Christian Gehring
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unser Ministerpräsident Kretschmann als religiöses Oberhaupt der Staatskirche in Personalunion, die Minister als Landesbischöfe – diese Vorstellung kommt uns heute absurd vor. Aber bis vor etwas über hundert Jahren war sie Wirklichkeit. Zugegeben, von allen Ministerpräsidenten wäre unserer wohl mit am besten für dieses Amt geeignet, (Vereinzelt Heiterkeit) auch wenn er vermutlich zu wenig protestantisch für das Amt des evangelischen Landesbischofs und etwas sehr jung für das Amt des Papstes wäre. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Vereinzelt Heiterkeit) periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Aber von der Antike durch das gesamte Mittelalter hindurch bis ins 20. Jahrhundert hinein war ein solches Staatskirchentum Standard. Erst mit dem Ende der Monarchie in den Jahren 1918/1919 endete dieser enge Draht, diese enge Verbindung von Staat und Kirche. Erst durch die Demokratie gibt es in Deutschland und in Baden-Württemberg die Trennung von Kirche und Staat. Diese Trennung ist allerdings keineswegs strikt. Im Gegensatz zu anderen Staaten und auch gegen den Willen vieler Revolutionäre von 1918 haben wir das Verhältnis zwischen Staat und Religion in einer sogenannten freundlichen Trennung neu geordnet. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften existieren friedlich nebeneinander, haben ihren festen, wichtigen Platz in unserer Gesellschaft und verwalten ihre Angelegenheiten selbstständig. Aus diesem Grund sind wir, das Land, an einer guten Zusammenarbeit interessiert und regeln das Miteinander u. a. im Körperschaftsschutzgesetz. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einen Anspruch darauf, dass ihnen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen werden. Eine solche Statusverleihung oder auch ein Entzug benötigen klare Regelungen und ein festgelegtes Verfahren. Hierfür war in Baden-Württemberg eine Rechtsbereinigung notwendig. Der vorliegende Gesetzentwurf soll klare Verhältnisse für alle Beteiligten schaffen und Bedingungen konkretisieren. Wichtig war uns dabei vor allem, die verfassungsrechtlichen Vorgaben genauer zu bestimmen, insbesondere die der gewährten Dauer und der Rechtstreue. Mit dem Gesetz haken wir eine weitere Aufgabe aus dem Koalitionsvertrag ab und schaffen ein zusammenhängendes abschließendes Regelungswerk. Dies ist meiner Meinung nach in einer Zeit zunehmender religiöser Pluralität und angesichts von immer mehr Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die den Körperschaftsstatus erhalten wollen, dringend angebracht. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) So gibt es aktuell auch mehrere laufende Anträge von Religionsgemeinschaften beim Kultusministerium. Schließlich wollen wir durch die neue gesetzliche Regelung aber verhindern, dass Religionsgemeinschaften den Körperschaftsstatus als eine Art staatliche Anerkennung im Sinne eines Qualitätssiegels anstreben, ohne die damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Handlungsformen oder Privilegien tatsächlich nutzen zu wollen. Dazu abschließend noch eine Bemerkung, die mir sehr wichtig ist: Zur Bundestagswahl gab es aus den Reihen von Kirchen und Religionsgemeinschaften einseitig ausgesprochene Wahl- oder eher Nichtwahlempfehlungen für uns. Das sehen wir nicht nur kritisch, sondern halten dies auch für falsch. (Beifall bei der CDU) Umso dankbarer bin ich für die deutlich differenzierteren Worte, die dazu von Vertretern der Kirchen aus Baden-Württemberg kamen. Damit wir uns recht verstehen: Die Kirche kann und darf politisch sein und sich entsprechend äußern. Sie sollte aber trotz- (Christian Gehring) dem ihren Markenkern bewahren – das ist der christliche Glaube – und eben nicht zu einer NGO degradiert werden wollen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Rüdiger Klos AfD) Denn gerade jetzt ist eine Kirche wichtig, die den Menschen Halt bieten kann. Angesichts der weltpolitischen Lage mit dem Krieg in der Ukraine, der Spaltung der Gesellschaft in den USA und dem Kampf der Demokratien gegen autoritäre Staaten kann es einem schwindlig werden. Daher ist es gut, wenn es eine Kirche gibt, die den Menschen in diesen Zeiten Zuversicht geben kann. Nach wie vor bin ich ein großer Freund der Kirche und danke für die gute und wichtige Arbeit, gerade auch in den angeschlossenen Werken. Mein abschließender Dank gilt für die gute Zusammenarbeit in der Vorbereitung des Gesetzentwurfs dem Staatsministerium und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Kultusministerium. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Martina Häusler und Nese Erikli GRÜNE)
