Julia Goll
Vielen Dank. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die reinen Fakten zum Thema „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Taten häuslicher Gewalt“ sind mehr als besorgniserregend. Sie sind erschreckend. Jahr für Jahr steigen die Zahlen etwa bei der häuslichen Gewalt: vom Jahr 2023 auf das Jahr 2024 um knapp 5 %, seit 2020 sind es plus 22 %. In absoluten Zahlen waren das in Baden-Württemberg im Jahr 2024 über 18 000 weibliche Opfer häuslicher Gewalt, im gesamten Bundesgebiet im Jahr 2023 ungefähr 250 000 Opfer, davon 70 % Frauen. Ja, es gibt auch häusliche Gewalt gegen Männer; das bestreitet niemand, das macht die Sache aber natürlich auch nicht besser. Auch wenn in Baden-Württemberg die Motivation von Taten nicht erfasst wird, wie wir im Sicherheitsbericht gerade wieder lesen mussten – man muss also mit dem Begriff „Femizid“ schon vorsichtig sein –, liegt doch die Anzahl der Frauen als Opfer von Straftaten gegen das Leben in Baden-Württemberg mit 135 im Jahr 2024 bei plus 27 %. Plus 27 %! (Abg. Anton Baron AfD: Ah! Das fällt vom Himmel?) Bitte, da muss man doch hinschauen. Das ist absolut erschreckend. Immerhin die Hälfte dieser Frauen wurden getötet oder schwer verletzt. Mit der Auflistung solcher Zahlen sollte man eigentlich gar nicht aufhören, sollte man ununterbrochen weitermachen, um das wahre Ausmaß klarzumachen. periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Die Gründe! Die Gründe dafür belegen!) Wer den Sicherheitsbericht des Landes studiert und sich entsprechende Zahlen aus dem Bund anschaut, der erkennt das Ausmaß. Nein, da steht Baden-Württemberg nicht sonderlich viel besser, also weniger schlimm da als andere Bundesländer. Dieser Illusion mag sich, bitte, niemand hingeben. Im Jahr 2025 dürfen wir uns mit dieser Faktenlage nicht zufriedengeben und sie in Statistiken und Sicherheitsberichten sowie auch hier im Parlament beklagen. Wir müssen endlich ins Handeln kommen. Wenn ich im Sicherheitsbericht jetzt wieder lese, dass es ein Infoblatt „Gewalt zu Hause“ gibt, dass Forschungsprojekte laufen, dann will ich das gar nicht kleinreden – es ist gut, dass es das gibt –, aber nochmals: Wir müssen ins praktische Handeln kommen, und da geschieht bislang zu wenig. (Beifall bei der FDP/DVP) Da muss sich auch in der Sichtweise noch manches nachhaltiger und schneller verändern. Ich darf daran erinnern, dass es noch gar nicht so lange her ist – wenige Jahre –, dass es in der BGH-Rechtsprechung, also in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, noch hieß, dass eine opferseitige Trennung vor der Tat ein Indiz gegen die Annahme eines niedrigen Beweggrunds bei Mord sei. Das ist skandalös. Es sieht jedoch so aus, als wäre der Bundesgerichtshof jetzt endlich dabei, seine Rechtsprechung insoweit zu ändern. In anderen Bundesländern und auch seitens des Bundes gelingt das übrigens. Da ist man bereits tätig geworden. In Hessen trägt aktuell die erste Person eine solche Fußfessel. Technisch darf man das einmal erklären: Da ist also die Fußfessel, sodass man in der Überwachung erkennen kann, wo sich die Person aufhält, und das potenzielle Opfer – das muss bei dieser Sache auch sozusagen mitspielen – trägt ebenfalls einen Sender, sodass man den Abstand messen kann. Technisch ist das also relativ einfach möglich. Also: In Hessen wird die erste Fußfessel getragen. Aktuell hat auch Schleswig-Holstein ein solches Gesetz verabschiedet, und die Bundesregierung hat noch im Jahr 2024 über eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes ein solches Gesetz eingebracht. Die Innenministerkonferenz und die Justizministerkonferenz – beide – haben sich in den Jahren 2023 und 2024 für entsprechende Regelungen ausgesprochen. (Minister Thomas Strobl führt ein Gespräch auf der Regierungsbank.) Herr Innenminister – er hört nicht zu; ja, warum auch? – und Frau Justizministerin, (Zurufe – Unruhe) was haben Sie denn in den letzten Jahren hier unternommen? Warum sind von Ihnen keine solchen Initiativen gekommen? Ich habe wirklich positiv vernommen, dass es vonseiten der Grünen und der CDU hieß, man begrüße das grundsätzlich; man müsse da handwerklich noch etwas ändern. Warum ist denn aus Ihren Häusern da noch nichts gekommen? Das finde ich wirklich unverständlich. (Julia Goll) (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Andreas Kenner SPD) Jetzt kommt der Entwurf von der SPD. Auch wir bedanken uns dafür. Auch wir haben uns für eine breit angelegte Anhörung ausgesprochen, mit der wir das noch einmal beleuchten müssen, ob man das rechtlich so machen kann, vor allem – das ist uns besonders wichtig –, ob das auch wirkungsvoll sein wird. Darum müssen wir uns kümmern, und wenn wir dann gemeinsam zu einer Lösung kommen, die einen erhöhten Schutz mit sich bringen kann, begrüße ich das. (Beifall bei der FDP/DVP)
