ist nicht das erste Mal. Wir bitten, die Zeiträume zu verlängern, zumal diese kurzen Zeiträume aus unserer Sicht als Gesetzgeber eigentlich nicht mit dem Selbstverständnis hier vereinbar sind. (Beifall bei der AfD) Wir müssen auch zum wiederholten Mal rügen, dass nicht alle eingegangenen Stellungnahmen der einzelnen Verbände angefügt waren. Lediglich die Stellungnahme des Normenkontrollrats war beigefügt. Auch hier – zumal wir das schon häufiger gerügt haben – bitten wir, alle Stellungnahmen anzuschließen, damit auch die Öffentlichkeit direkten Zugang zu diesen Stellungnahmen hat. Der letzte Punkt: Im Gesetzentwurf steht „Antragstellerin“. Es gibt den Antragsteller; das ist eine Funktionsbezeichnung, die geschlechtsneutral ist. Das generische Femininum gibt es meines Wissens in der deutschen Grammatik nicht. Daher rate ich dazu, sich hier einfach mal an die deutsche Grammatik zu halten, statt hier der Ideologie Vorschub zu leisten. (Rüdiger Klos) (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Alexander Salomon GRÜNE) Festzuhalten ist, dass in Baden-Württemberg bereits folgende Glaubensgemeinschaften bzw. Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten: die evangelischen Landeskirchen, die katholischen Erzbistümer und die Israelitischen Religionsgemeinschaften. Das begrüßen wir; denn dies ist auch vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung sinnvoll und nachvollziehbar. Die positive Zielsetzung des Gesetzes begrüßen wir. Es geht um die Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und deren rechtlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere begrüßen wir, dass die Entziehung des Körperschaftsstatus klar geregelt wird. Diese Regelung war notwendig, um verfassungsfeindlichen Tendenzen entgegenwirken zu können. Ich verweise auf den Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz, das sich z. B. klar zu Scientology geäußert hat. Die AfD-Fraktion steht selbstverständlich auf und zu unserem Grundgesetz, insbesondere Artikel 4, der hier einschlägig sein dürfte, sowie Artikel 140, der wie folgt lautet – ich zitiere –: Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. Schaut man sich die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Körperschaftsstatus von Religionsgemeinschaften an, dann stößt man auf das Urteil vom 19. Dezember 2000, 2 BvR 1500/97, zum Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas und den Beschluss vom 30. Juni 2015, 2 BvR 1282/11, zur Zweitverleihung des Körperschaftsstatus in Bremen. Auch hier müssen wir einmal mehr feststellen, dass die Mühlen in Baden-Württemberg erheblich langsamer mahlen; denn die Entscheidungen sind 25 respektive zehn Jahre her. Angesichts dieser Zeiträume schlage ich Ihnen allen vor, sich mit Kritik an der AfD, die meist unberechtigt und unangebracht ist, zurückzuhalten. Besten Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Gottlos schlechte Rede!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung vorberatend an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport und federführend an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Wie ich sehe, erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 2 der Tagesordnung ist hiermit bereits erledigt. Damit kommen wir zu Punkt 3 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes – Drucksache 17/8587 riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Das Wort zur Begründung erteile ich auch hier wieder Frau Ministerin Schopper. Bitte sehr. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Anderes Thema, dennoch sehr wichtig. Die Schulen in freier Trägerschaft sind – ich denke, da sind wir uns alle einig – ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil im baden-württembergischen Bildungssystem. Im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung sind sie auch verankert, um – das muss man aus der Historie heraus noch mal sagen – aus den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus, als ein staatliches Schulmonopol herrschte, zu lernen. Mit der Schaffung von Privatschulen vermeiden wir eine erneute Gleichschaltung von Bildung. Heute sind die Schulen in freier Trägerschaft vor allem auch eine wertvolle Bereicherung unserer Schullandschaft. Mit ihren speziellen Profilen und ihren Konzepten bieten sie den Eltern vielfältige Möglichkeiten für die Entscheidung, welche Schule deren Kinder besuchen sollen und können. Schulen in freier Trägerschaft sind zugleich auch ein wichtiger pädagogischer Impulsgeber. Von ihnen gehen immer wieder Innovationen aus, die dann sozusagen in unserem staatlichen Schulsystem Schule machen. Für uns ist deshalb klar: Die Schulen in freier Trägerschaft stehen nicht in Konkurrenz zu den staatlichen Schulen, sondern sind im besten Sinn Teil des Wettbewerbs mit dem gemeinsamen Ziel, den Kindern und Jugendlichen in unserem Land das bestmögliche Bildungsangebot in Baden-Württemberg zu schaffen. Deshalb – und das gehört zum zweiten Teil – können wir nicht nur predigen, sondern müssen auch sehen, wie wir die finanzielle Substanz auf die Piste bringen. Daher wollen wir die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Schulen in freier Trägerschaft in unserem Land ihrem Auftrag nachkommen, wie es ihnen auch verfassungsrechtlich zusteht, und ihre Aufgabe auch gut erfüllen können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir die Kopfsätze auf 80 % der Kosten für eine Schülerin bzw. einen Schüler an einer entsprechenden öffentlichen Schule an, wie es auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Ausgaben des Landes für die Privatschulen erhöhen sich dadurch ab dem Jahr 2025 – der Betrag wird rückwirkend gewährt – strukturell um rund 33,1 Millionen €. Ich bin überzeugt, dass wir damit eine sehr gute Grundlage für die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft in unserem Land auch in den nächsten Jahren schaffen. Ein weiterer wichtiger Schritt, den wir mit dieser Gesetzesänderung machen, betrifft die Aufwendungen für die Ganztagsangebote an den Grundschulen. Auch diese Diskussion war im Vorfeld virulent. Diese Aufwendungen sollen künftig im Bruttokostenmodell zur Hälfte berücksichtigt werden. Der bisherige Sonderabzug wird dazu halbiert. Mit dem Einstieg in die finanzielle Unterstützung der ganztägigen Bildungsangebote an privaten Grundschulen wollen wir auch den wichtigen Ganztagsschulausbau an den Schulen in freier Trägerschaft weiter vorantreiben. Der dritte Punkt betrifft die Inklusion. Auch dafür sehen wir im Gesetzentwurf Verbesserungen vor. Der zusätzliche Zuschuss zu den Personalkosten soll von 5 % auf 10 % erhöht (Ministerin Theresa Schopper) werden, um den Mehraufwand für die Inklusion an den Schulen in freier Trägerschaft stärker zu kompensieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Schulen in freier Trägerschaft sind, wie gesagt, ein wichtiger Bestandteil unseres Bildungssystems. Eine verlässliche Finanzierung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass diese Schulen auch weiterhin ihre wertvolle Arbeit gut leisten können. Für die weiteren Beratungen, damit wir diese Verbesserungen für die Privatschulen gemeinschaftlich umsetzen können, danke ich Ihnen und freue mich schon darauf. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Hans-Peter Hörner AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt treten wir in die Aussprache ein. Für die Aussprache stehen fünf Minuten Redezeit je Fraktion zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion GRÜNE mit der Kollegin Nadyne Saint-Cast. Bitte sehr.

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Nadyne Saint-Cast GRÜNE

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

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Schopper hat es bereits gesagt

Baden-Württemberg ist ein Land der Bildung, der Innovation und der Vielfalt. Das zeigt sich in unserem Schul- und Bildungssystem besonders durch die Schulen in freier Trägerschaft. Die Schulen in freier Trägerschaft sind wirklich ein wichtiger Pfeiler in unserem Bildungssystem. Sie sind vielfältig, sie sind Impulsgeber, sie können innovative und neue Modelle des Lernens erproben und umsetzen. Das ist ein ganz wichtiger Baustein, damit jedes Kind in unserem Land bestmöglich gefördert werden kann. Für uns, die Fraktion GRÜNE, ist klar: Wir wollen diese Vielfalt erhalten und bestmöglich unterstützen. Mit dem heutigen Gesetzentwurf setzen wir genau an dieser Stelle an. Wir passen die Finanzierung der freien Schulen an; Ministerin Schopper hat es bereits gesagt. Wir verankern vor allem die Zuschusserhöhung im Privatschulgesetz. Diese Regelung tritt bereits rückwirkend zu Beginn dieses Jahres in Kraft, und damit geben wir den Schulen in freier Trägerschaft – das ist ganz wichtig – Planungssicherheit und Verlässlichkeit. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Matthias Miller, Raimund Haser und Ulli Hockenberger CDU) Konkret passen wir die Kopfsatzzuschüsse von 80 % im sogenannten Bruttokostenmodell an die steigenden Kosten im öffentlichen Schulsystem an. Zweitens: Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 fördern wir erstmals – das ist, wie ich finde, ein ganz wichtiger Schritt – auch den Ganztagsunterricht an den Grundschulen in unserem Privatschulsystem. Ein drittes Thema betrifft die Inklusion. Das sind ganz wichtige Schritte, damit wir das ganztägige Lernen und die inklusive Beschulung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf weiter voranbringen. Denn für uns ist klar, dass wir nur gemeinsam mit den Schulen in freier Trägerschaft diese großen Herausforderungen – ganztägiges Lerperiode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 nen und die Inklusion – gut umsetzen können. Deswegen sind diese beiden Neuerungen im Entwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes, nämlich die Förderung des Ganztags und eine Verdopplung der Förderung der inklusiven Beschulung, ganz wichtig, damit wir tatsächlich mehr Bildungsgerechtigkeit in unserem Land erreichen. Unser Ziel ist aber auch, dass diese vielfältige Bildung tatsächlich für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, zugänglich sein muss. Deswegen ist ein sozialverträgliches Schulgeld für uns ein ganz zentrales Ziel. Das kann natürlich nur funktionieren, wenn wir die Schulen in freier Trägerschaft auskömmlich ausstatten. Das tun wir, indem das Land u. a. die Schulgeldbefreiung und die Schulgeldermäßigungen kompensiert. Wir stärken die Schulen in freier Trägerschaft kontinuierlich – deswegen haben wir Lesungen zu Änderungen des Privatschulgesetzes häufiger in diesem Haus – durch die Investitionen in die Betriebskosten, aber eben auch in die Bereiche Schulbau und Digitalisierung. Ich finde, die Mittel sind, wenn wir uns den Doppelhaushalt 2025/2026 des Landes anschauen, wirklich eindrücklich: Allein 1,3 Milliarden € sind fest im Kultusetat verankert, hinzu kommen dann noch die Mittel im Sozialministerium. Da gibt es ja auch noch mal Mittel für die Schulen in freier Trägerschaft. Und der heutige Gesetzentwurf – Ministerin Schopper hat es gesagt – bedeutet noch einmal 33 Millionen € on top zu den 1,3 Milliarden €. Hinzu kommen Zuschüsse für die Schulbauförderung: in den Jahren 2025/2026 pro Jahr über 20 Millionen €. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das zeigt, dass wir nicht nur predigen, sondern auch tatsächlich umsetzen. Das ist ein ganz klares Bekenntnis von unserer Seite, dass wir die pädagogische Vielfalt in unserem Land und damit eben auch die Bildungschancen aller Kinder bestmöglich fördern. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Matthias Miller. Bitte sehr.

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Matthias Miller CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes ist auf den ersten Blick ein eher technisches Vorhaben. Wer sich aber mit der Finanzierung der freien Schulen in unserem Land beschäftigt, der weiß: Es geht um die Zukunft der Bildungsvielfalt in Baden-Württemberg. Diese Vielfalt im Bildungssystem drückt sich in den zahlreichen Privatschulen im Land aus und ist verfassungsrechtlich verankert. Unsere Landesverfassung und das Grundgesetz garantieren nicht nur das Recht zur Errichtung von Privatschulen, sondern auch den Anspruch auf eine faire finanzielle Unterstützung durch das Land. Wir, die CDU, bekennen uns zu diesem Verfassungsauftrag und zu einer verlässlichen Finanzierung der Privatschulen in unserem Land. Daher unterstützen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich. (Dr. Matthias Miller) (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Zentrales Prinzip der Privatschulfinanzierung ist das sogenannte Bruttokostenmodell – eine, wenn man sich das im Detail anschaut, sehr komplizierte Rechenmaterie. Das Land übernimmt pro Privatschüler 80 % der Kosten, die für einen entsprechenden Schüler an einer staatlichen Schule anfallen, und die weiteren 20 % müssen privat getragen werden. Damit die Förderung aber tatsächlich stets diese 80 % erreicht, müssen wir regelmäßig nachsteuern. Gerade steigende Kosten im öffentlichen Schulwesen, etwa durch Inflation oder neue Aufgaben, dürfen nicht dazu führen, dass Privatschulen effektiv weniger Unterstützung erhalten. Alle zwei Jahre ist nach der aktuellen Gesetzessystematik daher eine Änderung des Privatschulgesetzes notwendig. Wir haben das in dieser Legislaturperiode schon mehrfach getan. Grundlage hierfür ist immer der Bericht der Landesregierung über die Kosten des öffentlichen Schulwesens. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Zuschüsse – wir haben es gehört – zum 1. Januar 2025 um rund 33 Millionen € jährlich erhöht. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf zwei gezielte Weiterentwicklungen. Erstens: Die inklusive Bildung an Privatschulen wird gestärkt. Bislang erhalten Privatschulen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Inklusionszuschlag von 5 %; dieser Zuschlag wird auf 10 % verdoppelt. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag; denn dadurch unterstützen wir den Mehraufwand, den Privatschulen beim gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung schultern, noch gezielter. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Zweitens: Der Sonderabzug für Ganztagsangebote an Grundschulen wird halbiert. Bisher wurden die Kosten für Ganztagsschulen als besondere Ausgaben komplett abgezogen, was die vergleichbare Berechnungsgrundlage für Privatschulen geschmälert hat. Angesichts der gewachsenen Bedeutung von Ganztagsschulen und mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Sonderabzug um die Hälfte reduziert. Ein vollständiger Verzicht auf diesen Abzug bleibt weiterhin ein Anliegen der Schulträger. Wir nehmen das sehr wohl wahr, sehen das und werden hier auch weiterhin im Gespräch bleiben. (Beifall bei der CDU) Darüber hinaus noch eine kleine Änderung: Es erfolgt eine Anpassung der Kopfsätze der Schulen für Physiotherapie und Logopädie. Mit Blick auf die Ausschussberatung noch eine letzte Anmerkung: Wir können uns vorstellen – auch das haben wir im Landtag schon öfter besprochen –, künftig die Kostenentwicklung jährlich zu überprüfen; momentan erfolgt das ja alle zwei Jahre. Das würde zusätzliche Planungssicherheit für die freien Schulen schaffen. Gerade in Zeiten von Inflation und des Ukrainekriegs haben wir gesehen, wozu es führt, wenn wir diese Kosten nur alle zwei Jahre aufstellen. Darüber hinaus lässt sich, wenn man sich das Gesetz anschaut, grundsätzlich die Frage stellen – das habe ich mich schon häuriode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 figer gefragt –, ob tatsächlich für jede Anpassung der Kopfsätze eine Gesetzesänderung durch den Landtag erforderlich ist – dieses System ist gesetzessystematisch ja schon sehr interessant – oder ob es nicht auch andere Mechanismen gibt, um die Kopfsätze anzupassen. Wir jedenfalls sind offen für die Diskussion. Wir werden das sicherlich nicht heute lösen, aber die Diskussion sollte man doch führen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir unterstützen den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, werden auch künftig verlässlicher Partner für die Privatschulen in unserem Land sein. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei.

