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Matthias Miller

CDU 02.04.2025 Sitzungen 17/119

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes ist auf den ersten Blick ein eher technisches Vorhaben. Wer sich aber mit der Finanzierung der freien Schulen in unserem Land beschäftigt, der weiß: Es geht um die Zukunft der Bildungsvielfalt in Baden-Württemberg. Diese Vielfalt im Bildungssystem drückt sich in den zahlreichen Privatschulen im Land aus und ist verfassungsrechtlich verankert. Unsere Landesverfassung und das Grundgesetz garantieren nicht nur das Recht zur Errichtung von Privatschulen, sondern auch den Anspruch auf eine faire finanzielle Unterstützung durch das Land. Wir, die CDU, bekennen uns zu diesem Verfassungsauftrag und zu einer verlässlichen Finanzierung der Privatschulen in unserem Land. Daher unterstützen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich. (Dr. Matthias Miller) (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Zentrales Prinzip der Privatschulfinanzierung ist das sogenannte Bruttokostenmodell – eine, wenn man sich das im Detail anschaut, sehr komplizierte Rechenmaterie. Das Land übernimmt pro Privatschüler 80 % der Kosten, die für einen entsprechenden Schüler an einer staatlichen Schule anfallen, und die weiteren 20 % müssen privat getragen werden. Damit die Förderung aber tatsächlich stets diese 80 % erreicht, müssen wir regelmäßig nachsteuern. Gerade steigende Kosten im öffentlichen Schulwesen, etwa durch Inflation oder neue Aufgaben, dürfen nicht dazu führen, dass Privatschulen effektiv weniger Unterstützung erhalten. Alle zwei Jahre ist nach der aktuellen Gesetzessystematik daher eine Änderung des Privatschulgesetzes notwendig. Wir haben das in dieser Legislaturperiode schon mehrfach getan. Grundlage hierfür ist immer der Bericht der Landesregierung über die Kosten des öffentlichen Schulwesens. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Zuschüsse – wir haben es gehört – zum 1. Januar 2025 um rund 33 Millionen € jährlich erhöht. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf zwei gezielte Weiterentwicklungen. Erstens: Die inklusive Bildung an Privatschulen wird gestärkt. Bislang erhalten Privatschulen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Inklusionszuschlag von 5 %; dieser Zuschlag wird auf 10 % verdoppelt. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag; denn dadurch unterstützen wir den Mehraufwand, den Privatschulen beim gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung schultern, noch gezielter. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Zweitens: Der Sonderabzug für Ganztagsangebote an Grundschulen wird halbiert. Bisher wurden die Kosten für Ganztagsschulen als besondere Ausgaben komplett abgezogen, was die vergleichbare Berechnungsgrundlage für Privatschulen geschmälert hat. Angesichts der gewachsenen Bedeutung von Ganztagsschulen und mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Sonderabzug um die Hälfte reduziert. Ein vollständiger Verzicht auf diesen Abzug bleibt weiterhin ein Anliegen der Schulträger. Wir nehmen das sehr wohl wahr, sehen das und werden hier auch weiterhin im Gespräch bleiben. (Beifall bei der CDU) Darüber hinaus noch eine kleine Änderung: Es erfolgt eine Anpassung der Kopfsätze der Schulen für Physiotherapie und Logopädie. Mit Blick auf die Ausschussberatung noch eine letzte Anmerkung: Wir können uns vorstellen – auch das haben wir im Landtag schon öfter besprochen –, künftig die Kostenentwicklung jährlich zu überprüfen; momentan erfolgt das ja alle zwei Jahre. Das würde zusätzliche Planungssicherheit für die freien Schulen schaffen. Gerade in Zeiten von Inflation und des Ukrainekriegs haben wir gesehen, wozu es führt, wenn wir diese Kosten nur alle zwei Jahre aufstellen. Darüber hinaus lässt sich, wenn man sich das Gesetz anschaut, grundsätzlich die Frage stellen – das habe ich mich schon häuriode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 figer gefragt –, ob tatsächlich für jede Anpassung der Kopfsätze eine Gesetzesänderung durch den Landtag erforderlich ist – dieses System ist gesetzessystematisch ja schon sehr interessant – oder ob es nicht auch andere Mechanismen gibt, um die Kopfsätze anzupassen. Wir jedenfalls sind offen für die Diskussion. Wir werden das sicherlich nicht heute lösen, aber die Diskussion sollte man doch führen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir unterstützen den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, werden auch künftig verlässlicher Partner für die Privatschulen in unserem Land sein. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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