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Dr. Wolfgang Reinhart

02.04.2025 Sitzungen 17/119

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung vorberatend an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport und federführend an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Wie ich sehe, erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 2 der Tagesordnung ist hiermit bereits erledigt. Damit kommen wir zu Punkt 3 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes – Drucksache 17/8587 riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Das Wort zur Begründung erteile ich auch hier wieder Frau Ministerin Schopper. Bitte sehr. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Anderes Thema, dennoch sehr wichtig. Die Schulen in freier Trägerschaft sind – ich denke, da sind wir uns alle einig – ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil im baden-württembergischen Bildungssystem. Im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung sind sie auch verankert, um – das muss man aus der Historie heraus noch mal sagen – aus den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus, als ein staatliches Schulmonopol herrschte, zu lernen. Mit der Schaffung von Privatschulen vermeiden wir eine erneute Gleichschaltung von Bildung. Heute sind die Schulen in freier Trägerschaft vor allem auch eine wertvolle Bereicherung unserer Schullandschaft. Mit ihren speziellen Profilen und ihren Konzepten bieten sie den Eltern vielfältige Möglichkeiten für die Entscheidung, welche Schule deren Kinder besuchen sollen und können. Schulen in freier Trägerschaft sind zugleich auch ein wichtiger pädagogischer Impulsgeber. Von ihnen gehen immer wieder Innovationen aus, die dann sozusagen in unserem staatlichen Schulsystem Schule machen. Für uns ist deshalb klar: Die Schulen in freier Trägerschaft stehen nicht in Konkurrenz zu den staatlichen Schulen, sondern sind im besten Sinn Teil des Wettbewerbs mit dem gemeinsamen Ziel, den Kindern und Jugendlichen in unserem Land das bestmögliche Bildungsangebot in Baden-Württemberg zu schaffen. Deshalb – und das gehört zum zweiten Teil – können wir nicht nur predigen, sondern müssen auch sehen, wie wir die finanzielle Substanz auf die Piste bringen. Daher wollen wir die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Schulen in freier Trägerschaft in unserem Land ihrem Auftrag nachkommen, wie es ihnen auch verfassungsrechtlich zusteht, und ihre Aufgabe auch gut erfüllen können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir die Kopfsätze auf 80 % der Kosten für eine Schülerin bzw. einen Schüler an einer entsprechenden öffentlichen Schule an, wie es auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Ausgaben des Landes für die Privatschulen erhöhen sich dadurch ab dem Jahr 2025 – der Betrag wird rückwirkend gewährt – strukturell um rund 33,1 Millionen €. Ich bin überzeugt, dass wir damit eine sehr gute Grundlage für die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft in unserem Land auch in den nächsten Jahren schaffen. Ein weiterer wichtiger Schritt, den wir mit dieser Gesetzesänderung machen, betrifft die Aufwendungen für die Ganztagsangebote an den Grundschulen. Auch diese Diskussion war im Vorfeld virulent. Diese Aufwendungen sollen künftig im Bruttokostenmodell zur Hälfte berücksichtigt werden. Der bisherige Sonderabzug wird dazu halbiert. Mit dem Einstieg in die finanzielle Unterstützung der ganztägigen Bildungsangebote an privaten Grundschulen wollen wir auch den wichtigen Ganztagsschulausbau an den Schulen in freier Trägerschaft weiter vorantreiben. Der dritte Punkt betrifft die Inklusion. Auch dafür sehen wir im Gesetzentwurf Verbesserungen vor. Der zusätzliche Zuschuss zu den Personalkosten soll von 5 % auf 10 % erhöht (Ministerin Theresa Schopper) werden, um den Mehraufwand für die Inklusion an den Schulen in freier Trägerschaft stärker zu kompensieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Schulen in freier Trägerschaft sind, wie gesagt, ein wichtiger Bestandteil unseres Bildungssystems. Eine verlässliche Finanzierung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass diese Schulen auch weiterhin ihre wertvolle Arbeit gut leisten können. Für die weiteren Beratungen, damit wir diese Verbesserungen für die Privatschulen gemeinschaftlich umsetzen können, danke ich Ihnen und freue mich schon darauf. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Hans-Peter Hörner AfD)

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