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Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Vielen herzlichen Dank. – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten in der Tat einmal mehr einen Standardgesetzentwurf im Landtag, um die weitere Refinanzierung der freien Schulen – zu 80 % nach Bruttokostenmodell – sicherzustellen. Kollege Miller, auch ich habe mir überlegt, ob wir dem Vorschlag des Normenkontrollrats hier folgen sollten und vielleicht die Verfahrensweise ändern. Aber es hat zumindest den Vorteil, dass das transparent ist und dass man auch ein bisschen den Finger in die Wunde gelegt bekommt. Das zeigen insbesondere die Stellungnahmen der Verbände. Es ist richtig und gut, dass der Inklusionszuschlag jetzt von 5 % auf 10 % verdoppelt werden soll. Ob das ausreichend ist, wird sich zeigen. Ebenso bin ich bei Ihnen, wenn auch Sie der Meinung sind – das habe ich zumindest so herausgehört –, dass diese Halbierung des Abzugs, was den Ganztagsschulbetrieb angeht – – Da habe ich meine Zweifel, ob das noch zeitgemäß ist. Ich meine schon, dass man diskutieren muss, ob man da nachbessert. Denn insgesamt – auch darauf haben Sie Bezug genommen – zeigen die Stellungnahmen auch, wo es weiterhin Probleme im System gibt. Das ist eben die nachgelagerte Anpassung an Kostenentwicklungen, die die freien Schulen in diesen Zeiten der Kostensteigerungen vor besondere Herausforderungen und teilweise deutliche Liquiditätsprobleme gestellt hat. Da könnte eine jährliche Überprüfung vielleicht tatsächlich zu einer Entlastung führen. Aktuell, gerade wenn man sich auch die Teilbaustelle – aus diesem Beritt komme ich ja – der beruflichen Schulen anschaut: Die Abzugsgrößen der sogenannten Sonderbelastungen sind laut AGFS von 0,9 Millionen € im Jahr 2021 auf jetzt über 17 Millionen € gestiegen. Ohne jetzt zu sehr in das komplizierte System einzusteigen, ist dies deswegen so relevant: Je höher diese Abzüge sind, desto weniger Geld kommt später bei den freien Schulen an. In Anbetracht der jetzt angesetzten höheren Abzüge stellt sich schon die Frage, inwiefern da in die rechte Tasche Geld hineingesteckt und das Geld aus der linken Tasche vielleicht wieder herausgenommen wird. Kolleginnen und Kollegen, besonders ärgerlich ist etwas, was nicht im Gesetzentwurf steht, nämlich die überfällige Schulgeldfreiheit bei den Gesundheitsfachberufen, etwa Ergo- und (Dr. Stefan Fulst-Blei) Physiotherapie. Kollegin Saint-Cast, ich zitiere einmal aus Ihrem grünen Wahlprogramm von 2021. Darin wird zu Recht ausgeführt, dass die Gebühren viele davon abschrecken, diese Ausbildung zu absolvieren. Wörtlich versprechen Sie dann: Das Schulgeld werden wir für alle Heilberufe abschaffen und eine Ausbildungsvergütung einführen. Na ja, die Legislatur ist bald zu Ende. Ein Großteil dieser Ausbildung findet eben im Bereich freier Schulen statt. Auch hier – sorry about it – wieder große Worte mit wenig Folgen. Im Koalitionsvertrag sprachen Sie noch von einer Attraktivitätssteigerung, passiert ist aber nichts – eine Enttäuschung mehr von dieser Koalition der Marketingankündigung ohne direkte Umsetzung. Diese Politik setzt uns nämlich im Wettbewerb unter den Bundesländern zunehmend unter Druck. 14 – 14! – von 16 Bundesländern haben mittlerweile die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe sichergestellt, Baden-Württemberg eben nicht. (Abg. Raimund Haser CDU: Das finanzieren wir über den Länderfinanzausgleich!) Das ist das gleiche fatale Spiel wie bei den Studiengebühren für Ausländer, was bei uns faktisch dazu führt, dass angehende Ingenieure nicht bei uns, sondern anderswo in Deutschland studieren. In beiden Fällen steht am Ende ein hausgemachter Fachkräftemangel. (Beifall bei der SPD) Die SPD fordert daher nicht nur die Abschaffung der internationalen Studiengebühren – was vom grünen Fraktionsvorsitzenden hier übrigens vollmundig angekündigt wurde; auch hier ist wieder einmal bislang nichts passiert –, sondern auch, die Finanzierung der freien Schulen so sicherzustellen, dass bei uns auch die Gesundheitsberufe schulgeldfrei gelernt werden können. Uns sind nämlich die langen Wartezeiten derjenigen, die dringend einen Behandlungstermin bei Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie brauchen, nicht egal, und daher brauchen wir die Fachkräfte. Danke schön. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile dem Kollegen Dr. Timm Kern für die FDP/DVP-Fraktion das Wort.

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Dr. Timm Kern FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einmal mehr debattieren wir heute eine Änderung des Privatschulgesetzes. Nun werden heute vergleichsweise kleine, wenn auch für die Schulen in freier Trägerschaft durchaus wichtige Räder gedreht. So sollen die Kopfsatzzuschüsse angepasst, der Abzug für Ganztagsschulen halbiert und der Zuschuss des durch Inklusion entstandenen Mehraufwands erhöht werden – alles Maßnahmen, die wir, die FDP/DVP-Fraktion, im Sinne der Stärkung der Schulen in freier Trägerschaft sehr gern mittragen. Doch eine Sache ist symptomatisch: die ständigen Änderungen und die fehlende Verlässlichkeit in der grün geführten Bildungspolitik. Wir haben nun das dritte Jahr in Folge eine Debatte im Plenum über Änderungen am Privatschulgesetz. Der periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Eindruck des Herumdokterns an Symptomen lässt sich hier nicht vermeiden. Vorausschauend zu denken und einmal eine gut durchdachte Gesetzesinitiative einzubringen, würde unseren freien Schulen jedenfalls deutlich mehr Planungssicherheit bieten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP) Ein Beispiel dafür ist die im Gesetzentwurf stehende Reduktion der Abzüge für die Ganztagsschulen in freier Trägerschaft. Es ist nun wirklich schon lange genug bekannt, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 der Anspruch auf Ganztagsbetreuung auch an den freien Schulen zu erfüllen ist. Warum schafft man erst jetzt die Voraussetzungen dafür, dass die freien Schulen hierfür auch finanziell mehr Planungssicherheit bekommen? Dasselbe gilt beim Thema Inklusion. Die Schulen in freier Trägerschaft wollen ja gern mehr Inklusion an ihren Schulen ermöglichen. Entgegen der nach außen kommunizierten politischen Zielrichtung der grün geführten Landesregierung, Inklusion zu fördern, wird dies aber durch die unzureichende Unterstützung torpediert. Schließlich eine Frage, die weiterhin komplett offen bleibt: Was ist – der Kollege hat es ja schon angesprochen – mit den Ergänzungsschulen für soziale und sozialpädagogische Berufe sowie Berufe des Gesundheitswesens? Bereits in der Debatte zur Änderung des Privatschulgesetzes im vergangenen Jahr hatte ich von dieser Stelle aus gefordert, diese Schulen den Ersatzschulen finanziell gleichzustellen. Diese für die Fachkräftegewinnung wichtige Anpassung fehlt jedoch weiterhin völlig. Letztlich bleibt es dabei: In vielen Köpfen – ganz besonders dann, wenn diese Köpfe grün sind – hält sich hartnäckig das Klischee, private Schulen seien nur für die Reichen da und deshalb müsse man nicht so viel für sie tun. (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Aber es darf keine Schüler erster und zweiter Klasse in unserem baden-württembergischen Bildungssystem geben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP) Die freien Schulen wollen und sollen offen für alle sein. Aber das können sie nur, wenn sie durch die Politik auch die entsprechende Unterstützung erfahren. Die Maßnahmen in diesem Gesetzespaket sind zwar alle nicht falsch, aber sie bleiben wieder einmal auf der Hälfte stehen und sorgen einmal mehr nicht für die notwendige Planungssicherheit, die unsere Schulen brauchen. Davon können übrigens nicht nur die Schulen in freier Trägerschaft inzwischen ein Lied singen, sondern auch die vor der Abschaffung stehenden Werkrealschulen in unserem Land, die Realschulen, die sich ständig infrage stellen lassen müssen, und auch die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die sich anhören müssen, man wolle sie ja eigentlich nicht mehr, weil sie angeblich der Inklusion im Weg stünden. – Also ein wiederkehrendes Motiv in der grünen Bildungspolitik, das sich leider auch im wiederholten Herumdoktern am Privatschulgesetz zeigt. Planungssicherheit für unsere Schulen? Fehlanzeige. Wir Freien Demokraten wollen und werden das ändern. Denn für uns ist jede Schülerin und jeder Schüler gleich viel wert – (Dr. Timm Kern) egal, ob sich diese Schülerin oder dieser Schüler auf einer öffentlichen oder auf einer privaten Schule befindet. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Und wie soll es geändert wer- den?)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnetenkollege Hans-Peter Hörner.

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Hans-Peter Hörner AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir alternativen Demokraten stimmen natürlich diesem Gesetzentwurf zur Anpassung der Kopfsatzzuschüsse nach § 18 Absatz 2a des Privatschulgesetzes zu. Frau Ministerin Schopper, vielen Dank für die wohltuenden Worte für die Privatschulen. Aber wenn wir hier jetzt Änderungen einbringen wollen, sollte man auch einmal über etwas anderes nachdenken: Wir brauchen mehr Privatschulen. Deswegen werden wir auch einen Änderungsantrag einbringen, in dem wir nämlich die Abschaffung der dreijährigen Wartefrist für staatliche Zuschüsse für neu gegründete Privatschulen fordern. Konkret soll in § 17 Absatz 4 eine Änderung kommen, nach der genehmigte Ersatz- und Ergänzungsschulen sofort ab Genehmigung und Unterrichtsbeginn ohne Wartefrist Zuschüsse erhalten. Warum ist uns das so wichtig? Die aktuelle Regelung für neue Privatschulen stellt diese vor unüberwindbare finanzielle Hürden. Das geht nicht. Der Wegfall der dreijährigen Wartefrist für die finanzielle Bezuschussung neu gegründeter Schulen ist eine Maßnahme, die in anderen Bundesländern – ich erinnere beispielsweise an Nordrhein-Westfalen – längst üblich ist. Doch in Baden-Württemberg wird stur an dieser Hürde festgehalten, und das in dieser aktuellen Bildungsmisere. Ich fange jetzt gar nicht erst mit der Kündigung von Lehrern an, die im Dienst sind, oder mit der mangelnden Bereitschaft von jungen Lehrern, in dieses Schulsystem hineinzugehen. Endlich wieder mehr echte Bildungsvielfalt in unserem Schulsystem mit mehr Privatschulen! Das ist eine echte Chance für die Schulkonzepte in unserem Land. Dabei müssen Eltern die Möglichkeit haben, für ihre Kinder die beste, vor allem die individuell passende Bildung selbst auswählen zu können. Dazu braucht es ein vielfältiges Bildungs- und Schulangebot, das auch private und alternative Schulkonzepte einschließt. Dass dieses Bedürfnis real ist, zeigen schon die steigenden Schülerzahlen in den Privatschulen im Land. Dieses Recht auf Bildungswahl nehmen im Übrigen auch prominente Vertreter Ihrer eigenen Parteien in Anspruch. Derzeit muss eine neu gegründete Privatschule in Baden-Württemberg drei Jahre lang ohne einen Cent öffentliche Unterstützung überleben. Erst nach dieser Durststrecke gibt es staatliche Zuschüsse. Die Landesregierung begründet das damit, dass eine neue Schule erst ihren dauerhaften Bestand nachweisen müsse, bevor Steuergeld fließt. Es heißt, so wolle man sicherstellen, dass die neue Schule am Markt bestehen könne. riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Meine Damen und Herren, ausgerechnet hier verweisen Sie plötzlich auf den Markt – Sie, die sonst gern alles staatlich regulieren. Aber bei Privatschulen soll der freie Markt gnadenlos entscheiden, ob es ein Schulprojekt gibt. Welch ein Widerspruch! Diese dreijährige Wartefrist ist in Wahrheit eine harte Bewährungsprobe, die viele gute Schulinitiativen aufgrund finanzieller und nicht etwa pädagogischer Gründe scheitern lässt. (Beifall bei der AfD) Denken wir doch bitte an die Praxis: Engagierte Eltern, Vereine, Pädagogen möchten eine neue Schule mit einem innovativen pädagogischen Konzept, mit spezieller Wertevermittlung gründen oder einfach, um vor Ort dringend benötigte Schulplätze zu schaffen. Vom ersten Tag an fallen Kosten an für Lehrergehälter, Miete, Gebäudeausstattung und, und, und. All das muss eine neue Schule in den ersten drei Jahren allein stemmen, ohne jegliche Hilfe vom Land. Sie lassen diese Schulen dann am langen Arm der Bürokratie hängen, bevor sie richtig starten können. Ist das im Sinne einer Bildungsvielfalt? Sicher nicht. Dabei wäre der Nutzen einer Streichung der Wartefrist offensichtlich. Finanzielle Unterstützung von Anfang an würde neuen Schulen ermöglichen, ihre Konzepte optimal zu entfalten. Nicht zuletzt würde eine Abschaffung der Wartefrist neue Akteure motivieren, in Bildung zu investieren. Unternehmen könnten vermehrt eine eigene berufsbildende Schule gründen und Partnerschaften mit Schulen eingehen, um Fachkräfte nach dem neuesten Stand auszubilden. Wer immer in Bildung investieren will – Betriebe, Stiftungen, Kirchen – sollte ermutigt und nicht entmutigt werden. Meine Damen und Herren, wer Vielfalt ernst meint, darf Privatschulen nicht weiter benachteiligen. Diese Privatschulen tragen zum Gemeinwohl bei. Diese Pioniere verdienen unsere Wertschätzung. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Es geht hier schließlich um die Kinder in unserem Land und um ihre Bildungschancen. Ich sage es noch einmal: Die Keimzelle der Demokratie ist nicht die Schule, sondern die Familie. Lassen Sie den Eltern, lassen Sie den Betrieben die Chance, mit neu gegründeten Privatschulen, mit Genehmigung der finanziellen Zuschüsse von Anfang an hier unser Bildungssystem so weiterzuentwickeln, wie es dieses Land verdient. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist auch die Aussprache zu diesem Punkt beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf wie üblich zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit ebenfalls bereits erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Wir kommen schon zu Punkt 4 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt – Drucksache 17/8387 Meine Damen und Herren, auch hier hat das Präsidium folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Ich erteile jetzt zur Begründung durch die SPD-Fraktion das Wort Herrn Abg. Sascha Binder.

