Daniel Born
Nun folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich darf Herrn Minister Strobl das Wort erteilen. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt und bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht es um ein wichtiges Thema, über das wir uns im Grundsatz einig sein dürften. Ich möchte mich für die sachliche Debatte, insbesondere bei der SPD-Fraktion – Herr Kollege Binder –, bedanken, mit Ausnahme der letzten beiden Beiträge, in denen, wie ich finde, unnötige Polemik – „unverschämt“ und „Armutszeugnis“ – vorgebracht wurde. (Abg. Carola Wolle AfD: Die Brandmauer ist ein Ar- mutszeugnis! – Gegenruf der Abg. Isabell Huber CDU: Und das von einer Frau! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD – Gegenruf der Abg. Isabell Huber CDU: Schauen Sie sich die Statistik genau an!) Das gibt dieses Thema, finde ich, nicht her. Häusliche und sexualisierte Gewalt ist nach wie vor ein äußerst sensibler Bereich, in dem die Opfer leiden, schlimmen Qualen ausgesetzt sind und sich gleichzeitig am wenigsten mitteilen, was uns den Zugang erheblich erschwert. Bestätigt wird dieser Befund durch unsere Dunkelfeldanalyse, die u. a. besagt, dass die Anzeigequote in diesem Deliktsbereich nur bei 10 % liegt. Das ist viel zu niedrig: 10 %. Die kürzlich veröffentlichten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigen – da sind wir nicht im Ungefähren, sondern hier liegen uns leider sehr präzise Zahlen vor –, (Abg. Anton Baron AfD: Aber Sie nennen nie die Gründe für die steigenden Zahlen!) dass in Baden-Württemberg im Jahr 2024 insgesamt 17 Frauen und drei Männer in Zusammenhang mit Partnergewalt ums Leben kamen. Jede getötete Person, jeder getötete Mensch ist exakt einer zu viel. Auch die Zahl der Opfer von Partnergewalt ist im Vergleich zum Jahr 2023 von 16 436 auf 17 751 gestiegen – ein Anstieg von 8 %. Niemand behauptet, in Baden-Württemberg sei alles gut. Das jedenfalls habe ich nicht gehört. Insofern geht auch dieser Vorwurf ins Leere. Knapp 50 Fälle von Partnerschaftsgewalt am Tag allein in unserem Land Baden-Württemberg sprechen eine eindeutige Sprache. Die Zahl der Tatverdächtigen ist dabei von 14 020 im Jahr 2023 um 6,1 % auf 14 882 im Jahr 2024 angestiegen. Ja, knapp 53 % der Tatverdächtigen sind Deutsche – 7 880 Tatverdächtige –, knapp die Hälfte – 7 002 Tatverdächtige – sind Nichtdeutsche. Damit sind die nicht deutschen Tatverdächtigen im Vergleich zu ihrem Anteil an der Bevölkerung deutlich überrepräsentiert. (Zuruf des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) Das gehört natürlich, selbstverständlich zur Wahrheit dazu. (Abg. Anton Baron AfD: Merkel!) Das zeigt uns aber auch ganz deutlich, dass unsere Maßnahmen, Schutzanordnungen, Wohnungsverweise, Kontaktverbote nicht ausreichend sind, weil es einfach Täterprofile gibt, die sich von diesen Maßnahmen nicht abschrecken lassen. periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Seitens der Landesregierung sind wir freilich in diesem Feld seit Jahren sehr aktiv. Wir nehmen es außerordentlich ernst. Ich will Ihnen nur wenige Beispiele nennen: Seit 2021 haben wir ein sogenanntes Gefährdungsmanagement für häusliche Gewalt flächendeckend in allen Polizeipräsidien umgesetzt und nehmen in allen Fällen häuslicher Gewalt eine Risikobewertung in einem standardisierten Verfahren unter Anwendung des Risikoanalysemanagements ODARA vor, um das Rückfallrisiko von bereits bekannten Tätern besser einschätzen zu können. In einem vom Bund geförderten Forschungsprojekt haben wir gemeinsam mit der Psychologischen Hochschule Berlin und der Deutschen Hochschule für Polizei beim Polizeipräsidium Ravensburg Warnsignale im Vorfeld von Tötungsdelikten in bestehenden und ehemaligen Partnerschaften untersucht. Dabei wurde auch der Status quo der Vorgehensweisen in der Gefährdungsanalyse der Polizeien der Länder bei drohenden Taten analysiert. Daher stammt auch der Name des Projekts: Polizeiliche Gefährdungsanalysen zu Tötungsdelikten in Partnerschaft und Familie, kurz: GaTe. Dieses wichtige Projekt hatte sich zum Ziel gesetzt, anhand der gewonnenen Erkenntnisse künftig bereits früher tätig werden zu können, reagieren zu können, um die Tat, wo nur irgend möglich, zu verhindern. Das Projekt wurde im November 2024 abgeschlossen, und es wird derzeit ein Abschlussbericht mit weiteren wertvollen Hinweisen für die polizeiliche Tätigkeit zum Schutz der Opfer verfasst. Die Ergebnisse werden im Mai, also im nächsten Monat, online vorgestellt. Ein weiterer wertvoller Baustein zum Schutz der betroffenen Frauen kann die elektronische Aufenthaltsüberwachung sein. Daran besteht überhaupt kein Zweifel. Alle Rednerinnen und Redner, soweit ich das vernommen habe, haben das ja auch so gesehen. Beispielsweise kann damit die Einhaltung entsprechender Schutzanordnungen kontrolliert werden, insbesondere in Fällen, in denen die Opfer besonders gefährdet sind. Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ist aus unserer Sicht jedoch noch nicht in allen Punkten ausgereift. Lassen Sie uns bei diesem Thema bitte keine Schnellschüsse machen. Wir sollten über einige Fragestellungen noch einmal genauer beraten und eine passgenaue Rechtsgrundlage für unser Polizeigesetz ausarbeiten. Das beginnt etwa mit der Eingriffsschwelle, die niedriger angesetzt werden kann, als es der Gesetzentwurf der SPD tut, damit in bestimmten Fällen ein polizeiliches Einschreiten bereits vor dem Eintritt einer konkreten Gefahr, nämlich schon bei einer sich konkretisierenden Gefahr ermöglicht wird, um damit den Frauen – in der Regel sind es Frauen – einen noch besseren Schutz zu geben. Das sind zugegebenermaßen verfassungsrechtlich nicht triviale Fragen. Unser Ehrgeiz in Baden-Württemberg sollte es aber sein, dass wir einen maximalen Schutz für die Opfer in einem Gesetz festschreiben. Die Eingriffsschwelle im vorliegenden Entwurf enthält auch keinen Schutz vor Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Diesen Aspekt sollte man sich ebenfalls noch einmal genauer anschauen. Auch in der Frage des rechtsgutsbezogenen oder strafrechtsbezogenen Ansatzes ist der Gesetzentwurf nicht ausgegoren. (Minister Thomas Strobl) Generell sollte sichergestellt werden, dass Verstöße gegen Anordnungen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt künftig auch unter § 134 des Polizeigesetzes fallen können, der Strafvorschriften enthält für den Fall, dass man solchen Anordnungen nicht Folge leistet. Ziel ist es, die dortige Strafvorschrift entsprechend zu erweitern, um Anordnungen gegenüber dem Täter wirksam durchsetzen zu können und den nötigen Mitwirkungsdruck auf die Täter zu erzeugen. Freilich bedarf dies einer eingehenden Prüfung aus verfassungsrechtlicher Sicht, aber im Kontext der Wohnungsverweise bei den bekanntlich beachtlichen Eskalationsdynamiken bei häuslicher Gewalt sollte dieser Aspekt nicht unbedacht bleiben, zumal dies bereits beim bisherigen Anwendungsbereich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Kontext terroristischer Straftaten möglich ist. Zu guter Letzt – das hat Frau Abg. Huber richtigerweise erwähnt – sollten wir auch die möglichen Entwicklungen auf Bundesebene nicht außer Acht lassen. Nach dem, was ich höre, leistet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine außerordentlich konstruktive und ergebnisorientierte Arbeit. Sie wird am 8. April, also in wenigen Tagen, Ergebnisse vorlegen. Damit sind die Rechtsgrundlagen für das Gewaltschutzgesetz auf Bundesebene gegeben. Wenn dieses Gesetz verabschiedet würde, hätte es natürlich auch Auswirkungen auf das Land Baden-Württemberg. Damit würden Änderungen im Polizeigesetz sicherlich nicht überflüssig, aber sie müssten passgenau gemacht werden, beispielsweise für den Zeitraum, in dem das Gewaltschutzgesetz in der Praxis nicht so schnell Wirkung entfalten kann, weil das Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz ein etwas aufwendigeres Verfahren als das Verfahren nach dem Polizeigesetz sein wird, um den Frauen einen schnellen Schutz zu organisieren. Auch eine Reihe von kompetenzrechtlichen Fragen können sich stellen. All dies sollten wir uns genau anschauen. Hinzu kommt, dass es in anderen Landesgesetzen eine Überwachungsdauer von vier Monaten mit der Möglichkeit einer Verlängerung gibt, während die SPD in ihrem Gesetzentwurf nur drei Monate vorschlägt. Ein wichtiger Punkt aus der Sicht der Ermittlerinnen und Ermittler – verfassungsrechtlich nicht unproblematisch – ist die Erstellung von Bewegungsbildern. Das ist sehr wichtig, um Tätern, die sich zwar an das Wohnungsbetretungsverbot halten, aber ansonsten der Frau ständig hinterherschleichen und das bestreiten, habhaft zu werden und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Natürlich ist das Erstellen von solchen Bewegungsprofilen verfassungsrechtlich keine triviale Maßnahme. Aus meiner Sicht ist es aber in bestimmten Fällen dringend angebracht, um Frauen besser schützen zu können. Das ist ein Punkt, den der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, nicht vorsieht, den ich aber aus polizeilicher Sicht, aus der Sicht der Ermittlerinnen und Ermittler, für richtig halten würde. Abschließend möchte ich noch einmal betonen – ich finde es erfreulich, dass das auch hier in der Debatte deutlich geworden ist –, dass der Schutz von Frauen, der Schutz der Familie, der Schutz vor gewalttätigen Partnern für uns eine hohe Priorität hat. Und dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung durchaus eine Schutzwirkung entfalten kann, das ist unstreitig. Wir sollten jedoch die gesetzliche Verankerung so ausgestalten, dass wir sie auch so erfolgreich wie nur irgendwie möglich zum Schutz der betroffenen Frauen einsetzen riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 können. Dazu gehört eine passgenaue Lösung, auch mit Blick auf das entstehende Bundesrecht. Ich würde mich freuen, wenn wir jedenfalls mit Teilen der Opposition auch hier eine Einigkeit erzielen könnten; das Thema gibt das allemal her. Das ist ein sehr sensibles Thema, das wir gern gemeinsam angehen. In der Sache habe ich jedenfalls heute viel Übereinstimmung gehört, und deswegen: Lassen Sie uns gern gemeinsam an einer passgenauen Lösung arbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD)
