Isabell Huber
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Nein heißt nein. Eine klare Botschaft, so dürfte man meinen. Und doch nehmen die Zahlen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung deutlich zu, ebenso die der Fälle der häuslichen Gewalt. 33 %, das ist seit 2020 die Zunahme der Zahl von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. 22 %, das ist die Zunahme der Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt seit 2020. Das sind erschreckende Zahlen; denn hinter jeder dieser Zahlen stecken Schicksale, zumeist Frauen, deren Leben von jetzt auf nachher ein anderes ist. Das Leben ist auf Dauer gekennzeichnet, für immer. Sie müssen damit leben – mit den körperlichen, aber auch mit den seelischen Wunden. Das ist für mich als Frau, aber auch als Mutter einer Tochter nur schwer zu ertragen. Deshalb liegt uns, der CDU, dieses Thema sehr am Herzen. Deshalb tun wir hier im Land sehr viel, allen voran die beiden Minister Strobl und Lucha, Staatssekretärin Leidig, die hier sehr viel machen. Ich möchte ein paar Beispiele nennen: der Ausbau der Fachberatungsstellen im Rahmen der Istanbul-Konvention, die Gewaltambulanz in Stuttgart, das Hilfetelefon, die mehr als Versechsfachung der Mittel für Frauen- und Kinderschutzhäuser seit 2017, jüngst das Schutzkonzept gegen sexu alisierte Gewalt an Schulen, die Kampagnen zu Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung wie die Projekte „nachtsam“, „Gewalt zu Hause“ oder das Projekt „Polizeiliche Gefährdungsanalysen zu Tötungsdelikten in Partnerschaft und Familie“ im Polizeipräsidium Ravensburg. Ganz zum Schluss: Auf Bundesebene hat der Bund es geschafft und das Gewalthilfegesetz beschlossen. Das ist ein Meilenstein auch hier im Kampf für einen besseren Schutz von betroffenen Menschen vor Gewalt. Auf das Gewaltschutzkonzept warten wir noch. Aber auch hier – das muss man ganz klar sagen – sind wir auf einem sehr guten Weg. Wir sind auf der Zielgeraden. Eine bundeseinheitliche Lösung gerade in diesem Bereich ist dringend erforderlich. Denn wir wollen vorankommen. Wir wollen besser werden im Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und im Schutz vor häuslicher Gewalt, (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD) und das – wie Kollege Binder und Kollegin Tuncer es gesagt haben – eben gern auch gemeinsam. (Isabell Huber) Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ist hierzu definitiv gut gemeint. Er ist aber nicht zu Ende gedacht, er lässt auch einiges offen. Wir wollen daran arbeiten, und in dem Ziel sind wir uns einig, Kollege Binder. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten. Wir müssen groß denken, wir müssen zusammen denken und auch das Gewaltschutzkonzept mit einfließen lassen. Die Einführung der elektronischen Fußfessel ist definitiv ein weiterer Baustein im Kampf für einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt. Sie ist kein Allheilmittel, aber sie ist ein notwendiger nächster Schritt und im Übrigen auch eine Forderung der Frauen Union, und das nicht erst seit gestern. Denn wir wollen den maximalen Schutz. Wir wollen einen wirklichen Schutz für die Opfer. Wir müssen dieses Ziel groß und vor allem zusammen denken (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) und sinnvolle Maßnahmen zusammenpacken und auch praktikabel umsetzen. Dazu gehört definitiv das Gewaltschutzgesetz, und dazu gehört auch unser Polizeigesetz. Lassen Sie uns an diesem wichtigen Thema, das mir und uns, der CDU-Fraktion, so wichtig ist, zusammen denken und zum Schutz der vielen Betroffenen, die unsere Hilfe so dringend brauchen, zusammen daran arbeiten. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)