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Sascha Binder SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir dem bundesweiten Lagebild von 2023 entnehmen können – oder in diesem Fall entnehmen müssen –, gab es 360 Tötungsdelikte gegen Frauen im Jahr 2023. 240 von diesen 360 sind Opfer von innerfamiliärer oder partnerschaftlicher Gewalt geworden. In dem zuletzt veröffentlichten Sicherheitsbericht für das Land Baden-Württemberg wurde Gewalt gegen 18 538 weibliche Opfer erfasst, davon 13 468 Opfer von Partnerschaftsgewalt und 5 070 Opfer von innerfamiliärer Gewalt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um 4,7 %. Es ist an der Zeit, dass wir diese Gewalt bekämpfen und Frauen und Mädchen schützen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU, der FDP/DVP und der AfD) Wir reden, wenn es um Kriminalitätsbekämpfung geht, über sehr viele Kriminalitätsphänomene. Ich bin froh, dass die Gewalt gegen Frauen und Mädchen, vor allem die häusliche Gewalt, zunehmend öffentlich thematisiert wird. Deshalb ist es an der Zeit, nicht nur diesem Phänomen mehr Sprechzeit zu geben, sondern auch mehr zum Handeln zu kommen. Es geht darum, Tätern die Möglichkeit zu nehmen, Gewalttaten zu verüben, Frauen und Mädchen anzugreifen und – in wenigen Fällen – sogar zu töten. Es gibt Möglichkeiten, zu sagen, dass jemand eine Wohnung nicht mehr betreten darf, Abstand gegenüber der Frau oder dem Mädchen wahren soll. Die Frage ist aber, wie so oft bei vielen Gesetzen: Wie können wir das Ganze so kontrollieren, dass aus diesem gut gemeinten Gesetz letztlich auch wirklich Schutz für die Opfer wird? Deshalb sagen wir: Wir müssen ein weiteres Hilfsmittel hinzunehmen und bei denen, die entweder Taten verübt haben oder bei denen wir die konkrete Gefahr sehen, dass Taten verübt werden, im Wege einer Fußfessel die Polizei dabei unterstützen, die Einhaltung von Abstandsgeboten und Verweisen tatsächlich zu kontrollieren. Nachdem dies einige Bundesländer gemacht haben, ist es an der Zeit, dies jetzt auch in unser Polizeigesetz zu schreiben, meine Damen und Herren – insbesondere auch als Unterstützung. (Beifall bei der SPD und der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Und ja, auch das Kontrollieren bei einer Fußfessel wird Personalaufwand bedeuten. Es geht aber darum, diesem Thema Priorität einzuräumen, denn das haben die Frauen und Mädchen verdient. Es geht bei diesem Thema auch um Präventiperiode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 on. Es geht darum, den Schutz nach vorn zu stellen, und darum, dass der Rechtsstaat wirklich schützt und nicht nur vorgibt, zu schützen. Es muss ein Ende damit haben, dass diese Zahlen jedes Jahr zunehmen und jedes Jahr mehr Frauen und Mädchen Opfer von häuslicher Gewalt werden. Deshalb freuen wir uns, zu sehen, dass es quer über die demokratischen Fraktionen Zuspruch im Ziel gibt. Ich freue mich im Sinne aller Frauen und Mädchen darauf – auch derer, die das seit Monaten und Jahren fordern –, dass wir ein richtiges Gesetzgebungsverfahren vor uns haben, indem wir eine öffentliche Anhörung machen, indem wir uns im Ausschuss beraten. Und ich freue mich darauf, dass es letztlich vielleicht gelingt und wir damit das Ziel noch einmal unterstreichen und deutlich machen, dass Täter, die gegen Frauen und Mädchen Gewalt ausüben, in Baden-Württemberg keine Chance haben und wir deshalb gemeinsam dieses Gesetz verabschieden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir sind bereit, gemeinsam an diesem Gesetz zu arbeiten, gemeinsam auch Änderungen vorzunehmen, damit wir gemeinsam für mehr Schutz in diesem Land sorgen können. Dieses Thema ist sicherlich nicht der Ort für taktische Spielchen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP)

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Daniel Born

Nächste Rednerin in der Debatte ist Frau Abg. Fadime Tuncer für die Fraktion GRÜNE.

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Fadime Tuncer GRÜNE

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! 938 Mädchen und Frauen wurden in Deutschland im Jahr 2023 Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Davon wurden 360 getötet. Ich höre förmlich die Panik in der Stimme der 72-Jährigen aus Esslingen, die von ihrem gleichaltrigen Mann getötet wurde. Ich höre auch förmlich das Flehen in der Stimme der Mutter aus Schramberg, die von ihrem Sohn getötet wurde. Ich höre auch förmlich die Todesangst in der Stimme der jungen Frau, die von ihrem Ex-Freund in Ostfildern getötet wurde. Und ich höre förmlich die Frau aus Neckargröningen schreien, die am 20. März von ihrem Mann vor den Augen ihrer Kinder getötet wurde. Innerhalb von fünf Wochen wurden vier Frauen in Baden-Württemberg ermordet. Warum? Wegen der Unfähigkeit von Männern, mit ihrem Schmerz, ihrer Wut, ihrem Kontrollverlust umzugehen. Schmerz, Wut und Trauer sind berechtigte Gefühle, die man keinem Menschen absprechen darf, aber eine fatale Vorstellung von Männlichkeit, eine Idee von falsch verstandener Stärke. Das Fehlen von Fähigkeiten zur Regulierung von Gefühlen führt dazu, dass diese Männer keinen anderen Ausweg sehen, als die vermeintliche Verursacherin ihrer Gefühle zu töten. Sie reagieren mit Hass auf die Zurückweisung. Männer, ich möchte euch zurufen: Für eure Gefühle seid ihr ganz allein zuständig. Ihr seid verantwortlich, wie ihr damit umgeht. Und ihr seid auch diejenigen, die ihre Freunde su- (Fadime Tuncer) chen können, um eure Trauer und Wut auch auszusprechen. Ihr habt euren Zorn zu beherrschen. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Wenn ihr das nicht könnt, dann müsst ihr euch Hilfe holen. Das macht deutlich: Wir müssen bei den Tätern ansetzen – mit Prävention, mit akuten Notrufmöglichkeiten, mit akuten Eingriffsmöglichkeiten durch die Polizei und mit aktivem Abhalten der Männer, ihre Rache und ihren Hass auszuleben. Wenn sie es selbst nicht können, dann ist z. B. die Fußfessel ein probates Mittel dafür. Denn oftmals ist es den Tätern bereits gerichtlich untersagt, sich den Frauen zu nähern. Doch das Annäherungsverbot allein konnte diese Frauen eben nicht schützen. Ja, wir haben schon viele Verbesserungen erreicht, um Frauen Zuflucht zu geben und sie wehrhafter zu machen. Das Gewaltschutzgesetz ist ein großer Meilenstein. In diesen Fällen ist es jedoch nicht ausreichend, weil ein wirksames Annäherungsverbot eben bisher nicht überwacht und durchgesetzt werden kann. Es wird immer wieder umgangen. Inzwischen haben wir alle technischen Möglichkeiten für ein wirksames und individuelles Abholen von Männern, bevor sie ihre Rache in die Tat umsetzen, schnell wirksam und präventiv. Denn eine solche Fußfessel tut ja nicht weh. Wenn ich als möglicher Täter einen Kontakt vermeide, dann passiert eben nichts. Blicken wir nach Spanien: Das spanische Modell sieht vor, Gewalttäter, die einen Sicherheitsabstand zu ihrem Opfer einhalten müssen, mit einer elektronischen Fußfessel auszustatten. So ist ein rechtzeitiges Eingreifen durch Einsatzkräfte der Polizei möglich. So können auch Leben von Mädchen und Frauen gerettet werden. In Spanien sind durch dieses Erfolgsmodell wohl schon Hunderte von Frauen gerettet worden – so die Opferschutzorganisation WEISSER RING. Spanien ist in Europa ein Vorreiter im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Auch unser Nachbarland Frankreich hat positive Erfahrungen mit Fußfesseln gemacht. Die Zahl der Femizide ist dadurch rückläufig. Fußfesseln stehen seit 2011 auch als Überwachungsinstrument im Strafgesetzbuch. Vergangenen November legten Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die grüne Bundesfrauenministerin Lisa Paus erstmals ein Lagebild der geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten vor. Es ist erschütternd, es ist wirklich erschütternd. Wir müssen und können handeln – je früher, desto besser. Die SPD liefert gute und sehr berechtigte Impulse dafür. Wir wollen die Rahmenbedingungen jedoch einer vertieften fachlichen Prüfung unterziehen. Wir schauen uns die Regelungen anderer Länder genau an, und wir werfen auch einen Blick darauf, welche Vereinbarungen die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag treffen wird. Wir werden uns bei den anstehenden Beratungen des SPD-Gesetzentwurfs sehr konstruktiv einbringen.

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Daniel Born

Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zum Schluss. riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025

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Fadime Tuncer GRÜNE

Letztlich werden wir vielleicht zu einer gemeinsamen, fraktionsübergreifend getragenen Änderung des Polizeigesetzes kommen. (Zuruf von der AfD: Oh!) Dafür sind wir ausdrücklich offen, daran wollen wir gern mitarbeiten, und darauf wollen wir gern hinarbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU)

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Daniel Born

Es folgt für die CDU-Fraktion Frau Abg. Isabell Huber.

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Isabell Huber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Nein heißt nein. Eine klare Botschaft, so dürfte man meinen. Und doch nehmen die Zahlen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung deutlich zu, ebenso die der Fälle der häuslichen Gewalt. 33 %, das ist seit 2020 die Zunahme der Zahl von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. 22 %, das ist die Zunahme der Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt seit 2020. Das sind erschreckende Zahlen; denn hinter jeder dieser Zahlen stecken Schicksale, zumeist Frauen, deren Leben von jetzt auf nachher ein anderes ist. Das Leben ist auf Dauer gekennzeichnet, für immer. Sie müssen damit leben – mit den körperlichen, aber auch mit den seelischen Wunden. Das ist für mich als Frau, aber auch als Mutter einer Tochter nur schwer zu ertragen. Deshalb liegt uns, der CDU, dieses Thema sehr am Herzen. Deshalb tun wir hier im Land sehr viel, allen voran die beiden Minister Strobl und Lucha, Staatssekretärin Leidig, die hier sehr viel machen. Ich möchte ein paar Beispiele nennen: der Ausbau der Fachberatungsstellen im Rahmen der Istanbul-Konvention, die Gewaltambulanz in Stuttgart, das Hilfetelefon, die mehr als Versechsfachung der Mittel für Frauen- und Kinderschutzhäuser seit 2017, jüngst das Schutzkonzept gegen sexu alisierte Gewalt an Schulen, die Kampagnen zu Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung wie die Projekte „nachtsam“, „Gewalt zu Hause“ oder das Projekt „Polizeiliche Gefährdungsanalysen zu Tötungsdelikten in Partnerschaft und Familie“ im Polizeipräsidium Ravensburg. Ganz zum Schluss: Auf Bundesebene hat der Bund es geschafft und das Gewalthilfegesetz beschlossen. Das ist ein Meilenstein auch hier im Kampf für einen besseren Schutz von betroffenen Menschen vor Gewalt. Auf das Gewaltschutzkonzept warten wir noch. Aber auch hier – das muss man ganz klar sagen – sind wir auf einem sehr guten Weg. Wir sind auf der Zielgeraden. Eine bundeseinheitliche Lösung gerade in diesem Bereich ist dringend erforderlich. Denn wir wollen vorankommen. Wir wollen besser werden im Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und im Schutz vor häuslicher Gewalt, (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD) und das – wie Kollege Binder und Kollegin Tuncer es gesagt haben – eben gern auch gemeinsam. (Isabell Huber) Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ist hierzu definitiv gut gemeint. Er ist aber nicht zu Ende gedacht, er lässt auch einiges offen. Wir wollen daran arbeiten, und in dem Ziel sind wir uns einig, Kollege Binder. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten. Wir müssen groß denken, wir müssen zusammen denken und auch das Gewaltschutzkonzept mit einfließen lassen. Die Einführung der elektronischen Fußfessel ist definitiv ein weiterer Baustein im Kampf für einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt. Sie ist kein Allheilmittel, aber sie ist ein notwendiger nächster Schritt und im Übrigen auch eine Forderung der Frauen Union, und das nicht erst seit gestern. Denn wir wollen den maximalen Schutz. Wir wollen einen wirklichen Schutz für die Opfer. Wir müssen dieses Ziel groß und vor allem zusammen denken (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) und sinnvolle Maßnahmen zusammenpacken und auch praktikabel umsetzen. Dazu gehört definitiv das Gewaltschutzgesetz, und dazu gehört auch unser Polizeigesetz. Lassen Sie uns an diesem wichtigen Thema, das mir und uns, der CDU-Fraktion, so wichtig ist, zusammen denken und zum Schutz der vielen Betroffenen, die unsere Hilfe so dringend brauchen, zusammen daran arbeiten. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Frau Abg. Julia Goll.

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Julia Goll FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die reinen Fakten zum Thema „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Taten häuslicher Gewalt“ sind mehr als besorgniserregend. Sie sind erschreckend. Jahr für Jahr steigen die Zahlen etwa bei der häuslichen Gewalt: vom Jahr 2023 auf das Jahr 2024 um knapp 5 %, seit 2020 sind es plus 22 %. In absoluten Zahlen waren das in Baden-Württemberg im Jahr 2024 über 18 000 weibliche Opfer häuslicher Gewalt, im gesamten Bundesgebiet im Jahr 2023 ungefähr 250 000 Opfer, davon 70 % Frauen. Ja, es gibt auch häusliche Gewalt gegen Männer; das bestreitet niemand, das macht die Sache aber natürlich auch nicht besser. Auch wenn in Baden-Württemberg die Motivation von Taten nicht erfasst wird, wie wir im Sicherheitsbericht gerade wieder lesen mussten – man muss also mit dem Begriff „Femizid“ schon vorsichtig sein –, liegt doch die Anzahl der Frauen als Opfer von Straftaten gegen das Leben in Baden-Württemberg mit 135 im Jahr 2024 bei plus 27 %. Plus 27 %! (Abg. Anton Baron AfD: Ah! Das fällt vom Himmel?) Bitte, da muss man doch hinschauen. Das ist absolut erschreckend. Immerhin die Hälfte dieser Frauen wurden getötet oder schwer verletzt. Mit der Auflistung solcher Zahlen sollte man eigentlich gar nicht aufhören, sollte man ununterbrochen weitermachen, um das wahre Ausmaß klarzumachen. periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Die Gründe! Die Gründe dafür belegen!) Wer den Sicherheitsbericht des Landes studiert und sich entsprechende Zahlen aus dem Bund anschaut, der erkennt das Ausmaß. Nein, da steht Baden-Württemberg nicht sonderlich viel besser, also weniger schlimm da als andere Bundesländer. Dieser Illusion mag sich, bitte, niemand hingeben. Im Jahr 2025 dürfen wir uns mit dieser Faktenlage nicht zufriedengeben und sie in Statistiken und Sicherheitsberichten sowie auch hier im Parlament beklagen. Wir müssen endlich ins Handeln kommen. Wenn ich im Sicherheitsbericht jetzt wieder lese, dass es ein Infoblatt „Gewalt zu Hause“ gibt, dass Forschungsprojekte laufen, dann will ich das gar nicht kleinreden – es ist gut, dass es das gibt –, aber nochmals: Wir müssen ins praktische Handeln kommen, und da geschieht bislang zu wenig. (Beifall bei der FDP/DVP) Da muss sich auch in der Sichtweise noch manches nachhaltiger und schneller verändern. Ich darf daran erinnern, dass es noch gar nicht so lange her ist – wenige Jahre –, dass es in der BGH-Rechtsprechung, also in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, noch hieß, dass eine opferseitige Trennung vor der Tat ein Indiz gegen die Annahme eines niedrigen Beweggrunds bei Mord sei. Das ist skandalös. Es sieht jedoch so aus, als wäre der Bundesgerichtshof jetzt endlich dabei, seine Rechtsprechung insoweit zu ändern. In anderen Bundesländern und auch seitens des Bundes gelingt das übrigens. Da ist man bereits tätig geworden. In Hessen trägt aktuell die erste Person eine solche Fußfessel. Technisch darf man das einmal erklären: Da ist also die Fußfessel, sodass man in der Überwachung erkennen kann, wo sich die Person aufhält, und das potenzielle Opfer – das muss bei dieser Sache auch sozusagen mitspielen – trägt ebenfalls einen Sender, sodass man den Abstand messen kann. Technisch ist das also relativ einfach möglich. Also: In Hessen wird die erste Fußfessel getragen. Aktuell hat auch Schleswig-Holstein ein solches Gesetz verabschiedet, und die Bundesregierung hat noch im Jahr 2024 über eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes ein solches Gesetz eingebracht. Die Innenministerkonferenz und die Justizministerkonferenz – beide – haben sich in den Jahren 2023 und 2024 für entsprechende Regelungen ausgesprochen. (Minister Thomas Strobl führt ein Gespräch auf der Regierungsbank.) Herr Innenminister – er hört nicht zu; ja, warum auch? – und Frau Justizministerin, (Zurufe – Unruhe) was haben Sie denn in den letzten Jahren hier unternommen? Warum sind von Ihnen keine solchen Initiativen gekommen? Ich habe wirklich positiv vernommen, dass es vonseiten der Grünen und der CDU hieß, man begrüße das grundsätzlich; man müsse da handwerklich noch etwas ändern. Warum ist denn aus Ihren Häusern da noch nichts gekommen? Das finde ich wirklich unverständlich. (Julia Goll) (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Andreas Kenner SPD) Jetzt kommt der Entwurf von der SPD. Auch wir bedanken uns dafür. Auch wir haben uns für eine breit angelegte Anhörung ausgesprochen, mit der wir das noch einmal beleuchten müssen, ob man das rechtlich so machen kann, vor allem – das ist uns besonders wichtig –, ob das auch wirkungsvoll sein wird. Darum müssen wir uns kümmern, und wenn wir dann gemeinsam zu einer Lösung kommen, die einen erhöhten Schutz mit sich bringen kann, begrüße ich das. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Für die AfD-Fraktion folgt Herr Abg. Daniel Lindenschmid.

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Daniel Lindenschmid AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur von rechtlicher Bedeutung, sondern betrifft uns alle auf einer zutiefst menschlichen Ebene. Jeder von uns sollte sich sicher und respektiert fühlen – in unseren Beziehungen, in unseren Wohnungen und in unserem täglichen Leben. Doch leider ist das nicht immer der Fall. Zu oft erfahren Menschen, insbesondere Frauen, aber auch Kinder und Männer Gewalt, Missbrauch und Übergriffe in den eigenen vier Wänden oder in zwischenmenschlichen Beziehungen. Diese Straftaten hinterlassen tiefe seelische und körperliche Narben, deren Folgen lange anhalten können oder auch mit dem Tod enden. Die Bundesländer Hessen und Sachsen haben nach entsprechenden Gesetzesänderungen die spanische Fußfessel schon eingeführt, begleitet vom Beifall aller maßgeblichen Fachstellen, die mit Gewalt gegen Frauen befasst sind. Dieser Vorschlag geht über die rein spanische Fußfessel hinaus und möchte die herkömmliche Fußfessel präventiv auch zur reinen Aufenthaltsüberwachung verurteilter Straftäter der einschlägigen Delikte möglich machen. Wir würden Gewalttäter, die vor Gewalt gegen Frauen und häufig auch gegen Kinder nicht zurückschrecken, auch nicht von einer präventiven Aufenthaltsüberwachung verschonen, zumal es eine zeitliche Befristung gibt und die Maßnahme außerdem dem Richtervorbehalt unterliegt und nur extreme Fälle betroffen sind, bei denen höchste Gefahr im Verzug ist. Da eine herkömmliche Fußfessel die Annäherung eines Gewalttäters nicht verhindern kann, scheint uns die spanische Fußfessel eine sehr gute Idee zu sein. Nicht nur Spanien, sondern auch Frankreich und die Schweiz nutzen bereits die spanische Fußfessel. Die Regierungsfraktionen haben es aus unerfindlichen Gründen verpasst, sich vor der SPD dieses Themas anzunehmen. (Abg. Isabell Huber CDU: Das stimmt doch gar nicht!) Werden Sie diesen Gesetzentwurf also wieder aus fadenscheinigen Gründen ablehnen, um die Thematik später selbst in einem anderen Gesetzentwurf – wie wir gehört haben, z. B. im Polizeigesetz – einzubringen? Man versteht es nicht so richtig. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Es besteht ein dringendes bundesweites Problem mit Hunderten weiblichen Todesopfern jährlich aufgrund häuslicher Gewalt. Auf Baden-Württemberg wird also eine zweistellige Zahl von Todesopfern entfallen. 2022 waren etwa 50 % der Tatverdächtigen bei Gewalt gegen Partner und Kinder Nichtdeutsche. Diese stellen aber nur einen Bevölkerungsanteil von ca. 16 %. Hätte man Opfer verhindern können, wenn die Landesregierung diesem Problem gleich nach Amtsantritt Priorität eingeräumt hätte? Haben sich CDU und Polizeigewerkschaften schon so voneinander entfremdet, dass dem Innenminister dieselben Forderungen der Gewerkschaften entgangen sind, oder sind ihm diese inzwischen völlig gleichgültig? Das wäre ein Armutszeugnis. (Beifall bei der AfD) Gerade die Grünen, denen der Schutz von Frauen angeblich ein Herzensanliegen ist, hätten längst auf den Zug der sogenannten spanischen Fußfessel aufspringen müssen. Diese spezielle Art der Fußfessel schlägt bei verbotenen Annäherungen Alarm. Baden-Württemberg wollte eine führende Rolle unter den Bundesländern einnehmen. Sollten die Regierungsfraktionen in der Zweiten Beratung dem Gesetzentwurf zustimmen, zieht Baden-Württemberg dann höchstens nach. Ansonsten kann Baden-Württemberg noch länger auf eine Lösung dieses Problems warten. Auch ein Verweis auf ein wahrscheinliches Bundesgesetz hilft nicht weiter – aus verschiedenen Gründen, deren Erörterung hier zu weit führen würde. Sie bleiben der Zweiten Beratung vorbehalten. Die AfD-Fraktion hält inmitten des Ozeans von Schnapsideen, die sonst aus den Reihen der SPD kommen, den Gesetzentwurf zum Schutz von Frauen und Mädchen für eine gute Idee. (Beifall bei der AfD) Den dortigen Kollegen sei gesagt: Die Brandmauer interessiert uns nicht. Wir stimmen vernünftigen Lösungen im Gegensatz zu Ihnen immer zu. Wenn Sie das ärgert, dann ist das eben so. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Konsequent nach Art einer tüchtigen Brandmauer gedacht, müssten Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf nach dieser Ankündigung eigentlich zurückziehen, sonst trüge er das Brandzeichen der AfD auf der Stirn. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wir wussten gar nicht, dass Sie so viel Humor haben bei diesem Thema!) Vielleicht können Sie das umschiffen, indem Sie sich mit der Landesregierung über einen neuen Entwurf einig werden. Dazu haben wir ja heute schon einige Worte gehört. Wir sind gespannt, wie Sie dieses Problem angehen werden. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Nun folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich darf Herrn Minister Strobl das Wort erteilen. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt und bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht es um ein wichtiges Thema, über das wir uns im Grundsatz einig sein dürften. Ich möchte mich für die sachliche Debatte, insbesondere bei der SPD-Fraktion – Herr Kollege Binder –, bedanken, mit Ausnahme der letzten beiden Beiträge, in denen, wie ich finde, unnötige Polemik – „unverschämt“ und „Armutszeugnis“ – vorgebracht wurde. (Abg. Carola Wolle AfD: Die Brandmauer ist ein Ar- mutszeugnis! – Gegenruf der Abg. Isabell Huber CDU: Und das von einer Frau! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD – Gegenruf der Abg. Isabell Huber CDU: Schauen Sie sich die Statistik genau an!) Das gibt dieses Thema, finde ich, nicht her. Häusliche und sexualisierte Gewalt ist nach wie vor ein äußerst sensibler Bereich, in dem die Opfer leiden, schlimmen Qualen ausgesetzt sind und sich gleichzeitig am wenigsten mitteilen, was uns den Zugang erheblich erschwert. Bestätigt wird dieser Befund durch unsere Dunkelfeldanalyse, die u. a. besagt, dass die Anzeigequote in diesem Deliktsbereich nur bei 10 % liegt. Das ist viel zu niedrig: 10 %. Die kürzlich veröffentlichten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigen – da sind wir nicht im Ungefähren, sondern hier liegen uns leider sehr präzise Zahlen vor –, (Abg. Anton Baron AfD: Aber Sie nennen nie die Gründe für die steigenden Zahlen!) dass in Baden-Württemberg im Jahr 2024 insgesamt 17 Frauen und drei Männer in Zusammenhang mit Partnergewalt ums Leben kamen. Jede getötete Person, jeder getötete Mensch ist exakt einer zu viel. Auch die Zahl der Opfer von Partnergewalt ist im Vergleich zum Jahr 2023 von 16 436 auf 17 751 gestiegen – ein Anstieg von 8 %. Niemand behauptet, in Baden-Württemberg sei alles gut. Das jedenfalls habe ich nicht gehört. Insofern geht auch dieser Vorwurf ins Leere. Knapp 50 Fälle von Partnerschaftsgewalt am Tag allein in unserem Land Baden-Württemberg sprechen eine eindeutige Sprache. Die Zahl der Tatverdächtigen ist dabei von 14 020 im Jahr 2023 um 6,1 % auf 14 882 im Jahr 2024 angestiegen. Ja, knapp 53 % der Tatverdächtigen sind Deutsche – 7 880 Tatverdächtige –, knapp die Hälfte – 7 002 Tatverdächtige – sind Nichtdeutsche. Damit sind die nicht deutschen Tatverdächtigen im Vergleich zu ihrem Anteil an der Bevölkerung deutlich überrepräsentiert. (Zuruf des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) Das gehört natürlich, selbstverständlich zur Wahrheit dazu. (Abg. Anton Baron AfD: Merkel!) Das zeigt uns aber auch ganz deutlich, dass unsere Maßnahmen, Schutzanordnungen, Wohnungsverweise, Kontaktverbote nicht ausreichend sind, weil es einfach Täterprofile gibt, die sich von diesen Maßnahmen nicht abschrecken lassen. periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Seitens der Landesregierung sind wir freilich in diesem Feld seit Jahren sehr aktiv. Wir nehmen es außerordentlich ernst. Ich will Ihnen nur wenige Beispiele nennen: Seit 2021 haben wir ein sogenanntes Gefährdungsmanagement für häusliche Gewalt flächendeckend in allen Polizeipräsidien umgesetzt und nehmen in allen Fällen häuslicher Gewalt eine Risikobewertung in einem standardisierten Verfahren unter Anwendung des Risikoanalysemanagements ODARA vor, um das Rückfallrisiko von bereits bekannten Tätern besser einschätzen zu können. In einem vom Bund geförderten Forschungsprojekt haben wir gemeinsam mit der Psychologischen Hochschule Berlin und der Deutschen Hochschule für Polizei beim Polizeipräsidium Ravensburg Warnsignale im Vorfeld von Tötungsdelikten in bestehenden und ehemaligen Partnerschaften untersucht. Dabei wurde auch der Status quo der Vorgehensweisen in der Gefährdungsanalyse der Polizeien der Länder bei drohenden Taten analysiert. Daher stammt auch der Name des Projekts: Polizeiliche Gefährdungsanalysen zu Tötungsdelikten in Partnerschaft und Familie, kurz: GaTe. Dieses wichtige Projekt hatte sich zum Ziel gesetzt, anhand der gewonnenen Erkenntnisse künftig bereits früher tätig werden zu können, reagieren zu können, um die Tat, wo nur irgend möglich, zu verhindern. Das Projekt wurde im November 2024 abgeschlossen, und es wird derzeit ein Abschlussbericht mit weiteren wertvollen Hinweisen für die polizeiliche Tätigkeit zum Schutz der Opfer verfasst. Die Ergebnisse werden im Mai, also im nächsten Monat, online vorgestellt. Ein weiterer wertvoller Baustein zum Schutz der betroffenen Frauen kann die elektronische Aufenthaltsüberwachung sein. Daran besteht überhaupt kein Zweifel. Alle Rednerinnen und Redner, soweit ich das vernommen habe, haben das ja auch so gesehen. Beispielsweise kann damit die Einhaltung entsprechender Schutzanordnungen kontrolliert werden, insbesondere in Fällen, in denen die Opfer besonders gefährdet sind. Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ist aus unserer Sicht jedoch noch nicht in allen Punkten ausgereift. Lassen Sie uns bei diesem Thema bitte keine Schnellschüsse machen. Wir sollten über einige Fragestellungen noch einmal genauer beraten und eine passgenaue Rechtsgrundlage für unser Polizeigesetz ausarbeiten. Das beginnt etwa mit der Eingriffsschwelle, die niedriger angesetzt werden kann, als es der Gesetzentwurf der SPD tut, damit in bestimmten Fällen ein polizeiliches Einschreiten bereits vor dem Eintritt einer konkreten Gefahr, nämlich schon bei einer sich konkretisierenden Gefahr ermöglicht wird, um damit den Frauen – in der Regel sind es Frauen – einen noch besseren Schutz zu geben. Das sind zugegebenermaßen verfassungsrechtlich nicht triviale Fragen. Unser Ehrgeiz in Baden-Württemberg sollte es aber sein, dass wir einen maximalen Schutz für die Opfer in einem Gesetz festschreiben. Die Eingriffsschwelle im vorliegenden Entwurf enthält auch keinen Schutz vor Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Diesen Aspekt sollte man sich ebenfalls noch einmal genauer anschauen. Auch in der Frage des rechtsgutsbezogenen oder strafrechtsbezogenen Ansatzes ist der Gesetzentwurf nicht ausgegoren. (Minister Thomas Strobl) Generell sollte sichergestellt werden, dass Verstöße gegen Anordnungen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt künftig auch unter § 134 des Polizeigesetzes fallen können, der Strafvorschriften enthält für den Fall, dass man solchen Anordnungen nicht Folge leistet. Ziel ist es, die dortige Strafvorschrift entsprechend zu erweitern, um Anordnungen gegenüber dem Täter wirksam durchsetzen zu können und den nötigen Mitwirkungsdruck auf die Täter zu erzeugen. Freilich bedarf dies einer eingehenden Prüfung aus verfassungsrechtlicher Sicht, aber im Kontext der Wohnungsverweise bei den bekanntlich beachtlichen Eskalationsdynamiken bei häuslicher Gewalt sollte dieser Aspekt nicht unbedacht bleiben, zumal dies bereits beim bisherigen Anwendungsbereich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Kontext terroristischer Straftaten möglich ist. Zu guter Letzt – das hat Frau Abg. Huber richtigerweise erwähnt – sollten wir auch die möglichen Entwicklungen auf Bundesebene nicht außer Acht lassen. Nach dem, was ich höre, leistet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine außerordentlich konstruktive und ergebnisorientierte Arbeit. Sie wird am 8. April, also in wenigen Tagen, Ergebnisse vorlegen. Damit sind die Rechtsgrundlagen für das Gewaltschutzgesetz auf Bundesebene gegeben. Wenn dieses Gesetz verabschiedet würde, hätte es natürlich auch Auswirkungen auf das Land Baden-Württemberg. Damit würden Änderungen im Polizeigesetz sicherlich nicht überflüssig, aber sie müssten passgenau gemacht werden, beispielsweise für den Zeitraum, in dem das Gewaltschutzgesetz in der Praxis nicht so schnell Wirkung entfalten kann, weil das Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz ein etwas aufwendigeres Verfahren als das Verfahren nach dem Polizeigesetz sein wird, um den Frauen einen schnellen Schutz zu organisieren. Auch eine Reihe von kompetenzrechtlichen Fragen können sich stellen. All dies sollten wir uns genau anschauen. Hinzu kommt, dass es in anderen Landesgesetzen eine Überwachungsdauer von vier Monaten mit der Möglichkeit einer Verlängerung gibt, während die SPD in ihrem Gesetzentwurf nur drei Monate vorschlägt. Ein wichtiger Punkt aus der Sicht der Ermittlerinnen und Ermittler – verfassungsrechtlich nicht unproblematisch – ist die Erstellung von Bewegungsbildern. Das ist sehr wichtig, um Tätern, die sich zwar an das Wohnungsbetretungsverbot halten, aber ansonsten der Frau ständig hinterherschleichen und das bestreiten, habhaft zu werden und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Natürlich ist das Erstellen von solchen Bewegungsprofilen verfassungsrechtlich keine triviale Maßnahme. Aus meiner Sicht ist es aber in bestimmten Fällen dringend angebracht, um Frauen besser schützen zu können. Das ist ein Punkt, den der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, nicht vorsieht, den ich aber aus polizeilicher Sicht, aus der Sicht der Ermittlerinnen und Ermittler, für richtig halten würde. Abschließend möchte ich noch einmal betonen – ich finde es erfreulich, dass das auch hier in der Debatte deutlich geworden ist –, dass der Schutz von Frauen, der Schutz der Familie, der Schutz vor gewalttätigen Partnern für uns eine hohe Priorität hat. Und dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung durchaus eine Schutzwirkung entfalten kann, das ist unstreitig. Wir sollten jedoch die gesetzliche Verankerung so ausgestalten, dass wir sie auch so erfolgreich wie nur irgendwie möglich zum Schutz der betroffenen Frauen einsetzen riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 können. Dazu gehört eine passgenaue Lösung, auch mit Blick auf das entstehende Bundesrecht. Ich würde mich freuen, wenn wir jedenfalls mit Teilen der Opposition auch hier eine Einigkeit erzielen könnten; das Thema gibt das allemal her. Das ist ein sehr sensibles Thema, das wir gern gemeinsam angehen. In der Sache habe ich jedenfalls heute viel Übereinstimmung gehört, und deswegen: Lassen Sie uns gern gemeinsam an einer passgenauen Lösung arbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Das Wort erhält Herr Abg. Sascha Binder für die SPD-Fraktion.

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Sascha Binder SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Tuncer, Frau Kollegin Huber, Frau Kollegin Goll, herzlichen Dank für die sehr gute Diskussion, auch für das Einordnen der Mittel und das Herausstellen der Zunahme von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, aber vor allem für die Bereitschaft, gemeinsam eine – ich darf, das kommt nicht oft vor, den Innenminister zitieren – „passgenaue Lösung“ zu finden. (Zuruf: Sehr schön formuliert!) Ich würde zwar nicht sagen, wir hätten alle Zeit der Welt, aber wir haben Zeit in diesem Gesetzgebungsverfahren. Bisher ist geplant, dass wir am 7. Mai dieses Jahres eine Anhörung durchführen und uns zur Zweiten Beratung am 22./23. Mai hier wieder einfinden. Ich will jetzt auch dem Vorsitzenden des Innenausschusses nicht vorgreifen, aber wir sind auch flexibel, weitere Beratungen im Ausschuss oder neben dem Ausschuss zu fahren, um dann später in die Zweite Beratung zu gehen. Ich denke, dass wir uns bei der Frage der Eingriffsschwelle sicherlich einigen können. Auch andere Themen, die Sie, Herr Innenminister, angesprochen haben, kann ich aus Ermittlungssicht sehr gut nachvollziehen. Wir müssen aber auch immer so abwägen, dass wir am Ende auch ein Mittel zur Verfügung stellen, das nicht unmittelbar danach verfassungsrechtlich gekippt wird; denn dann würden wir der ganzen Sache einen sehr großen Schaden zufügen. Deshalb kann ich vieles aus ermittlungstaktischen Gründen nachvollziehen, aber wir beide kennen die Rechtsprechung zu diesen Themen. Deshalb ist für uns klar, dass wir sehr verhandlungsbereit sind, sehr gewillt sind, im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens, so wie auch von den Grünen, von der CDU und von der FDP/DVP angekündigt, gemeinsam hier Änderungen vorzunehmen und gemeinsam aus diesem Gesetzentwurf vielleicht einen noch besseren zu machen. Denn wir sind der Überzeugung, dass, wenn die demokratischen Kräfte gemeinsam arbeiten, (Lachen der Abg. Anton Baron und Daniel Linden- schmid AfD – Zuruf von der AfD) immer am Ende auch noch etwas Besseres dabei rauskommen kann. Die AfD hat heute mit den letzten drei Sätzen gezeigt, dass es ihr heute eben nicht ausschließlich um das Thema (Sascha Binder) ging, sondern am Ende eben doch wieder nur um das politische Scharmützel, (Abg. Anton Baron AfD: Ach, Herr Binder! Das ist doch billig!) und das ist bei diesem Thema sehr bedauerlich. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Miguel Klauß AfD: Das sehen die Wähler aber anders!)

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Daniel Born

Nun schaue ich, ob es noch weitere Wortmeldungen gibt. – Die liegen nicht vor. Dann beende ich hiermit die Aussprache und schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8387 zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Punkt 4 der Tagesordnung ist erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Migration – Schutz unseres demokratischen Staates, seiner Organe, Institutionen und Symbole – Drucksache 17/3908 (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf um den Platzwechsel bitten, betreffend jene, die jetzt an der Debatte zu Punkt 5 teilnehmen. Ich darf darum bitten, dass sich die Gespräche entweder nach außerhalb des Plenarsaals verlagern oder zumindest rasch abgeschlossen werden, damit wir diesen Tagesordnungspunkt parlamentarisch beraten können. Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache und zunächst fünf Minuten für die Begründung. Das Wort für die antragstellende SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Boris Weirauch.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute debattierte Antrag ist zwar schon etwas älter, aber leider nach wie vor von sehr aktueller Bedeutung. Es geht um den Schutz unseres demokratischen Rechtsstaats, seiner Institutionen, seiner Symbole, aber auch seiner Repräsentantinnen und Repräsentanten. Unsere Demokratie steht unter Druck; extremistische Agitation gewinnt an Bedeutung inner- und außerhalb der Parlamente. Gesellschaftliche Diskurse und Narrative verschieben sich zunehmend aus der politischen Mitte nach rechts. Damit einhergehend ist eine Verrohung des politischen und gesellschaftlichen Klimas feststellbar. Das äußert sich nicht nur hier im Parlament, sondern auch im Alltag, bei Diskussionen in der Kneipe, auf dem Fußballplatz oder auch bei Familientreffen. Nun ist die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit ein hohes Gut, das als Kommunikationsrecht zu Recht höchste Geltung erfährt. Unser Grundgesetz geht davon aus, dass nur periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 die ständige geistige Auseinandersetzung zwischen den einander begegnenden sozialen und politischen Kräften, Interessen und Ideen der richtige Weg zur Bildung des Staatswillens ist. Die Freiheit, seine Meinung frei und ohne staatliche Zensur äußern zu können, ist deshalb Garantin echter demokratischer Teilhabe. Jetzt ruft es aber häufig von den politischen Rändern, dass man heutzutage „nichts mehr sagen dürfe“. Das stimmt so aber nicht. Heute sind Dinge sagbar, die man noch vor 20 Jahren so nicht hätte sagen können, ohne sich persönlich und gesellschaftlich ins Abseits zu stellen. Heutzutage können Sie – wir erleben das zuweilen auch hier – den größten Unsinn verzapfen und finden im Netz oder in der Realwelt immer noch genug Gleichirrende, die diese Meinung teilen und das auch deutlich machen. Meinungsfreiheit heißt, sagen zu können, was man denkt, aber auch ertragen zu müssen, dafür Widerspruch zu ernten. Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenze aber im Strafrecht. Man darf in Deutschland nicht nach Lust und Laune Menschen beleidigen, beschimpfen, nötigen oder bedrohen. Ebenso strafbar sind aus gutem Grund die Volksverhetzung und die Leugnung des Holocausts. Wer das ernsthaft infrage stellt, legt die Axt an unsere demokratische Gesellschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt an. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Ebenso sollte es gesellschaftlicher Konsens sein, Institutionen und Insignien unseres demokratischen Rechtsstaats, die Verfassungsorgane und ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten, unsere schwarz-rot-goldene Flagge oder den Bundesadler als Staatswappen als demokratische Symbole wertzuschätzen und diese nicht zu verunglimpfen. Wir, die SPD-Landtagsfraktion, wollen unseren Antrag als Anknüpfungspunkt verstanden wissen, um auch über den Schutz all derjenigen Menschen zu sprechen, die tagtäglich für unseren Staat und seine Institutionen einstehen und diesen im wahrsten Wortsinn ein Gesicht geben. Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik sind sie vermehrt erheblichen Anfeindungen ausgesetzt. Die Menschen, die in Gemeinderäten oder in Kreistagen Verantwortung übernehmen, die sich als Bürgermeisterin oder Bürgermeister engagieren oder die in den Landesparlamenten oder im Bundestag an der Gesetzgebung mitwirken, all diese Menschen treten haupt- oder ehrenamtlich für unser Gemeinwohl ein und verdienen unseren Schutz. Es muss klar sein: Wer sich für unseren Rechtsstaat, für unsere Demokratie, für unsere Freiheit einsetzt und unsere Werte verteidigt, für den setzt sich auch dieser Staat ein, den oder die verteidigt dieser Staat auch gegen all jene, die diese Menschen angreifen. Lassen Sie mich eines klarstellen: Es geht nicht darum, dass sich Amts- oder Mandatsträger darüber beklagen, dass sie sich in ihren persönlichen Befindlichkeiten verletzt fühlen. Wer sich für ein politisches Amt entscheidet, weiß, dass er sich öffentlicher Kritik stellen muss. Demokratie lebt von leidenschaftlichen Debatten, von kontroverser Auseinandersetzung, auch von scharfer Kritik, auch von überspitzten Formulierungen zur klaren Abgrenzung von Positionen. (Dr. Boris Weirauch) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt da Grenzen. Wer die Menschen, die sich – egal, ob auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene – ehrenamtlich oder hauptamtlich für unsere Demokratie engagieren, beleidigt, bedroht oder gar angreift, überschreitet diese Grenzen. Wir dürfen, wir werden nicht zulassen, dass Menschen, die sich für diese Gesellschaft einsetzen, mit Hass und Hetze überzogen werden. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Es darf dann konsequenterweise auch nicht sein, dass künftig ein politisches Klima entsteht, in dem Gewalt gegen Politiker und Politikerinnen als normale Begleiterscheinung abgetan wird. Wer die Grenzen des Rechts überschreitet, wer für unser Gemeinwohl engagierte Menschen beleidigt, sie körperlich angeht, begeht eine Straftat, und das muss konsequent verfolgt werden. Das gilt erst recht, wenn es um Menschen geht, die in Uniform unserem Staat dienen. Egal, ob es sich um Polizistinnen oder Polizisten handelt, die täglich für unsere Sicherheit, egal, ob bei häuslicher Gewalt – wir hatten es gerade davon – oder im Netz, einstehen, um Feuerwehrleute, die ihre Gesundheit bei der Bekämpfung von Bränden und der Rettung von anderen Menschen riskieren, oder auch um Soldatinnen und Soldaten, die bereit sind, unsere Freiheit mit ihrem eigenen Leben zu verteidigen, oder um Beschäftigte bei den Gerichten, bei den Staatsanwaltschaften, im Justizvollzugsdienst, die für Recht und Ordnung sorgen und dies durchsetzen – sie alle stehen für unseren Rechtsstaat und für eine wehrhafte Demokratie. Wir müssen uns dabei eine gefährliche Entwicklung vergegenwärtigen: Es werden nicht nur in den sozialen Medien falsche Gerüchte und Hassnachrichten verbreitet, um Menschen, die in Staat und Gesellschaft Verantwortung übernehmen, einzuschüchtern, sei es über Diffamierungskampagnen oder auch über Identitätsdiebstähle. Es steigen auch in der realen Welt die strafbewehrten Angriffe auf diese Menschen. Die Zahl der Fälle von Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ist im Jahr 2024 um 7,2 % auf einen Höchstwert von knapp 6 400 Straftaten zum Nachteil von Polizistinnen und Polizisten in unserem Land gestiegen. Im letzten Jahr wurden 2 784 Polizistinnen und Polizisten in Ausübung ihres Dienstes verletzt. Es gab 220 Gewalttaten gegen Rettungskräfte. Dabei wurden 105 Menschen verletzt. Das alles geschah in Baden-Württemberg. Wir reden hier nicht von den Bundeszahlen. Diese sind weit höher. Das dürfen wir so nicht hinnehmen. Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie Rettungskräfte treffen uns alle. Jeder Angriff ist ein Angriff auf unsere Rechtsordnung. Wir brauchen deshalb einen Staat, der die Menschen schützt, die für ihn arbeiten. Ein Beispiel, wie das gehen kann, liefert das sogenannte Offenburger Modell: Straftaten gegen Polizeibeamtinnen und -beamte werden bei der Staatsanwaltschaft mit Priorität von einem speziell zuständigen Staatsanwalt bearbeitet. Noch viel wichtiger ist beim Offenburger Modell – das sich, wie der Name schon sagt, ausschließlich auf Offenburg bezieht – das Ziel, ausnahmslos bei allen Fällen in diesem Deliktsbereich unter grundsätzlicher Annahme eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung öffentlich Anklage zu erheben. Das Ofriode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 fenburger Modell stellt sicher, dass Straftaten gegen Polizeikräfte – hier geht es vor allem um Polizeikräfte – nicht in der Masse untergehen, sondern mit der nötigen Konsequenz behandelt werden. Das schafft Vertrauen und zeigt Wertschätzung gegenüber den Einsatzkräften der Polizei. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU) Wir, die SPD-Landtagsfraktion, fordern schon seit Langem, das Offenburger Modell auf ganz Baden-Württemberg auszuweiten. Es darf keinen Unterschied machen, in welcher Stadt und in welchem Landkreis Polizistinnen und Polizisten in Dienstausübung verletzt oder beleidigt werden. Das Offenburger Modell könnte auch Vorbild sein für einen umfassenden Schutz aller Menschen, die sich für unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat einsetzen. Eines muss klar sein: Wer Polizistinnen und Polizisten, Rettungskräfte, Soldatinnen, Soldaten oder auch Menschen, die sich in den kommunalen Gemeinderäten, Kreistagen, in Landesparlamenten oder auch im Bundestag engagieren, angreift, greift unseren Staat an und damit auf eine gewisse Art auch uns alle, die wir in diesem Land leben. Wir müssen als Gesellschaft und Staat zeigen, dass wir bereit sind, unsere Institutionen und die Menschen, die sie tragen, zu schützen. Es wäre daher nur konsequent, wenn das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei Straftaten gegen alle Menschen, von denen ich gerade gesprochen habe, die in der Öffentlichkeit stehen, die sich für unser Land einsetzen, generell festgestellt wird. Wir haben immer wieder erlebt, dass es zu Angriffen auf Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gekommen ist und die Verfahren mit der Begründung der Geringfügigkeit der Schuld oder eines mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt wurden. Das muss man sich einmal vorstellen: Ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin in unserem Land steht im Fadenkreuz von Angriffen, die strafbewehrt sind, und die Verfahren werden eingestellt. Das ist jetzt nur ein Beispiel. Jeder kennt diese Beispiele. Das sollten wir in jedem Fall abstellen. Wer diesem Staat ein Gesicht gibt, muss auch entsprechend von den Strafverfolgungsbehörden geschützt werden. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Ich appelliere an alle demokratischen Fraktionen hier im Haus: Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diejenigen, die täglich für unser Gemeinwesen arbeiten, unseren vollen Schutz erhalten. Lassen Sie uns eine klare Grenze ziehen zwischen legitimer, teilweise auch überaus legitimer und kritischer Auseinandersetzung und strafbarem Verhalten – das sind an dieser Stelle zwei verschiedene Paar Schuhe –, und lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, den gesellschaftlichen Respekt gegenüber Polizei, Feuerwehr, Justiz, Bundeswehr und auch gegenüber denjenigen, die politische Verantwortung übernehmen, wieder zu stärken. Wir müssen uns als Gesellschaft bewusst sein, dass Demokratie kein Selbstläufer ist. Sie lebt von den Menschen, die sich für sie einsetzen. Diese Menschen müssen sich sicher fühlen, sie müssen sich wertgeschätzt fühlen, und sie müssen sich darauf verlassen können, dass dieser Staat hinter ihnen steht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP)

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Daniel Born

Es folgt Herr Abg. Oliver Hildenbrand für die Fraktion GRÜNE. (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Sag auch was zu Offenburg!)

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der mächtigste Mann der Welt und der reichste Mann der Welt haben eine gemeinsame Mission. Donald Trump und Elon Musk verfolgen eine gemeinsame Agenda. Sie sind drauf und dran, die amerikanische Demokratie zu zerstören. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: So ein Quatsch!) Sie setzen um, was in den autoritären Playbooks der radikalen Rechten vorgesehen ist: die Medien einschüchtern, die Wissenschaft drangsalieren, (Vereinzelt Lachen bei der AfD) die Zivilgesellschaft bedrohen, die Justiz angreifen. Wer je wissen wollte, wie es aussieht, wenn eine liberale Demokratie im Eiltempo in einen autoritären Staat umgebaut wird, kann das gerade live beobachten. Aber beobachten reicht nicht. Es gibt das andere Amerika, und dieses andere Amerika braucht unsere volle Solidarität und Unterstützung. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Den Schock und die Lähmung zu überwinden, die Kraft und die Zuversicht zurückzugewinnen, die liberale Demokratie und den amerikanischen Traum gegen eine radikale Rechte zu verteidigen, genau darum geht es jetzt. Unsere Antwort hier in Deutschland kann und darf zweierlei nicht sein: kein Achselzucken nach dem Motto „Was hat das schon mit uns zu tun?“ und auch kein Abwarten nach dem Motto „Das wird sich schon irgendwie wieder richten“. Nein, das, was gerade in den Vereinigten Staaten passiert, muss auch für uns ein Weckruf sein. Denn die Bedrohung der Demokratie, die Faszination des Autoritären, die Verachtung demokratischer Institutionen und die Verächtlichmachung ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten ist leider auch eine Realität in unserem eigenen Land. Dabei spielt die AfD eine ganz besonders gefährliche Rolle. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU –

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Dr. Rainer Balzer AfD

Ach nee! – Abg. Carola Wolle AfD: Gefährlicher sind die Grünen!) Es ist doch völlig klar, warum Trump und Putin die AfD unterstützen: weil diese Partei in allem ihrer Linie folgt, weil die AfD genau das schaffen würde, was sich die Machthaber im Kreml und im Weißen Haus wünschen, (Lachen bei der AfD – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ah ja!) nämlich ein schwaches Deutschland und ein schwaches Europa. Das werden wir nicht zulassen. periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Ich bin überzeugt, dass wir bei unserem Einsatz für die Demokratie massiv zulegen müssen. Denn wir leben in einer Zeit, in der unsere Demokratie von innen und von außen bedroht und angegriffen wird.

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Balzer von der AfD-Fraktion?

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Ja. (Zuruf: Oh!)

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, Ihre Zwischenfrage bitte.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Ich bin erstaunt und erfreut über das Zulassen der Zwischenfrage. – Ich habe die Frage, ob Sie eine konkrete Zahl, eine konkrete Meldung oder einen konkreten Hinweis für mich als Mitglied der AfD haben, wo Putin uns konkret finanziell oder sonst wie unterstützt. Ich war seit der Wahl von Trump schon zweimal in den USA. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Warten Sie auf einen Scheck, oder was?) Auch dort habe ich noch keine konkrete Unterstützung erfahren dürfen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie viel- leicht nicht!) Sie haben das hier jetzt so öffentlich in den Raum gestellt. Deshalb würde mich interessieren, ob Sie dafür einen Beleg haben. Danke sehr.

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Herr Balzer, das ist deshalb eine mutige Frage, weil die Belege zahlreich sind. (Lachen bei der AfD – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Dann nennen Sie doch welche!) Das Hofschranzentum, das Ihre Partei (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Belege!) gegenüber Russland, gegenüber China und gegenüber Trump und Musk an den Tag legt, ist vielfach nachzuweisen. (Vereinzelt Beifall – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Be- lege!) Es ist doch kein Zufall, dass Musk auf Ihrer Wahlveranstaltung gesprochen hat. Es ist doch kein Zufall, dass es Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten Ihrer Partei gibt, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Der Landesvorsit- zende!) die im Verdacht stehen, für China spioniert zu haben. (Zuruf: Ja!) (Oliver Hildenbrand) Es ist doch kein Zufall, dass Sie sich zum Sprachrohr Putins hier in Deutschland machen. (Unruhe bei der AfD) „Russia today, China tomorrow“, das ist die Linie, die Sie verfolgen. Es ist das Hofschranzentum (Lachen der Abg. Carola Wolle AfD) gegenüber diesen autokratischen Kräften, das Sie an den Tag legen. Das ist vielfach belegt. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Unsere Demokratie steht unter Druck. Diesen Angriffen und Bedrohungen müssen wir nicht nur mit klarer Haltung, sondern vor allem auch mit klaren Maßnahmen begegnen. Deshalb kämpfen wir in Baden-Württemberg entschlossen gegen Hass und Hetze mit dem ressortübergreifenden Kabinettsausschuss und einer Taskforce beim Landeskriminalamt. Deshalb kämpfen wir in Baden-Württemberg entschlossen gegen Desinformation und Propaganda mit einer neuen Taskforce gegen Desinformation und mit innovativen Bildungs- und Präventionsprojekten. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Deshalb stärken wir Menschen gezielt den Rücken, die sich in unserer Gesellschaft für Vielfalt und Zusammenhalt, für Solidarität und Gemeinsinn einsetzen, mit kompetenten Anlaufund Beratungsstellen, mit passgenauen Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Wir brauchen jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung für unsere Demokratie. Denn die Demokratie ist nur dann stark, wenn wir sie leben und verteidigen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP)

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Daniel Born

Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Arnulf Freiherr von Eyb.

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Arnulf Freiherr von Eyb CDU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Auch wenn der dieser Debatte zugrunde liegende Antrag der SPD-Fraktion am heutigen Tag schon etwas in die Jahre gekommen ist, ist die Thematik, nämlich der Schutz unseres demokratischen Rechtsstaats, leider so aktuell wie vor zwei Jahren: Einflussnahme ausländischer Nachrichtendienste, Ausspionieren von staatlichen Geheimschutzunterlagen, Angriffe auf Amts- und Mandatsträger und nicht zuletzt KI-generierte Videos mit Fake News. Dazu kommt die immer weiter zunehmende Monopolisierung im Internet und der Rückgang unserer vom Qualitätsjournalismus getragenen soliden Printmedien. Kurz zusammengefasst: Die Menschen sind immer mehr verunsichert. Allzu oft taucht die Frage auf: Darf man dieser Quelle vertrauen? Diese Unsicherheit führt häufig zur Nachrichtenmüdigkeit oder News Fatigue. Menschen wollen mit Nachrichten nichts mehr zu tun haben, schlechte Nachrichten ausblenden und sich hiermit schlichtweg nicht mehr beschäfriode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 tigen. Sie wenden sich ab von den bekannten Informationsquellen und suchen sich neue Wege, am Weltgeschehen teilzuhaben. Fühlten wir uns bislang immer sicher, müssen wir uns heute gerade auch als Parlament fragen: Was können wir tun, um diese Sicherheit wiederherzustellen? Zur Sicherheit gehört nicht nur eine gute Kriminalstatistik und damit einhergehende Polizeipräsenz. Dazu gehört auch, dass die Menschen die Grundlagen des Rechtsstaats und unserer Demokratie verstehen, achten und danach leben. Dazu muss sich unser Rechtsstaat heute schlichtweg mehr erklären, als das früher der Fall gewesen ist. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich seit Jahren für das Gelingen einer solchen Erklärung ein: Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge, „Rechtsstaat macht Schule“, „#RespektBW“ und vieles andere. Das sind nur einige der Projekte, die in Baden-Württemberg für mehr Rechtsstaatlichkeit und Toleranz werben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wer mich kennt, der weiß, dass mir gerade das Projekt „Rechtsstaat macht Schule“ besonders am Herzen liegt. Aus meiner Sicht müssen wir in den Schulen anfangen, den Rechtsstaat zu leben und zu erklären. Gegebenenfalls sollten wir hier gerade auch auf junge Menschen zugreifen und den Rechtsstaat im Sinne eines Peer-to-Peer-Gedankens erklären. Hier gibt es erfolgversprechende Überlegungen. Leider ist nur das Geld noch nicht da, um das umzusetzen. Trotz aller Bemühungen zeigt die Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag, wenn auch mit alten Zahlen, dass die Gewalt gegen Amts- und Mandatsträger sowie gegen Einsatzkräfte und damit gegen den Rechtsstaat als solchen in unserer Gesellschaft auf hohem Niveau besteht. Dagegen müssen wir uns mit aller Konsequenz wehren. Die Einrichtung von Spezialdezernaten für politisch motivierte Kriminalität und ein zusätzlicher Staatsschutzsenat am OLG Stuttgart zeigen neben allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen an den Gerichten und öffentlichen Einrichtungen, dass unser Land den Schutz seiner Amts- und Mandatsträger sehr ernst nimmt. Dies muss auch in Zukunft selbstverständlich bleiben. Gerade wir gewählten Abgeordneten sollten daher in all unseren Gesprächen die Wichtigkeit und das hohe Gut unseres Rechtsstaats betonen. Das kann man nicht häufig genug wiederholen. Einen ganz herzlichen Dank möchte ich all denjenigen sagen, die sich für unseren Rechtsstaat einsetzen, vor allem den Uniformierten, egal, ob bei der Polizei, den Soldaten oder im Justizvollzug. Diesen Menschen haben wir Respekt entgegenzubringen. Sie tun das, was wir jeden Tag tun müssen: Sie treten nämlich dafür ein, dass unser Rechtsstaat das bleibt, was er ist: ein guter Rechtsstaat. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grünen, der FDP/DVP und der AfD)

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Daniel Born

Jetzt folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Nico Weinmann.

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Nico Weinmann FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Preis der Freiheit ist stetige Wachsamkeit. Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind nicht garantiert, keinesfalls selbstverständlich und werden verdeckt und offen diskreditiert, bekämpft, angegriffen – bei uns, weltweit. In erschreckender Deutlichkeit sehen wir dies aktuell in den USA und in der Türkei. In den USA wird das Vertrauen in demokratische Institutionen von innen heraus untergraben. Präsident Trump greift mit einem Schwall von Executive Orders die Gewaltenteilung an, trägt mit einer widerwärtigen Sprache zur Verrohung und Spaltung der Gesellschaft bei, kokettiert gar unverhohlen mit einer in der amerikanischen Verfassung durch den 22. Zusatzartikel aus dem Jahr 1947 explizit ausgeschlossenen dritten Amtszeit. In der Türkei erodiert die Gewaltenteilung zusehends. Präsident Erdogan, der keinen Hehl daraus macht, dass für ihn die Demokratie nur der Zug ist, auf den man aufsteige, um ans Ziel zu gelangen, schreckt sogar nicht davor zurück, seinen ärgsten Widersacher verhaften zu lassen, sich mit Manipulationen, mit Drohgebärden seine Wiederwahl zu sichern. Doch machen wir uns nichts vor: Die Gefahr droht nicht nur in der Ferne. (Abg. Anton Baron AfD: Sie haben Frankreich ver- gessen!) Ein Blick in den Verfassungsschutzbericht offenbart, dass auch bei uns die freiheitlich-demokratische Grundordnung vielfältigen Angriffen von links, von rechts, aus religiösen oder nationalistischen Gründen ausgesetzt ist. Desinformationskampagnen und Spionage gefährden unsere Demokratie schon heute – tagtäglich. Verfassungsfeinde versuchen auch hier, das System von innen auszuhöhlen. Aber nicht nur von innen, auch von außen steht die Freiheit, steht unsere Demokratie sprichwörtlich unter Beschuss, wie man bei der militärischen Aggression Russlands gegenüber der Ukraine sieht. Diese Entwicklungen müssen uns Mahnung sein. Für uns ist klar: Der Schutz demokratischer Institutionen ist staatliche Pflicht, die im Verfassungsrecht und im Unionsrecht verankert ist. Die Demokratie muss sich wehren können, wenn ihre Grundlagen bedroht sind. Doch wie können wir unsere Freiheit, unsere Rechtsstaatlichkeit, unsere Demokratie schützen? Ich bin überzeugt: Es ist unerlässlich, hier auf mehreren Ebenen aktiv zu werden. So müssen wir außenpolitisch und idealerweise mit unseren europäischen Partnern und der NATO als Verteidigungsbündnis und Wertegemeinschaft militärisch entschlossen Stärke zeigen. Wer in Frieden leben möchte, muss sich für den Krieg rüsten. Wir müssen unsere politischen Institutionen schützen. Wir brauchen eine wehrhafte Demokratie, die sich gegen Extremismus verteidigt. Das bedeutet konsequente Strafverfolgung von Hass und Hetze sowie effektive Schutzmechanismen gegen Desinformation. Der Schutz des Bundesverfassungsgerichts war ein wichtiger Schritt, dem wir gern den Schutz des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg hätten folgen lassen. Aber es sind nicht periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 nur die Justiz und die Gerichte, die sich gegen die Demokratiefeinde wappnen müssen. Auch Vereine und Verbände müssen Sorge tragen, dass keine Unterwanderung und Einflussnahme durch autoritäre nationalistische Kräfte erfolgt. Wir müssen diejenigen, die unsere Demokratie verteidigen, noch besser schützen. Polizistinnen und Polizisten, Journalisten, Rettungskräfte oder Politiker sind zunehmend Anfeindungen ausgesetzt. Wir müssen diejenigen schützen, die uns schützen, durch gezielte Sicherheitskonzepte und verstärkte Strafverfolgung von Übergriffen. Und wir müssen die Demokratiebildung stärken. Eine aufgeklärte Gesellschaft ist der beste Schutz vor Extremismus. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Bildungsangebote in Schulen und für Erwachsene müssen demokratische Werte und Medienkompetenz vermitteln. Eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes wäre hierfür geradezu kontraproduktiv. Und schließlich müssen wir die digitale Sicherheit ausbauen. Cyberangriffe auf Behörden, Unternehmen und kritische Infrastruktur nehmen zu. Eine robuste Cybersicherheitsstrategie ist essenziell. Liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Geheimnis des Glücks ist die Freiheit, und das Geheimnis der Freiheit ist der Mut. Lassen Sie uns mutig sein, den Gefahren, den Feinden unserer freiheitlichen Demokratie entschlossen und konsequent die Stirn zu bieten. Freiheit und Demokratie sind nicht selbstverständlich, aber sie sind es wert, verteidigt zu werden, jeden einzelnen Tag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD, Abgeordne- ten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Anton Baron AfD)

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Daniel Born

Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Daniel Lindenschmid.

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Daniel Lindenschmid AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Antrag liefert einmal mehr Beweise für die Verstrickung der SPD im Kampf gegen unseren demokratischen Staat. (Lachen des Abg. Nikolai Reith FDP/DVP) Er bietet handfeste Tatsachen, um das linke Narrativ von der rechten Gefahr zu widerlegen. Dafür danken wir Ihnen. Wie von den Fragestellern wahrscheinlich erhofft und erwartet, drängt sich auf den ersten Blick eine Dominanz der „PMK – rechts“ bei den Gesamtzahlen auf. Diese beeindruckenden Fallzahlen gehen jedoch fast ausschließlich auf das Konto von Propagandadelikten, also eines Sonderstrafrechts, das aufseiten des Linksextremismus überhaupt nicht existiert und daher dort nicht verwirklicht werden kann. Dabei wäre es höchste Zeit, Ihre Freunde von der gewalttätigen Antifa (Lachen des Abg. Nicolas Fink SPD) (Daniel Lindenschmid) als verfassungswidrige Organisation zu deklarieren und ihre Fahnen unter § 86a des Strafgesetzbuchs zu stellen. (Beifall bei der AfD) Schließlich gehen fast alle politischen Gewalttaten von der linksextremen Antifa aus, die mit ihren Bannern genau dafür wirbt, also für sich selbst und ihre Gewalt. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Es kommt darauf an, wer diesen Staat wirklich bis aufs Blut bekämpft, und das lässt sich ganz klar erkennen. Weit hinten, wo die Aufmerksamkeit des Lesers beim Lesen des Antrags schon erlahmt ist, kann man es finden: 2019 waren es 79 Polizeiangehörige, die Opfer von Gewalttaten linksextremer Täter wurden, aber nur neun von rechten Tätern. 46 „Sonstige Straftaten“ gegen polizeiangehörige Opfer kamen von links, 20 von rechts. 2020 war es nicht viel besser: 24 Polizisten wurden durch Linksextreme Gewaltopfer, demgegenüber standen acht von rechts. 2021 stand es 37 gegen vier, 2022 in nur einem Quartal 18 gegen sechs. Alles ganz genauso bei den „Sonstigen Straftaten“: Auf dem Höhepunkt, im Jahr 2020, gab es sogar 84 linksextreme Straftaten gegen Polizisten, aber nur neun von rechts. Nein, Sie können diese Drucksache nicht gelesen haben, sonst müssten Sie vor Scham im Boden versinken oder Ihren einseitigen Fokus bei der Extremismusbekämpfung auf rechts beenden und endlich konsequent jedem Extremismus den Kampf ansagen. (Beifall bei der AfD) Auch wenn wir uns die Delikte der politisch motivierten Kriminalität in der Gesamtschau ansehen, liegen in Baden-Württemberg von links über dreimal so viele Delikte wie von rechts vor, wenn man diese Propagandadelikte herausrechnet. (Vereinzelt Lachen bei der SPD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nur Delikte, die Sie für richtig halten!) Nicht Propagandadelikte gefährden unseren demokratischen Staat, seine Organe und Institutionen, sondern Delikte in den Oberthemenfeldern „Innen- und Sicherheitspolitik“ sowie „Konfrontation/Politische Einstellung“. (Zurufe der Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und Dr. Boris Weirauch SPD)

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Daniel Born

Einen Moment. – Das Wort hat Herr Abg. Lindenschmid. Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Er möge es nut- zen, aber nicht so!)

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Daniel Lindenschmid AfD

In diesen Oberthemenfeldern der PMK, in denen Straftaten gegen unseren Staat, seine Institutionen und seine Organe erfasst werden, dominiert die „PMK – links“ mit teilweise über 80 % aller Delikte die Statistik. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Wir dürfen nicht einseitig den einen Extremismus bekämpfen, während wir mit Steuergeld die andere Seite des Extreriode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 mismus fördern und diese damit weiter durch staatliche Strukturen erblühen und gedeihen lassen. „Kampf jedem Extremismus“, muss die Devise sein. (Beifall bei der AfD) Hinter den Zahlen in der Stellungnahme zum vorliegenden Antrag gegen das Organ Polizei unseres demokratischen Staates stehen die Freunde und Spießgesellen der SPD. Die Grünen können sich hier auch gern noch angesprochen fühlen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Ist doch mal gut!) Sie organisierten und organisieren mit diesen Gewalttätern früher wie heute unzählige Aufmärsche, Kundgebungen und Versammlungen gegen alles, was diese Herren hier als rechts brandmarken. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Gabriele Rolland SPD: Auch gegen Rechtsextremismus! – Weitere Zurufe) Sie blockieren Seite an Seite mit diesen Gewalttätern Hallen, in denen demokratische Parteien, deren Mandatsträger demokratisch gewählt sind, demokratische Veranstaltungen abhalten wollen. Gern hätte ich Ihr Demokratieverständnis auch anhand des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes skizziert. Wie bekannt, haben Ihresgleichen Musterdemokraten und ihre außerparlamentarischen Schlägerbanden und ausgelagerten – – (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten)

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Daniel Born

Herr Abgeordneter! Sie haben eben den Begriff „außerparlamentarische Schlägerbanden“ verwendet (Abg. Andreas Stoch SPD: „Ihre“, also unsere!) und haben dabei das Wort „Ihre“ in Bezug auf die SPD-Fraktion verwendet.

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Daniel Lindenschmid AfD

Nur auf Musterdemokraten.

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Daniel Born

Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Fraktionen dieses Hauses keine außerparlamentarischen Schlägerbanden haben. Ich fordere Sie auf, diesen Begriff zurückzunehmen.

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Daniel Lindenschmid AfD

Herr Präsident, das sehe ich nicht so, und ich werde diesen Begriff nicht zurücknehmen. (Vereinzelt Lachen – Vereinzelt Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Wir nehmen dies dann so zu Protokoll. Ich weise Sie noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es keine Form im Parlament ist, eine Auseinandersetzung zu führen, wenn man solche Vorhaltungen macht. Darum ermahne ich Sie, zu einer parlamentarischen Ausdrucksweise zurückzufinden. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP)

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Daniel Lindenschmid AfD

Daneben gibt es ja noch ausgelagerte Spitzelvereine, und mit dieser Kombination wird in Deutschland erfolgreich die Meinungsfreiheit eingeschränkt oder – wie es einige Fraktionen nennen – „die Demokratie weiterentwickelt“. Nein, das ist höchstens Ihr Begriff von Demokratie, den Sie da versuchen weiterzuentwickeln, nicht die Demokratie, für die dieses Land steht. Dass sich kritische Demokraten und freie Bürger nach Staats- und Politikerkritik den Bademantel bereitlegen sollen, ist nämlich eine weitere einzigartige Errungenschaft der Musterdemokraten aller Parteien in diesem Plenum. Es ist noch gar nicht so lange her, da haben drei Staatsanwälte feixend damit angegeben, wie ihre Hausdurchsuchungen auf Grundlage des § 188 die Menschen verschrecken, obwohl die Verfassung die Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 des Grundgesetzes garantiert. Sie von der SPD müssen doch vor Wonne gezittert haben.

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Daniel Lindenschmid AfD

Komme ich, Herr Präsident. – Die Antragsteller und ihre grünen Gesinnungsgenossen haben vom Wähler vor wenigen Wochen ihre verdiente Quittung für ihren Demokratieabbau erhalten. Wir können dazu nur sagen: Machen Sie ruhig weiter so! (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, ich habe Sie während Ihrer Rede darauf hingewiesen, als Sie den Begriff „Schlägertrupp“ im Zusammenhang mit Fraktionen dieses Hauses verwendet haben, (Abg. Anton Baron AfD: Musterdemokraten!) dass das keine parlamentarische Ausdrucksweise ist. Sie haben das trotzdem weiter fortgeführt und haben es noch einmal ergänzt, indem Sie auch bestimmten Fraktionen dieses Hauses unterstellt haben, sie hätten außerparlamentarische Spitzelorganisationen. Dies ist insgesamt keine Form der parlamentarischen Vorgehensweise, auch keine Form der parlamentarischen Ausdrucksweise. Hierfür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Dagegen wer- den wir vorgehen!) Ich erteile nun das Wort Frau Ministerin Gentges. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion der SPD, den wir heute behandeln – es wurde bereits darauf hingewiesen –, datiert vom 12. Januar 2023 und wurde am 3. Februar 2023, also vor mehr als zwei Jahren, beantwortet. Er diente der Bestandsaufnahme, in welchem Umfang Straftaten zum Nachteil der Organe, Institutionen und Symbole unseres Staates und der Menschen, die ihm sein Gesicht geben, verwirklicht und verfolgt wurden. Dahinter steht das uns einende Interesse am bestmöglichen Schutz derer, die unser Staatswesen tragen, und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung selbst. An Aktualität periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 und Bedeutung hat das in den beiden letzten Jahren nicht verloren. Ich möchte ergänzend zu dem bereits Ausgeführten exemplarisch auf die weitere Entwicklung in einzelnen der abgefragten Themenbereiche eingehen, die das deutlich machen. Lagen die Fallzahlen der polizeilich erfassten Straftaten in Bezug auf die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats nach den §§ 81 bis 91 StGB sowie gegen Verfassungsorgane und bei Wahlen und Abstimmungen nach den §§ 105 bis 108 StGB zwischen 2017 und 2020 noch auf einem hohen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Niveau, stiegen sie im Jahr 2024 deutlich auf insgesamt 1 995 Straftaten an. Dabei entfällt der ganz überwiegende Teil, nämlich 1 968, auf Propagandadelikte nach den §§ 86, 86a StGB. Auch wenn es Ihnen nicht gefallen dürfte: 80 % davon waren rechts motiviert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Weil es keine lin- ken gibt! Es gibt keine linken Propagandadelikte! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Die Propagandadelikte wie Straftaten aller Art können unterschiedliche Ausprägungen haben – von rechts bis links –; da sind wir auch auf keinem Auge blind. Ich weise nur darauf hin, dass bei den Propagandadelikten 80 % rechts motiviert sind. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Weil es keine lin- ken Symbole gibt, die darunter fallen! – Gegenruf des

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Daniel Lede Abal GRÜNE

Das ändert doch nichts an der Strafbarkeit! Was ist denn das für eine Argumentation? Das ist doch völliger Blödsinn!) Die Straftaten zum Nachteil von Amts- und Mandatsträgern erreichten im Jahr 2024 wohl vor dem Hintergrund der in diesem Jahr durchgeführten Kommunal- und Europawahlen mit 737 erfassten Taten einen Höchststand. Dabei handelte es sich bei rund 64 % der Fälle um Beleidigungsdelikte, die ideologisch keinem bestimmten Phänomenbereich zuordenbar sind. 17 Fälle betrafen jedoch Gewalttaten. Eine deutliche Steigerung weist die Polizeiliche Kriminalstatistik auch bei Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus: Von 2017 bis 2024 stieg die Zahl um fast 50 % auf den Höchststand von zuletzt 6 362 Taten an. Positiv hervorzuheben ist die fast hundertprozentige Aufklärungsquote. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nehmen Straftaten nicht hin, und Straftaten zum Nachteil derer, die unser Staatswesen tragen, und gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung selbst erst recht nicht. Das bedeutet, dass wir diese Straftaten mit allen Mitteln des Rechtsstaats verfolgen, dass sich unser Rechtsstaat als wehrhaft erweist. Dazu müssen zunächst die Strafverfolgungsbehörden personell und sachlich gut ausgestattet sein. Um das sicherzustellen, haben wir gemeinsam seit 2021 1 228 neue Stellen für eine starke und zukunftsgerichtete Justiz geschaffen. Allein mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 waren es 106,5 neue Stellen für die Staatsanwaltschaften im Land. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar, und damit sind wir gut aufgestellt. (Ministerin Marion Gentges) (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) Daneben braucht die Verhinderung und Verfolgung politisch motivierter Kriminalität eine schnelle Zusammenführung, Auswertung und Analyse relevanter Informationen. Dazu dient das Staatsschutz- und Anti-Terrorismus-Zentrum Baden-Württemberg, SAT BW. Seit Januar dieses Jahres ist das die zentrale Sicherheitsdrehscheibe im Kampf gegen Terrorismus, durch die alle relevanten Akteure im Land vernetzt sind: Ermittlungsbehörden, Verfassungsschutz und unser „Sonderstab gefährliche Ausländer“. Aufseiten der Staatsanwaltschaft wird das durch das neue Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ergänzt. Bei besonders komplexen Verfahren ist das die spezialisierte Ermittlungsbehörde im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus. Zur Verfolgung von politisch motivierten Straftaten weisen unsere Staatsanwaltschaften einen hohen Spezialisierungsgrad auf. Bei sämtlichen Staatsanwaltschaften des Landes sind Spezialdezernate für politisch motivierte Straftaten eingerichtet, die auf höchstem Niveau erfolgreiche Arbeit leisten. Im Bereich der Staatsschutzdelikte besteht darüber hinaus eine gesetzliche Zuständigkeitskonzentration bei den Staatsanwaltschaften Karlsruhe und Stuttgart. Zur Erhöhung der Sicherheit unserer Beschäftigten dienen auch bauliche Maßnahmen wie etwa die Trennung öffentlicher und nicht öffentlicher Bereiche in den Gerichten. In Freiburg konnten wir vor einigen Wochen ein zentrales Prozessgebäude des OLG Karlsruhe in Betrieb nehmen, das allen Gerichten für die Durchführung großer und sicherheitsrelevanter Verfahren zur Verfügung steht – mit einem großen Gerichtssaal von nahezu 480 m2, besonders sicherer Gefangenenzuführung, Zellen mit Visualisierungstechnik, einem nur für Zeugen zugänglichen Wartebereich, modernster Videoüberwachung, Gepäckdurchleuchtung und Torsonden. Daneben treten Unterstützungsangebote, von denen ich hier zwei explizit nennen möchte. Zum einen ist das die Zentrale Ansprechstelle für Amts- und Mandatsträger – kurz: ZAMAT – beim Landeskriminalamt. Die ZAMAT bietet Amts- und Mandatsträgern ein qualifiziertes niederschwelliges Beratungsangebot und vermittelt bei Bedarf Kontakt zu Ansprechpartnern vor Ort bei den regionalen Polizeipräsidien. Schluss: 12 riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Zum anderen haben wir in meinem Haus eine Anlaufstelle für Justizbedienstete geschaffen, die von Hassangriffen bedroht sind, seien es körperliche oder persönlichkeitsrechts- und ehrverletzende Angriffe. Die Anlaufstelle informiert Betroffene einzelfallbezogen, begleitet sie und vermittelt geeignete Hilfsangebote wie Einzelcoachings. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung setzt zum Schutz unseres demokratischen Staates, seiner Organe, Institutionen und Symbole auf das konsequente Vorgehen gegen diejenigen, die den Rechtsstaat und seine Repräsentanten angreifen, und zugleich auf Schutzmaßnahmen und Unterstützungsangebote für diejenigen, die unserem Rechtsstaat sein Gesicht geben, ihn vertreten und mit Leben erfüllen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Daneben geht es um Prävention und Bildung – Kollege von Eyb hat beispielhaft das Projekt „Rechtsstaat macht Schule“ erwähnt –, es geht um gesellschaftliches Engagement und einen demokratischen Diskurs, heute – das wurde in vielen Beiträgen deutlich – vielleicht noch mehr als vor zwei Jahren. Vor diesem Hintergrund bedanke ich mich für das Aufrufen dieses Themas. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD sowie Abgeordneten der FDP/DVP)

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Daniel Born

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/3908. Wir haben hier einen reinen Berichtsantrag, und dieser kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 9. April 2025, um 10:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen ganz herzlich, schließe die Sitzung und wünsche einen schönen Nachmittag. Machen Sie was daraus! 2:39 Uhr Vorschlag der Fraktion GRÜNE Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen Ausschuss Funktion Ständiger Ausschuss stellvertretendes Mitg Ausschuss des Inneren, für stellvertretendes Mitg Digitalisierung und Kommunen Ausschuss für Wissenschaft, stellvertretendes Mitg Forschung und Kunst Ausschuss für Umwelt, Klima Mitglied und Energiewirtschaft Ausschuss für Wirtschaft, Mitglied Arbeit und Tourismus Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Mitglied Raum und Verbraucherschutz Ausschuss für Ernährung, Ländlichen stellvertretendes Mitg Raum und Verbraucherschutz Ausschuss für Landesentwicklung stellvertretendes Mitg und Wohnen Petitionsausschuss stellvertretendes Mitg Notparlament stellvertretendes Mitg 1.4.2025 Andreas Schwarz und Fraktion periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Anlage 1 scheidet aus tritt ein (* wegen Mandatsnie- derlegung mit Ablauf des 31.3.2025) glied Schoch* Tonojan glied Schoch* Tonojan glied Schoch* Tonojan Schoch* Tonojan Schoch* Höh Höh Tonojan glied Schoch* Höh glied Schoch* Tonojan glied Schoch* Tonojan glied Schoch* Tonojan Vorschlag der Fraktion der AfD Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen Ausschuss Funktion Ausschuss des Inneren, für Mitglied Digitalisierung und Kommunen Ausschuss für Kultus, Jugend stellvertretendes Mitgl und Sport Ausschuss für Umwelt, Klima stellvertretendes Mitgl und Energiewirtschaft Ausschuss für Verkehr stellvertretendes Mitgl Ausschuss für Landesentwicklung Mitglied und Wohnen Petitionsausschuss stellvertretendes Mitgl Ausschuss nach Artikel 62 der stellvertretendes Mitgl Verfassung (Notparlament) 1.4.2025 Anton Baron und Fraktion riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Anlage 2 scheidet aus tritt ein (* wegen Mandatsnie- derlegung mit Ablauf des 31.3.2025) Goßner* Scheer lied Goßner* Scheer lied Gögel Scheer lied Goßner* Scheer Goßner* Scheer lied Goßner* Scheer lied Goßner* Scheer Vorschlag der Fraktion der AfD Umbesetzung bei den Schriftführern Funktion scheidet aus Schriftführer Goßner 1.4.2025 Anton Baron und Fraktion periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Anlage 3 tritt ein Scheer

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